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à8201019180ëòïä A6 - Renault

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ZUSÄTZLICHE RÜCKHALTESYSTEME<br />

Die nachfolgenden Anweisungen sollen verhindern, dass das Entfalten des Airbags in einer Unfallsituation behindert wird bzw. dass<br />

Verletzungen durch den Airbag selbst auftreten.<br />

Der Airbag ist so konstruiert, dass er eine ergänzende Maßnahme zur Funktion der Sicherheitsgurte darstellt. Airbag und Sicherheitsgurt<br />

sind also untrennbare Elemente desselben Sicherheitssystems. Es ist daher unbedingt notwendig, immer den Sicherheitsgurt anzulegen.<br />

Nicht angeschnallte Insassen sind bei einem Unfall der Gefahr schwererer Verletzungen ausgesetzt und auch das Ausmaß<br />

der Verletzungen der Haut beim Entfalten des Airbags kann sich vergrößern.<br />

Die Airbags und Gurtstraffer werden bei Überschlag oder Heckaufprall nicht zwangsläufig ausgelöst. Schläge gegen den Unterboden des<br />

Fahrzeugs (Bordsteine, Schlaglöcher, Steine auf der Fahrbahn…) können zum Auslösen dieser Systeme führen.<br />

– Eingriffe oder Änderungen am gesamten Airbag-System (Airbags, Gurtstraffer, elektronisches Steuergerät, Kabelstrang…) sind strengsten<br />

untersagt (ausgenommen durch Mitarbeiter der RENAULT Vertragswerkstätten).<br />

– Um ein unbeabsichtigtes Auslösen des Systems zu vermeiden und somit Schäden zu verhindern, dürfen Arbeiten am Airbag-System ausschließlich<br />

von speziell geschulten Mitarbeitern der RENAULT Vertragswerkstätten mit den vorgeschriebenen Spezialwerkzeugen vorgenommen<br />

werden.<br />

– Nach einem Unfall müssen alle Rückhaltesysteme in einer Vertragswerkstatt überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Ansonsten<br />

sind spätere, ungewollte Auslösungen nicht auszuschließen.<br />

– Bei Verkauf/Verleih des Fahrzeugs müssen dem neuen Besitzer diese Sicherheitsvorschriften mitgeteilt und die Bedienungsanleitung ausgehändigt<br />

werden.<br />

– Vor dem Verschrotten des Fahrzeugs ist eine RENAULT Vertragswerkstatt mit der fachgerechten Entsorgung des Gasgenerators zu beauftragen.<br />

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