Info Freiversuch - Rechtswissenschaftliche Fakultät
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<strong>Info</strong>rmation des Justizprüfungsamts zum Meldeverfahren zur erneuten Prüfung<br />
nach Teilnahme am <strong>Freiversuch</strong><br />
Meldeverfahren zur Notenverbesserung nach Teilnahme am <strong>Freiversuch</strong><br />
Kandidaten, die im <strong>Freiversuch</strong> an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen und diese<br />
bestehen, können spätestens im übernächsten Prüfungstermin zur Notenverbesserung erneut<br />
an der Prüfung teilnehmen.<br />
A) Bei Teilnahme zur Notenverbesserung im übernächsten Termin (d.h. z.B. Klausuren der<br />
<strong>Freiversuch</strong>sprüfung Herbst, übernächster Termin mithin Klausuren Herbst des darauffolgenden<br />
Jahres) gilt für die Meldung zur Teilnahme an der Prüfung zur Notenverbesserung<br />
die reguläre Meldefrist.<br />
B) <strong>Freiversuch</strong>steilnehmer, die bereits im unmittelbar nächsten Prüfungstermin zum Zwecke<br />
der Notenverbesserung erneut teilnehmen wollen (d.h. z.B. schriftlicher Teil der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung<br />
im Herbst, nächster Termin mithin schriftlicher Teil im Frühjahr des darauffolgenden<br />
Jahres) beachten bitte folgendes:<br />
• Der reguläre Meldetermin wäre zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse<br />
des <strong>Freiversuch</strong>s längst abgelaufen und kann somit von diesen Teilnehmern nicht mehr<br />
eingehalten werden.<br />
• Um diesen Prüfungsteilnehmern gleichwohl eine Teilnahme zur Notenverbesserung im<br />
unmittelbar nachfolgenden Prüfungstermin zu ermöglichen, gilt für die Anmeldung zur<br />
Notenverbesserungsprüfung in diesen Fällen ein besonderer Meldetermin von einer<br />
Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Teils der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung.<br />
• Der Zulassungsantrag ist in diesen Fällen vereinfacht:<br />
Anzukreuzen / auszufüllen sind lediglich folgende Teile des Antragsformulars 1 : Seite 1;<br />
Seite 2 oberer Teil (persönliche Daten); S. 6 Buchstabe H) sowie Datum und Unterschrift.<br />
Außer dem Zulassungsantrag brauchen Sie keine Unterlagen (Scheine usw.) einzureichen,<br />
diese werden für das neue Prüfungsverfahren bei Ihrer Akte belassen (Ausnahme:<br />
Heiratsurkunde, falls diese dem JPA noch nicht vorliegt – bei zwischenzeitlicher<br />
Eheschließung).<br />
• Mit der Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung erhalten<br />
Sie nochmals die entsprechende <strong>Info</strong>rmation über Anmeldung zur Notenverbesserung<br />
für den unmittelbar nächsten Prüfungstermin mit der Angabe des genauen<br />
Datums, zu der die Anmeldung spätestens vorliegen muss.<br />
• Die Anmeldung zur Notenverbesserungsprüfung wird in diesen Fällen dann gegenstandslos,<br />
wenn<br />
a) die <strong>Freiversuch</strong>sprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wird (mündliche Prüfung)<br />
oder<br />
b) der Prüfungsteilnehmer nach Abschluss des <strong>Freiversuch</strong>s (d.h. nach der mündlichen<br />
Prüfung des <strong>Freiversuch</strong>s) von der Notenverbesserungsprüfung Abstand nehmen<br />
möchte und dies dem Justizprüfungsamt mitteilt.<br />
1 Das Antragsformular für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung findet sich auf der Homepage des<br />
JPA (www.thueringen.de/de/justiz/jpa/examen1) und ist auch im Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />
der Friedrich-Schiller-Universität in Jena erhältlich.
Meldeverfahren zum ersten Versuch nach Teilnahme am <strong>Freiversuch</strong><br />
Kandidaten, die im <strong>Freiversuch</strong> an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen und<br />
den schriftlichen Teil nicht bestehen, können auch bereits im unmittelbar folgenden<br />
Termin erneut an der Prüfung teilnehmen (erster Versuch). Kandidaten, die dies<br />
wünschen, beachten bitte folgendes:<br />
• Der reguläre Meldetermin wäre zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse<br />
des <strong>Freiversuch</strong>s längst abgelaufen und kann somit keine Anwendung<br />
finden.<br />
• Um diesen Prüfungsteilnehmern gleichwohl eine erneute Prüfungsteilnahme<br />
(erster regulärer Versuch) im unmittelbar nachfolgenden Prüfungstermin zu ermöglichen,<br />
gilt für die Anmeldung zur Prüfung (erster Versuch) in diesen Fällen<br />
ein besonderer Meldetermin von einer Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse<br />
des schriftlichen Teils der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung.<br />
• Der Zulassungsantrag ist in diesen Fällen vereinfacht:<br />
Anzukreuzen / auszufüllen sind lediglich folgende Teile des Antragsformulars 2 :<br />
Seite 1; Seite 2 oberer Teil (persönliche Daten); S. 6 Buchstabe H) sowie Datum<br />
und Unterschrift.<br />
Außer dem Zulassungsantrag brauchen Sie keine Unterlagen (Scheine usw.)<br />
einzureichen, diese werden für das neue Prüfungsverfahren bei Ihrer Akte belassen<br />
(Ausnahme: die aktuellen Studentendatenblätter, die dem JPA noch<br />
nicht vorliegen, ggf. Heiratsurkunde, falls diese dem JPA noch nicht vorliegt – bei<br />
zwischenzeitlicher Eheschließung).<br />
• Mit der Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung<br />
erhalten Sie nochmals die entsprechende <strong>Info</strong>rmation über Anmeldung zur erneuten<br />
Prüfung (erster Versuch) für den unmittelbar nächsten Prüfungstermin mit<br />
der Angabe des genauen Datums, zu der die Anmeldung spätestens vorliegen<br />
muss.<br />
2 Das Antragsformular für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung findet sich auf der Homepage des<br />
JPA (www.thueringen.de/de/justiz/jpa/examen1) und ist auch im Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />
der Friedrich-Schiller-Universität in Jena erhältlich.