11.06.2014 Aufrufe

Info Freiversuch - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Info Freiversuch - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Info Freiversuch - Rechtswissenschaftliche Fakultät

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Info</strong>rmation des Justizprüfungsamts zum Meldeverfahren zur erneuten Prüfung<br />

nach Teilnahme am <strong>Freiversuch</strong><br />

Meldeverfahren zur Notenverbesserung nach Teilnahme am <strong>Freiversuch</strong><br />

Kandidaten, die im <strong>Freiversuch</strong> an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen und diese<br />

bestehen, können spätestens im übernächsten Prüfungstermin zur Notenverbesserung erneut<br />

an der Prüfung teilnehmen.<br />

A) Bei Teilnahme zur Notenverbesserung im übernächsten Termin (d.h. z.B. Klausuren der<br />

<strong>Freiversuch</strong>sprüfung Herbst, übernächster Termin mithin Klausuren Herbst des darauffolgenden<br />

Jahres) gilt für die Meldung zur Teilnahme an der Prüfung zur Notenverbesserung<br />

die reguläre Meldefrist.<br />

B) <strong>Freiversuch</strong>steilnehmer, die bereits im unmittelbar nächsten Prüfungstermin zum Zwecke<br />

der Notenverbesserung erneut teilnehmen wollen (d.h. z.B. schriftlicher Teil der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung<br />

im Herbst, nächster Termin mithin schriftlicher Teil im Frühjahr des darauffolgenden<br />

Jahres) beachten bitte folgendes:<br />

• Der reguläre Meldetermin wäre zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse<br />

des <strong>Freiversuch</strong>s längst abgelaufen und kann somit von diesen Teilnehmern nicht mehr<br />

eingehalten werden.<br />

• Um diesen Prüfungsteilnehmern gleichwohl eine Teilnahme zur Notenverbesserung im<br />

unmittelbar nachfolgenden Prüfungstermin zu ermöglichen, gilt für die Anmeldung zur<br />

Notenverbesserungsprüfung in diesen Fällen ein besonderer Meldetermin von einer<br />

Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Teils der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung.<br />

• Der Zulassungsantrag ist in diesen Fällen vereinfacht:<br />

Anzukreuzen / auszufüllen sind lediglich folgende Teile des Antragsformulars 1 : Seite 1;<br />

Seite 2 oberer Teil (persönliche Daten); S. 6 Buchstabe H) sowie Datum und Unterschrift.<br />

Außer dem Zulassungsantrag brauchen Sie keine Unterlagen (Scheine usw.) einzureichen,<br />

diese werden für das neue Prüfungsverfahren bei Ihrer Akte belassen (Ausnahme:<br />

Heiratsurkunde, falls diese dem JPA noch nicht vorliegt – bei zwischenzeitlicher<br />

Eheschließung).<br />

• Mit der Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung erhalten<br />

Sie nochmals die entsprechende <strong>Info</strong>rmation über Anmeldung zur Notenverbesserung<br />

für den unmittelbar nächsten Prüfungstermin mit der Angabe des genauen<br />

Datums, zu der die Anmeldung spätestens vorliegen muss.<br />

• Die Anmeldung zur Notenverbesserungsprüfung wird in diesen Fällen dann gegenstandslos,<br />

wenn<br />

a) die <strong>Freiversuch</strong>sprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wird (mündliche Prüfung)<br />

oder<br />

b) der Prüfungsteilnehmer nach Abschluss des <strong>Freiversuch</strong>s (d.h. nach der mündlichen<br />

Prüfung des <strong>Freiversuch</strong>s) von der Notenverbesserungsprüfung Abstand nehmen<br />

möchte und dies dem Justizprüfungsamt mitteilt.<br />

1 Das Antragsformular für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung findet sich auf der Homepage des<br />

JPA (www.thueringen.de/de/justiz/jpa/examen1) und ist auch im Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />

der Friedrich-Schiller-Universität in Jena erhältlich.


Meldeverfahren zum ersten Versuch nach Teilnahme am <strong>Freiversuch</strong><br />

Kandidaten, die im <strong>Freiversuch</strong> an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen und<br />

den schriftlichen Teil nicht bestehen, können auch bereits im unmittelbar folgenden<br />

Termin erneut an der Prüfung teilnehmen (erster Versuch). Kandidaten, die dies<br />

wünschen, beachten bitte folgendes:<br />

• Der reguläre Meldetermin wäre zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse<br />

des <strong>Freiversuch</strong>s längst abgelaufen und kann somit keine Anwendung<br />

finden.<br />

• Um diesen Prüfungsteilnehmern gleichwohl eine erneute Prüfungsteilnahme<br />

(erster regulärer Versuch) im unmittelbar nachfolgenden Prüfungstermin zu ermöglichen,<br />

gilt für die Anmeldung zur Prüfung (erster Versuch) in diesen Fällen<br />

ein besonderer Meldetermin von einer Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse<br />

des schriftlichen Teils der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung.<br />

• Der Zulassungsantrag ist in diesen Fällen vereinfacht:<br />

Anzukreuzen / auszufüllen sind lediglich folgende Teile des Antragsformulars 2 :<br />

Seite 1; Seite 2 oberer Teil (persönliche Daten); S. 6 Buchstabe H) sowie Datum<br />

und Unterschrift.<br />

Außer dem Zulassungsantrag brauchen Sie keine Unterlagen (Scheine usw.)<br />

einzureichen, diese werden für das neue Prüfungsverfahren bei Ihrer Akte belassen<br />

(Ausnahme: die aktuellen Studentendatenblätter, die dem JPA noch<br />

nicht vorliegen, ggf. Heiratsurkunde, falls diese dem JPA noch nicht vorliegt – bei<br />

zwischenzeitlicher Eheschließung).<br />

• Mit der Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der <strong>Freiversuch</strong>sprüfung<br />

erhalten Sie nochmals die entsprechende <strong>Info</strong>rmation über Anmeldung zur erneuten<br />

Prüfung (erster Versuch) für den unmittelbar nächsten Prüfungstermin mit<br />

der Angabe des genauen Datums, zu der die Anmeldung spätestens vorliegen<br />

muss.<br />

2 Das Antragsformular für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung findet sich auf der Homepage des<br />

JPA (www.thueringen.de/de/justiz/jpa/examen1) und ist auch im Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />

der Friedrich-Schiller-Universität in Jena erhältlich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!