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Baugebiet „Rottwiese“ in Rietberg - Stadt Rietberg

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<strong>Baugebiet</strong> <strong>„Rottwiese“</strong> <strong>in</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

Das <strong>Baugebiet</strong> <strong>„Rottwiese“</strong> liegt westlich des <strong>Stadt</strong>kerns <strong>Rietberg</strong> zwischen dem derzeitigen<br />

Siedlungsrand und der Bundesstraße 64 (siehe Übersichtsplan). Die geplante Wohnbebauung<br />

(ca. 4,2 ha) schließt an die bestehenden Wohngebiete „Pulverdamm“ (Randbebauung<br />

Eberhard-Unkraut-Straße) und „Alter Schützenplatz“ an. Im Westen wird die Wohnbebauung<br />

durch extensives Grünland mit <strong>in</strong>tegrierten Spielflächen und Flächen für die Regenrückhaltung<br />

sowie durch e<strong>in</strong>en Lärmschutzwall von der neuen Ortsentlastungsstraße und Bokeler<br />

Straße abgeschirmt.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> bietet im <strong>Baugebiet</strong> <strong>„Rottwiese“</strong> die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten<br />

Grundstücke an.<br />

Es handelt sich wahlweise um Kauf- oder Erbpachtgrundstücke.<br />

Sofern Sie sich zunächst für den Erwerb des Grundstückes im Erbbaurechtswege entscheiden,<br />

haben Sie jederzeit auf Antrag die Möglichkeit, das Grundstück zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt<br />

zu kaufen. Der Erbbauz<strong>in</strong>s ist an den Verbraucherpreis<strong>in</strong>dex für Deutschland gekoppelt.<br />

Steigt der Index <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Zeitraumes von 3 Jahren um mehr als 10 Prozent, ist<br />

der Erbbauz<strong>in</strong>s entsprechend anzupassen. Der Kaufpreis beim späteren Erwerb des Grundstückes<br />

beträgt dann das 25-fache des jeweils gültigen Erbbauz<strong>in</strong>ses.<br />

Vertragsbed<strong>in</strong>gungen:<br />

Kaufpreis (Vergaberichtl<strong>in</strong>ien)<br />

e<strong>in</strong>schl. Erschließungskosten<br />

Erbbauz<strong>in</strong>s<br />

zuzüglich Erschließungskosten<br />

105,00 €/qm<br />

3,20 €/qm jährlich<br />

• Kanalanschlussbeitrag 6,72 €/qm<br />

• Ablösungsbeitrag s. beigefügte Tabelle<br />

Kaufpreis (freie Vergabe)<br />

e<strong>in</strong>schl. Erschließungskosten<br />

ke<strong>in</strong> Erbbaurecht möglich!<br />

130,00 €/qm<br />

Bei Kaufgrundstücken wird der Kaufpreis <strong>in</strong>nerhalb von 14 Tagen nach E<strong>in</strong>tragung der Erwerbsvormerkung<br />

zugunsten des Käufers im Grundbuch und schriftlicher Anforderung durch<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> fällig. Im Kaufpreis enthalten s<strong>in</strong>d die Erschließungskosten, d.h. der Kanalanschlussbeitrag<br />

für die Anschlussmöglichkeit an den Schmutz- und Regenwasserkanal<br />

und der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (Ablösungsbeitrag) für den erstmaligen<br />

endgültigen Straßenausbau.<br />

Bei Erbbaugrundstücken ist der Erbbauz<strong>in</strong>s erstmalig <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen nach Abschluss<br />

des Erbbaurechtsvertrages (anteilig ab Besitzübergang), danach im voraus zum<br />

15.02. e<strong>in</strong>es jeden Jahres <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Summe zu entrichten. Die Erschließungskosten, d.h. der<br />

Kanalanschlussbeitrag für die Anschlussmöglichkeit an den Schmutz- und Regenwasserkanal<br />

und der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (Ablösungsbeitrag) für den<br />

erstmaligen endgültigen Straßenausbau s<strong>in</strong>d ebenfalls <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen nach Abschluss<br />

des Erbbaurechtsvertrages zu zahlen.


Sämtliche Vertragsnebenkosten (u.a. Notar- und Vermessungsgebühren, Grunderwerbsteuer,<br />

Gebühren des Amtsgerichtes) s<strong>in</strong>d vom Erwerber zu tragen.<br />

Bebauungsfrist:<br />

Die Grundstücke s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Zeitraumes von 2 Jahren nach E<strong>in</strong>tragung des Eigentums/Erbbaurechts<br />

im Grundbuch zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht e<strong>in</strong>gehalten<br />

wird, behält sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> e<strong>in</strong> Rückauflassungsrecht zu den ursprünglichen Vertragsbed<strong>in</strong>gungen<br />

vor. Die Bebauungsfrist kann um 1 Jahr verlängert werden, sofern Gründe<br />

vorgetragen werden, die e<strong>in</strong>e Verlängerung rechtfertigen.<br />

Eigennutzungsverpflichtung (nur bei Vergabe nach den Richtl<strong>in</strong>ien):<br />

Der neu geschaffene Wohnraum ist vom Erwerber und se<strong>in</strong>er Familie für e<strong>in</strong>en Zeitraum von<br />

10 Jahren selbst zu nutzen. Sollte der neu geschaffene Wohnraum <strong>in</strong>nerhalb der 10 Jahre<br />

nicht selbst bzw. von se<strong>in</strong>er Familie genutzt, vermietet oder veräußert werden, ist die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rietberg</strong> berechtigt, als Ausgleich e<strong>in</strong>en Betrag <strong>in</strong> Höhe von 40,00 € je qm Grundstücksfläche<br />

anzufordern. E<strong>in</strong>e Teilvermietung ist möglich.<br />

H<strong>in</strong>weise:<br />

Auf den Grundstücken können nur E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhäuser mit maximal 2 Wohnungen je<br />

Wohngebäude bzw. 1 Wohnung je Doppelhaushälfte errichtet werden. Durch die Festsetzung<br />

der offenen Bauweise westlich der Haupterschließung sollen u.a. auch Reihenhäuser<br />

ermöglicht werden.<br />

Doppelhäuser erhalten nur e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Anschluss an den Schmutz- und Regenwasserkanal.<br />

Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird, soweit nicht als Brauchwasser genutzt,<br />

der westlich angrenzenden Grünfläche mit Rückhalte-/Versickerungsfläche zugeleitet.<br />

Die im Zuge des Straßenausbaues anzulegenden Pflanzbeete s<strong>in</strong>d von den zukünftigen Anliegern<br />

zu pflegen. Hier wird <strong>in</strong> den jeweils abzuschließenden Kauf- bzw. Erbbaurechtsverträgen<br />

e<strong>in</strong>e entsprechende vertragliche Verpflichtung aufgenommen.<br />

Auf dem mit der Nr. 1 gekennzeichneten Bauplatz ist die Anpflanzung e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens 2-<br />

reihigen Hecke vorgeschrieben (s. Punkt 7.2 der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.<br />

280)<br />

Rahmenkonzept:<br />

Auf das beigefügte Rahmenkonzept <strong>„Rottwiese“</strong> wird besonders h<strong>in</strong>gewiesen. Die Realisierung<br />

des zweiten Bauabschnitts ist mittel- bis langfristig vorgesehen.<br />

Das Rahmenkonzept sieht derzeit vor, den Erweiterungsbereich ausschließlich vom Perlbruch<br />

aus zu erschließen und nur durch e<strong>in</strong>e Fuß-/Radwegverb<strong>in</strong>dung mit dem 1. Abschnitt<br />

zu verb<strong>in</strong>den. Sollten jedoch bei e<strong>in</strong>er späteren Verplanung des Erweiterungsbereiches<br />

Gründe für e<strong>in</strong>e PKW-Verb<strong>in</strong>dung der beiden Abschnitte sprechen, so kann der bisher als<br />

Fuß-/Radweg vorgesehene Bereich auch als Straßenfläche umgeplant werden. Die e<strong>in</strong>geplante<br />

Breite sieht diese Möglichkeit bereits heute vor.<br />

Vermessung:<br />

Die Baugrundstücke s<strong>in</strong>d vermessen und die entsprechenden Grenzste<strong>in</strong>e gesetzt.


Erschließung:<br />

Das <strong>Baugebiet</strong> wird über die Straße Rottwiese erschlossen. Über die Straße Rottwiese erfolgt<br />

e<strong>in</strong>e Anb<strong>in</strong>dung an die Bokeler Straße, die auf die Entlastungsstraße als Verb<strong>in</strong>dung<br />

zwischen Bundesstraße B 64 und Wiedenbrücker Straße geführt wird.<br />

Der Ausbau der Straßen im <strong>Baugebiet</strong> wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er separaten Planung festgelegt, die von<br />

den kommunalen Gremien zu beschließen ist.<br />

Die Grundstücke s<strong>in</strong>d baureif erschlossen.<br />

Geräusch-Immissionen<br />

Aufgrund der westlich des Gebietes verlaufenden Bundesstraße B 64 sowie der südlich verlaufenden<br />

Bokeler Straße (L 836) ist das <strong>Baugebiet</strong> Geräusch-Immissionen ausgesetzt. Zur<br />

Beurteilung der auf das <strong>Baugebiet</strong> e<strong>in</strong>wirkenden Immissionen hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> bereits<br />

im Vorfeld des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens e<strong>in</strong> schalltechnisches Gutachten auf<br />

der Grundlage des Rahmenkonzeptes <strong>in</strong> Auftrag gegeben.<br />

Im Ergebnis führen diese Berechnungen zu dem Schluss, dass auf der überwiegenden Plangebietsfläche<br />

ke<strong>in</strong>e schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen im S<strong>in</strong>ne des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

vorliegen und somit gesunde Wohnverhältnisse im S<strong>in</strong>ne des Baugesetzbuches<br />

gegeben s<strong>in</strong>d. Durch die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Entlastungsstraße<br />

und der neuen Bokeler Straße wurden auch am westlichen Planungsrand gesunde<br />

Wohnverhältnisse geschaffen.<br />

Energiee<strong>in</strong>sparung:<br />

Tipps und sachkundige Antworten zu diesem Thema, <strong>in</strong>sbesondere zur Antragstellung und<br />

zur Zuschussbewilligung, erhalten Sie beim Energieberater der Verbraucher-Zentrale NRW<br />

für <strong>Rietberg</strong>, Herrn Dipl.-Ing. Mart<strong>in</strong> Brandis. Herrn Brandis erreichen Sie mittwochs <strong>in</strong> der<br />

Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags <strong>in</strong> den Zeiten von 10.00 bis 12.30 Uhr und<br />

14.00 bis 17.00 Uhr im Gebäude Rathausstr. 17 <strong>in</strong> <strong>Rietberg</strong>. Bitte vere<strong>in</strong>baren Sie vorher<br />

e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> mit ihm (Tel. 05244/905919).<br />

Wohnungsbauförderung:<br />

Auskünfte zur Eigenheimförderung erteilt bei der Abteilung Wohnungsbauförderung des<br />

Kreises Gütersloh Herr Mart<strong>in</strong>schledde (Telefon: 05241/851953).<br />

Die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen der Abt. Grundstücks- und Gebäudemanagement im Verwaltungsgebäude<br />

Rügenstraße 1<br />

Annette Stallmeister Zimmer Nr. 28 Tel.: 05244/986-242<br />

Marion Lütkebohle Zimmer Nr. 28 Tel.: 05244/986-241<br />

Astrid Karweger Zimmer Nr. 27 Tel.: 05244/986-239<br />

Renate Kle<strong>in</strong>ehand<strong>in</strong>g Zimmer Nr. 27 Tel.: 05244/986-240<br />

s<strong>in</strong>d gern behilflich und bereit, weitere Informationen zu geben.

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