12.06.2014 Aufrufe

Baugebiet „Langer Schemm“ im Stadtteil Varensell - Stadt Rietberg

Baugebiet „Langer Schemm“ im Stadtteil Varensell - Stadt Rietberg

Baugebiet „Langer Schemm“ im Stadtteil Varensell - Stadt Rietberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Baugebiet</strong> <strong>„Langer</strong> <strong>Schemm“</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>teil</strong> <strong>Varensell</strong><br />

Im <strong>Baugebiet</strong> <strong>„Langer</strong> <strong>Schemm“</strong> bietet die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> 1 Grundstück nach den Vergaberichtlinien<br />

an. Das Grundstück ist <strong>im</strong> beigefügten Lageplan gekennzeichnet und hat eine<br />

Größe von 692 qm. Das Grundstück wird wahlweise als Erbbau- oder Kaufgrundstück angeboten.<br />

Sofern Sie sich zunächst für den Erwerb des Grundstücks <strong>im</strong> Erbbaurechtswege entscheiden,<br />

haben Sie jederzeit auf Antrag die Möglichkeit, das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt<br />

zu kaufen. Der Kaufpreis berechnet sich wie folgt: dann zu zahlender Erbbauzins : 5 x<br />

100.<br />

Der Erbbauzins ist an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Eine Erhöhung<br />

des Erbbauzinses ist möglich, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als 10 % gestiegen<br />

ist und 3 Jahre seit Vertragsabschluss oder der letzten Erhöhung vergangen sind.<br />

Vertragsbedingungen:<br />

Kaufpreis:<br />

Erbbauzins (5 % vom Kaufpreis):<br />

Erstattung der gemeindlichen Aufwendungen<br />

für die zu verlegenden Kanäle (Schmutz- und<br />

Regenwasser):<br />

Ablösungsbeitrag auf den satzungsgemäß<br />

zu entrichtenden Erschließungsbeitrag nach<br />

dem Baugesetzbuch:<br />

62,00 €/qm<br />

3,10 €/qm jährlich<br />

6,72 €/qm<br />

19,95 €/qm<br />

Vermessungskosten: 1.665,97 €<br />

Sollten Sie die Voraussetzungen nach den Vergaberichtlinien nicht erfüllen, ändern sich die<br />

Vertragsbedingungen. Ein Erwerb des Grundstückes <strong>im</strong> Erbbaurechtswege ist dann nicht<br />

möglich. Der Kaufpreis beträgt 73,00 €/qm zzgl. der o. a. Erschließungs- und Vermessungskosten.<br />

Die 10-jährige Eigennutzungsverpflichtung entfällt in diesem Fall.<br />

Bei einem Kauf des Grundstückes sind die vorstehenden Beträge innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Eintragung einer Erwerbsvormerkung zugunsten des Käufers <strong>im</strong> Grundbuch und<br />

schriftlicher Anforderung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> fällig.<br />

Sollten Sie sich für ein Erbbaurecht entscheiden, ist der Erbbauzins <strong>im</strong> voraus zum 15.02.<br />

eines jeden Jahres in einer Summe zu entrichten. Der anteilige Erbbauzins für das laufende<br />

Jahr (ab Besitzübergang) wird innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages<br />

und Anforderung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> fällig.<br />

Der Erstattungsbetrag für die gemeindlichen Aufwendungen hinsichtlich der zu verlegenden<br />

Kanäle, der Ablösungsbeitrag und die Vermessungskosten sind ebenfalls innerhalb von 14<br />

Tagen nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages zu zahlen.<br />

Sämtliche Vertragsnebenkosten (u.a. Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Gebühren des<br />

Amtsgerichtes) sind vom Erwerber zu tragen.


Bebauungsfrist:<br />

Das Grundstück ist innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Eintragung des Eigentums/Erbbaurechts<br />

<strong>im</strong> Grundbuch zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten<br />

wird, behält sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> ein Rückauflassungsrecht zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen<br />

vor.<br />

Eigennutzungsverpflichtung:<br />

Wenn der neu geschaffene Wohnraum nicht selbst vom Erwerber und seiner Familie bezogen<br />

bzw. innerhalb von 10 Jahren weiterveräußert oder vermietet wird, ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

berechtigt, als Ausgleich einen Betrag in Höhe von 23,00 € je qm Grundstücksfläche anzufordern.<br />

Eine Teilvermietung ist möglich.<br />

Bei einem Kauf des Grundstücks zu einem Kaufpreis von 73,00 €/qm zzgl. Erschließungskosten<br />

entfällt die 10-jährige Eigennutzungsverpflichtung.<br />

Hinweise:<br />

Das Grundstück wurde um ca. 1,20 m aufgefüllt. Dies ist bei der Bebauung, insbesondere<br />

ohne Unterkellerung, zu beachten.<br />

Auf dem Grundstück können max<strong>im</strong>al 2 Wohnungen je Wohngebäude bzw. 1 Wohnung je<br />

Doppelhaushälfte errichtet werden (s.a. Festsetzungen <strong>im</strong> Bebauungsplan).<br />

Im Baulastenverzeichnis ist zu Lasten des Grundstücks eine Baulast eingetragen. Im Zufahrtsbereich<br />

zu dem Grundstück muss eine Fläche zur Größe von ca. 10,75 m Länge x 0,57<br />

m Tiefe freigehalten werden. Die Baulast ist vom Erwerber zu übernehmen.<br />

Doppelhäuser erhalten nur einen gemeinsamen Anschluss an den Schmutz- und Regenwasserkanal.<br />

Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist wegen des hohen Grundwasserstandes auf<br />

dem Grundstück nicht möglich. Überschüssiges Niederschlagswasser wird über zwei<br />

Hauptsammler der offenen Regenrückhaltung an der <strong>Varensell</strong>er Straße zugeführt (s. Ziff.<br />

7.10 des Bebauungsplanes).<br />

Die <strong>im</strong> Zuge des Straßenausbaues anzulegenden Pflanzbeete sind von den zukünftigen Anliegern<br />

zu pflegen. Hier wird in den jeweils abzuschließenden Kauf- bzw. Erbbaurechtsverträgen<br />

eine entsprechende vertragliche Verpflichtung aufgenommen.<br />

Vermessung:<br />

Das Baugrundstück ist vermessen und die entsprechenden Grenzsteine gesetzt. Das Vermessungsbüro<br />

bietet an, nach Fertigstellung der Baumaßnahmen <strong>im</strong> Zuge der<br />

Gebäudeeinmessung die vorhandenen Grenzen anzuzeigen.<br />

Erschließung:<br />

Das Grundstück ist baureif erschlossen.


Energieeinsparung:<br />

Am 01. Oktober 2009 ist die neue Energieeinsparverordnung – EnEV 2009 in Kraft getreten.<br />

Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der EnEV beachten.<br />

Die hier gestellten verschärften Anforderungen an Wohngebäude erläutert Ihnen<br />

gerne der Energieberater der Verbraucher-Zentrale NRW für <strong>Rietberg</strong>, Herrn Dipl.-Ing. Martin<br />

Brandis. Er gibt außerdem wertvolle Tipps und sachkundige Antworten zu Fragen der<br />

Zuschussbewilligung und Antragstellung. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihm!<br />

Herrn Brandis erreichen Sie mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags<br />

in den Zeiten von 10.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr <strong>im</strong> Gebäude Rathausstr.<br />

17 in <strong>Rietberg</strong> (Tel. 05244/905919).<br />

Wohnungsbauförderung:<br />

Nach den Wohnungsbauförderungsbest<strong>im</strong>mungen wird der Neubau oder der Ersterwerb von<br />

Familienhe<strong>im</strong>en und von eigengenutzten Eigentumswohnungen gefördert (Eigenhe<strong>im</strong>förderung).<br />

Auskünfte zur Eigenhe<strong>im</strong>förderung erteilt bei der Abteilung Bauordnung und Wohnungsbauförderung<br />

des Kreises Gütersloh Herr Martinschledde (Telefon: 05241/851953).<br />

Sollten Sie Interesse an dem angebotenen Grundstück haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen<br />

der Abteilung Zentrales Immobilienmanagement bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rietberg</strong><br />

gerne zur Verfügung, zu erreichen unter folgenden Telefon-Nummern:<br />

Annette Stallmeister 05244 / 986-242<br />

Renate Kleinehanding 05244 / 986-240<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

Zentrales Immobilienmanagement<br />

Bolzenmarkt 4 - 6<br />

33397 <strong>Rietberg</strong><br />

E-Mail: <strong>im</strong>mobilien@stadt-rietberg.de<br />

Internet: www.rietberg.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!