Baugebiet „Langer Schemm“ im Stadtteil Varensell - Stadt Rietberg
Baugebiet „Langer Schemm“ im Stadtteil Varensell - Stadt Rietberg
Baugebiet „Langer Schemm“ im Stadtteil Varensell - Stadt Rietberg
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<strong>Baugebiet</strong> <strong>„Langer</strong> <strong>Schemm“</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>teil</strong> <strong>Varensell</strong><br />
Im <strong>Baugebiet</strong> <strong>„Langer</strong> <strong>Schemm“</strong> bietet die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> 1 Grundstück nach den Vergaberichtlinien<br />
an. Das Grundstück ist <strong>im</strong> beigefügten Lageplan gekennzeichnet und hat eine<br />
Größe von 692 qm. Das Grundstück wird wahlweise als Erbbau- oder Kaufgrundstück angeboten.<br />
Sofern Sie sich zunächst für den Erwerb des Grundstücks <strong>im</strong> Erbbaurechtswege entscheiden,<br />
haben Sie jederzeit auf Antrag die Möglichkeit, das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt<br />
zu kaufen. Der Kaufpreis berechnet sich wie folgt: dann zu zahlender Erbbauzins : 5 x<br />
100.<br />
Der Erbbauzins ist an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Eine Erhöhung<br />
des Erbbauzinses ist möglich, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als 10 % gestiegen<br />
ist und 3 Jahre seit Vertragsabschluss oder der letzten Erhöhung vergangen sind.<br />
Vertragsbedingungen:<br />
Kaufpreis:<br />
Erbbauzins (5 % vom Kaufpreis):<br />
Erstattung der gemeindlichen Aufwendungen<br />
für die zu verlegenden Kanäle (Schmutz- und<br />
Regenwasser):<br />
Ablösungsbeitrag auf den satzungsgemäß<br />
zu entrichtenden Erschließungsbeitrag nach<br />
dem Baugesetzbuch:<br />
62,00 €/qm<br />
3,10 €/qm jährlich<br />
6,72 €/qm<br />
19,95 €/qm<br />
Vermessungskosten: 1.665,97 €<br />
Sollten Sie die Voraussetzungen nach den Vergaberichtlinien nicht erfüllen, ändern sich die<br />
Vertragsbedingungen. Ein Erwerb des Grundstückes <strong>im</strong> Erbbaurechtswege ist dann nicht<br />
möglich. Der Kaufpreis beträgt 73,00 €/qm zzgl. der o. a. Erschließungs- und Vermessungskosten.<br />
Die 10-jährige Eigennutzungsverpflichtung entfällt in diesem Fall.<br />
Bei einem Kauf des Grundstückes sind die vorstehenden Beträge innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Eintragung einer Erwerbsvormerkung zugunsten des Käufers <strong>im</strong> Grundbuch und<br />
schriftlicher Anforderung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> fällig.<br />
Sollten Sie sich für ein Erbbaurecht entscheiden, ist der Erbbauzins <strong>im</strong> voraus zum 15.02.<br />
eines jeden Jahres in einer Summe zu entrichten. Der anteilige Erbbauzins für das laufende<br />
Jahr (ab Besitzübergang) wird innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages<br />
und Anforderung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> fällig.<br />
Der Erstattungsbetrag für die gemeindlichen Aufwendungen hinsichtlich der zu verlegenden<br />
Kanäle, der Ablösungsbeitrag und die Vermessungskosten sind ebenfalls innerhalb von 14<br />
Tagen nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages zu zahlen.<br />
Sämtliche Vertragsnebenkosten (u.a. Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Gebühren des<br />
Amtsgerichtes) sind vom Erwerber zu tragen.
Bebauungsfrist:<br />
Das Grundstück ist innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Eintragung des Eigentums/Erbbaurechts<br />
<strong>im</strong> Grundbuch zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten<br />
wird, behält sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> ein Rückauflassungsrecht zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen<br />
vor.<br />
Eigennutzungsverpflichtung:<br />
Wenn der neu geschaffene Wohnraum nicht selbst vom Erwerber und seiner Familie bezogen<br />
bzw. innerhalb von 10 Jahren weiterveräußert oder vermietet wird, ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
berechtigt, als Ausgleich einen Betrag in Höhe von 23,00 € je qm Grundstücksfläche anzufordern.<br />
Eine Teilvermietung ist möglich.<br />
Bei einem Kauf des Grundstücks zu einem Kaufpreis von 73,00 €/qm zzgl. Erschließungskosten<br />
entfällt die 10-jährige Eigennutzungsverpflichtung.<br />
Hinweise:<br />
Das Grundstück wurde um ca. 1,20 m aufgefüllt. Dies ist bei der Bebauung, insbesondere<br />
ohne Unterkellerung, zu beachten.<br />
Auf dem Grundstück können max<strong>im</strong>al 2 Wohnungen je Wohngebäude bzw. 1 Wohnung je<br />
Doppelhaushälfte errichtet werden (s.a. Festsetzungen <strong>im</strong> Bebauungsplan).<br />
Im Baulastenverzeichnis ist zu Lasten des Grundstücks eine Baulast eingetragen. Im Zufahrtsbereich<br />
zu dem Grundstück muss eine Fläche zur Größe von ca. 10,75 m Länge x 0,57<br />
m Tiefe freigehalten werden. Die Baulast ist vom Erwerber zu übernehmen.<br />
Doppelhäuser erhalten nur einen gemeinsamen Anschluss an den Schmutz- und Regenwasserkanal.<br />
Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist wegen des hohen Grundwasserstandes auf<br />
dem Grundstück nicht möglich. Überschüssiges Niederschlagswasser wird über zwei<br />
Hauptsammler der offenen Regenrückhaltung an der <strong>Varensell</strong>er Straße zugeführt (s. Ziff.<br />
7.10 des Bebauungsplanes).<br />
Die <strong>im</strong> Zuge des Straßenausbaues anzulegenden Pflanzbeete sind von den zukünftigen Anliegern<br />
zu pflegen. Hier wird in den jeweils abzuschließenden Kauf- bzw. Erbbaurechtsverträgen<br />
eine entsprechende vertragliche Verpflichtung aufgenommen.<br />
Vermessung:<br />
Das Baugrundstück ist vermessen und die entsprechenden Grenzsteine gesetzt. Das Vermessungsbüro<br />
bietet an, nach Fertigstellung der Baumaßnahmen <strong>im</strong> Zuge der<br />
Gebäudeeinmessung die vorhandenen Grenzen anzuzeigen.<br />
Erschließung:<br />
Das Grundstück ist baureif erschlossen.
Energieeinsparung:<br />
Am 01. Oktober 2009 ist die neue Energieeinsparverordnung – EnEV 2009 in Kraft getreten.<br />
Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der EnEV beachten.<br />
Die hier gestellten verschärften Anforderungen an Wohngebäude erläutert Ihnen<br />
gerne der Energieberater der Verbraucher-Zentrale NRW für <strong>Rietberg</strong>, Herrn Dipl.-Ing. Martin<br />
Brandis. Er gibt außerdem wertvolle Tipps und sachkundige Antworten zu Fragen der<br />
Zuschussbewilligung und Antragstellung. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihm!<br />
Herrn Brandis erreichen Sie mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags<br />
in den Zeiten von 10.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr <strong>im</strong> Gebäude Rathausstr.<br />
17 in <strong>Rietberg</strong> (Tel. 05244/905919).<br />
Wohnungsbauförderung:<br />
Nach den Wohnungsbauförderungsbest<strong>im</strong>mungen wird der Neubau oder der Ersterwerb von<br />
Familienhe<strong>im</strong>en und von eigengenutzten Eigentumswohnungen gefördert (Eigenhe<strong>im</strong>förderung).<br />
Auskünfte zur Eigenhe<strong>im</strong>förderung erteilt bei der Abteilung Bauordnung und Wohnungsbauförderung<br />
des Kreises Gütersloh Herr Martinschledde (Telefon: 05241/851953).<br />
Sollten Sie Interesse an dem angebotenen Grundstück haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen<br />
der Abteilung Zentrales Immobilienmanagement bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rietberg</strong><br />
gerne zur Verfügung, zu erreichen unter folgenden Telefon-Nummern:<br />
Annette Stallmeister 05244 / 986-242<br />
Renate Kleinehanding 05244 / 986-240<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
Zentrales Immobilienmanagement<br />
Bolzenmarkt 4 - 6<br />
33397 <strong>Rietberg</strong><br />
E-Mail: <strong>im</strong>mobilien@stadt-rietberg.de<br />
Internet: www.rietberg.de