rl#\ lJIJ - Gemeinde Rohr
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Interviewer bitten um Auskunft<br />
Auch im Jahr 2013 wird in Bayern wie im<br />
gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,<br />
eine amtliche Haushaltsbefragung<br />
bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />
durchgeführt.Nach Mitteilung des Bayerischen<br />
Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung<br />
werden dabei im Laufe des<br />
Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern<br />
von besonders geschulten und zuverlässigen<br />
Interviewerinnen und Interviewern zu<br />
ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage<br />
sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit<br />
befragt. Für den überwiegenden Teil<br />
der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz<br />
Auskunftspflicht.<br />
Im Jahr 2013 findet im Freistaat wie im<br />
gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,<br />
eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung<br />
bei einem Prozent der<br />
Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung<br />
werden seit 195 7 laufend aktuelle Zahlen<br />
über die wirtschaftliche und soziale Lage<br />
der Bevölkerung, insbesondere der Haus-<br />
Februar 2013<br />
Mikrozensus 2013 im Januar gestartet<br />
halte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus<br />
2013 enthält zudem noch Fragen zu<br />
Körpergröße und Gewicht sowie zu den<br />
Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus<br />
gewonnenen Informationen sind<br />
Grundlage für zahlreiche gesetzliche und<br />
politische Entscheidungen und deshalb für<br />
alle Bürger von großer Bedeutung.<br />
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik<br />
und Datenverarbeitung weiter mitteilt,<br />
finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig<br />
von Januar bis Dezember statt. In<br />
Bayern sind demnach bei knapp 60 000<br />
Haushalten, die nach einem objektiven<br />
Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung<br />
ausgewählt wurden, wöchentlich<br />
mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.<br />
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende<br />
Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen<br />
Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig<br />
und hält die Belastung der Bürger<br />
in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen<br />
Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung<br />
übertragen zu können, ist<br />
ist nicht „ohne". Sie entscheiden nämlich<br />
auf gleicher Augenhöhe mit dem berufsmäßigen<br />
Jugendrichter und sind lediglich<br />
ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. „Bei<br />
Verhandlungen mit Jugendschöffen geht es<br />
nicht um Bagatellen", stellt Korth klar.<br />
„Wenn ihr Urteil gefragt ist, dann stehen<br />
Jugendliche vor Gericht, die für wirklich<br />
schwerwiegende Delikte, wie beispielsweise<br />
schwere Körperverletzung oder Totschlag,<br />
angeklagt sind; wo es um langjährige<br />
Bewährungsstrafen oder um Gefängnisstrafen<br />
von mehr als einem halben Jahr<br />
geht", führt der Jugendamtsleiter aus.<br />
Erfahrung zählt<br />
Vor diesem Hintergrund sei es seiner Ansicht<br />
nach umso wichtiger, dass den Jugendschöffen<br />
in spe mit Fragen der Erziees<br />
wichtig, dass jeder der ausgewählten<br />
Haushalte auch tatsächlich an der Befragung<br />
teilnimmt. Aus diesem Grund besteht<br />
für die meisten Fragen des Mikrozensus<br />
eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,<br />
und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.<br />
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie<br />
bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik,<br />
umfassend gewährleistet. Auch die<br />
Interviewerinnen und Interviewer, die ihre<br />
Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich<br />
ankündigen und sich mit einem Ausweis<br />
des Landesamts legitimieren, sind zur<br />
strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt<br />
an der Befragung per Interview teilzunehmen,<br />
hat jeder Haushalt das Recht, den<br />
Fragebogen selbst auszufüllen und per Post<br />
an das Landesamt einzusenden.<br />
Das Bayerische Landesamt für Statistik und<br />
Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die<br />
im Laufe des Jahres 2013 eine Ankündigung<br />
zur Mikrozensusbefragung erhalten,<br />
die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu<br />
unterstützen.<br />
Jugendschönen gesucht<br />
Gesunder Menschenverstand reicht<br />
Bewerbungsfrist für potentielle<br />
Jugendschöffen ist angelaufen<br />
ROTH - „ Wir suchen Bewerber mit gesundem<br />
Menschenverstand, vorurteilsfrei<br />
und einem guten Gespür für Jugendliebe<br />
und deren Lebensumfeld." Auf diesen kurzen<br />
Nenner bringt Dr. Manfred Korth, Leiter<br />
des Jugendamtes im Landratsamt das,<br />
was er und sein Team sich von potentiellen<br />
Jugendschöffen erwarten. Bis Freitag,<br />
22. März, können sich Männer und Frauen<br />
aus dem Landkreis für dieses Ehrenamt<br />
bewerben.<br />
Die Verantwortung der einzelnen Schöffen<br />
hung oder der Jugendarbeit vertraut sind.<br />
„Diesen Erfahrungshintergrund braucht es,<br />
um ein differenziertes Urteil mit fällen zu<br />
können", ist der Jugendamtsleiter überzeugt,<br />
zu dessen Team auch die „Jugendgerichtshilfe"<br />
gehört.<br />
Dahinter stehen Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen,<br />
die strafffällig gewordenen<br />
Jugendliche vor, während und nach<br />
den entsprechenden Gerichtsverhandlungen<br />
begleiten, diesen beratend zur Seite<br />
stehen, darüber hinaus aber auch dem<br />
Gericht Auskunft geben u.a. zu Fragen rund<br />
um das soziale Umfeld des Angeklagten<br />
und dessen Sozialprognosen - und damit<br />
auch den Jugendschöffen. Jeweils<br />
zwei von ihnen stehen dem Richter/der<br />
Richterin beratend zur Seite.<br />
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