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rl#\ lJIJ - Gemeinde Rohr

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Interviewer bitten um Auskunft<br />

Auch im Jahr 2013 wird in Bayern wie im<br />

gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,<br />

eine amtliche Haushaltsbefragung<br />

bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />

durchgeführt.Nach Mitteilung des Bayerischen<br />

Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung<br />

werden dabei im Laufe des<br />

Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern<br />

von besonders geschulten und zuverlässigen<br />

Interviewerinnen und Interviewern zu<br />

ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage<br />

sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit<br />

befragt. Für den überwiegenden Teil<br />

der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz<br />

Auskunftspflicht.<br />

Im Jahr 2013 findet im Freistaat wie im<br />

gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,<br />

eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung<br />

bei einem Prozent der<br />

Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung<br />

werden seit 195 7 laufend aktuelle Zahlen<br />

über die wirtschaftliche und soziale Lage<br />

der Bevölkerung, insbesondere der Haus-<br />

Februar 2013<br />

Mikrozensus 2013 im Januar gestartet<br />

halte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus<br />

2013 enthält zudem noch Fragen zu<br />

Körpergröße und Gewicht sowie zu den<br />

Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus<br />

gewonnenen Informationen sind<br />

Grundlage für zahlreiche gesetzliche und<br />

politische Entscheidungen und deshalb für<br />

alle Bürger von großer Bedeutung.<br />

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik<br />

und Datenverarbeitung weiter mitteilt,<br />

finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig<br />

von Januar bis Dezember statt. In<br />

Bayern sind demnach bei knapp 60 000<br />

Haushalten, die nach einem objektiven<br />

Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung<br />

ausgewählt wurden, wöchentlich<br />

mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.<br />

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende<br />

Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen<br />

Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig<br />

und hält die Belastung der Bürger<br />

in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen<br />

Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung<br />

übertragen zu können, ist<br />

ist nicht „ohne". Sie entscheiden nämlich<br />

auf gleicher Augenhöhe mit dem berufsmäßigen<br />

Jugendrichter und sind lediglich<br />

ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. „Bei<br />

Verhandlungen mit Jugendschöffen geht es<br />

nicht um Bagatellen", stellt Korth klar.<br />

„Wenn ihr Urteil gefragt ist, dann stehen<br />

Jugendliche vor Gericht, die für wirklich<br />

schwerwiegende Delikte, wie beispielsweise<br />

schwere Körperverletzung oder Totschlag,<br />

angeklagt sind; wo es um langjährige<br />

Bewährungsstrafen oder um Gefängnisstrafen<br />

von mehr als einem halben Jahr<br />

geht", führt der Jugendamtsleiter aus.<br />

Erfahrung zählt<br />

Vor diesem Hintergrund sei es seiner Ansicht<br />

nach umso wichtiger, dass den Jugendschöffen<br />

in spe mit Fragen der Erziees<br />

wichtig, dass jeder der ausgewählten<br />

Haushalte auch tatsächlich an der Befragung<br />

teilnimmt. Aus diesem Grund besteht<br />

für die meisten Fragen des Mikrozensus<br />

eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,<br />

und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.<br />

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie<br />

bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik,<br />

umfassend gewährleistet. Auch die<br />

Interviewerinnen und Interviewer, die ihre<br />

Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich<br />

ankündigen und sich mit einem Ausweis<br />

des Landesamts legitimieren, sind zur<br />

strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt<br />

an der Befragung per Interview teilzunehmen,<br />

hat jeder Haushalt das Recht, den<br />

Fragebogen selbst auszufüllen und per Post<br />

an das Landesamt einzusenden.<br />

Das Bayerische Landesamt für Statistik und<br />

Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die<br />

im Laufe des Jahres 2013 eine Ankündigung<br />

zur Mikrozensusbefragung erhalten,<br />

die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu<br />

unterstützen.<br />

Jugendschönen gesucht<br />

Gesunder Menschenverstand reicht<br />

Bewerbungsfrist für potentielle<br />

Jugendschöffen ist angelaufen<br />

ROTH - „ Wir suchen Bewerber mit gesundem<br />

Menschenverstand, vorurteilsfrei<br />

und einem guten Gespür für Jugendliebe<br />

und deren Lebensumfeld." Auf diesen kurzen<br />

Nenner bringt Dr. Manfred Korth, Leiter<br />

des Jugendamtes im Landratsamt das,<br />

was er und sein Team sich von potentiellen<br />

Jugendschöffen erwarten. Bis Freitag,<br />

22. März, können sich Männer und Frauen<br />

aus dem Landkreis für dieses Ehrenamt<br />

bewerben.<br />

Die Verantwortung der einzelnen Schöffen<br />

hung oder der Jugendarbeit vertraut sind.<br />

„Diesen Erfahrungshintergrund braucht es,<br />

um ein differenziertes Urteil mit fällen zu<br />

können", ist der Jugendamtsleiter überzeugt,<br />

zu dessen Team auch die „Jugendgerichtshilfe"<br />

gehört.<br />

Dahinter stehen Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen,<br />

die strafffällig gewordenen<br />

Jugendliche vor, während und nach<br />

den entsprechenden Gerichtsverhandlungen<br />

begleiten, diesen beratend zur Seite<br />

stehen, darüber hinaus aber auch dem<br />

Gericht Auskunft geben u.a. zu Fragen rund<br />

um das soziale Umfeld des Angeklagten<br />

und dessen Sozialprognosen - und damit<br />

auch den Jugendschöffen. Jeweils<br />

zwei von ihnen stehen dem Richter/der<br />

Richterin beratend zur Seite.<br />

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