Ronneburger Anzeiger 20/2013 - der Stadt Ronneburg / Thüringen
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<strong>Ronneburg</strong> - 2 - Nr. <strong>20</strong>/<strong>20</strong>13<br />
Im Herbst<br />
Der schöne Sommer ging von hinnen,<br />
Der Herbst, <strong>der</strong> reiche, zog ins Land.<br />
Nun weben all die guten Spinnen<br />
So manches feine Festgewand.<br />
Sie weben zu des Tages Feier<br />
Mit kunstgeübtem Hinterbein<br />
Ganz allerliebste Elfenschleier<br />
Als Schmuck für Wiese, Flur und Hain.<br />
Ja, tausend Silberfäden geben<br />
Dem Winde sie zum leichten Spiel,<br />
Sie ziehen sanft dahin und schweben<br />
Ans unbewusst bestimmte Ziel.<br />
Sie ziehen in das Wun<strong>der</strong>ländchen,<br />
Wo Liebe scheu im Anbeginn,<br />
Und leis verknüpft ein zartes Bändchen<br />
Den Schäfer mit <strong>der</strong> Schäferin.<br />
Wilhelm Busch (Herbstgedichte)<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Baulandumlegungsverfahren<br />
„Industriegebiet <strong>Ronneburg</strong> Ost“<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Unanfechtbarkeit<br />
des Beschlusses zur 17. Vorwegnahme<br />
<strong>der</strong> Entscheidung<br />
gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in <strong>der</strong><br />
Fassung vom 23. September <strong>20</strong>04 (BGBl. I S. 2414)<br />
Der Beschlusses zur 17. Vorwegnahme <strong>der</strong> Entscheidung<br />
für das Umlegungsgebiet „Industriegebiet <strong>Ronneburg</strong> Ost<br />
“ vom 05.08.<strong>20</strong>13 ist am 09.09.<strong>20</strong>13 unanfechtbar geworden.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird <strong>der</strong> bisherige Rechtszustand<br />
durch den im Beschlusses zur 17. Vorwegnahme<br />
<strong>der</strong> Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand<br />
ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung <strong>der</strong><br />
neuen Eigentümer in den Besitz <strong>der</strong> zugeteilten Grundstücke<br />
ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des<br />
Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden<br />
veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung<br />
fällig.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der<br />
Wi<strong>der</strong>spruch ist bei <strong>der</strong> Dienststelle - Landesamt für Vermessung<br />
und Geoinformation; Katasterbereich Zeulenroda-Triebes,<br />
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong>, Heinrich-Heine-Straße 41, 07937<br />
Zeulenroda-Triebes als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung<br />
(ThürUaVO) vom 22. März<br />
<strong>20</strong>05 (GVBl. S. 155) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
zu erheben.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong> (<strong>Thüringen</strong>)<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />
„An <strong>der</strong> Distelburg“<br />
Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit bei <strong>der</strong><br />
Aufstellung von Bebauungsplänen möglichst frühzeitig<br />
über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung öffentlich<br />
zu unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgt durch<br />
Auslegung des Planvorentwurfes. Die Abgrenzung des<br />
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist im beigefügten<br />
Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.<br />
Der Vorentwurf <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr.<br />
4 „An <strong>der</strong> Distelburg“ liegt einschließlich <strong>der</strong> Erläuterungen<br />
in <strong>der</strong> Zeit vom 21.10.<strong>20</strong>13 bis einschließlich 22.11.<strong>20</strong>13<br />
in den Diensträumen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ronneburg</strong>,<br />
Markt 1 - 2, 07580 <strong>Ronneburg</strong> während <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Dienststunden öffentlich aus.<br />
Der Öffentlichkeit wird während <strong>der</strong> Auslegungsfrist Gelegenheit<br />
zur Äußerung und Erörterung <strong>der</strong> Planung gegeben.<br />
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von <strong>der</strong> Aufstellung<br />
unterrichtet und zur Äußerung auf den erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung nach §<br />
2 Abs. 4 aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
<strong>Ronneburg</strong>, den 10.10.<strong>20</strong>13<br />
gez.: Leutloff<br />
Bürgermeisterin<br />
➤➤➤ Anlage auf <strong>der</strong> nächsten Seite ➤➤➤<br />
Zeulenroda-Triebes, 10.09.<strong>20</strong>13<br />
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses<br />
Bruno Dietel