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Ronneburger Anzeiger 20/2013 - der Stadt Ronneburg / Thüringen

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<strong>Ronneburg</strong> - 2 - Nr. <strong>20</strong>/<strong>20</strong>13<br />

Im Herbst<br />

Der schöne Sommer ging von hinnen,<br />

Der Herbst, <strong>der</strong> reiche, zog ins Land.<br />

Nun weben all die guten Spinnen<br />

So manches feine Festgewand.<br />

Sie weben zu des Tages Feier<br />

Mit kunstgeübtem Hinterbein<br />

Ganz allerliebste Elfenschleier<br />

Als Schmuck für Wiese, Flur und Hain.<br />

Ja, tausend Silberfäden geben<br />

Dem Winde sie zum leichten Spiel,<br />

Sie ziehen sanft dahin und schweben<br />

Ans unbewusst bestimmte Ziel.<br />

Sie ziehen in das Wun<strong>der</strong>ländchen,<br />

Wo Liebe scheu im Anbeginn,<br />

Und leis verknüpft ein zartes Bändchen<br />

Den Schäfer mit <strong>der</strong> Schäferin.<br />

Wilhelm Busch (Herbstgedichte)<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Baulandumlegungsverfahren<br />

„Industriegebiet <strong>Ronneburg</strong> Ost“<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Unanfechtbarkeit<br />

des Beschlusses zur 17. Vorwegnahme<br />

<strong>der</strong> Entscheidung<br />

gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 23. September <strong>20</strong>04 (BGBl. I S. 2414)<br />

Der Beschlusses zur 17. Vorwegnahme <strong>der</strong> Entscheidung<br />

für das Umlegungsgebiet „Industriegebiet <strong>Ronneburg</strong> Ost<br />

“ vom 05.08.<strong>20</strong>13 ist am 09.09.<strong>20</strong>13 unanfechtbar geworden.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird <strong>der</strong> bisherige Rechtszustand<br />

durch den im Beschlusses zur 17. Vorwegnahme<br />

<strong>der</strong> Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand<br />

ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung <strong>der</strong><br />

neuen Eigentümer in den Besitz <strong>der</strong> zugeteilten Grundstücke<br />

ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des<br />

Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden<br />

veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung<br />

fällig.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der<br />

Wi<strong>der</strong>spruch ist bei <strong>der</strong> Dienststelle - Landesamt für Vermessung<br />

und Geoinformation; Katasterbereich Zeulenroda-Triebes,<br />

Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong>, Heinrich-Heine-Straße 41, 07937<br />

Zeulenroda-Triebes als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung<br />

(ThürUaVO) vom 22. März<br />

<strong>20</strong>05 (GVBl. S. 155) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

zu erheben.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong> (<strong>Thüringen</strong>)<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />

„An <strong>der</strong> Distelburg“<br />

Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit bei <strong>der</strong><br />

Aufstellung von Bebauungsplänen möglichst frühzeitig<br />

über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung öffentlich<br />

zu unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgt durch<br />

Auslegung des Planvorentwurfes. Die Abgrenzung des<br />

Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist im beigefügten<br />

Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.<br />

Der Vorentwurf <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr.<br />

4 „An <strong>der</strong> Distelburg“ liegt einschließlich <strong>der</strong> Erläuterungen<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom 21.10.<strong>20</strong>13 bis einschließlich 22.11.<strong>20</strong>13<br />

in den Diensträumen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ronneburg</strong>,<br />

Markt 1 - 2, 07580 <strong>Ronneburg</strong> während <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Dienststunden öffentlich aus.<br />

Der Öffentlichkeit wird während <strong>der</strong> Auslegungsfrist Gelegenheit<br />

zur Äußerung und Erörterung <strong>der</strong> Planung gegeben.<br />

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von <strong>der</strong> Aufstellung<br />

unterrichtet und zur Äußerung auf den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung nach §<br />

2 Abs. 4 aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

<strong>Ronneburg</strong>, den 10.10.<strong>20</strong>13<br />

gez.: Leutloff<br />

Bürgermeisterin<br />

➤➤➤ Anlage auf <strong>der</strong> nächsten Seite ➤➤➤<br />

Zeulenroda-Triebes, 10.09.<strong>20</strong>13<br />

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses<br />

Bruno Dietel

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