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zum Download - Sparkasse Kulmbach-Kronach

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Die beizulegenden Zeitwerte von Devisenoptionen werden auf Basis des Garmann-Kohlhagen-Modells<br />

ermittelt. Grundlage der Bewertung sind die Devisenkurse und die jeweils zugeordnete Volatilität, die<br />

von der Agentur Reuters bezogen werden.<br />

Die vorstehend genannten Positionen dienen ausschließlich zur Deckung von<br />

Wechselkursschwankungen.<br />

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen<br />

Der Träger bzw. die <strong>Sparkasse</strong> ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden<br />

(ZVK). Versichert sind bei dieser Kasse alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-S<br />

fallen. Der TVöD-S gewährt den unter den Geltungsbereich des TVöD-S fallenden Beschäftigten<br />

grundsätzlich einen Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung. Der Anspruch entsteht bei<br />

beiderseitiger Tarifgebundenheit oder wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendbarkeit des TVöD-<br />

S im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Grundlage der Versicherung bei der ZVK ist seit dem 01.01.2002<br />

der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-<br />

K). Nach wie vor gewährt die ZVK eine Alters- und Hinterbliebenenrente sowie<br />

Erwerbsminderungsrenten. Mit dem Abschluss des neuen Tarifvertrages ist das bisherige System der<br />

Gesamtversorgung durch ein neues Betriebsrentenmodell mit einem Punktesystem ersetzt worden.<br />

Die Höhe der Versorgungszusage errechnet sich nach der Betriebsrentenformel der ZVK. Das<br />

Punktemodell basiert auf dem Prinzip, dass Beiträge zur Zusatzversorgung, multipliziert mit einem<br />

Altersfaktor, Versorgungspunkte für die Beschäftigten ergeben. Es werden Leistungen zugesagt, die<br />

sich ergeben würden, wenn eine Gesamtbeitragsleistung von 4 % des zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelts vollständig in ein kapitalgedecktes System einbezahlt werden würde.<br />

Bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden werden seit der Umstellung vom<br />

Gesamtversorgungsmodell auf ein betriebsrentenrechtliches Punktemodell sowohl Umlagen als auch<br />

Beiträge erhoben. Die Erhebung von Umlagen ist erforderlich, um die Anwartschaften und laufenden<br />

Rentenverpflichtungen aus der Zeit vor der Umstellung finanzieren zu können. Der Umlagesatz betrug<br />

im Jahr 2009 4,75 % der Bemessungsgrundlage und wird für die kommenden Jahre voraussichtlich<br />

konstant gehalten. Der Zusatzbeitrag (4 % der Bemessungsgrundlage) dient dem Aufbau einer<br />

Kapitaldeckung für Anwartschaften, die seit der Umstellung entstehen. Die Aufwendungen der<br />

<strong>Sparkasse</strong> belaufen sich in 2009 auf 1.704 TEUR.<br />

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