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Anlage 2 Listen der Stellungnahmen - Land Salzburg

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Überall dort, wo es auch Beilagen zu <strong>Stellungnahmen</strong> gibt und diese in einem separaten<br />

Dokument eingescannt wurden, sind in dieser Spalte die fortlaufend vergebenen<br />

Nummern <strong>der</strong> Beilagen angeführt. In diesen Fällen findet sich bei <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

selbst in dieser Spalte jeweils die Ziffer "0" und die Stellungnahme samt Beilagen haben<br />

dieselbe laufende Nummer in <strong>der</strong> 1. Spalte.<br />

4. Spalte ("Beilagen-Kurzbezeichnung (bzw Anmerkung)"):<br />

Für sämtliche in eigenen Dokumenten vorliegenden Beilagen ist in dieser Spalte eine<br />

Kurzbezeichnung eingetragen.<br />

Gelegentlich finden sich auch Anmerkungen in dieser Spalte, zB bei <strong>Stellungnahmen</strong>,<br />

die in zwei Teilen eingescannt werden mussten.<br />

5. und 6. Spalte ("Nachname(n)" und "Vorname(n)"):<br />

Hier finden sich die Namen von Stellungnehmenden bzw die Bezeichnungen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Institutionen, Organisationen, Bürgerinitiativen etc (für die Übersicht in dieser Liste<br />

zT abgekürzt).<br />

7. Spalte ("Adresse"):<br />

In dieser Spalte sind die Adressen eingetragen. Bei Bürgerinitiativen ist hier jeweils die<br />

Adresse des Vertreters <strong>der</strong> Bürgerinitiative angegeben.<br />

Wenn bei einer Stellungnahme eine Adresse nicht angegeben war, findet sich "n.v." für<br />

nicht verortbar. Es wurde in jedem Fall versucht, sämtliche Adressen zu verorten, auch<br />

bei unvollständigen Angaben in den <strong>Stellungnahmen</strong>. Dazu wurden Recherchen durchgeführt<br />

und beispielsweise Daten <strong>der</strong> Statistik Austria und des <strong>Salzburg</strong>er Geographischen<br />

Informationssystems (SAGIS) herangezogen o<strong>der</strong> in manchen Fällen auch die<br />

zuständigen Gemeindeämter kontaktiert.<br />

8. Spalte ("Datum"):<br />

In dieser Spalte ist jeweils das Datum <strong>der</strong> Stellungnahme eingetragen.<br />

Hinsichtlich weiterer Details wie zitierte Subzahlen, vollständige Bezeichnungen von<br />

Institutionen etc. ist auf die Originale im Akt zu verweisen.<br />

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