380kv - eb - trassenalternativen - jan. 2013 - final.pdf - Land Salzburg
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Umweltverträglichkeitserklärung<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Netzknoten St. Peter – Netzknoten<br />
Tauern<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Verfasserin: Terra Cognita Claudia Schönegger KG<br />
Mag. Claudia Schönegger<br />
Mag. Stefanie Zobl<br />
Unter fachlicher Mitarbeit von<br />
DI Andreas Knoll (<strong>Land</strong>schaft)<br />
Dr. Helmut Wittmann (Biotope und Ökosysteme)<br />
Dr. Hans Peter Kollar (Avifauna)<br />
Dr. Paul Herbst (Geologie)<br />
Jänner <strong>2013</strong>
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 Aufgabenstellung 7<br />
2 Übersicht: räumliche Ebenen der Alternativenprüfung und Prozess zur Trassenfindung 10<br />
2.1 Planungsgrundsätze und Planungs<strong>eb</strong>enen 10<br />
2.1.1 Räumliche Ebene 10<br />
2.1.2 Zeitliche Ebene 11<br />
2.2 Rahmenbedingungen – Festlegung räumlicher Zwangspunkte 12<br />
2.2.1 Historisch bedingte Rahmenbedingungen für die Trassenplanung 12<br />
2.2.2 Begründung Trassenwahl für 380 kV Leitung im Verfahren 1997 13<br />
2.3 Trassenräume (überregionale Ebene) – ÖIR Studie 2006 15<br />
2.4 Trassenalternativen innerhalb des ausgewählten Trassenraumes Mitte (regionale<br />
Ebene) 16<br />
2.5 Weitere Trassenräume als Erg<strong>eb</strong>nis des Dialogprozesses 19<br />
2.6 Trassenvarianten – kleinregionale Abweichungen von der gewählten Trassenalternative<br />
(teilregionale Ebene) 20<br />
3 Prüfung alternativer Trassenräume 21<br />
3.1 Begründung für die Auswahl der drei Trassenräume 21<br />
3.2 Bewertungsmethode Trassenräume 26<br />
3.2.1 Definition der Konfliktzonen 26<br />
3.3 Erg<strong>eb</strong>nisse zur Bewertung der Trassenräume 28<br />
3.3.1 Abschnitt Süd (UW Tauern – UW Pongau) 28<br />
3.3.2 Abschnitt-Nord (UW Pongau – UW Salzach) 29<br />
3.3.3 Reihung der Trassenräume nach Kriterien 30<br />
3.4 Zusammenfassung und Begründung der Auswahl des Trassenraums Mitte 30<br />
3.4.1 Naturschutzfachliche Argumente 30<br />
3.4.2 Argumente in Bezug auf Raumordnung und Siedlungsentwicklung 31<br />
3.4.3 Boden und landwirtschaftliche Argumente 33<br />
3.4.4 Energiewirtschaftliche und betri<strong>eb</strong>stechnische Argumente 33<br />
3.4.5 Resümee und Identifikation von Konflikträumen innerhalb des Trassenraumes Mitte 34<br />
3.5 Weitere Trassenräume als Erg<strong>eb</strong>nis des Dialogprozesses 35<br />
3.5.1 Trassenraum Ost-Ost – Vorschlag Bürgerinitiative „Nein zur 380 kV Ostvariante“ 35<br />
3.5.2 Vertiefende Betrachtung eines Teiles des Westkorridors – Abschnitt Netzknoten<br />
Tauern bis Pass Lueg 38<br />
4 Prüfung von vier Trassenalternativen im Trassenraum Mitte 41<br />
4.1 Methode zur Alternativenprüfung 43<br />
4.1.1 Beurteilungskriterien Raumordnung 43<br />
4.1.2 Beurteilungskriterien <strong>Land</strong>schaft 44<br />
4.1.3 Beurteilungskriterien Biotope und Ökosysteme 46<br />
4.1.4 Methode zur GIS gestützten Ermittlung der Raumwiderstände 46<br />
4.1.5 Qualitative Methoden 47<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 3/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
4.2 Bewertung der Trassenalternativen für den Neubau der 380 kV 47<br />
4.2.1 Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> bis Gemeindegrenze Golling/Werfen (Pass Lueg) 47<br />
4.2.2 Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Gemeindegrenze (Bischofshofen / St.<br />
Johann im Pongau) 59<br />
4.2.3 Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg. bis NK Tauern 66<br />
4.3 Zusammenfassende Darstellung der gewählten Alternative Grobtrasse 2011 73<br />
4.3.1 Daten und Fakten zur Grobtrasse 73<br />
4.3.2 Teilabschnitte mit detaillierter Variantenprüfung 74<br />
4.3.3 Übersichtskarte zu den Teilabschnitte mit Variantenprüfung 75<br />
5 Variantenprüfung zur Grobtrasse 2011 und Nachweis gem. §3a SNschG 76<br />
5.1 Eugendorf GLT Grundner Moos Spannfeld Mast 16 bis 23 76<br />
5.1.1 <strong>Land</strong>schaft 78<br />
5.1.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 79<br />
5.1.3 Gesamtbewertung 79<br />
5.2 Nocksteinquerung Spannfeld Mast 37 bis 47 80<br />
5.2.1 <strong>Land</strong>schaft 81<br />
5.2.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 83<br />
5.2.3 Technische Parameter 84<br />
5.2.4 Gesamtbewertung 85<br />
5.3 Bereich Egelseer Moor - <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee Mast 73 bis 85 86<br />
5.3.1 <strong>Land</strong>schaft 87<br />
5.3.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 88<br />
5.3.3 Gesamtbewertung 89<br />
5.4 <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Kellau – Rabenstein und Lammertalquerung Mast 136 bis 155<br />
(bis Pass Lueg) 90<br />
5.4.1 <strong>Land</strong>schaft 92<br />
5.4.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 93<br />
5.4.3 Ornithologie 93<br />
5.4.4 Gesamtbewertung 93<br />
5.5 Pass Lueg /Stegenwald /<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge – Tenneck Mast 155<br />
bis 192 94<br />
5.5.1 <strong>Land</strong>schaft 96<br />
5.5.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 97<br />
5.5.3 Ornithologie 98<br />
5.5.4 Technische Parameter: Geologie und Naturgefahren 99<br />
5.5.5 Technische und rechtliche Parameter in Bezug auf bergbaurechtliche Bestimmungen<br />
sowie SEVSESO II Gefährdungsbereich 100<br />
5.5.6 Gesamtbewertung 101<br />
5.6 Höllngraben/Jägerköpfl GLT Latschenhochmoor Filzen Mast 1219 bis 232 102<br />
5.6.1 <strong>Land</strong>schaft 103<br />
5.6.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 104<br />
4/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
5.6.3 Gesamtbewertung 104<br />
5.7 Einöden - Anbindung UW Pongau: Mast 255 bis 266 bzw. 255 bis 264 105<br />
5.7.1 <strong>Land</strong>schaft 106<br />
5.7.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 106<br />
5.7.3 Gesamtbewertung 106<br />
5.8 Schleichkogel bis Bodenberg / Dientenbachgraben: Mast 267 bis 319 107<br />
5.8.1 <strong>Land</strong>schaft 107<br />
5.8.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 109<br />
5.8.3 Gesamtbewertung 110<br />
5.9 Taxenbach – Gschwandtnerberg Schlacherlehen Mast 1332 bis 1342 111<br />
5.9.1 <strong>Land</strong>schaft 111<br />
5.9.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 112<br />
5.9.3 Gesamtbewertung 112<br />
5.10 Salzachtalquerung Högmoos Taxenbach Mast 1339 bis 357 113<br />
5.10.1 <strong>Land</strong>schaft 113<br />
5.10.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 114<br />
5.10.3 Gesamtbewertung 114<br />
5.11 Taxenbach Schattseite – Fuschertalquerung Mast 358 bis392 115<br />
5.11.1 <strong>Land</strong>schaft 115<br />
5.11.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 116<br />
5.11.3 Technische Parameter: Raumordnung und Geologie 117<br />
5.11.4 Gesamtbewertung 117<br />
5.12 Nachweis gemäß § 3a für Neubau der 220 kV Freileitung UW Pongau – Wagrain<br />
(Mayrdörfl) 119<br />
5.12.1 <strong>Land</strong>schaft 119<br />
5.12.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume 120<br />
5.12.3 Gesamtbewertung 120<br />
6 Gesamtübersicht UVE Einreichtrasse 2012 121<br />
6.1 Daten und Fakten zur UVE Trasse im Vergleich zur Grobtrasse 2011 121<br />
6.2 Beschreibung Trassenverlauf 122<br />
6.3 Übersichtskarte UVE Trasse und UVE Projektbestandteile 124<br />
7 Verzeichnisse 125<br />
7.1 Tabellenverzeichnis 125<br />
7.2 Abbildungsverzeichnis 125<br />
7.3 Quellenverzeichnis 126<br />
7.4 Kartenverzeichnis 127<br />
7.5 Abkürzungsverzeichnis 127<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 5/127
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
1 Aufgabenstellung<br />
Die Austrian Power Grid AG (APG) plant den Lückenschluss des österreichischen 380 kV-<br />
Höchstspannungsnetzes zwischen dem Netzknoten St. Peter (im Bundesland Oberösterreich) und<br />
dem Netzknoten Tauern (im Bundesland <strong>Salzburg</strong>) mit abschnittsweisen 110-kV-Mitführungen des<br />
Projektpartners <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH. Dieses Vorhaben wird in der UVE als „380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung“<br />
bezeichnet.<br />
Dieses 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung besteht aus einer Änderung der rechtskräftig UVP-genehmigten und<br />
bereits teilkollaudierten 380-kV-Leitung Netzknoten St. Peter – UW <strong>Salzburg</strong> einerseits und aus einem<br />
380-kV-Leitungsneubau zwischen dem UW <strong>Salzburg</strong> und dem Netzknoten Tauern samt abschnittsweisen<br />
Mitführungen von 110-kV-Leitungen andererseits. Dabei ist zu beachten, dass der Abschnitt<br />
UW Kaprun – NK Tauern als Unterabschnitt des Neubauvorhabens bereits aufgrund eines anderen<br />
Projektzwecks – Effizienzsteigerungsprojekt der Verbund Hydro Power AG - gesondert genehmigt<br />
wurde und vor der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung realisiert wird.<br />
Die380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten, die im Detail in<br />
der Vorhabensbeschreibung angeführt sind und die Grundlage des Fachbeitrages darstellen:<br />
<br />
Neuerrichtung und Betri<strong>eb</strong> von Starkstromfreileitungen:<br />
a. 380-kV-Verbindung UW <strong>Salzburg</strong> - UW Kaprun,<br />
b. 220-kV-Verbindung UW Pongau – Wagrain/Mayrdörfl,<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
abschnittsweisen Mitführungen von 110-kV-Freileitungen,<br />
Umlegungen und Anbindungen der berührten 110-kV- , 220-kV und 380-kV-Leitungen,<br />
Demontage von 110-kV- und 220-kV-Leitungen,<br />
Neuerrichtung und Betri<strong>eb</strong> der Umspannwerke Wagenham und Pongau,<br />
Änderung des Umspannwerkes <strong>Salzburg</strong> sowie der Netzknoten St. Peter und Tauern.<br />
Der 380-kV-Neubauabschnitt zwischen dem UW <strong>Salzburg</strong> und dem UW Kaprun beträgt ca. 113 km.<br />
Die Länge der 220 kV-Leitungsverbindung UW Pongau – Gemeinde Wagrain/Mayrdörfl beträgt ca. 14<br />
km. Koordinierungen mit bestehenden Leitungen ermöglichen Leitungsmitführungen im Ausmaß von<br />
insgesamt rund 38 km.<br />
Projektgemäß kommt es zu Demontagen von rund 193 km Freileitungen mit der Spannungs<strong>eb</strong>ene<br />
220-kV und 110-kV.<br />
Die UmweltverträgIichkeit des Vorhabens soll weiters durch umfangreiche, projektimmanente Maßnahmen<br />
sichergestellt werden.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 7/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Im vorliegenden Fachbeitrag Trassenalternativen sollen die Vorgaben sowohl des UVP-G 2000 idgF<br />
als auch des NSchG 1999 idgF behandelt werden zumal die Entwicklung und Prüfung von Alternativen,<br />
wie sie gem. UVP-G gefordert werden, in engem fachlichen Zusammenhang mit den Erg<strong>eb</strong>nisse<br />
zur Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und damit auch auf das Schutzgut<br />
<strong>Land</strong>schaft sowie Biotope und Ökosysteme stehen.<br />
Gemäß § 1 Abs 1 Z 3, 4 UVP-G 2000 idgF ist es „Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />
unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage<br />
<br />
<br />
3. die Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Alternativen<br />
sowie die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen<br />
4. bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private<br />
Rechte vorgesehen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/<br />
von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen.<br />
Weiters bestimmt § 6 Abs. 1 Z 2 dass die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zu enthalten hat:<br />
<br />
2. Eine Übersicht über die wichtigsten anderen vom Projektwerber/ von der Projektwerberin<br />
geprüften Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick<br />
auf die Umweltauswirkungen; im Fall von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 die vom Projektwerber/ von der<br />
Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten.<br />
zu enthalten hat.<br />
Da die Erwirkung von Zwangsrechten nach den starkstromwegerechtlichen Bestimmungen möglich<br />
ist, liegt ein Anwendungsfall von § 1 Abs. 1 Z 4 UVP-G 2000 idgF vor. Daher ist jedenfalls eine Prüfung<br />
und Darstellung von Trassenvarianten in der UVE durchzuführen.<br />
N<strong>eb</strong>en den Verpflichtungen gemäß UVP-G 2000 zur Darlegung der geprüften Alternativen ist § 3a Abs<br />
2 g <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz 1999 idgF zu beachten, welcher lautet:<br />
Maßnahmen, die nachweislich unmittelbar besonders wichtigen öffentlichen Interessen dienen, unter<br />
weitgehender Wahrung der Interessen des Naturschutzes (§ 2 Abs. 3) zu bewilligen oder zur Kenntnis<br />
zu nehmen, wenn<br />
<br />
<br />
1. den anderen öffentlichen Interessen im Einzelfall der Vorrang gegenüber den Interessen<br />
des Naturschutzes zukommt und<br />
2. zur Maßnahme nachweislich keine geeignete, die Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigende<br />
Alternativlösung besteht.<br />
Im Unterschied zum UVP-G 2000 ist im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Bewilligung<br />
des Vorhabens nicht nur eine Darstellung der geprüften Trassenvarianten und deren Vor- und Nachteile<br />
in der UVE zu erarbeiten, sondern es ist dezidiert nachzuweisen, dass es zur gewählten Trasse<br />
keine weniger beeinträchtigende Trassenführung gibt, diese also tatsächlich aus ökologischer Sicht<br />
die beste Trasse darstellt.<br />
Gemäß Erläuterungen zum SNschG [LOOS, 2006] sind dabei folgende Fragen zu beantworten:<br />
<br />
<br />
<br />
Welche theoretischen Alternativen bestehen zum beantragten Projekt?<br />
Warum sind diese nicht realisierbar?<br />
Warum werden durch diese die Interessen des Naturschutzes nicht weniger beeinträchtigt.<br />
In Bezug auf die Realisierbarkeit wird in den Erläuterungen zum Naturschutzgesetz dazu weiter detailliert,<br />
dass Varianten, die mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind, auch als nicht reali-<br />
8/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
sierbar eingestuft werden können. Hier muss jedoch ein objektiver Maßstab angelegt werden, und das<br />
Zutreffen dieser Voraussetzung ist <strong>eb</strong>enfalls nachzuweisen.<br />
Damit können n<strong>eb</strong>en den naturschutzspezifischen Aspekten auch Aspekte der technischen Machbarkeit<br />
und der damit verbundenen Kosten mit in die Bewertung der Alternativen aufgenommen werden.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch der Berufungsbescheid des Umweltsenats vom 4.4.2008,<br />
8A/2007/11-94, zur 380-kV-Starkstromfreileitung NK St. Peter – UW <strong>Salzburg</strong> zu erwähnen, worin<br />
festgestellt wird, dass eine die Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigende Alternativlösung iSd<br />
§ 3a Abs 2 Z 2 SNschG (in Form einer Teilverkabelung) mangels Eignung der selben nicht zur Verfügung<br />
steht.<br />
Es wird daher auf allen räumlichen Ebenen von der Auswahl der überregionalen Trassenkorridore bis<br />
zur lokalen Optimierung der gemäß § 3a SNschG erforderliche Nachweis erbracht.<br />
N<strong>eb</strong>en den räumlichen Alternativen in Bezug auf die Trassenwahl wurden technische Alternativen<br />
geprüft und in FB „Technische Alternative“ dargelegt.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 9/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
2 Übersicht: räumliche Ebenen der Alternativenprüfung und<br />
Prozess zur Trassenfindung<br />
Nachstehendes Kapitel soll einen Überblick über die Rahmenbedingungen, Planungsgrundsätze sowie<br />
untersuchten Trassenräume, Alternativen und Varianten g<strong>eb</strong>en.<br />
Die einzelnen Ebenen werden in Folge detailliert dargestellt und entsprechend der jeweils dokumentierten<br />
Methode die Auswahl der getroffenen Alternative bzw. Variante begründet und bewertet.<br />
2.1 Planungsgrundsätze und Planungs<strong>eb</strong>enen<br />
Für die Trassenplanung sind grundsätzlich zwei Ebenen von Bedeutung, die räumliche sowie die zeitliche<br />
Ebene.<br />
2.1.1 Räumliche Ebene<br />
Die räumliche Ebene wird maßg<strong>eb</strong>lich vom räumlichen Betrachtungsmaßstab bestimmt, dem auch die<br />
Kriterien zur Bewertung sowie die Methode zum Vergleich angepasst werden müssen.<br />
Folgende räumlichen Ebenen und damit Definitionen können unterschieden werden und sind Grundlage<br />
für die nachfolgenden Bewertungen und Analysen.<br />
<br />
Überregionale Trassenräume:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Unterschiedliche Trassenräume queren unterschiedliche <strong>Land</strong>schaftsräume bzw. Regionen<br />
weisen eine Korridorbreite von ca. 2.000 m auf und werden in<br />
einem Bearbeitungsmaßstab von ca. 1:50.000 bearbeitet<br />
beinhalten keine Details zu Maststandorten bzw. weiteren Eingriffsorten<br />
<br />
<br />
Regionale bzw. kleinregionale Trassenalternativen<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Befinden sich innerhalb eines Trassenraumes<br />
weisen eine Korridorbereite von ca. 800m auf und werden in<br />
einem Bearbeitungsmaßstab von 1:10.000 bis 1: 5.000 bearbeitet<br />
Maßg<strong>eb</strong>liche Trassenalternativen wurden auch mit Detailplanungen (z.B: Mastauslegung)<br />
versehen – nicht jedoch alle geprüften Alternativen<br />
Teilregionale und lokale Trassenvarianten<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Entsprechen kleinräumigen Abweichungen von den Trassenalternativen<br />
weisen eine Korridorbereite von ca. 400m auf und werden in<br />
einem Bearbeitungsmaßstab von 1:5.000 bis 1: 1.000 bearbeitet<br />
sie berücksichtigen die konkrete Lage und Nutzung von bestehenden Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten,<br />
Detailabgrenzungen von Schutzg<strong>eb</strong>ieten sowie die lokale Geländemorphologie<br />
<br />
Lokale und Eingriffsortbezogene Trassenmodifikationen<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Erfolgen im unmittelbaren Nahbereich der ausgewählten Trasse<br />
Beziehen sich meist auf konkrete Eingriffsorte wie z.B. Maststandorte oder Erschließungsplanungen<br />
und werden in<br />
einem Bearbeitungsmaßstab von 1:100 bearbeitet<br />
Sie werden im Rahmen der Prüfung von Varianten berücksichtigt<br />
10/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
2.1.2 Zeitliche Ebene<br />
Die unterschiedlichen räumlichen Bezugs<strong>eb</strong>enen entsprechen zum Teil auch dem zeitlichen Ablauf<br />
zur Trassenfindung (Chronologie).<br />
Ausgehend von den Prüferg<strong>eb</strong>nissen zu ausgewählten Trassenräumen und der Entscheidung für<br />
einen groben Trassenkorridor erfolgte innerhalb des gewählten Trassenkorridors eine laufende Optimierung<br />
und damit Verbesserung der Trasse in Bezug auf die zu erwartende Erh<strong>eb</strong>lichkeit der Auswirkungen.<br />
Für einzelne Trassenalternativen im Trassenraum wurden zeitlich parallel auch kleinräumige Trassenvarianten<br />
untersucht um die Entscheidungsqualität und fachliche Begründung weiter zu vertiefen und<br />
Entscheidungen schlüssig nachweisen zu können. Einzelne Trassenalternativen wurden daher zeitlich<br />
parallel und nicht chronologisch durch Varianten differenziert.<br />
Kleinsträumige Modifikationen wurden im Wesentlichen für eine bereits weitgehend optimierte Trasse<br />
vorgenommen und zeitlich als letzter Arbeitsschritt durchgeführt. Hier ist wieder ein zeitlich chronologischer<br />
Schritt in der Trassenfindung und -planung geg<strong>eb</strong>en.<br />
Der für das UVP-G sowie das SNschG maßg<strong>eb</strong>liche Bericht umfasst eine Darstellung der geprüften<br />
Trassenräume bis hin zu relevanten Modifikationen und startet damit mit der Prüfung von Trassenräumen<br />
im Jahr 2006.<br />
Da grundsätzliche Überlegungen zur Errichtung einer Transportleitung zwischen dem Netzknoten<br />
Tauern (Kaprun/Piesendorf) und dem Netzknoten St. Peter am Hart bereits seit der Errichtung der<br />
Kraftwerke in Kaprun in Diskussion bzw. Planung sind, werden auch die vor diesem Zeitpunkt maßg<strong>eb</strong>lichen<br />
Entwicklungen und relevanten Leitungsprojekte dokumentiert, zumal diese Rahmenbedingungen<br />
Vorgaben sowie räumliche Zwangspunkte für den Abschnitt Netzknoten Tauern bis UW <strong>Salzburg</strong><br />
bedingen.<br />
Zusammenfassend können folgende Planungs- und Arbeitsschritte zur Trassenfindung festgehalten<br />
werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Analyse der regionalen Entwicklungsgeschichte des Transport- u. Verteilernetzes<br />
Gegenüberstellung historischer und aktueller Rahmenbedingungen zur Trassenwahl<br />
Analyse der Rahmenbedingungen für die Trasse zur 380 kV-Leitung (Verfahren 1997) Tauern<br />
– St. Peter a. Hart<br />
Festlegung alternativer Trassenräume zum aktuellen Leitungsprojekt 380 kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Netzknoten Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> (2006)<br />
Untersuchung der Raumstruktur in den alternativen Trassenräumen auf überregionaler Ebene<br />
durch Konfliktzonenermittlung bezogen auf umweltrelevante Kriterien und daraus abgeleitet<br />
Bewertung und Auswahl des Trassenraumes 2007<br />
Trassenfindungsprozess für Grobtrasse durch Prüfung von entsprechenden Trassenalternativen<br />
und Trassenvarianten im Trassenraum Mitte 2007 – 2011<br />
Optimierung der Grobtrasse 2011 und Finalisierung durch kleinräumige Modifikationen zur<br />
Einreichtrasse – UVE Trasse 2012<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 11/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
2.2 Rahmenbedingungen – Festlegung räumlicher Zwangspunkte<br />
2.2.1 Historisch bedingte Rahmenbedingungen für die Trassenplanung<br />
Die Aufgabe, die Räume Kaprun und St. Peter am Hart mit übergeordneten Transportleitungen zu<br />
verbinden, stellte sich bereits im Zusammenhang mit der Kraftwerksplanung für die Speicherkraftwerke<br />
Kaprun. Konkrete Überlegungen wurden aber erst nach dem II. Weltkrieg aufgenommen. Sie wurden<br />
in Form der heute zum Teil noch bestehenden Leitungsführung der 220 kV-Leitung UW Kaprun –<br />
UW Salzach – UW St. Peter am Hart umgesetzt.<br />
In den 50er Jahren nahm vor allem der <strong>Salzburg</strong>er Ballungsraum einen wirtschaftlichen Aufschwung,<br />
sodass aus regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten der Stromversorgung die Anbindung dieses<br />
Raumes an übergeordnete Transportleitungen erforderlich wurde. Als Partner für das Verteilernetz<br />
traten hier die <strong>Salzburg</strong>er AG f. Elektrizitätswirtschaft (SAFE) und die Oberösterrische Kraftwerke AG<br />
(OKA) auf. Mit der Neuaufschließung des Raumes Tennengau/Stadt <strong>Salzburg</strong> und Flachgau sowie<br />
der angrenzenden G<strong>eb</strong>ieten des Bezirks Braunau in Oberösterreich, ergab sich die Möglichkeit einer<br />
neuen Konzeption des Verteilernetzes. Im Wesentlichen betraf dieses die <strong>Land</strong>eselektrizitätsgesellschaften<br />
mit ihren Umspannwerken als Stützpunkte.<br />
Nach dem Ausbau des österreichischen 220 kV-Übertragungsnetzes in den 60er Jahren wurde es<br />
gegen Ende der 80er Jahre der Entwicklung folgend notwendig, eine höhere Spannungs<strong>eb</strong>ene zum<br />
Transport der notwendigen Elektrizität zu installieren. Die Versorgung der <strong>Land</strong>esnetze konnte nur<br />
mehr durch überregionale Übertragungsleitungen erfolgen, da die Stromerzeugung in den Bundesländern<br />
nicht mehr ausreichte um die Energieversorgung aufrecht zu erhalten.<br />
Seit 1993 wird an der Erhöhung der Spannungs<strong>eb</strong>ene dieser Transportleitung auf 380 kV geplant und<br />
diskutiert. Ein Erg<strong>eb</strong>nis daraus war das Leitungsprojekt Netzknoten Tauern – UW Pongau – UW<br />
Salzach– Netzknoten St. Peter a. Hart. Dieses Projekt – in Folge als 380 kV-Leitungsprojekt (Verfahren<br />
1997) bezeichnet – wurde geplant, eingereicht und starkstromwegerechtlich verhandelt.<br />
Es ergingen positive Bescheide sowohl nach § 4 Starkstromwegegesetz des Bundes (starkstromwegerechtliche<br />
Vorprüfung) als auch nach §§ 6 ff StWG (starkstromwegerechtliche Baubewilligung). Die<br />
Baugenehmigung, die unter Berufung auf eine Übergangsbestimmung des UVP-G 2000 auf Basis der<br />
Rechtslage vor Inkrafttreten des UVP-G 2000 erteilt wurde, wurde in Folge im September 2002 vom<br />
Verwaltungsgerichtshof aufgehoben und die UVP Pflicht des Vorhabens festgelegt.<br />
Diese Entscheidung berührt jedoch den rechtlichen Bestand des Vorprüfungsbescheids des BMwA,<br />
mit dem das öffentliche Interesse am Vorhaben festgestellt wurde, nicht. Das Vorprüfungsverfahren<br />
unterliegt nach dem zitierten Erkenntnis des VwGH und nach zwei Entscheidungen des Umweltsenats<br />
zur 380 kV-Steiermarkleitung nicht der Sperrwirkung des UVP-G 2000.<br />
Das Vorhaben wurde sodann im generellen Ansatz neu überdacht und aus energiewirtschaftlichen<br />
Zwängen in zwei eigenständige Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten geteilt. Diese dienen<br />
jeweils eigenständigen energiewirtschaftlichen Zwecken, aber auch dem Gesamtziel des innerösterreichischen<br />
Ringschlusses, der Teil des transeuropäischen Netzes zur Energieversorgung ist. Es<br />
handelt sich um den<br />
<br />
Teil 1 vom UW <strong>Salzburg</strong> 1 bis zum Netzknoten St. Peter a. Hart mit dem Schwerpunkt der<br />
Versorgung des Ballungsraumes Stadt <strong>Salzburg</strong> und den<br />
1<br />
Die Bezeichnung UW <strong>Salzburg</strong> wurde im Zuge der Errichtung des ersten Teilstückes getroffen und entspricht den bis dahin in<br />
den Behördenverfahren verwendeten Bezeichnung „UW Salzach neu“.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
<br />
Teil 2 vom Netzknoten Tauern bis zum UW <strong>Salzburg</strong> sowie Maßnahmen zum Neubau und<br />
Anbindung des UW Wagenham in Oberösterreich.<br />
Der Projektteil 1 „UW <strong>Salzburg</strong>– Netzknoten St. Peter“ wurde bereits realisiert. Er baut in seiner Trassenfindung<br />
auf der Untersuchung alternativer Trassenräume, wie sie im Rahmen des UVP Verfahrens<br />
dokumentiert wurden, auf. Die Systematik wurde für die Prüfung alternativer Trassenräume für den<br />
Teil 2, wie er nachstehend dokumentiert wird, übernommen.<br />
Grundsätzlich standen für beide Trassenraumbetrachtungen Erfahrungen aus der Trassensuche<br />
(Trassenalternativen) zur Errichtung der 220 kV-Leitung Kaprun – St. Peter am Hart und die Planungsgrundlagen<br />
zur 380 kV-Leitung für das Verfahren 1997 zur Verfügung. Auf Grund energiewirtschaftlicher<br />
Überlegungen, insbesondere der erforderlichen synergi<strong>eb</strong>ringenden Abstützungen des<br />
<strong>Land</strong>esenergieversorgers, wurden die „Zwangspunkte“ Netzknoten Tauern, UW Pongau und UW<br />
<strong>Salzburg</strong> festgelegt. Auf Basis dieses Konzeptes wurden die alternativen Trassenräume für den Abschnitt<br />
Netzknoten Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> definiert.<br />
2.2.2 Begründung Trassenwahl für 380 kV Leitung im Verfahren 1997<br />
Nach dem Ausbau des österreichischen 220 kV-Übertragungsnetzes in den 60er Jahren wurde es<br />
gegen Ende der 80er Jahre der Entwicklung folgend notwendig, eine höhere Spannungs<strong>eb</strong>ene zum<br />
Transport der notwendigen Elektrizität zu installieren. Eine Anbindung des SAFE (nunmehr <strong>Salzburg</strong><br />
Netz GmbH) Netzes an die Donauschiene über St. Peter am Hart / Braunau erschien sinnvoll.<br />
Die Wahl des Trassenraumes zur Anbindung an die Donauschiene folgte in Anerkennung der<br />
Zwangspunkte „Umspannwerke“ als entscheidendes Kriterium, den Möglichkeiten das Verteilernetz zu<br />
stützen. Dessen rationelle Anbindung und die Möglichkeit zu Gemeinschaftsleitungen, also der „Mitnahmeeffekt“,<br />
sowie die neuen technischen Möglichkeiten zur Überwindung schwieriger Streckenteile,<br />
gaben bei der Trassenwahl den endgültigen Ausschlag.<br />
Die Trasse wurde von Kaprun kommend über das Salzachtal nach Golling geführt und ab dort auf der<br />
alten 220 kV-Leitungstrasse als „Umbau“ nach UW St. Peter a. Hart geplant. Diese Konzeption wurde<br />
in das „koordinierte Leitungsbauprogramm“ aufgenommen. Dem Wunsch des <strong>Salzburg</strong>er <strong>Land</strong>eshauptmannes,<br />
in Absprache mit dem Leitungskoordinator für <strong>Salzburg</strong>, folgend wurde in der Verhandlungssystematik<br />
das Projekt in einen Teil „Innerg<strong>eb</strong>irg“ und den Teil „Außerg<strong>eb</strong>irg“ gegliedert.<br />
Der Teil „Innerg<strong>eb</strong>irg“ (Netzknoten Tauern - UW Pongau) hat seinen Schwerpunkt im Netzstützpunkt<br />
UW Pongau St. Johann. Die notwendigen neuen Anlagen sollten unmittelbar n<strong>eb</strong>en der bestehenden<br />
110 kV UW Anlage der SAFE (nunmehr <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH) errichtet werden. Dieser Standort erlaubt<br />
auch die Anbindung der 220 kV-Leitung Tauern-Weißenbach und damit die Demontage dieser<br />
220 kV-Leitung im Salzachtal vom UW Pongau bis zum Netzknoten Tauern. Auch die Mitführung der<br />
110 kV Spannungs<strong>eb</strong>ene auf Gemeinschaftsleitungen wird durch diesen Standort begünstigt.<br />
Der Leitungsteil „Außerg<strong>eb</strong>irg“ (Gemeinde Golling – UW <strong>Salzburg</strong>– Netzknoten St. Peter a. Hart) hat<br />
den Schwerpunkt im mittlerweile errichteten UW <strong>Salzburg</strong>. Dieses ist als Ersatz für das UW Salzach<br />
gedacht, welches in unmittelbarer Nachbarschaft des UW Hagenau der <strong>Land</strong>esgesellschaft SAFE<br />
(nunmehr <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH) liegt und durch seine Nähe zum Siedlungsraum als Standort einer<br />
380 kV Anbindung sehr problematisch ist.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Zusammenfassend können folgende räumlichen Zwangspunkte für die Trassenfindung festgehalten<br />
werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Netzknoten St. Peter<br />
UW <strong>Salzburg</strong> (Projektbestandteil 380 kV UW <strong>Salzburg</strong> neu – St. Peter – bereits errichtet)<br />
UW Pongau (Erweiterung des bereits bestehenden UW Pongau)<br />
UW Kaprun<br />
Netzknoten Tauern<br />
Abbildung 2-1:<br />
Zwangspunkte Trassenfindung, Eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS, APG<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
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2.3 Trassenräume (überregionale Ebene) – ÖIR Studie 2006<br />
Unter Berücksichtigung der oben angeführten räumlichen Zwangspunkte der Umspannwerke wurden<br />
drei unterschiedlich verlaufende Trassenräume ausgewählt:<br />
<br />
<br />
Trassenraum West: Länge rd. 125 km, 26 Standortgemeinden, Bundesland <strong>Salzburg</strong><br />
Trassenraum Mitte: Länge rd. 110 km, 28 Standortgemeinden, Bundesland. <strong>Salzburg</strong><br />
Trassenraum Ost: Länge rd. 139 km, 29 Standortgemeinden, Bundesland. <strong>Salzburg</strong> und<br />
Oberösterreich<br />
Diese drei alternativen Trassenräume, West - Mitte - Ost, beginnen im Süden beim Netzknoten Tauern<br />
in einem durch technische Einrichtungen vorbelasteten G<strong>eb</strong>iet und enden im Norden beim UW<br />
<strong>Salzburg</strong> (Gemeindegrenze Seekirchen/Elixhausen) in einem <strong>eb</strong>enfalls von technischer Infrastruktur<br />
vorbelasteten G<strong>eb</strong>iet.<br />
Sie verlaufen durch unterschiedliche <strong>Land</strong>schaftsräume und funktional unterschiedliche Regionen. An<br />
den Endpunkten und am Standort UW Pongau in St. Johann i. Pongau überlagern sich alle drei Trassenräume,<br />
im Raum Golling – Vigaun kommt es zur Überlagerung des Trassenraumes West mit dem<br />
Trassenraum Mitte, zwischen Eugendorf und Elixhausen überlagern sich die Trassenräume Mitte und<br />
Ost. Die alternativen Trassenräume haben eine konstante Breite von zwei Kilometern.<br />
Abbildung 2-2: Auswahl alternativer Trassenräume, Quelle: ÖIR Studie 2006<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
2.4 Trassenalternativen innerhalb des ausgewählten Trassenraumes Mitte<br />
(regionale Ebene)<br />
Nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über jene Trassenalternativen, die vergleichend entlang<br />
der Strecke Netzknoten Tauern und UW <strong>Salzburg</strong> vergleichend geprüft und bewertet wurden. Diese<br />
Alternativen orientieren sich weitestehend am Korridor des Trassenraumes Mitte.<br />
Gesamt werden vier Trassenalternativen dargestellt:<br />
Trasse 2007_03<br />
Trasse Adamowitsch 2008<br />
Trasse Expertenkorridor 2010 (Stand 22.06.2010)<br />
Trasse Grobtrasse 2011 (Stand 21.12.2011)<br />
Abbildung 2-3: Ausgewählte Trassenalternativen im Trassenraum Mitte ,<br />
Eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS, APG<br />
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Abweichungen vom Korridor ergaben sich aus den Detailprüfungen vor allem in Bezug auf Aspekte<br />
des Siedlungsraumes sowie des Naturschutzes.<br />
Die Ausgangsalternative 2007_03 befindet sich bis auf ein kurzes Stück im Bereich Eugendorf sowie<br />
auf Höhe des Natura 2000 G<strong>eb</strong>ietes Taugl innerhalb des Trassenraumes Mitte. Betreffend Natura<br />
2000 G<strong>eb</strong>iet Taugl wurde bereits im Rahmen der Trassenplanung 2007 versucht, diesem aus Sicht<br />
des Naturschutzes höchst sensiblem G<strong>eb</strong>iet auszuweichen.<br />
Diese Trassenalternativen wurden zeitlich aufeinander folgend chronologisch entwickelt und stellen<br />
abschnittsweise eine Optimierung aufgrund der jeweiligen Prüferg<strong>eb</strong>nisse der „Vorgängertrasse“ dar.<br />
Die beiden Alternativen 2007_03 und Grobtrasse 2011 wurden seitens der APG entwickelt und intensiv<br />
mit den Standortgemeinden kommuniziert. Mit der Alternative 2007_03 wurde auch ein UVE-<br />
Konzept erstellt.<br />
Die Trasse Adamowitsch 2008 wurde im Rahmen des Trassenfindungsprozesses durch den seitens<br />
der Bundes- und <strong>Land</strong>esregierung geforderten EU Koordinator Georg Wilhelm Adamowitsch (Staatssekretär<br />
a.D.) vorgelegt. Diese verlässt den Trassenraum Mitte zwischen den Gemeinden Adnet und<br />
Plainfeld im Flachgau und wird über den bei keiner anderen Alternative vorkommende Raum Faistenau<br />
– Hintersee (Strubklamm) geführt.<br />
Der Expertenkorridor wurde im Rahmen der Arbeiten des 2010 eingesetzten Expertengremiums bestehend<br />
aus Vertretern des <strong>Land</strong>es <strong>Salzburg</strong>, Gemeinden sowie der APG entwickelt und im Juni 2010<br />
der <strong>Land</strong>esregierung präsentiert.<br />
Die Grobtrasse 2011 stellt eine Weiterentwicklung des Expertenkorridors gemäß Auftrag des Expertengremiums<br />
dar.<br />
Diese Trasse verlässt zum Teil den Tasssenraum Mitte. Dies allerdings nur teilregional und nur dort,<br />
wo dies v.a. aufgrund von höchstrangigen Schutzg<strong>eb</strong>ieten (z.B. Natura 2000 G<strong>eb</strong>iet Taugl) erforderlich<br />
war. Sie kann jedoch noch grundsätzlich dem Trassenraum Mitte zugeordnet werden. Weitere<br />
Gründe für Abweichungen erg<strong>eb</strong>en sich vor allem aus den Erg<strong>eb</strong>nissen der Detailkartierungen und<br />
Untersuchungen zum Siedlungsraum, die ein Ausweichen von Siedlungsansätzen meist in Streulage<br />
und damit eine Erweiterung des Korridors des Trassenraumes bedingen. Details dazu können den<br />
nachfolgenden Kapiteln 4 und 5 entnommen werden.<br />
Grundlage für den Alternativenbericht ist eine nach einheitlichen Methoden durchgeführte vergleichende<br />
Betrachtung dieser Trassenalternativen entlang des gesamten Leitungsverlaufes zwischen<br />
den Netzknoten Tauern und UW <strong>Salzburg</strong> für die 380 kV Freileitung sowie zwischen UW Pongau und<br />
Mayrdörfl in Flachau betreffend den Neubau der 220 kV Leitung. Da die 220 kV kV Leitung Tauern –<br />
Weißenbach bis zum UW Pongau durch die 380 kV Leitung ersetzt wird und ab dem UW Pongau<br />
maßg<strong>eb</strong>lich durch den vorgeg<strong>eb</strong>enen Anfangs- und Endpunkt bestimmt wird, wurden dafür keine<br />
Trassenräume auf überregionaler bzw. regionaler Ebene untersucht sondern erst auf Ebene der Alternativen<br />
Detailplanungen durchgeführt. Sie befinden sich dabei jeweils im gleichen Trassenraum.<br />
Mit der Prüfung der vier dargelegten Alternativen soll eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage<br />
in Bezug auf die gemäß UVP-G 2000 sowie SNschG relevanten Schutzgüter geschaffen werden und<br />
jene Konfliktbereiche identifiziert werden, für die eine eingehende Prüfung von Detailvarianten zur<br />
Optimierung der Trasse erforderlich ist bzw. dargelegt werden kann, dass keine den Naturschutz weniger<br />
beeinträchtigende Alternative besteht.<br />
In den einzelnen Prozessen zur Entwicklung der Alternativen wurden darüber hinaus hohe Anforderungen<br />
an die Akzeptanz der Alternativen durch die Bevölkerung gesetzt. Das Ziel eine politisch konsensfähige<br />
und für die Gemeinden tragfähige Trasse zu finden, führte während des Trassenfindungsprozesses<br />
auch dazu einzelne Kriterien vorrangig zu berücksichtigen – vgl. Vorgabe an das Experten-<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
gremium „Mensch vor Natur“. Dieser Vorrang wurde jedoch im Rahmen der Alternativenprüfung sowie<br />
Variantenbewertung zugunsten einer methodisch nachvollziehbaren und den gesetzlichen Vorgaben<br />
entsprechenden Variantenprüfung aufgehoben. Humanmedizinische Aspekte („Mensch“) wurde im<br />
Rahmen der Variantenbewertung als Teil der technischen Rahmenbedingungen bewertet und dokumentiert.<br />
Kern des Fachbeitrages Trassenalternativen sind jedoch die gemäß UVP-G und SNschG relevanten<br />
fachlichen und rechtlichen Grundlagen (schutzgutspezifische Betrachtung und Abwägung).<br />
Im Anhang des Fachbeitrages findet sich ein Kartensatz mit neun Blättern, der den Verlauf der vier<br />
Alternativen veranschaulicht:<br />
Blatt 1: Bereich Elixhausen bis Koppl<br />
Blatt 2: Bereich Koppl bis Adnet<br />
Blatt 3: Bereich Adnet bis Kuchl<br />
Blatt 4: Bereich Kuchl bis Golling an der Salzach<br />
Blatt 5: Bereich Werfen<br />
Blatt 6: Bereich Bischofshofen bis St. Johann im Pongau<br />
Blatt 7: Bereich St. Veit im Pongau bis Taxenbach<br />
Blatt 8: Bereich Taxenbach bis Bruck an der Glocknerstraße<br />
Blatt 9: Bereich Bruck an der Glocknerstraße bis Kaprun<br />
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2.5 Weitere Trassenräume als Erg<strong>eb</strong>nis des Dialogprozesses<br />
Im Rahmen des Trassenfindungsprozesses und vor allem im Versprechen eines konstruktiven Dialoges<br />
mit den Gemeinden und Bürgerinitiativen wurden zudem Trassenräume geprüft, die außerhalb<br />
des präferierten Trassenraumes Mitte gelegen sind. Sie betreffen ausgewählte Abschnitte und befinden<br />
sich nicht wie die oben angeführten Trassenalternativen im Trassenraum Mitte sondern zum Teil<br />
im Trassenraum West bzw. zwischen Trassenraum Mitte und Trassenraum Ost. Sie können damit als<br />
weitere geprüfte Trassenräume bzw. Teilalternativen betrachtet werden.<br />
Für diese Alternativen wurde eine vergleichende Prüfung gegenüber dem jeweiligen Planungsstand<br />
der Grobtrasse im relevanten Abschnitt vorgenommen. Die Methode entspricht dabei weitestgehend<br />
jener der Variantenprüfung.<br />
Abbildung 2-4:<br />
Ausgewählte Trassenräume ÖIR sowie weitere seitens der Gemeinden und Bürgerinitiativen<br />
eing<strong>eb</strong>rachte und geprüfte Trassenräume, eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS<br />
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Es sind dies:<br />
<br />
<br />
Die Alternative Ost-Ost eing<strong>eb</strong>racht von der Bürgerinitiative „Nein zur 380 kV Ostvariante“<br />
Die Alternative Hageng<strong>eb</strong>irge, die ausgehend vom Netzknoten Tauern bis Golling dem Trassenraum<br />
West (bestehende 220 kV Leitung) folgt. Dieser Abschnitt entspricht einem Teilabschnitt<br />
des Trassenraumes West, wurde jedoch auf Wunsch der Gemeinden <strong>eb</strong>enso in entsprechender<br />
Detailtiefe bewertet und in Bezug auf die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
hinsichtlich Genehmigungsfähigkeit geprüft.<br />
2.6 Trassenvarianten – kleinregionale Abweichungen von der gewählten Trassenalternative<br />
(teilregionale Ebene)<br />
Aufbauend auf den Erg<strong>eb</strong>nissen der Alternativenprüfung wurden folgende Teilabschnitte einer Variantenprüfung<br />
entsprechend den Anforderungen des SNschG unterzogen:<br />
1. Eugendorf GLT Grundner Moos Spannfeld Mast 16 bis 23<br />
2. Nocksteinquerung Spannfeld Mast 37 bis 47<br />
3. Bereich Egelseer Moor - <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee Mast 73 bis 85<br />
4. <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Kellau – Rabenstein und Lammertalquerung Mast 136 bis 155 (bis<br />
Pass Lueg)<br />
5. Pass Lueg /Stegenwald /<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge – Tenneck Mast 155 bis<br />
192<br />
6. Höllngraben/Jägerköpfl GLT Latschenhochmoores Filzen Mast 1219 bis 232<br />
7. Einöden - Anbindung UW Pongau: Mast 255 bis 266 bzw. 255 bis 264<br />
8. Schleichkogel bis Bodenberg / Dientenbachgraben: Mast 267 bis 319<br />
9. Taxenbach – Gschwandtnerberg Schacherlehen Mast 1332 bis 1342<br />
10. Salzachtalquerung Högmoos Taxenbach Mast 1339 bis 357<br />
11. Taxenbach Schattseite – Fuschertalquerung Mast 358 bis392<br />
12. Nachweis gemäß § 3a für Konfliktbereiche 220 kV<br />
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3 Prüfung alternativer Trassenräume<br />
Dieses Kapitel basiert inhaltlich auf der „Untersuchung räumlicher Alternativen 380 kV „<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Tauern-Salzach neu“, Kleczkowski/ÖIR, 2006.<br />
3.1 Begründung für die Auswahl der drei Trassenräume<br />
Die Auswahl der drei Trassenräume erfolgte entsprechend den Grundsätzen:<br />
<br />
Berücksichtigung der Zwangspunkte Netzknoten Tauern, UW Pongau und UW <strong>Salzburg</strong><br />
o Grundsätzlich ist davon auszugehen: je länger die Leitung, desto mehr „verbraucht“<br />
sie die Schutzgüter des <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetzes. Dies vor allem im Hinblick<br />
auf das Schutzgut <strong>Land</strong>schaft bzw. <strong>Land</strong>schaftsbild, das durch die Errichtung der Leitung<br />
im Regelfall immer stark beeinträchtigt werden wird. Auch im Hinblick auf den<br />
Naturhaushalt ist die Leitungslänge von hoher Relevanz, bedingt durch eine längere<br />
Leitung, mehr Masten mit mehr direkten Eingriffen durch Aufschließungsstraßen und<br />
Materialseilbahnen.<br />
<br />
<br />
Möglichst kurze und damit direkte Verbindung zu bzw. zwischen diesen Zwangspunkten<br />
Orientierung an bereits bestehenden Infrastrukturachsen und Korridoren<br />
o z.B. bestehende Freileitungen, vor allem wenn sie im Zuge des Projektes demontiert<br />
werden könnten, Autobahnkorridoren<br />
<br />
Meidung von Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten<br />
o z.B. Ballungsräume, Ortszentren, G<strong>eb</strong>iete mit hohem Anteil an Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten in<br />
Streulage<br />
<br />
Meidung von naturschutzrechtlich geschützten G<strong>eb</strong>ieten v.a. von Europaschutzg<strong>eb</strong>ieten<br />
o Schutzg<strong>eb</strong>iete sind Bereiche, für die der Gesetzg<strong>eb</strong>er eine über das normale Maß<br />
hinaus gehende Wertigkeit der Schutzgüter des <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetzes<br />
konstatiert hat, wobei die Wertigkeit entsprechend den Schutzg<strong>eb</strong>ietskategorien folgendermaßen<br />
aufsteigend zu betrachten ist: <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iete, geschützte<br />
<strong>Land</strong>schaftsteile, Naturschutzg<strong>eb</strong>iete, Europaschutzg<strong>eb</strong>iete.<br />
<br />
Meidung von hochalpinen G<strong>eb</strong>ieten bzw. G<strong>eb</strong>ieten mit hoher Reliefenergie<br />
Für die Auswahl der drei Trassenräume waren folgen Überlegungen maßg<strong>eb</strong>lich für die Festlegung:<br />
Trassenraum West:<br />
<br />
Berücksichtigung bestehender bereits genutzter Trassenräume (Bündelung Infrastruktur)<br />
o 220 kV (APG) Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> von Kaprun/Piesendorf bis Bad Vigaun (Hageng<strong>eb</strong>irgsleitung)<br />
o 110 kV (SNG) Diesbachleitung ab Maria Alm bis St. Johann<br />
o 220 kV (APG) <strong>Salzburg</strong> – Salzach (UW Hagenau)<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
<br />
Berücksichtigung von Verkehrskorridoren<br />
o A 10 Tauernautobahn von Bad Vigaun bis <strong>Salzburg</strong> Süd<br />
o A 1 Westautobahn <strong>Salzburg</strong> Süd bis <strong>Salzburg</strong> Nord<br />
Abbildung 3-1: Trassenraum West sowie maßg<strong>eb</strong>licher Leitungsbestand und Verkehrsinfrastruktur<br />
eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS<br />
Weitere weiter westlich gelegene Trassenräume wurden nicht ausgewählt weil:<br />
<br />
<br />
diese ab Maria Alm Richtung Norden den Nationalpark Berchtesgaden queren würden<br />
westlich von <strong>Salzburg</strong> im angrenzenden Bayerischen Raum <strong>eb</strong>enso dichte Siedlungsstrukturen<br />
(<strong>Salzburg</strong>er Zentralraum) geg<strong>eb</strong>en sind und ein Ausweichen dieser Strukturen zu einer<br />
deutlichen längeren Leitungslänge bis zur Einbindung in das UW <strong>Salzburg</strong> bedingen würden<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Trassenraum Mitte:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Berücksichtigung bestehender bereits genutzter Trassenräume (Bündelung Infrastruktur)<br />
o 220 kV (APG) Tauern – Weissenbach von Kaprun bis Bruck<br />
o 220 kV (APG) Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> von Golling bis zum UW <strong>Salzburg</strong> (Hageng<strong>eb</strong>irgsleitung)<br />
o 110 kV (SNG) im Bereich des Salzachtales von Werfen bis Golling<br />
Berücksichtigung von Verkehrskorridoren<br />
o A 10 Tauernautobahn von Werfen bis Golling<br />
Meidung von dichter besiedelten Talbereichen – Hauptsiedlungsg<strong>eb</strong>iete der Gemeinden<br />
o Nördliche Hangbereiche des Salzachtal Schattseite oberhalb der geschlossenen Siedlungsg<strong>eb</strong>iete<br />
–(Salzachtalquerung bei Bruck)<br />
Direkteste Verbindung zwischen den Zwangspunkten Netzknoten Tauern – UW Pongau – UW<br />
<strong>Salzburg</strong><br />
Abbildung 3-2: Trassenraum Mitte sowie maßg<strong>eb</strong>licher Leitungsbestand und Verkehrsinfrastruktur<br />
eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Trassenraum Ost:<br />
<br />
Berücksichtigung bestehender bereits genutzter Trassenräume (Bündelung Infrastruktur)<br />
o 220 kV (APG) Tauern – Weissenbach bis Bruck<br />
o 110 kV (APG) Kaprun – Schwarzach<br />
o 110 kV (APG) Schwarzach – Arthurwerk (UW Pongau)<br />
o 110 kV (APG) UW Pongau bis Strobl<br />
o 110 kV Energie AG von Strobl über OÖ bis ca. Oberwang<br />
o 220 kV (APG) UW Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> ab Seekirchen bis UW <strong>Salzburg</strong><br />
<br />
Berücksichtigung von Verkehrskorridoren<br />
o A 1 Westautobahn Mondsee bis Eugendorf<br />
Abbildung 3-3: Trassenraum Ost sowie maßg<strong>eb</strong>licher Leitungsbestand und Verkehrsinfrastruktur<br />
eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS<br />
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Weitere weiter östlich gelegene Trassenräume wurden nicht ausgewählt weil diese zu nicht vertretbaren<br />
längeren Trassenführungen und damit zu vergleichsweise hohen Beeinträchtigungen in allen<br />
Fachbereichen führen. Die seitens der Bürgerinitiative eing<strong>eb</strong>rachte Trassenalternative befindet sich<br />
zwischen dem Raum Mitte und Ost und betrifft den Abschnitt UW Pongau bis Krispl und behandelt<br />
damit einen weiteren Trassenraum, der jedoch methodisch in Anlehnung an die Variantenprüfung<br />
detaillierter bewertet wurde.<br />
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3.2 Bewertungsmethode Trassenräume<br />
Die Bewertung der drei Trassenräume erfolgte grundsätzlich im regionalen Maßstab aufbauend auf<br />
einer Analyse der Raumstruktur und potenziellen Konflikte (Konfliktzonen) im Zusammenhang mit<br />
dem geplanten Neubau einer 380 kV Freileitung.<br />
Die dabei gewählten Kriterien folgen dem Umstand, dass beim Leitungsbau ein Hauptkonflikt in der<br />
Beeinflussung des <strong>Land</strong>schaftsraumes sowie möglicher humanmedizinischen Auswirkungen auf den<br />
Menschen und damit dem Siedlungsraum liegt.<br />
Die Untersuchungsg<strong>eb</strong>iete der drei alternativen Trassenräume wurden anhand der nachstehenden<br />
vier Kriterien analysiert und aufbauend darauf Konflikträume unterschiedlicher Ordnung sowie Vorbehaltsräume<br />
klassifiziert:<br />
1. Siedlung/Wohnen<br />
2. Erholung<br />
3. <strong>Land</strong>schaftsraum<br />
4. Naturschutz<br />
Ziel ist es, den Ist-Zustand räumlich alternativer Trassenkorridore miteinander zu vergleichen um<br />
dadurch mögliche Konflikte einer Nutzung als Trassenraum mit anderen Nutzungs- bzw. Schutzinteressen<br />
in den Trassenräumen zu identifizieren.<br />
Die vorliegende für die Trassenfindung erarbeitete Untersuchung von Trassenräumen ist <strong>eb</strong>enso<br />
Grundlage für den gemäß <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz § 3a geforderten Nachweis, dass keine die<br />
Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigende Trasse besteht, da die dafür erforderliche Begründung<br />
bereits bei der Auswahl des entsprechenden Trassenraumes ansetzt.<br />
Mit Rücksichtnahme des Anschluss- und Zwangspunktes UW Pongau werden alle vier Kriterien für die<br />
Strecke Netzknoten Tauern bis UW Pongau (=Abschnitt-Süd) und für die Strecke UW Pongau bis<br />
UW Salzach (=Abschnitt-Nord) getrennt untersucht. Dies ermöglicht eine differenzierte Betrachtung<br />
des jeweiligen Teilraumes und wird den grundsätzlichen Unterschieden der <strong>Land</strong>schaftsräume.<br />
In die Bewertung der Kriterien sind auch Aussagen aus öffentlichen Plänen und Programmen auf regionaler<br />
Ebene (z.B. regionale Raumordnungsprogramme) eingeflossen.<br />
3.2.1 Definition der Konfliktzonen<br />
Die Grundlagen zu den Trassenräumen umfassen sowohl (naturschutz)rechtliche als auch planungsrechtliche<br />
Festlegungen (Raumordnung auf kommunaler und regionaler Ebene). Die Erh<strong>eb</strong>ung des<br />
Ist-Zustandes orientiert sich dabei an den für alle Trassenräume in gleicher Qualität und Maßstäblichkeit<br />
verfügbaren Daten und berücksichtigt die angestr<strong>eb</strong>te Begründungstiefe für die zu treffenden Entscheidungen<br />
bzw. Empfehlungen.<br />
Aufbauend auf den Erh<strong>eb</strong>ungen zum Ist-Zustand wurden Konflikt- oder Vorbehaltszonen in Bezug auf<br />
das geplante Vorhaben zur Errichtung einer 380 kV Freileitung ausgewiesen.<br />
Es erfolgt dabei jedoch keine Aggregation, da die einzelnen Themen keiner Gewichtung unterzogen<br />
werden und mit einer Aggregation maßg<strong>eb</strong>liche Informationen in Bezug auf die nachfolgende Trassenfindung<br />
verloren gehen würden.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Anstelle einer Aggregation wurden jene Räume, die keiner Konfliktzone entsprechen als Gunsträume<br />
dargestellt. Diese Gunsträume sind jedoch <strong>eb</strong>enso noch detaillierten Untersuchungen zu unterziehen<br />
und dürfend daher nicht a priori als „konfliktfrei“ bezeichnet werden.<br />
Konfliktzonen 1. Ordnung:<br />
G<strong>eb</strong>iete, in denen bei Betrachtung im regionalen Maßstab die Belange der Raumordnung oder des<br />
<strong>Land</strong>schafts- und Naturschutzes gegenüber einem technischen Eingriff durch eine Hochspannungsleitung<br />
überwiegen, werden als Konfliktzonen 1. Ordnung bezeichnet. Hier ist das Konfliktpotenzial am<br />
größten.<br />
Konfliktzonen 2. Ordnung:<br />
G<strong>eb</strong>iete, die bei Betrachtung im regionalen Maßstab infolge der Raumordnung oder des <strong>Land</strong>schaftsund<br />
Naturschutzes für den Bau einer 380 kV Leitung wenig geeignet sind, werden als Konfliktzonen 2.<br />
Ordnung bezeichnet. Konfliktzonen 2. Ordnung weisen ein mittleres Konfliktpotenzial auf.<br />
Vorbehaltszonen:<br />
Vorbehaltszonen werden dort ausgewiesen, wo bei Betrachtung im regionalen Maßstab nicht zur<br />
Gänze ausgeschlossen werden kann, dass G<strong>eb</strong>iete durch den Bau einer 380 kV Freileitung nachteilig<br />
beeinträchtigt werden. Im Vergleich mit Konfliktzonen 1. Und 2. Ordnung weisen Vorbehaltszonen das<br />
geringste Konfliktpotenzial auf.<br />
Zur groben Übersicht über die Situation konfliktfreier G<strong>eb</strong>iete innerhalb eines Trassenraumes wurden<br />
„relative Gunstzonen“ g<strong>eb</strong>ildet. Diese entstehen im Ausschließungsverfahren durch das Zusammenfügen<br />
aller Konflikt- und Vorbehaltsflächen, ohne zwischen den Kriterien zu unterscheiden.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Ausweisungskriterien in komprimierter Form auf, um so den Aufbau und<br />
den Zusammenhang der Ausweisungskriterien miteinander zu verdeutlichen.<br />
Tabelle 3-1:<br />
Definition Konfliktzonen nach Kriterien<br />
Kriterium Konfliktzone 1. Ordnung Konfliktzone 2. Ordnung Vorbehaltszone<br />
Siedlung/Wohnen<br />
Erholung<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum<br />
Siedlungen, wenn sie mehr<br />
als 50% einer Bezugszelle<br />
beanspruchen<br />
500 m-Radius um pkt.-hafte<br />
Objekte hoher Sensibilität<br />
Flächenhafte Objekte hoher<br />
Sensibilität<br />
Zusammenhängender<br />
Sichtraum über gesamten<br />
Pufferzonen um Siedlungen,<br />
wenn Siedlungen mehr<br />
als 50% einer Bezugszelle<br />
beanspruchen<br />
Siedlungen und ‚Vorrangbereiche<br />
künftige Wohng<strong>eb</strong>iete’,<br />
wenn Siedl. und Vorrangbereiche<br />
mit Pufferzonen<br />
mehr als 75% einer<br />
Bezugszelle beanspruchen<br />
Ring mit 500 und 1.000 m-<br />
Radien um punkthafte Objekte<br />
hoher Sensibilität<br />
500 m-Zone um flächenhafte<br />
Objekte hoher Sensibilität<br />
500 m-Radius um Objekte<br />
mittlerer Sensibilität<br />
Zusammenhängender<br />
Sichtraum vom Rand bis zur<br />
Pufferzonen um Siedlungen,<br />
wenn Siedl. mit Pufferzonen und<br />
‚Vorrangbereiche künftige<br />
Wohng<strong>eb</strong>iete’ mehr als 75%<br />
einer Bezugszelle beanspruchen<br />
Siedlungen und ‚Vorrangbereiche<br />
künftige Wohng<strong>eb</strong>iete’,<br />
wenn Siedl. mit Pufferzonen und<br />
Vorrangbereiche mehr als 50%<br />
einer Bezugszelle beanspruchen<br />
Ring mit 500 und 1.000 m-<br />
Radien um Objekte mittlerer<br />
Sensibilität<br />
500 m-Radius um Objekte geringer<br />
Sensibilität<br />
Zusammenhängender Sichtraum<br />
berührt Korridorquer-<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Kriterium Konfliktzone 1. Ordnung Konfliktzone 2. Ordnung Vorbehaltszone<br />
Korridorquerschnitt;<br />
500 m-Radius einer freien<br />
Sichtverbindung<br />
500 m-Radius um Bel<strong>eb</strong>ungen<br />
Hälfte Korridorquerschnitt; schnitt;<br />
Ring mit 500 und 1.000 m-<br />
Radien einer freien Sichtverbindung<br />
Radien einer freien Sichtverbin-<br />
Ring mit 1.000 und 1.500 m-<br />
Ring mit 500 und 1.000 m- dung<br />
Radien um Bel<strong>eb</strong>ungen<br />
Naturschutz<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iet über gesamten<br />
Korridorquerschnitt<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iet bedeckt mehr<br />
als die Hälfte des Korridorquerschnittes<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iet berührt Korridorquerschnitt<br />
Für das Kriterium Siedlung/Wohnen bestimmt in erster Linie die Intensität der B<strong>eb</strong>auung in einer<br />
Bezugszelle, ob ein G<strong>eb</strong>iet als eine Konfliktzone 1./2. Ordnung oder als eine Vorbehaltszone ausgewiesen<br />
wird. Die Bezugszelle umfasst als rechnerische Größe eine Fläche von 200 x 200 Meter (projizierter<br />
Fläche).<br />
Für das Kriterium Erholung bestimmt in erster Linie die Art der Erholungseinrichtung, ob ein G<strong>eb</strong>iet<br />
um diese Erholungseinrichtung herum als eine Konfliktzone 1./2. Ordnung oder als eine Vorbehaltszone<br />
ausgewiesen wird. N<strong>eb</strong>en der Art der Erholungseinrichtung wird auch die kreisförmige Entfernung<br />
zu dieser Einrichtung als Beurteilungsmaßstab herangezogen.<br />
Für das Kriterium <strong>Land</strong>schaftsraum bestimmt in erster Linie die Lage um Bel<strong>eb</strong>ungen und innerhalb<br />
von Blickfeldern der freien Sichtverbindung, ob ein G<strong>eb</strong>iet als eine Konfliktzone 1./2. Ordnung oder als<br />
eine Vorbehaltszone ausgewiesen wird. Dan<strong>eb</strong>en werden die Breite und der Verlauf eines zusammenhängenden<br />
Sichtraumes und einer abwechslungsreichen Kulturlandschaft über den Korridorquerschnitt<br />
hinweg als Beurteilungsmaßstab herangezogen.<br />
Für das Kriterium Naturschutz bestimmen vor allem die Breite und der Verlauf eines Schutzg<strong>eb</strong>ietes<br />
über den Korridorquerschnitt hinweg, ob ein G<strong>eb</strong>iet als eine Konfliktzone 1./2. Ordnung oder als eine<br />
Vorbehaltszone ausgewiesen wird.<br />
3.3 Erg<strong>eb</strong>nisse zur Bewertung der Trassenräume<br />
Die Auswahl des Trassenraumes zur Projektierung der Leitungstrasse erfolgte durch eine abschnittsweise<br />
Betrachtung des Süd- und Nordteiles.<br />
3.3.1 Abschnitt Süd (UW Tauern – UW Pongau)<br />
Die Westtrasse folgt fast durchgehend einer bestehenden 220 kV Hochspannungsfreileitung. Trotzdem<br />
– und dies verbindet die Westtrasse mit der Mitteltrasse – verläuft dieser Trassenraum praktisch<br />
zur Gänze abseits von technisch vorbelasteten G<strong>eb</strong>ieten. In ihrer Ausdehnung halten sich Konfliktund<br />
Vorbehaltszonen mit Gunstzonen im regionalen Zusammenhang etwa die Waage. An vier Stellen<br />
werden die Gunstzonen jedoch von Konflikt- und Vorbehaltszonen zur Gänze unterbrochen: bei Maishofen,<br />
Maria Alm, dem Dientener Sattel und bei Mühlbach am Hochkönig.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Die Mitteltrasse ist eindeutig jener Trassenraum mit den größten Flächen an Gunstzonen im regionalen<br />
Zusammenhang und den kleinsten Flächen an Konfliktzonen 1. und 2. Ordnung sowie Vorbehaltszonen.<br />
Bis auf den unmittelbaren Raum um Bruck an der Großglocknerstraße, wo Mittel- und Osttrasse<br />
gerade noch gemeinsam verlaufen, werden die Gunstzonen in der Mitteltrasse an keiner Stelle<br />
über den gesamten Korridorquerschnitt durchbrochen.<br />
Die Mitteltrasse schwenkt im Abschnitt-Süd sehr rasch vom Salzachtal in den Norden und folgt den<br />
südlichen Ausläufern der Dientener Berge. Dies führt dazu, dass sich der Trassenraum sehr rasch<br />
außerhalb einer Sichtbeziehung vom Salzachtal aus befindet. Überdies verläuft hier die Mitteltrasse im<br />
bewaldeten und in diesem Sinne vertikal strukturierten G<strong>eb</strong>iet.<br />
Die Osttrasse verläuft über mehr als die halbe Strecke in technisch vorbelastetem G<strong>eb</strong>iet. Vom UW<br />
Tauern bis östlich von Taxenbach und dann wieder um St. Johann im Pongau wird der <strong>Land</strong>schaftsraum,<br />
n<strong>eb</strong>en immer wieder beeindruckenden Sichtbeziehungen zur umg<strong>eb</strong>enden Bergwelt, auch von<br />
zahlreichen Hochspannungsfreileitungen, einem hochrangigen Verkehrsnetz und größeren Gewerbeg<strong>eb</strong>ieten<br />
entlang der Bahnlinie geprägt. Die Gunstzonen der Osttrasse werden einige Male von Konflikt-<br />
und Vorbehaltszonen zur Gänze durchbrochen. N<strong>eb</strong>en der Situation südlich von Bruck an der<br />
Großglocknerstraße geschieht dies auch südlich von Taxenbach, nordwestlich von Goldegg und um<br />
St. Veit im Pongau.<br />
3.3.2 Abschnitt-Nord (UW Pongau – UW Salzach)<br />
Die Westtrasse verläuft in zwei gänzlich unterschiedlichen <strong>Land</strong>schaftsräumen. Während der Trassenraum,<br />
zwischen dem UW Pongau und Golling, im alpinen Raum inmitten einer Bergkulisse liegt<br />
und sich an bestehenden Hochspannungsfreileitungen orientieren kann, verläuft die Westtrasse nördlich<br />
von Golling praktisch zur Gänze in einem breiten Talraum und in technisch vorbelasteten G<strong>eb</strong>ieten.<br />
Zwischen dem UW Pongau und Vigaun lassen sich fünf Stellen erkennen, an denen die Gunstzonen<br />
über den gesamten Korridorquerschnitt durchbrochen werden. Zwischen Vigaun und dem<br />
UW Salzach-neu muss der Betrachtungswinkel jedoch geändert werden, da rings um die Stadt <strong>Salzburg</strong><br />
eine Konfliktzone stets in die nächste übergeht. Für diese Strecke lässt sich südlich von Elixhausen<br />
nur mehr eine einzige Gunstzone identifizieren, welche den gesamten Korridorquerschnitt überspannt.<br />
Die Mitteltrasse ist jener Trassenraum mit den größten Flächen an Gunstzonen im regionalen Zusammenhang<br />
und den kleinsten Flächen an Konfliktzonen 1. Ordnung sowie Vorbehaltszonen im regionalen<br />
Zusammenhang. Zwischen dem UW Pongau und Vigaun folgt die Mitteltrasse dem technisch<br />
vorbelasteten G<strong>eb</strong>iet des Salzachtales, zwischen Vigaun und dem UW <strong>Salzburg</strong> einer bestehenden<br />
Hochspannungsfreileitung. Im G<strong>eb</strong>iet um Adnet, nördlich von Vigaun, verläuft der Trassenraum der<br />
Mitteltrasse zuerst durch ein offeneres Gelände, ehe bewaldetes und in diesem Sinne vertikal strukturiertes<br />
G<strong>eb</strong>iet erreicht wird. Die Gunstzonen der Mitteltrasse werden an fünf Stellen über den gesamten<br />
Korridorquerschnitt durchbrochen: Bei Werfen, Golling an der Salzach, Vigaun, Koppl und Eugendorf.<br />
Die Osttrasse verläuft fast ausschließlich abseits von technisch vorbelastetem G<strong>eb</strong>iet, nur im Bereich<br />
Ortschaft Mondsee und entlang der Westautobahn bei Eugendorf konzentrieren sich hochrangige<br />
Verkehrsverbindungen, technische Infrastruktur und Gewerbeg<strong>eb</strong>iete. Bis die Osttrasse die Westautobahn<br />
erreicht, orientiert sie sich stets an einer bestehenden Hochspannungsfreileitung, anschließend<br />
an der Westautobahn. Die Osttrasse erreicht drei Mal höher gelegene Regionen und legt dabei<br />
größere Höhenunterschiede zurück. Die Gunstzonen der Osttrasse werden an neun Stellen über den<br />
gesamten Korridorquerschnitt hinweg durchbrochen: Bei St. Martin im Tenneng<strong>eb</strong>irge, Annaberg im<br />
Lammertal, bei der Postalm, bei Strobl, Unterach am Attersee, Oberwang, der Ortschaft Mondsee,<br />
Thalgau und Eugendorf.<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
3.3.3 Reihung der Trassenräume nach Kriterien<br />
Kriterium Siedlung/Wohnen<br />
<br />
<br />
Abschnitt Süd: Trassenraum Mitte vor Trassenraum West vor Trassenraum Ost<br />
Abschnitt Nord: Trassenraum Mitte vor Trassenraum Ost vor Trassenraum West<br />
Kriterium Erholung<br />
<br />
<br />
Abschnitt Süd: Trassenraum Mitte vor Trassenraum West vor Trassenraum Ost<br />
Abschnitt Nord: Trassenraum Ost vor Trassenraum Mitte vor Trassenraum West<br />
Kriterium <strong>Land</strong>schaftsraum<br />
<br />
<br />
Abschnitt Süd: Trassenraum Mitte vor Trassenraum West vor Trassenraum Ost<br />
Abschnitt Nord: Trassenraum Mitte vor Trassenraum Ost vor Trassenraum West<br />
Kriterium Naturschutz<br />
<br />
<br />
Abschnitt Süd: Trassenraum Mitte vor Trassenraum Ost vor Trassenraum West<br />
Abschnitt Nord: Trassenraum Mitte vor Trassenraum Ost vor Trassenraum West<br />
3.4 Zusammenfassung und Begründung der Auswahl des Trassenraums Mitte<br />
Als Erg<strong>eb</strong>nis zur Untersuchung alternativer Trassenräume anhand umweltbezogenen Kriterien zur<br />
Raumstruktur ist festzuhalten, dass der Trassenraum Mitte in beiden Abschnitten mit größeren Möglichkeiten<br />
der Konfliktbewältigung ausgestattet ist, als die Trassenräume West und Ost.<br />
Auf Grundlage der raumstrukturellen Untersuchung und des vorliegenden Vergleiches der alternativen<br />
Trassenräume sowie des Einbeziehens sowohl leitungs- und verlegungstechnischer Möglichkeiten,<br />
als auch betri<strong>eb</strong>swirtschaftlicher Aspekte, wird der Trassenraum Mitte als jener mit dem geringsten<br />
Konfliktpotential und dem kleinsten Planungshemmnis empfohlen und zur Weiterführung der Planungen<br />
gewählt.<br />
3.4.1 Naturschutzfachliche Argumente<br />
Der Trassenraum „Mitte“ weicht den ausgewiesenen Naturschutzg<strong>eb</strong>ieten von allen Trassenvarianten<br />
am großräumigsten aus, während die Westtrasse unter anderem das Naturschutz- und Natura 2000<br />
G<strong>eb</strong>iet im Hageng<strong>eb</strong>irge durchquert und die Osttrasse das <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet im Bereich der<br />
Salzkammergutseen durchschneidet. Vor allem im Abschnitt Süd liegt kein einziges Schutzg<strong>eb</strong>iet. Im<br />
Abschnitt Nord befindet sich keine Konfliktzone 1. Ordnung wie dies bei den beiden Trassenräumen<br />
Ost und West geg<strong>eb</strong>en ist. Das <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge reicht zur Hälfte des Korridorquerschnittes<br />
<strong>eb</strong>enso das Natura 2000 G<strong>eb</strong>iet Taugl.<br />
Maßg<strong>eb</strong>lich bleibt daher für die Detailplanung innerhalb des Trassenraumes Mitte das Natura 2000<br />
G<strong>eb</strong>iet Taugl in Bad Vigaun, das den Korridor in einer Breite von ca. 1.700m quert, nicht jedoch den<br />
gesamten Korridorquerschnitt erfasst. Da sich in diesem Bereich die Trassenräume West und Mitte<br />
zum Teil überschneiden besteht diese Konfliktzone sowohl für den Trassenraum Mitte als auch West.<br />
Weiters kommt das Natura 2000 G<strong>eb</strong>iet Bluntautal innerhalb des Trassenraumes zu liegen.<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Bezogen auf Aspekte des <strong>Land</strong>schaftsraumes wie z.B. zusammenhängende Sichträume, Blickfelder<br />
von Sichtverbindungen, Ausstattung der Kulturlandschaft u.a. weist der Trassenraum Mitte sowohl im<br />
Abschnitt Süd als auch im Abschnitt Nord am wenigsten Konfliktzonen auf, gleichzeitig umfassen diese<br />
Konfliktzonen die kleinste Fläche. Vor allem im Abschnitt Süd ist der eindeutige Vorrang für den<br />
Trassenraum Mitte infolge der geringen Flächen an Konfliktzonen 1. Ordnung eindeutig.<br />
In Bezug auf Aspekte des Erholungswertes bzw. Erholungsang<strong>eb</strong>otes ist der Trassenraum Mitte jedoch<br />
nicht an erster Stelle zu reihen. Für nachfolgende Detailplanung sind dabei vor allem der über<br />
den gesamten Korridorquerschnitt verlaufende Entwicklungsbereich Kur in Bad Vigaun (gemäß Regionalprogramm<br />
Tennengau) sowie die Ausflugsziele und Naherholungsschwerpunkte bei Kuchl und<br />
der Gollinger Wasserfall als sensible Zielpunkte im Tages- und Ausflugstourismus mit hohem Bezug<br />
zum Erholungswert der <strong>Land</strong>schaft sowie der Attraktivität der Naturraumausstattung und des <strong>Land</strong>schaftscharakters.<br />
Mit der Wahl der Mitteltrasse kann die 220 kV-Leitung über das Hageng<strong>eb</strong>irge demontiert werden.<br />
Dies bedingt eine naturschutzfachlich hoch bewertete Entlastung des Naturschutz- und Natura 2000<br />
G<strong>eb</strong>ietes Kalkhochalpen.<br />
Da die Mitteltrasse die kürzest mögliche Verbindung zwischen den UW Salzach und Pongau bzw.<br />
Tauern darstellt, ist sie auch die Trasse mit der geringsten Flächeninanspruchnahme bei gleichzeitig<br />
größtem Potenzial an durch umfangreiche Leitungsdemontagen. Diese Leitungsdemontagen werden<br />
durch die Nutzung von Synergieeffekten mit dem <strong>Land</strong>esenergieversorger <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH möglich.<br />
Grundsätzlich zeigen sich durch die Auswahl der Konfliktzonen (v.a. in Bezug auf Erholung und hochrangige<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iete) jene Bereiche entlang bzw. innerhalb des Trassenraumes, die durch Detailplanungen<br />
optimiert werden müssen. Da die Konfliktzonen zum Teil nicht über den gesamten Querschnitt<br />
des Trassenraumes gehen und zum anderen nicht großräumig Schutzg<strong>eb</strong>iete betroffen sind,<br />
ist im Trassenraum Mitte das höchste Potenzial und die beste Möglichkeit für entsprechende Optimierung<br />
geg<strong>eb</strong>en. Dort, wo die Konfliktzonen (z.B. aus der Erholung) den Gesamtkorridor umfassen müssen<br />
grundsätzlich Lösungen außerhalb des Korridors gefunden werden.<br />
3.4.2 Argumente in Bezug auf Raumordnung und Siedlungsentwicklung<br />
Der Trassenraum „Mitte“ weist maßg<strong>eb</strong>liche Vorteile gegenüber den Trassenräumen West und Ost<br />
auf. Vor allem im <strong>Salzburg</strong>er Zentralraum bis Golling aber auch in den inneralpinen Zentralräumen<br />
(Zell am See, Kaprun, Bruck) und den touristisch intensiv genutzten Gemeinden wird geschlossenen<br />
Siedlungsg<strong>eb</strong>iete ausgewichen und der Trassenraum durch Waldg<strong>eb</strong>iete bzw. auf höheren Hanglagen<br />
geführt. Der Trassenraum Mitte überschneidet sich in diesen Bereichen zum Teil mit dem Trassenraum<br />
West.<br />
Grundsätzlich ist jedoch für Aspekte der Siedlungsentwicklung eine Detailuntersuchung, die auch jene<br />
Wohnobjekte und Siedlungsansätze in Streulage erfasst, die nicht innerhalb des gewidmeten Baulandes<br />
liegen, berücksichtigt, erforderlich. Vor allem in den Bereichen im Anschluss an die Stadt <strong>Salzburg</strong><br />
sind starke Suburbanisierungstendenzen zu erkennen. Die Weitungen des Salzachtales z.B. im<br />
Bereich Kuchl und Golling wurden seit Reduktion der Hochwassergefährdung zu attraktiven Wohnlage,<br />
die jedoch vor allem durch Überprägung bestehender landwirtschaftlicher Gehöfte und Siedlungssplitter<br />
für Wohnen in Streulage eine starke Zersiedlung zur Folge hatte. Diese Zersiedlung erschwert<br />
die Planung von Infrastrukturkorridoren und erfordert ein Abrücken nicht nur aus G<strong>eb</strong>ieten, die nicht<br />
zu geschlossenen Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten gezählt werden und damit grundsätzlich für die Neuerrichtung<br />
einer 380 kV Leitung ein hohes Konfliktpotenzial bergen, sondern auch aus <strong>Land</strong>schaftsräumen, die<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
aufgrund ihrer Nähe zu bestehenden Infrastrukturbauten (z.B: Autobahn…) grundsätzlich geeignet<br />
wären.<br />
Nachstehende Abbildung zeigt das derzeit für Wohnnutzung gewidmetem Bauland inkl. eines Abstands<br />
von 400m zu den äußeren Baulandgrenzen. Dieser Abstand berücksichtigt etwaig mögliche<br />
Beeinträchtigungen auf bestehende Baulandwidmungen und entspricht der Definition von sensiblen<br />
g<strong>eb</strong>ieten, wie sie im <strong>Salzburg</strong>er <strong>Land</strong>eselektrizitätsgesetz (LEG) verankert sind überlagert mit den<br />
Hauptwohnsitzen im Bauland und Grünland.<br />
Abbildung 3-4: Untersuchte Trassenräume im Kontext der Bauland- und Siedlungsentwicklung<br />
eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
In Bezug auf die Rückbaumaßnahmen von Leitungen sind für den Trassenraum Mitte folgende positiven<br />
Wirkungen zu erwarten:<br />
<br />
<br />
Durch den Rückbau ist von einer Steigerung der Qualität von bestehendem Bauland und für<br />
bestehende Objekte im Nahbereich der Rückbauleitungen, durch Wegfallen von humanmedizinischen<br />
Beeinträchtigungen, auszugehen.<br />
Für die örtliche Raumplanung der Gemeinden, z.B. im Rahmen der Überarbeitung des Räumlichen<br />
Entwicklungskonzeptes, sind durch die Demontage neue Entwicklungsspielräume, sowohl<br />
für die Siedlungsentwicklung, als auch für die Freiraumentwicklung geg<strong>eb</strong>en.<br />
3.4.3 Boden und landwirtschaftliche Argumente<br />
Aufgrund des Trassenverlaufes der Mitteltrasse wird, bezugnehmend zur beanspruchten Gesamtfläche,<br />
nur ein geringer Anteil der Trasse über landwirtschaftliche Nutzfläche geführt. Dies trägt zur<br />
Schonung landwirtschaftlicher Böden bei. In den beanspruchten Bereichen steht eine standortgerechte<br />
Rekultivierung im Vordergrund, um die Bodenfunktionen nicht bzw. nur in geringem Ausmaß zu<br />
beeinträchtigen.<br />
3.4.4 Energiewirtschaftliche und betri<strong>eb</strong>stechnische Argumente<br />
Der Trassenraum Mitte bietet die Möglichkeit abschnittsweise ein oder zwei 110 kV-Systeme mitzuführen.<br />
Durch das gemeinsame Nutzen einer Leitungstrasse für das 380 kV-Übertragungsnetz der<br />
APG und das 110 kV-Verteilernetz der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH entstehen aus energiewirtschaftlicher<br />
Sicht hohe Synergien. Sowohl die Errichtungskosten als auch die Kosten für den laufenden Betri<strong>eb</strong><br />
(Trassenpflege, Inspektion, Instandhaltung für Maste) sind gegenüber zwei getrennten Trassen (und<br />
Masten) günstiger. APG und <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH sind in einer Leitungskoordinierungsvereinbarung<br />
übereingekommen 110 kV-Mitführungen auf dem Gestänge der <strong>Salzburg</strong>leitung nach Möglichkeit zu<br />
realisieren.<br />
Der Trassenraum Mitte hat, verglichen mit den Trassenräumen Ost bzw. West die geringsten Trassenkilometer<br />
und ermöglicht, da Übertragungsverluste direkt proportional mit der Leitungslänge steigen,<br />
einen sehr verlustarmen Energietransport zwischen dem Norden und dem Süden des <strong>Land</strong>es<br />
<strong>Salzburg</strong>s. Darüber hinaus ergibt sich ein Vorteil für den Netzbetri<strong>eb</strong> der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH.<br />
Die Zwangspunkte für die „<strong>Salzburg</strong>leitung NK Tauern–UW <strong>Salzburg</strong>“ erg<strong>eb</strong>en sich aus der bestehenden<br />
Netztopologie und der Bedarfsentwicklung im <strong>Land</strong> <strong>Salzburg</strong>. Der Netzknoten Tauern ist ein zentrales<br />
Umspannwerk mit Leitungsverbindungen nach Tirol (380 kV-Leitung Tauern - Zell/Ziller), Osttirol<br />
(380 kV-Leitung Tauern - Lienz) und in die Steiermark (220 kV-Leitung Tauern – Weißenbach). Das<br />
Umspannwerk <strong>Salzburg</strong> (380 kV-Leitung UW <strong>Salzburg</strong> – NK St. Peter) sichert die Versorgungssicherheit<br />
des Großraums Stadt <strong>Salzburg</strong>. Das bestehende 110 kV-Umspannwerk Pongau der <strong>Salzburg</strong><br />
Netz GmbH bzw. das angrenzende 110 kV-Umspannwerk Arthurwerk der APG sind ein zentraler<br />
Netzknoten im 110 kV-Verteilernetz der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH.<br />
Die o.g. Zwangspunkte werden von allen drei Trassenräumen berücksichtigt. Der Trassenraum Mitte<br />
erfordert jedoch hierfür die geringste Trassenlänge und bietet daher die größten wirtschaftlichen (geringere<br />
Kosten für Errichtung und Betri<strong>eb</strong>) und technischen (geringere Verluste, geringere Störanfälligkeit)<br />
Vorteile. Der Trassenraum West (über das Hageng<strong>eb</strong>irge) ist mit den größten Nachteilen behaftet,<br />
da Leitungstrassen im Hochg<strong>eb</strong>irge nicht nur bei der Errichtung hohe Kosten verursachen,<br />
sondern auch aus betri<strong>eb</strong>licher Sicht (Störanfälligkeit z.B. durch Blitzschlag) ein höheres Risiko für<br />
Leitungsausfälle zeigen.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
3.4.5 Resümee und Identifikation von Konflikträumen innerhalb des Trassenraumes Mitte<br />
Im Abschnitt Süd zwischen dem Netzknoten Tauern und dem UW Pongau ist die Mitteltrasse eindeutig<br />
jener Trassenraum, mit den größten Flächen an Gunstzonen im regionalen Zusammenhang und<br />
den kleinsten Flächen an Konfliktzonen 1. Und 2. Ordnung sowie Vorbehaltsflächen.<br />
Bis auf den unmittelbaren Raum um Bruck an der Großglocknerstraße, wo der Trassenraum Mitte und<br />
Ost annähernd ident sind, werden die Gunstzonen im Trassenraum Mitte nirgendwo über den gesamten<br />
Korridorquerschnitt durchbrochen. Der Trassenraum schwenkt im Abschnitt Süd auf Höhe der<br />
Gemeinde Bruck auf die nördliche Salzachtalseite und folgt den Ausläufern der Dientener Berge. Dies<br />
bedingt ein rasches Abweichen vom dicht besiedelten Siedlungsraum des Salzachtales.<br />
Im Abschnitt Nord vom UW Pongau zum UW <strong>Salzburg</strong> ist der Trassenraum Mitte <strong>eb</strong>enso der Trassenraum<br />
mit den größten Flächen an Gunstzonen sowie kleinsten Flächen an Konfliktzonen 1. Ordnung<br />
sowie Vorbehaltszonen. Bei Konfliktzonen 2. Ordnung ist der Trassenraum Ost, jener mit den geringeren<br />
Flächen. Die Summe aller Flächen der Konflikt- und Vorbehaltszonen sind im Trassenraum Mitte<br />
jedoch geringer als im Trassenraum Ost.<br />
Zwischen dem UW Pongau und der Gemeinde Bad Vigaun folgt der Trassenraum Mitte dem technisch<br />
vorbelasteten G<strong>eb</strong>iet des Salzachtales, zwischen Bad Vigaun und dem UW <strong>Salzburg</strong> der bestehenden<br />
220 kV Leitung. Im Abschnitt zwischen UW Pongau und Werfen sowie zwischen Golling und<br />
Bad Vigaun verläuft der Trassenraum entlang von Hangbereichen und weicht so dem dichter besiedelten<br />
Talboden aus.<br />
Die Gunstzonen des Trassenraumes Mitte werden jedoch an fünf Stellen über den gesamten Korridorquerschnitt<br />
durchbrochen: in den Gemeinden Werfen, Golling, Bad Vigaun, Koppl und Eugendorf.<br />
Hier folgt der Trassenraum dem Trassenraum der bestehenden 220 kV<br />
Maßg<strong>eb</strong>lich dafür sind die nachstehenden Konfliktbereiche, für die der Trassenraum erweitert und<br />
durch Detailerh<strong>eb</strong>ungen konkretisiert werden muss:<br />
im Bereich Werfen: bestehende Baulandwidmungen, Sichtraumbeziehungen, das <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet<br />
Tenneng<strong>eb</strong>irge und das sensible Ensemble der Burg Hohenwerfen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Im Bereich Golling: bestehenden Baulandwidmungen, das Natura 2000 G<strong>eb</strong>iet Bluntautal, der<br />
Gollinger Wasserfall als naturraumbezogner Ausflugspunkt<br />
Im Bereich Bad Vigaun: bestehende Baulandwidmungen und Streusiedlungen, der touristische<br />
Entwicklungsbereich Kur gemäß Regionalprogramm Tennengau sowie das Natura 2000<br />
G<strong>eb</strong>iet Taugl an der Gemeindegrenze zu Kuchl (z.T. auch auf Gemeindeg<strong>eb</strong>iet der Gemeinde<br />
Kuchl)<br />
Im Bereich Koppl: bestehende Baulandwidmungen und Streusiedlungsg<strong>eb</strong>iete<br />
Im Bereich Eugendorf: bestehende Baulandwidmungen und dicht verbaute Siedlungsg<strong>eb</strong>iete,<br />
der im Regionalprogramm festgelegte ökologische Vorrangbereich entlang der Fischach<br />
Hier gilt es im weiteren Trassenfindungsprozess konkrete Alternativen zu entwickeln und auf Basis<br />
detaillierter (kleinmaßstäbiger) Untersuchungen zu den jeweiligen Schutzgütern eine Optimierung in<br />
Bezug auf zu erwartende Auswirkungen bzw. des Trassenraumes zu erwirken.<br />
34/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
3.5 Weitere Trassenräume als Erg<strong>eb</strong>nis des Dialogprozesses<br />
3.5.1 Trassenraum Ost-Ost – Vorschlag Bürgerinitiative „Nein zur 380 kV Ostvariante“<br />
Abbildung 3-5: Trassenverlauf „Bürgerinitiative Nein zur 380 kV Ostvariante“ Stand Mai 2011<br />
eigene Darstellung, Quelle SAGIS<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Im Zuge der Informationsveranstaltung am 10. März 2011 wurde der APG seitens der Bürgerinitiative<br />
„Nein zur 380 KV Ostvariante“ eine neue Trassenidee für den Abschnitt UW Pongau bis Gemeindegrenze<br />
Krispl präsentiert. Von Vertretern der Bürgerinitiative wurde am 26. April 2011 der <strong>Land</strong>esregierung<br />
und APG die sogenannte „BI Ost-Ost Variante“ vorgestellt. Bei dieser Präsentation wurde die<br />
APG von der <strong>Land</strong>eshauptfrau und vom <strong>Land</strong>eshauptmannstellvertreter aufgefordert, die Ost-Ost-<br />
Variante aus fachlicher Sicht zu prüfen und eine schriftliche Stellungnahme dazu abzug<strong>eb</strong>en.<br />
Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits Optimierungen des Trassenraumes Mitte vor, die vor allem den<br />
Konfliktbereichen im Salzachtal wie sie im Trassenraum Mitte noch geg<strong>eb</strong>en waren (vgl. Abbildung<br />
Abbildung 3-5 zur Grobtrasse mit Salzachtal West = Teil des Trassenraumes Mitte und Salzachtal Ost<br />
= Grobtrasse Ost) ausgewichen sind. Die nachfolgende Tabelle 3-1 zeigt einen Vergleich in Zahlen<br />
der „APG Grobtrasse Ost“ und der Idee der Trasse BI Ost-Ost-Variante der Bürgerinitiative „Nein zur<br />
380 kV Ostvariante“.<br />
Tabelle 3-2:<br />
Gegenüberstellung Grobtrasse Ost mit Trassenvorschlag Bürgerinitiative Ost-Ost<br />
Bereich: UW St. Johann bis inkl. Krispl<br />
Grobtrasse<br />
OST<br />
18.05.2011<br />
Korridor Bürgerinitiative<br />
OST OST<br />
19.05.2011<br />
Auswertung Längen von UW Urreiting St. Johann bis Gemeindegrenze Krispl<br />
Leitungslänge in m 47.251 m 59.907 m<br />
Querung in m Leitungslänge<br />
Natura 2000 G<strong>eb</strong>iete 0m 0m<br />
Naturschutzg<strong>eb</strong>iete 0 m 1.276 m<br />
<strong>Land</strong>schaftschutzg<strong>eb</strong>iete 5.101 m 8.217 m<br />
Geschützte <strong>Land</strong>schaftsteile 0m 0m<br />
Biotope 3.347 m 9.895 m<br />
Wasserschutzg<strong>eb</strong>iete 65 m 190 m<br />
Schutzwald gem. WEP 13.688 m 24.740 m<br />
Wald inkl. Schutzwald gem. WEP 38.384 m 46.897 m<br />
Auswertungen sensible Bereiche gem. LEG § 54a<br />
Objekte mit Wohnnutzung 0 ‐ 200m 42 26<br />
LEG Bauland in m² 0 bis 400 m 55.410 m² 42.647 m²<br />
Objekte 0 bis ca. 70 m 1 2<br />
1 UW St. Johann<br />
(Ablöse in<br />
Verhandlung)<br />
1 Fritzbachtal (südlich<br />
Autobahn)<br />
1 Krispl ‐ Ascher<br />
Länge Leitungsabschnitte mit sensiblen Bereichen gem. LEG 8.526 m 4.089 m<br />
Anzahl Leitungsabschnitte mit sensiblen Bereichen gem. LEG 20 9<br />
Aus leitungsbautechnischer Sicht ist die „BI Ost-Ost-Variante“ grundsätzlich realisierbar, jedoch führen<br />
die Geologie, Topografie und Lawinengefahren zu einem technisch wesentlich aufwändigeren und<br />
komplexeren Projekt. Aufgrund der der größeren Leitungslänge (12,66 km) ist davon auszugehen,<br />
dass nicht nur die Eingriffe in die Natur erh<strong>eb</strong>lich größer sind, sondern die „BI Ost-Ost-Variante“ auch<br />
mit erh<strong>eb</strong>lichen Mehrkosten verbunden ist.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Aus Sicht der Raumordnung kann ausgeführt werden, dass grundsätzlich durch die Trassenidee der<br />
Bürgerinitiative im Abschnitt zwischen UW Pongau und Gemeindegrenze Krispl (Wiestal) geringere<br />
Belastungen für den Siedlungsraum entstehen, als dies für die „APG Grobtrasse Ost“ im vergleichbaren<br />
Abschnitt der Fall ist. Das Ziel der BI, eine Trasse zu finden, die keine Abstandsunterschreitungen<br />
von 70m und 200m zu Wohnobjekten bzw. 400m zu Bauland bedingt, konnte dabei jedoch nicht erreicht<br />
werden. Vor allem der Bereich Krispl Kirchweiler sowie der Abstieg zum UW Pongau in der<br />
Gemeinde St. Johann bedingen Unterschreitungen zu Wohnobjekten bzw. Bauland. Zwei Wohnobjekte<br />
liegen dabei näher als 70m, wodurch Auswirkungen durch elektromagnetische Felder sowie Schallimmissionen<br />
und damit eine Beeinträchtigungen der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können.<br />
Aus geologisch-hydrogeologischer Sicht wird betreffend der Leitungsführung der BI Ost-Ost-Variante“,<br />
die offensichtlich ohne Berücksichtigung der morphologischen Verhältnisse entworfen wurde, Bedenken<br />
angemeldet. Da die kritischen Teilbereiche der „BI Ost-Ost-Variante“ im Vergleich zur „APG Grobtrasse<br />
Ost“ einen wesentlich größeren Anteil an der Gesamtlänge ausmachen, kann die „BI Ost-Ost-<br />
Variante“ zur weiteren Bearbeitung aus geologisch-hydrogeologischer Sicht nicht empfohlen werden.<br />
Aus forstfachlicher und wildökologischer Sicht wird die “APG Grobtrasse Ost“ als machbar angesehen,<br />
da kein wesentliches Genehmigungshindernis erkennbar ist, während die „BI Ost-Ost-Variante“<br />
aufgrund des über weite Strecken vorgeschlagenen Verlaufes durch wildökologisch hochsensible,<br />
sowie lawinen- und erosionsgefährdete G<strong>eb</strong>iete mit einem sehr hohen Genehmigungsrisiko behaftet<br />
ist. Von einer Weiterverfolgung der „BI Ost-Ost-Variante“ in der vorgeschlagenen Form wird aus forsttechnischer<br />
und wildökologischer Sicht dringend abgeraten.<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht beeinträchtigt die „BI Ost-Ost-Variante“ ein höherwertiges Schutzg<strong>eb</strong>iet<br />
(NSG), verläuft auf wesentlich längeren Strecken innerhalb von Schutzg<strong>eb</strong>ieten, verläuft auf wesentlich<br />
größerer Streckenlänge in kartierten und zum Teil gemäß § 24 des <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetzes<br />
geschützten Bereichen und ist noch dazu deutlich länger und beeinträchtigt daher deutlich<br />
mehr <strong>Land</strong>schaft, Biotope und Organismen als die alternative „APG Grobtrasse Ost“.<br />
Da § 3a des <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetzes (Interessensabwägung) verlangt, dass es „keine, die<br />
Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigende Variante gibt", eine solche in Form der „APG Grobtrasse<br />
Ost“ jedoch existiert, ist die „BI Ost-Ost-Variante“ de facto auszuschließen. Selbst wenn die „BI<br />
Ost-Ost-Variante“ so optimiert werden würde, dass sie dem Naturschutz- und <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet<br />
Tenneng<strong>eb</strong>irge ausweicht. Dann verbli<strong>eb</strong>e jedoch noch immer die deutlich größere Leitungslänge<br />
als recht eindeutige Schlechterstellung gegenüber der „Grobtrasse Ost“. Eine Möglichkeit zur Bewilligung<br />
ist daher aus naturschutzfachlicher Sicht auch dann kaum geg<strong>eb</strong>en.<br />
Aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft kann eindeutig nachgewiesen werden, dass der Korridor der „BI<br />
Ost-Ost-Variante“ wesentlich schwerer wiegende Auswirkungen als die “APG Grobtrasse Ost“ verursacht.<br />
Auch ein Vergleich der Beanspruchung von Schutzg<strong>eb</strong>ieten des Natur- und <strong>Land</strong>schaftsschutzes<br />
zeigt deutliche Nachteile der „BI Ost-Ost-Variante“. Zusätzlich berührt der Korridor eine Anzahl<br />
Wert g<strong>eb</strong>ender Strukturen und alpinistisch bzw. touristisch bedeutender Ausflugsziele. Vor dem Hintergrund<br />
des SNSchG und der zuvor dargelegten vorläufigen Bewertung ist der Korridor der „BI Ost-<br />
Ost-Variante“ aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft nicht bewilligungsfähig.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
3.5.1.1 Rechtliche Bewertung<br />
Auf Basis der gutachterlichen Bewertungen im Kapitel 3.5.1 ist aus rechtlicher Sicht zur „BI Ost-Ost-<br />
Variante“ Folgendes festzuhalten:<br />
1. Die „BI Ost-Ost-Variante“ scheitert schon am § 3 a <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz, da sie in allen<br />
untersuchten Belangen gegenüber der alternativen “APG Grobtrasse Ost“ schlechter abschneidet.<br />
Diese Variante ist also naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig und kann daher<br />
nicht weiter verfolgt werden.<br />
2. nach Darstellung der Erg<strong>eb</strong>nisse aus waldökologischer und forsttechnischer Sicht bestehen<br />
gravierende Bedenken. Vor allem aber ist aus der Sicht der Wildökologie ein sehr hohes Genehmigungsrisiko<br />
geg<strong>eb</strong>en. Daher bestehen massive forstrechtliche Bedenken: die forstrechtlich<br />
g<strong>eb</strong>otene Interessenabwägung spricht gegen den Rodungseingriff bzw. für die Walderhaltung.<br />
Somit könnten die für die Umsetzung der „BI Ost-Ost-Variante“ erforderlichen Rodungsbewilligungen<br />
nicht erwirkt werden.<br />
3. Schließlich ist zu bedenken, dass auch nach § 17 Abs 5 UVP-G 2000 eine Abweisung des<br />
Gesamtvorhabens drohen könnte, wenn die „BI Ost-Ost-Variante“ Vorhabensbestandteil würde.<br />
Denn die Gesamtbewertung würde schwerwiegende Umweltbelastungen hervorrufen, die<br />
auch durch N<strong>eb</strong>enbestimmungen wohl nicht auf ein erträgliches Maß vermindert werden<br />
könnten.<br />
Somit ergibt sich zusammenfassend, dass die „BI Ost-Ost-Variante“ nicht weiter verfolgt werden sollte,<br />
da sie nicht umweltverträglich und daher rechtlich nicht genehmigungsfähig ist. Die „BI Ost-Ost-<br />
Variante“ kann daher nur als geprüfte Variante in der UVE dargestellt werden, sie ist jedoch als Einreichtrasse<br />
ungeeignet und wird daher nicht weiter verfolgt werden.<br />
3.5.2 Vertiefende Betrachtung eines Teiles des Westkorridors – Abschnitt Netzknoten Tauern<br />
bis Pass Lueg<br />
Für den Trassenbereich Werfen – Golling wurde die Variante für den Neubau einer 380 kV-Leitung<br />
sowie der Demontagen der bestehenden 220 kV-Leitungen über das Hageng<strong>eb</strong>irge aus fachlicher<br />
Sicht geprüft. Für den Neubau der 380 kV Leitung soll der Trassenraum der bestehenden 220 kV Leitung<br />
über das Hageng<strong>eb</strong>irge genutzt werden.<br />
Nachstehende Darstellung zeigt der Verlauf der bestehenden 220 kV Leitung über das Hageng<strong>eb</strong>irge<br />
und damit den Trassenraum der geprüften Alternative sowie die entsprechenden Schutzg<strong>eb</strong>iete des<br />
<strong>Land</strong>schafts- und Naturschutzes.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Abbildung 3-6:<br />
Trassenführung Hageng<strong>eb</strong>irge (220 kV Bestand) mit Schutzg<strong>eb</strong>ieten, eigene Darstellung<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Nachstehend werden die fachlichen und technischen Argumente betreffend eine Trassenführung im<br />
Hageng<strong>eb</strong>irge zusammenfassend dargestellt:<br />
1. Der Korridor würde abermals ab Maria Alm bis in den Raum Golling Bluntautal durch höchstwertige<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iete wie z.B. das Natura 2000 und Naturschutzg<strong>eb</strong>iet Kalkhochalpen (vgl.<br />
Abbildung) geführt werden. Eine Genehmigung nach dem UVP-Gesetz 2000 sowie nach dem<br />
SNschG ist aufgrund der Tatsache, dass dieses G<strong>eb</strong>iet naturschutzrechtlich mehrfach geschützt<br />
ist und insbesondere ein Europaschutzg<strong>eb</strong>iet darstellt, rechtlich ausgeschlossen.<br />
2. Die Gutachter für Naturschutz weisen nachdrücklich darauf hin, dass ein Projekt mit einem<br />
Trassenverlauf über das Hageng<strong>eb</strong>irge mit seinen hochrangigen Schutzg<strong>eb</strong>ieten nicht bewilligungsfähig<br />
ist. Dies alleine deshalb, da es unzweifelhaft Trassen außerhalb der Schutzg<strong>eb</strong>iete<br />
gibt, die die Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigen und damit aufgrund des § 3a<br />
SNG ein Ausschlusskriterium vorliegt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Demontage<br />
der bestehenden Leitung ein G<strong>eb</strong>iet trifft, das im Hinblick auf seine Naturnähe eines der<br />
naturschutzfachlich wertvollsten Schutzg<strong>eb</strong>iete im ganzen Bundesland <strong>Salzburg</strong> ist. Aufgrund<br />
der großflächig fehlenden Nutzung weist dieses G<strong>eb</strong>iet ein zum Teil höheres naturschutzfachliches<br />
Potenzial wie so mancher österreichische Nationalpark auf.<br />
3. Aus forstfachlicher Sicht wird festgestellt, dass die Wälder der riesigen Karsthochfläche des<br />
Hageng<strong>eb</strong>irges bis dato weitestgehend unerschlossen sind und Natur- bis Urwaldcharakter<br />
aufweisen und damit aufgrund der großen räumlichen Ausdehnung für mitteleuropäische Verhältnisse<br />
einzigartig sind. Die betroffenen Wälder weisen eine hohe Schutzfunktion auf und<br />
stellen einen überaus bedeutenden L<strong>eb</strong>ensraum für Rauhfußhühner dar. Ein rd. 100 m breiter<br />
Trassenaufhi<strong>eb</strong> ist bei dem geg<strong>eb</strong>enen Naturnähegrad aus waldökologischer Sicht undenkbar.<br />
Eine Waldüberspannung wiederum ist aus wildökologischer Sicht (Schutz von Rauhfußhühnern<br />
und Steinadler) als sehr problematisch anzusehen. Insgesamt wird diese Trassenvariante<br />
bei den heutigen Umweltstandards aus wald- und wildökologischer Sicht als nicht genehmigungsfähig<br />
eingeschätzt.<br />
4. Die 380 kV-<strong>Salzburg</strong>leitung ist wichtiger Teil des österreichischen 380 kV-Ringes und ein wesentlicher<br />
Bestandteil des europäischen ENTSO E Systems. Eine Trassenführung über<br />
höchstgelegene alpine Lagen bringt betri<strong>eb</strong>stechnische und sicherheitsrelevante Risiken mit<br />
sich.<br />
5. Eine Mitführung der 110 kV-Leitung „Pongau – Golling“ der <strong>Salzburg</strong> AG – so wie zurzeit<br />
durch das Salzachtal geplant – ist aus betri<strong>eb</strong>stechnischen Gründen bei einer Führung über<br />
hochalpines G<strong>eb</strong>iet nicht umsetzbar (Abschaltungen dieses Systems im Fehlerfall auf der 380<br />
kV-System<strong>eb</strong>ene ist unumgänglich). Das heißt, dass die derzeit bestehende 110 kV-Leitung<br />
der <strong>Salzburg</strong> AG vom UW Pongau nach Golling bestehen bleibt und keine Demontage erfolgen<br />
kann.<br />
6. Eine Trassenidentität zur derzeit bestehenden 220 kV-Leitung über das Hageng<strong>eb</strong>irge ist nicht<br />
möglich, da während der Bauzeit für die 380 kV-Leitung die 220 kV-Leitung auf jeden Fall in<br />
Betri<strong>eb</strong> bleiben muss. Nach erfolgter Demontage dieser 220-kV-Leitung wird das Europaschutzg<strong>eb</strong>iert<br />
mit Sicherheit zu schließen sein.<br />
7. Eine Mehrlänge von ca. 20 km gegenüber dem Expertenvorschlag (Korridor) ist im Sinne der<br />
Umweltverträglichkeit <strong>eb</strong>enfalls als wesentlich nachteilig zu bewerten, auch diesbezüglich ist<br />
die Variante im Hinblick auf die Naturschutzinteressen deutlich schlechter als die nunmehr<br />
eingereichte Variante, wodurch <strong>eb</strong>enfalls ein Ausschlusskriterium gemäß § 3a SNG vorliegt.<br />
Aus diesen Gründen wurde der Korridor vom UW Pongau nach Hinterthal und dann über das Hageng<strong>eb</strong>irge<br />
nach Golling nicht weiter verfolgt.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
4 Prüfung von vier Trassenalternativen im Trassenraum Mitte<br />
Im Trassenraum Mitte werden folgende vier alternative Trassenführungen mit einer Korridorbreite von<br />
jeweils ca. 800 m zur Untersuchung herangezogen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Trasse 2007_03: Diese Trasse wurden seitens der APG erarbeitet und den Gemeinden<br />
übermittelt. Mit diesem Planungsstand wurde der Dialogprozess mit den Gemeinden gestartet<br />
Trasse Adamowitsch 2008: Diese Trasse wurde seitens des EU Koordinators Wilhelm Adamowitsch<br />
im Auftrag des Bundes- und <strong>Land</strong>esregierung erarbeitet<br />
Expertenkorridor 2010: Dieser Korridor war das Erg<strong>eb</strong>nis des Expertengremiums des <strong>Land</strong>es<br />
bestehend aus Vertretern des <strong>Land</strong>es, der Gemeinde sowie der APG<br />
Grobtrasse 2011: Diese Trasse wurde seitens der APG als Weiterentwicklung und Konkretisierung<br />
des Expertenkorridors erarbeitet. Diese Trasse wurde in Folge als UVE Trasse inkl.<br />
Aufschließungsplanung und technischer Detailplanung optimiert und konkretisiert.<br />
Für die vier ausgewählten Trassenalternativen bestehen mit dem UW <strong>Salzburg</strong> in Elixhausen, dem<br />
UW Pongau in St. Johann i. Pg. sowie dem UW Kaprun und dem Netzknoten Tauern in Piesendorf<br />
idente Anschluss- und Zwangspunkte. Der Abschnitt vom UW Kaprun zum Netzknoten Tauern beinhaltet<br />
keine neue Trassenführung sondern verläuft im Bereich der bestehenden „Schaufelbergleitung“.<br />
Dieser Abschnitt wurde grundsätzlich in den Raumanalysen zur Alternativenprüfung berücksichtigt, ist<br />
jedoch für alle vier Alternativen ident.<br />
Die vier Alternativen zum Neubau der 380 kV unterscheiden sich grundsätzlich in ihrem Verlauf in<br />
abwechselnden Geländesituationen, Höhenstufen, Teilräumen, Talseiten bzw. Talquerungen.<br />
Der Projektbestandteil Neubau 220 kV UW Pongau – Mayrdörfl (14 km) ist in seiner Lage (Zwangspunkte)<br />
soweit vordefiniert, dass keine räumlichen Alternativen geprüft werden können. Es wurden<br />
jedoch für sensible Bereiche kleinräumige Varianten untersucht.<br />
Vergleichbares wie für den Neubau der 220 kV Leitung gilt für die Adaptierung der bestehenden 380<br />
kV Freileitung im Ausmaß von drei Spannfeldern zur Anbindung an das neue UW Wagenham der<br />
APG in der Gemeinde Pischelsdorf a. E. in Oberösterreich. Das UW Wagenham wird am Standort des<br />
UW Wagenham der Energie AG im Zusammenhang mit der kleinräumigen Adaptierung der bereits<br />
bestehenden 380 kV Freileitung UW <strong>Salzburg</strong> – Netzknoten St. Peter a. H errichtet. Standortalternativen<br />
sind daher für diesen Projektbestandteil nicht erforderlich.<br />
Unterschiedliche Planungsstände zur Mitführung und Demontage von 110 kV Leitungen sowie die<br />
Demontage von 220 kV Freileitungen wurden <strong>eb</strong>enso in der Alternativenprüfung nicht berücksichtigt,<br />
da sie <strong>eb</strong>enso wie die kleinräumigen 110 kV Kabeltrassen per se keinen Genehmigungstatbestand<br />
gemäß UVP-G darstellen.<br />
Nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die geprüften Alternativen, Im Anhang befindet<br />
sich ein Kartensatz mit neun Kartenblättern, in dem der detaillierte Trassenverlauf der geprüften Alternativen<br />
sowie die maßg<strong>eb</strong>lichen sensiblen Bereiche, wie sie für die Raumwiderstandsanalyse herangezogen<br />
wurden (Bauland, hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsräume, Schutzg<strong>eb</strong>iete Natur- und <strong>Land</strong>schaft)<br />
dargestellt werden.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 41/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Abbildung 4-1:<br />
Übersicht Verlauf der vier Trassenalternativen 380 kV: 2007_03, Adamowitsch, Expertenkorridor<br />
und Grobtrasse 2011, eigene Darstellung, Datenquelle APG, SAGIS<br />
42/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
4.1 Methode zur Alternativenprüfung<br />
Für die Beurteilung der Trassenalternativen wird ein Kriterienset festgelegt, welches Indikatoren mit<br />
hoher Sensibilität in Bezug auf einen Leitungsneubau aus den Fachbereichen Raumordnung/Siedlungsraum,<br />
<strong>Land</strong>schaft und Biotope & Ökosysteme abbildet.<br />
Den einzelnen Indikatoren wird aufgrund ihrer Sensibilität eine Wertstufe zugeordnet. Diese Wertstufe<br />
kann als Raumwiderstand gegenüber einem Leitungsneubau interpretiert werden:<br />
Wertstufe 3 = höchster Raumwiderstand: hohe Sensibilität - möglicher Ausschlussgrund für den<br />
Leitungsneubau<br />
Wertstufe 2 = mittlerer Raumwiderstand: mittlere Sensibilität in Bezug auf den Leitungsneubau<br />
Wertstufe 1 = geringer Raumwiderstand: geringe Sensibilität in Bezug auf den Leitungsneubau<br />
Als Basis für die Analysen werden allgemein zugängliche und für alle Trassenalternativen in gleicher<br />
Qualität vorliegende digitale Fachdaten wie Flächenwidmung, Biotopkartierung, Schutzg<strong>eb</strong>ietsausweisungen<br />
und dgl. aus dem <strong>Salzburg</strong>er Geographischen Informationssystem (SAGIS) herangezogen.<br />
Für die Beurteilung der <strong>Land</strong>schaft kann auf die für das gesamte <strong>Land</strong> <strong>Salzburg</strong> vorliegende <strong>Land</strong>schaftsraumbewertung<br />
aus dem Fachbereich <strong>Land</strong>schaft zurückgegriffen werden.<br />
Die Analysen erfolgen für die jeweilige Trassenalternative in einem Korridor mit einer Gesamtbreite<br />
von ca. 800 m im Maßstab 1:10.000.<br />
Nachfolgend werden die Beurteilungskriterien, Indikatoren, die verwendeten Datengrundlagen sowie<br />
die Einstufung des Raumwiderstandes aufgelistet und näher erläutert:<br />
4.1.1 Beurteilungskriterien Raumordnung<br />
Das maßg<strong>eb</strong>liche Kriterium für die Beurteilung der Trassenalternativen in Bezug auf die Raumordnung<br />
ist die Siedlungsnähe. Durch einen Leitungsneubau sind Beeinträchtigungen von bestehenden Nutzungsstrukturen<br />
insbesondere der Wohnnutzung möglich. Wesentlicher Parameter ist hier der Abstand<br />
zur Trassenachse:<br />
Außerhalb des Korridors von 800 m (0 bis 400m beidseits der Trassenachse) kann davon ausgegangen<br />
werden, dass keine bzw. vernachlässigbare Auswirkungen auf den Siedlungsraum geg<strong>eb</strong>en sind.<br />
Die höchste Wertstufe 3 betreffend den Raumwiderstand wird Baulandwidmungen für Wohnnutzungen<br />
(Widmungskategorien gem. SROG 2009 RW, EW, KG, LK, DG und ZG) innerhalb von 0 bis 70 m<br />
zur Trassenachse zugeordnet, da hier durch einen Leitungsneubau hohe Wirkungsintensitäten durch<br />
Einschränkung der Nutzbarkeit sowie humanmedizinische Auswirkungen denkbar sind. Der Abstand<br />
von 70 m entspricht dabei der groben Umsetzung des Planungsgrundsatzes für die Leitung, der die<br />
Einhaltung von 1µT für die nächstgelegenen Wohnobjekte beinhaltet.<br />
Im Abstand zwischen 70 und 200 m können mäßige Einschränkungen bei einzelnen Ortslagen aus<br />
der Bündelung von Auswirkungen, wie sie in den humanmedizinischen Fachbeiträgen behandelt werden,<br />
bestehen, Aufgrund der zum Teil unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Ortslagen<br />
wurde dem Abstandsbereich von 70 m bis 200 Entfernung zur Trassenmitte der 380 kV Freileitung die<br />
Wertstufe 2 zugeordnet. (vgl. Beschreibung möglicher Auswirkungen im FB Raumordnung).<br />
Zur Ermittlung der Siedlungsnähe werden die im SAGIS digital vorliegenden Baulandflächen gem.<br />
Flächenwidmungsplanung der Gemeinden, Stand 04/2011 innerhalb eines Korridors von 800 m (400m<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 43/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
beidseits der Trassenachse) Gesamtbreite herangezogen. Eine Nutzungskartierung von Wohnobjekten<br />
liegt nicht in gleicher Detailgenauigkeit für alle vier Alternativen vor. Sie wurde jedoch für sensible<br />
Bereiche der einzelnen Alternativen erhoben und für erforderliche Detailbetrachtungen qualitativ herangezogen.<br />
Es erfolgt daher keine Umsetzung der Objektnutzung in der GIS-basierten Raumanalyse.<br />
Tabelle 4-1:<br />
Indikatorenset Raumordnung - Siedlungsraum<br />
Fachg<strong>eb</strong>iet<br />
Kriterium<br />
Datengrundlage<br />
Indikator<br />
Raumwiderstand<br />
/Wertstufe<br />
Raumordnung<br />
800m Korridor<br />
Siedlungsnähe<br />
Flächenwidmung –<br />
Baulandkategorien<br />
gem. SAGIS<br />
Wohnbauland 2 0 bis 70 m 3<br />
Wohnbauland 70 bis 200 m 2<br />
Wohnbauland 200 bis 400 m<br />
1<br />
Sonstiges Bauland 3 0 bis 400 m<br />
4.1.2 Beurteilungskriterien <strong>Land</strong>schaft<br />
Wesentliches Kriterium zur Beurteilung der <strong>Land</strong>schaft ist die Sensibilität der betroffenen <strong>Land</strong>schaftsräume.<br />
Diese bildet den Charakter der <strong>Land</strong>schaft aufgrund ihrer Eigenart, Vielfalt, Naturnähe sowie<br />
ihren Erl<strong>eb</strong>nis- und Erholungswertes ab.<br />
Grundlage hierfür ist die Bewertung der <strong>Land</strong>schaft in Bezug auf<br />
<br />
<br />
<br />
wertg<strong>eb</strong>ende <strong>Land</strong>schaftsstrukturen und <strong>Land</strong>schaftselementen,<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iete des Natur- und <strong>Land</strong>schaftsschutzes und<br />
wesentliche Einrichtungen der natur- und landschaftsg<strong>eb</strong>unden Erholung.<br />
Berücksichtigt werden aber auch landschaftliche Vorbelastungen wie<br />
bestehende lineare Infrastruktureinrichtungen (Freileitungen, Autobahnen, Eisenbahnanlagen),<br />
Gewerbe- und Industrieanlagen, Abbauflächen sowie Bau- und Siedlungsformen.<br />
Für die Beurteilung der Trassenalternativen liegt eine Abgrenzung und Bewertung von <strong>Land</strong>schaftsräumen<br />
auf Grundlage naturräumlicher Einheiten für das gesamte Bundesland <strong>Salzburg</strong> vor [vgl.<br />
Fachbeitrag <strong>Land</strong>schaft zur UVE, Verfasser DI Andreas Knoll, Regioplan Ingenieure <strong>Salzburg</strong> GmbH].<br />
Es wurden dabei jedoch nur Bewertungen für betroffenen <strong>Land</strong>schafträume durchgeführt und in den<br />
Abbildungen dargestellt.<br />
Die hier vorgenommene Sensibilitätsbewertung der <strong>Land</strong>schaft erfolgte auf Basis der <strong>Land</strong>schaftsraumbewertung<br />
gem. der Richtlinie zur Erstellung naturschutzfachlicher Gutachten im Hinblick auf die<br />
2<br />
Es wurden folgende Widmungskategorien gem. SROG 2009 zugeordnet: Reine Wohng<strong>eb</strong>iete (RW), Erweiterte Wohng<strong>eb</strong>iete<br />
(EW), Kerng<strong>eb</strong>iete (KG), ländliche Kerng<strong>eb</strong>iete (LK), Dorfg<strong>eb</strong>iete (DG), Zweitwohnungsg<strong>eb</strong>iete (ZG)<br />
3<br />
Es wurden folgende Widmungskategorien gem. SROG 2009 zugeordnet: Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>iete (BE), Gewerbeg<strong>eb</strong>iete (GG), Industrieg<strong>eb</strong>iete<br />
(IG), G<strong>eb</strong>iete für Handelsgroßbetri<strong>eb</strong>e (HG), G<strong>eb</strong>iete für Beherbergungsgroßbetri<strong>eb</strong>e (BG) und Sonderflächen (SF)<br />
44/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Bewertung von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nach dem <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz, Loos<br />
2006. Dabei wurden als Ausgangswert ohne Berücksichtigung des Erholungswertes der <strong>Land</strong>schaft<br />
die Wertstufen 1 als „gering“, Wertstufe 2 und 3 als „mittel“ und Wertstufe 4 und 6 als „hoch“ festgelegt<br />
Tabelle 4-2: Wertstufen <strong>Land</strong>schaftsraumbewertung gem. Loos 2006<br />
Diese Ersteinstufung auf Basis der Wertstufen der <strong>Land</strong>schaft gem. LOOS 2006 wurde um die Einstufung<br />
des Erholungswertes der <strong>Land</strong>schaft ergänzt und abschließend in eine der drei Sensibilitätsstufen<br />
„hoch“, „gering“, „mittel“ klassifiziert.<br />
Die Sensibilitätsbewertung der <strong>Land</strong>schaftsräume wird im Rahmen der Trassenalternativenprüfung<br />
wie folgt klassifiziert und entsprechenden Raumwiderständen in einem Korridor mit einer Gesamtbreite<br />
von 800 m zugeordnet:<br />
Tabelle 4-3:<br />
Indikatorenset Raumordnung - <strong>Land</strong>schaft<br />
Wertstufe<br />
Kriterium<br />
Datengrundlage<br />
Indikator<br />
Raumwiderstand<br />
/Wertstufe<br />
<strong>Land</strong>schaft<br />
800 m Korridor<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume<br />
mit hoher Sensibilität<br />
3<br />
Sensibilitätsbewertung<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume<br />
gem. Fachbereich<br />
<strong>Land</strong>schaft<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume<br />
mit mittlerer Sensibilität<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume<br />
mit geringer Sensibilität<br />
2<br />
1<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
N<strong>eb</strong>en der Sensibilität der <strong>Land</strong>schaftsräume wird auch die Leitungslänge als weiteres maßg<strong>eb</strong>liches<br />
Kriterium für die Beurteilung der Beeinträchtigung der <strong>Land</strong>schaft bzw. des <strong>Land</strong>schaftsbildes herangezogen.<br />
4.1.3 Beurteilungskriterien Biotope und Ökosysteme<br />
Für den Fachbereich Biotope & Ökosysteme (Pflanzen, Tiere und deren L<strong>eb</strong>ensräume exkl. Avifauna)<br />
sind der Verlauf von Trassenabschnitten in hoheitlichen Schutzg<strong>eb</strong>ieten und damit die Flächeninanspruchnahme<br />
von wertvollen L<strong>eb</strong>ensräumen ein wesentliches Beurteilungskriterium. Diesbezüglich<br />
werden alle im SAGIS digital vorliegenden die Natur und <strong>Land</strong>schaft betreffenden Schutzg<strong>eb</strong>ietsausweisungen<br />
sowie die im Rahmen der Biotopkartierung des <strong>Land</strong>es <strong>Salzburg</strong> erfassten Biotopflächen<br />
in einem Korridor von 200 m (100 m beidseits der Trassenachse) entlang der jeweiligen Trassenalternative<br />
mit folgenden Raumwiderstand in Bezug auf den Leitungsneubau für die Bewertungen herangezogen.<br />
Tabelle 4-4:<br />
Indikatorenset Biotope & Ökosysteme:<br />
Fachg<strong>eb</strong>iet<br />
Kriterium<br />
Datengrundlage<br />
Indikator<br />
Raumwiderstand<br />
/Wertstufe<br />
Biotope &<br />
Ökosysteme<br />
200 m Korridor<br />
Verlauf in Schutzg<strong>eb</strong>ieten<br />
und<br />
Flächeninansprunahme<br />
wertvoller<br />
L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Schutzg<strong>eb</strong>ietsausweisungen<br />
Natur und<br />
<strong>Land</strong>schaft und Biotopkartierung<br />
gem.<br />
SAGIS<br />
Natura 2000<br />
Naturschutzg<strong>eb</strong>iete<br />
Sonstige Schutzg<strong>eb</strong>iete<br />
ex lege geschützte L<strong>eb</strong>ensräume<br />
gem. § 24 SNschG<br />
Weitere Biotopflächen 1<br />
3<br />
2<br />
4.1.4 Methode zur GIS gestützten Ermittlung der Raumwiderstände<br />
Die Umsetzung der Raumwiderstände und Analyse der Trassenalternativen erfolgt mittels einer computergestützten<br />
rasterbasierten GIS-Analyse. Hierzu werden die jeweiligen Untersuchungskorridore in<br />
eine Rasterkarte mit einer Auflösung von 5 x 5 m umgesetzt. Auf Grundlage der vorhanden digitalen<br />
Fachdaten werden den Rasterzellen des Untersuchungskorridors die jeweiligen Raumwiderstände<br />
gem. vorkommenden Indikator zugeordnet. Bei Zutreffen mehrerer Indikatoren innerhalb eines Fachg<strong>eb</strong>iets<br />
wird die Rasterzelle mit dem jeweils höchst vorkommenden Raumwiderstand belegt. Die Analyse<br />
erfolgt getrennt für die einzelnen Fachg<strong>eb</strong>iete und Untersuchungskorridore.<br />
Als Erg<strong>eb</strong>nis der Analysen kann die Anzahl der Rasterzellen sowie das Ausmaß des Raumwiderstands<br />
in m² je Wertstufen quantitativ dargestellt und potentielle Konfliktbereiche je Trassenalternative<br />
und Fachg<strong>eb</strong>iet räumlich verortet werden.<br />
Eine abschließende räumliche Aggregation der Einzelerg<strong>eb</strong>nisse je Fachg<strong>eb</strong>iet wird nicht vorgenommen.<br />
Würde man die Erg<strong>eb</strong>nisse aggregieren, könnten v.a. in Bezug auf den geforderten<br />
Nachweis gem. § 3a SNschG keine schutzgutspezifische Analyse erfolgen. Damit wäre vor allem<br />
auch die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung nicht mehr möglich.<br />
46/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
4.1.5 Qualitative Methoden<br />
Ausgehend von den Erg<strong>eb</strong>nissen der GIS-gestützten Raumanalysen werden im nächsten Detailierungsschritt<br />
ergänzende gutachterliche Beurteilungen auf Basis von Vorortbegehungen, Nutzungskartierungen,<br />
Auswertungen von analogen Plänen und Programmen sowie Fachkartierungen und Fachgutachten<br />
wie sie beispielsweise zum Thema Ornithologie oder Naturgefahren und Geologie vorliegen,<br />
vorgenommen.<br />
4.2 Bewertung der Trassenalternativen für den Neubau der 380 kV<br />
4.2.1 Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> bis Gemeindegrenze Golling/Werfen (Pass Lueg)<br />
Im Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> bis Gemeindegrenze Golling/Werfen (Pass Lueg) liegen folgende wesentliche<br />
Unterschiede im Verlauf der Trassenalternativen vor.<br />
Trasse 2007_03:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Eugendorf Ost: Östliche Umfahrung des Zentrums von Eugendorf im Bereich des Golfplatzes<br />
Eugendorf<br />
Eugendorf südlich der Autobahn: weiter Richtung Süden nach Plainfeld<br />
Koppl Mitte: in räumlicher Nähe, westlich des Ortszentrums<br />
Adnet West: entlang des Adneter Riedls<br />
Bad Vigaun West: entlang der Autobahn bei St. Margarethen und Querung der Salzach auf die<br />
westliche Seite nördlich des Tauglwaldes<br />
Salzachtal West: Kuchl und Golling entlang der westlichen Talseite des Salzachtales und<br />
quert den Lueger Palfen auf Höhe des Ofenauer Tunnels (bestehende 110 kV Leitung ÖBB)<br />
und verläuft südwestlich des Pass Lueg weiter auf der orographisch linken Talseite<br />
Trasse Adamowitsch:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Eugendorf Ost: Östliche Umfahrung des Zentrums von Eugendorf im Bereich des Golfplatzes<br />
Eugendorf<br />
Eugendorf südlich der Autobahn: weiter Richtung Süden nach Plainfeld<br />
Koppl Ost und weiter über Hof, Faistenau<br />
Adnet Ost. östlich entlang des Wiestalstausees, Spumbergs,<br />
Bad Vigaun Mitte: zwischen Stiedlbauer und Lengfelden dann weiter über die Römerbrücke und<br />
Querung des Salzachtales entlang der Taugl auf die Westseite.<br />
Salzachtal West: Kuchl und Golling entlang der westlichen Talseite des Salzachtales<br />
quert den Lueger Palfen auf Höhe des Ofenauer Tunnels (bestehende 110 kV Leitung ÖBB)<br />
und verläuft südwestlich des Pass Lueg weiter auf der orographisch linken Talseite<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 47/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Expertenkorridor 2010:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Eugendorf Ost: Östliche Umfahrung des Zentrums von Eugendorf im Bereich des Golfplatzes<br />
Eugendorf südlich der Autobahn: weiter Richtung Westen nach Koppl<br />
Koppl West: über den Heuberg – Querung der B1 östlich der Gruberfeldsiedlung und weiter über<br />
den Nockstein (Planungsg<strong>eb</strong>iet) und weiter Richtung Süden über Elsbethen<br />
Adnet Ost: östlich entlang des Spumbergs<br />
Bad Vigaun Mitte: zwischen Stiedlbauer und Lengfelden dann weiter über die Römerbrücke und<br />
Querung des Salzachtales entlang der Taugl auf die Westseite.<br />
Salzachtal West: Kuchl und Golling entlang der westlichen Talseite des Salzachtales und<br />
quert den Lueger Palfen östlich der bestehende 110 kV Leitung ÖBB<br />
und verläuft südwestlich des Pass Lueg weiter auf der orographisch rechten Talseite im Trassenraum<br />
der bestehenden 110 kV der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH bis zur Salzachquerung auf Höhe der<br />
Gemeindegrenze<br />
Grobtrasse 2011<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Eugendorf West: Westlich des Ortszentrum von Eugendorf in Richtung Süden, Querung der B1 im<br />
Bereich Gewerg<strong>eb</strong><strong>eb</strong>iet P<strong>eb</strong>ering/Strass<br />
Eugendorf südlich der Autobahn: weiter Richtung Süden nach Koppl<br />
Koppl West: über den Heuberg – Querung der B1 östlich der Gruberfeldsiedlung und weiter über<br />
den Nockstein (Planungsg<strong>eb</strong>iet) Richtung Süden über Elsbethen<br />
Adnet Ost: östlich entlang des Spumbergs,<br />
Bad Vigaun Mitte: zwischen Lengfelden und Gasthof Bros dann weiter über die Römerbrücke<br />
Richtung Süden<br />
Salzachtal Ost: in Kuchl auf der östlichen Talseite des Salzachtales entlang der Hanglagen des<br />
St. Kolomaner Berglandes Richtung Scheffau,<br />
Scheffau: Querung des Lammertals und<br />
quert den Pass Lueg und verläuft weiter auf der orographisch rechten Talseite im Trassenraum<br />
der bestehenden 110 kV der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH bis zur Salzachquerung auf Höhe der Gemeindegrenze<br />
Der detaillierte Verlauf der vier Alternativen kann dem Kartensatz im Anhang entnommen werden.<br />
48/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
4.2.1.1 Raumordnung<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-5:<br />
Raumwiderstand Raumordnung Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> – Gemeindegrenze Golling/Werfen<br />
(Pass Lueg)<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Kriterium Siedlungsnähe<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Wohnbauland 200 - 400m<br />
Sonstiges Bauland 0 bis 400 m<br />
1 670.375 630.375 330.575 270.850<br />
Wohnbauland 70 bis 200 m 2 61.125 36.650 14.550 20.075<br />
Wohnbauland 0 bis 70 m 3 300 0 0 25<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
731.800 667.025 345.125 290.950<br />
Die Trasse 2007_03 weist den größten Raumwiderstand gemessen am Kriterium Siedlungsnähe auf:<br />
Sowohl das Gesamtausmaß des Raumwidertands mit ca. 73,2 ha als auch das Ausmaß der Raumwiderstands<br />
je Wertstufe ist deutlich höher als bei den anderen Trassenalternativen. Raumwiderstand<br />
der Stufe 3 (=Wohnbauland innerhalb von 70 m) ist mit einem Flächenausmaß von ca. 300 m² geg<strong>eb</strong>en.<br />
Die Trassenalternative Adamowitsch weist den zweitgrößten Raumwiderstand mit einem Gesamtausmaß<br />
von ca. 66,7 ha im Vergleich der Trassenalternativen auf, jedoch liegt kein Raumwiderstand<br />
der Wertstufe 3 vor.<br />
Mit dem Expertenkorridor 2010 ist eine vergleichsweise optimierte Trassenführung in Bezug auf das<br />
Kriterium Siedlungsnähe geg<strong>eb</strong>en. Das Gesamtflächenausmaß des Raumwiderstands beträgt ca.<br />
34,5 ha und ist damit ca. 50 % geringer als bei den Trassenalternativen 2007_03 bzw. Adamowitsch.<br />
Zudem ist bei dieser Trassenalternative das geringste Ausmaß des Raumwiderstands der Wertstufe 2<br />
mit ca. 1, 4 ha betroffener Fläche geg<strong>eb</strong>en. Raumwiderstand der Wertstufe 3 ist nicht geg<strong>eb</strong>en.<br />
Für die Grobtrasse 2011 wird das geringste Gesamtflächenausmaß des Raumwiderstands mit 29,1 ha<br />
nachgewiesen. Das Ausmaß des Raumwiderstands der Wertstufe 2 ist jedoch um ca. 0,5 ha gering<br />
höher als bei der Trassenalternative Expertenkorridor Raumwiderstand der Wertstufe 3 ist mit 25 m²<br />
geg<strong>eb</strong>en.<br />
Folgende maßg<strong>eb</strong>lichen (= Raumwiderstand Wertstufe 3) bzw. sensible (= Raumwiderstand Wertstufe<br />
2) Konfliktbereiche entlang des Trassenverlaufs im Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> –Gemeindegrenze<br />
Golling/Werfen (Pass Lueg):<br />
Die sensibelsten Bereiche entlang der Trassenalternative 2007_03 liegen mit Raumwiderständen der<br />
Stufe 3 und 2 im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet Bad Vigaun. Betroffen sind<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
die Ortslage St. Margarethen östlich der Autobahn<br />
die Ortslage Baumhofenweg westlich der Autobahn,<br />
entlang der Bahnstrecke südlich der Ortslage Baumhofenweg sowie<br />
im Bereich westlich und östlich der Eisenbahnkreuzung Vigaun.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 49/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Die Ortslage St. Margarethen in Bad Vigaun ist zugleich der maßg<strong>eb</strong>liche Konfliktbereich aus Sicht<br />
der Raumordnung entlang der gesamte Trasse 2007_03. Hier liegt der höchste Raumwiderstand der<br />
Stufe 3 im Ausmaß von ca. 300 m² mit der Lage von Wohnbauland innerhalb von 70 m zur Trassenachse<br />
vor.<br />
Weitere sensible Bereiche entlang der Trassenalternative 2007_03 mit Raumwiderständen der Wertstufe<br />
2 und damit Wohnbauland innerhalb von 70 bis 200 m zur Trassenachse betreffen<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
die Siedlung Ried und Grub in Seekirchen a. W.,<br />
Eggersiedlung in der Gemeinde Eugendorf,<br />
die Siedlung Lacknerwinkl und Wiggersiedlung in der Gemeinde Plainfeld<br />
die Ortslage Gschoßmannbichl in Oberalm<br />
die Ortslage Vordersulzbachmühle in Adnet<br />
o die Ortslage St. Nikolaus in Golling a. S.<br />
Mit der Trassenführung Adamowitsch wurde in erster Linie versucht den Konfliktbereichen, die durch<br />
die Trassenführung der Alternative 2007_03 vor allem in der Gemeinde Bad Vigaun bestehen, auszuweichen.<br />
Dies gelingt insofern, dass kein Wohnbauland innerhalb von 70 m zur Trassenachse (=<br />
Raumwiderstand Wertstufe 3) und weniger Wohnbauland im Abstand 70 bis 200 m (Raumwiderstand<br />
Wertstufe 2) gelegen ist.<br />
Dennoch ist in den weiteren Abstandsbereichen bis 400 m zur Trassenachse Wohnbauland sowie<br />
sonstiges Bauland (= Raumwiderstand Wertstufe 1) in etwa gleich hohem Ausmaß wie bei der Trassenalternative<br />
2007_03 betroffen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Alternative Adamowitsch<br />
aufgrund der abschnittsweisen identen Trassenführung mit der Trasse 2007_03 die gleichen<br />
sensiblen Ortslagen in Seekirchen am W. (Siedlung Grub und Ried), in Eugendorf (Eggersiedlung)<br />
und Plainfeld (Lacknerwinkl, Wiggersiedlung) und Golling a. S. (St. Nikolaus) berührt.<br />
Zusätzlich sind jedoch folgende sensible Konfliktbereiche mit Raumwiderständen der Stufe 2 und damit<br />
Wohnbauland im Abstand von 70 bis 200 m zur Trassenachse entlang der Trassenalternative<br />
Adamowitsch geg<strong>eb</strong>en:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Ortslagen Rettenbachschwand und Grabnersiedlung in der Gemeinde Koppl<br />
Ortslage Waidach Ost in der Gemeinde Adnet<br />
Ortszentrum Süd in der Gemeinde Bad Vigaun<br />
Auch mit der Trassenführung des Expertenkorridors 2010 kann dem maßg<strong>eb</strong>lichen Konfliktbereich in<br />
der Gemeinde Bad Vigaun ausgewichen werden. Zudem kann durch die abschnittsweise alternative<br />
Trassenführung in den Gemeinden Eugendorf, Koppl eine Optimierung gegenüber den Trassenalternativen<br />
2007_03 und Adamowitsch erzielt werden und das Gesamtflächenausmaß des Raumwiderstands<br />
gemessen am Kriterium Siedlungsnähe um ca. 50 % verringert werden. Dies bedeutet, dass<br />
weniger Bauland - vor allem Wohnbauland - betroffen ist.<br />
50/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Folgende wesentliche Konfliktbereiche gemessen am Raumwiderstand 3 und 2 unter Berücksichtigung<br />
vorliegender Objektnutzungskartierungen bestehen dennoch entlang des Expertenkorridors:<br />
o Gemeinde Seekirchen: Südlich von Ried Wohnobjekte innerhalb von 70 m / 200m zur<br />
Trassenachse<br />
o<br />
o<br />
Gemeinde Eugendorf: Mühlbergsiedlung, nördliche Siedlungsrand des Ortszentrums<br />
Gemeinde Bad Vigaun: Lengfelden, Tauglmaut<br />
Der maßg<strong>eb</strong>liche Konfliktbereich mit Wohnnutzungen innerhalb von 70 m zur Trassenachse entlang<br />
des Expertenkorridors liegt in der Gemeinde Seekirchen a. W. südlich der Siedlung Ried.<br />
Für die Grobtrasse 2011 sind aufgrund der GIS-basierten Rasteranalyse die geringsten Raumwiderstände<br />
geg<strong>eb</strong>en. Ähnlich dem Expertenkorridor kann durch diese Trassenführung das Flächenausmaß<br />
um mehr als 50 % kleiner als bei den Alternativen 2007_03 und Adamowitsch reduziert werden.<br />
Damit kann auch hier grundsätzlich von einer geringeren Beeinträchtigung von Bauland und insbesondere<br />
Wohnbauland ausgegangen werden.<br />
Die Grobtrasse 2011 unterscheidet sich im Verlauf zu den anderen Trassenalternativen vor allem<br />
durch die Trassenführung im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet Eugendorf westlich des Ortszentrums sowie im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet<br />
Kuchl auf der östlichen Talseite entlang der Hanglagen (= Salzachtal Ost). Die räumlich<br />
bedeutsamste Abweichung vom Expertenkorridor erfolgt damit im Bereich zwischen der Taugl in Bad<br />
Vigaun/Kuchl und dem Pass Lueg die jedoch eine neue Talquerung (Lammertal) im Bereich Unterscheffau<br />
bedingt<br />
Mit der Grobtrasse 2011 konnte weiteren sensiblen Konfliktbereichen aufgrund von Siedlungsnähe<br />
(i.S. von Wohnbauland innerhalb 200 m zur Trassenachse) vor allem in Seekirchen und der Gemeinde<br />
Eugendorf ausgewichen werden.<br />
Für die Grobtrasse 2011 bestehen aufgrund der rasterbasierten GIS-Analyse folgende maßg<strong>eb</strong>lichen<br />
bzw. sensiblen Konfliktbereiche gemessen am Raumwiderstand 3 und 2:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Gemeinde Eugendorf: Ortslage P<strong>eb</strong>ering / Straß – Wohnobjekte innerhalb von 70 m zur<br />
Trassenachse, Wohnbauland innerhalb von 70 bis 200 m zur Trassenachse<br />
Gemeinde Koppl: Ortslage Schmeisser<br />
Gemeinde Adnet: Ortslage Waidach Ost<br />
Bad Vigaun: Ortslage Lengfelden und Gasthof Broswirt<br />
Scheffau im Bereich der Lammertalquerung – Unterscheffau West<br />
Die Ortslage P<strong>eb</strong>ering/Straß sowie die Ortslage Lengfelden / Gasthof Broswirt sind die hoch sensiblen<br />
Bereiche entlang der Grobtrasse 2011 im Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> bis zur Gemeindegrenze<br />
Golling/Werfen (Pass Lueg).<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 51/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Nachfolgende Aufstellung zeigt die maßg<strong>eb</strong>lichen (Wohnbauland / Wohnobjekte innerhalb von 70 m)<br />
sowie sensiblen Konfliktbereiche in Bezug auf Siedlungsnähe im Trassenvergleich:<br />
Gemeinde Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Seekirchen a. W.<br />
Ried<br />
Grub<br />
Ried<br />
Grub<br />
Südlich Ried<br />
(Wohnobjekte innerhalb<br />
70 m)<br />
Eugendorf Eggersiedlung Eggersiedlung Mühlbergsiedlung<br />
nördlicher Siedlungsrand<br />
des<br />
Ortszentrums<br />
Plainfeld<br />
Koppl<br />
Oberalm<br />
Adnet<br />
Bad Vigaun<br />
Scheffau a. T.<br />
Lacknerwinkl<br />
Wiggersiedlung<br />
Gschoßmannbichl<br />
Rettenbachschwand<br />
Grabnersiedlung<br />
Vordersulzbachmühle<br />
St. Margarethen<br />
(Wohnbauland<br />
innerhalb von 70<br />
m)<br />
Baumhofenweg<br />
südlich Baumhofenweg<br />
westlich und östlich<br />
EK Vigaun<br />
Lacknerwinkl<br />
Wiggersiedlung<br />
Waidach Ost<br />
Ortszentrum<br />
Süd<br />
Golling a. S. St. Nikolaus St. Nikolaus<br />
Lengfelden<br />
Tauglmaut<br />
P<strong>eb</strong>ering / Straß<br />
(Wohnobjekte<br />
innerhalb 70 m)<br />
Schmeisser<br />
Waidach Ost<br />
Lengfelden<br />
Gasthof Broswirt<br />
Unterscheffau<br />
West<br />
52/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
4.2.1.2 <strong>Land</strong>schaft<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-6:<br />
Raumwiderstand <strong>Land</strong>schaft Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> – Gemeindegrenze Golling/Werfen (Pass<br />
Lueg) Korridorbreite gesamt 800m<br />
Kriterium Betroffenheit von<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit geringer<br />
Sensiblität<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit mitllerer<br />
Sensiblität<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit hoher<br />
Sensiblität<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
LEITUNGSLÄNGE in m<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
1 2.121.075 429.075 406.900 16.525<br />
2 32.441.050 41.414.225 39.168.675 33.439.750<br />
3 4.537.800 2.870.600 5.597.350 4.548.575<br />
39.099.925 44.713.900 45.172.925 38.004.850<br />
48.568 55.627 56.284 47.233<br />
Den größten Raumwiderstand in Bezug auf die <strong>Land</strong>schaft weist der Expertenkorridor auf. Sowohl der<br />
GESAMT Raumwiderstand mit 4.517 ha, die Leitungslänge mit ca. 56 km, als auch das Ausmaß des<br />
Raumwiderstands der Wertstufe 3 und damit die Betroffenheit von <strong>Land</strong>schaftsräumen mit hoher Sensibilität<br />
ist größer als bei den weiteren Trassenalternativen.<br />
Der geringste Raumwiderstand gemessen am GESAMT Raumwiderstand, der indirekt auch die Leitungslänge<br />
abbildet, ist bei der Grobtrasse 2011 geg<strong>eb</strong>en. Das Gesamtausmaß des Raumwiderstands<br />
beträgt ca. 3.801 ha bei einer Leitungslänge von ca. 47 km und ist damit um ca. 16 % geringer<br />
als beim Expertenkorridor.<br />
In Bezug auf den Raumwiderstand je Wertstufe 3 und 2 sind die Grobtrasse 2011 und die Trasse<br />
2007_03 gleichwertig zu beurteilen.<br />
Die Trassenalternative Adamowitsch weist zwar mit einem Ausmaß von 287 ha den geringsten<br />
Raumwiderstand der Wertstufe 3 auf, ist aber hinsichtlich des GESAMT Raumwiderstands und damit<br />
Leitungslänge sowie betreffend des Raumwiderstands der Wertstufe 2 schlechter als die Grobtrasse<br />
2011 bzw. Trasse 2007_03 einzustufen.<br />
Von den Trassenalternativen werden folgende hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume (Raumwiderstand<br />
Wertstufe 3) und damit maßg<strong>eb</strong>liche Konfliktbereiche aus Sicht der <strong>Land</strong>schaft beansprucht:<br />
Maßg<strong>eb</strong>liche<br />
Konfliktbereiche<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor<br />
Grobtrasse<br />
2011<br />
Gaisberg x x x<br />
Göll-Massiv Alpinstufe x x x<br />
Bluntautal x x x<br />
Hageng<strong>eb</strong>irge<br />
Alpinstufe<br />
Tenneng<strong>eb</strong>irge<br />
Alpinstufe<br />
x x x x<br />
x x x x<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 53/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Alle Trassenalternativen berühren die hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume Hageng<strong>eb</strong>irge Alpinstufe<br />
bzw. Tenneng<strong>eb</strong>irge Alpinstufe im Bereich des Pass Lueg - Salzachdurchbruch.<br />
Mit der Grobtrasse 2011 kann zum einen den hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräumen Bluntautal und<br />
Göll-Massiv Alpinstufe im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet von Golling ausgewichen werden und zudem eine kürzere<br />
Leitungslänge im Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> – Gemeindegrenze Golling/Werfen (Pass Lueg) erzielt werden<br />
werden.<br />
Mit der Trassenalternative Adamowitsch kann in erster Linie dem hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsraum<br />
Gaisberg ausgewichen werden. Allerdings bedingt dies eine längere Leitungslänge in jedenfalls mittel<br />
sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräumen sowie ein gesamt längeren Leitungsverlauf im Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> –<br />
Gemeindegrenze Golling/Werfen (Pass Lueg).<br />
Da bei allen Trassenalternativen hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsräume berührt werden, ist eine vertiefende<br />
Detailbetrachtung und Gesamtabwägung in Bezug auf die weiteren Fachg<strong>eb</strong>iete / Schutzgüter erforderlich<br />
(vgl. Kap. 5)<br />
4.2.1.3 Biotope und Ökosysteme<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-7:<br />
Raumwiderstand Biotope und Ökosysteme Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> – Gemeindegrenze<br />
Golling/Werfen (Pass Lueg) Korridorbreite gesamt 200m<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Kriterium Flächenverbrauch<br />
/Betroffenheit von<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Sonstige Biotopflächen 1 79.075 254.250 243.300 294.925<br />
Sonstige SG und Biotope § 24 2 525.625 1.096.075 723.125 1.124.250<br />
Natura 2000 und<br />
Naturschutzg<strong>eb</strong>iete<br />
3 98.975 176.500 174.875 0<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
703.675 1.526.825 1.141.300 1.419.175<br />
In Bezug auf Biotope und Ökosystem weist die Trassenalternative Adamowitsch den größten Raumwiderstand<br />
im Gesamtausmaß mit ca. 153 ha sowie in auch in jeder der einzelnen Wertstufen auf.<br />
Die Grobtrasse 2011 weist mit ca. 142 ha zwar den zweithöchsten Raumwiderstand im Gesamtausmaß<br />
auf. Es sind jedoch keine Bereiche mit Raumwiderstand 3, die aus Sicht der Biotope und Ökosysteme<br />
als maßg<strong>eb</strong>liche Ausschlussgründe zu bewerten sind, betroffen.<br />
Für die Trassenalternativen 2007_03 und Expertenkorridor liegt jeweils ein geringerer Raumwiderstand<br />
im Gesamtausmaß im Vergleich zur Grobtrasse 2011 vor. Jedoch sind bei diesen beiden Trassenalternativen<br />
Flächen mit einem Raumwiderstand der Wertstufe 3 und damit maßg<strong>eb</strong>licher Ausschlussgrund<br />
– v.a. im Hinblick auf die erforderlichen Alternativenprüfung gemäß § 3a SNschG geg<strong>eb</strong>en.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Folgende maßg<strong>eb</strong>lichen Konfliktbereiche aufgrund der Betroffenheit von Schutzg<strong>eb</strong>ietsausweisungen<br />
liegen im Bereich der Trassenalternativen vor:<br />
Maßg<strong>eb</strong>liche<br />
Konfliktbereiche<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor<br />
Grobtrasse<br />
2011<br />
GLT Moorwiese bei<br />
Egg<br />
x<br />
x<br />
GLT Grundner Moos<br />
x<br />
GLT Adneter Moos<br />
x<br />
Strubklamm<br />
x<br />
LSG Wiestalsee x x x<br />
Natura 2000 und<br />
NSG Tauglgries<br />
x<br />
x<br />
LSG Göll-Hagen-<br />
Hochkönig –Stein.<br />
Meer<br />
ND Gollinger Wasserfall<br />
x x x<br />
x x x<br />
LSG Rabenstein<br />
Kellau<br />
ND Salzachöfen<br />
x<br />
x<br />
Natura 2000 und GL<br />
Bluntautal<br />
x x x<br />
Natura 2000 und<br />
NSG Kalkhochalpen<br />
x<br />
x<br />
Entsprechend den quantitativen Erg<strong>eb</strong>nissen der Raumwiderstandsanalyse zeigt sich, dass nur mit<br />
der Grobtrasse 2011 den höchstwertigen Schutzg<strong>eb</strong>ieten (Natura 2000 bzw. Naturschutzg<strong>eb</strong>iete<br />
Tauglgries, Bluntautal, Kalkhochalpen) und damit entscheidenden Ausschlussgründen in Bezug auf<br />
Biotope- und Ökosysteme ausgewichen werden kann.<br />
Dennoch sind entlang der Grobtrasse 2011 sensible Bereiche mit den <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>ieten<br />
Rabenstein-Kellau und Wiestalsee, dem Grundner Moos als geschützter <strong>Land</strong>schaftsteil, dem Naturdenkmal<br />
Salzachöfen sowie Biotopen gem. § 24 betroffen, die einer vertiefenden Detailbetrachtungen<br />
in Bezug auf mögliche kleinräumigere Varianten bedürfen.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
4.2.1.4 Gesamtbewertung Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> bis Gemeindegrenze Golling/Werfen<br />
Im Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> bis Gemeindegrenze Golling/Werfen (Pass Lueg) ist aus Sicht vorangegangen<br />
Analysen der einzelnen Fachg<strong>eb</strong>iete unter Berücksichtigung weitere qualitativer Analysen der<br />
Trassenalternative Grobtrasse 2011 aus folgenden Gründen der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en:<br />
Raumordnung:<br />
<br />
<br />
<br />
Die Alternativen 2007_03 und Adamowitsch können ausgeschieden werden, da sie zum einen<br />
Wohnbauland im Abstand von 70m (St. Margarethen in Bad Vigaun) und damit Ausschlussbereiche<br />
gemäß Humanmedizin betreffen bzw. grundsätzlich deutlich mehr Wohnbauland im Nahbereich<br />
der Trasse (0-400m zur Trassenachse) beeinträchtigen.<br />
Bei der Abstandsunterschreitung von 0-70m zur Trassenachse 2007_03 in St. Margarethen handelt<br />
es sich um eine geschlossene Ortslage mit geplanten räumlichen Erweiterungen gemäß<br />
Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) in der Gemeinde Bad Vigaun. Hier bestehen mehrgeschoßige<br />
Wohnobjekte. Im Nahbereich von ca. 400 m befindet sich zudem das Kurzentrum Bad<br />
Vigaun. St. Margarethen ist nur bei der Alternative 2007_03 betroffen und der einzige Bereich, wo<br />
Bauland für Wohnzwecke innerhalb von 70 gelegen ist. Kleinräumige Varianten, die diesem<br />
höchst konfliktreichen Bereich ausweichen, sind durch die bestehende Siedlungsstruktur und<br />
zentrumsnahe Lage nicht möglich.<br />
Im Gegenzug dazu bestehen für die sensiblen Bereiche entlang der Grobtrasse 2011 grundsätzlich<br />
Lösungsmöglichkeiten, die Auswirkungen zu minimieren bzw. die Abstände zu optimieren.<br />
Gewerbeg<strong>eb</strong>iet P<strong>eb</strong>ering/Straß: Dies ist der einzige Bereich entlang der Grobtrasse, bei dem Abstandsunterschreitungen<br />
von 70m für Wohnnutzungen geg<strong>eb</strong>en sind. Diese Wohnnutzungen entsprechen<br />
jedoch nicht der eigentlichen Nutzungsvorgabe gemäß Bauland Gewerbeg<strong>eb</strong>iet und<br />
wurden unter anderen Voraussetzungen wie z.B. im Dorfg<strong>eb</strong>iet St. Margarethen errichtet. Wohnnutzungen<br />
in Gewerbeg<strong>eb</strong>ieten sind nur dann zulässig, wenn sie betri<strong>eb</strong>sbedingt notwendig sind.<br />
Bereinigungen dieser potenziellen Nutzungskonflikte zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung<br />
in Gewerbeg<strong>eb</strong>ieten sind aus raumordnungsfachlicher Sicht anzustr<strong>eb</strong>en und daher im<br />
Rahmen der Trassenplanung zulässig. Dabei kann zwischen einer Ablöse der Wohndienstbarkeit<br />
und einer Ablöse von Wohng<strong>eb</strong>äuden differenziert werden. Dieser Weg wurde seitens der APG<br />
beschritten, da die Grobtrasse maßg<strong>eb</strong>liche Vorteile sowohl aus technischer (Leitungslänge)<br />
Sicht sowie weitere maßg<strong>eb</strong>liche Fachbereiche (<strong>Land</strong>schaft, Biotope /Ökosysteme) bedingen.<br />
Für die Ortslagen Schmeisser und Waidach Ost (Reines Wohng<strong>eb</strong>iet innerhalb von 200m zur<br />
Trassenachse) können durch kleinräumige Optimierungen der Grobtrasse 2011 eine Verbesserung<br />
der Abstände zur Trassenachse erreicht werden. Grundsätzlich sind die Auswirkungen auf<br />
diese beiden Bereiche durch ihr Lage außerhalb von 70 m mit mittel zu bewerten und kein Ausschlussgrund<br />
für die weitere Detailplanung.<br />
Der Bereich Lengfelden / Gasthof Broswirt in Bad Vigaun ist durch die Abgrenzung des Kurbezirkes<br />
und die dadurch erforderliche Lage außerhalb des Kurbezirkes bedingt. Im Zuge der Detailplanung<br />
zur UVE Trasse wurden Initiativen zur Änderung der Abgrenzung des Kurbezirkes gesetzt<br />
um damit größere Abstände zu den bestehenden Wohnbauten und Baulandwidmungen sicherstellen<br />
zu können.<br />
Im Bereich Unterscheffau West handelt es sich bei den der Trasse nächstgelegenen Wohnbauten<br />
um Wohnbauten im Grünland. Der erforderliche Abstand von 70 m zur Trassenachse kann<br />
jedoch eingehalten werden.<br />
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Aufgrund der dispersen Siedlungsstruktur entlang des Lammertales sind keine, im Hinblick auf<br />
die Gesamtauswirkungen der Trasse besseren, Querungsmöglichkeiten des Lammertales unter<br />
Berücksichtigung der Anbindepunkte im Gesamtverlauf der Trasse geg<strong>eb</strong>en.<br />
<strong>Land</strong>schaft und Biotope und Ökosysteme<br />
<br />
<br />
<br />
Grundsätzlich ist der Grobtrasse 2011 aufgrund der geringsten Leitungslänge der Vorzug zu<br />
g<strong>eb</strong>en. Zudem tangiert die Grobtrasse im Vergleich zu den anderen Alternativen in Bezug auf<br />
das Schutzgut <strong>Land</strong>schaft weniger hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsräume.<br />
Die Alternativen 2007_03, Adamowitsch und Expertenkorridor sind zudem aufgrund der Leitungsführung<br />
durch höchstrangige Europaschutzg<strong>eb</strong>iete, die <strong>eb</strong>enso einen hohen Erholungswert<br />
aufweisen, gegenüber der Grobtrasse auszuschließen. Dies betrifft in erster Linie den<br />
Teilabschnitt zwischen dem Natura 2000 G<strong>eb</strong>iet Taugl in Bad Vigaun/Kuchl und Pass Lueg.<br />
Entlang der Grobtrasse verbleiben jedoch Teilabschnitte für die sowohl in Bezug auf das<br />
Schutzgut <strong>Land</strong>schaft als auch auf in Bezug auf Biotope und Ökosysteme sowie Tiere, Pflanzen<br />
und deren L<strong>eb</strong>ensräume detaillierte Variantenprüfungen durchzuführen sind:<br />
o<br />
Geschützter <strong>Land</strong>schaftsteil Grundner Moos in Eugendorf<br />
Kleinräumige Adaptierungen und Optimierungen sowohl in Bezug auf Leitungsführung<br />
und technischer Details möglich, vgl. Kapitel 5.1.<br />
o<br />
Nocksteinquerung in Koppl<br />
Die einzige Alternative, die diesen Bereich nicht berührt, ist die Alternative Adamowitsch,<br />
die aber durch die Trassenführung weiter östlich <strong>eb</strong>enso höchstwertige <strong>Land</strong>schafts-<br />
und Erholungsräume beeinträchtigen würden – z.B. Geschützter <strong>Land</strong>schaftsteil<br />
Strubklamm.<br />
Eine detaillierte Untersuchung möglicher Varianten für die Nocksteinquerung ist daher<br />
erforderlich, vgl. Kapitel 5.2<br />
o<br />
Querung <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee<br />
Die Querung des Wiestales wäre bei 2007_03 nicht erforderlich, da sie auf der westlichen<br />
Seite des Salzachtales über Puch, Hallein, Bad Vigaun verläuft und erst wieder<br />
im Bereich Egelseen wieder in den Nahbereich der anderen Trassenalternativen trifft.<br />
Die Trasse 2007_03 muss aber im Abschnitt zwischen Elsbethen und Bad Vigaun<br />
aufgrund der oben beschri<strong>eb</strong>enen Ausschlussgründe in Bad Vigaun – St. Margarethen<br />
ausgeschieden werden.<br />
Der Expertenkorridor und die Alternative Adamowitsch vermeiden zwar den Konfliktunkt<br />
St. Margarethen, bedingen damit aber die Querung des Natura 2000 G<strong>eb</strong>ietes<br />
Taugl. In weiterer Folge berühren sie dennoch auch das LSG Wiestalsee. Die Alternative<br />
Adamowitsch quert dieses zwar nicht, liegt aber an der östlichen Talseite <strong>eb</strong>enso<br />
innerhalb des Schutzg<strong>eb</strong>ietes.<br />
Eine detaillierte Untersuchung möglicher Varianten zur Wiestalquerung sind daher erforderlich,<br />
vgl. Kapitel 5.3<br />
o<br />
<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Rabenstein - Kellau<br />
Wie bereits angeführt, steht die Beeinträchtigung des <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>ietes Rabenstein<br />
– Kellau durch die Grobtrasse 2011 im Zusammenhang mit dem notwendigen<br />
Ausweichen der Europaschutzg<strong>eb</strong>iete. Der Lage im LSG Rabenstein Kellau<br />
(Salzachtal Ost) steht die Beeinträchtigung der Natura 2000 G<strong>eb</strong>iete Tauglgries, Blun-<br />
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tautal und Kalkhochalpen (Salzachtal West) gegenüber. Dies bedingt die Entscheidung<br />
für die Grobtrasse im Rahmen der Alternativenprüfung.<br />
Eine detaillierte Untersuchung möglicher Varianten in Bezug auf die Beeinträchtigung<br />
des LSG Rabenstein-Kellau ist daher erforderlich, vgl. Kapitel 5.4<br />
Der gemäß Raumwiderstandsanalyse sensible Konfliktbereich Naturdenkmal Salzachöfen bedarf<br />
hingegen keiner vertieften Variantenprüfung, da das Naturdenkmal selbst nicht unmittelbar<br />
betroffen ist. Die Trasse verläuft oberhalb orographisch rechts im Salzachtal. Als Naturdenkmal<br />
wurde jedoch nur die unmittelbare Schluchtstrecke ausgewiesen. Auswirkungen auf<br />
das ND „Salzachöfen“ sind auf bestehende Sichtbeziehungen aus überwiegend kaum zugänglichem<br />
Gelände beschränkt und sind zudem abhängig vom Belaubungszustand der<br />
Waldbestände sehr begrenzt.<br />
Die vor allem in Bezug auf das Schutzgut <strong>Land</strong>schaft hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume Tenneng<strong>eb</strong>irge<br />
Alpinstufe und Hageng<strong>eb</strong>irge Alpinstufe befinden sich sowohl im Abschnitt 1 UW<br />
<strong>Salzburg</strong> bis Gemeindegrenze Golling/Werfen als auch im Abschnitt 2 Gemeindegrenze<br />
Golling/Werfen bis Bischofshofen/St. Johann. In diesem Bereich wurde bereits im Zuge der<br />
Prüfung alternativen Trassenräume festgestellt, dass keine echten Alternativen zu einer Führung<br />
im Salzachtal bestehen. Die Nutzung des bestehenden Trassenraumes der 220 kV Hageng<strong>eb</strong>irge<br />
musste vor allem in Bezug auf Aspekte des Natur- und <strong>Land</strong>schaftsschutzes ausgehschlossen<br />
werden. Sowohl die drei untersuchten Trassenräume als auch die vier bewerteten<br />
Trassenalternativen verlaufen in diesen hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräumen.<br />
Hier gilt es daher im Rahmen einer detaillierten Prüfung von Varianten, die die Auswirkungen<br />
jeweils auf der orographisch rechten bzw. linken Salzachseite prüft und die Möglichkeit der<br />
Salzachtalquerungen vergleichend bewertet, vgl. Kapitel 5.5.<br />
Mit der Grobtrasse 2011 wurde im Bereich zischen dem Pass Lueg und dem großen Hiefler<br />
eine Alternative gewählt, die den Trassenraum der für die Demontage vorgesehenen 110 kV<br />
Leitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH nutzt und daher gegenüber den anderen Alternativen der<br />
Vorzug zu g<strong>eb</strong>en ist.<br />
Zudem berühren die Korridore der Trassenalternativen 2007_03 und Adamowitsch in diesem<br />
Teilabschnitt das Natura 2000 G<strong>eb</strong>iete Kalkhochalpen.<br />
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4.2.2 Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Gemeindegrenze<br />
(Bischofshofen / St. Johann im Pongau)<br />
Die topographischen Geg<strong>eb</strong>enheiten wie z.B. der vergleichsweise enge Talraum bzw. hohe Reliefenergie<br />
sowie die geologischen Geg<strong>eb</strong>enheiten insbesondere in Bezug auf mögliche Naturgefahren<br />
bestimmen den Verlauf der Trassenalternativen im Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis<br />
Bischofshofen/St. Johann i. Pg. wesentlich und lassen kaum großräumigere Unterschiede im Verlauf<br />
innerhalb des Trassenraums Mitte zu.<br />
Im Zuge der Prüfung möglicher Trassenräume wurden die Nutzung des bestehenden 220 kV Korridors<br />
über das Hageng<strong>eb</strong>irge sowie in Abwandlung dessen der Abstieg über den Riffelkopf sowie der<br />
Trassenraum der seitens der Bürgerinitiative Ost-Ost, der ausgehend vom UW Pongau östlich des<br />
Tenneng<strong>eb</strong>irges führt bereits ausgeschlossen, da diese vor allem in Bezug auf die Interessensabwägung<br />
zum Natur- und <strong>Land</strong>schaftsschutz nicht genehmigungsfähig wären, vgl. Kapitel 2.5.<br />
Es bleibt daher als möglicher Raum für die Prüfung von Alternativen auch in diesem Abschnitt der<br />
Bereich des Salzachtales mit den angrenzenden Hanglagen.<br />
[A] Im Bereich ab der Gemeindegrenze bis ca. auf Höhe des Deisl-Werks südlich Sulzau unterscheiden<br />
sich die Trassenalternativen daher nur kleinräumig.<br />
Die Trassealternative 2007_03 und Adamowitsch<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
sind in diesem Bereich ident<br />
verlaufen zunächst westlich der Salzach orographisch links<br />
queren die Salzach, Bahntrasse und Bundesstraße das 1. mal im Bereich des Eckhartsgut südlich<br />
des Ghf. Stegenwalds,<br />
verlaufen dann orographisch rechts weiter zwischen der Salzach und der Autobahn bis südlich<br />
Sulzau und<br />
queren das 2. mal die Bahntrasse, Bundesstraße wieder auf die orographisch linke Seite der<br />
Salzach im Bereich Aschauerbrücke (Salzachbrücke) und<br />
verlaufen weiter oberhalb (westlich) der Bundesstraße Richtung Süden<br />
Der Expertenkorridor und die Grobtrasse 2011<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
sind in diesem Bereich nahezu ident<br />
verlaufen zunächst westlich, orographisch links der Salzach<br />
queren die Salzach, Bahntrasse, Bundesstraße und die Autobahn das 1. mal bereits nördlich des<br />
Ghf. Stegenwalds<br />
verlaufen dann weiter östlich (oberhalb) der Autobahn orographisch rechts und<br />
queren das 2. mal die Autobahn, Bahntrasse, Bundesstraße wieder auf die orographisch linke<br />
Seite der Salzach im Bereich Aschauerbrücke (Salzachbrücke) und<br />
verlaufen weiter oberhalb (westlich) der Bundesstraße Richtung Süden<br />
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[B] Der weitere Verlauf der Trassenalternativen ab Höhe des Deisl-Werks bis zur Gemeindegrenze<br />
Bischofshofen/St. Johann i. Pg. unterscheidet sich in der Höhenlage und der Querung der West-<br />
Ost gerichteten Täler und Gräben.<br />
Trassealternative 2007_03:<br />
<br />
<br />
ist die östlichste Alternative im Bereich der Talquerungen (Blühnbachtal, Imlaubachgraben, Gainfeldbachgraben,<br />
Mühlbachtal)<br />
verläuft entlang der dem Siedlungsraum am nächsten gelegenen Hangbereichen<br />
Trassenalternative Adamowitsch:<br />
<br />
ist die westlichste Alternative im Bereich der Talquerungen (Blühnbachtal, Imlaubachgraben,<br />
Gainfeldbachgraben, Mühlbachtal)<br />
Expertenkorridor<br />
<br />
<br />
verläuft bis zum Gainfeldbach in etwa mittig zwischen den Alternativen 2007_03 und Adamowitsch<br />
ab dem Gainfeldbach entspricht der Verlauf des Expertenkorridors bis auf eine kleinräumige Verschwenkung<br />
nördlich der Mühlbachtalquerung der Alternative Adamowitsch.<br />
Grobtrasse 2011:<br />
<br />
<br />
pendelt bis zum Gainfeldbach im Verlauf des Expertenkorridors mittig zwischen den Alternativen<br />
2007_03 und Adamowitsch<br />
und verläuft ab dem Gainfeldbach weiterhin mittig zwischen den Alternativen 2007_03 und Adamowitsch<br />
Der detaillierte Verlauf der vier Alternativen kann dem Kartensatz im Anhang entnommen werden.<br />
4.2.2.1 Raumordnung<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-8:<br />
Raumwiderstand Raumordnung Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Bischofshofen/St.<br />
Johann i. Pg. Korridorbreite gesamt 800m<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Kriterium Siedlungsnähe<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Wohnbauland 200 - 400m<br />
Sonstiges Bauland 0 bis 400 m<br />
1 85.300 68.550 78.000 78.000<br />
Wohnbauland 70 bis 200 m 2 8.625 0 0 0<br />
Wohnbauland 0 bis 70 m 3 0 0 0 0<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
93.925 68.550 78.000 78.000<br />
Im Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Bischofshofen/St. Johann i. Pg. liegen im Unterschied<br />
zu den anderen Abschnitten nördlich und südlich vergleichsweise geringe Raumwiderstände<br />
gemessen am Kriterium Siedlungsnähe vor.<br />
Die Trasse 2007_03 weist auch in diesem Abschnitt das größte Gesamtflächenausmaß (ca. 9,4 ha)<br />
mit Raumwiderstand auf. Hier sind auch Bereiche mit Raumwiderstand der Wertstufe 2 im Ausmaß<br />
von ca. 0,9 ha (8.625 m²) betroffen.<br />
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Für die Trassenführung Adamowitsch wird mit einem Gesamtflächenausmaß von ca. 6,9 ha der geringste<br />
Raumwiderstand in Bezug auf das Kriterium Siedlungsnähe nachgewiesen.<br />
Für den Expertenkorridor und die Grobtrasse 2011 sind mit jeweils ca. 7,8 ha Gesamtausmaß die<br />
gleichen Raumwiderstände - jeweils der Wertstufe 1 – geg<strong>eb</strong>en.<br />
Bereiche mit Raumwiderstand 3 (= Wohnbauland innerhalb von 70m zur Trassenachse) liegen bei<br />
keiner der vier Trassenalternativen im Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze Golling/Werfen und<br />
Bischofshofen/St. Johann i. Pg. vor<br />
Bereiche mit Raumwiderstand 2 (= Wohnbauland innerhalb von 70 bis 200m) ist ausschließlich bei der<br />
Trasse 2007_03 betroffen.<br />
Sensible Bereiche entlang des Trassenverlaufs<br />
Die vergleichsweise geringen Raumkonflikte aufgrund Siedlungsnähe als Erg<strong>eb</strong>nis der GIS-basierten<br />
Analyse im Abschnitt Pass Lueg – UW Pongau sind unter anderem auf die in diesem Bereich geg<strong>eb</strong>ene<br />
Siedlungsstruktur und Siedlungsdichte zurückzuführen.<br />
So finden sich zwischen dem Bereich Pass Lueg bis nördlich von Tenneck aufgrund der räumlichen<br />
Beschränkung des Talraums keine zusammenhängenden größeren Wohnsiedlungsg<strong>eb</strong>iete. Ab dem<br />
Raum Tenneck verlaufen die Trassenalternativen in den Hangbereichen abseits der Siedlungsschwerpunkte,<br />
wobei mit der Trasse Adamowitsch insbesondere ab dem Deisl-Werk nördlich von<br />
Tenneck der größte Abstand zu den Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten im Vergleich zu den weiteren Trassenalternativen<br />
erzielt wird.<br />
Mögliche sensible Bereiche in Bezug auf Siedlungsnähe können sich jedoch für alle Trassenalternativen<br />
aufgrund von kleineren Siedlungsansätzen bzw. bestehenden Einzelobjekten mit Wohnnutzung in<br />
Streulage erg<strong>eb</strong>en, für die im Flächenwidmungsplan keine entsprechende Baulandausweisung erfolgt<br />
ist.<br />
Maßg<strong>eb</strong>lich sind jedoch die in diesen Hanglagen am Übergang zwischen Dauersiedlungsraum und<br />
alpinen Lage bestehenden landwirtschaftlichen Weiler und Gehöfte sowie einzeln stehende Wohnhäuser.<br />
Da für die Alternativenplanung kein Vorarbeitenbescheid vorlag, konnten keine detaillierten<br />
Nutzungskartierungen durchgeführt werden. Im Zuge der Detailkartierungen für die UVE Trasse wurden<br />
jedoch auch diese Bereiche einem Grobscreening unterzogen und es zeigte sich, dass z.B. die<br />
Trasse Adamowitsch in den Nahbereich eines dauerhaft bewohnten Objektes (innerhalb von 70m<br />
reicht). Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass jene Alternativen die in diesen Höhenlagen<br />
Konfliktbereiche mit Siedlungsobjekte aufweisen, optimiert werden hätten können.<br />
Der Verlauf der Alternative 2007_03 unterscheidet sich in Bezug auf die Raumordnung deutlich von<br />
den anderen Alternativen, da er den bestehenden geschlossenen Siedlungsräumen am nächsten liegt<br />
und daher auch von den Gemeinden im Rahmen des Dialogprozesses als problematisch bewertet<br />
wurde.<br />
Der sensibelste Raumwiderstand besteht im Bereich der Trassenalternative 2007_03 aufgrund von<br />
Wohnbauland im Abstand von 70 bis 200 m in der Gemeinde Werfen. Betroffen ist:<br />
o<br />
die Kohlgrubsiedlung südwestlich von Tenneck<br />
Auch in Bezug Wohnnutzungen außerhalb des gewidmeten Baulands ist durch die Trassenalternative<br />
2007_03 mit höheren Raumkonflikten im Vergleich zu den weiteren Trassenalternativen zu rechnen.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Die Trassenalternativen Adamowitsch, Expertenkorridor und Grobtrasse 2011 sind in diesem Abschnitt<br />
in etwa gleich in Bezug auf das Kriterium Siedlungsnähe zu bewerten bzw. wie bereits ausgeführt<br />
soweit kleinräumig optimierbar, dass keine maßg<strong>eb</strong>lichen Konfliktbereiche in Bezug auf das Kriterium<br />
Siedlungsnähe bestehen bleiben.<br />
Der geg<strong>eb</strong>ene Raumwiderstand Stufe 1 (gering) aufgrund der GIS-basierten Analysen betrifft bei diesen<br />
Trassenalternativen „sonstiges Bauland“ im Abstand von 0 bis 400 m zur Trassenachse. Betroffen<br />
sind hier die Sonderflächenausweisungen für Rohstoffabbau und Aufbereitungsanlagen zwischen<br />
Stegenwald und Tenneck.<br />
4.2.2.2 <strong>Land</strong>schaft<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-9:<br />
Raumwiderstand <strong>Land</strong>schaft Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Bischofshofen/St.<br />
Johann i. Pg. Korridorbreite gesamt 800m<br />
Kriterium Betroffenheit von<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit geringer<br />
Sensiblität<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit mitllerer<br />
Sensiblität<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit hoher<br />
Sensiblität<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
LEITUNGSLÄNGE in m<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
1 3.628.950 3.233.600 3.321.825 3.360.975<br />
2 12.030.175 13.017.625 14.471.400 13.398.425<br />
3 544.000 2.116.975 875.750 769.475<br />
16.203.125 18.368.200 18.668.975 17.528.875<br />
20.482 23.175 23.659 22.205<br />
Die Trassenalternative 2007_03 weist im Trassenvergleich den geringsten Raumwiderstand in Bezug<br />
auf das Kriterium <strong>Land</strong>schaft im Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Bischofshofen/St. Johann<br />
i. Pg. auf. Sowohl der GESAMT Raumwiderstand mit einem Ausmaß von ca. 1.620 ha, die Leitungslänge<br />
mit ca. 20,4 km als auch das Ausmaß Raumwiderstand je Wertstufe ist geringer als bei<br />
den weiteren Trassenalternativen.<br />
Die Grobtrasse 2011 weist geringfügig höhere Werte im Raumwiderstand als die Trassenalternative<br />
2007_03 auf, ist aber aufgrund des Ausmaßes an Raumwiderstand (ca. 1.753 ha) und Leitungslänge<br />
(ca. 22,2 km) jedenfalls günstiger als der Expertenkorridor bzw. die Trassenalternative Adamowitsch<br />
einzustufen.<br />
Bereiche mit Raumwiderstand der Wertstufe 3 und damit <strong>Land</strong>schaftsräume mit hoher Sensibilität sind<br />
von allen Trassenalternativen betroffen, wobei auch hier durch die Trassenalternative 2007_03 das<br />
geringste Ausmaß mit ca. 55 ha vorliegt.<br />
Von den Trassenalternativen werden folgende hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume (Raumwiderstand<br />
Wertstufe 3) und damit maßg<strong>eb</strong>liche Konfliktbereiche aus Sicht der <strong>Land</strong>schaft beansprucht:<br />
Maßg<strong>eb</strong>liche<br />
Konfliktbereiche<br />
Trasse<br />
2007_03<br />
Adamowitsch<br />
Expertenkorridor<br />
Grobtrasse<br />
2011<br />
Hageng<strong>eb</strong>irge Alpinstufe x x x x<br />
Tenneng<strong>eb</strong>irge Alpinstufe x x x x<br />
Hochkönig Alpinstufe<br />
x<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Es zeigt sich, dass durch alle Trassenalternativen die gleichen jedoch im unterschiedlichen Ausmaß<br />
(vgl. Raumwiderstand Wertstufe 3) hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume Hageng<strong>eb</strong>irge Alpinstufe bzw.<br />
Tenneng<strong>eb</strong>irge Alpinstufe betroffen sind.<br />
Durch die Trassenalternative Adamowitsch wird zusätzlich noch der hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsraum<br />
Hochkönig Alpinstufe berührt.<br />
Da durch alle Trassenalternativen hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsräume berührt werden, ist eine vertiefende<br />
Detailbetrachtung und Gesamtabwägung in Bezug auf die weiteren Fachg<strong>eb</strong>iete / Schutzgüter<br />
erforderlich, vgl. Kapitel 5.5.<br />
In Bezug auf das Kriterium Leitungslänge wäre der Trassenalternative 2007_03 der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en.<br />
Am schlechtesten zu bewerten ist eindeutig die Alternative Adamowitsch, da durch diese zusätzlich<br />
der hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsraum „Hochkönig Alpinstufe“ berührt wird.<br />
4.2.2.3 Biotope und Ökosysteme<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-10:<br />
Raumwiderstand Biotope § Ökosysteme Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Bischofshofen/St.<br />
Johann i. Pg. Korridorbreite gesamt 200m<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Kriterium Flächenverbrauch<br />
/Betroffenheit von<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Sonstige Biotopflächen 1 104.925 125.700 111.050 25.475<br />
Sonstige SG und Biotope § 24 2 167.675 371.325 495.500 366.775<br />
Natura 2000 und<br />
Naturschutzg<strong>eb</strong>iete<br />
3 0 0 0 0<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
272.600 497.025 606.550 392.250<br />
Der größte Raumwiderstand betreffend Biotope und Ökosystem besteht im Abschnitt Gemeindegrenze<br />
Golling/Werfen bis Bischofshofen/St. Johann i. Pg. für den Expertenkorridor mit einem Gesamtausmaß<br />
von ca. 60,7 ha.<br />
Für die Trassenalternative 2007_03 kann der geringste Raumwiderstand im Gesamtausmaß von ca.<br />
27,3 ha nachgewiesen werden.<br />
Bereiche mit Raumwiderstand 3 und damit maßg<strong>eb</strong>liche Ausschlussgründe liegen bei keiner der vier<br />
Trassenalternativen im Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Bischofshofen/St.<br />
Johann i. Pg..<br />
Folgende mittel sensiblen Bereiche (Raumwiderstand 2) liegen aufgrund der Betroffenheit von<br />
Schutzg<strong>eb</strong>ietsausweisungen im Bereich der Trassenalternativen vor:<br />
Konfliktbereiche<br />
(Raumwiderstand 2)<br />
Trasse<br />
2007_03<br />
Adamowitsch<br />
Expertenkorridor<br />
Grobtrasse<br />
2011<br />
LSG Tenneng<strong>eb</strong>irge<br />
x<br />
x<br />
LSG Göll-Hagen-<br />
Hochkönig –<br />
Steinernes Meer<br />
x<br />
GL Latschenhochmoor<br />
„Filzen“ Grünmaisalm<br />
x<br />
x<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 63/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Durch die Trassenalternative 2007_03 werden zwar keine hoheitlichen Schutzg<strong>eb</strong>iete berührt, jedoch<br />
sind Biotopflächen gem. §24 und damit L<strong>eb</strong>ensräume, die ex lege geschützt sind, auch von dieser<br />
Trassenalternative betroffen.<br />
Da auch durch die weiteren Alternativen, wenn auch in unterschiedlichen Ausmaß hoheitliche Schutzg<strong>eb</strong>iete<br />
betroffen sind, ist eine vertiefende Detailbetrachtung von möglichen kleinräumigen Varianten<br />
sowie in der Gesamtabwägung mit den weiteren Fachg<strong>eb</strong>ieten/Schutzgütern erforderlich.<br />
4.2.2.4 Gesamtbewertung Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Gemeindegrenze Bischofshofen/St.<br />
Johann i.P.<br />
Im Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i.P ist<br />
aus Sicht der vorangegangen Analysen der einzelnen Fachg<strong>eb</strong>iete und unter Berücksichtigung weitere<br />
qualitativer Analysen der Trassenalternative Grobtrasse 2011 aus folgenden Gründen der Vorzug<br />
zu g<strong>eb</strong>en<br />
Raumordnung unter Berücksichtigung grundsätzlicher Aspekte zur technischen Machbarkeit:<br />
<br />
<br />
<br />
Die Alternative 2007_03 kann ausgeschieden werden, da sie eindeutig die höchsten Raumkonflikte<br />
in Bezug auf Siedlungsnähe aufweist.<br />
Zwischen den Alternativen Adamowitsch, Expertenkorridor und Grobtrasse 2011 bestehen<br />
graduelle Unterschiede, die in durch Optimierung der jeweiligen Alternative entsprechend<br />
ausgeglichen werden können.<br />
Die Alternativen Adamowitsch und der Expertenkorridor sind jedoch im Teilabschnitt Mühlbachtalquerung<br />
grundsätzlich schlechter zu bewerten als die Grobtrasse 2011 mit der Querung<br />
des Mühlbachtales im Osten. Im Unterschied zu den westlich verlaufenden Alternativen<br />
liegen hier keine Wohnobjekte im Trassenraum von 200 m zur Trassenachse. Ein Abweichen<br />
von den Wohnobjekten im Bereich der Mühlbachtalquerung West (= Adamowitsch und Expertenkorridor)<br />
ist jedoch aufgrund der technischen Vorgaben zur Geologie kaum möglich.<br />
Grundsätzlich befinden sich in diesem Bereich mehr dauerhaft genutzte Wohnobjekte, sodass<br />
eine Optimierung im Bereich der Mühlbachtalquerung West schwierig erscheint.<br />
Darüber hinaus sind für folgende Aspekte in Bezug auf die technische Machbarkeit von Bedeutung:<br />
o<br />
Geologie: Die Erg<strong>eb</strong>nisse der geologischen Detailkartierung sowie der Untergrunduntersuchungen<br />
ergaben für die westlich gelegene Variante ein deutlich schlechteres<br />
Erg<strong>eb</strong>nis, insbesondere für den nördlichen Mast für das Weitspannfeld Mühlbachquerung.<br />
An diesem potenziellen Standort ergab eine Erkundungsbohrung (KB 10) bis in<br />
eine Tiefe von 20 m teilweise stark zerlegten Phyllit mit deutlich sichtbaren Bewegungszeichen<br />
(Störungen). Ein Inklinometer ergab für einen Messzeitraum von knapp<br />
vier Monaten einen maximalen Verschub in Talrichtung von knapp 80 mm, senkrecht<br />
darauf eine maximale Bewegungsrate von 165 mm. Somit wurde dieser Maststandort<br />
nicht weiter untersucht. Auch oberhalb des erwähnten Standortes ergab die Detailkartierung<br />
hochmobiles Gelände mit tiefen Grabeneinschnitten, sodass eine sichere Situierung<br />
auf die Bestandsdauer der dort notwendigen Tragmaste nicht möglich war.<br />
64/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
<strong>Land</strong>schaft und Biotope und Ökosysteme<br />
<br />
<br />
Die Trassenalternative Adamowitsch ist auszuscheiden, da nur bei dieser zusätzlich der hochsensible<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum „Hochkönig Alpinstufe“ sowie das <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet „Göll –<br />
Hageng<strong>eb</strong>irge- Hochkönig – Steineres Meer“ berührt werden.<br />
Grundsätzlich wäre in diesem Abschnitt der Trassenalternative 2007_03 aufgrund der kürzen<br />
Leitungslänge sowie der geringeren Betroffenheit von hoheitlichen Schutzg<strong>eb</strong>ieten sowie<br />
hochwertigen <strong>Land</strong>schaftsräumen der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en.<br />
Da sie jedoch aus Sicht der Raumordnung sowie der technischen Machbarkeit eindeutig<br />
schlechter zu bewerten ist, als die Alternative Expertenkorridor und Grobtrasse 2011, wird im<br />
Folgenden eine Abwägung zwischen diesen beiden Alternativen vorgenommen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bei einer Abwägung zwischen Expertenkorridor und Grobtrasse 2011 sind graduelle Unterschiede<br />
in Bezug auf die Leitungslänge im Bereich der betroffenen Schutzg<strong>eb</strong>iete sowie<br />
hochwertigen <strong>Land</strong>schaftsräume geg<strong>eb</strong>en. Durch den Expertenkorridor wird z.B. ein größeres<br />
Ausmaß an Biotopflächen (L<strong>eb</strong>ensraumschutz § 24 SNschG und sonstige Biotope) beeinträchtigt.<br />
Die beiden Alternativen Expertenkorridor und Grobtrasse 2011 unterscheiden sich im Wesentlich<br />
nur durch die Querung des Mühlbachtales (Entscheidung für Grobtrasse auf Grund der<br />
Raumordnung sowie technischen Machbarkeit) und verlaufen sonst in räumlicher Nähe. Es<br />
werden daher in Folge jene Teilabschnitte festgelegt, für die eine vertiefte Variantenuntersuchung<br />
ausgehend von der Grobtrasse durchzuführen ist.<br />
Maßg<strong>eb</strong>lich für diesen Abschnitt sind auch die Kerng<strong>eb</strong>iete für Auerhuhnvorkommen. Durch<br />
gleichzeitig ins Projekt aufgenommene entsprechend großflächige, L<strong>eb</strong>ensraum verbessernde<br />
Maßnahmen für diese Organismen können jedoch die Populationen uneingeschränkt erhalten<br />
bleiben. Damit ist ein derartiger Trassenabschnitt aus Sicht des Schutzgutes „Raufußhühner“<br />
als „neutral“ zu betrachten, wodurch die Aspekte der weiteren Schutzgüter zum Tragen kommen.<br />
Wo räumlich möglich, werden die Kerng<strong>eb</strong>iete im Rahmen der Variantenprüfung berücksichtigt<br />
und soweit möglich auch gemieden.<br />
Folgende Teilabschnitte sind einer Variantenprüfung zu unterziehen:<br />
o Bereich Pass Lueg bis Tenneck, vgl. Kapitel 5.5<br />
In diesem Teilabschnitt werden die hochsensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume „Hageng<strong>eb</strong>irge<br />
Alpinstufe“ und „Tenneng<strong>eb</strong>irge Alpinstufe“ sowie das LSG Tenneng<strong>eb</strong>irge berührt.<br />
Darüber hinaus sind hier technischen Aspekte zur Sicherheit (Naturgefahren) und<br />
Standfestigkeit der Maststandorte zu berücksichtigen<br />
o Bererich Höllngraben – Jägerköpfl, vgl. Kapitel 5.6<br />
In diesem Teilabschnitt ist der Nahbereich des GLT Latschenhochmoor Filzen und eine Optimierung<br />
in Bezug auf die Kerng<strong>eb</strong>iete für Auerhuhnvorkommen zu prüfen.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 65/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
4.2.3 Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg. bis NK Tauern<br />
Im Bereich zwischen der Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg. bis Kleinsonnberg/Hopfberg<br />
in Taxenbach verlaufen alle Trassenalternativen in gleicher Höhenlage entlang der<br />
Hangbereiche oberhalb der Siedlungsschwerpunkte und variieren nur kleinräumig.<br />
Ab dem Bereich Kleinsonnberg/Hopfberg in Taxenbach bis zum UW Kaprun bzw. Netzknoten Tauern<br />
liegen folgende Unterschiede im Verlauf der Trassenalternativen vor. Diese werden maßg<strong>eb</strong>lich durch<br />
die Wahl der Querungsbereich im Salzachtal bestimmt:<br />
Trasse 2007_03:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
verläuft ab dem Bereich Kleinsonnberg/Hopfberg weiterhin auf gleicher Höhenlage sonnseitig<br />
Richtung Osten bis oberhalb der Siedlung Hauserdorf<br />
quert das Salzachtal östlich des Ortszentrums von Bruck a. d. Glstr.<br />
verläuft Richtung Süden nach Vorfusch am Hangfuß des Pichlbergs<br />
quert das Fuschertal im Trassenvergleich am südlichsten Punkt (südlich der Geschi<strong>eb</strong>esperre)<br />
und verläuft mit kleinräumigen Abweichungen zu den weiteren Trassenalternativen weiter Richtung<br />
Westen über den Brucker Berg bis zum UW Kaprun<br />
Trasse Adamowitsch:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
verläuft ab dem Bereich Kleinsonnberg/Hopfberg weiterhin auf gleicher Höhenlage sonnseitig<br />
Richtung Osten bis zum Schloss Fischhorn<br />
quert das Salzachtal westlich des Ortszentrums von Bruck a. d. Glstr.<br />
verläuft Richtung Süden zum Brucker Berg bereits westliche des Fuschertales (es ist daher keine<br />
Querung des Fuschertales erforderlich)<br />
und verläuft mit kleinräumigen Abweichungen zu den weiteren Trassenalternativen weiter Richtung<br />
Westen über den Brucker Berg bis zum UW Kaprun<br />
Expertenkorridor 2010:<br />
<br />
<br />
<br />
verläuft ab dem Bereich Kleinsonnberg/Hopfberg Richtung Süden<br />
quert das Salzachtal zwischen Högmoos und Pülz in Taxenbach<br />
schwenkt dann Richtung Westen und verläuft entlang der schattseitigen Hanglagen über den<br />
Danklkopf und Pichlkampen<br />
quert das Fuschertal am südlichsten Punkt und damit im Bereich der Trasse 2007_03<br />
<br />
und verläuft mit kleinräumigen Abweichungen zu den weiteren Trassenalternativen weiter Richtung<br />
Westen über den Brucker Berg bis zum UW Kaprun<br />
Grobtrasse 2011<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
pendelt im Verlauf des Expertenkorridors:<br />
Querung des Salzachtals zwischen Högmoos und Pülz in Taxenbach und<br />
verläuft entlang der schattseitigen Hanglagen bis zum Fuschertal<br />
quert das Fuschertal im Trassenvergleich am nördlichsten Punkt (nördlich der Geschi<strong>eb</strong>esperre)<br />
und verläuft mit kleinräumigen Abweichungen zu den weiteren Trassenalternativen weiter Richtung<br />
Westen über den Brucker Berg bis zum UW Kaprun<br />
66/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
4.2.3.1 Raumordnung<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-11: Raumwiderstand Raumordnung Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg. –<br />
Netzknoten Tauern Korridorbreite gesamt 800m<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Kriterium Siedlungsnähe<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Wohnbauland 200 - 400m<br />
Sonstiges Bauland 0 bis 400 m<br />
1 390.175 674.275 289.100 306.550<br />
Wohnbauland 70 bis 200 m 2 28.000 51.450 15.775 16.275<br />
Wohnbauland 0 bis 70 m 3 0 0 0 0<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
418.175 725.725 304.875 322.825<br />
Im Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg. bis zum Netzknoten Tauern weist die<br />
Trassenalternative Adamowitsch das größte Flächenausmaß an Raumwiderstand in Bezug auf Siedlungsnähe<br />
gesamt mit ca. 72, 6 ha sowie je Wertstufe 1 und 2 auf.<br />
Die Trassenalternative 2007_03 weist das zweitgrößte Ausmaß an Raumwiderstand betreffend Siedlungsnähe<br />
auf.<br />
Der geringste Raumwiderstand in Bezug auf Siedlungsnähe liegt für den Expertenkorridor mit ca.<br />
30,5 ha im Gesamtausmaß bzw. je Wertstufe 1 und 2 vor. Der Raumwiderstand ist um mehr als 50 %<br />
geringer als bei der Trassenalternative Adamowitsch.<br />
Für die Grobtrasse 2011 ist Raumwiderstand im Gesamtflächenausmaß von ca. 32,3 ha geg<strong>eb</strong>en und<br />
ist damit geringfügig (ca. 6 %) höher als beim Expertenkorridor.<br />
Bereiche mit Raumwiderstand 3 und damit Wohnbauland innerhalb von 70m zur Trassenachse liegen<br />
bei keiner der vier Trassenalternativen im Abschnitt zwischen Gemeindegrenze Bischofshofen/St.Johann<br />
i. Pg. bis zum Netzknoten Tauern vor.<br />
Es bestehen wesentliche Konfliktbereiche entlang der Trassenalternativen in Bezug auf das Kriterium<br />
Siedlungsnähe:<br />
Grundsätzlich wurde bei allen Trassenalternativen versucht, den Siedlungsschwerpunkten im Talraum<br />
entlang den talnahen Hangbereichen auszuweichen. Dies zeigt sich darin, dass Wohnbauland nur im<br />
Bereich der erforderlichen Talquerungen bzw. im Bereich der notwendigen Einbindungen im Bereich<br />
der Umspannwerke betroffen ist. Mögliche Konfliktbereiche in Bezug auf Siedlungsnähe können sich<br />
auch aufgrund von kleineren Siedlungsansätzen bzw. bestehenden Einzelobjekten mit Wohnnutzung<br />
in Streulage, für die im Flächenwidmungsplan keine entsprechende Baulandausweisung erfolgt ist,<br />
erg<strong>eb</strong>en.<br />
Daher werden in der nachfolgenden Beurteilung möglicher Konfliktbereiche in Bezug auf Siedlungsnähe<br />
auch die vorliegenden Nutzungskartierungen ergänzend zu den GIS-basierten Analysen berücksichtigt.<br />
Sensible Bereiche mit Wohnbauland innerhalb von 70 bis 200 bzw. maßg<strong>eb</strong>lichen Konfliktbereichen<br />
mit Wohnnutzungen innerhalb von 70 m zur Trassenachse liegen entlang der Trassenalternativen im<br />
Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg bis zum Netzknoten Tauern vor:<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 67/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
In Bezug auf sensible Konfliktbereiche aufgrund von Betroffenheit von Wohnbauland bestehen für die<br />
Trassenalternativen 2007_03 und Adamowitsch höhere Raumkonflikte als für die Trassenalternativen<br />
Expertenkorridor und Grobtrasse 2011.<br />
Für den Expertenkorridor und die Grobtrasse 2011 bestehen jeweils maßg<strong>eb</strong>liche Konfliktbereiche<br />
aufgrund von Wohnnutzungen innerhalb von 70 m zur jeweiligen Trassenachse. Es handelt sich um<br />
Einzelobjekte in Streulage außerhalb von gewidmetem Bauland.<br />
Nachfolgende Aufstellung zeigt die maßg<strong>eb</strong>lichen (Wohnbauland / Wohnobjekte innerhalb von 70 m)<br />
sowie sensiblen Konfliktbereiche in Bezug auf Siedlungsnähe im Trassenvergleich:<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
St. Johann i. PG<br />
Einbindung UW<br />
Pongau (Wohnobjekte<br />
näher<br />
als 70 m)<br />
Einbindung UW<br />
Pongau (Wohnobjekt<br />
näher als<br />
70 m)<br />
Taxenbach<br />
Harlandersäge<br />
(Wohnobjekt<br />
näher als 70 m)<br />
Harlandersäge<br />
(Wohnobjekt näher<br />
als 70 m)<br />
Bruck a. d. Glstr.<br />
Hundsdorf<br />
Hauserdorf<br />
Pichl<br />
Hundsdorf<br />
nördlicher Rand<br />
d. Ortszentrum<br />
Fusch a. d. Glstr.<br />
Fuschertalquerung<br />
(Wohnobjekte<br />
näher als 70 m)<br />
Kaprun<br />
Guggen<br />
Guggen<br />
Werksiedlung<br />
Werksiedlung<br />
Werksiedlung<br />
Werksiedlung<br />
4.2.3.2 <strong>Land</strong>schaft<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-12: Raumwiderstand <strong>Land</strong>schaft Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg. –<br />
Netzknoten Tauern Korridorbreite gesamt 800m<br />
Kriterium Betroffenheit von<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit geringer<br />
Sensiblität<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit mitllerer<br />
Sensiblität<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum mit hoher<br />
Sensiblität<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
LEITUNGSLÄNGE in m<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
1 699.750 379.325 345.350 376.150<br />
2 28.581.550 28.342.550 28.622.825 26.257.625<br />
3 7.713.275 7.916.675 9.781.200 11.282.375<br />
36.994.575 36.638.550 38.749.375 37.916.150<br />
46.097 45.756 48.661 47.447<br />
68/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Gemessen am GESAMT Raumwiderstand bzw. an der Leitungslänge weist die Trassenalternative<br />
Adamowitsch den geringsten Raumwiderstand in Bezug auf das Kriterium <strong>Land</strong>schaft im Abschnitt<br />
Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg. auf bzw. der Expertenkorridor den größten Raumwiderstand<br />
auf.<br />
Das höchste Ausmaß an Raumwiderstand der Wertstufe 3 (= Betroffenheit von <strong>Land</strong>schaftsräumen<br />
mit hoher Sensibilität) betrifft die Grobtrasse 2011 mit einem Ausmaß von ca. 1.128 ha.<br />
Das geringste Ausmaß an Raumwiderstand der Wertstufe 3 ist bei der Trasse 2007_03 mit ca. 771 ha<br />
geg<strong>eb</strong>en.<br />
Von den Trassenalternativen werden folgende hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume (Raumwiderstand<br />
Wertstufe 3) und damit maßg<strong>eb</strong>lichen Konfliktbereiche aus Sicht der <strong>Land</strong>schaft beansprucht:<br />
Maßg<strong>eb</strong>liche<br />
Konfliktbereiche<br />
Trasse<br />
2007_03<br />
Adamowitsch<br />
Expertenkorridor<br />
Grobtrasse<br />
2011<br />
Schne<strong>eb</strong>erg Alpinstufe x x x x<br />
Westliche Dientner Berge<br />
Alpinstufe<br />
x x x x<br />
Glocknergruppe Alpinstufe<br />
x<br />
x<br />
Alle Trassenalternativen berühren die gleichen jedoch im unterschiedlichen Ausmaß (vgl. Raumwiderstand<br />
Wertstufe 3) hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume Schne<strong>eb</strong>erg Alpinstufe und Westliche Dientner<br />
Berge Alpinstufe.<br />
Von den Alternativen Expertenkorridor und Grobtrasse 2011 wird zusätzlich der hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsrum<br />
Glocknergruppe Alpinstufe berührt.<br />
Da durch alle Trassenalternativen hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsräume berührt werden, ist eine vertiefende<br />
Detailbetrachtung und Gesamtabwägung in Bezug auf die weiteren Fachg<strong>eb</strong>iete / Schutzgüter<br />
erforderlich, vgl. Kapitel 5.8, 5.9 und 5.11.<br />
4.2.3.3 Biotope und Ökosysteme<br />
Quantitative Auswertung der GIS-basierten Rasteranalyse<br />
Tabelle 4-13:<br />
Raumwiderstand Biotope und Ökosysteme Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann<br />
i. Pg. – Netzknoten Tauern Korridorbreite gesamt 200m<br />
Trasse 2007_03 Adamowitsch Expertenkorridor Grobtrasse 2011<br />
Kriterium Flächenverbrauch<br />
/Betroffenheit von<br />
Raumwiderstand<br />
Wertstufe<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Raumwiderstand<br />
in m²<br />
Sonstige Biotopflächen 1 446.150 471.300 239.850 156.175<br />
Sonstige SG und Biotope § 24 2 501.750 437.525 474.450 389.150<br />
Natura 2000 und<br />
Naturschutzg<strong>eb</strong>iete<br />
3 0 0 0 0<br />
GESAMT Raumwiderstand in m²<br />
947.900 908.825 714.300 545.325<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 69/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
In Bezug auf das Kriterium Biotope und Ökosysteme weist die Trassenalternative 2007_03 den größten<br />
Raumwiderstand im Gesamtausmaß mit ca. 94,8 ha sowie je Wertstufe auf.<br />
Die Grobtrasse 2011 weist den geringsten Raumwiderstand mit einem Gesamtausmaß von ca. 54,5<br />
ha sowie je Wertstufe auf. Der Raumwiderstand ist um ca. 42 % geringer als bei der Trassenalternative<br />
2007_03.<br />
Bereiche mit Raumwiderstand 3 (=Betroffenheit von Natura 2000 und Naturschutzg<strong>eb</strong>iete) und damit<br />
maßg<strong>eb</strong>liche Ausschlussgründe aus Sicht der Biotope und Ökosysteme liegen bei keiner der vier<br />
Trassenalternativen im Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann und dem<br />
Netzknoten Tauern vor.<br />
Sensible Bereiche entlang des Trassenverlaufs<br />
Sensible Bereiche<br />
Trasse<br />
2007_03<br />
Adamowitsch<br />
Expertenkorridor<br />
Grobtrasse<br />
2011<br />
LSG Brucker Zeller<br />
Moos<br />
x<br />
Hoheitliche Schutzg<strong>eb</strong>iete werden im Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i. Pg. bis<br />
zum UW Kaprun nur durch die Trassenalternative Adamowitsch mit dem <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet<br />
Brucker Zeller Moos berührt.<br />
Durch die weiteren Trassenalternativen 2007_03, Expertenkorridor und Grobtrasse 2011 werden keine<br />
hoheitlichen Schutzg<strong>eb</strong>iete berührt, jedoch sind bei allen Trassenalternativen Biotopflächen gem.<br />
§24 und damit L<strong>eb</strong>ensräume, die ex lege geschützt sind, betroffen. Dies erfordert eine vertiefende<br />
Detailbetrachtung möglicher kleinräumiger Varianten.<br />
4.2.3.4 Gesamtabwägung Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i.P. bis zum<br />
UW Kaprun/Netzknoten Tauern<br />
Im Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i.P bis zum Netzknoten Tauern ist aus Sicht<br />
vorangegangen Analysen der einzelnen Fachg<strong>eb</strong>iete unter Berücksichtigung weitere qualitativer Analysen<br />
der Trassenalternative Grobtrasse 2011 aus folgenden Gründen der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en<br />
Raumordnung unter Berücksichtigung grundsätzlicher Aspekte zur technischen Machbarkeit:<br />
<br />
Der Bereich der Leitungseinbindung in das UW Pongau ist für alle geprüften Alternativen als<br />
Konfliktbereich zu bewerten, da im unmittelbaren Umfeld des UW (westlich der Bundesstraße<br />
B 311) Wohnobjekte gelegen sind. Die jeweilige Leitungsführung ab dem Mühlbachtal bedingt<br />
dabei den Einbindepunkte bzw. letzten Teilabschnitt im Abstieg zum UW Pongau. Da die<br />
Mühlbachtalquerung West (Adamowitsch, Expertenkorridor) wie bereits begründet verworfen<br />
werden musste, ist noch eine Abwägung zwischen den Teilabschnitten der Trasse 2007_03<br />
und der Grobtrasse 2011 zu treffen. Die Trasse 2007_03 ist dabei aufgrund der Möglichkeiten<br />
zu Einbindung in einen optimierten Gesamttrassenverlauf <strong>eb</strong>enso schlechter als die Grobtrasse<br />
2011 zu bewerten. Mit der Grobtrasse 2011 wurde versucht, den bestehenden Trassenraum<br />
der für die Demontage vorgesehenen 110 kV Leitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH zu nutzen.<br />
Da in diesem Teilabschnitt noch weitere Freileitungen bestehen, ist der entsprechende<br />
70/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
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Planungsspielraum eher gering. Durch die Optimierung der bestehenden Trassenkorridore<br />
konnte jedoch dem bestehenden Wohnobjekt unmittelbar auf Höhe des UW Pongau nicht<br />
ausgewichen werden. Der im Gegenzug zu den anderen Alternativen technisch optimierte Abstieg<br />
zum UW Pongau kann daher nur dann realisiert werden, wenn eine Ablöse des Wohnhauses<br />
bzw. dessen Wohnnutzung erfolgt bzw. sichergestellt wird.<br />
<br />
<br />
<br />
Ab dem UW Pongau bis zum Bereich Kleinsonnberg/Hopfberg in Taxenbach verlaufen alle Alternativen<br />
grundsätzlich oberhalb des Siedlungsraumes ca. auf gleicher Höhenlage und variieren<br />
nur kleinräumig. Mit der Grobtrasse ist jedoch eine Optimierung in Bezug auf einzelne Objekte<br />
und deren Sichtbeziehungen zur Trasse (z.B. im Bereich Roslalm und Pron<strong>eb</strong>enalm)<br />
dar. Weiters wurden die bestehenden Freileitungen bei der Grobtrasse technisch detaillierter<br />
betrachtet als dies bei den vorhergehenden Trassenalternativen der Fall war.<br />
Im Teilabschnitt zwischen Taxenbach und Bruck a. d. Glocknerstraße können die Alternativen<br />
2007_03 und Adamowitsch ausgeschieden werden, da sie deutlich höhere Raumkonflikte in<br />
Bezug auf Siedlungsnähe aufweisen. Diese werden vor allem durch die auf der Sonnseite<br />
nördlich der Salzach gelegenen Siedlungsschwerpunkte verursacht.<br />
Mit dem Verwerfen dieser beiden Trassenalternativen ist auch die Entscheidung für die Querung<br />
des Salzachtales im Bereich Högmoos in Taxenbach an Stelle der Salzachtalquerung in<br />
Bruck westlich (= Adamowitsch) bzw. östlich des Ortszentrums (=Trasse 2007_03) verbunden.<br />
Der Querung des Salzachtales in Högmoos / Taxenbach im Trassenverlauf der Grobtrasse<br />
bzw. des Expertenkorridores ist der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en weil<br />
o im Unterschied zur Salzachtalquerung in Bruck (Ost bzw. West) weniger Bauland für<br />
Wohnnutzung betroffen ist<br />
o<br />
o<br />
o<br />
die Salzachtalquerung in Bruck auch potenzielle Entwicklungsbereiche im Nahbereich<br />
des Ortszentrums von (vgl. REK der Gemeinde) gelegen sind und damit hochwertigere<br />
und bedeutsamere zentrumsnahe Siedlungsräume betroffen sind<br />
durch die Führung der Trasse auf den sonnseitigen Hanglagen von Bruck und Taxenbach<br />
sind darüber hinaus Siedlungsräume mit mehr Weilern und Ortslagen in Streulage<br />
betroffen sowie das Konfliktpotenzial in Bezug auf einzelne Wohnobjekte und<br />
dessen Wohnumfeld höher<br />
der von der Grobtrasse bzw. Expertenkorridor betroffene Siedlungssplitter in<br />
Högmoos / Pülz in Taxenbach topographisch eindeutig abgesetzt im Bereich des<br />
Wolfbaches gelegen ist. Die Grobtrasse wird oberhalb auf einem Plateau des<br />
Salzachtales geführt. Der Siedlungssplitter ist zudem nicht als Bauland gewidmet und<br />
besitzt aufgrund der bestehenden Naturgefahren (Gefahrenzone Wildbach Rot) kein<br />
Entwicklungspotenzial.<br />
<br />
Der Expertenkorridor und die Grobtrasse 2011 unterscheiden sich im weiteren Verlauf vor allem<br />
im Bereich der Querung des Fuschertales südlich der Ortslage Vorfusch. Die Grobtrasse<br />
2011 ist aufgrund von drei bestehenden Wohnobjekten unmittelbar an der Großglockner<br />
Hochalpenstraße im Nahbereich von 70 m zur Trassenachse schlechter zu bewerten als der<br />
Expertenkorridor. Der Expertenkorridor weicht diesen Objekten aus und hat daher eine längere<br />
Leitungslänge. Maßg<strong>eb</strong>lich für diesen Abschnitt sind jedoch auch die geologischen Verhältnisse<br />
im Zusammenhang mit technischen Machbarkeit und Sicherheit der Maststandorte.<br />
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Sollte der Expertenkorridor in Bezug auf den Naturraum und die <strong>Land</strong>schaft sowie aufgrund<br />
schwierigerer geologischer Verhältnisse im Bereich Querung Fuschertal nicht empfohlen werden<br />
können, kann die Grobtrasse nur dann weiterverfolgt werden, wenn eine Ablöse der drei<br />
relevanten Wohnhäuser bzw. deren Wohnnutzung erfolgt bzw. sichergestellt wird.<br />
<strong>Land</strong>schaft, Biotope und Ökosysteme<br />
<br />
Im Teilabschnitt UW Pongau bis Taxenbach Kleinsonnberg/Hopfberg berühren alle Trassenalternativen<br />
die hochsensiblen <strong>Land</strong>schaftsräume der Alpinstufe „Schne<strong>eb</strong>erg“ und „Westliche<br />
Dientener Berger“ und haben aufgrund der erforderlichen Berücksichtigung und Optimierung<br />
in Bezug auf die Siedlungsstruktur einen annähernd gleichen Trassenverlauf.<br />
Nachstehende Teilabschnitte sind daher eine detaillierten Variantenprüfung zu unterziehen<br />
(vgl. Kapitel ...)<br />
o<br />
Schleichkogel bis Bodenberg/Dientenbachgraben<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum „Schne<strong>eb</strong>erg Alpinstufe“<br />
o<br />
Eschenauerkogel bis Gschwandtnerberg<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum „Westliche Dientener Berge“<br />
Kleinräumig sind in diesen Teilabschnitten hochwertige Strukturen mit äußerst biodiverser<br />
<strong>Land</strong>schaft geg<strong>eb</strong>en, die ein zusätzliches Erfordernis zur Untersuchung von Varianten betreffend<br />
Biotope und Ökosysteme bedingen.<br />
Darüber hinaus sind auch für diese Abschnitte die Kerng<strong>eb</strong>iete für Auerhuhnvorkommen.<br />
Durch gleichzeitig ins Projekt aufgenommene entsprechend großflächige, L<strong>eb</strong>ensraum verbessernde<br />
Maßnahmen für diese Organismen können jedoch die Populationen uneingeschränkt<br />
erhalten bleiben. Damit ist ein derartiger Trassenabschnitt aus Sicht des Schutzgutes<br />
„Rauhfußhühner“ als „neutral“ zu betrachten, wodurch die Aspekte der weiteren Schutzgüter<br />
zum Tragen kommen. Wo räumlich möglich, werden die Kerng<strong>eb</strong>iete im Rahmen der Variantenprüfung<br />
berücksichtigt und soweit möglich auch gemieden.<br />
Im Teilabschnitt Kleinsonnberg/Hopfberg bis zum UW Kaprun wurden die Alternativen<br />
2007_03 und Adamowitsch bereits aufgrund der hohen Konfliktpotenziale zur Raumordnung<br />
ausgeschieden. Die Alternative Adamowitsch ist auch in Bezug auf hoheitliche Schutzg<strong>eb</strong>iete<br />
schlechter zu bewerten, da sie das LSG Brucker Zeller Moos beeinträchtigt.<br />
<br />
<br />
Die Trassenalternativen auf den südexponierten (sonnseitigen) Hängen sind vergleichsweise<br />
kleingliedrigere und reich strukturiertere Kulturlandschaften betroffen. Damit können die Alternativen<br />
2007_03 und Adamowitsch als graduell schlechter bewertet werden als der Expertenkorridor<br />
sowie die Grobtrasse 2011 die überwiegend in Bereich von Fichtenforsten verlaufen.<br />
Der Ausschluss der Alternativen Adamowitsch und Trasse 2007_03 bedingt die Alternativen<br />
Expertenkorridor sowie Grobtrasse 2011 mit der entsprechenden Salzachtalquerung in<br />
Högmoos sowie Querung des Fuschertales.<br />
Mit der Querung des Fuschertales wird der hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsraum „Glocknergruppe<br />
Alpinstufe“ berührt. Grundsätzlich werden daher in Bezug auf das Schutzgut <strong>Land</strong>schaft die<br />
beiden Talquerungen entlang der Grobtrasse 2011 einer Variantenuntersuchung unterzogen.<br />
o<br />
o<br />
Salzachtalquerung Högmoos<br />
Fuschertalquerung<br />
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4.3 Zusammenfassende Darstellung der gewählten Alternative Grobtrasse 2011<br />
4.3.1 Daten und Fakten zur Grobtrasse<br />
Entsprechend den Erg<strong>eb</strong>nissen aus der Alternativenbewertung kann der Grobtrasse 2011 der Vorzug<br />
geg<strong>eb</strong>en werden, da diese nachweislich auch den Naturschutzinteressen am meisten entspricht und<br />
keine der geprüften Alternativen diese Interessen besser wahrt.<br />
Nachstehend werden die Eckdaten zur Grobtrasse dargelegt. Ausgehend von dieser Grobtrasse wurden<br />
in einem nächsten Vertiefungsschritt Varianten geprüft und die Einreichtrasse = UVE Trasse ermittelt.<br />
Ein abschließender Vergleich der Eckdaten zwischen Grobtrasse und UVE Trasse verdeutlicht<br />
auf quantitativer Ebene die Trassenoptimierungen, ersetzt dabei aber keinesfalls die qualitative Ebene,<br />
wie sie für jeden Konkretisierungsschritt von der Bewertung der Trassenräume, über den Vergleich<br />
von möglichen Alternativen bzw. zur Prüfung von Detailvarianten dokumentiert wurde.<br />
Tabelle 4-14:<br />
Gesamt Raumwiderstände nach Leitungslänge in m 380 kV UW <strong>Salzburg</strong> – UW Kaprun: Datengrundlage<br />
Naturraum und Siedlungsraum: SAGIS-Datenstand<br />
Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> bis UW Kaprun 380 kV<br />
Leitungslänge 380 kV in m gesamt<br />
Grobtrasse 2011<br />
113.815 m<br />
NATURRAUM: Querung von in m Leitungslänge<br />
Natura 2000 G<strong>eb</strong>iete keine m<br />
Naturschutzg<strong>eb</strong>iete keine m<br />
<strong>Land</strong>schaftschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee<br />
1.014 m<br />
<strong>Land</strong>schaftschutzg<strong>eb</strong>iet Rabenstein ‐ Kellau<br />
2.781 m<br />
<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge<br />
1.081 m<br />
Geschützte <strong>Land</strong>schaftsteil "Grundner Moos"<br />
34 m<br />
Naturdenkmäler keine m<br />
L<strong>eb</strong>ensräume gem. § 24 gem. Biotopkartierung <strong>Salzburg</strong> 3.493 m<br />
Sonstige Biotopflächen gem. Biotopkartierung <strong>Salzburg</strong><br />
1.956 m<br />
LANDSCHAFT: Querung von in m Leitungslänge<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume mit hoher Sensibilität<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume mit mittlerer Sensibilität<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume mit geringer Sensibiliät<br />
21.076 m<br />
87.333 m<br />
5.406 m<br />
SIEDLUNGSRAUM: Auswertungen sensible Bereiche<br />
Bauland für Wohnnutzung in m² 0 bis 70 m 46 m²<br />
Bauland für Wohnnutzung in m² 71 bis 200 m 33.864 m²<br />
Bauland für Wohnnutzung in m² 201 bis 400 m 210.851 m²<br />
Bauland für Wohnnutzung in m² 0 bis 400 m 244.716 m²<br />
Sonstiges Bauland in m² 0 bis 400 m 339.716 m²<br />
Objekte mit Wohnnutzung 0 bis 200 m*) 150<br />
davon Objekte mit Wohnnutzung 0 bis 70 m **) 7<br />
*) Basis Nutzungskartierung, Hauskante innerhalb von 200 m zur Trassenachse<br />
**) Wohnnutzung bzw. Wohnobjekte, durch APG abgelöst.<br />
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Eine Bündelung der qualitativen Begründungen und Erg<strong>eb</strong>nisse für die Auswahl der Alternative Grobtrasse<br />
2011 ist abschließend jedoch nicht zielführend, da damit die maßg<strong>eb</strong>lichen Inhalte, die ausschlagg<strong>eb</strong>end<br />
für die Prüfung von Varianten für die v.a. naturschutzrechtlich relevanten Schutzgüter<br />
waren, verloren gehen würden. Es darf daher hier auf die zusammenfassenden Kapitel zu den drei<br />
Abschnitten der Alternativenprüfung verwiesen werden, vgl. Kapitel 4.2.1.4; 4.2.2.4 und 4.2.3.4.<br />
4.3.2 Teilabschnitte mit detaillierter Variantenprüfung<br />
Aufbauend auf die Erg<strong>eb</strong>nisse der Alternativenprüfung wurden folgende Teilabschnitte für eine vertiefte<br />
Betrachtung von Varianten ausgewählt. Maßg<strong>eb</strong>lich hierfür waren wiederum die Bestimmungen des<br />
§3a SNschG. Aspekte der Raumordnung sowie weitere technisch maßg<strong>eb</strong>liche Rahmenbedingungen<br />
wurden entsprechend den Anforderungen jeweils berücksichtigt,<br />
Für die nachstehenden Abschnitte wurde daher eine detaillierte Variantenprüfung für die Schutzgüter<br />
des Natur- und <strong>Land</strong>schaftsschutzes (<strong>Land</strong>schaft sowie Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und<br />
deren L<strong>eb</strong>ensräume) durchgeführt und die Erg<strong>eb</strong>nisse abschließend in einer Gesamtbewertung g<strong>eb</strong>ündelt.<br />
1. Eugendorf GLT Grundner Moos Mast 16 bis 23<br />
2. Nocksteinquerung Mast 37 bis 47<br />
3. Bereich Egelseer Moor - <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee Mast 73 bis 85<br />
4. <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Kellau – Rabenstein und Lammertalquerung Mast 136 bis 155 (bis<br />
Pass Lueg)<br />
5. Pass Lueg /Stegenwald /<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge – Tenneck Mast 155 bis<br />
192<br />
6. Höllngraben/Jägerköpfl GLT Latschenhochmoores Filzen Mast 1219 bis 232<br />
7. Einöden - Anbindung UW Pongau: Mast 255 bis 266 bzw. 255 bis 264<br />
8. Schleichkogel bis Bodenberg / Dientenbachgraben: Mast 267 bis 319<br />
9. Taxenbach – Gschwandtnerberg Schacherlehen Mast 1332 bis 1342<br />
10. Salzachtalquerung Högmoos Taxenbach Mast 1339 bis 357<br />
11. Taxenbach Schattseite – Fuschertalquerung Mast 358 bis392<br />
12. Nachweis gemäß § 3a für Konfliktbereiche 220 kV<br />
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4.3.3 Übersichtskarte zu den Teilabschnitte mit Variantenprüfung<br />
Abbildung 4-2:<br />
Teilabschnitte mit vertiefter Variantenprüfung entlang der Grobtrasse, Datenquelle APG, SAGIS<br />
Hoch sensible <strong>Land</strong>schaftsräume außerhalb des relevanten Planungsraumes wurden nicht dargestellt.<br />
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5 Variantenprüfung zur Grobtrasse 2011 und Nachweis gem. §3a SNschG<br />
Zur großräumigen Herleitung der gewählten Trasse für die geplante 380 kV-Freileitung wird auf die<br />
Ausführungen in den Kapitel 3 (Trassenräume) und Kapitel 4 (Alternativen innerhalb des Trassenraumes<br />
Mitte) verwiesen. Diese belegen, dass keine der geprüften Alternativen die Interessen des Naturschutzes<br />
weniger beeinträchtigen als die gewählte Alternative Grobtrasse 2011.<br />
Im Rahmen der Prüfung von vier ausgewählten und begründeten Alternativen (Kapitel 4) wurden Teilabschnitte<br />
identifiziert, die einer detaillierten Variantenprüfung bedürfen. Damit wird eine Weiterentwicklung<br />
und Optimierung von der Grobtrasse 2011 zur UVE Trasse 2012 unter maßg<strong>eb</strong>licher Berücksichtigung<br />
der Naturschutzinteressen gewährleistet und nachvollziehbar auch kleinräumig dargelegt,<br />
dass keine die Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigende Trasse vorliegt als die UVE<br />
Trasse.<br />
Zusätzlich zu den Variantenprüfungen wie sie für die nachstehenden Teilabschnitte durchgeführt wurden,<br />
wurden eine Vielzahl an Optimierungen und Modifikationen entlang der UVE Trasse sowie den<br />
entsprechenden Eingriffsorten (z.B. im Zusammenhang mit der Erschließung von Maststandorten)<br />
vorgenommen. Diese kleinsträumigen jedoch für Naturraum maßg<strong>eb</strong>lichen Verbesserungen werden<br />
im Sinne eines Nachweises gemäß § 3a im Fachbeitrag Biotope und Ökosysteme, Tiere Pflanzen und<br />
deren L<strong>eb</strong>ensräume ausgeführt. In der nachstehenden Variantenprüfung wurden relevante Erg<strong>eb</strong>nisse<br />
aus dem FB Biotope und Ökosysteme, Tiere Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume berücksichtigt und<br />
angeführt. Die fachlichen Inputs zur Variantenprüfung in Bezug auf das Schutzgut <strong>Land</strong>schaft wurden<br />
in enger Abstimmung mit dem Fachgutachter zum Fachbereich <strong>Land</strong>schaft erstellt.<br />
5.1 Eugendorf GLT Grundner Moos Spannfeld Mast 16 bis 23<br />
Der vergleichsweise dicht besiedelte Bereich zwischen Oberesch, P<strong>eb</strong>ering und Eugendorf wird im<br />
Bereich des Gewerbeg<strong>eb</strong>ietes gequert. Nördlich von diesem verläuft die Trasse in landwirtschaftlichen<br />
Intensivflächen, einzelne Reststrukturen wie Hochstaudenfluren mit schützenswerten Heuschreckenpopulationen<br />
konnten durch entsprechende Wahl der Maststandorte unbeeinträchtigt erhalten bleiben.<br />
Eine detaillierte Betrachtung ist jedoch für diesen Abschnitt erforderlich, da sich hier der „Geschützte<br />
<strong>Land</strong>schaftsteil Grundner Moos“ (GLT Grundner Moos) befindet und eine Verschwenkung der Trasse<br />
aufgrund der bestehenden Siedlungsstrukturen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Es wurden daher<br />
drei Varianten ausgearbeitet und im Detail geprüft.<br />
Die bestehenden Siedlungsstrukturen, die vor allem durch die Lage von zentralen Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten<br />
der Gemeinden Eugendorf und Hallwang sowie der Lage von Objekten mit Wohnnutzung im Bereich<br />
P<strong>eb</strong>ering/Straß bestimmt sind, ermöglichen dabei nur einen vergleichsweise schmalen Korridor für die<br />
drei Varianten. Die drei Varianten unterscheiden sich kleinräumig durch ihre Lage in Bezug auf den<br />
GLT und bedingen in Folge geringfügige Lageänderungen im Bereich der Querung des Bundesstraße<br />
sowie Autobahn.<br />
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Abbildung 5-1:<br />
Übersicht Varianten Eugendorf Geschützter <strong>Land</strong>schaftsteil Grundner Moos<br />
Die östliche Variante weicht dem GLT zur Gänze östlich aus. Hierzu wird, ausgehend von einem Winkelabspannmasten<br />
M 16, nach einem Tragmasten M 1017 ein weiterer Winkelabspannmast M 2018<br />
unmittelbar östlich des GLT und auch östlich der kartierten Biotopfläche gesetzt. Nach Süden folgen 4<br />
weitere Tragmasten M 18A, M 3019, M 1020 (südlich der B 1 Wiener Straße) und M 3021 (unmittelbar<br />
südlich der A1 West Autobahn).<br />
Die mittlere Variante ( = UVE Trasse) überspannt den östlichsten Rand des GLT und auch den östlichen<br />
Teil der kartierten Biotopfläche. Hier folgen auf den Winkelabspannmast M 16 ein weiterer Winkelabspannmast<br />
M 3017 sowie vier Tragmasten M 4018, M 5019, M 2020 (südlich der B 1 Wiener<br />
Straße) und M 3021 (unmittelbar südlich der A1 West Autobahn). Diese Variante kommt damit mit 1<br />
Mast weniger aus als die östliche Variante.<br />
Die westliche Variante überspannt den östlichen Teil des GLT und auch der kartierten Biotopfläche.<br />
Hier folgen auf den Winkelabspannmast M 16 fünf Tragmasten M 17, M 18, M 19, M 20 (südlich der<br />
B 1 Wiener Straße) und M 21 (unmittelbar südlich der A1 West Autobahn). Auch die westliche Variante<br />
kommt mit 1 Mast weniger aus als die östliche Variante.<br />
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5.1.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Querung des Siedlungsraums Reicherting – P<strong>eb</strong>ering – Straß auf kurzem Wege im Bereich eines<br />
Gewerbeg<strong>eb</strong>ietes und der dadurch geg<strong>eb</strong>en Vorbelastungen ist aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft<br />
grundsätzlich als optimal zu bewerten.<br />
Aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft bieten die Varianten folgende Vor- und Nachteile:<br />
Variante Vorteile Nachteile<br />
Ost • vollständige Vermeidung GLT<br />
• vollständige Vermeidung Biotopfläche<br />
Mitte = UVE • 1 Mast weniger<br />
Trasse<br />
• 4 Rohrmaste möglich<br />
West • 1 Mast weniger<br />
• 5 Rohrmaste möglich<br />
• relativ größte Entfernung zum Siedlungsrand<br />
• 1 Mast mehr<br />
• nur 3 Rohrmaste“ möglich<br />
• relativ größte Ortsnähe<br />
• (massiver wirkender) Winkelabspannmast als<br />
dem Ortsrand nächst gelegener Mast<br />
• (nur) kleinstflächige randliche Überspannung<br />
GLT<br />
• randliche Überspannung Biotopfläche<br />
• Überspannung GLT<br />
• Überspannung Biotopfläche<br />
Aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft wird die mittlere Variante (= UVE Trasse) als relativ beste Variante<br />
beurteilt. Sie ermöglicht den Einsatz des - landschaftsästhetisch in diesem dicht besiedelten<br />
Raum wünschenswerten – Rohrmastes in einer 4 Tragmasten umfassenden Flucht vom südlichen<br />
Waldrand bis an die Hangfußlagen des Heubergs südlich der A1 West Autobahn.<br />
Dies wird mit einer auf den östlichsten Randbereich des GLT beschränkten Überspannung desselben<br />
„erkauft“. Dessen Schutzzweck, im Naturschutzbuch mit der „Erhaltung dieses aus Moorrandwald und<br />
Feuchtwiesen bestehenden Biotopkomplexes, der den Rest eines ehemaligen Hochmoores in einer<br />
weitgehend ausgeräumten Kulturlandschaft darstellt und zahlreichen, insbesondere an Feuchtstandorte<br />
angepassten Pflanzen- und Tierarten L<strong>eb</strong>ensraum bietet“ angeg<strong>eb</strong>en, wird allerdings nicht beeinträchtigt.<br />
Die Entfernung zum Ortsrand von Eugendorf ist landschaftsästhetisch akzeptabel, zumal die dem<br />
Ortsrand zugewandten Masten in dem oben genannten Rohrmast ausgeführt werden.<br />
Die östliche Variante wird wegen der relativ größten Ortsnähe zum Zentrum Eugendorf, der geringen<br />
Anzahl an Doppelpylon-Masten, der größeren Anzahl an Masten sowie der Ausführung des ortsnächsten<br />
Masten als Winkelabspannmast als relativ ungünstigste Variante bewertet.<br />
Die westliche Variante wird als geringfügig ungünstiger als die mittlere Variante bewertet. Die längere<br />
Flucht an Doppelpylon-Masten, deren nördlichster allerdings im Waldbestand situiert und damit nur<br />
teilweise landschaftswirksam wird, geht zu Lasten einer direkteren Beanspruchung des GLT. Die etwas<br />
größere Distanz zum Ortsrand wird als landschaftlich kaum wahrnehmbar beurteilt.<br />
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5.1.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Die mittlere und westliche Variante besitzen aus naturschutzfachlicher Sicht den „Nachteil“, dass die<br />
Leitung den östlichsten Abschnitt des geschützten <strong>Land</strong>schaftsteiles Grundner Moos überspannt, die<br />
östlichste Variante würde dem GLT vollständig ausweichen. Allerdings handelt es sich nur um die<br />
Überspannung des geschützten Bereiches, wobei die Masten (3017 und 4018) und damit die eigentlichen<br />
Eingriffsorte in maximalem Abstand zum geschützten <strong>Land</strong>schaftsteil situiert wurden. Da das<br />
Aufbringen der Seile mittels Hubschrauber erfolgt, sind Eingriffe in die terrestrische L<strong>eb</strong>ewelt des geschützten<br />
<strong>Land</strong>schaftsteiles im überspannten Bereich auszuschließen. Bei der Ostvariante, die dem<br />
geschützten <strong>Land</strong>schaftsteil vollständig ausweicht, würde allerdings ein Mast im Nahbereich des geschützten<br />
<strong>Land</strong>schaftsteiles situiert werden müssen, um den „Winkel“ beim Ausweichen aus dem geschützten<br />
Abschnitt realisieren zu können. In Summe gesehen kann davon ausgegangen werden,<br />
dass aufgrund der generell äußerst geringen Eingriffsintensität der Leitungserrichtung auf den geschützten<br />
<strong>Land</strong>schaftsteil sämtliche der hier diskutierten kleinräumigen Varianten aus Sicht des terrestrischen<br />
Naturhaushaltes als gleichwertig anzusehen sind.<br />
Aus ornithologischer Sicht sind die Varianten auswirkungsneutral, da sich durch die geringfügige Verschi<strong>eb</strong>ung<br />
keine relevante Veränderung in der Erreichbarkeit der Fläche ergibt.<br />
Die Querung der Autobahn im Bereich des Gewerbeg<strong>eb</strong>ietes kann aus Sicht der terrestrischen Biologie<br />
als äußerst gute Lösung gewertet werden, dies deshalb, da im Gewerbeg<strong>eb</strong>iet der Wert des Naturhaushaltes<br />
und auch des <strong>Land</strong>schaftsbildes als vergleichsweise gering angesehen werden muss.<br />
5.1.3 Gesamtbewertung<br />
Die gewählten Variante (UVE Trasse) überspannt am äußersten Rand den Geschützten <strong>Land</strong>schaftsteil<br />
(GLT) Grundner Moor. Diese randliche Überspannung bedingt jedoch keine maßg<strong>eb</strong>lichen Auswirkungen<br />
auf den Schutzzweck. Ihr kann aufgrund der besseren technischen Möglichkeiten in Bezug<br />
auf die Situierung von Masten mit entsprechend landschaftsbildverträglicheren Mastbildern der Vorzug<br />
geg<strong>eb</strong>en werden.<br />
Die Auswirkungen durch die randliche Überspannung des GLT sind entsprechend den obigen Ausführungen<br />
als niedriger zu bewerten als die Auswirkungen auf die <strong>Land</strong>schaft und das <strong>Land</strong>schaftsbild<br />
durch den technisch notwendigen Winkelmast sowie zusätzlichen Mast im Falle einer zur Gänze außerhalb<br />
liegenden Trasse.<br />
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5.2 Nocksteinquerung Spannfeld Mast 37 bis 47<br />
Für die Querung der Wolfgangse<strong>eb</strong>undesstraße (B 158) wurde der Bereich zwischen Gruberfeldsiedlung,<br />
Guggenthal, Schwaighofen und Unterkoppl gewählt, da hier die größtmöglichen Abstände zu<br />
den vorhandenen Siedlungen und Wohnobjekten erzielt werden können. Grundsätzlich bieten die<br />
vorhandenen Siedlungsstrukturen, die durch Wohnsiedlungen und landwirtschaftliche Weilern in<br />
Streulage charakterisiert sind, kaum Querungsmöglichkeiten entlang der Wolfgangse<strong>eb</strong>undesstraße<br />
(B 158).<br />
Im Bereich des Nocksteinrückens wurden im Wesentlichen drei Varianten geprüft, die im Weiteren als<br />
„Nockstein West“ (Verlauf durch die Nocksteinschlucht), „Nockstein Mitte“ (gewählte Trasse = UVE<br />
Trasse mit Querung östlich des Nocksteingipfels) und „Nockstein Ost“ (Querung des Rückens östlich<br />
der Steilhanglagen) bezeichnet werden. Jede dieser Varianten wurde im Detail untersucht und im<br />
Zuge der Trassenfindung weiter optimiert.<br />
Die Optimierungen betreffen dabei im Wesentlichen die Konkretisierung von Maststandorten sowie die<br />
Einhaltung größtmöglicher Abstände zu Wohnobjekten sowie sensiblen Nutzungen wie sie z.B. durch<br />
den Waldkindergarten im Bereich Siedlung Guggenthal geg<strong>eb</strong>en sind.<br />
Als Zwangspunkt ist die Querung der B 158 zu betrachten, der sich aufgrund der optimierten Lagen<br />
zwischen den bestehenden Wohnhäusern nördlich der B 158 befindet. Zum nächstgelegenen Wohnhaus<br />
östlich besteht ein Abstand (zur Hauskante) von 160 m zum nächstgelegenen Wohnhaus westlich<br />
der Trasse besteht ein Abstand (zur Hauskante) von 167 m.<br />
Abbildung 5-2:<br />
Übersicht Varianten Nocksteinquerung<br />
Die Variante „Nockstein West“ verläuft südlich der B 158-Querung innerhalb des Hangwalds am<br />
Nordabhang von Nockstein und Gaisberg ansteigend nach SW, schwenkt in einen vom Gaisberg herabziehenden<br />
Graben ein, erreicht über dessen orographisch linken Grabeneinhang den vom Gaisberg<br />
zum Nockstein herabziehenden Rücken, quert diesen etwa auf Höhe 910 m+SH in Richtung ESE und<br />
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schwenkt etwa auf Höhe 900 m+SH in den weiteren gemeinsamen Verlauf ein, ohne den Koppler<br />
Winkl unmittelbar zu erreichen. Die Variante verläuft praktisch durchgehend innerhalb geschlossener<br />
Waldbestände.<br />
Die Variante „Nockstein Mitte“ steigt von der B 158-Querung in Richtung SSE steil zum Nocksteingrat<br />
an, quert diesen etwa 300 m östlich des Nocksteinkreuzes im Bereich eines Sattels (Höhe ca. 910 m)<br />
und verläuft am westlichen und südwestlichen Rand des Koppler Winkls innerhalb des bewaldeten<br />
Hangfußes des Gaisbergs, wo sie wiederum etwa auf Höhe 900 m+SH in den weiteren gemeinsamen<br />
Verlauf einschwenkt. Die Variante verläuft im Wesentlichen innerhalb geschlossener Waldbestände,<br />
im Bereich der Steilhanglagen des Nocksteingrats liegen offene Felspartien und lückige Waldbestände<br />
vor.<br />
Die Variante „Nockstein Ost“ steigt von der B 158-Querung zuerst in Richtung E über eine Bodenaushubdeponie,<br />
anschließend noch westlich eines Hangschuttabbaus in Richtung SSE schräg zum Hang<br />
in Richtung SSW zum Nocksteinrücken an, quert diesen etwa 700 m östlich des Nocksteinkreuzes<br />
mittels zweier Masten auf Höhe ca. 890 m und erreicht über die Hangunterkanten westlich von Weißbach<br />
den weiteren gemeinsamen Verlauf. Auch diese Variante verläuft im Wesentlichen innerhalb<br />
geschlossener Waldbestände, im Bereich der Steinhanglagen des Nocksteingrats liegen offene Felspartien<br />
und lückige Waldbestände vor.<br />
Kriterium Nockstein West Nockstein Mitte Nockstein Ost<br />
Trassenlänge 2.468 m 1.584 m 2.276 m<br />
Tragmaste 0 0 1<br />
Winkel-/ Abspannmaste 10 6 9<br />
5.2.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Im Vergleich der technischen Daten (Länge, Gesamtanzahl der Maste, Anzahl / Anteil Winkel- / Abspannmaste)<br />
sind die Variante „Nockstein West“ und „Nockstein Ost“ deutlich ungünstiger als die Variante<br />
„Nockstein Mitte“ ( = UVE Trasse), die mit kurzer Trassenlänge und wenigen Masten den sensiblen<br />
Abschnitt durchquert.<br />
Die Auswirkungen auf Wert g<strong>eb</strong>ende Strukturen und Ausflugsziele sind wie folgt zu bewerten:<br />
<br />
<br />
Die Variante „Nockstein Mitte“ (= UVE Trasse) überspannt als Überquerung des Nocksteingrats<br />
„auf direktem Wege“ die nach Norden zu markant landschaftswirksamen Felsabbrüche<br />
mittels eines nahezu lotrechten Aufschwungs. Sie überspannt dabei markierte Wanderwege<br />
auf den Nockstein (östlicher / direkter Anstieg von Guggenthal, Anstieg vom Koppler Winkl /<br />
Weißbach, Anstieg von Gasthof Riedl, verläuft in (nur) 300 m Distanz zum Nocksteingipfel<br />
sowie in Sichtweite zum Koppler Moor. Der auf dem Grat zu positionierende Mast wird geringere<br />
Höhen erreichen als die unmittelbar benachbarten Felsbildungen, allerdings deutlich (ca.<br />
95 m) niedriger sein als der Nocksteingipfel selbst. Die Auswirkungen auf das stadtnahe, äußerst<br />
beli<strong>eb</strong>te Wander- und Naherholungsziel Nockstein sind jedenfalls als erh<strong>eb</strong>lich zu bewerten.<br />
Die Variante „Nockstein West“ durchschneidet die geschlossenen Waldbestände der nördlichen<br />
Gaisberg- und Nocksteinhänge, wobei zumindest teilweise von Trassenaufhi<strong>eb</strong> (Waldschneisen)<br />
auszugehen ist. Sie überspannt dabei markierte Wanderwege auf den Nockstein<br />
(westlicher Anstieg von Guggenthal über den Westgrat, zugleich Verbindungsweg Nockstein -<br />
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Gaisberg) und auf den Gaisberg (Nordanstieg von Guggenthal über RWW, zugleich Teil des<br />
Arnowegs und des Weitwanderwegs Nr. 10) und verläuft <strong>eb</strong>enfalls in Sichtweite zum Koppler<br />
Moor. Die Auswirkungen auf die stadtnahen, äußerst beli<strong>eb</strong>ten Wander- und Naherholungsziele<br />
Nockstein und Gaisberg sind <strong>eb</strong>enfalls als erh<strong>eb</strong>lich zu bewerten.<br />
<br />
Die Variante „Nockstein Ost“ überspannt die nach Norden zu markant landschaftswirksamen<br />
Felsabbrüche in deren östlichen, bereits niedrigeren Abschnitt oberhalb der durch<br />
Hangschuttabbaue bereits vorbelasteten Bereiche. Sie überspannt dabei markierte Wanderwege<br />
auf den Nockstein (Anstieg vom Koppler Winkl / Weißbach, Anstieg von Ghf. Riedl) und<br />
verläuft in ca. 700 m Distanz zum Nocksteingipfel sowie durch den hinteren Koppler Winkl.<br />
Die auf dem Grat zu positionierenden Masten werden – je nach tatsächlich erforderlicher<br />
Masthöhe – ähnliche Höhen erreichen wie die unmittelbar benachbarten Felsbildungen, allerdings<br />
<strong>eb</strong>enfalls deutlich niedriger sein als der Nocksteingipfel selbst. Die Auswirkungen auf<br />
das stadtnahe, äußerst beli<strong>eb</strong>te Wander- und Naherholungsziel Nockstein sind <strong>eb</strong>enfalls als<br />
erh<strong>eb</strong>lich zu bewerten.<br />
Mögliche Fernwirkungen sind wie folgt zu bewerten:<br />
Bei Variante „Nockstein Mitte“ sind erh<strong>eb</strong>liche Fernwirkungen infolge Horizontbildung aus<br />
Richtung Norden (Heubergzug) wahrscheinlich, evtl. auch aus Richtung Süden (Gurlspitz,<br />
Strumberg).<br />
<br />
<br />
Bei Variante „Nockstein West“ sind erh<strong>eb</strong>liche Fernwirkungen infolge Horizontbildung aus<br />
Richtung Nordwesten (nordwestliches Stadtg<strong>eb</strong>iet, evtl. auch Plainberg, Daxlueg etc.), voraussichtlich<br />
auch aus Westen (Altstadt, Stadtberge, westliches Stadtg<strong>eb</strong>iet) – je nach Masthöhe<br />
– wahrscheinlich. Die Fernwirkungen der Variante „Nockstein West“ werden als deutlich<br />
gravierender als bei der Variante „Nockstein Mitte“ eingeschätzt.<br />
Variante „Nockstein Ost“ verursacht <strong>eb</strong>enfalls mehr oder minder erh<strong>eb</strong>liche Fernwirkungen infolge<br />
Horizontbildung aus Richtung Norden (Heubergzug) und Süden (Gurlspitz, Strumberg).<br />
Resümee Schutzgut <strong>Land</strong>schaft<br />
Demnach sind alle geprüften Varianten mit erh<strong>eb</strong>lichen Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Land</strong>schaft,<br />
und hier zum einen auf den <strong>Land</strong>schaftscharakter, zum andern auf den Erholungswert der <strong>Land</strong>schaft<br />
verbunden. Eine Vermeidung erh<strong>eb</strong>licher Auswirkungen erscheint damit aus gutachtlicher Sicht nicht<br />
möglich.<br />
Insbesondere hat auch die vom Nockstein am weitesten entfernt verlaufende Variante „Nockstein Ost“<br />
erh<strong>eb</strong>liche Auswirkungen auf das Schutzgut. Zwar sind im Vergleich der Varianten die Auswirkungen<br />
auf Wert g<strong>eb</strong>ende Strukturen und Ausflugsziele tendenziell für die Varianten „Nockstein Ost“ weniger<br />
gravierender als bei den beiden anderen Varianten. Das „Ausweichen“ ist aus gutachtlicher Sicht aber<br />
nicht geeignet, die Auswirkungen nach Art und Ausmaß tatsächlich maßg<strong>eb</strong>lich herabzumindern, zumal<br />
die deutlich größere Trassenlänge und die stark verwinkelte Trassenführung den Eingriff wieder<br />
erhöht.<br />
In der Abwägung der genannten Vor- und Nachteile wird der gewählten Trasse „Nockstein Mitte“ (=<br />
UVE Trasse) mit der kürzesten Trassenlänge und einer geradlinigen Durchquerung des sensiblen<br />
Raums aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft ein gradueller Vorzug geg<strong>eb</strong>en.<br />
Grundsätzlich mögliche noch weiter östlich und damit gänzlich außerhalb des Bereiches Nockstein /<br />
Gaisberg liegende Alternativen wurden geprüft jedoch in Bezug auf die weitere Gesamtleitungsführung<br />
ausgeschieden. Sie würden z.B. bedeutend höhere Leitungslängen und Beanspruchung von<br />
L<strong>eb</strong>ensräumen sowie Abstandsunterschreitungen im Bereich von Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten bedingen (vgl.<br />
Kapitel 4).<br />
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5.2.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
In Bezug auf die Lage in hoheitlich geschützten G<strong>eb</strong>ieten sind sämtliche Trassen ident und als sehr<br />
gut zu bezeichnen, verläuft doch keine der drei Trassenvarianten in einem Schutzg<strong>eb</strong>iet (Naturschutzgesetz,<br />
<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet, geschützter <strong>Land</strong>schaftsteil, Naturdenkmal).<br />
Maßg<strong>eb</strong>lich für die Entscheidung und Festlegung der Trasse unmittelbar südlich der Bundesstraße<br />
war die Lage des wertvollen L<strong>eb</strong>ensraumes „Vordergnigler Kalkflachmoor“, ein außerordentlich artenreiches<br />
und hochwertiges Niedermoor, das zahlreiche gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten<br />
beherbergt.<br />
In diesem Zusammenhang sei hervorgehoben, dass dieser Moorbereich in der jüngst durchgeführten<br />
„<strong>Salzburg</strong>er Wiesenmeisterschaft“ - einer Prämierung von besonders artenreichen schönen und naturschutzfachlich<br />
wertvollen Wiesen, die durch die ansässige <strong>Land</strong>wirtschaft gepflegt werden - in der<br />
Kategorie „Niedermoore und Feuchtwiesen“ unter die ersten 5 der landesweit besten Wiesenflächen<br />
gereiht wurde.<br />
Aufgrund eines lokal geg<strong>eb</strong>enen Torfkörpers und der feucht-sumpfigen Konsistenz ist auf diesen Bereich<br />
der § 24 des <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetzes anzuwenden, d. h. es liegt zwar kein Schutzg<strong>eb</strong>iet,<br />
aber ein relativ strenger, über den Biotoptyp geg<strong>eb</strong>ener hoheitlicher Schutz vor. Ergänzend dazu<br />
besteht ein weiterer rechtlicher Schutz für diesen Bereich über die Pflanzenartenschutzverordnung<br />
(mehrere vollkommen geschützte Orchideen). Durch das Vorkommen von Ameisenbläulingen (Lepidoptera)<br />
ist auch über die Tierartenschutzverordnung, und zwar entsprechend den sehr strengen<br />
Bestimmungen gemäß FFH-Richtlinie, ein zusätzlicher Schutz geg<strong>eb</strong>en. Der erste Mast südlich der<br />
Bundesstraße wurden daher so situiert, dass er weder den schützenswerten L<strong>eb</strong>ensraum direkt noch<br />
dessen Wasserversorgung beeinflusst.<br />
Dieser Bereich bzw. Maststandort ist bei allen drei Varianten gleich und wurde bereits größtmöglich<br />
optimiert. Varianten in Bezug auf dieses erste Spannfeld sind weder möglich noch sinnvoll und können<br />
nur schlechter bewertet werden, da sie in Folge für die Querung der Bundesstraße geringere Abstände<br />
zu den bestehenden Wohnobjekten bedingen und zu einer Unterschreitung der humanmedizinisch<br />
notwendigen Mindestabstände führen.<br />
Im Anschluss an den ersten für alle drei Varianten gleich maßg<strong>eb</strong>lichen Maststandort reicht ein relativ<br />
breites Spannfeld bis in die bestockten Bereiche nördlich vom Nockstein.<br />
Im Hinblick auf die Nocksteinquerung wurde eine Vielzahl von Varianten überprüft und intensiv diskutiert.<br />
Nachstehend werden die drei wesentlichen Varianten vergleichend bewertet.<br />
Eine Westvariante würde die Blickwirkung vor allem vom Nockstein in Richtung Stadt <strong>Salzburg</strong> erh<strong>eb</strong>lich<br />
beeinträchtigten, auch wäre die Sichtbarkeit einer Leitungsführung in diesem Bereich aus der<br />
Stadt <strong>Salzburg</strong> besser als bei östlichen Trassenvarianten. Auch die Leitungsführung in nicht aufgeschlossenen<br />
bzw. schlecht aufschließbaren Waldbereichen spricht gegen eine Westvariante.<br />
Trassenführungen noch weiter östlich als die jetzt eingereichte (Nockstein Mitte = UVE Trasse) würden<br />
deutlich längere Leitungsverläufe bedingen, auch das Umfahren der Hoch<strong>eb</strong>ene von Weißbach<br />
mit den hier liegenden Siedlungen ist als ungünstig zu werten.<br />
Die Variante Nockstein Mitte (= UVE Trasse) ist wie bereits in den Ausführungen zur <strong>Land</strong>schaft festgehalten<br />
der kürzeste Weg, um dem touristisch häufig besuchten Nockstein wenigstens „halbwegs“<br />
auszuweichen. Damit wird grundsätzliche die geringste Fläche bzw. Naturraum beansprucht. Maßg<strong>eb</strong>lich<br />
für die Entscheidung zur Trasse Mitte sind auch die Möglichkeiten zur Optimierung der Maststandorte.<br />
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Die Mastsituierung im Rahmen der Nocksteinquerung entlang der Variante Mitte (= UVE Trasse) wurde<br />
dabei so gewählt, dass die kartierten Biotope und insbesondere die Kiefernbestände (mit ihrem §<br />
24 L<strong>eb</strong>ensraumschutz) ausgespart werden können. Der Mast an der Kante des Nocksteinzuges steht<br />
ausschließlich in Buchenmischwaldbeständen. Südlich vom Nockstein ist mit der hier liegenden Senke<br />
eine vergleichsweise günstige Leitungsführung möglich, die die Einsichtigkeit von den Gehöften und<br />
Wohnhäusern im Bereich Weißbach bestmöglich reduziert.<br />
Die Mastsituierung im Bereich südlich des Nocksteinzuges wurde <strong>eb</strong>enfalls in mehrfacher Hinsicht<br />
optimiert. Die hier vorhandenen wertvollen Feuchtwiesen und Niedermoore werden von der Masterrichtung<br />
und von Aufschließungsstraßen vollständig ausgespart.<br />
Aus Sicht der terrestrischen Biologie ist die Variante Nockstein Mitte (= UVE Trasse) die kürzeste<br />
Leitungsführung mit den wenigsten Masten. Sämtliche dieser Masten konnten so situiert werden, dass<br />
keine hochrangig schützenswerten L<strong>eb</strong>ensräume betroffen sind. Durch die Aufschließung der einzelnen<br />
Masten mittels Materialseilbahnen konnte die Eingriffsintensität nochmals reduziert werden. Daher<br />
stellt die zur Bewilligung beantragte Variante jene dar, die – bezogen auf die terrestrische Biologie<br />
– die Naturschutzinteressen am wenigsten beeinträchtigt.<br />
In ornithologischer Hinsicht unterscheiden sich die drei Varianten im Planungsg<strong>eb</strong>iet Nockstein bezüglich<br />
Waldavifauna nicht wesentlich, da sie Wald in ähnlicher Ausprägung mit typischer Waldavifauna<br />
ohne Vorkommen besonders seltener oder geschützter Vogelarten betreffen. Am Nockstein selbst<br />
aber sind Brutg<strong>eb</strong>iete bzw. Nahrungsräume der Felsbrüter Wanderfalke und Uhu betroffen. Für Wanderfalke<br />
und Uhu ist erhöhtes Kollisionsrisiko zu erwarten. Das gesamte G<strong>eb</strong>iet ist Teil des Durchzugsg<strong>eb</strong>ietes<br />
für Vögel über die Alpen hinweg. Der Vogelzug ist hier diffus und nicht g<strong>eb</strong>ündelt, besondere<br />
Ressourcen wie Rastplätze oder größere Gewässer bestehen nicht. Das Planungsg<strong>eb</strong>iet aller<br />
Trassen h<strong>eb</strong>t sich hinsichtlich Vogelzug nicht aus der Umg<strong>eb</strong>ung heraus. Somit erg<strong>eb</strong>en sich aus<br />
ornithologischer Sicht keine deutlichen Vor- bzw. Nachteile für eine der Trassen.<br />
Aus wildökologischer sind die Unterschiede zwischen den drei Varianten <strong>eb</strong>enso gering. Habitate von<br />
Rauhfußhühnern werden bei keiner Trasse berührt. Die Trassen werden daher als weitestgehend<br />
gleichwertig eingestuft.<br />
Die weitere Leitungsführung in den Waldbereichen östlich und südöstlich des Gaisbergs ist in Hinblick<br />
auf den Naturhaushalt vergleichsweise unproblematisch. Die Wälder sind forstlich intensiv bewirtschaftet,<br />
weshalb auch aus Sicht des Naturhaushaltes für diesen Teilabschnitt keine großen Problematiken<br />
bestehen.<br />
5.2.3 Technische Parameter<br />
Da die geprüften Varianten im Hinblick auf naturschutzrelevante Schutzgüter annähernd als gleichwertig<br />
zu betrachten sind und grundsätzlich aufgrund der Detailplanung und Optimierung vor allem in<br />
Bezug auf die Maststandorte und Wahl des Mastbildes für den am direktesten landschaftsrelevanten<br />
Mast am höchsten Punkt der Querung des Nocksteingrates als umweltverträglich zu bewerten sind,<br />
sind vor allem technische Parameter für die Variantenentscheidung <strong>eb</strong>enso von Bedeutung.<br />
Raumordnung<br />
Die Raumordnung, und hier vor allem die Nähe zu bestehenden humanmedizinisch relevanten Nutzungen<br />
wie Wohnnutzungen sowie Schulen oder Kindergärten und gewidmetem Bauland für Wohnnutzung,<br />
kann dabei als technischer Parameter n<strong>eb</strong>en dem bereits angeführten Parameter Leitungslänge<br />
gewertet werden.<br />
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Für den unmittelbaren Variantenvergleich zur Querung des Nocksteingrates wird ein vergleichsweise<br />
kurzes Leitungsstück herangezogen. Daher sind die Unterschiede in Bezug auf die Raumordnung als<br />
graduell aber doch merkbar einzustufen. Alle drei Varianten wurden grundsätzlich so gewählt, dass<br />
sie die humanmedizinisch relevanten Mindestabstände von z.B. 70 m für 1µT einhalten. Außerhalb<br />
dieser 70 m ist jedoch mit Auswirkungen in Bezug auf Schall sowie Beeinträchtigungen des unmittelbaren<br />
Wohnumfeldes – auch im Sinne eines Erholungswert des Wohnumfeldes nicht ausgeschlossen.<br />
Der Vergleich der drei Varianten „Nockstein West“, „Nockstein Mitte“ und Nockstein Ost zeigt für den<br />
maßg<strong>eb</strong>lichen Untersuchungsraum von 200 m südlich der B 158 in Bezug auf Wohnobjekte und<br />
400 m in Bezug auf Baulandwidmungen folgende Erg<strong>eb</strong>nisse:<br />
Kriterium Nockstein West Nockstein Mitte Nockstein Ost<br />
Wohnobjekte 0 – 200 m<br />
beidseits der Trassenachse<br />
(im Grünland und Bauland)<br />
Bauland für Wohnnutzung<br />
0 – 400 m beidseits der<br />
Trassenachse<br />
0 0 2 Wohnhäuser<br />
16.893,00 m² 0 m² 0 m²<br />
Sensible Nutzungen im Nahbereich<br />
Waldkindergarten,<br />
Volksschule und Kindergarten<br />
Guggenthal<br />
keine<br />
keine<br />
Der Variante Nockstein Mitte (= UVE Trasse) ist daher im direkten Vergleich dieses kurzen Abschnittes<br />
aus Sicht der Raumordnung der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en.<br />
Geologie<br />
Die drei beschri<strong>eb</strong>enen Varianten verlaufen zu einem großen Teil innerhalb des Hauptdolomites. Da in<br />
diesem Gestein aufgrund des zu erwartenden hohen Zerlegungsgrades erhöhter Gründungsaufwand<br />
zu erwarten ist, ist danach zu trachten, die Abschnitte im Hauptdolomit möglichst auf kurzem Wege zu<br />
durchqueren. Hangquerungen sowie Situierungen von Masten in steilem Gelände sind soweit möglich<br />
zu meiden.<br />
Es wird daher aus geotechnischer Sicht den Varianten Mitte und Ost der Vorzug geg<strong>eb</strong>en, welche den<br />
Hauptdolomit auf deutlich kürzerem Wege überwinden. Zusätzlich wird auf der Variante West das<br />
vermutete, nicht näher eingegrenzte Einzugsg<strong>eb</strong>iet der Kalten Kendlquelle oberhalb der ausgewiesenen<br />
Schutzzone II gequert. Aufgrund der unklaren Zustromverhältnisse dieses bedeutenden Trinkwasserspenders<br />
und der nicht näher untersuchten hydrogeologischen Verhältnisse ist eine Mastsituierung<br />
im orographischen Einzugsg<strong>eb</strong>iet mit Risiken hinsichtlich einer möglichen Quellbeeinflussung<br />
behaftet.<br />
5.2.4 Gesamtbewertung<br />
Die gewählte Variante Nockstein Mitte (= UVE Trasse) unterscheidet sich bezüglich der relevanten<br />
Aspekte von den anderen Varianten teilweise nur graduell. Sie weist aber Vorteile auf, die in Bezug<br />
auf die Abwägung und Entscheidung maßg<strong>eb</strong>liche Bedeutung haben:<br />
<br />
<br />
kürzeste Leitungslänge<br />
geringste Inanspruchnahme von Naturraum<br />
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Trassenführung außerhalb der sensiblen geologischen Verhältnisse des vorherrschenden<br />
Hauptdolomites<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
geringere Anzahl an Winkelabspannmasten und bessere Möglichkeiten zur Optimierung der<br />
Maststandorte<br />
geringere Trassenaufhi<strong>eb</strong>sflächen<br />
geringere Auswirkungen auf den Erholungswert der <strong>Land</strong>schaft im Bereich Gaisberg<br />
geringere Fernwirkungen und damit in Verbindung stehend geringere Horizontbildung<br />
geringere Betroffenheit von Wohnbauland<br />
größere Abstände zu sensiblen Nutzungen in Guggenthal (Waldkindergarten, Schule)<br />
keine Berührung von Wasserschutzg<strong>eb</strong>ieten<br />
5.3 Bereich Egelseer Moor - <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee Mast 73 bis 85<br />
Entsprechend dem Planungsgrundsatz eines möglichst kurzen und direkten Trassenverlaufes, der<br />
sowohl im Flachgau als auch im Tennengau durch einen annähernd direkten Nord-Südverlauf der<br />
Trasse sichergestellt ist, ergibt sich für den Abschnitt zwischen den Gemeinden Elsbethen (Flachgau)<br />
und Adnet (Tennengau) die Anforderung diese beiden Nord-Südverläufe zu verbinden und eine Verschwenkung<br />
der Trassenachse Richtung Osten zu bewerkstelligen.<br />
Für den Fall einer Weiterführung der Trasse von Süden kommend direkt Richtung Norden, wären<br />
weiträumige Trassenverschwenkungen Richtung Osten erforderlich, um den Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten in den<br />
Gemeinden Ebenau, Hof und Plainfeld ausweichen zu können. Die Auswirkungen dieser Trassenverläufe<br />
wurden im Rahmen der Alternativenprüfung dargestellt und vor allem im Zusammenhang mit der<br />
Alternative „Adamowitsch“ dargelegt.<br />
Abbildung 5-3:<br />
Übersicht Varianten <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee<br />
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Für den Fall einer Weiterführung der Trasse von Norden kommend direkt Richtung Süden, wären die<br />
Ausschlussbereiche, wie sie im Rahmen der Alternativenprüfung für die Trasse 2007_03 dargelegt<br />
wurden vor allem in Bezug auf den dicht besiedelten Talboden der Salzach im Bereich zwischen Puch<br />
und Kuchl geg<strong>eb</strong>en.<br />
Da diese direkten Nord-Süd Trassenverläufe zu höheren Belastungen sowohl in Bezug auf den Menschen<br />
als auch auf die Natur führen würden, musste Lösungen zur Verbindungsmöglichkeiten der<br />
beiden N – S verlaufenden Abschnitte und damit eine Querungsmöglichkeit des <strong>eb</strong>enso annähernd N<br />
– S verlaufenden Wiestales im Bereich der Gemeinden Adnet, Puch und Ebenau gefunden werden.<br />
Maßg<strong>eb</strong>liche Rahmenbedingungen für die Planung sind dabei, dass beinah entlang des gesamten<br />
Abschnitts naturschutzrechtlich besonders geschützte Bereiche ausgewiesen sind.. Es sind dies von<br />
Norden her kommend das Naturdenkmal Strubklamm, das <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee sowie<br />
das Naturdenkmal Wiestal Klamm. Eine Trassenführung ohne jede Schutzg<strong>eb</strong>ietsberührung war daher<br />
nicht möglich.<br />
Es wurde daher jener Querungsbereich ermittelt, der entlang des Tales den vergleichsweise geringst<br />
möglichen Eingriff verursacht bzw. bereits die höchste Vorbelastung aufweist. Da der Wiestalsee<br />
energiewirtschaftlich genutzt wird sind auch entsprechende Bauten wie z.B. eine Staumauer geg<strong>eb</strong>en.<br />
Der Bereich der Staumauer wurde daher für die Untersuchung ausgewählt. Durch die bestehende<br />
Siedlungsstruktur (landwirtschaftliche Hofstellen) in den angrenzenden Hanglagen sind auch hier nur<br />
kleinräumige Varianten möglich, die einen annähernd ähnlichen Verlauf bedingen und sich daher im<br />
Wesentlich in Bezug auf die unmittelbaren Eingriffsorte (Maststandort und Weg<strong>eb</strong>au) unterscheiden.<br />
Ausgelöst vom Querungspunkt des Wiestales wurden auch kleinräumige Varianten bzw. Modifikationen<br />
von Norden her kommend für die naturräumlichen sensiblen Bereiche auf Höhe Klausengut sowie<br />
Egelsee (Gemeindegrenze zwischen Elsbethen und Puch) untersucht.<br />
5.3.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Querung der bewaldeten und forstlich bewirtschafteten Hanglagen entlang der beiden Talflanken<br />
nordwestlich unterhalb des Schattecks bzw. südöstlich oberhalb des Mirchtlbachs ist aus Sicht des<br />
Schutzguts <strong>Land</strong>schaft als unproblematisch zu bewerten.<br />
Eine detaillierte Betrachtung ist jedoch für den Abschnitt der Überspannung des <strong>Land</strong>schaftschutzg<strong>eb</strong>ietes<br />
(LSG) „Wiestalsee“ zwischen Mast 82 und 83 vorzunehmen.<br />
Das LSG wird in seinem südwestlichen Randbereich durch die gewählte Variante (= UVE Trasse) auf<br />
einer Länge von ca. 1.000 m gequert, davon ca. 500 m innerhalb des <strong>Land</strong>schaftsraums Gurlspitz-<br />
Schwarzenberg-Rücken und nochmals ca. 500 m im benachbarten <strong>Land</strong>schaftsraum Nordwestliche<br />
Osterhorngruppe.<br />
Die Querung des Wiestals erfolgt mittels eines talüberspannenden Weitspannfelds im unmittelbaren<br />
Nahbereich der Staumauer (ca. 150 m nördlich der Staumauer), der Bodenabstand der untersten<br />
Seil<strong>eb</strong>ene beträgt im Bereich der Wiestal <strong>Land</strong>esstraße ca. 80 m.<br />
Die prägende Vorbelastung der <strong>Land</strong>schaft mit einer monumentalen, die Schluchtstrecke des Wiestalflusses<br />
unterbrechenden Staumauer macht die Zusatzbelastung durch die Leitungsführung im<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iet vertretbar.<br />
In der Schutzg<strong>eb</strong>ietsverordnung wird der Schutz des Sees und des daran angrenzenden Geländestreifens<br />
als Schutzzweck angeg<strong>eb</strong>en. Weiters wird ausgeführt: „Die besondere landschaftliche<br />
Schönheit des G<strong>eb</strong>ietes ist vor allem bei Erreichen des Stauzieles geg<strong>eb</strong>en und beruht auf der Wirkung<br />
des schmalen, von Ertragsmischwald umg<strong>eb</strong>enen Stausees zusammen mit dem optisch anspre-<br />
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chenden Bauensemble des Strubklamm-Werkes. Charakteristische Naturlandschaft samt kleinflächiger,<br />
bruchwaldartiger Verlandungszone im Bereich des Zusammenflusses von Alm- und Weißbach<br />
und naturnahe Kulturlandschaft erg<strong>eb</strong>en eine hohe Bedeutung für die Erholung.“<br />
Aufgrund der Bewaldung sind im unmittelbaren Nahbereich der Überspannung nur ausnahmsweise<br />
Sichtbeziehungen zu Masten oder zur Beseilung geg<strong>eb</strong>en. Die in der Mittel- und Fernwirkzone gelegene<br />
Wasserfläche und auch die Uferzonen weisen allerdings Sichtbeziehungen auf.<br />
Aufgrund der räumlichen Ausdehnung des LSG kann diesem wie bereits einleitend beschri<strong>eb</strong>en in<br />
nordöstliche Richtung praktisch nicht ausgewichen werden. Eine Umgehung in südwestliche Richtung<br />
ist aufgrund der hier dichter werdenden Besiedelung nur beschränkt möglich, und würde an Stelle des<br />
LSG „Wiestal-Stausee“ das unmittelbar flussabwärts anschließende Naturdenkmal „Wiestal-Klamm“<br />
beanspruchen. Dessen Schutzzweck wird im Naturschutzbuch mit dem „<strong>Land</strong>schaftsgepräge“ bezeichnet,<br />
und hierzu ausgeführt: „Die Wiestal- oder Almbach-Klamm gehört zu den wenigen Klammen,<br />
die im Dolomitgestein liegen, und zeichnet sich durch besondere Wildheit und Wuchtigkeit aus. Die<br />
Klamm ist 1625 Meter lang, S-förmig gewunden und wird teilweise von fast senkrechten Dolomitwänden<br />
begrenzt, an denen man sehr schön die Bankung des Gesteins erkennen kann.“<br />
Die Auswirkungen auf das ND „Wiestal-Klamm“ wären zumindest als gleich hoch einzustufen wie die<br />
der gewählten Trasse auf das LSG „Wiestal-Stausee“.<br />
Varianten wurden daher vor allem in Bezug auf mögliche Sichtbeziehungen und die Einsehbarkeit der<br />
Trasse von bestehenden Wohnstandorten im Bereich der südöstlichen Hanglagen kleinräumig untersucht.<br />
Die in der Abbildung dargestellte Variante etwas weiter nördlich der gewählten Trasse (= UVE<br />
Trasse) würde in Verbindung mit dem erforderlichen Trassenaufhi<strong>eb</strong> zu gravierenderen Horizontbildungen<br />
führen und damit Sichtbarkeiten der Trasse führen. Mit der Verschwekung nach Süden konnte<br />
die Geländesituation im Mirchtlgraben genutzt werden, die Aufhi<strong>eb</strong>sflächen gemindert und damit auch<br />
die Wirkung der Trasse auf das <strong>Land</strong>schaftsbild gemindert werden.<br />
Damit konnte auch ein sehr weites Spannfeld zur Überspannung des Wiestalsees ermöglicht werden,<br />
sodass nur die Leiterseile und kaum die Masten selbst landschaftlich in Erscheinung treten. Zum Teil<br />
sind die Masten von der Wiestalstraße aus nicht einsehbar (Ostteil), zum Teil sind die Betrachtungsdistanzen<br />
bereits relativ groß. Darüber hinaus wirkt der dahinter liegende dunkel Wald eingriffsmindernd<br />
im Hinblick auf das <strong>Land</strong>schaftsbild.<br />
5.3.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Wie bereits einleitend festgehalten, sind für den Bereich Querung Wiestal zwei unterschiedliche Teilräume<br />
maßg<strong>eb</strong>lich. Zum einen die unmittelbare Querung des Wiestalsees, die vor allem in Bezug auf<br />
das <strong>Land</strong>schaftsbild, weniger jedoch in Bezug auf Pflanzen und Tiere von Bedeutung ist. In den<br />
Hangbereichen des Wiestal verläuft die Leitungstrasse in fichtendominierten, forstlich intensiv bewirtschafteten<br />
Waldflächen. Niedermoorbereiche oder andere extensive Wiesenflächen werden ausgespart.<br />
Der zweite sensible Bereich ist jener des Egelseemoores (Mast 73 – 75) Obwohl es sich um kein ausgewiesenes<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iet handelt, ist das Egelseemoor aus Sicht des Schutzgutes Pflanzen und Tiere<br />
sowie deren L<strong>eb</strong>ensräume von höchster ökologischer Wertigkeit. Die Leitungsführung der UVE Trasse<br />
wurde im Gegensatz zu den anderen geprüften Varianten soweit in Richtung Westen bzw. Südwesten<br />
verlegt, dass es zu keinerlei Beeinträchtigung der naturschutzfachlich höchstwertigen Moorbereiche<br />
kommt, vielmehr kommt es im Nahbereich des Egelseemoores zu einer deutlichen Entlastung durch<br />
den Abbau der bestehenden 220 kV-Leitung, wobei in diesem Bereich der Abbau mittels Hubschrau-<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
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ber erfolgt, um die wertvollen Feuchtflächen, in denen die Masten zum Teil stehen, bestmöglich zu<br />
schonen.<br />
Die Leitungsführung westlich und südwestlich vom Egelseemoor verläuft zum Teil im Bereich von<br />
Ahorn-Eschen-Umen-Schluchtwäldern von höchster ökologischer Wertigkeit und Baumindividuen mit<br />
einer für <strong>Salzburg</strong> fast „einzigartigen“ Höhe von über 35 m.<br />
Kennzeichnenderweise treffen in diesem Wald die Vorkommen mehrerer Spechtarten zusammen, der<br />
Bestand ist auch aus ornithologischer Sicht hoch bedeutend. Sowohl die nunmehrige Leitungsführung<br />
als auch die Leitungshöhe nehmen auf diese L<strong>eb</strong>ensraumtypen Rücksicht. So wurden die Masten in<br />
der gewählten Trasse (= UVE Trasse) so situiert, dass keine größeren Bäume gefällt werden müssen<br />
und die Masthöhe ist so dimensioniert (bis zu 92 m), dass die ökologisch höchstwertigen Waldbereiche<br />
vollständig überspannt werden. Selbst ein derart hoher Wald, wie er hier geg<strong>eb</strong>en ist, kann unterhalb<br />
der Leitung uneingeschränkt bestehen bleiben.<br />
5.3.3 Gesamtbewertung<br />
Im Bereich der Wiestalquerung ist ein Ausweichen von Schutzg<strong>eb</strong>ieten durch eine geänderte Leitungsführung<br />
nicht möglich, da sich das LSG Wiestalsee entlang des Tales erstreckt und sowohl Richtung<br />
Süden als auch Richtung Norden <strong>eb</strong>enso geschützte G<strong>eb</strong>iete mit hoher Wertigkeit anschließen.<br />
Es wurde daher der in Bezug auf den Schutzzweck am geringsten sensible Bereich ca. auf Höhe der<br />
Staumauer für die Querung des Tales für die Trassenführung gewählt und kleinräumige Varianten zur<br />
Optimierung der Leitungsführung sowie Situierung der Maststandorte untersucht. Die gewählte Variante<br />
(= UVE Trasse) bietet dabei die geringsten Beeinträchtigungen des <strong>Land</strong>schaftsbildes.<br />
Weiters wurden für den nördlichen Abschnitt der Querung im Bereich des Egelseemoores Varianten<br />
untersucht, die diesen L<strong>eb</strong>ensraum am wenigsten beeinträchtigen. Durch die Situierung soweit westlich<br />
wie möglich konnte dem sensiblen Bereich ausgewichen werden. In Bezug auf die Avi-Fauna<br />
wurden technische Lösungen (Masthöhe) gefunden, die den für die relevanten Vogelarten (z.B.<br />
Spechte) erforderlichen L<strong>eb</strong>ensraum erhalten (Waldüberspannung).<br />
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5.4 <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Kellau – Rabenstein und Lammertalquerung Mast 136<br />
bis 155 (bis Pass Lueg)<br />
Der Verlauf der Ostvariante oberhalb von Strubau und die Querung des Kertererbaches sind durch die<br />
Siedlungsstrukturen und durch einsichtsmindernde Heckenzüge bzw. Waldbestände relativ eindeutig<br />
vorgeg<strong>eb</strong>en. Allerdings liegen in diesen Bereichen ökologisch höchstwertige <strong>Land</strong>schaftsteile („Magerwiese<br />
bei Pfenningpoint“ und „Hecke westlich bzw. südwestlich von Pfenningpoint“) Durch Optimierung<br />
der Aufschließungsmaßnahmen (mittels Materialseilbahnen) sowie durch Situierung der Masten<br />
ausschließlich in den land- und forstwirtschaftlichen Intensivflächen und durch entsprechende<br />
Schutzmaßnahmen für die wertvollen Bereiche konnte eine Trassenvariante erarbeitet werden, die<br />
den Naturhaushalt nur geringfügig beeinträchtigt. Eine Prüfung von räumlich unterschiedlichen Trassenvarianten<br />
ist aufgrund der möglichen und erfolgten Optimierung der UVE Trasse nicht erforderlich.<br />
Das Lammertal ist in weiten Bereichen entlang der Lammertalstraße durchgehend besiedelt, weshalb<br />
Trassenquerungen hier nur sehr eingeschränkt möglich sind. Es wurden daher grundsätzlich Varianten<br />
geprüft, die dem Schutzg<strong>eb</strong>iet kleinräumig ausweichen sowie Varianten, die eine Querung des<br />
Lammertals weiter östlich bzw. westlich und damit räumlich deutlich abgesetzt beinhalten. Diese Varianten<br />
bedingen jedoch eine deutlich längere Leitungsführung und damit per se einen größeren Eingriff<br />
in die Natur.<br />
Im Bereich der aufgeforsteten Pfeifengraswiese südwestlich Lunz erfolgen <strong>eb</strong>enfalls die Aufschließungsmaßnahmen<br />
und die Situierung des Mastens dergestalt, dass weder die Pfeifengraswiese<br />
selbst noch die von einer ursprünglichen Zufahrt betroffenen eibenreichen Waldbestände in Mitleidenschaft<br />
gezogen werden.<br />
Maßg<strong>eb</strong>lich im Zusammenhang mit der Bewertung und Auswahl von Varianten ist daher der unmittelbare<br />
Bereich des <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>ietes (LSG) Kellau – Rabenstein.<br />
Wie bereits beschri<strong>eb</strong>en, bildet die disperse Siedlungsstruktur entlang des Lammertals einen maßg<strong>eb</strong>lichen<br />
technischen Parameter (Einhaltung Mindestabstände gemäß Humanmedizin) und damit erschwerte<br />
Bedingungen für die Auswahl unterschiedlicher Varianten.<br />
Auch im Bereich der gewählten Variante (= UVE Trasse) befinden sich Wohnobjekte im Nahbereich,<br />
jedoch außerhalb der humanmedizinisch relevanten Abstände von z.B. 70 m in Bezug auf den Planungsgrundsatz<br />
von 1µT. Da die geplanten Abstände sowie die Sichtbarkeit der Leitung seitens der<br />
Betroffenen keine Akzeptanz findet, wurde seitens der Bürgerinitiative Nein zur 380 kV Ostvariante ein<br />
eigener Trassenvorschlag erarbeitet, der dem Bereich weiträumig ausweicht und grundsätzlich in einem<br />
anderen <strong>Land</strong>schaftsraum im Bereich der Gemeinden Krispl, St. Koloman, Abtenau, St. Martin,<br />
Hüttau verläuft und über Bischofshofen wieder an das UW Pongau anbindet.<br />
Dieser Trassenvorschlag verläuft östlich des Tenneng<strong>eb</strong>irges und wurde daher aufgrund seiner Lage<br />
zwischen den Trassenräumen Mitte und Trassenraum Ost auf Ebene der Untersuchung möglicher<br />
Trassenräume dargestellt. Im Wesentlichen wurde dieser Trassenvorschlag aber als Variante für die<br />
Querung des Lammertales in Unterscheffau entwickelt. Ein unmittelbarer Vergleich zwischen den<br />
nachstehend bewerteten kleinräumigen Varianten ist aber aufgrund der großräumig geänderten Trassenführung<br />
zwischen Puch und St. Johann nicht zulässig.<br />
Es darf aber hier nochmals auf das Erg<strong>eb</strong>nis der Bewertung in Kapitel 3.5.1 die grundsätzlich auf gleichem<br />
Detaillierungsgrad erfolgte, verwiesen werden. Darüber hinaus wird auf Kapitel 4.2.1.4 verwiesen,<br />
das die Begründung für die Wahl der Trassenalternative „Salzachtal Ost = Grobtrasse 2011“ und<br />
das damit verbundene Abweichen vom Planungsraum Mitte beinhaltet.<br />
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Abbildung 5-4:<br />
Übersicht Varianten <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Kellau-Rabenstein, Lammertalquerung<br />
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5.4.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Überspannung des Kertererbachgrabens oberhalb des Bergbaubetri<strong>eb</strong>s Moldan sowie der Anstieg<br />
in die N-exponierten, bewaldeten und forstlich bewirtschafteten Hanglagen des Tenneng<strong>eb</strong>irges östlich<br />
der Zimmerau zum Pass Lueg ist aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft als unproblematisch zu<br />
bewerten.<br />
Detaillierte Betrachtungen sind für die Lammertalquerung und damit in Verbindung für den Trassenverlauf<br />
im LSG „Rabenstein Kellau“ vorzunehmen.<br />
Das Lammertal wird am Talausgang zwischen Aschner und Dechl mit einem Weitspannfeld überspannt.<br />
Die Überspannung verläuft etwas westlich eines Gewerbeg<strong>eb</strong>iets im Bereich eines vom Mehlberg<br />
herabziehenden Gehölzstreifens, der Bodenabstand zur untersten Seil<strong>eb</strong>ene beträgt an der<br />
B 166 Lammertal Straße ca. 110 m. Hier bestehen je nach Gehölzbestand zumindest lokal Sichtbeziehungen<br />
aus der Nah- und Mittelwirkzone zu einzelnen Masten.<br />
Als Variante dazu wurde eine Überspannung weiter westlich (talauswärts) nahe der Siedlung Dechl<br />
geprüft. Die hierfür erforderlichen Sprungmasten bewirken erh<strong>eb</strong>liche Fernwirkungen im südlichen<br />
Salzachtal, die wesentlich erh<strong>eb</strong>licher ausfallen als die der gewählten Mastpositionen. Auf den Trassenverlauf<br />
im LSG hat diese Variante keinen positiven Einfluss, sodass sie aus Sicht des Schutzguts<br />
<strong>Land</strong>schaft zu verwerfen ist.<br />
Aufgrund der Siedlungsstruktur besteht die nächst mögliche Querungsmöglichkeit des Lammertals<br />
östlich der Siedlung Griesau vor dem Lehngriesgut. Diese Variante zweigt NE der Hinterkellau von der<br />
gewählten Trasse ab und ermöglicht damit eine etwas kürzere Trassenführung innerhalb des LSG<br />
„Rabenstein Kellau“. Die Querung des Lammertals kann aufgrund des hier breiteren Talbodens nicht<br />
mittels Weitspannfeld als Überspannung vorgenommen werden. Allein aus diesem Grund sind die<br />
landschaftsästhetischen Auswirkungen im Lammertal bei dieser Variante erh<strong>eb</strong>lich höher als bei einer<br />
Überspannung an schmaler Stelle (= UVE Trasse). Zudem ist der Eigenwert der <strong>Land</strong>schaft östlich<br />
von Griesau bereits deutlich höher, und die bestehenden Vorbelastungen können durch die Trassenführung<br />
nicht ausgenutzt werden. In Verbindung mit der wesentlich größeren Trassenlänge war diese<br />
Variante daher aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft auszuscheiden.<br />
Eine detaillierte Betrachtung ist im Weiteren für den Trassenverlauf im LSG „Rabenstein-Kellau“ vorzunehmen.<br />
Eine Umgehung des LSG nach Westen ist aufgrund der dichten Besiedlung im Raum<br />
Golling (z.B. Ostlagen Rußegg und Hiasenbauer) nicht möglich, eine Umgehung nach Osten wäre<br />
allenfalls über die bergbäuerliche Kulturlandschaft zwischen dem Gasthof Hochreith und dem Gasthof.<br />
Bachrainer denkbar. Der dadurch verursachte <strong>Land</strong>schaftseingriff ist a priori als deutlich höher einzuschätzen<br />
als bei der zwar innerhalb des LSG, aber in einer dicht bewaldeten Geländestufe vergleichsweise<br />
wenig störenden Variante der UVE Trasse.<br />
Für die Überspannung der Hinterkellau wurde eine Detailvariante ausgearbeitet, welche die Überspannung<br />
der Hinterkellau durch ein kleinräumiges Ausschwenken nach Osten vermeidet. Hierzu<br />
wird, ausgehend von Mast Nr. 142, mittels einer Folge von Winkelabspannmasten knapp südlich (unterhalb)<br />
des Gehöfts Egger zuerst nach Osten, anschließend über ein kleinteiliges, almähnliches Weidegrünland<br />
in südöstliche und südliche Richtung schwenkend der dort bewaldete Talgrund überspannt<br />
und anschließend über eine weitere Abfolge von Winkelabspannmasten über die N-<br />
exponierten, steilen, bewaldeten Talhänge der Rücken östlich des Mehlsteins bei Mast Nr. 146 erreicht.<br />
Diese Variante bietet aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft den Vorzug, dem LSG im Bereich<br />
Hinterkellau lokal auszuweichen. Ein vollständiges Ausweichen ermöglicht diese Variante nicht.<br />
Eine Trassenlösung vollständig außerhalb des <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>ietes ist auch durch diese Variante<br />
nicht möglich.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Anstelle der Hinterkellau werden mit der Variante die <strong>eb</strong>enfalls bergbäuerlich, teils auch almwirtschaftlich<br />
strukturierten, allerdings bereits außerhalb des LSG gelegenen Hanglagen südöstlich des Gehöfts<br />
Egger durch die Trasse durchquert. Die Variante weist eine deutlich größere Länge, eine deutlich<br />
größere Anzahl an Masten, sowie einen landschaftlich sehr auffälligen, weil stark abgewinkelten Verlauf<br />
auf. Eine Überspannung des Talgrunds der Hinterkellau wird damit nicht vermieden, erfolgt allerdings<br />
in weniger einsichtigem, vom Gehöft aus nicht horizontbildenden, bewaldeten Abschnitt.<br />
In der Abwägung der genannten Vor- und Nachteile wird der gewählten Trasse trotz partieller Beanspruchung<br />
des LSG „Rabenstein-Kellau“ aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft ein gradueller Vorzug<br />
geg<strong>eb</strong>en.<br />
5.4.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Aus Sicht der terrestrischen Biologie ist auch für diesen Bereich eine möglichst kurze Variante mit<br />
möglichst wenigen Masten außerhalb von hoch sensiblen L<strong>eb</strong>ensräumen als Lösung anzustr<strong>eb</strong>en.<br />
Dies ist mit der gewählten Variante (= UVE Trasse) geg<strong>eb</strong>en; die Ostvarianten mit deutlich längerer<br />
Leitungsführung wären aus Sicht der terrestrischen Biologie als schlechter einzustufen.<br />
5.4.3 Ornithologie<br />
Durch die Überspannung eines Brutplatzes des Wanderfalken besteht erhöhtes Kollisionsrisiko für<br />
diese Vogelart. Die gewählte Variante (=UVE Trasse) ist aus ornithologischer Sicht ungünstig.<br />
5.4.4 Gesamtbewertung<br />
In Abwägung der leichten Vorzüge für die gewählten Variante (= UVE Trasse) aus den Fachbereichen<br />
<strong>Land</strong>schaft und Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume mit den im Fachbereich<br />
Ornithologie erkannten ungünstigen Auswirkungen ist festzuhalten, dass eine deutlich günstigere<br />
Variante als die gewählte nicht erkennbar ist.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
5.5 Pass Lueg /Stegenwald /<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge – Tenneck<br />
Mast 155 bis 192<br />
Für den Bereich des Salzachtales zwischen Salzachdurchbruch, Pass Lueg und Tenneck erfolgten im<br />
Rahmen der Auswahl geeigneter Trassenräume sowie Alternativenprüfung detaillierte Auswertungen.<br />
Hier liegen grundsätzlich bereits auf Ebene der Trassenräume die jeweiligen Untersuchungsräume<br />
räumlich sehr nah, da entsprechend der Topografie (Salzachdurchbruch mit steilen Hangflanken) und<br />
der bestehenden Schutzg<strong>eb</strong>iete kaum Spielraum für Varianten in unterschiedlichen Räumen möglich<br />
ist.<br />
Die Unterschiede der Varianten betreffen daher zum einen die Lage orographisch rechts oder links<br />
der Salzach, die Anzahl und Lage der Querungen des Salzachtales sowie die Trassenführung in unterschiedlicher<br />
Höhe entlang der Hanglagen.<br />
Im maßg<strong>eb</strong>lichen Abschnitt befinden sich zudem bereits Freileitungen der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH sowie<br />
der ÖBB, die weitestgehend talnah geführt werden, sowie die Infrastrukturachsen Eisenbahn, Bundesstraße<br />
und Autobahn, die maßg<strong>eb</strong>liche technische Rahmenbedingungen für die Leitungsführung<br />
der 380 kV Freileitung darstellen.<br />
Bei Realsierung des 380 kV Freileitungsprojektes sind Mitführungen und damit Demontagen der 110<br />
kV Leitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH geplant. Damit kann zum Teil auf diese bereits genutzten Trassenräume<br />
zurückgegriffen werden. Dies erfolgte konkret im Bereich zwischen Mast 154 (Pass Lueg)<br />
und Mast 168 (Salzachquerung auf Höhe Stegenwald) sowie zwischen Mast 1177 und 3183.<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Abbildung 5-5:<br />
Übersicht Varianten Pass Lueg – Stegenwald – <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 95/127
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
5.5.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Der Trassenverlauf im Salzachdurchbruch gemeinsam mit der B 159 Salzachtal Straße und der ÖBB<br />
Westbahn, unter Nutzung der Trasse der bestehenden 110 kV-Leitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH, und<br />
der weitere Verlauf unmittelbar entlang der A10 Tauern Autobahn im Bereich der Schotterabbaue am<br />
östlichen Talrand bis zur Querung über die Salzach kann aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft als<br />
ideal bewertet werden. Insbesondere verlaufen hier jegliche Trassenvarianten links der Salzach durch<br />
sehr naturnahe <strong>Land</strong>schaftsräume ohne Ausnutzung von Vorbelastungen, und sind daher fraglos mit<br />
höheren Eingriffen verbunden als die gewählte Variante (UVE-Trasse).<br />
Die geprüften Varianten im Abschnitt zwischen Mast 160 und 170 auf der orographisch rechten Talseite<br />
sind – auch unter Berücksichtigung von Vorbelastungen – mit höheren Eingriffswirkungen verbunden.<br />
Ein Sprung über den Hiefler Berg mit Aufspannung in 3 Teilmaste führt zu markanten Fernwirkungen,<br />
die einen alpinen Raum mit hohem Eigenwert betreffen und trotz bereits bestehender, gleichartiger<br />
Vorbelastung durch die ÖBB-Leitung etwas unterhalb des geplanten Sprungmast-Standorts als<br />
erh<strong>eb</strong>licher zusätzlicher Eingriff in den <strong>Land</strong>schaftsraum Tenneng<strong>eb</strong>irge zu bewerten sind.<br />
Eine Variante über den so genannten Scheukofen mit Aufstieg nördlich des Guts Steinwänd (ca. ab<br />
Mast 166) und Überspannung der Salzach stellt einen erh<strong>eb</strong>lichen zusätzlichen Eingriff in den <strong>Land</strong>schaftsraum<br />
Hageng<strong>eb</strong>irge dar, auch wenn die weitere Trasse ab ca. Mast Nr. 178 wiederum bestehende<br />
Abbaufelder als Vorbelastung ausnutzen kann, bzw. in deren Nahbereich verläuft.<br />
Generell stellen die Varianten über die Abbaufelder (Scheukofen) am orographisch linken Talrand<br />
zusätzliche Eingriffe in trotz der Nähe zu den Abbauen überwiegend naturnahe Waldbestände<br />
(Schluchtwälder, Schneeheide-Kiefernwälder, orchideenreiche Kalk-Buchenwälder) von oft großer<br />
Schönheit dar, zumal die Maststandorte in der Regel außerhalb der Abbaufelder selbst zu positionieren<br />
wären.<br />
Weiters ist im Zusammenhang mit der gewählten Variante (= UVE Trasse) die an drei Stellen notwendige<br />
Querung der Salzach zu prüfen. Dabei kann die Flussquerung entlang der Salzachbrücke der<br />
B 159 (zwischen Mast 1182 und 3183) als wenig problematisch bewertet werden, zumal die Querung<br />
auf der Trasse der bestehenden 110 kV-Leitung erfolgt. Die aus technischen Gründen nicht vermeidbare<br />
Doppelquerung der Salzach vor dem Ghf. Stegenwald (zwischen Mast 167 und 170) wird in bezug<br />
auf die gewählte Variante (= UVE Trasse) im Vergleich zu den weiteren geprüften Varianten als<br />
etwa gleichwertig beurteilt.<br />
Hinsichtlich der unmittelbaren Beeinträchtigung von Erholungsinfrastruktur (Ghf. Stegenwald, markierte<br />
Alpinsteige) sind die geprüften Varianten (mit Ausnahme des wesentlich auffälligeren Variante über<br />
den Hiefler Berg; s.o.) im Wesentlichen als gleichwertig zu beurteilen. Insbesondere wird die Funktion<br />
des Gasthofes Stegenwald für die landschaftsg<strong>eb</strong>undene Erholung durch beide Varianten kaum beeinträchtigt,<br />
zumal der Gasthof Stegenwald mittlerweile primär als Standort für den Schießplatz und<br />
weniger als Ausflugsgaststätte fungiert. Auch hinsichtlich allfälliger Auswirkungen auf überregional<br />
bedeutende Ausflugsziele (Burg Hohenwerfen, Eisriesenwelt) sind die geprüften Varianten im Wesentlichen<br />
gleichwertig.<br />
Bei der gewählten Variante (= UVE Trasse) ist die Berührung des LSG „Tenneng<strong>eb</strong>irge“ von Mast Nr.<br />
1172 bis Mast Nr. 180 den angeführten Belastungen auf orographisch linken Talseite gegenüberzustellen.<br />
Die gewählte Trasse verläuft entlang der Grenze des LSG „Tenneng<strong>eb</strong>irge“, ohne jedoch dessen<br />
Schutzzweck tatsächlich zu beeinträchtigen. Dem gegenüber nutzen weitere geprüfte Varianten<br />
zwischen Mast 1177 und 1185 (gelbe Linien in Übersichtskarten) mit der bergseitigen Überspannung<br />
der Abbaue Scheukofen und Eisgraben zwar <strong>eb</strong>enfalls bestehende Vorbelastungen aus, jedoch ist die<br />
Überspannung der Salzach und der Aufstieg zum Abbau Scheukofen südlich des Guts Steinwänd als<br />
doch erh<strong>eb</strong>licher zusätzlicher <strong>Land</strong>schaftseingriff zu bewerten.<br />
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Im Vergleich zur gewählten Variante (= UVE Trasse) sind die Varianten im Bereich des Scheukofens<br />
bzw. westlich davon eindeutig mit den größeren Beeinträchtigungen verbunden. Die westlichste Variante<br />
weicht der durch den Tagbau geg<strong>eb</strong>enen Vorbelastung bergseitig in noch naturnahe<br />
Bergmischwälder aus und erfordert Maststandorte, die in diesen naturnahen Bergwäldern positioniert<br />
werden müssten. Die westlichste Variante im Bereich Scheukofen ist in der Gesamtbewertung jedenfalls<br />
als die ungünstigste zu bewerten, jene im Abbaubereich des Scheukofens kann zwar als besser<br />
als die westlich davon gelegene bewertet werden, sie ist jedoch gegenüber der gewählten autobahnparallelen<br />
Variante (=UVE Trasse) als ungünstiger zu bewerten.<br />
Im weiteren Verlauf beansprucht die UVE-Trasse mäßig naturnahe Waldbestände und Forstkulturen,<br />
z.T. liegen die Maststandorte in weitgehend vegetationslosen Bereichen der Abbaufelder der Rohstoffgewinnung.<br />
In der Abwägung der genannten Vor- und Nachteile wird der gewählten Variante (= UVE Trasse) aus<br />
Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft eindeutig der Vorzug gegenüber sämtlichen geprüften Varianten in<br />
diesem Raum geg<strong>eb</strong>en.<br />
5.5.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Der Anstieg an den bewaldeten Hängen in Richtung Pass Lueg verläuft in fichtendominierten Waldabschnitten<br />
und ist als naturschutzfachlich günstig zu bezeichnen, die Situierung der Masten kann hier<br />
im Nah<strong>eb</strong>ereich von Forstwegen und in fichtendominierten Waldbeständen erfolgen.<br />
Die Leitungsführung am orographisch rechten Salzachufer kann in diesem Bereich als wesentlich<br />
günstiger bezeichnet werden als auf der orographisch linken Seite. Dies einerseits, weil orographisch<br />
rechts bereits eine Leitungstrasse vorhanden ist und weil orographisch links am Unterhang sehr naturnahe,<br />
forstlich kaum aufgeschlossene Eschen-Ahorn-Ulmen-Schluchtwälder stocken. In den steilen<br />
Abhängen des sogenannten Luegpalfen sind orographisch links der Salzach naturnahe, südexponierte<br />
Buchenwälder entwickelt, die einen wichtigen L<strong>eb</strong>ensraum des Alpenbockkäfers (FFH Anhang II<br />
und IV) darstellen.<br />
Nach Querung der Autobahn tritt die Trasse in das <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge ein und<br />
verläuft auf einer Länge von immerhin 1.305 m in diesem Schutzg<strong>eb</strong>iet. Allerdings handelt es sich<br />
dabei um jene Bereiche, die zwischen der Tauernautobahn und den hier großflächig betri<strong>eb</strong>enen Abbauflächen<br />
liegt. Eine <strong>Land</strong>schaft also, die bereits jetzt in höchstem Maße anthropogen überprägt ist.<br />
Zudem verläuft die Trasse hier in durchwegs Sekundär-L<strong>eb</strong>ensräumen, die erst beim Bau der Autobahn<br />
bzw. bei den Schüttungen der Sichtschutzdämme für die Abbauflächen entstanden sind. Trotzdem<br />
sind hier naturschutzfachlich wertvolle ältere Sukzessionsbereiche mit Kiefern- und Wacholderbestockungen<br />
vorhanden.<br />
Mit der gewählten Variante (=UVE Trasse) erfolgt eine Trassenführung, die soweit wie möglich zwischen<br />
der Autobahn und den Abbauflächen in Richtung Süden geführt werden kann. Sie quert in Folge<br />
im Bereich der Bundesstraßenbrücke die Salzach und wird dann entlang der ostexponierten Hänge<br />
des Hageng<strong>eb</strong>irges weiter geführt. Wertvollen Buchenwäldern und auch den gemäß § 24 SNG geschützten<br />
Schneeheide-Kiefernwäldern kann damit vollständig ausgewichen werden.<br />
Auf Wunsch der Gemeinde Werfen wurden weitere Varianten geprüft. Diese führen ausgehend vom<br />
Mast 177 in Richtung Westsüdwesten, queren die Salzach und umspannen nach dem Anstieg an den<br />
ostexponierten Hängen des Hageng<strong>eb</strong>irges westlich den Steinbruch bzw. das Abbaufeld „Scheukofen“,<br />
um dann unmittelbar westlich der hier großflächig vorliegenden Felsabbaue zur gewählten<br />
Variante (= UVE Trasse) zurück zu führen. Den im Salzachdurchbruch großflächig vorliegenden<br />
Schneeheide-Kiefernwäldern könnte auch mit der Variante über die Abbaufelder des Scheukofens<br />
ausgewichen werden, kleinräumige Bestände würden vollständig ohne Beeinträchtigung überspannt.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Da eine direkte Überspannung des Abbaubereiches jedoch nicht möglich ist, müsste mit der Trasse in<br />
westlicher Richtung in naturnahe Waldbestände (bisher fehlende forstliche Aufschließung) ausgewichen<br />
werden, sodass im Hinblick auf die Maststandorte von deutlich gravierenderen Auswirkungen als<br />
bei der gewählten Trasse (= UVE Trasse) in Talnähe auszugehen ist. Die westlichste Variante im Bereich<br />
Scheukofen ist daher als ungünstigster in Hinblick auf die terrestrische Biologie zu bezeichnen.<br />
Bei den gewählten Varianten im Bereich Scheukofen wäre gegenüber der gewählten autobahnnahen<br />
Variante (= UVE Trasse) ein zusätzlicher Maststandort und damit ein zusätzlicher Eingriffsbereich<br />
erforderlich. Mit den Varianten im Bereich Scheukofen könnte jedoch dem einzigen Vorkommen der<br />
Kreuzotter im Trassenbereich vollständig ausgewichen werden. Abträgliche Auswirkungen auf diese<br />
Tierart sind jedoch höchst unwahrscheinlich, eine Gefährdung der Lokalpopulation ist auch bei einer<br />
talnahen Leitungsführung auszuschließen.<br />
Die nördlich des Aschauergutes geplante, zusätzliche Querung der Salzach ist dort vorgesehen, wo<br />
bereits jetzt die Bundesstraßenbrücke die Salzach quert, d. h. wo bereits jetzt ein landschaftliches<br />
Eingriffsmonument vorliegt. Südlich dieser Salzachtalquerung wurde wiederum ein Verlauf gewählt,<br />
der in den anthropogen überformten Bereichen hier <strong>eb</strong>enfalls großflächig situierten Abbauflächen und<br />
der Bundesstraße liegt. Ab Mast 1185 ist die Mastsituierung günstig, die Maste liegen zwischen den<br />
Abbaufeldern und der Salzachtal-Bundesstraße oder im unmittelbaren Nahbereich der Felsabbaue<br />
oder der zu diesen führenden Aufschließungsstraßen.<br />
In Abwägung der genannten Vor- und Nachteile wird der gewählten Variante (= UVE Trasse) in Bezug<br />
auf Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume der Vorzug gegenüber den<br />
weiteren geprüften Varianten in diesem Raum geg<strong>eb</strong>en. Den geringfügigen Vorteilen der Varianten im<br />
Bereich Scheukofen z.B. in Bezug auf die terrestrische Fauna (Kreuzotter) gegenüber der gewählten<br />
Variante (= UVE Trasse) stehen deutlich höheren Vorteile, die bei einer talnahen Trassenführung in<br />
bereits stark vorbelasteten Räumen im Nahbereich der Autobahn bzw. Abbauvorhaben mit naturschutzfachlich<br />
wesentlich weniger wertvollen L<strong>eb</strong>ensräumen, gegenüber.<br />
5.5.3 Ornithologie<br />
In den südexponierten Felswänden unterhalb vom Ofenauerberg brütenden Wanderfalken kann mit<br />
der gewählten Variante (= UVE Trasse) gut ausgewichen werden. Kollisionsrisiko für Vögel und Eingriff<br />
in Vogell<strong>eb</strong>ensräume werden durch die Führung an der rechten Talseite entlang der bereits vorhandenen<br />
Leitungstrasse wesentlich minimiert, am linken Ufer wäre außergewöhnlich naturnaher bis<br />
natürlicher Vogell<strong>eb</strong>ensraum betroffen (z.B. Weißrückenspecht).<br />
Der gesamte Hangwald vom Pass Lueg bis Werfen ist Brutg<strong>eb</strong>iet des Weißrückenspechts, auch der<br />
von den westlich gelegenen Varianten im Bereich des Scheukofen betroffene Wald im Unterhang ist<br />
Teil des Brutg<strong>eb</strong>iets. Der Weißrückenspecht nutzt in seinem Brutplatzumfeld mehrere oft weit entfernte<br />
Altholzzellen, so dass die Brutreviere sehr groß werden können. Verlust einer Altholzzelle innerhalb<br />
des Brutreviers kann die Fläche unter eine erforderliche Mindestgröße drücken, so dass Verlust des<br />
gesamten Brutreviers zu erwarten wäre.<br />
Beide Varianten (blau und gelb in obiger Abbildung) würden sensiblen Hangwald betreffen. Die westlichste<br />
Variante im Bereich des Scheukofens (gelb) liegt noch höher im Wald als die Variante im Bereich<br />
des Abbaug<strong>eb</strong>ietes Scheukofen, sie würde mehr Wald und mehr Aufhi<strong>eb</strong> verursachen, nämlich<br />
nach vorläufiger Einschätzung des Projektanten 3,5 bis 4,0 ha (im Vergleich zu 0,2 ha für die Variante<br />
im Bereich des Abbaug<strong>eb</strong>ietes Scheukofen). Die für den Naturschutz sensibelste Vogelart im Hangwald<br />
ist der Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos), für den im Hangwald westlich der Salzach<br />
Schutzbemühungen laufen. N<strong>eb</strong>en dem Weißrückenspecht wären auch die für den Naturschutz sensiblen<br />
Vogelarten Grauspecht und Schwarzspecht sowie ein Ausschnitt der hier artenreichen Avifauna<br />
naturnaher Hangwälder betroffen. N<strong>eb</strong>en Brutraumverlust infolge Trassenaufhi<strong>eb</strong>s wäre für alle Arten<br />
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auch Erhöhung des Kollisionsrisikos zu erwarten, das durch Markierung zwar herabgesetzt, aber nicht<br />
auf null reduziert werden könnte. Erhöhtes Kollisionsrisiko für Vögel bei der Querung der Salzach<br />
wäre bei beiden Varianten durch Querung der Salzach an einer neuen Querungsstelle zu erwarten.<br />
Die vorgesehene UVE-Trasse dagegen quert die Salzach nahe einem bestehenden Querbauwerk,<br />
einer Straßenbrücke, und nahe einer bestehenden Leitungsquerung, so dass die Zusatzbelastung<br />
gering ist und durch Markierung der neuen Leitung zusätzlich vermindert wird.<br />
Der Vogelzug ist in diesem Abschnitt des Salzachtales diffus und nicht g<strong>eb</strong>ündelt, besondere Ressourcen<br />
wie Rastplätze oder größere Gewässer bestehen nicht. Auch geomorphologische Sondersituationen,<br />
die zu einer Konzentration des Vogelzuges führen, fehlen. Die enge Talsituation führt im<br />
Gegenteil sogar dazu, dass der Vogelzug – besonders bei günstiger Witterung – vor allem über die<br />
angrenzenden Höhenlagen führt. Zählungen (im Zusammenhang mit der Grundlagenerh<strong>eb</strong>ung für die<br />
UVE) an den Punkten im Talboden zeigen deutlich geringere Zugaktivitäten als z. B. über den Plateauhochlagen<br />
des Hageng<strong>eb</strong>irges. Dennoch ziehen Vögel über der Salzach, und natürlich besteht<br />
Flugaktivität örtlicher Brutvögel entlang des Flusses und darüber hinweg.<br />
Insgesamt ist die gewählte UVE-Trasse mit ihrer Parallelführung an bestehenden Trassen, mit ihrer<br />
Lage weit außerhalb der naturnahen Hangwälder und mit der Salzachquerung entlang bestehender<br />
Querungsstruktur eindeutig die beste Lösung für das Schutzgut Vögel.<br />
5.5.4 Technische Parameter: Geologie und Naturgefahren<br />
Für den Trassenabschnitt zwischen Pass Lueg und Tenneck bestehen aufgrund der geg<strong>eb</strong>enen Topografie<br />
und Geomorphologie besondere Prüferfordernisse auch im Hinblick auf die technische<br />
Machbarkeit sowie Sicherheit in Bezug auf Naturgefahren.<br />
Aus geologischer Sicht ist die gewählte Variante (= UVE Trasse) aufgrund der auf Talniveau wesentlich<br />
günstigeren morphologischen Situation gegenüber den Varianten linksufrig der Salzach im Bereich<br />
Gut Steinwänd bis Feneslgraben vorzuziehen.<br />
Im Rahmen der geologischen Voruntersuchung wurden Maststandortsbereiche mit potentieller Steinschlaggefährdung<br />
ausgewiesen. Entlang der gewählten Varianten (= UVE Trasse) gab es keine, im<br />
Bereich der linksufrigen Trassenvarianten im Bereich Gut Steinwänd bis Feneslgraben sind drei<br />
Standorte potenziell steinschlaggefährdet.<br />
Die Sprunghöhen erreichen aufgrund der Steilheit des Hanges, der relativ großen Rauigkeit und der<br />
ungünstigen Dämpfungseigenschaften des Untergrundes bis zu 11 m (seltene Ausnahmefälle). Für<br />
eine Abdeckung von 95 % der modellierten Bemessungsblöcke wäre eine Schutzmaßnahmen mit<br />
einer Bauwerkshöhe von zumindest 8 m erforderlich. Derzeit sind am Markt keine geprüften und zugelassenen<br />
Steinschlagschutznetze mit einer Bauwerkshöhe von mehr als 7 m verfügbar. Damit könnte<br />
ein ausreichender Schutz nur mit Hilfe von mehreren Reihen von Schutznetzen erreicht werden, was<br />
n<strong>eb</strong>en der sehr aufwändigen Erschließung des Standortes (seichter Fels, sehr steile Hangneigungen)<br />
die Wirtschaftlichkeit der Trassenvariante in Frage stellt.<br />
Der Ostabhang des Hageng<strong>eb</strong>irges ist von intensiver Lawinentätigkeit geprägt. Ein wesentlicher<br />
Grund dafür ist die Leelage in Hauptwindrichtung hinter einem Plateau, was die Schneeakkumulation<br />
in den Gratbereichen begünstigt. Es treten sowohl jährliche Fließlawinen, als auch mehrjährige Staublawinen<br />
auf.<br />
Die Chronikaufzeichnungen, die stummen Zeugen und die Lawinensimulationen zeigen, dass vor<br />
allem die nördlich gelegenen Fenesllawine, Laubkarlawine und Eviwandlawine flächig abgehen und<br />
Trassenabschnitte mit einer Länge von bis zu 500m gefährden. Dabei sind Druckwirkungen von bis zu<br />
500 kPa zu erwarten. Da diese Abschnitte auf konvexen Schuttkegeln liegen, ist eine Überspannung<br />
dieser Bereiche nicht möglich. Die Errichtung von Stützen im Wirkungsbereich dieser Lawinen er-<br />
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scheint technisch kaum möglich, da die Fundamente die zu erwartenden Kräfte nicht aufnehmen können.<br />
Aufgrund der hohen zu erwartenden Fließgeschwindigkeiten ist auch die Errichtung von Ablenkbauwerken<br />
technisch und wirtschaftlich kaum umzusetzen. Ein Hinaufrücken am Hang führt zu keiner<br />
wesentlichen Veränderung der Situation. Im Störfall müssten gefährdete Bereiche durch künstliche<br />
Lawinenauslösung gesichert werden.<br />
Diesen erh<strong>eb</strong>lichen Projekterschwernissen bei den Varianten linksufrig im Bereich Gut Steinwänd bis<br />
Feneslgraben an den Ostabhängen des Hageng<strong>eb</strong>irges, die eine technische und wirtschaftliche<br />
Machbarkeit zweifelhaft erscheinen lassen, steht die gewählte Variante (= UVE Trasse) östlich der<br />
Salzach gegenüber. Die Einreichtrasse erscheint aus lawinenkundlicher Sicht und unter Aspekten der<br />
Arbeitssicherheit im erwähnten Bereich deutlich günstiger.<br />
Für die Detailplanung der gewählten Variante rechtsufrig der Salzach sind Vorgaben im Zusammenhang<br />
mit den Anforderungen zur Sicherheit für die bestehenden Verkehrswege zu berücksichtigen.<br />
Dazu zählen unter anderem erforderliche Abstände von den Tunnelportalen der Autobahn sowie Sicherheitsanforderungen<br />
der Flugrettung.<br />
Im Bereich der Bundesstraßenbrücke (Aschauergut) käme es bei der Variante, die ein Abweichen<br />
vom mittlerweile im Eigentum der APG befindlichen Wohnhaus beinhaltet, zu sehr hohen Masthöhen.<br />
Es wurde daher mit der Ablöse und Situierung der Trasse im Nahbereich des Aschauergutes im Sinne<br />
einer Trassenoptimierung sowie möglichst schonenden Gestaltung der Masthöhen der autobahnparallelen<br />
Variante (= UVE Trasse) der Vorzug geg<strong>eb</strong>en.<br />
5.5.5 Technische und rechtliche Parameter in Bezug auf bergbaurechtliche Bestimmungen<br />
sowie SEVSESO II Gefährdungsbereich<br />
Zur Beurteilung der rechtlichen und technischen Machbarkeit in Bezug auf die Varianten im Abschnitt<br />
zwischen Mast 1177 und 1185 (Bereich des Abbaug<strong>eb</strong>ietes Scheukofen) wurde auch die Genehmigungsfähigkeit<br />
in Bezug auf das Abbaug<strong>eb</strong>iets sowie der Gefährdungsbereiche des Steinbruchbetri<strong>eb</strong>s<br />
und des Sprengmittellagers (SEVESO II Betri<strong>eb</strong>) geprüft. Für diese Varianten (gelbe Linien in<br />
der Übersichtskarte) müssen auch die Rahmenbedingungen in Bezug auf die Vorgaben des Mineralrohstoffgesetzes<br />
(MinroG) sowie die SEVESO II Richtlinie (96/82/EG 2996) in die Gesamtbetrachtung<br />
der Variantenprüfung einfließen.<br />
Maßg<strong>eb</strong>lich für die Varianten im Bereich des Dolomitabbau Scheukofen bzw. westlich davon ist das<br />
gemäß Bescheid des <strong>Land</strong>es <strong>Salzburg</strong> (Zl 20502-20.830./132-2207) im Rahmen eines UVP Verfahrens<br />
bewilligte Abbaug<strong>eb</strong>iet Scheukofen und der damit in Verbindung stehende Gefährdungsbereich<br />
(Sprengungen), da die Varianten diese unmittelbar queren bzw. innerhalb des Gefährdungsbereiches<br />
gelegen sind. Damit gelten die §§ 153 Abs. 2, 156 Abs. 1 MinroG. die eine bergrechtliche Bewilligungspflicht<br />
für die „bergbaufremde Anlage“ 380 kV Leitung beinhalten und regeln. Diese Bewilligung<br />
wäre im UVP Verfahren zur 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung unter Mitanwendung der bergrechtlichen Genehmigungsbestimmungen<br />
zu erteilen.<br />
Aufbauend auf die fachtechnische Beurteilung würde durch die Realisierung der 380-kV-<br />
<strong>Salzburg</strong>leitung die Gewinnungstätigkeit erh<strong>eb</strong>lich erschwert werden. Die bergrechtliche Genehmigung<br />
müsste damit versagt werden, es sei denn, der Bergbauberechtigte würde der Errichtung der<br />
Anlage zustimmen. Unabhängig von der Zustimmung des Bergbauberechtigten, wäre die Genehmigung<br />
aber zu versagen, wenn sich zeigen sollte, dass durch die Errichtung der Leitungsanlage ein<br />
möglichst vollständiger Abbau der Rohstoffe im bewilligten Abbaug<strong>eb</strong>iet verhindert würde.<br />
Da die Zustimmung des Bergbauberechtigten aufgrund der nur mehr eingeschränkt möglichen Abbautätigkeit<br />
mit erh<strong>eb</strong>lichen Mehrkosten für die Errichtung der Leitung verbunden ist, ist die Sicherung<br />
des öffentlichen Interesses an einer ausreichenden, sicheren und preiswerten Versorgung mit elektri-<br />
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scher Energie wie sie gemäß Starkstromwegegesetz gefordert ist, nicht in der Form möglich, wie dies<br />
bei den anderen geprüften Varianten außerhalb des Abbaug<strong>eb</strong>ietes insbesondere bei der gewählten<br />
Variante (= UVE Trasse) der Fall ist.<br />
N<strong>eb</strong>en dem bewilligten Abbaug<strong>eb</strong>iet Scheukofen gem. MinroG befinden sich die beiden Varianten im<br />
Bereich Scheukofen (gelbe Linien) im Auswirkungsbereich des SEVESO II Betri<strong>eb</strong>es „Sprengmittellager“<br />
(Austin Powder Vertri<strong>eb</strong>sgesellschaft mbH). Für dieses Sprengmittellager wurde gem. <strong>Salzburg</strong>er<br />
Raumordnungsgesetz 1998 (SROG 1998) in Umsetzung der SEVESO II Richtlinie der Europäischen<br />
Union bescheidmäßig (Zl 207-92/292-2008) ein Auswirkungsbereich von 450 m festgelegt, der auch<br />
im Rahmen des <strong>Salzburg</strong>er ROG 2009 verbindlich ist. Dieser Auswirkungsbereich wurde der Gemeinde<br />
Werfen mitgeteilt, seitens der Gemeinde aber im Flächenwidmungsplan (noch) nicht entsprechend<br />
der Vorgaben im Raumordnungsgetz gekennzeichnet. Unabhängig von einer durchgeführten Kennzeichnung<br />
durch die Gemeinde im FWP dürfen im Auswirkungsbereich eines Seveso II Betri<strong>eb</strong>s keine<br />
Genehmigungen oder Bewilligungen auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften erteilt werden, wenn<br />
sie zu einer erh<strong>eb</strong>lichen Vermehrung des Risikos oder der Folgen eines schweren Unfalls führen<br />
könnten (§ 15 Abs. 4 SROG 2009). In Bezug auf die 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung ist davon auszugehen,<br />
dass durch einen schweren Unfall im Sprengmittellager im festgelegten Auswirkungsbereich situierte<br />
Masten und Leitungen vollständig zerstört würden mit der Folge, dass im engeren oder weiteren Leitungsbereich<br />
befindliche Menschen irreversible Körperschäden erleiden könnten. Mögliche schwerwiegende<br />
Auswirkungen für die Umwelt könnten nicht ausgeschlossen werden. Unter diesen Umständen<br />
müsste daher jede nach <strong>Land</strong>esrecht (z.B. gemäß Naturschutzgesetz) erforderliche Genehmigung<br />
der Leitungsanlage versagt werden.<br />
Die Sicherheitsgefährdung für die 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung durch das Sprengmittellager würde zudem<br />
eine gravierende Gefährdung der Versorgungssicherheit, wie sie gemäß Starkstromwegegesetz<br />
(StWG) gefordert ist, bedingen.<br />
Da sich die gewählte autobahnnahe Variante (= UVE Trasse) außerhalb des Abbaug<strong>eb</strong>ietes und des<br />
damit in Verbindung stehenden Gefahrenbereiches für Sprengungen sowie außerhalb dse Auswirkungsbereiches<br />
des SEVESO II Betri<strong>eb</strong>es befindet, ist dieser Variante im Abschnitt zwischen Mast<br />
1177 und 1185 den geprüften Varianten im Bereich des Abbaug<strong>eb</strong>ietes Scheukofen der Vorzug zu<br />
g<strong>eb</strong>en.<br />
5.5.6 Gesamtbewertung<br />
Der Planungsraum zwischen Salzachdurchbruch und Tenneck ist grundsätzlich sowohl in Bezug auf<br />
die technischen und topographischen Rahmenbedingungen als auch auf die Schutzinteressen des<br />
Natur- und <strong>Land</strong>schaftsschutzes als äußerst komplexes G<strong>eb</strong>iet entlang der Trasse zu beurteilen.<br />
Maßg<strong>eb</strong>lich für die Auswahl der besten Variante ist daher eine Leitungsführung, die zwischen den<br />
beiden Talseiten pendelt, um damit jeweils die geringer sensiblen Räume nutzen zu können, die aber<br />
auch eine entsprechende Sicherheit der Leitung vor Naturgefahren gewährleistet.<br />
Die Abgrenzung des Schutzg<strong>eb</strong>ietes LSG Tenneng<strong>eb</strong>irge entlang der Autobahn orographisch rechts<br />
ist dabei nicht der maßg<strong>eb</strong>liche Faktor, da diese nicht direkt repräsentativ für die Qualität des Naturraumes<br />
in diesem Bereich ist. Andererseits befinden sich orographisch links in Bezug auf Tiere (z.B.<br />
Wanderfalke, Alpen-Bockäfer), Pflanzen (Frauenschuh) und Biotope (Ahorn-Eschen-Schluchtwälder,<br />
naturnahe Buchenwälder) sensible Bereiche, die nicht zur Gänze durch die Schutzg<strong>eb</strong>ietsabgrenzung<br />
Natura 2000 Naturschutzg<strong>eb</strong>iet Hageng<strong>eb</strong>irge erfasst sind. Es wurden daher detaillierte Variantenstudien<br />
unter Berücksichtigung der seitens der Gemeinde eing<strong>eb</strong>rachten Vorschläge durchgeführt um<br />
eine integrierte Gesamtplanung und Trassenoptimierung gewährleisten zu können.<br />
Die gewählte Trasse (UVE Trasse) meidet die hoch sensiblen orographisch linken Talflanken im Bereich<br />
Gut Steinwänd bis Feneslgraben, die in Bezug auf das <strong>Land</strong>schaftsbild sowie Biotope und Öko-<br />
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systeme insbesondere auch in Bezug auf die Ornithologie als auch in Bezug auf die technischen Parameter<br />
betreffend Geologie und Naturgefahren als hoch sensibel zu bewerten sind. Die linksufrigen<br />
Varianten im Bereich Scheukofen sind aus Gründen der Ornithologie sowie dem <strong>Land</strong>schaftsschutz<br />
und Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume als schlechter zu bewerten als<br />
die gewählte UVE Trasse. Einzig in Bezug auf den Teilaspekt der terrestrischen Faune (Vorkommen<br />
von Kreuzottern) ist in diesem Bereich eine geringfügig bessere Variante als die UVE Trasse geg<strong>eb</strong>en.<br />
Diese geringfügigen Vorteile überwiegen jedoch in der Gesamtabwägung in Bezug auf den Natur-<br />
und <strong>Land</strong>schaftsschutz nicht die Vorteile der autobahnnahen Trasse (= UVE Trasse in diesem<br />
Bereich).<br />
Weiter westlich im Bereich Scheukofen gelegene Varianten sind grundsätzlich aus Sicht des Naturund<br />
<strong>Land</strong>schaftsschutz als schlechter zu bewerten als jene im Nahbereich des Abbaug<strong>eb</strong>ietes<br />
Die erforderliche Querung der Salzach wurde jeweils dort gewählt wo durch die bestehenden Verkehrs-<br />
und Leitungsinfrastruktur die Vorbelastung des <strong>Land</strong>schaftsraumes am höchsten ist.<br />
Darüber hinaus sind die Varianten im Nahbereich der Abbaufelder des Scheukofens sowie dem geg<strong>eb</strong>enen<br />
Seveso II Gefährdungsbereich aus rechtlichen und technischen Gründen deutlich schlechter zu<br />
bewerten wie die gewählte Variante (=UVE Trasse). Aufgrund der Vorgaben des MinroG sowie der<br />
SEVESO II Richtlinie der EU, wie sie im <strong>Salzburg</strong>er Raumordnungsgesetz umgesetzt wurde, ist davon<br />
auszugehen, dass die Varianten im Bereich Scheukofen (gelbe Linien) nicht genehmigungsfähig sind.<br />
Durch die Demontage der 110 kV Leitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH können bei der gewählten Trasse<br />
(UVE Trasse) im Gegensatz zu den geprüften Varianten zudem bereits genutzte Trassenräume in die<br />
Planung miteinbezogen werden und damit Neubelastungen im Vergleich zu weiteren Varianten minimiert<br />
werden.<br />
5.6 Höllngraben/Jägerköpfl GLT Latschenhochmoor Filzen Mast 1219 bis 232<br />
Im Bereich Höllngraben befindet sich die Trasse vergleichbar dem Verlauf der Trasse ab Tenneck<br />
deutlich abgesetzt vom Hauptsiedlungsraum oberhalb der durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />
bestimmten Hanglagen. Da in diesen Hanglagen n<strong>eb</strong>en den traditionellen landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen auch einzelne Wohnstandorte sowie durch Wohnbauten überprägte landwirtschaftliche<br />
Weiler gelegen sind, ist ein Abrücken der Trasse von diesen Siedlungsräumen und damit ein Vordringen<br />
in höhere Lagen eine maßg<strong>eb</strong>liche Rahmenbedingung für die Trassenplanung und Auswahl geeigneter<br />
Varianten erforderlich.<br />
Der Bereich Höllngraben – Jägerköpfel wurde in Bezug auf den geschützten <strong>Land</strong>schaftsteil Latschenhochmoor<br />
Filzen sowie aufgrund der Kerng<strong>eb</strong>iete für Auerhuhnvorkommen einer Variantenprüfung<br />
unterzogen. Mit dem Gasthaus Hölln und dem Jagdhaus Hölln, die ganzjährig bewohnt sind, sind<br />
trotz grundsätzlichem Abweichen von den Siedlungsräumen punktuell Wohnnutzungen geg<strong>eb</strong>en, die<br />
die gleichen Vorgaben für humanmedizinisch notwendige Abstände bedingen und daher auch kleinräumig<br />
einzelne Zwangspunkte für die Auswahl von Varianten erg<strong>eb</strong>en.<br />
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Abbildung 5-6:<br />
Übersicht Varianten Höllngraben/Jägerköpfl GLT Latschenhochmoor Filzen<br />
5.6.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Querung der bewaldeten und forstlich bewirtschafteten Tal- und Hanglagen im Höllngraben ist aus<br />
Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft als wenig problematisch zu bewerten. Eine detaillierte Betrachtung<br />
erfolgt daher hinsichtlich des GLT „Latschenhochmoor Filzen“ sowie für die durch den Höllngraben<br />
verlaufenden überregionalen Wanderwege erfolgen.<br />
Mit Ausnahme einer bergseitig über Jagerköpfl und Hahnse<strong>eb</strong>oden verlaufenden Variante weichen die<br />
geprüften Trassenführungen dem GLT lokal aus, eine Variante überspannt den GLT. Die im Talboden<br />
des Höllngraben geführten Trassen verlaufen über kürzere Distanzen im unmittelbaren Nahbereich<br />
der Fern- und Regionalwanderwege WWW 01A, Arnoweg, Via alpina und Almenweg.<br />
Entsprechend der nach oben zu abnehmenden Bewirtschaftungsintensität der Waldbestände und der<br />
nach oben zunehmenden Natürlichkeit im <strong>Land</strong>schaftscharakter sind die talseitig verlaufenden Varianten<br />
etwas günstiger als die weiter bergseitig verlaufenden Varianten, und merklich günstiger als die<br />
auf Höhen um 1.100 hm verlaufende Variante am Hahnse<strong>eb</strong>oden zu beurteilen. Letztere verursacht<br />
aufgrund des Verlaufs am Übergang des Höllntals zu der bewaldeten Hoch<strong>eb</strong>ene des Hahnse<strong>eb</strong>odens<br />
erh<strong>eb</strong>liche Fernwirkungen in Richtung des touristisch-alpinistisch bedeutenden G<strong>eb</strong>iets Arthurhaus<br />
/ Hochkeil / Mitterbergalm (Distanz ca. 2 bis 3 km), evtl. auch aus bestimmten Teilen des<br />
Salzachtalraums.<br />
Vor diesem Hintergrund werden die im Talboden des Höllngraben und entlang der Unterhanglagen<br />
verlaufenden Trassenvarianten aus landschaftlicher Sicht als im Wesentlichen gleichwertig bewertet,<br />
während Trassenführungen über den Hahnse<strong>eb</strong>oden bzw. über den GLT abgelehnt werden müssen.<br />
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5.6.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
In den Hängen östlich, südöstlich und südlich des Höllenbaches wurde eine Reihe von Trassenvarianten<br />
untersucht. Letztendlich ist unter Berücksichtigung der Raufußhuhnproblematik, der Qualität und<br />
Artenszusammensetzung der Waldbestände sowie unter Minimierung der Leitungslänge der UVE<br />
Trasse der Vorzug gegenüber den geprüften Varinaten zu g<strong>eb</strong>en. Sie verläuft primär in fichtendominierten<br />
vergleichsweise jungen Waldbeständen am Grunde des Höllngrabens und befindet sich damit<br />
unterhalb der Kernbereiche des Auerhuhng<strong>eb</strong>ietes. Im Anstieg aus dem Höllngraben wurde der kürzest<br />
mögliche Verlauf in Fichtenbeständen unter Berücksichtigung der Sichtbarkeit von nächst gelegenen<br />
Wohnhäusern aus gewählt.<br />
Der Bereich des GLT Latschenhochmoores Filzen konnte mit der gewählten Trasse ausgewichen<br />
werden. Den, in den zum Teil lückigen Waldbeständen, bestehenden Niedermoore konnte durch überlegte<br />
Mastwahl sowie entsprechende Modifikation der Maststandorte ausgewichen werden.<br />
5.6.3 Gesamtbewertung<br />
Mit der gewählten Trasse (= UVE Trasse) konnte im Vergleich zu den geprüften Varianten dem Kernbereich<br />
des Auerhuhng<strong>eb</strong>ietes ausgewichen werden ohne dabei zusätzliche Belastungen für die<br />
<strong>Land</strong>schaft und hier vor allem das <strong>Land</strong>schaftsbild zu generieren. Weiters wurde dem geschützten<br />
<strong>Land</strong>schaftsteiles Latschenhochmoor Filzen ausgewichen und durch entsprechende Modifikationen<br />
und Optimierung der Maststandorte der Eingriff in hochwertige L<strong>eb</strong>ensräume gegenüber den geprüften<br />
Varianten minimiert.<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
5.7 Einöden - Anbindung UW Pongau: Mast 255 bis 266 bzw. 255 bis 264<br />
Der Bereich Einöden mit der hier erforderlichen Anbindung der 380 kV Freileitung an das UW Pongau<br />
in Verbindung mit der Mitführung der 110 kV Leitung der SNG und <strong>eb</strong>enso Anbindung der 110 kV<br />
Mitführung an das UW Pongau bestehen besondere technische Vorgaben in diesem Trassenabschnitt.<br />
Hier unterliegen die Maststandorte und im speziellen der Mast 257 differenzierten technischen<br />
Anforderungen in Bezug auf Lage und Standfestigkeit sowie Möglichkeit zur Anbindung der jeweiligen<br />
Leitungsabschnitte (Winkel der Leiterseile).<br />
Als Varianten wurden daher sowohl unterschiedliche Situierungen von Maststandorten als auch Leitungsführungen<br />
in Bezug auf die Anbindung an das UW Pongau geprüft.<br />
Grundsätzlich befindet sich der Bereich wiederum abseits der Tallagen in siedlungsraumferner Lage,<br />
um auf möglichst kurzer Distanz wieder an den Leitungsverlauf sowohl Richtung Norden (Bischofshofen)<br />
als auch Richtung Westen (Mühlbach, St. Veit) anschließen zu können.<br />
Dies bedingt einen Leitungsverlauf in Höhen bis zu 1.200m+SH. Die Trassenachse bleibt jedoch unterhalb<br />
der für die <strong>Land</strong>schaft besonders sensiblen Alpinstufe.<br />
Aufgrund der geg<strong>eb</strong>enen hochwertigen <strong>Land</strong>schaftsraumausstattung wurden hier Varianten untersucht<br />
und zusätzlich durch Modifikationen in Bezug auf die Situierung der Maststandorte sowie Erschließungsplanung<br />
eine optimierte Trasse im Bereich dieses technisch maßg<strong>eb</strong>lichen Bestandteils<br />
des Leitungsprojektes entwickelt.<br />
Abbildung 5-7:<br />
Übersicht Varianten Einöden – Anbindung UW Pongau<br />
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5.7.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Waldbestände der Montanstufe sind bis auf Höhen um 1.200 m+SH eng verzahnt mit der kleinteilig<br />
strukturierten, bergbäuerlichen Kulturlandschaft, die den Hanglagen in dieser Höhenlage ihren besonderen<br />
landschaftlichen Reiz vermittelt.<br />
Mit der gewählten Trasse kann im Vergleich zu der weiter südlich gelegenen Variante einer solchen<br />
Kulturlandschaft in Einöden lokal ausgewichen werden, nicht allerdings der weiter talwärts gelegenen<br />
Kulturlandschaft um den Weiler Höch. Die gewählte Trasse ist damit aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft<br />
gegenüber den geprüften Varianten zu bevorzugen.<br />
5.7.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Der Kreuzungspunkt der Leitungen im Bereich Einöden stellt einen besondere Herausforderung dar,<br />
da in diesem Bereich eine <strong>Land</strong>schaftsausstattung mit außerordentlich hoher Biodiversität geg<strong>eb</strong>en<br />
ist, mit hochrangig schützenswerten L<strong>eb</strong>ensraumkomplexen (unter anderem montane Borstgras-<br />
Weiderasen mit mehreren auch FFH-geschützten Vertretern der Herpetofauna, mit einer reichen Ausstattung<br />
an zum Teil hochrangig gefährdeten Heuschrecken und einer artenreichen Schmetterlingsfauna).<br />
Eingriffe in diese L<strong>eb</strong>ensräume können durch die optimierte Variante (= UVE Trasse) gegenüber<br />
den anderen Varianten in diesem Bereich vollständig vermieden werden. Die Leitungsführung<br />
wurde so gewählt, dass kein einziger Mast in schützenswerten Biotopen liegt, auch Aufschließungsstraßen<br />
berühren nicht derartige L<strong>eb</strong>ensräume.<br />
Der abzweigende Ast in Richtung UW Pongau (Ostast) konnte bei der gewählten Trasse (=UVE Trasse)<br />
gegenüber der weiteren geprüften Variante so situiert werden, dass sämtliche Masten im unmittelbaren<br />
Umfeld von vorhandenen Straßen oder Forstwegen liegen und dass darüber hinaus die Sichtbarkeit<br />
der Leitung durch vorhandene Waldstrukturen minimiert wird.<br />
Für den vom Kreuzungspunkt in Richtung Westen verlaufende Ast wurden mehrere Varianten geprüft<br />
und dabei auch Aspekte der Aufschließung zu den jeweiligen Masten geprüft. Ein Tangieren der in<br />
diesem Bereich großflächig vorhandenen Niedermoore ist bei der gewählten Variante (= UVE Trasse)<br />
im Gegensatz zu den weiteren – v.a. aus technischer Sicht wünschenswerten und einfacheren Varianten<br />
– ausgeschlossen. überall dort, wo die Zufahrten durch Niedermoorbereiche geführt hätten, wurde<br />
auf die Errichtung der Masten durch Materialseilbahnen zurückgegriffen.<br />
5.7.3 Gesamtbewertung<br />
Grundsätzlich bestehen für diesen technisch anspruchsvollen Bereich des Leitungsabstieges Richtung<br />
UW Pongau differenzierte Rahmenbedingungen für die Trassenplanung. Mit der gewählten Variante<br />
(= UVE Trasse) konnte ein Lösung sowohl in Bezug auf die Leitungsführung als auch auf die konkrete<br />
Wahl der Maststandorte gefunden werden, die den schützenswerten L<strong>eb</strong>ensraumkomplexen ausweicht.<br />
Weiters weicht diese nördlicherer Variante (UVE Trasse) den kleinteilig strukturierten Bereichen<br />
der Kulturlandschaft in diesem Bereich aus und kann daher in Bezug auf die Auswirkungen auf<br />
die <strong>Land</strong>schaft als besser bewertet werden.<br />
Für die letzten drei Spannfelder vor der Einbindung in das UW Pongau kann der Trassenraum der<br />
bestehenden aber zur Demontage geplanten 110 kV Leitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH genutzt werden.<br />
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5.8 Schleichkogel bis Bodenberg / Dientenbachgraben: Mast 267 bis 319<br />
Für den Bereich Schleichkogel bis Dientbachgraben wurden Varianten geprüft, die außerhalb der<br />
landschaftlich hochwertigen <strong>Land</strong>schaftsräume (Wertstufe 4) des Schne<strong>eb</strong>erges zu liegen kommen,<br />
um die Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Land</strong>schaft minimieren zu können.<br />
Der grundsätzliche Verlauf der Leitung in dieser Höhenstufe bzw. innerhalb dieses <strong>Land</strong>schaftsraumes<br />
ist wiederum aus dem Gesamtverlauf der Leitung und dem Ausweichen von Siedlungsg<strong>eb</strong>ieten,<br />
die an diesen exponierten Hanglagen in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in<br />
höhere Lagen vordringt, ableitbar. Ein Wechsel zwischen den Höhenlagen bedingt jedoch zum einen<br />
eine längere Leitungsführung aber auch eine deutlich höhere Sichtbarkeit in Verbindung mit einem<br />
„unruhigeren“ Verlauf.<br />
Es wurden daher kleiräumig dort Varianten untersucht, wo aufgrund von Talquerungen ein Abstieg in<br />
niederer Höhen und damit verbundenen ein eventuell geringerer Aufstieg möglich ist (z.B. Bodenberg<br />
– Abstieg Dientbachgraben) und darüber hinaus grundsätzliche Überlegungen zur Trassenführung im<br />
entsprechenden <strong>Land</strong>schaftsraum angestellt.<br />
Abbildung 5-8:<br />
Übersicht Schleichkogel bis Bodenberg - Dientenbachgraben<br />
5.8.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Querung der bewaldeten und forstlich bewirtschafteten Hanglagen zu beiden Seiten des Dientenbachgrabens<br />
ist aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft als wenig problematisch zu bewerten. Die Talquerung<br />
erfolgt an einer landschaftlich wenig auffälligen, auch von der L 164 Dientner Straße aus<br />
kaum sichtigen Stelle, der Bodenabstand zur untersten Seil<strong>eb</strong>ene beträgt an der L 164 Dientner Straße<br />
ca. 180 m.<br />
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Im Bereich östlich Roslalm (oberes Einzugsg<strong>eb</strong>iet des Schleichgrabens) wurden im Rahmen der detaillierten<br />
Trassenfindung Maststandorte auf einer ungefähren Seehöhe von ca. 1100 m begutachtet.<br />
Das Gelände stellte sich dabei flächig als morphologisch äußerst unruhig dar. Tiefgründiger<br />
Hangschutt, der in mehreren Gräben und Anrissen aufgeschlossen war, hoher Wassergehalt (Vernässungen,<br />
Quellaustritte) sowie deutliche Bewegungszeichen machten eine bergwärtige Verschi<strong>eb</strong>ung<br />
bis über das Einzugsg<strong>eb</strong>iet des Schleichgrabens in diesem Bereich notwendig.<br />
Eine vertiefte Betrachtung ist für die Trassenführung durch die hoch gelegenen, hochmontan-subalpin<br />
strukturierten, landschaftlich hochwertigen Teile des <strong>Land</strong>schaftsraums vorzunehmen.<br />
Hier wären zumindest abschnittsweise alternative Trassenführungen in geringer Höhenlage denkbar,<br />
die anstelle der naturnah anmutenden, gut strukturierten und landschaftlich reizvollen Waldbestände<br />
die deutlich intensiver bewirtschafteten, häufig monoton wirkenden montanen Fichtenwälder durchqueren<br />
würden.<br />
Allerdings sind die Waldbestände der Montanstufe bis auf Höhen um 1.200 m+SH eng verzahnt mit<br />
der kleinteilig strukturierten, bergbäuerlichen Kulturlandschaft, die den Hanglagen in dieser Höhenlage<br />
ihren besonderen landschaftlichen Reiz vermittelt. Eine Trassenführung in tieferen Lagen als die gewählte<br />
verursacht daher jedenfalls erh<strong>eb</strong>liche Beeinträchtigungen der Wert g<strong>eb</strong>enden Strukturen der<br />
bergbäuerlichen Kulturlandschaft.<br />
In der Abwägung des durch die Höhenlage bedingten Eingriffs in naturnah anmutende, gut strukturierte<br />
und landschaftlich reizvolle Waldbestände mit einem durch den Verlauf über die bergbäuerliche<br />
Kulturlandschaft verursachten Eingriff wird aus gutachtlicher Sicht der gewählten Trassenführung der<br />
Vorzug geg<strong>eb</strong>en.<br />
Für den Abschnitt Bodenberg wurde eine weiter südlich durch bewaldete Hanglagen verlaufende Variante<br />
untersucht.<br />
• Abzweig an der Nordflanke des Bründlinggrabens (oberhalb Eschenau) auf ca. 1.210 m+SH<br />
• Querung Forstweg Kendlbacher (waldüberspannender Abspannmast auf ca. 1.040 m)<br />
• Weitspannfeld über Dientenbachtal zum untersten Forstweg des Gegenhangs auf ca. 960 m im<br />
Waldgürtel südlich der Metzlehenalm<br />
• Sehr steiler Aufstieg über die östlichen Freiflächen der Metzlehenalm, oberhalb Jäuchlalm (dort<br />
Forstwegerschließung)<br />
• Weiter ansteigend zum bewaldeten Rücken auf ca. 1.380 m<br />
• Weiter entlang des oberen Forstwegs der Nordflanke des Schwarzenbachtals<br />
• Einbindung im hinteren Schwarzenbachtal in den Hauptkorridor<br />
Allerdings wäre mit dieser ca. 0,5 km längeren Trasse im Vergleich zur gewählten Trasse (= UVE<br />
Trasse) keine annähernd horizontale Überquerung des Dientenbachtals möglich (Distanz ca. 800 m).<br />
Der sehr steile Anstieg südlich der Metzlehenalm und weiter bis nach der Jäuchlalm wäre nur als<br />
Trassenaufhi<strong>eb</strong> möglich. Zudem wäre mit der Metzlehenalm und der Jäuchlalm eine dem Bodenberg<br />
gleich hochwertige Bergbauernlandschaft betroffen. Noch weiter südlich verlaufende Querungen des<br />
Dientenbachtals berühren im Bereich Mitterstein wiederum hochwertige bergbäuerliche Kulturlandschaften<br />
sowie das Ausflugsziel Hirtenkapelle und erreichen zudem nochmals größere Höhenlagen.<br />
Der gewählten Variante (= UVE Trasse) ist daher der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en.<br />
108/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
5.8.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Innerhalb des Abschnittes von Mast 267 bis 319 befinden sich einzelne Teilbereiche, die einer vertieften<br />
Betrachtung in Bezug bedürfen. Maßg<strong>eb</strong>lich dabei ist, sensiblen Kernbereichen von Raufußhühnern<br />
auszuweichen. Eine Minimierung der Eingriffe ist aber auch im Wesentlichen durch kleinräumige<br />
Modifikationen und Optimierung entlang der gewählten Trassenachse möglich:<br />
Spannfelder von Mast 287 – 289 (Stölzlberg)<br />
Im Bereich südlich der Althauslam ist die <strong>Land</strong>schaft durch Niedermoore, extensive Weideflächen und<br />
landschaftsprägende Gehölzstrukturen aus naturschutzfachlicher Sicht „sensibel“. Durch überlegte<br />
Leitungsführung und Mastsituierung konnten auch hier Lösungen gefunden werden, die die schützenswerten<br />
L<strong>eb</strong>ensräume zur Gänze meiden. Die Zufahrt erfolgt zwar im Bereich bestehender Fahrstraßen,<br />
durch die umliegenden hochwertigen L<strong>eb</strong>ensräume ist jedoch ein entsprechendes Schutzkonzept<br />
notwendig, das in die landschaftsökologische Begleitplanung integriert wurde.<br />
Hier liegt die Trassenachse am nördlichen Rand außerhalb des Kernbereiches eines weiteren Auerhuhng<strong>eb</strong>ietes,<br />
jenes des Hochglocker.<br />
Spannfelder Mast 294 bis 311 (Hochegg)<br />
Der Trassenverlauf südlich der Grünsteinalm wurde - um individuenreichen Raufußhuhnpopulationen<br />
auszuweichen - nach Norden und somit hangabwärts verschoben, weshalb die aus Sicht der terrestrischen<br />
Biologie wünschenswerte Lage der Leitung parallel zur Forststraße nicht realisiert werden<br />
konnte. Allerdings konnte auch in diesem Bereich eine Leitungsführung mit vergleichsweise geringen<br />
Eingriffen in den terrestrischen Naturhaushalt gefunden werden, wobei die Aufschließung großteils<br />
nicht über Wege, sondern über anzulegende Seilbahnen erfolgt. Dort wo gewisse Aufschließungsstraßen<br />
notwendig sind, wurden diese im Bereich der Almflächen so geführt, dass sie nicht in den<br />
montanen Borstgras-Rasen, sondern in den besser gedüngten Rotschwingel-Kammgrasweiden bzw.<br />
in lägerflurartigen Bereichen zu liegen kommen.<br />
Spannfelder Mast 311 – 317 (Bodenberg)<br />
Die weitere Trassenführung bis hin zum Abstieg in die Talniederungen des Dientener Baches liegen<br />
durchwegs in den Fichtenforsten und nahe an den Forststraßen – sie sind durchwegs im Hinblick auf<br />
die terrestrische Biologie als unproblematisch zu bezeichnen. Auch hier ist ein ausgedehntes Auerhuhng<strong>eb</strong>iet,<br />
das Vorkommen Hochegg – Hollereggwald, jedoch außerhalb des Kerng<strong>eb</strong>ietes in seinem<br />
tiefer gelegenen Bereich entlang der Forststraße betroffen. Durch gleichzeitig ins Projekt aufgenommene<br />
entsprechend großflächige, L<strong>eb</strong>ensraum verbessernde Maßnahmen für diese Organismen<br />
können jedoch die Populationen uneingeschränkt erhalten bleiben. Damit ist ein derartiger Trassenabschnitt<br />
aus Sicht des Schutzgutes „Raufußhühner“ als „neutral“ zu betrachten, wodurch die Aspekte<br />
der weiteren Schutzgüter zum Tragen kommen.<br />
Im Bereich Bodenberg repräsentiert die <strong>Land</strong>schaft - bedingt durch das noch gut ausg<strong>eb</strong>ildete Ensemble<br />
mit Heckenzügen, zum Teil mageren Wiesen, artenreichen Waldrändern, imposanten Baumgruppen<br />
und majestätischen Einzelbäumen - noch den klassischen Typus der naturnahen Kulturlandschaft.<br />
Die Querung dieses Bereiches wurde dort vorgenommen, wo eine minimale Überspannung der<br />
Offenlandbereiche geg<strong>eb</strong>en ist. Die Situierung der Masten erfolgte entweder in fichtendominierten<br />
Waldabschnitten oder in intensiver bewirtschafteten Wiesenbereichen. Der gewählten Variante (=<br />
UVE Trasse) ist daher der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en.<br />
Teilweise konnten die Eingriffe auch durch die Masterrichtung mittels Materialseilbahn minimiert werden.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 109/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
5.8.3 Gesamtbewertung<br />
Mit der gewählten Variante (=UVE Trasse) konnte dem aus Sicht des Schutzgut <strong>Land</strong>schaft sensiblen<br />
<strong>Land</strong>schaftsraum Schne<strong>eb</strong>erg (alpine Stufe) nicht ausgewichen werden. Dies wäre aber auch nicht<br />
zielführend gewesen, da die Trasse vergleichsweise nah an die bewirtschafteten Almen rücken würde<br />
und damit auch hochwertige bergbäuerliche Kulturlandschaften und deren wertg<strong>eb</strong>ende Strukturen<br />
beeinträchtigt werden würden.<br />
Es wurde daher auch jene Variante (= UVE Trasse) gewählt, bei der eine minimale Überspannung der<br />
Offenlandschaft geg<strong>eb</strong>en ist. Darüber hinaus konnte durch die Prüfung von Varianten auch ein Abrücken<br />
aus Auerhuhnkerng<strong>eb</strong>ieten erzielt werden. Detailmodifikationen sowie Optimierungen in Bezug<br />
auf die Aufschließung der Maststandorte ermöglichen zusätzliche Verbesserungen im Bereich der<br />
Trasse.<br />
110/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
5.9 Taxenbach – Gschwandtnerberg Schlacherlehen Mast 1332 bis 1342<br />
Vergleichbar dem Abschnitt von Mast 267 – 319 befindet sich die Trasse im Bereich Gschwandtnerberg<br />
auch hier auf Grund ihrer Höhenlage oberhalb von 1.300m+SH in einem sensiblen <strong>Land</strong>schaftsraum<br />
– den „Westlichen Dientener Bergen“.<br />
Es wurden daher wiederum Varianten untersucht, die ein Abrücken aus den naturnahen Waldbereichen<br />
ermöglichen. Darüber hinaus war die Prüfung von Varianten auch im Sinne einer notwendigen<br />
Verbesserung der Aufschließung von Maststandorten erforderlich. Es wurden grundsätzlich Varianten<br />
untersucht, die in den Gesamtverlauf der Trasse integriert werden können ohne dabei maßg<strong>eb</strong>lich<br />
längere Leitungsabschnitte zu bedingen.<br />
Abbildung 5-9:<br />
Übersicht Varianten Gschwandtnerberg - Schlacherlehen<br />
5.9.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Eine vertiefte Betrachtung ist für die Trassenführung durch die hoch gelegenen, hochmontan-subalpin<br />
strukturierten, landschaftlich hochwertigen Teile des <strong>Land</strong>schaftsraums vorzunehmen. Hier wären<br />
zumindest abschnittsweise alternative Trassenführungen in geringer Höhenlage denkbar, die anstelle<br />
der naturnah anmutenden, gut strukturierten und landschaftlich reizvollen Waldbestände die deutlich<br />
intensiver bewirtschafteten, häufig monoton wirkenden montanen Fichtenwälder durchqueren würden.<br />
Eine solche Variante wurde etwa im Bereich Schlacherlehen geprüft.<br />
Allerdings sind die Waldbestände der Montanstufe bis auf Höhen um 1.200 m+SH eng verzahnt mit<br />
der kleinteilig strukturierten, bergbäuerlichen Kulturlandschaft, die den Hanglagen in dieser Höhenlage<br />
ihren besonderen landschaftlichen Reiz vermittelt. Eine Trassenführung in tieferen Lagen als die ge-<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 111/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
wählte verursacht daher jedenfalls erh<strong>eb</strong>liche Beeinträchtigungen der Wert g<strong>eb</strong>enden Strukturen der<br />
bergbäuerlichen Kulturlandschaft.<br />
In der Abwägung des durch die Höhenlage bedingten Eingriffs in naturnah anmutende, gut strukturierte<br />
und landschaftlich reizvolle Waldbestände mit einem durch den Verlauf über die bergbäuerliche<br />
Kulturlandschaft verursachten Eingriff wird aus gutachtlicher Sicht der gewählten Trassenführung der<br />
Vorzug geg<strong>eb</strong>en.<br />
5.9.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Spannfelder Mast 1332 – 1339 (Schacherlehen)<br />
Der <strong>Land</strong>schaftsraum nördlich oberhalb vom Schlacherlehen stellt eine äußerst biodiverse <strong>Land</strong>schaft<br />
mit Niedermooren, montanen Borstgras-Rasen, kleinen Feldgehölzen, Einzelbäumen und Resten von<br />
Buchenbestockungen dar. Hier war ursprünglich geplant, eine relativ lange Aufschließungsstraße<br />
anzulegen, um damit die Masten 334 bis 337 zu errichten. Durch detaillierte Prüfung von Varianten<br />
konnte eine Variante mit Verlegung der Trasse in Richtung Norden parallel zur hier verlaufenden<br />
Forststraße gefunden werden (= UVE Trasse). Die Aufschließungsstraße entfällt somit zur Gänze, die<br />
Situierung der Masten und die dafür notwendigen Aufschließungsmaßnahmen sind – bedingt durch<br />
die Lage unmittelbar an der Forststraße – aus Sicht der terrestrischen Biologie unproblematisch. Mit<br />
der gewählten Variante (= UVE Trasse) befindet sich die Trasse nun auch unterhalb des örtlichen<br />
Auerhuhnvorkommens am Gschwandtnerberg am Rande des Waldes.<br />
Spannfelder 1339 – 1342 (Taxberg – Holzlehen))<br />
Am Taxberg im Umfeld von Holzlehen liegen <strong>eb</strong>enfalls noch relativ großflächige montane Borstgras-<br />
Rasen vor. In diesem Bereich wurden die notwendigen Maststandorte durch kleinräumige Modifikationen<br />
unmittelbar an den Waldrand bzw. an das Ende der bestehenden forstlichen Aufschließungsstraßen<br />
verlegt. Überall dort, wo nicht direkt zum Mast zugefahren werden kann, werden kleinräumige<br />
Seilbahnen errichtet, die im Anschluss an die Mastfertigstellung wieder entfernt werden. Dadurch kann<br />
auch in diesem vergleichsweise sensiblen Raum eine Lösung gefunden werden, die die Naturschutzinteressen<br />
geringst möglich beeinträchtigt. In Folge verläuft die Trasse in Richtung Westen oder im<br />
Bereich der Fichtenforste und ist als relativ unproblematisch aus Sicht der terrestrischen Biologie zu<br />
bezeichnen.<br />
5.9.3 Gesamtbewertung<br />
Der gewählte Variante (= UVE Trasse) ist trotz des Verlaufes in sensiblen <strong>Land</strong>schaftsräumen (Westliche<br />
Dientener Berge) der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en, da sie im Vergleich zu den weiteren Varianten Eingriffe<br />
in reich strukturierte Kulturlandschaften sowie sensible L<strong>eb</strong>ensräume (Kerng<strong>eb</strong>iete Auerhuhnvorkommen)<br />
meidet und zudem eine optimierte Trasse in Bezug auf die vorhandene Biodiversität darstellt.<br />
Diese Optimierungen beinhalten auch die Verbesserung von Aufschließungen für die Errichtung von<br />
Maststandorten.<br />
112/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
5.10 Salzachtalquerung Högmoos Taxenbach Mast 1339 bis 357<br />
Entsprechend den Erg<strong>eb</strong>nissen der Alternativenprüfung, die auch die Prüfung verschiedenen Verläufe<br />
im Salzachtal beinhaltet hat (vgl. Kapitel 4.2.3.4), kann in der Gesamtabwägung des Trassenverlaufes<br />
zwischen UW Pongau und UW Kaprun jener Trasse der Vorzug geg<strong>eb</strong>en werden, die das Salzachtal<br />
bereits in Högmoos quert um weiter auf der Schattseite bis zum UW Kaprun geführt zu werden.<br />
Mit der Talquerung in Högmoos wurde grundsätzlich jener Bereich im Salzachtal gewählt, der das<br />
Salzachtal auf möglichst kurzem Weg quert und die Einsehbarkeit der Trasse im Bereich der angrenzenden<br />
Hanglagen möglichst gering hält.<br />
Da Talquerungen aus Sicht der <strong>Land</strong>schaft grundsätzlich sensible Trassenabschnitte darstellen wurde<br />
für die Talquerung Högmoos eine vertiefte Untersuchung von Varianten durchgeführt. Sensible <strong>Land</strong>schaftsräume<br />
sind hier nicht unmittelbar betroffen.<br />
Abbildung 5-10: Übersicht Varianten Taxenbach – Högmoos - Salzachtalquerung<br />
5.10.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Trassenführung in den montanen, in der Regel mehr oder minder intensiv bewirtschafteten Fichtenwäldern<br />
oberhalb der kleinteilig strukturierten, bergbäuerlichen Kulturlandschaft, welche den Hanglagen<br />
in dieser Höhenlage ihren besonderen landschaftlichen Reiz vermittelt, sowie unterhalb der<br />
weiter oben folgenden, naturnah anmutenden, gut strukturierten und landschaftlich reizvollen, hochmontan-subalpinen<br />
Waldbestände ist aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft als wenig problematisch<br />
zu bewerten. Sowohl höher als auch tiefer gelegene Trassenführungen würden jedenfalls höhere Belastungen<br />
des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft mit sich bringen.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 113/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Die Querung des Salzachtals bei Högmoos erfolgt an einer lokalen Engstelle des eigentlichen Talbodens<br />
unmittelbar östlich des Gewerbeg<strong>eb</strong>iets Högmoos, das – hier gemeinsam mit der B 311 Pinzgauer<br />
Straße und der ÖBB Westbahn – zumindest im Talboden eine erh<strong>eb</strong>liche landschaftliche Vorbelastung<br />
verursacht. Die Querung ist so lokalisiert, dass sowohl die S- als auch die N-exponierten<br />
Hanglagen jeweils im Bereich bewaldeter Grabeneinhänge überwunden werden können. Auch diese<br />
Abschnitte sind somit aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft als wenig problematisch zu bewerten.<br />
Alternativ wurde eine Talquerung etwas weiter östlich geprüft. Auch diese Talquerung ist an einer<br />
lokalen Engstelle des Talbodens unmittelbar westlich des Bhf. Taxenbach-Rauris situiert. Die S-<br />
exponierten Hanglagen werden in schräger Linie über den oberen Taxberg, eine kleinteilig strukturierten,<br />
bergbäuerlichen Kulturlandschaft, überwunden, die durch diese Trassenführung zumindest teilweise<br />
erh<strong>eb</strong>lich beeinträchtigt würde, <strong>eb</strong>enso die N-exponierten Hanglagen am Höfer Berg.<br />
Trotz der merklich längeren Trasse der gewählten Trasse (= UVE Trasse) in diesem Abschnitt wird<br />
aus landschaftlicher Sicht der gewählten Trasse der Vorzug geg<strong>eb</strong>en.<br />
5.10.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Am Abstieg Richtung Högmoos durchquert die Trasse eine naturnahe Kulturlandschaft mit umfangreichen<br />
Heckenzügen, Niedermooren in noch vergleichsweise artenreichen südexponierten Wiesenflächen.<br />
Vor allem die Insektenfauna ist hier außerordentlich artenreich vertreten. Durch eine Reihe von<br />
Projektoptimierungen insbesondere der Maststandorte und der Zufahrten konnte eine Beeinträchtigung<br />
der kartierten Biotope und auch der von der Biotopkartierung des <strong>Land</strong>es nicht erfassten sonstigen<br />
artenreichen L<strong>eb</strong>ensräume zur Gänze vermieden werden.<br />
Eine Querung des Salzachtales unmittelbar östlich des großen Gewerbeg<strong>eb</strong>ietes Högmoos unterhalb<br />
des Stauraumes Högmoos ist in diesem anthropogen ohnehin relativ überformten Bereich vertretbar.<br />
Am weiteren Anstieg südlich von Högmoos liegen die Masten wieder ausschließlich in fichtendominierten<br />
Waldbeständen.<br />
Die Variante zur Salzachquerung weiter östlich hätte relativ umfangreiche Magerrasen und Niedermoore<br />
sowohl durch die Masterrichtung als auch durch die geplanten Aufschließungsstraßen in Mitleidenschaft<br />
gezogen.<br />
Mit der gewählten Variante (= UVE Trasse) konnte eine Variante parallel zu einer bestehenden Forststraße<br />
gefunden werden, die sich durch kurze, nur temporär anzulegende Aufschließungswege und<br />
eine günstige Situierung der Masten selbst auszeichnet. Ihr ist daher der Vorzug zu g<strong>eb</strong>en.<br />
5.10.3 Gesamtbewertung<br />
Mit der Salzachtalquerung in Högmoos konnte grundsätzlich eine Variante gefunden werden, die in<br />
der Gesamtabwägung aller maßg<strong>eb</strong>lichen Aspekte (inkl. Siedlungsraum und technischer Aspekte) zur<br />
Trassenfindung eine Optimierung darstellt. Sie ist aus Sicht der <strong>Land</strong>schaft als wenig problematisch<br />
einzustufen und gegenüber einer etwas schleifenderen und damit kürzeren Variante vorzuziehen. Aus<br />
naturräumlicher Sicht ist diese Variante unter Berücksichtigung der vorgenommenen Optimierungen<br />
als besser zu bewerten.<br />
114/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
5.11 Taxenbach Schattseite – Fuschertalquerung Mast 358 bis392<br />
Eine vertiefte Betrachtung ist für die Trassenführung durch die hoch gelegenen, hochmontan-subalpin<br />
strukturierten, landschaftlich bereits hochwertigen Teile des <strong>Land</strong>schaftsraums „Glocknergruppe Alpinstufe“<br />
vorzunehmen (vgl. Kapitel 4.2.3.4). Hier wären zumindest abschnittsweise Varianten in geringer<br />
Höhenlage denkbar, die anstelle der naturnah anmutenden, gut strukturierten und landschaftlich<br />
reizvollen Waldbestände die deutlich intensiver bewirtschafteten, häufig monoton wirkenden montanen<br />
Fichtenwälder durchqueren würden.<br />
Abbildung 5-11: Übersicht Varianten Taxenbach Schattseite - Fuschertalquerung<br />
5.11.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Waldbestände der Montanstufe bis auf Höhen um 1.200 m+SH sind eng verzahnt mit der kleinteilig<br />
strukturierten, bergbäuerlichen Kulturlandschaft, die den Hanglagen in dieser Höhenlage ihren besonderen<br />
landschaftlichen Reiz vermittelt. Eine Trassenführung in tieferen Lagen als die gewählte<br />
Variante (= UVE Trasse) verursacht daher jedenfalls erh<strong>eb</strong>liche Beeinträchtigungen der Wert g<strong>eb</strong>enden<br />
Strukturen der bergbäuerlichen Kulturlandschaft.<br />
In der Abwägung des durch die Höhenlage bedingten Eingriffs in naturnah anmutende, gut strukturierte<br />
und landschaftlich reizvolle Waldbestände mit einem durch den Verlauf über die bergbäuerliche<br />
Kulturlandschaft verursachten Eingriff wird aus gutachtlicher Sicht der gewählten Trassenführung der<br />
Vorzug geg<strong>eb</strong>en.<br />
Von diesen Höhenlagen am Pichlkampen im Osten über den Blaikenaugraben herabkommend überspannt<br />
gewählte Variante (= UVE Trasse) das Fuschertal an einer lokalen Verengung zwischen dem<br />
Gehöft Rollberg und der Siedlung Vorfusch und steigt nach Westen weiter über einen bergseitig der<br />
Großglockner Hochalpenstraße gelegenen, gehölzbestockten Wildbach-Retentionsraum auf den<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 115/127
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Bruckerberg wieder an. Das Tal wird mittels eines Weitspannfelds überspannt, der Bodenabstand zur<br />
untersten Seil<strong>eb</strong>ene beträgt an der Großglockner Hochalpenstraße ca 50 m.<br />
Alternativ dazu wurde eine Überspannung etwas weiter taleinwärts vor dem Gehöft Rollberg, und<br />
nochmals deutlich weiter taleinwärts nördlich des Weilers Judenberg geprüft. Diese Varianten führen<br />
zu deutlich markanteren Sichtbarkeiten in den taleinwärtigen Teilen des Fuschertals, ohne das äußerste<br />
Fuschertal um Vorfusch bzw. den Raum Bruck wesentlich zu entlasten.<br />
Die Talquerung nördlich des Weilers Judenberg kann aufgrund des hier breiteren Talbodens nicht<br />
mittels Weitspannfeld als Überspannung vorgenommen werden. Allein aus diesem Grund sind die<br />
landschaftsästhetischen Auswirkungen im Fuscher Tal bei dieser Variante erh<strong>eb</strong>lich höher als bei<br />
einer Überspannung an schmaler Stelle wie dies bei der gewählten Variante (=UVE Trasse) der Fall<br />
ist.<br />
Zudem ist der Eigenwert der <strong>Land</strong>schaft hier bereits deutlich höher, und die bestehenden Vorbelastungen<br />
(Retentionsbecken) können durch die Trassenführung nicht ausgenutzt werden. Die Auffälligkeit<br />
des Bauwerks für die Nutzer der Großglockner Hochalpenstraße steigt gegenüber der gewählten<br />
Trasse eher noch an. In Verbindung mit der wesentlich größeren Trassenlänge war diese Variante<br />
daher aus Sicht des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft auszuscheiden.<br />
5.11.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Spannfelder Mast 358 – 385<br />
Der Verlauf Richtung Westen und die Querung des Schaidmoosgrabens, des Staudachgrabens bis<br />
hin zum Tal der Fuscher Ache liegt ausschließlich in forstlich bewirtschafteten Fichtenwaldbereichen.<br />
Nennenswerte und relevante Biotopstrukturen aus Sicht der terrestrischen Biologie sind nicht betroffen.<br />
Die gewählte Variante liegt hier allerdings knapp (etwa 200m) innerhalb eines weiteren ausgedehnten<br />
Auerhuhng<strong>eb</strong>ietes, wenngleich die Trasse auch wiederum möglichst tief im Hang und außerhalb der<br />
höher gelegenen Kernbereiche situiert wurde. Für alle betroffenen Auerhuhnvorkommen sind im Vorhinein<br />
eingriffskompensierende Maßnahmen vorgesehen. Im Abschnitt Danklköfl-Pichlkampen im<br />
westlichen Teil des G<strong>eb</strong>ietes konnte durch Begradigung der Leitungsführung und Verlegung bergabwärts<br />
dem Kerng<strong>eb</strong>iet des Vorkommens wieder deutlich ausgewichen werden, wobei auch hier Forstwege<br />
an der unteren Grenze des Auerhuhng<strong>eb</strong>ietes genutzt wurden.<br />
Spannfelder Mast 385 – 392 Querung Fuschertal<br />
Bei der Querung des Fuschertales befindet sich an den westexponierten Einhängen zur Fuscher Ache<br />
eine sehr artenreiche, relativ extensiv bewirtschaftete, naturnahe Kulturlandschaft mit zahlreichen<br />
gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten. Auch hier wurden die Maststandorte und die<br />
Aufschließungsstraßen so gewählt, dass eine geringstmögliche Eingriffsintensität geg<strong>eb</strong>en ist. So<br />
müssen nur im Bereich weniger Meter neue Straßen zu den Maststandorten g<strong>eb</strong>aut werden, flankierende,<br />
in der landschaftsökologischen Begleitplanung enthaltene Schutzmaßnahmen sichern darüber<br />
hinaus den Bestand der wertvollen Flora und Fauna.<br />
Auch an den ostexponierten Einhängen zum Fuschertal ist der <strong>Land</strong>schaftsraum in gewissem Ausmaß<br />
sensibel, auch hier konnte durch der Natur angepasste Situierung von Maststandorten (z. B.<br />
Verlegung aus feuchtsumpfigen, hochstaudenreichen Grauerlenbeständen) in wegnahe Weideflächen<br />
eine optimierte Variante gefunden werden. Auch hier sind Schutzmaßnahmen für die wertvolle Tierund<br />
Pflanzenwelt ergänzend in der landschaftsökologischen Begleitplanung enthalten.<br />
116/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Am Brucker Berg westlich vom Fuscher Tal wurde die Trasse wieder durch Verlegung bergabwärts<br />
aus dem Kerng<strong>eb</strong>iet eines Auerhuhnvorkommens hinaus gerückt.<br />
5.11.3 Technische Parameter: Raumordnung und Geologie<br />
Geologie<br />
Für die detaillierte Untersuchung der Querung des Fuschertales wurde im oberen Bereich eines orographisch<br />
rechts situierten mächtigen Schwemmfächers für den geplanten Mast Richtung Pichelkampen<br />
eine Erkundungsbohrung (KB 66) bis auf eine Tiefe von 20 m abgeteuft. Da in dieser Bohrung bis<br />
zur Endteufe nur völlig zerlegter, wassergesättigter Schwarzphyllit angetroffen wurde, welcher nach<br />
der Aufnahme als Lockermaterial in breiig-weicher Konsistenz angesprochen werden muss, wurde ein<br />
Maststandort in diesem Bereich verworfen und die Trasse nach Norden außerhalb des Schwemmfächers<br />
verlegt (=UVE Trasse). Eine dort abgeteufte Erkundungsbohrung (KB66a) ergab gute und trockene<br />
Verhältnisse<br />
Eine gravierende Abweichung von dieser bereits optimierten Trasse ist aufgrund der schwierigen<br />
morphologischen Situation nicht denkbar. Die Variante weiter südlich (= Fuschertalquerung wie bei<br />
Alternative Expertenkorridor) ist vor allem an der Ostseite des Fuscher Tales nicht realisierbar, da<br />
vom Fuscher Tal weg der Aufstieg größtenteils innerhalb der durch eine Kernbohrung dokumentierten<br />
Talzuschubmasse erfolgen würde.<br />
Raumordnung<br />
Für die Querung des Fuschertales bilden wie bereits beschri<strong>eb</strong>en n<strong>eb</strong>en den Aspekten des Natur- und<br />
<strong>Land</strong>schaftsschutz vor allem auch die geololgischen Verhältnisse maßg<strong>eb</strong>liche Rahmenbedingungen<br />
und engen damit den möglichen Raum zur Querung des Fuschertals ein. Darüber hinaus erschweren<br />
entlang der Großglockner Hochalpenstraße sowohl in der Gemeinde Fusch als auch Gemeinde Bruck<br />
die bestehenden Streusiedlungsstrukturen die Auswahl von Varianten, die die entsprechenden Abstandsvorgaben<br />
einhalten können.<br />
Mit der gewählten Variante (=UVE Trasse) wurde ein Querungsbereich gewählt, bei dem drei bestehende<br />
Wohnobjekte innerhalb von 70 m zur Trassenachse gelegen sind. Diese bestehenden Wohnobjekte<br />
befinden sich nicht im gewidmeten Bauland und sind unmittelbar an der Großglockner Hochalpenstraße<br />
situiert. Sie stellen keine geschlossene Ortschaft dar und stehen auch nicht im Kontext<br />
einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der umliegenden Hanglagen.<br />
Seitens der APG wurden daher die bestehenden Wohnhäuser abgelöst, um die aus Sicht des Naturraumes<br />
aber auch der geologischen Verhältnisse optimale Variante (= UVE Trasse) realisieren zur<br />
können. Damit und mit dem Ausschluss einer Wohnnutzung in Falle einer Folgenutzung der Häuser<br />
kann sicher gestellt werden, dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen kommt.<br />
5.11.4 Gesamtbewertung<br />
Mit der gewählten Variante (= UVE Trasse) wurde der nördlichsten Variante und damit jener im Bereich<br />
der Gemeindegrenze Fusch / Bruck der Vorzug geg<strong>eb</strong>en. Somit ist auch die vergleichsweise<br />
kürzeste Variante gewählt worden, mit der auch ein Entlangführen an Hangflanken vermieden werden<br />
kann und die somit in Bezug auf die Sichtbarkeit besser zu bewerten ist als die weiteren geprüften<br />
Varianten.<br />
Die Lage im hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsraum „Glocknergruppe Alpinstufe“ ist aus Sicht des Schutzgutes<br />
<strong>Land</strong>schaft als schonender zu bewerten, als eine Trassenführung in Bereichen der bergbäuerlichen<br />
Kulturlandschaft bzw. mit stärkerer Sichtigkeit.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 117/127
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Jene Bereiche, die als sensibel in Bezug auf Pflanzen, Tiere und deren L<strong>eb</strong>ensräume zu bewerten<br />
sind, wurden sowohl in Bezug auf die Situierung der Maststandort als auch der erforderlichen Zufahrten<br />
optimiert.<br />
Um die gewählte Variante (= UVE Trasse), die auch aus geologischer Sicht, die besten technischen<br />
Bedingungen bietet, realisieren zu können, wurden die Ausschlussgründe in Bezug auf die Einhaltung<br />
der humanmedizinisch erforderlichen Abstände behoben, da die APG die innerhalb von 70 m gelegenen<br />
Wohnobjekte abgelöst hat. Die APG ist bereits grundbücherliche Eigentümerin dieser Objekte und<br />
kann damit sicherstellen, dass diese im Falle einer Realsierung des Vorhabens nicht mehr für Wohnzwecke<br />
genutzt werden.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
5.12 Nachweis gemäß § 3a für Neubau der 220 kV Freileitung UW Pongau – Wagrain<br />
(Mayrdörfl)<br />
Grundsätzlich wurde der ca. 14 km lange Abschnitt der 220 kV Leitung vom UW Pongau bis zur Einbindung<br />
in die bestehende 220 kV Leitung Richtung Weissenbach keiner Alternativenprüfung unterzogen.<br />
Gesamt wird die 220 kV Leitung NK Tauern – UW Weissenbach ab dem UW Tauern in Kaprun<br />
bis in den Bereich Wagrain (Mayrdörfl) demontiert. Zwischen dem NK Tauern und dem UW Pongau<br />
ersetzt die 380 kV <strong>Salzburg</strong>leitung diese bestehende 220 kV Leitung. Ab dem UW Pongau ist somit<br />
ein Neubau der 220 kV Leitung bis zum Mast 165 der bestehenden 220 kV Leitung erforderlich. Damit<br />
sind zwei Zwangspunkte vorgeg<strong>eb</strong>en. Der Trassenverlauf wurde daher hier einer Variantenprüfung<br />
und keiner Alternativenprüfung unterzogen.<br />
Mit den ausgewählten Varianten wurde versucht, dem Siedlungsraum weitestgehend auszuweichen,<br />
womit der bestehende Trassenraum der 220 kV Freileitung nicht für den Neubau genutzt werden<br />
konnte. Eine vertiefte Betrachtung in Bezug auf Aspekte des Natur- und <strong>Land</strong>schaftsschutzes ist aufgrund<br />
der Trassenführung durch die hoch gelegenen, hochmontan-subalpin strukturierten, landschaftlich<br />
hoch sensiblen Teilen des <strong>Land</strong>schaftsraums „St. Johann Wagrainer Schieferalpen“ vorzunehmen.<br />
Hier wären zumindest abschnittsweise Varianten in geringer Höhenlage denkbar.<br />
Abbildung 5-12: Übersicht Varianten Neubau 220 kV UW Pongau – Wagrain (Mayrdörfl)<br />
5.12.1 <strong>Land</strong>schaft<br />
Die Querung der bewaldeten und forstlich bewirtschafteten Hanglagen im Rohnergraben ist aus Sicht<br />
des Schutzguts <strong>Land</strong>schaft als wenig problematisch zu bewerten. Eine vertiefte Betrachtung ist für die<br />
Trassenführung durch die hoch gelegenen, hochmontan-subalpin strukturierten, landschaftlich hochwertigen<br />
Teile des <strong>Land</strong>schaftsraums vorzunehmen. Hier wären zumindest abschnittsweise alternative<br />
Trassenführungen in geringer Höhenlage denkbar, die anstelle der naturnah anmutenden, gut<br />
strukturierten und landschaftlich reizvollen Waldbestände die deutlich intensiver bewirtschafteten,<br />
häufig monoton wirkenden montanen Fichtenwälder durchqueren würden.<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Allerdings sind die Waldbestände der Montanstufe bis auf Höhen um 1.200 m+SH eng verzahnt mit<br />
der kleinteilig strukturierten, bergbäuerlichen Kulturlandschaft, die den Hanglagen in dieser Höhenlage<br />
ihren besonderen landschaftlichen Reiz vermittelt. Eine Trassenführung in tieferen Lagen als die gewählte<br />
verursacht daher jedenfalls erh<strong>eb</strong>liche Beeinträchtigungen der Wert g<strong>eb</strong>enden Strukturen der<br />
bergbäuerlichen Kulturlandschaft.<br />
In der Abwägung des durch die Höhenlage bedingten Eingriffs in naturnah anmutende, gut strukturierte<br />
und landschaftlich reizvolle Waldbestände mit einem durch den Verlauf über die bergbäuerliche<br />
Kulturlandschaft verursachten Eingriff wird aus gutachtlicher Sicht der gewählten Trassenführung der<br />
Vorzug geg<strong>eb</strong>en.<br />
5.12.2 Biotope und Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und deren L<strong>eb</strong>ensräume<br />
Auch die Trasse der 220 kV-Leitung in Richtung Reitdorf wurde so ausgewählt, dass sie die Naturschutzinteressen<br />
möglichst wenig tangiert, dies sowohl im Hinblick auf die Errichtung der Maststandorte,<br />
die Führung der Leitung generell und darüber hinaus durch die Optimierung der Aufschließungsmaßnahmen<br />
für die einzelnen Masten. Im Hinblick auf Auerhuhnvorkommen wurde die Trasse<br />
am Hochgründeck-Mittergründeck bergabwärts an den unteren Rand des örtlichen Auerhuhng<strong>eb</strong>iets<br />
gerückt, im östlichen Abschnitt südlich vom Blümeck wurde dem dortigen Auerhuhnvorkommen durch<br />
Verschwenkung der Trasse bergabwärts und Überspannung zweier Gräben mit überweiten Spannfeldern<br />
ausgewichen.<br />
An den Unterhängen des Hochgründecks nördlich von Urreiting wurden die Masten entweder in landwirtschaftlichen<br />
Intensivflächen oder am Rand des Gewerbeg<strong>eb</strong>ietes bei dem Entsorgungsunternehmen<br />
Höller gewählt. Die in den hier vorhandenen Ruderalflächen vorkommenden Gelbbauchunken<br />
und Libellen werden durch entsprechende Maßnahmen geschützt, dauerhafte Reproduktionshabitate<br />
sichern im Gegensatz zur derzeitigen Situation den Fortbestand dieser Populationen.<br />
Der weitere Verlauf in Richtung Osten liegt wieder durchwegs in Fichtenforsten und ist daher als unproblematisch<br />
zu betrachten. Den landschaftlich äußerst reizvollen Offenland-L<strong>eb</strong>ensräumen wurde<br />
durch Situierung der Leitungsführung inmitten der Fichtenforste ausgewichen.<br />
Erst im Bereich des unmittelbaren Abstieges in Richtung Reitdorf tritt die Leitung wieder in die reicher<br />
strukturierten Offenlandräume ein. Die nicht unproblematische Situation im Bereich nordnordöstlich<br />
des Gehöftes Piber (Mast 563) konnte durch eine Detaillösung der Weganlage und eine entsprechende<br />
Mastsituierung so gelöst werden, dass weder die majestätischen Bergahorne noch die Magerwiesen<br />
und Niedermoore von der Leitungserrichtung betroffen sind. Eine ursprünglich geplante im artenreichen<br />
Waldrandabschnitt verlaufende Aufschließungsstraße zum Mast 564 ausgehend vom Schloss<br />
Höch wurde zur Gänze gestrichen, die Aufschließung zu diesem Mast erfolgt nun durch Materialseilbahn<br />
ausgehend vom Mast 565, zu dem über eine rückzubauende Baustraße zugefahren werden<br />
kann.<br />
5.12.3 Gesamtbewertung<br />
Mit der gewählten Variante (= UVE Trasse) wurde der nördlichsten Variante der Vorzug geg<strong>eb</strong>en. Die<br />
Lage im hoch sensiblen <strong>Land</strong>schaftsraum aus Sicht des Schutzgutes <strong>Land</strong>schaft als schonender zu<br />
bewerten, als eine Trassenführung mit einem durch den Verlauf über die bergbäuerliche Kulturlandschaft.<br />
Durch die Detailplanung v.a. in Bezug auf die Wahl der Maststandorte kann den Offenlandschaften<br />
ausgewichen werden und in Bezug auf die Erschließung der Maststandorte optimiert werden.<br />
Aus naturräumlicher Sicht ist die gewählte Variante (= UVE Trasse) unter Berücksichtigung der vorgenommenen<br />
Optimierungen als besser als die weitere untersuchte Varianten zu bewerten.<br />
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6 Gesamtübersicht UVE Einreichtrasse 2012<br />
6.1 Daten und Fakten zur UVE Trasse im Vergleich zur Grobtrasse 2011<br />
Nachstehende Tabelle verdeutlicht das quantitativ messbare Verbesserungspotenzial zwischen der<br />
Grobtrasse 2011 und der UVE Trasse 2012 betreffend den Neubau der 380 kV Leitung.<br />
Tabelle 6-1:<br />
Daten und Fakten zum Vergleich Grobtrasse 2011 und UVE Trasse 2012: Quelle betreffend<br />
Naturraum und Raumordnung: SAGIS Datenstand 2012, Wohnnutzung eigene Kartierung<br />
Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> bis UW Kaprun 380 kV<br />
Grobtrasse 2011 UVE Trasse 2012 Vergleich verbal<br />
Leitungslänge 380 kV in m gesamt 113.815 m 112.782 m ‐1.033 m weniger<br />
NATURRAUM: Querung von in m Leitungslänge<br />
Natura 2000 G<strong>eb</strong>iete keine m keine m keine m keine<br />
Naturschutzg<strong>eb</strong>iete keine m keine m keine m keine<br />
<strong>Land</strong>schaftschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee 1.014 m 1.014 m 0 m gleich<br />
<strong>Land</strong>schaftschutzg<strong>eb</strong>iet Rabenstein ‐ Kellau 2.781 m 2.803 m 22 m mehr<br />
<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Tenneng<strong>eb</strong>irge 1.081 m 1.305 m 224 m mehr<br />
Geschützte <strong>Land</strong>schaftsteil "Grundner Moos" 34 m 31 m ‐3 m weniger<br />
Naturdenkmäler keine m keine m keine m keine<br />
L<strong>eb</strong>ensräume gem. § 24 gem. Biotopkartierung <strong>Salzburg</strong> 3.493 m 3.798 m 305 m mehr<br />
Sonstige Biotopflächen gem. Biotopkartierung <strong>Salzburg</strong> 1.956 m 1.816 m ‐140 m weniger<br />
LANDSCHAFT: Querung von in m Leitungslänge<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume mit hoher Sensibilität 21.076 m 20.210 m ‐866 m weniger<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume mit mittlerer Sensibilität 87.333 m 87.624 m 291 m mehr<br />
<strong>Land</strong>schaftsräume mit geringer Sensibiliät 5.406 m 4.948 m ‐458 m weniger<br />
SIEDLUNGSRAUM: Auswertungen sensible Bereiche<br />
Bauland für Wohnnutzung in m² 0 bis 70 m 46 m² 0 m² ‐46 m² weniger<br />
Bauland für Wohnnutzung in m² 71 bis 200 m 33.864 m² 17.104 m² ‐16.760 m² weniger<br />
Bauland für Wohnnutzung in m² 201 bis 400 m 210.851 m² 226.015 m² 15.164 m² mehr<br />
Bauland für Wohnnutzung in m² 0 bis 400 m 244.716 m² 243.119 m² ‐1.596 m² weniger<br />
Sonstiges Bauland in m² 0 bis 400 m 339.716 m² 334.769 m² ‐4.947 m² weniger<br />
Objekte mit Wohnnutzung 0 bis 200 m*) 150 127 ‐23 weniger<br />
davon Objekte mit Wohnnutzung 0 bis 70 m **) 7 8 1 mehr<br />
*) Basis Nutzungskartierung, Hauskante innerhalb von 200 m zur Trassenachse<br />
**) Wohnnutzung bzw. Wohnobjekte, durch APG abgelöst.<br />
Grundsätzlich sind überwiegend auch quantitativ messbare Verbesserungen geg<strong>eb</strong>en.<br />
Für jene Kriterien, bei denen Verschlechterungen zur UVE Trasse ermittelt wurde, muss im Detail<br />
überprüft werden, ob es sich dabei tatsächlich um Verschlechterungen mit tatsächlich erh<strong>eb</strong>lichen<br />
Auswirkungen handelt:<br />
In Bezug auf das LSG Rabenstein – Kellau ist eine der Topographie angepasste Situierung der Maststandorte<br />
im Zuge der Detailplanung erfolgt, die zu dieser geringfügig längeren Leitungslänge führt,<br />
jedoch Verbesserungen in Bezug auf die Wahrnehmbarkeit der Leitung bringt.<br />
Das LSG Tenneng<strong>eb</strong>irge ist im Bereiche nahe der Tauernautobahn betroffen. Diese randliche Betroffenheit<br />
ergibt sich aufgrund der eher technischen als naturräumlich orientierten Abgrenzung des<br />
Schutzg<strong>eb</strong>ietes. Zusätzlich erh<strong>eb</strong>liche Auswirkungen können damit ausgeschlossen werden.<br />
Es kommt zu mehr Leitungslängen von § 24 L<strong>eb</strong>ensräumen. Dabei handelt es sich jedoch um Überspannungen<br />
und nicht um zusätzliche Eingriffe durch die Situierung von Maststandorten. Diese wur-<br />
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den, wie in der Variantenprüfung sowie in den relevanten Fachbeiträgen ausgeführt, durch Trassenoptimierung<br />
vor Eingriffen geschützt oder mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert.<br />
In Bezug auf Aspekte der Raumordnung sowie Siedlungsstruktur und damit auf den Menschen, wurde<br />
vor allem in Bezug auf den Abstand zu den jeweiligen Flächen bzw. Objekten optimiert. Dies führt zu<br />
einer Verschwenkung der Trassenachse aus dem Bereich von 0-200 m in den Bereich von 200 bis<br />
400 m. Daher ist hier die Bilanz für den Abstand bis 200m deutlich positiv, geht aber zu Lasten der<br />
Bilanz für den Abstand von 200 bis 400 m. In der Gesamtsumme sowohl in Bezug auf Bauland vor<br />
allem aber in Bezug auf betroffen Wohnobjekte kann daher von einer Verbesserung ausgegangen<br />
werden.<br />
6.2 Beschreibung Trassenverlauf<br />
Aufbauend auf die Erg<strong>eb</strong>nisse zu Untersuchungen im Rahmen der Alternativenprüfung und ausgehend<br />
von einer Bewertung der Trassenräume bis hin zur Detailbewertung von kleinräumigen Varianten<br />
kann abschließend folgender Trassenverlauf für die Einreichtrasse = UVE Trasse 2012 festgehalten<br />
werden:<br />
Grobverlauf UVE Trasse 2012:<br />
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Eugendorf West: Westlich des Ortszentrum von Eugendorf in Richtung Süden, Querung der B1 im<br />
Bereich Gewerbeg<strong>eb</strong>iet P<strong>eb</strong>ering/Strass<br />
Eugendorf südlich der Autobahn: weiter Richtung Süden nach Koppl<br />
Koppl West: über den Heuberg – Querung der B1 östlich der Gruberfeldsiedlung<br />
Nocksteingrad – Nockstein Mitte weiter Richtung Süden über Elsbethen<br />
Adnet Ost: östlich entlang des Spumbergs<br />
Bad Vigaun Mitte: zwischen Stiedlbauer und Lengfelden dann weiter über die Römerbrücke Richtung<br />
Süden<br />
Salzachtal Ost: in Kuchl auf der östlichen Talseite des Salzachtales entlang der Hanglagen des<br />
St. Kolomaner Berglandes Richtung Scheffau,<br />
Scheffau: Querung des Lammertals in Unterscheffau und<br />
Querung Pass Lueg und weiter auf der orographisch rechten Talseite im Trassenraum der bestehenden<br />
110 kV der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH bis zur ersten Salzachquerung auf die westliche Seite,<br />
orographisch links der Salzach<br />
zweite Querung der Salzach, Bahntrasse, Bundesstraße und Autobahn nördlich des Ghf. Stegenwalds<br />
weiterer Verlauf östlich (oberhalb) der Autobahn orographisch rechts und<br />
dritte Querung Autobahn, Bahntrasse, Bundesstraße auf die orographisch linke Seite der Salzach<br />
im Bereich Aschauerbrücke (Salzachbrücke) und bleibt hier östlich der Bundesstraße B 311<br />
Querung der Bundesstraße B 311 südlich der Abbaufelder „Scheukofen“ und weiterer Verlauf<br />
hangaufwärts Richtung Süden - Bischofshofen<br />
Gainfeld/Bischofshofen im Bereich der Almg<strong>eb</strong>iete sowie angrenzenden Höhenlagen<br />
Querung Mühlbachtal und Abstieg UW Pongau:<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
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Weiterführung Richtung Westen <strong>eb</strong>enso über Almg<strong>eb</strong>iete sowie angrenzende Höhenlagen in St.<br />
Veit, Dienten und Taxenbach<br />
Querung des Salzachtals auf die Schattseite des Salzachtales zwischen Högmoos und Pülz in<br />
Taxenbach<br />
weiterer Verlauf auf den schattseitigen Hanglagen bis zum Fuschertal<br />
Querung des Fuschertal nördlich der Geschi<strong>eb</strong>esperre<br />
weiterer Verlauf Richtung Westen über den Brucker Berg bis zum UW Kaprun<br />
Anbindung an den Netzknoten Tauern über die bereits genehmigte/bestehende 380 kV Leitung<br />
Schaufelberg<br />
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6.3 Übersichtskarte UVE Trasse und UVE Projektbestandteile<br />
Abbildung 6-1:<br />
UVE Trasse 2012 inkl. maßg<strong>eb</strong>licher Vorhabenbestandteile<br />
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7 Verzeichnisse<br />
7.1 Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 3-1: Definition Konfliktzonen nach Kriterien ........................................................................ 27<br />
Tabelle 3-2: Gegenüberstellung Grobtrasse Ost mit Trassenvorschlag Bürgerinitiative Ost-Ost ... 36<br />
Tabelle 4-1: Indikatorenset Raumordnung - Siedlungsraum ........................................................... 44<br />
Tabelle 4-2: Wertstufen <strong>Land</strong>schaftsraumbewertung gem. Loos 2006 ........................................... 45<br />
Tabelle 4-3: Indikatorenset Raumordnung - <strong>Land</strong>schaft ................................................................. 45<br />
Tabelle 4-4: Indikatorenset Biotope & Ökosysteme: ....................................................................... 46<br />
Tabelle 4-5: Raumwiderstand Raumordnung Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> – Gemeindegrenze<br />
Golling/Werfen (Pass Lueg) ......................................................................................... 49<br />
Tabelle 4-6: Raumwiderstand <strong>Land</strong>schaft Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> – Gemeindegrenze<br />
Golling/Werfen (Pass Lueg) Korridorbreite gesamt 800m ........................................... 53<br />
Tabelle 4-7: Raumwiderstand Biotope und Ökosysteme Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> –<br />
Gemeindegrenze Golling/Werfen (Pass Lueg) Korridorbreite gesamt 200m .............. 54<br />
Tabelle 4-8:<br />
Raumwiderstand Raumordnung Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis<br />
Bischofshofen/St. Johann i. Pg. Korridorbreite gesamt 800m ..................................... 60<br />
Tabelle 4-9: Raumwiderstand <strong>Land</strong>schaft Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen bis<br />
Bischofshofen/St. Johann i. Pg. Korridorbreite gesamt 800m ..................................... 62<br />
Tabelle 4-10:<br />
Tabelle 4-11:<br />
Raumwiderstand Biotope § Ökosysteme Abschnitt Gemeindegrenze Golling/Werfen<br />
bis Bischofshofen/St. Johann i. Pg. Korridorbreite gesamt 200m ............................... 63<br />
Raumwiderstand Raumordnung Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann<br />
i. Pg. – Netzknoten Tauern Korridorbreite gesamt 800m ............................................ 67<br />
Tabelle 4-12: Raumwiderstand <strong>Land</strong>schaft Abschnitt Gemeindegrenze Bischofshofen/St. Johann i.<br />
Pg. – Netzknoten Tauern Korridorbreite gesamt 800m ............................................... 68<br />
Tabelle 4-13: Raumwiderstand Biotope und Ökosysteme Abschnitt Gemeindegrenze<br />
Bischofshofen/St. Johann i. Pg. – Netzknoten Tauern Korridorbreite gesamt 200m .. 69<br />
Tabelle 4-14:<br />
Tabelle 6-1:<br />
Gesamt Raumwiderstände nach Leitungslänge in m 380 kV UW <strong>Salzburg</strong> – UW<br />
Kaprun: Datengrundlage Naturraum und Siedlungsraum: SAGIS-Datenstand .......... 73<br />
Daten und Fakten zum Vergleich Grobtrasse 2011 und UVE Trasse 2012: Quelle<br />
betreffend Naturraum und Raumordnung: SAGIS Datenstand 2012, Wohnnutzung<br />
eigene Kartierung....................................................................................................... 121<br />
7.2 Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 2-1: Zwangspunkte Trassenfindung, Eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS, APG ........ 14<br />
Abbildung 2-2: Auswahl alternativer Trassenräume, Quelle: ÖIR Studie 2006 ................................... 15<br />
Abbildung 2-3: Ausgewählte Trassenalternativen im Trassenraum Mitte , Eigene Darstellung,<br />
Datenquelle SAGIS, APG ............................................................................................ 16<br />
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Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Abbildung 2-4: Ausgewählte Trassenräume ÖIR sowie weitere seitens der Gemeinden und<br />
Bürgerinitiativen eing<strong>eb</strong>rachte und geprüfte Trassenräume, eigene Darstellung,<br />
Datenquelle SAGIS ...................................................................................................... 19<br />
Abbildung 3-1: Trassenraum West sowie maßg<strong>eb</strong>licher Leitungsbestand und Verkehrsinfrastruktur<br />
eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS ..................................................................... 22<br />
Abbildung 3-2: Trassenraum Mitte sowie maßg<strong>eb</strong>licher Leitungsbestand und Verkehrsinfrastruktur<br />
eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS ..................................................................... 23<br />
Abbildung 3-3: Trassenraum Ost sowie maßg<strong>eb</strong>licher Leitungsbestand und Verkehrsinfrastruktur<br />
eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS ..................................................................... 24<br />
Abbildung 3-4: Untersuchte Trassenräume im Kontext der Bauland- und Siedlungsentwicklung<br />
eigene Darstellung, Datenquelle SAGIS ..................................................................... 32<br />
Abbildung 3-5: Trassenverlauf „Bürgerinitiative Nein zur 380 kV Ostvariante“ Stand Mai 2011 eigene<br />
Darstellung, Quelle SAGIS .......................................................................................... 35<br />
Abbildung 3-6: Trassenführung Hageng<strong>eb</strong>irge (220 kV Bestand) mit Schutzg<strong>eb</strong>ieten, eigene<br />
Darstellung ................................................................................................................... 39<br />
Abbildung 4-1: Übersicht Verlauf der vier Trassenalternativen 380 kV: 2007_03, Adamowitsch,<br />
Expertenkorridor und Grobtrasse 2011, eigene Darstellung, Datenquelle APG, SAGIS<br />
..................................................................................................................................... 42<br />
Abbildung 4-2: Teilabschnitte mit vertiefter Variantenprüfung entlang der Grobtrasse, Datenquelle<br />
APG, SAGIS ................................................................................................................ 75<br />
Abbildung 5-1: Übersicht Varianten Eugendorf Geschützter <strong>Land</strong>schaftsteil Grundner Moos ............ 77<br />
Abbildung 5-2: Übersicht Varianten Nocksteinquerung ....................................................................... 80<br />
Abbildung 5-3: Übersicht Varianten <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Wiestalsee .......................................... 86<br />
Abbildung 5-4: Übersicht Varianten <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet Kellau-Rabenstein, Lammertalquerung<br />
..................................................................................................................................... 91<br />
Abbildung 5-5: Übersicht Varianten Pass Lueg – Stegenwald – <strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet<br />
Tenneng<strong>eb</strong>irge ............................................................................................................. 95<br />
Abbildung 5-6: Übersicht Varianten Höllngraben/Jägerköpfl GLT Latschenhochmoor Filzen .......... 103<br />
Abbildung 5-7: Übersicht Varianten Einöden – Anbindung UW Pongau ........................................... 105<br />
Abbildung 5-8: Übersicht Schleichkogel bis Bodenberg - Dientenbachgraben ................................. 107<br />
Abbildung 5-9: Übersicht Varianten Gschwandtnerberg - Schlacherlehen ....................................... 111<br />
Abbildung 5-10: Übersicht Varianten Taxenbach – Högmoos - Salzachtalquerung ............................ 113<br />
Abbildung 5-11: Übersicht Varianten Taxenbach Schattseite - Fuschertalquerung ............................ 115<br />
Abbildung 5-12: Übersicht Varianten Neubau 220 kV UW Pongau – Wagrain (Mayrdörfl) ................. 119<br />
Abbildung 6-1: UVE Trasse 2012 inkl. maßg<strong>eb</strong>licher Vorhabenbestandteile .................................... 124<br />
7.3 Quellenverzeichnis<br />
Untersuchung zur Raumstruktur „380 kV <strong>Salzburg</strong>leitung Tauern-Salzach neu, räumliche Alternativen“<br />
Kleczkowski/ÖIR, 2006<br />
SAGIS Datenbestand <strong>Land</strong> <strong>Salzburg</strong><br />
126/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
7.4 Kartenverzeichnis<br />
UVE 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung NK St. Peter – NK Tauern | Fachbeitrag Trassenalternativen:<br />
Darstellung der vier geprüften Trassenalternativen:<br />
Blatt 1: Bereich Elixhausen bis Koppl<br />
Blatt 2: Bereich Koppl bis Adnet<br />
Blatt 3: Bereich Adnet bis Kuchl<br />
Blatt 4: Bereich Kuchl bis Golling an der Salzach<br />
Blatt 5: Bereich Werfen<br />
Blatt 6: Bereich Bischofshofen bis St. Johann im Pongau<br />
Blatt 7: Bereich St. Veit im Pongau bis Taxenbach<br />
Blatt 8: Bereich Taxenbach bis Bruck an der Glocknerstraße<br />
Blatt 9: Bereich Bruck an der Glocknerstraße bis Kaprun<br />
7.5 Abkürzungsverzeichnis<br />
APG<br />
Bruck a. d. Glstr.<br />
GIS<br />
GG<br />
GH<br />
Ghf.<br />
GLT<br />
Golling a. S.<br />
LEG<br />
LSG<br />
ND<br />
NSG<br />
ÖIR<br />
ÖBB<br />
REK<br />
+SH<br />
SAGIS<br />
SNG<br />
SNSchG<br />
SROG<br />
St. Johann i. Pg.<br />
UVE<br />
UVP-G<br />
UVP<br />
UW<br />
NK<br />
Austrian Power Grid AG<br />
Bruck an der Glocknerstraße<br />
Geographisches Informationssystem<br />
Gewerbeg<strong>eb</strong>iet<br />
Gasthof<br />
Gasthof<br />
Geschützter <strong>Land</strong>schaftsteil<br />
Golling an der Salzach<br />
<strong>Land</strong>eselektrizitätsgesetz<br />
<strong>Land</strong>schaftsschutzg<strong>eb</strong>iet<br />
Naturdenkmal<br />
Naturschutzg<strong>eb</strong>iet<br />
Österreichisches Institut für Raumplanung<br />
Österreichische Bundesbahnen<br />
Räumliches Entwicklungskonzept<br />
über Seehöhe<br />
<strong>Salzburg</strong>er Geographisches Informationssystem<br />
<strong>Salzburg</strong> Netz GmbH<br />
<strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz<br />
<strong>Salzburg</strong>er Raumordnungsgesetz<br />
Sankt Johann im Pongau<br />
Umweltverträglichkeitserklärung<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeit<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Umspannwerk<br />
Netzknoten<br />
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