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380kv - eb - trassenalternativen - jan. 2013 - final.pdf - Land Salzburg

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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />

Fachbereich: Trassenalternativen<br />

3.5.1.1 Rechtliche Bewertung<br />

Auf Basis der gutachterlichen Bewertungen im Kapitel 3.5.1 ist aus rechtlicher Sicht zur „BI Ost-Ost-<br />

Variante“ Folgendes festzuhalten:<br />

1. Die „BI Ost-Ost-Variante“ scheitert schon am § 3 a <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz, da sie in allen<br />

untersuchten Belangen gegenüber der alternativen “APG Grobtrasse Ost“ schlechter abschneidet.<br />

Diese Variante ist also naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig und kann daher<br />

nicht weiter verfolgt werden.<br />

2. nach Darstellung der Erg<strong>eb</strong>nisse aus waldökologischer und forsttechnischer Sicht bestehen<br />

gravierende Bedenken. Vor allem aber ist aus der Sicht der Wildökologie ein sehr hohes Genehmigungsrisiko<br />

geg<strong>eb</strong>en. Daher bestehen massive forstrechtliche Bedenken: die forstrechtlich<br />

g<strong>eb</strong>otene Interessenabwägung spricht gegen den Rodungseingriff bzw. für die Walderhaltung.<br />

Somit könnten die für die Umsetzung der „BI Ost-Ost-Variante“ erforderlichen Rodungsbewilligungen<br />

nicht erwirkt werden.<br />

3. Schließlich ist zu bedenken, dass auch nach § 17 Abs 5 UVP-G 2000 eine Abweisung des<br />

Gesamtvorhabens drohen könnte, wenn die „BI Ost-Ost-Variante“ Vorhabensbestandteil würde.<br />

Denn die Gesamtbewertung würde schwerwiegende Umweltbelastungen hervorrufen, die<br />

auch durch N<strong>eb</strong>enbestimmungen wohl nicht auf ein erträgliches Maß vermindert werden<br />

könnten.<br />

Somit ergibt sich zusammenfassend, dass die „BI Ost-Ost-Variante“ nicht weiter verfolgt werden sollte,<br />

da sie nicht umweltverträglich und daher rechtlich nicht genehmigungsfähig ist. Die „BI Ost-Ost-<br />

Variante“ kann daher nur als geprüfte Variante in der UVE dargestellt werden, sie ist jedoch als Einreichtrasse<br />

ungeeignet und wird daher nicht weiter verfolgt werden.<br />

3.5.2 Vertiefende Betrachtung eines Teiles des Westkorridors – Abschnitt Netzknoten Tauern<br />

bis Pass Lueg<br />

Für den Trassenbereich Werfen – Golling wurde die Variante für den Neubau einer 380 kV-Leitung<br />

sowie der Demontagen der bestehenden 220 kV-Leitungen über das Hageng<strong>eb</strong>irge aus fachlicher<br />

Sicht geprüft. Für den Neubau der 380 kV Leitung soll der Trassenraum der bestehenden 220 kV Leitung<br />

über das Hageng<strong>eb</strong>irge genutzt werden.<br />

Nachstehende Darstellung zeigt der Verlauf der bestehenden 220 kV Leitung über das Hageng<strong>eb</strong>irge<br />

und damit den Trassenraum der geprüften Alternative sowie die entsprechenden Schutzg<strong>eb</strong>iete des<br />

<strong>Land</strong>schafts- und Naturschutzes.<br />

38/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH

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