380kv - eb - trassenalternativen - jan. 2013 - final.pdf - Land Salzburg
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
3.2 Bewertungsmethode Trassenräume<br />
Die Bewertung der drei Trassenräume erfolgte grundsätzlich im regionalen Maßstab aufbauend auf<br />
einer Analyse der Raumstruktur und potenziellen Konflikte (Konfliktzonen) im Zusammenhang mit<br />
dem geplanten Neubau einer 380 kV Freileitung.<br />
Die dabei gewählten Kriterien folgen dem Umstand, dass beim Leitungsbau ein Hauptkonflikt in der<br />
Beeinflussung des <strong>Land</strong>schaftsraumes sowie möglicher humanmedizinischen Auswirkungen auf den<br />
Menschen und damit dem Siedlungsraum liegt.<br />
Die Untersuchungsg<strong>eb</strong>iete der drei alternativen Trassenräume wurden anhand der nachstehenden<br />
vier Kriterien analysiert und aufbauend darauf Konflikträume unterschiedlicher Ordnung sowie Vorbehaltsräume<br />
klassifiziert:<br />
1. Siedlung/Wohnen<br />
2. Erholung<br />
3. <strong>Land</strong>schaftsraum<br />
4. Naturschutz<br />
Ziel ist es, den Ist-Zustand räumlich alternativer Trassenkorridore miteinander zu vergleichen um<br />
dadurch mögliche Konflikte einer Nutzung als Trassenraum mit anderen Nutzungs- bzw. Schutzinteressen<br />
in den Trassenräumen zu identifizieren.<br />
Die vorliegende für die Trassenfindung erarbeitete Untersuchung von Trassenräumen ist <strong>eb</strong>enso<br />
Grundlage für den gemäß <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz § 3a geforderten Nachweis, dass keine die<br />
Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigende Trasse besteht, da die dafür erforderliche Begründung<br />
bereits bei der Auswahl des entsprechenden Trassenraumes ansetzt.<br />
Mit Rücksichtnahme des Anschluss- und Zwangspunktes UW Pongau werden alle vier Kriterien für die<br />
Strecke Netzknoten Tauern bis UW Pongau (=Abschnitt-Süd) und für die Strecke UW Pongau bis<br />
UW Salzach (=Abschnitt-Nord) getrennt untersucht. Dies ermöglicht eine differenzierte Betrachtung<br />
des jeweiligen Teilraumes und wird den grundsätzlichen Unterschieden der <strong>Land</strong>schaftsräume.<br />
In die Bewertung der Kriterien sind auch Aussagen aus öffentlichen Plänen und Programmen auf regionaler<br />
Ebene (z.B. regionale Raumordnungsprogramme) eingeflossen.<br />
3.2.1 Definition der Konfliktzonen<br />
Die Grundlagen zu den Trassenräumen umfassen sowohl (naturschutz)rechtliche als auch planungsrechtliche<br />
Festlegungen (Raumordnung auf kommunaler und regionaler Ebene). Die Erh<strong>eb</strong>ung des<br />
Ist-Zustandes orientiert sich dabei an den für alle Trassenräume in gleicher Qualität und Maßstäblichkeit<br />
verfügbaren Daten und berücksichtigt die angestr<strong>eb</strong>te Begründungstiefe für die zu treffenden Entscheidungen<br />
bzw. Empfehlungen.<br />
Aufbauend auf den Erh<strong>eb</strong>ungen zum Ist-Zustand wurden Konflikt- oder Vorbehaltszonen in Bezug auf<br />
das geplante Vorhaben zur Errichtung einer 380 kV Freileitung ausgewiesen.<br />
Es erfolgt dabei jedoch keine Aggregation, da die einzelnen Themen keiner Gewichtung unterzogen<br />
werden und mit einer Aggregation maßg<strong>eb</strong>liche Informationen in Bezug auf die nachfolgende Trassenfindung<br />
verloren gehen würden.<br />
26/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH