380kv - eb - trassenalternativen - jan. 2013 - final.pdf - Land Salzburg
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
Kriterium Konfliktzone 1. Ordnung Konfliktzone 2. Ordnung Vorbehaltszone<br />
Korridorquerschnitt;<br />
500 m-Radius einer freien<br />
Sichtverbindung<br />
500 m-Radius um Bel<strong>eb</strong>ungen<br />
Hälfte Korridorquerschnitt; schnitt;<br />
Ring mit 500 und 1.000 m-<br />
Radien einer freien Sichtverbindung<br />
Radien einer freien Sichtverbin-<br />
Ring mit 1.000 und 1.500 m-<br />
Ring mit 500 und 1.000 m- dung<br />
Radien um Bel<strong>eb</strong>ungen<br />
Naturschutz<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iet über gesamten<br />
Korridorquerschnitt<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iet bedeckt mehr<br />
als die Hälfte des Korridorquerschnittes<br />
Schutzg<strong>eb</strong>iet berührt Korridorquerschnitt<br />
Für das Kriterium Siedlung/Wohnen bestimmt in erster Linie die Intensität der B<strong>eb</strong>auung in einer<br />
Bezugszelle, ob ein G<strong>eb</strong>iet als eine Konfliktzone 1./2. Ordnung oder als eine Vorbehaltszone ausgewiesen<br />
wird. Die Bezugszelle umfasst als rechnerische Größe eine Fläche von 200 x 200 Meter (projizierter<br />
Fläche).<br />
Für das Kriterium Erholung bestimmt in erster Linie die Art der Erholungseinrichtung, ob ein G<strong>eb</strong>iet<br />
um diese Erholungseinrichtung herum als eine Konfliktzone 1./2. Ordnung oder als eine Vorbehaltszone<br />
ausgewiesen wird. N<strong>eb</strong>en der Art der Erholungseinrichtung wird auch die kreisförmige Entfernung<br />
zu dieser Einrichtung als Beurteilungsmaßstab herangezogen.<br />
Für das Kriterium <strong>Land</strong>schaftsraum bestimmt in erster Linie die Lage um Bel<strong>eb</strong>ungen und innerhalb<br />
von Blickfeldern der freien Sichtverbindung, ob ein G<strong>eb</strong>iet als eine Konfliktzone 1./2. Ordnung oder als<br />
eine Vorbehaltszone ausgewiesen wird. Dan<strong>eb</strong>en werden die Breite und der Verlauf eines zusammenhängenden<br />
Sichtraumes und einer abwechslungsreichen Kulturlandschaft über den Korridorquerschnitt<br />
hinweg als Beurteilungsmaßstab herangezogen.<br />
Für das Kriterium Naturschutz bestimmen vor allem die Breite und der Verlauf eines Schutzg<strong>eb</strong>ietes<br />
über den Korridorquerschnitt hinweg, ob ein G<strong>eb</strong>iet als eine Konfliktzone 1./2. Ordnung oder als eine<br />
Vorbehaltszone ausgewiesen wird.<br />
3.3 Erg<strong>eb</strong>nisse zur Bewertung der Trassenräume<br />
Die Auswahl des Trassenraumes zur Projektierung der Leitungstrasse erfolgte durch eine abschnittsweise<br />
Betrachtung des Süd- und Nordteiles.<br />
3.3.1 Abschnitt Süd (UW Tauern – UW Pongau)<br />
Die Westtrasse folgt fast durchgehend einer bestehenden 220 kV Hochspannungsfreileitung. Trotzdem<br />
– und dies verbindet die Westtrasse mit der Mitteltrasse – verläuft dieser Trassenraum praktisch<br />
zur Gänze abseits von technisch vorbelasteten G<strong>eb</strong>ieten. In ihrer Ausdehnung halten sich Konfliktund<br />
Vorbehaltszonen mit Gunstzonen im regionalen Zusammenhang etwa die Waage. An vier Stellen<br />
werden die Gunstzonen jedoch von Konflikt- und Vorbehaltszonen zur Gänze unterbrochen: bei Maishofen,<br />
Maria Alm, dem Dientener Sattel und bei Mühlbach am Hochkönig.<br />
28/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH