380kv - eb - trassenalternativen - jan. 2013 - final.pdf - Land Salzburg
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Trassenalternativen<br />
2.2 Rahmenbedingungen – Festlegung räumlicher Zwangspunkte<br />
2.2.1 Historisch bedingte Rahmenbedingungen für die Trassenplanung<br />
Die Aufgabe, die Räume Kaprun und St. Peter am Hart mit übergeordneten Transportleitungen zu<br />
verbinden, stellte sich bereits im Zusammenhang mit der Kraftwerksplanung für die Speicherkraftwerke<br />
Kaprun. Konkrete Überlegungen wurden aber erst nach dem II. Weltkrieg aufgenommen. Sie wurden<br />
in Form der heute zum Teil noch bestehenden Leitungsführung der 220 kV-Leitung UW Kaprun –<br />
UW Salzach – UW St. Peter am Hart umgesetzt.<br />
In den 50er Jahren nahm vor allem der <strong>Salzburg</strong>er Ballungsraum einen wirtschaftlichen Aufschwung,<br />
sodass aus regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten der Stromversorgung die Anbindung dieses<br />
Raumes an übergeordnete Transportleitungen erforderlich wurde. Als Partner für das Verteilernetz<br />
traten hier die <strong>Salzburg</strong>er AG f. Elektrizitätswirtschaft (SAFE) und die Oberösterrische Kraftwerke AG<br />
(OKA) auf. Mit der Neuaufschließung des Raumes Tennengau/Stadt <strong>Salzburg</strong> und Flachgau sowie<br />
der angrenzenden G<strong>eb</strong>ieten des Bezirks Braunau in Oberösterreich, ergab sich die Möglichkeit einer<br />
neuen Konzeption des Verteilernetzes. Im Wesentlichen betraf dieses die <strong>Land</strong>eselektrizitätsgesellschaften<br />
mit ihren Umspannwerken als Stützpunkte.<br />
Nach dem Ausbau des österreichischen 220 kV-Übertragungsnetzes in den 60er Jahren wurde es<br />
gegen Ende der 80er Jahre der Entwicklung folgend notwendig, eine höhere Spannungs<strong>eb</strong>ene zum<br />
Transport der notwendigen Elektrizität zu installieren. Die Versorgung der <strong>Land</strong>esnetze konnte nur<br />
mehr durch überregionale Übertragungsleitungen erfolgen, da die Stromerzeugung in den Bundesländern<br />
nicht mehr ausreichte um die Energieversorgung aufrecht zu erhalten.<br />
Seit 1993 wird an der Erhöhung der Spannungs<strong>eb</strong>ene dieser Transportleitung auf 380 kV geplant und<br />
diskutiert. Ein Erg<strong>eb</strong>nis daraus war das Leitungsprojekt Netzknoten Tauern – UW Pongau – UW<br />
Salzach– Netzknoten St. Peter a. Hart. Dieses Projekt – in Folge als 380 kV-Leitungsprojekt (Verfahren<br />
1997) bezeichnet – wurde geplant, eingereicht und starkstromwegerechtlich verhandelt.<br />
Es ergingen positive Bescheide sowohl nach § 4 Starkstromwegegesetz des Bundes (starkstromwegerechtliche<br />
Vorprüfung) als auch nach §§ 6 ff StWG (starkstromwegerechtliche Baubewilligung). Die<br />
Baugenehmigung, die unter Berufung auf eine Übergangsbestimmung des UVP-G 2000 auf Basis der<br />
Rechtslage vor Inkrafttreten des UVP-G 2000 erteilt wurde, wurde in Folge im September 2002 vom<br />
Verwaltungsgerichtshof aufgehoben und die UVP Pflicht des Vorhabens festgelegt.<br />
Diese Entscheidung berührt jedoch den rechtlichen Bestand des Vorprüfungsbescheids des BMwA,<br />
mit dem das öffentliche Interesse am Vorhaben festgestellt wurde, nicht. Das Vorprüfungsverfahren<br />
unterliegt nach dem zitierten Erkenntnis des VwGH und nach zwei Entscheidungen des Umweltsenats<br />
zur 380 kV-Steiermarkleitung nicht der Sperrwirkung des UVP-G 2000.<br />
Das Vorhaben wurde sodann im generellen Ansatz neu überdacht und aus energiewirtschaftlichen<br />
Zwängen in zwei eigenständige Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten geteilt. Diese dienen<br />
jeweils eigenständigen energiewirtschaftlichen Zwecken, aber auch dem Gesamtziel des innerösterreichischen<br />
Ringschlusses, der Teil des transeuropäischen Netzes zur Energieversorgung ist. Es<br />
handelt sich um den<br />
<br />
Teil 1 vom UW <strong>Salzburg</strong> 1 bis zum Netzknoten St. Peter a. Hart mit dem Schwerpunkt der<br />
Versorgung des Ballungsraumes Stadt <strong>Salzburg</strong> und den<br />
1<br />
Die Bezeichnung UW <strong>Salzburg</strong> wurde im Zuge der Errichtung des ersten Teilstückes getroffen und entspricht den bis dahin in<br />
den Behördenverfahren verwendeten Bezeichnung „UW Salzach neu“.<br />
12/127 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH