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Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...

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Landesschaf- und Ziegenzuchtverband <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e.V.<br />

Ein Bock wird gekört wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung mit<br />

mindestens Note 4 bewertet wird. Die Körung ist einmalig und gilt lebenslang.<br />

Für die Erhaltung besonders wertvoller Genealogien oder zur Verringerung von<br />

Inzucht kann ein Bock auch dann in die Abteilung A der Hauptabteilung eingetragen<br />

werden, wenn der Bock die Leistungsanforderungen nach ANLAGE 1 und 5 nicht<br />

erfüllt.<br />

3.3.2 Fruchtbarkeitsprüfung im Feld<br />

Die Fruchtbarkeitsprüfung wird in den Zuchtbetrieben durchgeführt. Zur Feststellung<br />

der Fruchtbarkeit wird die Ablammmeldung herangezogen. Die Erfassung der<br />

Fruchtbarkeitsdaten erfolgt durch den Tierbesitzer.<br />

Erfasst wird die Anzahl geborener Lämmer pro Ablammung. Zusätzlich erfasst wird<br />

die Anzahl aufgezogener Lämmer pro Ablammung, Anzahl lebender Lämmer am 42.<br />

Lebenstag (Ziegen fakultativ), das Erstlammalter und die Zwischenlammzeit.<br />

3.3.3 Fleischleistungsprüfung<br />

Fleischleistungsprüfungen können als Stationsprüfung, als Feldprüfung oder als<br />

Kombination beider Verfahren durchgeführt werden.<br />

Die Ermittlung von Fleischleistungsdaten ist für alle Fleischschaf- und Ziegenrassen<br />

obligatorisch. Die Beschränkung auf Teilprüfungen (z. B. Ermittlung der täglichen<br />

Zunahmen) ist zulässig.<br />

3.3.3.1 Fleischleistungsprüfung im Feld<br />

Die Fleischleistungsprüfung im Feld (ANLAGE 4) beinhaltet folgende Teilprüfungen:<br />

tägliche Zunahmen, Bemuskelung (Fleischigkeitsnote), Ultraschall Muskeldicke und<br />

Ultraschall Fettdicke.<br />

Die Gewichte zur Berechnung der täglichen Zunahmen<br />

sind i.d.R. durch den Tierhalter/Tierbesitzer zu erfassen. Sie erfolgt nach einem vom<br />

LSZV MV vorgegebenen Wiegeplan. Die Meldefristen sind einzuhalten (siehe ANLAGE<br />

8). Die Erfassung der Geburtsgewichte ist freiwillig, alternativ können die in ANLAGE<br />

5 Übersicht 3 festgelegten rassetypische Geburtsgewichte herangezogen werden.<br />

Die Ultraschallmessung auf Muskel- und Fettdicke mit Feststellung der<br />

Bemuskelungs- und Verfettungsnote werden durch Mitarbeiter oder Beauftragte des<br />

Verbandes zwischen dem 80. - 210. Tag durchgeführt.<br />

3.3.3.2. Mast- und Schlachtleistungsprüfung auf Station<br />

Mit der Durchführung der Prüfung ist entsprechend der vertraglichen Regelung die<br />

MPA Laage (Mast- und Schlachtleistungsprüfung für Rind und Schaf in <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern) beauftragt. In der Mast- und Schlachtleistungsprüfung auf Station

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