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Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...

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Landesschaf- und Ziegenzuchtverband <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e.V.<br />

1. Grundlagen<br />

Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e. V. führt die<br />

Zuchtbücher für die in ANLAGE 2 genannten Rassen nach dieser <strong>Zuchtbuchordnung</strong><br />

(ZBO).<br />

Grundlagen dieser <strong>Zuchtbuchordnung</strong> und der darin enthaltenen Zuchtprogramme<br />

sind:<br />

die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der<br />

Bundesrepublik Deutschland und des Landes <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im<br />

Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkVO)<br />

die Beschlüsse der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. (VDL)<br />

die Beschlüsse des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) sowie<br />

die Satzung des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern e. V. (LSZV MV)<br />

Die <strong>Zuchtbuchordnung</strong> ausgenommen ihrer Anlagen ist gemäß § 2. Abs. 3 der<br />

Satzung des LSZV MV Bestandteil dieser. Die Anlagen entsprechen den unter dem<br />

Dach der VDL/ des BDZ gefassten Beschlüsse.<br />

Sofern sich Änderungen in den Beschlüssen und den Richtlinien der Dachverbände<br />

(VDL/BDZ) ergeben, die die <strong>Zuchtbuchordnung</strong> und die Zuchtprogramme betreffen,<br />

sind diese den zuständigen Behörden und den Mitgliedern umgehend mitzuteilen. Die<br />

Bekanntgabe von Änderungen der <strong>Zuchtbuchordnung</strong> an die Mitglieder erfolgt in der<br />

Verbandszeitschrift und auf der Homepage des LSZV MV.<br />

2. Zuchtbuch<br />

Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen die Tiere mit<br />

Einzeltiernummern gemäß der ViehVerkV identifiziert, gekennzeichnet und registriert<br />

werden.<br />

Der sachliche Tätigkeitsbereich des LSZV MV umfasst die in der ANLAGE 2<br />

aufgeführten Rassen (ggf. mit Angabe der entsprechenden Äquirassen).<br />

Der LSZV MV führt für jede Rasse ein eigenes Zuchtbuch. Das Zuchtbuch ist<br />

entsprechend 2.5 gegliedert (ANLAGE 1).<br />

Der LSZV MV kann Zuchtbücher für weitere Schaf- und Ziegenrassen führen, sofern<br />

die zuständige Behörde dies genehmigt hat.

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