Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...
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Landesschaf- und Ziegenzuchtverband <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e.V.<br />
1. Grundlagen<br />
Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e. V. führt die<br />
Zuchtbücher für die in ANLAGE 2 genannten Rassen nach dieser <strong>Zuchtbuchordnung</strong><br />
(ZBO).<br />
Grundlagen dieser <strong>Zuchtbuchordnung</strong> und der darin enthaltenen Zuchtprogramme<br />
sind:<br />
die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der<br />
Bundesrepublik Deutschland und des Landes <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />
die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im<br />
Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkVO)<br />
die Beschlüsse der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. (VDL)<br />
die Beschlüsse des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) sowie<br />
die Satzung des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes <strong>Mecklenburg</strong>-<br />
Vorpommern e. V. (LSZV MV)<br />
Die <strong>Zuchtbuchordnung</strong> ausgenommen ihrer Anlagen ist gemäß § 2. Abs. 3 der<br />
Satzung des LSZV MV Bestandteil dieser. Die Anlagen entsprechen den unter dem<br />
Dach der VDL/ des BDZ gefassten Beschlüsse.<br />
Sofern sich Änderungen in den Beschlüssen und den Richtlinien der Dachverbände<br />
(VDL/BDZ) ergeben, die die <strong>Zuchtbuchordnung</strong> und die Zuchtprogramme betreffen,<br />
sind diese den zuständigen Behörden und den Mitgliedern umgehend mitzuteilen. Die<br />
Bekanntgabe von Änderungen der <strong>Zuchtbuchordnung</strong> an die Mitglieder erfolgt in der<br />
Verbandszeitschrift und auf der Homepage des LSZV MV.<br />
2. Zuchtbuch<br />
Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen die Tiere mit<br />
Einzeltiernummern gemäß der ViehVerkV identifiziert, gekennzeichnet und registriert<br />
werden.<br />
Der sachliche Tätigkeitsbereich des LSZV MV umfasst die in der ANLAGE 2<br />
aufgeführten Rassen (ggf. mit Angabe der entsprechenden Äquirassen).<br />
Der LSZV MV führt für jede Rasse ein eigenes Zuchtbuch. Das Zuchtbuch ist<br />
entsprechend 2.5 gegliedert (ANLAGE 1).<br />
Der LSZV MV kann Zuchtbücher für weitere Schaf- und Ziegenrassen führen, sofern<br />
die zuständige Behörde dies genehmigt hat.