Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...
Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...
Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Landesschaf- und Ziegenzuchtverband <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e.V.<br />
2.1 Zuchtgebiet<br />
Der räumliche Tätigkeitsbereich des LSZV MV erstreckt sich auf das Gebiet von<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern.<br />
2.2 Führung des Zuchtbuches<br />
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den LSZV MV. Das Zuchtbuch wird vom LSZV MV<br />
im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage der durch das<br />
Mitglied gemeldeten Daten gemäß der <strong>Zuchtbuchordnung</strong>, die im Rahmen der<br />
Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Hierzu<br />
bedient sich der LSZV MV entsprechend der vertraglichen Regelung des Vereinigten<br />
Informatonssysteme Tierhaltung w.V. (vit Verden). Das vit Verden arbeitet im<br />
Auftrag und zur Erfüllung nach Weisung des LSZV MV und gewährleistet die<br />
elektronische Führung des Zuchtbuches.<br />
Die Daten zur Zuchtbuchführung werden 10 Jahre lang in der Geschäftsstelle<br />
aufbewahrt.<br />
Die Mitglieder des LSZV MV sind verpflichtet, alle Zuchttiere ihres Betriebes mit<br />
Ausnahme der Karakul für die in Anlage 2 genannten Rassen ausschließlich in den<br />
Zuchtbüchern des LSZV MV führen zu lassen.<br />
Weiterhin sind die Mitglieder verpflichtet, bei allen Herdbuchtieren ihres<br />
Mitgliedsbetriebes ungeachtet der Eigentumsverhältnisse, die Leistungsprüfungen<br />
und Bewertungen der Tiere entsprechend den Maßgaben des LSZV MV durchführen<br />
bzw. durchführen zu lassen, das Zuchtprogramm zu unterstützen und sich an den<br />
von des LSZV MV beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Zuchtprogrammes zu<br />
beteiligen.<br />
Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an bestehenden Monitoringprogrammen der<br />
jeweiligen Rassen zu beteiligen.<br />
Diese Verpflichtung des Mitglieds umfasst die vollständige und kostenlose Freigabe<br />
und Überlassung der für die Zuchtbuchführung und das Zuchtprogramm<br />
erforderlichen und vorhandenen Daten aus Leistungsprüfung, Besamung und<br />
anderen biotechnischen Maßnahmen, Exterieurbewertung, genomische<br />
Informationen und Zuchtwertschätzungen, ausschließlich an den LSZV MV.<br />
Das Mitglied hat alle Zuchtbuchunterlagen und Formblätter, die ihm mit Eintragungen<br />
vom LSZV MV oder deren Beauftragten zugeschickt werden, auf Richtigkeit zu<br />
prüfen.<br />
Berichtigungen/Ergänzungen sind dem LSZV MV unverzüglich schriftlich mitzuteilen<br />
und in der Herdbuchstelle schriftlich zu dokumentieren.