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Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...

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Landesschaf- und Ziegenzuchtverband <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e.V.<br />

2.1 Zuchtgebiet<br />

Der räumliche Tätigkeitsbereich des LSZV MV erstreckt sich auf das Gebiet von<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern.<br />

2.2 Führung des Zuchtbuches<br />

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den LSZV MV. Das Zuchtbuch wird vom LSZV MV<br />

im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage der durch das<br />

Mitglied gemeldeten Daten gemäß der <strong>Zuchtbuchordnung</strong>, die im Rahmen der<br />

Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Hierzu<br />

bedient sich der LSZV MV entsprechend der vertraglichen Regelung des Vereinigten<br />

Informatonssysteme Tierhaltung w.V. (vit Verden). Das vit Verden arbeitet im<br />

Auftrag und zur Erfüllung nach Weisung des LSZV MV und gewährleistet die<br />

elektronische Führung des Zuchtbuches.<br />

Die Daten zur Zuchtbuchführung werden 10 Jahre lang in der Geschäftsstelle<br />

aufbewahrt.<br />

Die Mitglieder des LSZV MV sind verpflichtet, alle Zuchttiere ihres Betriebes mit<br />

Ausnahme der Karakul für die in Anlage 2 genannten Rassen ausschließlich in den<br />

Zuchtbüchern des LSZV MV führen zu lassen.<br />

Weiterhin sind die Mitglieder verpflichtet, bei allen Herdbuchtieren ihres<br />

Mitgliedsbetriebes ungeachtet der Eigentumsverhältnisse, die Leistungsprüfungen<br />

und Bewertungen der Tiere entsprechend den Maßgaben des LSZV MV durchführen<br />

bzw. durchführen zu lassen, das Zuchtprogramm zu unterstützen und sich an den<br />

von des LSZV MV beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Zuchtprogrammes zu<br />

beteiligen.<br />

Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an bestehenden Monitoringprogrammen der<br />

jeweiligen Rassen zu beteiligen.<br />

Diese Verpflichtung des Mitglieds umfasst die vollständige und kostenlose Freigabe<br />

und Überlassung der für die Zuchtbuchführung und das Zuchtprogramm<br />

erforderlichen und vorhandenen Daten aus Leistungsprüfung, Besamung und<br />

anderen biotechnischen Maßnahmen, Exterieurbewertung, genomische<br />

Informationen und Zuchtwertschätzungen, ausschließlich an den LSZV MV.<br />

Das Mitglied hat alle Zuchtbuchunterlagen und Formblätter, die ihm mit Eintragungen<br />

vom LSZV MV oder deren Beauftragten zugeschickt werden, auf Richtigkeit zu<br />

prüfen.<br />

Berichtigungen/Ergänzungen sind dem LSZV MV unverzüglich schriftlich mitzuteilen<br />

und in der Herdbuchstelle schriftlich zu dokumentieren.

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