Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...
Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...
Zuchtbuchordnung - Landesschafzuchtverband Mecklenburg ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landesschaf- und Ziegenzuchtverband <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e.V.<br />
2.6.1 Inhalt der Zuchtdokumentation<br />
Folgende Angaben müssen mindestens enthalten sein:<br />
Kennzeichnung des Zuchttieres entsprechend ViehVerkVO<br />
Geburtsdatum des Zuchttieres sofern bekannt<br />
Geschlecht des Zuchttieres<br />
Abstammung<br />
Angabe von Eltern und Großeltern mit ViehVerkVO Kennzeichnung (soweit<br />
bekannt)<br />
Deckregister<br />
Angabe von Herdbuch Nr./ViehVerkVO-Nr. des Deckbockes<br />
Zeitraum der Belegung und bei Gruppenbelegung Herdbuch Nr./ViehVerkVO-Nr.<br />
der zugeteilten Schafe<br />
Ablammdaten/Geburtsdaten<br />
Angabe von Ablamm- bzw. Geburtsdatum, Geschlecht und Kennzeichnung der<br />
Lämmer<br />
Angaben Totgeburten<br />
Abgangs- bzw. Zugangsmeldungen<br />
Bei Zuchttieren, die aus ET hervorgegangen sind, zusätzlich Aufzeichnungen über<br />
die Kennzeichnung der genetischen Eltern, des Empfängertieres und des<br />
Embryos,<br />
den Zeitpunkt der Besamung und<br />
die Zeitpunkte der Entnahme und der Übertragung des Embryos<br />
Genetische Besonderheiten und Erbfehler<br />
2.6.2 Meldung von Lammung, Besamung/Bedeckung, ET, Abgang und<br />
Zugang<br />
Jedes Mitglied ist verpflichtet, alle Lammungen und damit die geborenen Lämmer,<br />
alle Besamungen und/oder Bedeckungen, alle den ET betreffenden Maßnahmen und<br />
damit die geborenen Lämmer, den Zugang und den Abgang der Zuchttiere unter<br />
Beachtung der entsprechenden Fristen (siehe ANLAGE 8) zur ordnungsgemäßen<br />
Zuchtbuchführung an den LSZV MV zu melden.<br />
2.6.2.1 Deck-/Besamungsmeldung<br />
Das Deckregister ist fristgerecht vom Besitzer des belegten Tieres (siehe ANLAGE 8)<br />
an den LSZV MV zu senden. Die Nichteinhaltung der Fristen ist mit entsprechenden<br />
Konsequenzen bewehrt (siehe 2.10)<br />
Das Deck-/Besamungsregister muss folgende Angaben enthalten:<br />
Name, Anschrift des Bockhalters sowie des gedeckten Tieres<br />
Angabe von HB-Nr./ViehVerkV-Nr. des Bockes und des gedeckten Tieres<br />
Datum/Zeitraum der Belegung/Besamung