Infoblatt März 2013 - Gemeinde Schnottwil
Infoblatt März 2013 - Gemeinde Schnottwil
Infoblatt März 2013 - Gemeinde Schnottwil
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
März <strong>2013</strong><br />
Seite 6<br />
Grünabfuhr<br />
Die Grünabfuhr findet ab dem 23. März <strong>2013</strong> jeden 3. Samstag ab 09.30 Uhr statt.<br />
Die Vignetten können während den Schalteröffnungszeiten bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Schnottwil</strong> gekauft werden.<br />
Für die Grünabfuhr gelten immer noch folgende Gebühren:<br />
Jahresvignetten: (wird direkt am Gebinde festgemacht und gilt für 1 Jahr)<br />
• 140 Liter Kunststoffbehälter Fr. 40.00 (Einzelleerung 2 Gebührenm.)<br />
• 240 Liter Kunststoffbehälter Fr. 80.00 (Einzelleerung 4 Gebührenm.)<br />
• 360 Liter Kunststoffbehälter Fr. 120.00 (Einzelleerung 6 Gebührenm.)<br />
• 770 Liter Kunststoffbehälter Fr. 180.00 (Einzelleerung 9 Gebührenm.)<br />
Einzelgebührenmarken: (muss jedes Mal neu je nach Menge angebracht werden)<br />
• Von 1.20 m Länge und ø 40 cm 1 Gebührenmarke à Fr. 2.50<br />
• Von 1.50 m Länge und ø 80 cm 2 Gebührenmarken à Fr. 2.50<br />
• Wannen, Kessel, Säcke bis 70 Liter 1 Gebührenmarke à Fr. 2.50<br />
Die Einzelgebührenmarken können auch beim Verkaufsladen E. Kipfer bezogen<br />
werden. Diese werden nur in 10er Bündel à Fr. 25.00 verkauft.<br />
Für die Bereitstellung der Grünabfälle sind Komposteimer und -container oder offene,<br />
wetterfeste Gefässe zu benutzen. Äste und Sträucher sind gebündelt bereitzustellen.<br />
Plastiksäcke sind für die Grünabfuhr nicht zugelassen. Mit der Benützung<br />
von gedeckten Gefässen helfen Sie mit, dass die Transport- und Verwertungskosten<br />
tiefer gehalten werden können (Regenwasser).<br />
Hundesteuereinzug<br />
Die Meldepflicht für Hunde ist im Monat April zu erfüllen. Die Hundemarken können<br />
während den Schalteröffnungszeiten gegen Gebühr bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Schnottwil</strong> bezogen werden und zwar in der Zeit vom<br />
Dienstag, 02. April - Donnerstag, 11. April <strong>2013</strong>.<br />
Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April 3 Monate alt ist, zu<br />
bezahlen. Das Hundezeichen gilt als Quittung für die bezahlte Hundesteuer und ist<br />
am Halsband des Hundes anzubringen. Anlässlich des Einzuges der Hundesteuer