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Infoblatt März 2013 - Gemeinde Schnottwil

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März <strong>2013</strong><br />

Seite 6<br />

Grünabfuhr<br />

Die Grünabfuhr findet ab dem 23. März <strong>2013</strong> jeden 3. Samstag ab 09.30 Uhr statt.<br />

Die Vignetten können während den Schalteröffnungszeiten bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Schnottwil</strong> gekauft werden.<br />

Für die Grünabfuhr gelten immer noch folgende Gebühren:<br />

Jahresvignetten: (wird direkt am Gebinde festgemacht und gilt für 1 Jahr)<br />

• 140 Liter Kunststoffbehälter Fr. 40.00 (Einzelleerung 2 Gebührenm.)<br />

• 240 Liter Kunststoffbehälter Fr. 80.00 (Einzelleerung 4 Gebührenm.)<br />

• 360 Liter Kunststoffbehälter Fr. 120.00 (Einzelleerung 6 Gebührenm.)<br />

• 770 Liter Kunststoffbehälter Fr. 180.00 (Einzelleerung 9 Gebührenm.)<br />

Einzelgebührenmarken: (muss jedes Mal neu je nach Menge angebracht werden)<br />

• Von 1.20 m Länge und ø 40 cm 1 Gebührenmarke à Fr. 2.50<br />

• Von 1.50 m Länge und ø 80 cm 2 Gebührenmarken à Fr. 2.50<br />

• Wannen, Kessel, Säcke bis 70 Liter 1 Gebührenmarke à Fr. 2.50<br />

Die Einzelgebührenmarken können auch beim Verkaufsladen E. Kipfer bezogen<br />

werden. Diese werden nur in 10er Bündel à Fr. 25.00 verkauft.<br />

Für die Bereitstellung der Grünabfälle sind Komposteimer und -container oder offene,<br />

wetterfeste Gefässe zu benutzen. Äste und Sträucher sind gebündelt bereitzustellen.<br />

Plastiksäcke sind für die Grünabfuhr nicht zugelassen. Mit der Benützung<br />

von gedeckten Gefässen helfen Sie mit, dass die Transport- und Verwertungskosten<br />

tiefer gehalten werden können (Regenwasser).<br />

Hundesteuereinzug<br />

Die Meldepflicht für Hunde ist im Monat April zu erfüllen. Die Hundemarken können<br />

während den Schalteröffnungszeiten gegen Gebühr bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Schnottwil</strong> bezogen werden und zwar in der Zeit vom<br />

Dienstag, 02. April - Donnerstag, 11. April <strong>2013</strong>.<br />

Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April 3 Monate alt ist, zu<br />

bezahlen. Das Hundezeichen gilt als Quittung für die bezahlte Hundesteuer und ist<br />

am Halsband des Hundes anzubringen. Anlässlich des Einzuges der Hundesteuer

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