Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil
Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil
Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil
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9. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Schnottwil</strong><br />
<strong>vom</strong> Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong>, 19.00 – 22.00 Uhr<br />
<strong>Gemeinde</strong>haus <strong>Schnottwil</strong><br />
Vorsitz:<br />
Vizepräsident:<br />
Mitglieder:<br />
Gäste:<br />
Jürg Willi, <strong>Gemeinde</strong>präsident<br />
Adrian Suter<br />
Niklaus Eberhard, Daniela Leuenberger-Ulrich, Sabine Leuthold,<br />
Karin Schluep-Stauffer und Reto Schluep<br />
Frau Sedlacek, Solothurner Zeitung<br />
Entschuldigt: -<br />
<strong>Protokoll</strong>:<br />
Susanne Mülchi, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />
Die Traktandenliste wird um folgende Geschäfte erweitert:<br />
- 01.0641 <strong>Gemeinde</strong>angestellter: Stellvertretung in der <strong>Gemeinde</strong> Biezwil als Brunnenmeister;<br />
Beschlussfassung<br />
- 04.0241 Erschliessung Gewerbezone; weiteres Vorgehen<br />
- 04.0241 Erschliessung Ribiacker; Ergänzung Privatstrasse<br />
<strong>Protokoll</strong>genehmigung<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der 8. Sitzung <strong>vom</strong> Dienstag, 04.06.<strong>2013</strong> wird genehmigt.<br />
Verhandlungen<br />
(Geschäfte unter Ausschluss der Öffentlichkeit)<br />
116 01.0741 <strong>Gemeinde</strong>angestellter<br />
Stellvertretung in der <strong>Gemeinde</strong> Biezwil als Brunnenmeister; Beschlussfassung<br />
Personen-/Datenschutz unterliegend.<br />
117 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />
Erschliessung Gewerbezone; weiteres Vorgehen<br />
Personen-/Datenschutz unterliegend.<br />
118 07.1112 Bushaltestellen, -wartehäuschen + Velounterstände<br />
Umgestaltung der Bushaltestelle Oberdorf: Landerwerb/Rückkommensantrag<br />
Personen-/Datenschutz unterliegend.<br />
- 59 -
Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
(Öffentliche Geschäfte)<br />
119 R Rechnungen<br />
Zahlungsanweisung<br />
Die Rechnungen werden gemäss separater Liste im Gesamtbetrage von Fr. 287‘823.25 zur<br />
Zahlung angewiesen.<br />
120 01.0011 Reglementsoriginale<br />
Gebührentarif der Regionalfeuerwehr oberer Bucheggberg RFOBB<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>ratskommission der Regionalfeuerwehr oberer Bucheggberg hat am<br />
16.08.2012 einen Gebührentarif erlassen und per 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft gesetzt. Der Erlass<br />
wurde durch die Feuerwehrkommission sowie alle drei in der <strong>Gemeinde</strong>ratskommission vertretenen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsvertreter unterzeichnet.<br />
Die gestützt auf das Feuerwehrreglement und den Feuerwehrzusammenarbeitsvertrag eingeholte<br />
Rechtsauskunft ergab, dass sich aufgrund beider Papiere keine Kompetenz ergibt,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong>ratskommission ein Reglement erlassen darf. Da es sich um eine vertragliche<br />
Zusammenarbeit handelt (und nicht um einen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit)<br />
ist es auch nicht üblich (allenfalls auch gar nicht zulässig), dass eine gemeinsame<br />
Kommission, ein Reglement erlassen kann.<br />
Nach § 56 Abs. 1 lit. a <strong>Gemeinde</strong>gesetz steht der <strong>Gemeinde</strong>versammlung die nicht übertragbare<br />
Befugnis zu, die übrigen rechtsetzenden <strong>Gemeinde</strong>reglemente zu erlassen. Da im<br />
Gebührentarif Rechte und insbesondere (Gebühren-)Pflichten geregelt werden, handelt es<br />
sich um ein rechtsetzendes Reglement. Dieses Bedarf somit der Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong>versammlungen<br />
aller Vertragsgemeinden.<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>ratskommission der RFOBB wird gebeten, den Gebührentarif den drei Vertragsgemeinden<br />
zur Genehmigung durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung zu unterbreiten.<br />
121 01.0841 Beeidigung, Vereidigung<br />
Vereidigung von Dominique Montigel als Sekretärin der Bau- und<br />
Werkkommission<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsident J. Willi begrüsst Dominique Montigel, die am 01.08.<strong>2013</strong> ihr Amt als<br />
neue Sekretärin der Bau- und Werkkommission antreten wird, und dankt ihr für die Bereitschaft<br />
zur Übernahme dieser wichtigen Aufgabe. Nach dem Verlesen der Eidesformel wird<br />
Frau Montigel durch persönlichen Handschlag vereidigt.<br />
122 01.0254 Abstimmungs- und Wahlprotokolle: <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>ratswahlen <strong>vom</strong> 09. <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
a) Veröffentlichung der Wahlergebnisse<br />
b) Validierung der Wahl<br />
c) Bestimmung der Ersatzmitglieder jeder Liste<br />
Aus der Urnenabstimmung <strong>vom</strong> 09.06.<strong>2013</strong> resultiert folgendes Ergebnis:<br />
Wahlberechtigte 781<br />
Wählende 312<br />
Leere Wahlzettel 1<br />
Ungültige Wahlzettel 0<br />
- 60 -
Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Gültige Wahlzettel 311<br />
Wahlbeteiligung 39.95%<br />
Listen-Nr.<br />
Bezeichnung der Listen<br />
Anzahl<br />
Stimmen<br />
Anzahl<br />
Mandate<br />
1 FDP Die Liberalen 1‘645 6<br />
2 SP und Parteilose <strong>Schnottwil</strong> 503 1<br />
Total 2‘148 7<br />
Ergebnisse Kandidaten/Kandidatinnen<br />
Liste 1: FDP Die Liberalen<br />
Gewählt sind:<br />
Stimmen<br />
106 Schluep Stefan 324<br />
101 Willi Jürg 306<br />
102 Leuthold Sabine 276<br />
103 Schluep Reto 225<br />
104 Brüllhardt Ursula 182<br />
107 Wälti Markus 176<br />
Nicht gewählt ist:<br />
105 Ritz Roger 105<br />
Liste 2: SP und Parteilose <strong>Schnottwil</strong><br />
Gewählt ist:<br />
Stimmen<br />
202 Suter Adrian 224<br />
Nicht gewählt ist:<br />
201 Eberhard Niklaus 220<br />
Der Vorsitzende hat mit dem Sitzverlust der SP/Parteilosen <strong>Schnottwil</strong> und damit mit der<br />
Abwahl von N. Eberhard nicht gerechnet. Denn im Rat werden die Sachgeschäfte erledigt<br />
und es wird nicht Parteipolitik gemacht. Es ist ihm ein Anliegen, dass N. Eberhard sein Wissen<br />
weiterhin der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung stellt.<br />
Seitens der FDP wird er als <strong>Gemeinde</strong>präsident und Stefan Schluep als Vizegemeindepräsident<br />
portiert.<br />
K. Schluep ist der Meinung, dass das Wahlverfahren für den <strong>Gemeinde</strong>rat in der nächsten<br />
Legislaturperiode geändert werden sollte, um solch missliche Resultate zu vermeiden.<br />
a) Veröffentlichung der Wahlergebnisse<br />
Die Ergebnisse der Kandidatinnen und Kandidaten inkl. Rechtsmittelbelehrung wurden<br />
im Anzeiger für den Bezirk Bucheggberg <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2013</strong> veröffentlicht. Gemäss § 160<br />
des Gesetzes über die politischen Rechte sind Beschwerden innert 3 Tagen seit der Entdeckung<br />
des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der Veröffentlichung<br />
der offiziellen Ergebnisse einzureichen. Beschwerden sind an das Verwaltungsgericht<br />
zu richten.<br />
b) Validierung der Wahl<br />
Gestützt auf § 119 Bst. d) des Gesetzes über die politischen Rechte <strong>vom</strong> 22.09.1996<br />
wird von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 09.06.<strong>2013</strong>,<br />
publiziert im amtlichen Anschlagkasten und im Bezirksanzeiger Nr. 25 <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2013</strong>,<br />
Kenntnis genommen. Innerhalb der 3tägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine<br />
Beschwerde erhoben. Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die <strong>Gemeinde</strong>ratswahlen<br />
werden validiert.<br />
c) Bestimmung der Ersatzmitglieder jeder Liste<br />
Die nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste gelten in der Reihenfolge<br />
ihrer Stimmenzahl als Ersatzmitglieder. Gestützt auf § 27 Abs. 2 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
- 61 -
Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat nach den Erneuerungswahlen<br />
die Anzahl der Ersatzmitglieder je Liste. Grundsätzlich ernennt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
jeweils das erste Ersatzmitglied der an den <strong>Gemeinde</strong>ratswahlen teilgenommenen Listen<br />
als Suppleant. Dies sind:<br />
Liste 1 FDP Die Liberalen: Ritz Roger<br />
Liste 2 SP & Parteilose <strong>Schnottwil</strong>: Eberhard Niklaus<br />
Niklaus Eberhard ist nicht bereit, als Suppleant seiner Liste zu amtieren. Die Rückmeldung<br />
von Roger Ritz ist noch offen, so dass der Entscheid auf die nächste Sitzung vertagt<br />
wird.<br />
123 04.0235 Ueberbauungsordnungen<br />
Gestaltungsplan „Muer“ mit Sonderbauvorschriften;<br />
In der Zeit <strong>vom</strong> 02. – 31.05.<strong>2013</strong> lag der Gestaltungsplan „Muer“ mit Sonderbauvorschriften<br />
öffentlich auf. Fristgerecht ist eine Einsprache eingelangt.<br />
S. Leuthold informiert, dass sie heute Nachmittag noch mit Grundeigentümer Th. Kocher<br />
Kontakt hatte. In Bezug auf den Gestaltungsplan finden zwischen ihm, der Beschwerdeführerin<br />
und der Bevollmächtigten für die <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 452 noch Gespräche statt. Die hängige<br />
Beschwerde soll deshalb sistiert werden. Ein diesbezügliches Schreiben zu Handen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates ist unterwegs.<br />
Aufgrund dieser Stellungnahme wird die eingegangene Beschwerde weiterhin pendent gehalten,<br />
d.h. das Beschwerdeverfahren wird (noch) nicht eingeleitet. An der Sitzung <strong>vom</strong><br />
07.08.<strong>2013</strong> wird <strong>vom</strong> aktuellen Sachverhalt Kenntnis genommen und Beschluss gefasst.<br />
124 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />
Erschliessung Ribiacker; Arbeitsvergebung Netzbauarbeiten<br />
An der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 05.12.2012 wurde für die Erschliessung Ribiacker ein<br />
Baukredit von Fr. 1,15 Mio. bewilligt. Auf Antrag der Bau- und Werkkommission sowie in Anlehnung<br />
an das Submissionsreglement der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> werden die<br />
Netzbauarbeiten mit 6:1 Stimme an die Firma Elektro Gutjahr, Orpund, zum Nettopreis inkl.<br />
MWSt. von Fr. 41‘520.00 vergeben. Es handelt sich um das günstigste Angebot.<br />
125 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />
Erschliessung Ribiacker; Ergänzung Privatstrasse<br />
Im Zusammenhang mit der Erschliessung Ribiacker erfolgt eine Umleitung der Privatstrasse.<br />
Durch diese Umlegung und die Anpassung der VK an die neuen Gegebenheiten muss die<br />
elektrische Leitung verlegt werden. Die Anlagekosten inkl. Ingenieurhonorar betragen<br />
Fr. 13‘700.00 inkl. MWSt.<br />
Gemäss Art. 742 ZGB (seit 01.01.2012) hat der Verursacher die Kosten zu tragen, egal ob<br />
die Leitung im Grundbuch eingetragen ist oder nicht. Auf Empfehlung von Herrn Lerch, Mollet<br />
Energie AG und der bisherigen Praxis, soll die <strong>Gemeinde</strong> die Kosten übernehmen. Ein<br />
Teil der Arbeiten sind bereits im Projekt Ribiacker beinhaltet. Ein Teil der Tiefbauarbeiten<br />
wird durch den Grundeigentümer getragen.<br />
- 62 -
Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Seitens der Bau- und Werkkommission wird beantragt, die Kosten für die Umlegung der<br />
elektrischen Leitung in der Privatstrasse zu genehmigen.<br />
Beschluss:<br />
Bei einer Enthaltung wird mit 5:1 Stimme auf Antrag der Bau- und Werkkommission beschlossen,<br />
die Kosten für die Umlegung der elektrischen Leitung in der Privatstrasse durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> zu übernehmen. Die Auslagen von Fr. 13‘700.00 inkl. MWSt. sind dem für die<br />
Erschliessung Ribiacker bewilligten Kredit zu belasten.<br />
126 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />
Erschliessung Ribiacker; Anfrage von H. + M. Howald und R. Moser<br />
zum Projekt Ribiacker<br />
Am 03.04.<strong>2013</strong> wurde von der Anfrage von H. und M. Howald als Eigentümer der <strong>Schnottwil</strong><br />
GB Nr. 113 und Robert Moser, als künftiger Eigentümer der GB Nr. 684 <strong>vom</strong> 15.03.<strong>2013</strong><br />
Kenntnis genommen. Sie haben darauf hingewiesen, dass beim Einlenker in den Privatweg<br />
zur Parzelle 113 beidseitig kleine Landspickel entstehen, die dem <strong>Gemeinde</strong>strassenareal<br />
zugeteilt werden. Sie sind daran interessiert, dass diese Landspickel ihren angrenzenden<br />
Parzellen zugeteilt werden, entweder durch Kauf oder zur Nutzung. Damit könnten sie an der<br />
Umgebung angepasst und unterhalten werden.<br />
Das Begehren wurde der Bau- und Werkkommission zur Stellungnahme unterbreitet. Nach<br />
Rücksprache mit dem Kanton vertritt sie die Meinung, dass aus Kostengründen mit den beiden<br />
Grundeigentümern ein Nutzungsrecht abgeschlossen werden sollte.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat schliesst sich einstimmig der Haltung der Bau- und Werkkommission an.<br />
Nach der Fertigstellung der Erschliessungsstrasse Ribiacker ist mit den Grundeigentümern<br />
H. und M. Howald sowie Robert Moser eine Vereinbarung über die unentgeltliche Nutzung<br />
der an ihre Liegenschaften grenzenden Landspickel abzuschliessen.<br />
127 04.0702 Drainagen<br />
Behebung Wasseraufstoss Diessbachstrasse; Kreditbegehren<br />
Aufgrund des GR-Entscheides <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2013</strong> unterbreitet die Flurkommission das Kreditbegehren<br />
zur Behebung des Wasseraufstosses an der Diessbachstrasse. Sie hat die nötigen<br />
Abklärungen in Zusammenarbeit mit der Gebr. Jetzer Hoch- und Tiefbau AG, <strong>Schnottwil</strong> vorgenommen<br />
und auch die Ausweitung des Wasseraufstosses um weitere 30m in die Massnahmen<br />
einbezogen. Die Offerte weist Kosten von Fr. 7‘631.45 inkl. MWSt. aus. Seitens der<br />
Flurkommission wird beantragt, den erforderlichen Kredit zu bewilligen und die Gebr. Jetzer<br />
Hoch- und Tiefbau AG mit der Arbeitsvergebung zu beauftragen.<br />
Die Bedenken von A. Suter, dass die Arbeiten zu früh ausgeführt werden, weil die Ursache<br />
des Wasseraufstosses noch nicht abschliessend eruiert ist, werden nicht geteilt. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass bei einem Wasserleitungsleck das Wasser konstant gleich laufen<br />
würde, was nicht der Fall ist. Bereits durchgeführte Färbversuche haben auch kein Ergebnis<br />
gebracht.<br />
Auf das Einholen weiterer Offerten wird verzichtet, weil die Gebr. Jetzer Hoch- und Tiefbau<br />
AG für die Sondierungen und die Notfallbehebung beigezogen wurde und diese Kosten in<br />
der vorliegenden Offerte enthalten sind.<br />
Beschluss:<br />
- 63 -
Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Dem Antrag der Flurkommission wird einstimmig entsprochen. Der erforderliche Kredit von<br />
Fr. 7‘631.45 inkl. MWSt. wird bewilligt und mit dem Vollzug wird die Flurkommission beauftragt.<br />
128 04.0781 Brunngenossenschaft Berghölzli<br />
Wasserleitung ab Verteilbrunnstube der Brunngenossenschaft<br />
Berghölzli – Schulhaus; Verlegung infolge Überbauung Ribiacker<br />
Niklaus Suter teilt mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.04.<strong>2013</strong> mit, dass 1914 das Schulhaus an der<br />
Diessbachstrasse erstellt wurde, welches mit Wasser der Brunngenossenschaft Berghölzli<br />
gespiesen wird. Die Wasserleitung führt von der Verteilbrunnstube am Bergacher via Biezwilstrasse<br />
über die Hofstatt von Niklaus Suter zum Schulhaus. 1992 hat er die <strong>Schnottwil</strong><br />
GB Nr. 507 von seiner damaligen Liegenschaft GB Nr. 106 abgetrennt. Er weist darauf hin,<br />
dass nach dem Überbauungsplan die Leitung der Brunngenossenschaft Berghölzli quer<br />
durch den nördlichst gelegenen Bauplatz auf der GB Nr. 507 führt, weshalb die <strong>Gemeinde</strong><br />
für die Verlegung der Leitung zuständig ist und nicht er als Landeigentümer.<br />
Seitens der Bau- und Werkkommission wurde mit Herrn Guillod <strong>vom</strong> Ingenieurbüro Emch+<br />
Berger AG Solothurn Rücksprache genommen. Es handelt sich um ein nachbarrechtliches<br />
Durchleitungsrecht nach Art. 691 ZGB. Somit kommt der Art. 693 ZGB zum Tragen, der besagt:<br />
Ändern sich die Verhältnisse, so kann der Belastete eine seinen Interessen entsprechende<br />
Verlegung der Leitung verlangen. Die Kosten der Verlegung hat in der Regel der Berechtigte<br />
zu tragen.<br />
Beschluss:<br />
Wenn sich im Baubewilligungsverfahren zeigt, dass die Wasserleitung zum Schulhaus verlegt<br />
werden muss, kann der dann zu malige Grundeigentümer an die <strong>Gemeinde</strong> gelangen<br />
und die Verlegung der Leitung verlangen. Die Kosten hat in diesem Falle die Einwohnergemeinde<br />
<strong>Schnottwil</strong> zu tragen.<br />
129 07.1251 Bittgesuche an die <strong>Gemeinde</strong><br />
Beitragsgesuch Radio Canal 3 AG; Beschlussfassung<br />
Das Beitragsgesuch der Radio Canal 3 AG, Biel, wird abgelehnt.<br />
130 08.0251 Finanzausgleich<br />
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen<br />
dem Kanton und der <strong>Gemeinde</strong>n; Vernehmlassung<br />
Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn unterbreitet die Vernehmlassungsunterlagen<br />
zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Kanton<br />
und der <strong>Gemeinde</strong>n (NFA SO). Die Stellungnahme ist bis am 30.09.<strong>2013</strong> einzureichen.<br />
Seitens unserer <strong>Gemeinde</strong> hat Finanzverwalterin N. Lüchinger der bereits stattgefundenen<br />
Informationsveranstaltung beigewohnt. Sie wird gebeten, in Zusammenarbeit mit Ressortchefin<br />
D. Leuenberger und K. Schluep die Stellungnahme auszuarbeiten und dem GR am<br />
18.09.<strong>2013</strong> zur Verabschiedung vorzulegen.<br />
131 08.0411 Land (<strong>Gemeinde</strong>eigentum)<br />
Gewerbezone; Vermietung Land für Parkplätze an Gebr. Jetzer AG;<br />
Verlängerung<br />
- 64 -
Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Am <strong>26.</strong>06.2012 wurde dem Gesuch der Firma Gebr. Jetzer Hoch- und Tiefbau AG, <strong>Schnottwil</strong><br />
um Erweiterung des Parkplatzes auf der <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 96 um weitere 300 m2 für die<br />
Zeitdauer eines Jahres entsprochen. Somit umfasst die zur Verfügung gestellte Fläche total<br />
600 m2 und die Entschädigung erhöhte sich um Fr. 1‘560.00 auf Fr. 3‘120.00/Jahr.<br />
Die Rücksprache mit Paul Jetzer hat ergeben, dass sie an einer weiteren Nutzung des Parkplatzes<br />
interessiert sind, voraussichtlich bis Ende Dezember <strong>2013</strong>. Anschliessend sollte Ersatz<br />
auf eigenem Terrain zur Verfügung stehen. Sie werden zu gegebener Zeit die am<br />
07.07.2005 abgeschlossene Vereinbarung fristgerecht auf 3 Monate kündigen. Bei vorzeitigem<br />
Bedarf der <strong>Gemeinde</strong> bieten sie zu einer Lösung Hand.<br />
Beschluss:<br />
Vom Sachverhalt wird Kenntnis genommen. Die Dauer der mit GR-Entscheid <strong>vom</strong> <strong>26.</strong>06.12<br />
zusätzlich vermieteten Fläche von 300 m2 wird um ein weiteres Jahr verlängert; mit einer voraussichtlichen<br />
Nutzung bis Ende Dezember <strong>2013</strong>. Als Mietbedingung gilt die Vereinbarung<br />
<strong>vom</strong> 07.07.2005 zwischen der Firma Gebr. Jetzer AG und der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong>,<br />
das heisst, es ist eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 1‘560.00/Jahr zu bezahlen, die<br />
je nach Mietdauer anteilmässig zu bezahlen ist.<br />
132 11.0400 Bauten, Anlagen<br />
PV-Anlage Bächelacher, Netzverstärkung; Genehmigung Bauabrechnung<br />
Für die Netzverstärkung Bächelacher bewilligte die <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2013</strong><br />
einen Kredit von Fr. 103‘000.00 und der GR bewilligte am 19.09.2012 einen Nachtragskredit<br />
von Fr. 10‘610.90. Die Bauabrechnung, die eine Kreditüberschreitung von Fr. 11‘721.25<br />
ausweist, präsentiert sich wie folgt und wird zur Genehmigung und zur Bewilligung des<br />
Nachtragskredites unterbreitet:<br />
Inkl. Mehrwertsteuer Exkl. Mehrwertsteuer<br />
• Anteil Produzent Fr. 17‘903.40 Fr. 16‘577.20<br />
• Netzbau Fr. 37‘646.15 Fr. 34‘857.55<br />
• Tiefbau Fr. 38‘217.05 Fr. 35‘386.15<br />
• Verteilkabine Fr. 13‘079.90 Fr. 12‘111.00<br />
• Gebühren Fr. 307.50 Fr. 307.50<br />
• Projektleitung Fr. 18‘178.15 Fr. 16‘831.60<br />
Total Fr. 125‘332.15 Fr. 116‘071.00<br />
GV-Kredit <strong>vom</strong> 20.06.2012 Fr. 103‘000.00<br />
GR-Kredit <strong>vom</strong> 19.09.2012 Fr. 10‘610.90<br />
Kreditüberschreitung Fr. 11‘721.25<br />
Beim Anteil Produzent fehlen die Kosten für die Tiefbauarbeiten (ca. Fr. 19‘200.00), diese<br />
wurden von ihm selbst organisiert, weshalb sie in der Buchhaltung nicht ersichtlich sind.<br />
Begründung der Mehrkosten:<br />
• Die Trennkabine Sagiacker Nr. 1 musste aus Platzgründen durch eine neue Verteilkabine<br />
ersetzt werden.<br />
• Die bestehende Rohranlage Strassenquerung Bernstrasse war mit mehr Kabeln belegt,<br />
als in den Werkplänen ersichtlich war. Der Rohrverlauf entsprach ebenfalls nicht den<br />
Werkplänen. Aus diesem Grund musste eine neue Strassenquerung erstellt werden.<br />
• Aufgrund Felsen westlich der Strasse waren zusätzliche Deckbelagsarbeiten notwendig.<br />
Aufgrund der eingetroffenen Verfügung können der Swissgrid AG nach Ablauf der Beschwerdefrist<br />
die Aufwändungen im Umfang von Fr. 99‘494.00 (exkl. MWSt.) in Rechnung gestellt<br />
werden.<br />
- 65 -
Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Beschluss:<br />
Die Bauabrechnung Netzverstärkung Bächelacher wird einstimmig genehmigt und der erforderliche<br />
Nachtragskredit von Fr. 11‘721.25 wird gutgeheissen und der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
zur Genehmigung unterbreitet.<br />
133 01.0611 Abordnungen, Delegationen, Repräsentationen<br />
Festlegung Delegationen<br />
Folgende Abordnungen werden beschlossen:<br />
• 09.08.<strong>2013</strong>: Einweihung Anbau Schulhaus Messen RS, JW (AG Bau),<br />
KS (Vorstand)<br />
• 17.08.<strong>2013</strong>: Einweihung <strong>Gemeinde</strong>liegenschaften in Diessbach SL und SM<br />
• 23.08.<strong>2013</strong>: PostAuto-Anlass: Einladung zum Alpentheater im Kiental SM<br />
134 M Mitteilungen<br />
Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Turnverein <strong>Schnottwil</strong> im Rahmen der Infoveranstaltung<br />
„Zukunftswerkstatt“ zur Erstellung des räumlichen Leitbildes den Bedarf einer Doppelturnhalle<br />
angemeldet hat.<br />
K. Schluep informiert, dass<br />
• der Gemischte Chor neu durch ein Co-Präsidium geführt wird. Und zwar durch Peter<br />
Kräuliger (Adressat) und sie. Die Änderung wird auf der Homepage, in der Vereinsliste<br />
und im Vereinskartell berücksichtigt. K. Schluep wird im Infoblatt September <strong>2013</strong> über<br />
die Neu- bzw. Wiederbesetzung des Vorstandes informieren.<br />
• sie zu Handen des Budgets 2014 noch die Verwendung des Zinses aus den Stiftungen<br />
melden muss. Ihr schwebt die Durchführung eines Anlasses für Kinder vor, z.B. ein Spielfest.<br />
Da sie im nächsten Jahr für die Umsetzung nicht mehr zuständig ist, nimmt sie gerne<br />
weitere Vorschläge entgegen. Ihres Erachtens mangelt es in unserer <strong>Gemeinde</strong> immer<br />
noch an repräsentativem Engagement im Bereich Jugendarbeit.<br />
NAMENS DES GEMEINDERATES<br />
Jürg Willi<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsident<br />
Susanne Mülchi<br />
<strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />
- 66 -