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Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil

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Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

(Öffentliche Geschäfte)<br />

119 R Rechnungen<br />

Zahlungsanweisung<br />

Die Rechnungen werden gemäss separater Liste im Gesamtbetrage von Fr. 287‘823.25 zur<br />

Zahlung angewiesen.<br />

120 01.0011 Reglementsoriginale<br />

Gebührentarif der Regionalfeuerwehr oberer Bucheggberg RFOBB<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratskommission der Regionalfeuerwehr oberer Bucheggberg hat am<br />

16.08.2012 einen Gebührentarif erlassen und per 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft gesetzt. Der Erlass<br />

wurde durch die Feuerwehrkommission sowie alle drei in der <strong>Gemeinde</strong>ratskommission vertretenen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsvertreter unterzeichnet.<br />

Die gestützt auf das Feuerwehrreglement und den Feuerwehrzusammenarbeitsvertrag eingeholte<br />

Rechtsauskunft ergab, dass sich aufgrund beider Papiere keine Kompetenz ergibt,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong>ratskommission ein Reglement erlassen darf. Da es sich um eine vertragliche<br />

Zusammenarbeit handelt (und nicht um einen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit)<br />

ist es auch nicht üblich (allenfalls auch gar nicht zulässig), dass eine gemeinsame<br />

Kommission, ein Reglement erlassen kann.<br />

Nach § 56 Abs. 1 lit. a <strong>Gemeinde</strong>gesetz steht der <strong>Gemeinde</strong>versammlung die nicht übertragbare<br />

Befugnis zu, die übrigen rechtsetzenden <strong>Gemeinde</strong>reglemente zu erlassen. Da im<br />

Gebührentarif Rechte und insbesondere (Gebühren-)Pflichten geregelt werden, handelt es<br />

sich um ein rechtsetzendes Reglement. Dieses Bedarf somit der Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong>versammlungen<br />

aller Vertragsgemeinden.<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratskommission der RFOBB wird gebeten, den Gebührentarif den drei Vertragsgemeinden<br />

zur Genehmigung durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung zu unterbreiten.<br />

121 01.0841 Beeidigung, Vereidigung<br />

Vereidigung von Dominique Montigel als Sekretärin der Bau- und<br />

Werkkommission<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsident J. Willi begrüsst Dominique Montigel, die am 01.08.<strong>2013</strong> ihr Amt als<br />

neue Sekretärin der Bau- und Werkkommission antreten wird, und dankt ihr für die Bereitschaft<br />

zur Übernahme dieser wichtigen Aufgabe. Nach dem Verlesen der Eidesformel wird<br />

Frau Montigel durch persönlichen Handschlag vereidigt.<br />

122 01.0254 Abstimmungs- und Wahlprotokolle: <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ratswahlen <strong>vom</strong> 09. <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

a) Veröffentlichung der Wahlergebnisse<br />

b) Validierung der Wahl<br />

c) Bestimmung der Ersatzmitglieder jeder Liste<br />

Aus der Urnenabstimmung <strong>vom</strong> 09.06.<strong>2013</strong> resultiert folgendes Ergebnis:<br />

Wahlberechtigte 781<br />

Wählende 312<br />

Leere Wahlzettel 1<br />

Ungültige Wahlzettel 0<br />

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