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Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil

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Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

Am <strong>26.</strong>06.2012 wurde dem Gesuch der Firma Gebr. Jetzer Hoch- und Tiefbau AG, <strong>Schnottwil</strong><br />

um Erweiterung des Parkplatzes auf der <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 96 um weitere 300 m2 für die<br />

Zeitdauer eines Jahres entsprochen. Somit umfasst die zur Verfügung gestellte Fläche total<br />

600 m2 und die Entschädigung erhöhte sich um Fr. 1‘560.00 auf Fr. 3‘120.00/Jahr.<br />

Die Rücksprache mit Paul Jetzer hat ergeben, dass sie an einer weiteren Nutzung des Parkplatzes<br />

interessiert sind, voraussichtlich bis Ende Dezember <strong>2013</strong>. Anschliessend sollte Ersatz<br />

auf eigenem Terrain zur Verfügung stehen. Sie werden zu gegebener Zeit die am<br />

07.07.2005 abgeschlossene Vereinbarung fristgerecht auf 3 Monate kündigen. Bei vorzeitigem<br />

Bedarf der <strong>Gemeinde</strong> bieten sie zu einer Lösung Hand.<br />

Beschluss:<br />

Vom Sachverhalt wird Kenntnis genommen. Die Dauer der mit GR-Entscheid <strong>vom</strong> <strong>26.</strong>06.12<br />

zusätzlich vermieteten Fläche von 300 m2 wird um ein weiteres Jahr verlängert; mit einer voraussichtlichen<br />

Nutzung bis Ende Dezember <strong>2013</strong>. Als Mietbedingung gilt die Vereinbarung<br />

<strong>vom</strong> 07.07.2005 zwischen der Firma Gebr. Jetzer AG und der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong>,<br />

das heisst, es ist eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 1‘560.00/Jahr zu bezahlen, die<br />

je nach Mietdauer anteilmässig zu bezahlen ist.<br />

132 11.0400 Bauten, Anlagen<br />

PV-Anlage Bächelacher, Netzverstärkung; Genehmigung Bauabrechnung<br />

Für die Netzverstärkung Bächelacher bewilligte die <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2013</strong><br />

einen Kredit von Fr. 103‘000.00 und der GR bewilligte am 19.09.2012 einen Nachtragskredit<br />

von Fr. 10‘610.90. Die Bauabrechnung, die eine Kreditüberschreitung von Fr. 11‘721.25<br />

ausweist, präsentiert sich wie folgt und wird zur Genehmigung und zur Bewilligung des<br />

Nachtragskredites unterbreitet:<br />

Inkl. Mehrwertsteuer Exkl. Mehrwertsteuer<br />

• Anteil Produzent Fr. 17‘903.40 Fr. 16‘577.20<br />

• Netzbau Fr. 37‘646.15 Fr. 34‘857.55<br />

• Tiefbau Fr. 38‘217.05 Fr. 35‘386.15<br />

• Verteilkabine Fr. 13‘079.90 Fr. 12‘111.00<br />

• Gebühren Fr. 307.50 Fr. 307.50<br />

• Projektleitung Fr. 18‘178.15 Fr. 16‘831.60<br />

Total Fr. 125‘332.15 Fr. 116‘071.00<br />

GV-Kredit <strong>vom</strong> 20.06.2012 Fr. 103‘000.00<br />

GR-Kredit <strong>vom</strong> 19.09.2012 Fr. 10‘610.90<br />

Kreditüberschreitung Fr. 11‘721.25<br />

Beim Anteil Produzent fehlen die Kosten für die Tiefbauarbeiten (ca. Fr. 19‘200.00), diese<br />

wurden von ihm selbst organisiert, weshalb sie in der Buchhaltung nicht ersichtlich sind.<br />

Begründung der Mehrkosten:<br />

• Die Trennkabine Sagiacker Nr. 1 musste aus Platzgründen durch eine neue Verteilkabine<br />

ersetzt werden.<br />

• Die bestehende Rohranlage Strassenquerung Bernstrasse war mit mehr Kabeln belegt,<br />

als in den Werkplänen ersichtlich war. Der Rohrverlauf entsprach ebenfalls nicht den<br />

Werkplänen. Aus diesem Grund musste eine neue Strassenquerung erstellt werden.<br />

• Aufgrund Felsen westlich der Strasse waren zusätzliche Deckbelagsarbeiten notwendig.<br />

Aufgrund der eingetroffenen Verfügung können der Swissgrid AG nach Ablauf der Beschwerdefrist<br />

die Aufwändungen im Umfang von Fr. 99‘494.00 (exkl. MWSt.) in Rechnung gestellt<br />

werden.<br />

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