Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil
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Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Gültige Wahlzettel 311<br />
Wahlbeteiligung 39.95%<br />
Listen-Nr.<br />
Bezeichnung der Listen<br />
Anzahl<br />
Stimmen<br />
Anzahl<br />
Mandate<br />
1 FDP Die Liberalen 1‘645 6<br />
2 SP und Parteilose <strong>Schnottwil</strong> 503 1<br />
Total 2‘148 7<br />
Ergebnisse Kandidaten/Kandidatinnen<br />
Liste 1: FDP Die Liberalen<br />
Gewählt sind:<br />
Stimmen<br />
106 Schluep Stefan 324<br />
101 Willi Jürg 306<br />
102 Leuthold Sabine 276<br />
103 Schluep Reto 225<br />
104 Brüllhardt Ursula 182<br />
107 Wälti Markus 176<br />
Nicht gewählt ist:<br />
105 Ritz Roger 105<br />
Liste 2: SP und Parteilose <strong>Schnottwil</strong><br />
Gewählt ist:<br />
Stimmen<br />
202 Suter Adrian 224<br />
Nicht gewählt ist:<br />
201 Eberhard Niklaus 220<br />
Der Vorsitzende hat mit dem Sitzverlust der SP/Parteilosen <strong>Schnottwil</strong> und damit mit der<br />
Abwahl von N. Eberhard nicht gerechnet. Denn im Rat werden die Sachgeschäfte erledigt<br />
und es wird nicht Parteipolitik gemacht. Es ist ihm ein Anliegen, dass N. Eberhard sein Wissen<br />
weiterhin der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung stellt.<br />
Seitens der FDP wird er als <strong>Gemeinde</strong>präsident und Stefan Schluep als Vizegemeindepräsident<br />
portiert.<br />
K. Schluep ist der Meinung, dass das Wahlverfahren für den <strong>Gemeinde</strong>rat in der nächsten<br />
Legislaturperiode geändert werden sollte, um solch missliche Resultate zu vermeiden.<br />
a) Veröffentlichung der Wahlergebnisse<br />
Die Ergebnisse der Kandidatinnen und Kandidaten inkl. Rechtsmittelbelehrung wurden<br />
im Anzeiger für den Bezirk Bucheggberg <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2013</strong> veröffentlicht. Gemäss § 160<br />
des Gesetzes über die politischen Rechte sind Beschwerden innert 3 Tagen seit der Entdeckung<br />
des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der Veröffentlichung<br />
der offiziellen Ergebnisse einzureichen. Beschwerden sind an das Verwaltungsgericht<br />
zu richten.<br />
b) Validierung der Wahl<br />
Gestützt auf § 119 Bst. d) des Gesetzes über die politischen Rechte <strong>vom</strong> 22.09.1996<br />
wird von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 09.06.<strong>2013</strong>,<br />
publiziert im amtlichen Anschlagkasten und im Bezirksanzeiger Nr. 25 <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2013</strong>,<br />
Kenntnis genommen. Innerhalb der 3tägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine<br />
Beschwerde erhoben. Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die <strong>Gemeinde</strong>ratswahlen<br />
werden validiert.<br />
c) Bestimmung der Ersatzmitglieder jeder Liste<br />
Die nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste gelten in der Reihenfolge<br />
ihrer Stimmenzahl als Ersatzmitglieder. Gestützt auf § 27 Abs. 2 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
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