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Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil

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Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

Gültige Wahlzettel 311<br />

Wahlbeteiligung 39.95%<br />

Listen-Nr.<br />

Bezeichnung der Listen<br />

Anzahl<br />

Stimmen<br />

Anzahl<br />

Mandate<br />

1 FDP Die Liberalen 1‘645 6<br />

2 SP und Parteilose <strong>Schnottwil</strong> 503 1<br />

Total 2‘148 7<br />

Ergebnisse Kandidaten/Kandidatinnen<br />

Liste 1: FDP Die Liberalen<br />

Gewählt sind:<br />

Stimmen<br />

106 Schluep Stefan 324<br />

101 Willi Jürg 306<br />

102 Leuthold Sabine 276<br />

103 Schluep Reto 225<br />

104 Brüllhardt Ursula 182<br />

107 Wälti Markus 176<br />

Nicht gewählt ist:<br />

105 Ritz Roger 105<br />

Liste 2: SP und Parteilose <strong>Schnottwil</strong><br />

Gewählt ist:<br />

Stimmen<br />

202 Suter Adrian 224<br />

Nicht gewählt ist:<br />

201 Eberhard Niklaus 220<br />

Der Vorsitzende hat mit dem Sitzverlust der SP/Parteilosen <strong>Schnottwil</strong> und damit mit der<br />

Abwahl von N. Eberhard nicht gerechnet. Denn im Rat werden die Sachgeschäfte erledigt<br />

und es wird nicht Parteipolitik gemacht. Es ist ihm ein Anliegen, dass N. Eberhard sein Wissen<br />

weiterhin der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung stellt.<br />

Seitens der FDP wird er als <strong>Gemeinde</strong>präsident und Stefan Schluep als Vizegemeindepräsident<br />

portiert.<br />

K. Schluep ist der Meinung, dass das Wahlverfahren für den <strong>Gemeinde</strong>rat in der nächsten<br />

Legislaturperiode geändert werden sollte, um solch missliche Resultate zu vermeiden.<br />

a) Veröffentlichung der Wahlergebnisse<br />

Die Ergebnisse der Kandidatinnen und Kandidaten inkl. Rechtsmittelbelehrung wurden<br />

im Anzeiger für den Bezirk Bucheggberg <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2013</strong> veröffentlicht. Gemäss § 160<br />

des Gesetzes über die politischen Rechte sind Beschwerden innert 3 Tagen seit der Entdeckung<br />

des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der Veröffentlichung<br />

der offiziellen Ergebnisse einzureichen. Beschwerden sind an das Verwaltungsgericht<br />

zu richten.<br />

b) Validierung der Wahl<br />

Gestützt auf § 119 Bst. d) des Gesetzes über die politischen Rechte <strong>vom</strong> 22.09.1996<br />

wird von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 09.06.<strong>2013</strong>,<br />

publiziert im amtlichen Anschlagkasten und im Bezirksanzeiger Nr. 25 <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2013</strong>,<br />

Kenntnis genommen. Innerhalb der 3tägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine<br />

Beschwerde erhoben. Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die <strong>Gemeinde</strong>ratswahlen<br />

werden validiert.<br />

c) Bestimmung der Ersatzmitglieder jeder Liste<br />

Die nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste gelten in der Reihenfolge<br />

ihrer Stimmenzahl als Ersatzmitglieder. Gestützt auf § 27 Abs. 2 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

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