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Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil

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Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

Dem Antrag der Flurkommission wird einstimmig entsprochen. Der erforderliche Kredit von<br />

Fr. 7‘631.45 inkl. MWSt. wird bewilligt und mit dem Vollzug wird die Flurkommission beauftragt.<br />

128 04.0781 Brunngenossenschaft Berghölzli<br />

Wasserleitung ab Verteilbrunnstube der Brunngenossenschaft<br />

Berghölzli – Schulhaus; Verlegung infolge Überbauung Ribiacker<br />

Niklaus Suter teilt mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.04.<strong>2013</strong> mit, dass 1914 das Schulhaus an der<br />

Diessbachstrasse erstellt wurde, welches mit Wasser der Brunngenossenschaft Berghölzli<br />

gespiesen wird. Die Wasserleitung führt von der Verteilbrunnstube am Bergacher via Biezwilstrasse<br />

über die Hofstatt von Niklaus Suter zum Schulhaus. 1992 hat er die <strong>Schnottwil</strong><br />

GB Nr. 507 von seiner damaligen Liegenschaft GB Nr. 106 abgetrennt. Er weist darauf hin,<br />

dass nach dem Überbauungsplan die Leitung der Brunngenossenschaft Berghölzli quer<br />

durch den nördlichst gelegenen Bauplatz auf der GB Nr. 507 führt, weshalb die <strong>Gemeinde</strong><br />

für die Verlegung der Leitung zuständig ist und nicht er als Landeigentümer.<br />

Seitens der Bau- und Werkkommission wurde mit Herrn Guillod <strong>vom</strong> Ingenieurbüro Emch+<br />

Berger AG Solothurn Rücksprache genommen. Es handelt sich um ein nachbarrechtliches<br />

Durchleitungsrecht nach Art. 691 ZGB. Somit kommt der Art. 693 ZGB zum Tragen, der besagt:<br />

Ändern sich die Verhältnisse, so kann der Belastete eine seinen Interessen entsprechende<br />

Verlegung der Leitung verlangen. Die Kosten der Verlegung hat in der Regel der Berechtigte<br />

zu tragen.<br />

Beschluss:<br />

Wenn sich im Baubewilligungsverfahren zeigt, dass die Wasserleitung zum Schulhaus verlegt<br />

werden muss, kann der dann zu malige Grundeigentümer an die <strong>Gemeinde</strong> gelangen<br />

und die Verlegung der Leitung verlangen. Die Kosten hat in diesem Falle die Einwohnergemeinde<br />

<strong>Schnottwil</strong> zu tragen.<br />

129 07.1251 Bittgesuche an die <strong>Gemeinde</strong><br />

Beitragsgesuch Radio Canal 3 AG; Beschlussfassung<br />

Das Beitragsgesuch der Radio Canal 3 AG, Biel, wird abgelehnt.<br />

130 08.0251 Finanzausgleich<br />

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen<br />

dem Kanton und der <strong>Gemeinde</strong>n; Vernehmlassung<br />

Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn unterbreitet die Vernehmlassungsunterlagen<br />

zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Kanton<br />

und der <strong>Gemeinde</strong>n (NFA SO). Die Stellungnahme ist bis am 30.09.<strong>2013</strong> einzureichen.<br />

Seitens unserer <strong>Gemeinde</strong> hat Finanzverwalterin N. Lüchinger der bereits stattgefundenen<br />

Informationsveranstaltung beigewohnt. Sie wird gebeten, in Zusammenarbeit mit Ressortchefin<br />

D. Leuenberger und K. Schluep die Stellungnahme auszuarbeiten und dem GR am<br />

18.09.<strong>2013</strong> zur Verabschiedung vorzulegen.<br />

131 08.0411 Land (<strong>Gemeinde</strong>eigentum)<br />

Gewerbezone; Vermietung Land für Parkplätze an Gebr. Jetzer AG;<br />

Verlängerung<br />

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