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Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil

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Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat nach den Erneuerungswahlen<br />

die Anzahl der Ersatzmitglieder je Liste. Grundsätzlich ernennt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

jeweils das erste Ersatzmitglied der an den <strong>Gemeinde</strong>ratswahlen teilgenommenen Listen<br />

als Suppleant. Dies sind:<br />

Liste 1 FDP Die Liberalen: Ritz Roger<br />

Liste 2 SP & Parteilose <strong>Schnottwil</strong>: Eberhard Niklaus<br />

Niklaus Eberhard ist nicht bereit, als Suppleant seiner Liste zu amtieren. Die Rückmeldung<br />

von Roger Ritz ist noch offen, so dass der Entscheid auf die nächste Sitzung vertagt<br />

wird.<br />

123 04.0235 Ueberbauungsordnungen<br />

Gestaltungsplan „Muer“ mit Sonderbauvorschriften;<br />

In der Zeit <strong>vom</strong> 02. – 31.05.<strong>2013</strong> lag der Gestaltungsplan „Muer“ mit Sonderbauvorschriften<br />

öffentlich auf. Fristgerecht ist eine Einsprache eingelangt.<br />

S. Leuthold informiert, dass sie heute Nachmittag noch mit Grundeigentümer Th. Kocher<br />

Kontakt hatte. In Bezug auf den Gestaltungsplan finden zwischen ihm, der Beschwerdeführerin<br />

und der Bevollmächtigten für die <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 452 noch Gespräche statt. Die hängige<br />

Beschwerde soll deshalb sistiert werden. Ein diesbezügliches Schreiben zu Handen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates ist unterwegs.<br />

Aufgrund dieser Stellungnahme wird die eingegangene Beschwerde weiterhin pendent gehalten,<br />

d.h. das Beschwerdeverfahren wird (noch) nicht eingeleitet. An der Sitzung <strong>vom</strong><br />

07.08.<strong>2013</strong> wird <strong>vom</strong> aktuellen Sachverhalt Kenntnis genommen und Beschluss gefasst.<br />

124 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />

Erschliessung Ribiacker; Arbeitsvergebung Netzbauarbeiten<br />

An der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 05.12.2012 wurde für die Erschliessung Ribiacker ein<br />

Baukredit von Fr. 1,15 Mio. bewilligt. Auf Antrag der Bau- und Werkkommission sowie in Anlehnung<br />

an das Submissionsreglement der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> werden die<br />

Netzbauarbeiten mit 6:1 Stimme an die Firma Elektro Gutjahr, Orpund, zum Nettopreis inkl.<br />

MWSt. von Fr. 41‘520.00 vergeben. Es handelt sich um das günstigste Angebot.<br />

125 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />

Erschliessung Ribiacker; Ergänzung Privatstrasse<br />

Im Zusammenhang mit der Erschliessung Ribiacker erfolgt eine Umleitung der Privatstrasse.<br />

Durch diese Umlegung und die Anpassung der VK an die neuen Gegebenheiten muss die<br />

elektrische Leitung verlegt werden. Die Anlagekosten inkl. Ingenieurhonorar betragen<br />

Fr. 13‘700.00 inkl. MWSt.<br />

Gemäss Art. 742 ZGB (seit 01.01.2012) hat der Verursacher die Kosten zu tragen, egal ob<br />

die Leitung im Grundbuch eingetragen ist oder nicht. Auf Empfehlung von Herrn Lerch, Mollet<br />

Energie AG und der bisherigen Praxis, soll die <strong>Gemeinde</strong> die Kosten übernehmen. Ein<br />

Teil der Arbeiten sind bereits im Projekt Ribiacker beinhaltet. Ein Teil der Tiefbauarbeiten<br />

wird durch den Grundeigentümer getragen.<br />

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