GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
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7. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Schnottwil</strong><br />
vom Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong>, 19.00 – 22.45 Uhr<br />
<strong>Gemeinde</strong>haus <strong>Schnottwil</strong><br />
Vorsitz:<br />
Vizepräsident:<br />
Mitglieder:<br />
Ausstand:<br />
Gäste:<br />
Entschuldigt:<br />
<strong>Protokoll</strong>:<br />
Jürg Willi, <strong>Gemeinde</strong>präsident<br />
Adrian Suter<br />
Niklaus Eberhard, Daniela Leuenberger-Ulrich, Sabine Leuthold Clément,<br />
Karin Schluep-Stauffer und Reto Schluep<br />
Für die Beschlussfassung von Geschäft 130-<strong>2012</strong> tritt <strong>Gemeinde</strong>rat Niklaus<br />
Eberhard in den Ausstand<br />
- Solothurner Zeitung, Herr Rohrbach<br />
- RPK, Herren Markus Oeler und Heinz Hartmann<br />
- Verwaltung, Natalie Lüchinger, Finanzverwalterin<br />
Susanne Mülchi, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />
Christophe Campiche, dipl. <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />
<strong>Protokoll</strong>genehmigung<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der 6. Sitzung vom Dienstag, 23. April <strong>2012</strong> wird genehmigt.<br />
Verhandlungen<br />
(Öffentliche Geschäfte)<br />
1 R Rechnungen<br />
Zahlungsanweisung<br />
Die Rechnungen werden gemäss Liste vom <strong>15.</strong>05.<strong>2012</strong> im Gesamtbetrag von Fr. 145‘982.15<br />
zur Zahlung angewiesen.<br />
2 01.0011 Reglementsoriginale<br />
Reglement über die Benützung der Schulanlagen, Teilrevision<br />
Hinweis auf GV-Geschäft 03-2011<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat am 22. Juni 2011 für das Erstellen eines Spiel- und Funplatzes<br />
auf dem Parkplatz gegenüber der Schulanlage ein Kredit von Fr. 140‘000.00 bewilligt.<br />
Für das bald abgeschlossene Bauwerk ist dessen Benützung in das Reglement über die Benützung<br />
der Schulanlagen zu integrieren. Die durch den Ausschuss Spiel- und Bewegung<br />
erarbeitete Teilrevision des Reglements liegt vor. Sie gibt zu keinen Fragen oder Ergänzungen<br />
Anlass. Unter Punkt 5.1 ist die Klammer „(im Anhang)“ zu streichen, weil die Benützungsordnung<br />
nicht Bestandteil des Reglements ist.<br />
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Gestützt auf den Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin S. Leuthold erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />
folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Die vom Ausschuss Spiel und Bewegung vorgeschlagene Teilrevision des Reglements für<br />
die Benützung der Schulanlagen wird genehmigt.<br />
2. Die Teilrevision des Reglements für die Benützung der Schulanlagen ist der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
vom 20. Juni <strong>2012</strong> zur Genehmigung zu unterbreiten.<br />
3. Die vom Ausschuss Spiel und Bewegung unter Punkt 3 vorgeschlagenen Ergänzungen<br />
der Benützungsordnung wird genehmigt.<br />
4. Der Zirkulationsbeschluss über die Veröffentlichung des Infoflyers an die Bevölkerung<br />
wird bestätigt.<br />
3 01.0311 Einberufung<br />
01.0321 Traktandenliste / Botschaft<br />
Ordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20.06.<strong>2012</strong>, Einberufung<br />
und Genehmigung Traktandenliste<br />
Allgemeines<br />
• Publikation Anzeiger für den Bucheggberg vom 07.06.<strong>2012</strong><br />
• Versand der Botschaft Postaufgabe 05.06.<strong>2012</strong><br />
• Akte Auflage <strong>Gemeinde</strong>haus ab 11.06.<strong>2012</strong><br />
• Präsentation Power Point bis spätestens 07.06.<strong>2012</strong> an S. Roth<br />
Traktanden<br />
01. <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Genehmigung Ressortzuteilung für den Rest der laufenden Amtsperiode 2009-2013<br />
02. Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> vom 24.01.2005<br />
Änderung Anhang 2<br />
03. Reglement für die Benützung der Schulanlagen<br />
Teilrevision<br />
04. Jahresrechnung 2011<br />
Genehmigung<br />
05. Stiftung Maria Mollet<br />
Erteilung der Bewilligung zum Vermögensverzehr<br />
06. PV-Anlage Bächelacher, Netzverstärkung<br />
Kreditbewilligung<br />
07. Abrechnungen zur Kenntnisnahme und Bewilligung Nachtragskredit<br />
- Sanierung <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
- Jubiläumsfeier „750 Jahre <strong>Schnottwil</strong>“<br />
- Abrechnung Buch<br />
- Abrechnung Film<br />
08. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Vorbereitung und Verantwortung für Text Botschaft (einreichen bis 23.05.<strong>2012</strong>)<br />
• Traktandum 1 <strong>Gemeinde</strong>präsident J. Willi<br />
• Traktandum 2 <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger<br />
• Traktandum 3 <strong>Gemeinde</strong>rat A. Suter<br />
• Traktandum 4 <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger<br />
• Traktandum 5 <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger<br />
• Traktandum 6 <strong>Gemeinde</strong>rätin S. Leuthold<br />
• Traktandum 7 <strong>Gemeinde</strong>präsident J. Willi/Vizegemeindepräsident A. Suter<br />
Beschluss<br />
Die Traktandenliste für die ordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20. Juni <strong>2012</strong> wird genehmigt.<br />
4 01.0841 Beeidigung, Vereidigung<br />
Vereidigung von Stefan Schluep als Mitglied des Ausschusses<br />
„Ortsplanungsrevision <strong>2012</strong>“<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsident Jürg Willi begrüsst Herrn Stefan Schluep, Mitglied des Ausschusses<br />
Ortsplanungsrevision <strong>2012</strong> und dankt ihm für die Bereitschaft, in diesem Ausschuss mitzuarbeiten.<br />
Seine berufliche Tätigkeit prädestiniert ihn, in diesem Gremium mitzuarbeiten. Nach<br />
dem Verlesen der Eidesformel wird Herr Schluep durch persönlichen Handschlag vereidigt.<br />
5 04.0201 Regionalplanung / Repla GBB / RSU<br />
a.O. Delegiertenversammlung vom 22.05.<strong>2012</strong><br />
Am 22.05.<strong>2012</strong> findet in Zuchwil die ausserordentliche Delegiertenversammlung der Repla<br />
Espace Solothurn statt, an welcher über das folgende Haupttraktandum beschlossen werden<br />
soll:<br />
5. Agglomerationsprogramm 2. Generation, Beschlussfassung.<br />
Die umfangreichen Unterlagen für dieses Geschäft wurden mit den Sitzungsunterlagen aufgelegt.<br />
Das Agglomerationsprogramm findet Zustimmung beim <strong>Gemeinde</strong>rat. Es wird festgestellt,<br />
dass es sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> höchstens in finanzieller Hinsicht auswirken<br />
wird.<br />
Beschluss<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Daniela Leuenberger oder <strong>Gemeinde</strong>rat Niklaus Eberhard werden an der Delegiertenversammlung<br />
vom 22.05.<strong>2012</strong> teilnehmen.<br />
6 04.0221 Zonenplan<br />
Gesuch um Abparzellierung und Umzonung eines Teils der <strong>Schnottwil</strong><br />
GB Nr. 202; Schluep-Scherrer Hans; weiteres Vorgehen<br />
Hinweis auf <strong>GR</strong> Beschluss 37-2011 vom <strong>15.</strong>03.2011<br />
Mit Beschluss 37-2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Antrag der Bau- und Werkkommission einer<br />
ausserordentlichen Umzonung des abparzellierten Grundstückes <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 202 im<br />
Grundsatz zugestimmt und den Gesuchsteller beauftragt, dem <strong>Gemeinde</strong>rat die entsprechenden<br />
Gesuchsunterlagen vorgängig der Einreichung an das Kantonale Amt für Raumplanung<br />
zur Genehmigung vorzulegen.<br />
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Die telefonische Rücksprache beim Architekturbüro Florian Schreier über den Stand des Geschäftes<br />
ergab, dass der Bauherr auf das Gesuch um ausserordentliche Umzonung vom<br />
23.02.2011 verzichtet, weil gemäss Auskunft des planenden Büros Emch und Berger, Solothurn,<br />
kaum Aussicht auf Bewilligung durch das Kantonale Raumplanungsamt besteht. Das<br />
Geschäft kann abgeschrieben werden, die Umzonung erfolgt mit der ordentlichen Zonenplanrevision.<br />
Auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin S. Leuthold erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Die Umzonung von Grundstück <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 202 wird im Zusammenhang mit der<br />
ordentlichen Revision der Ortsplanung erfolgen.<br />
2. Das Geschäft ausserordentliche Umzonung wird abgeschrieben.<br />
7 04.0235 Ueberbauungsordnungen<br />
Gestaltungsplan Muer, Vorprüfungsbericht<br />
Nach rechtsgültigem Zonenplan der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> liegt das Grundstück<br />
<strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 640 und Teile der Grundstücke <strong>Schnottwil</strong> GB<br />
Nr. 79 und <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 452 in der Zone mit Gestaltungsplanpflicht<br />
und sind der Wohnzone W2 zugeordnet. Die Liegenschaften<br />
Bachgässli 31 und 33 liegen im Planungsperimeter und<br />
sind als erhaltenswerte Kulturobjekte definiert.<br />
Mit der Gestaltungsplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Erschliessung und etappenweise Überbauung<br />
des mit der Planungspflicht belegten Areals geschaffen werden.<br />
Eine Erschliessung des Areals ist ab dem Bachgässli oder der Diessbachstrasse möglich.<br />
Das Bachgässli ist gemäss Erschliessungsplan noch auf eine Breite von 4.5 m auszubauen<br />
und dient als Haupterschliessung der neuen Bauten. Die bestehenden Bauten können über<br />
die bestehende Zufahrt erschlossen werden. Die Erschliessung des südlich der bestehenden<br />
Bauten liegenden Gebiets ist im Erschliessungsplan nicht abschliessend definiert.<br />
Der vorliegende Gestaltungsplan ermöglicht eine sinnvolle Nutzung des im Rahmen der<br />
Ortsplanung definierten Planungsperimeters. Durch die verschiedenen Baubereiche werden<br />
innerhalb des Perimeters verschiedene Bedürfnisse abgedeckt. Die Baubereiche A und B<br />
orientieren sich an den bestehenden Strukturen wie Strassen und Gebäude und nehmen auf<br />
die erhaltenswerten Objekte Rücksicht. Im Baubereich C sind nur kleinere Bauten möglich.<br />
Diese beeinträchtigen auf Grund der reduzierten Gebäudehöhe und Dachneigung die Aussicht<br />
und Qualität der nördlichen Bauten nur gering. Eine Etappierung innerhalb des Perimeters<br />
ist mit der vorliegenden Lösung möglich. Nur die beiden grösseren Bauten im Baubereich<br />
A sind wegen der gemeinsamen Einstellhalle voneinander abhängig.<br />
Die Bau- und Werkkommission unterstützt das Vorhaben und vertritt die Auffassung, die gewählte<br />
Gestaltung sei passend zur Umgebung. Sie beantragt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, den Entwurf<br />
des Gestaltungsplanes mit dem dazugehörigen Raumplanungsbericht zu genehmigen.<br />
Auf Antrag der Baukommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Der im Entwurf zur Vorprüfung vorliegende Gestaltungsplan „Muer“ wird genehmigt.<br />
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
2. Der im Entwurf vorliegende Raumplanungsbericht zum Gestaltungsplan „Muer“, Version 1<br />
vom 02.04.<strong>2012</strong> wird genehmigt<br />
8 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />
Erschliessung Ribiacker, Ingenieurarbeiten, Kreditbewilligung<br />
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 02.11.2009 die Teilrevision des Bauzonenplans<br />
und des Erschliessungsplans Ribiacker der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> genehmigt.<br />
Das Grundstück <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 507 wurde von der Zone für öffentliche Bauten<br />
und Anlagen in eine Wohnzone W2 umgezont. Die Erschliessung des Grundstückes erfolgt<br />
ab Stockeren aus Richtung Süden mit einer 4.5 m breiten Stichstrasse, die am Ende mit einem<br />
Wendehammer ausgebildet wird.<br />
Gemäss bestehender Entwässerungsplanung muss das Grundstück in die bestehende Kanalisation<br />
in der Diessbachstrasse und der südliche Teil der geplanten Strasse in die vorhandene<br />
Meteorwasserleitung in der Stockeren entwässert werden. Die wasserversorgungstechnische<br />
Erschliessung erfolgt ab der bestehenden Wasserleitung in der Stockeren.<br />
Vom Büro Emch + Berger, Ingenieure AG, Solothurn liegt folgendes Honorarangebot vor:<br />
Honorar<br />
Projektierung pauschal Fr. 16‘000.00<br />
Beitragsverfahren geschätzt Fr. 4‘000.00<br />
Nebenkosten Fr. 800.00<br />
Total exklusive MwSt. Fr. 20‘800.00<br />
Die Bau- und Werkkommission beantragt gemäss ihrem Beschluss vom 04.04.<strong>2012</strong>, den erforderlichen<br />
Kredit von 22‘464.00 (inkl. MwSt.) zu bewilligen und den Planungsauftrag dem<br />
Ingenieurbüro Emch+Berger AG, Solothurn zu erteilen.<br />
Gemäss Vorgesprächen mit den betroffenen Grundeigentümern steht deren Zustimmung in<br />
Aussicht.<br />
Auf Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligt im Rahmen der Erschliessungspflicht für die Erschliessungsplanung<br />
Ribiacker einen Kredit von Fr. 22‘500.00 inklusive MwSt.<br />
2. Der Planungsauftrag wird an das Büro Emch + Berger, Ingenieure AG, Solothurn, vergeben.<br />
3. Die Planungskosten sind Bestandteil des Rahmenkredites für die Erschliessung.<br />
4. Mit der Ausführung dieses Beschlusses wird die Bau- und Werkkommission beauftragt.<br />
9 04.0512 Strassenbeleuchtung<br />
Konzept Energieeffizienz Strassenbeleuchtung, Arbeitsvergebung<br />
Hinweis auf <strong>GR</strong> Beschluss 165-2011 vom 02.11.2011<br />
Im Voranschlag für das Jahr <strong>2012</strong> ist unter Konto 620.318.04 für die Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts<br />
ein Betrag von Fr. 10‘000.00 eingestellt worden. Die Bau- und Werkkommission<br />
hat bei der Firma Mollet Energie AG die Offerte für ein energieeffizientes Be-<br />
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
leuchtungskonzept eingeholt. Das Angebot umfasst gemäss detaillierter Definition der einzelnen<br />
Leistungen:<br />
• Vorbereitungsarbeiten Fr. 500.00<br />
• Aufarbeitung IST-Zustand Fr. 1‘500.00<br />
• Massnahmekatalog Fr. 2‘500.00<br />
• Dokumentation Fr. 3‘000.00<br />
• Detailbsprechung/Präsentation Fr. 1‘000.00<br />
Total exkl. MwSt. Fr. 8‘500.00<br />
Dieser Betrag übersteigt die finanzielle Kompetenz der Bau- und Werkkommission. Sie beantragt<br />
gemäss Ihrem Beschluss vom 02.05.<strong>2012</strong> den erforderlichen Kredit zu bewilligen und<br />
den Planungsauftrag der Firma Mollet Energie AG, Solothurn zu erteilen.<br />
Auf Antrag der Baukommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligt für die Erarbeitung des Konzepts Energieeffizienz Strassenbeleuchtung<br />
den im Voranschlag <strong>2012</strong> eingestellten Kredit von Fr. 9‘180.00 inkl. MwSt.<br />
2. Mit der Ausarbeitung des Beleuchtungskonzepts wird die Firma Mollet Energie AG, Solothurn,<br />
beauftragt.<br />
3. Mit der Ausführung dieses Beschlusses wird die Baukommission beauftragt.<br />
10 04.0611 Stege, Bachübergänge, Unter- + Überführungen<br />
Sanierung Steg über den Häisibach, Kreditbewilligung<br />
Die Eigentümerin des Grundstückes <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 246, Frau Bertha Schmid, verfügt<br />
gemäss Dienstbarkeitsvertrag mit der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> vom 23.11.1994 über<br />
ein unbeschränktes Geh- und Fahrwegrecht über die gemeindeeigene Parzelle 254. Das<br />
Geh- und Fahrwegrecht führt beim Häisibach über einen Holzsteg. Der Steg ist defekt und<br />
bedarf der Instandstellung. Gemäss Punkt II des Dienstbarkeitsvertrages gehen sämtlich<br />
Ausbau-, Unterhalts- und Reparaturkosten für das Wegrechtsareal zu Lasten der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Schnottwil</strong>. Die Kosten für die Sanierung des Steges belaufen sich gemäss Zusammenstellung<br />
der Flurkommission auf Fr. 3‘198.40. Die Sanierungsarbeiten sollen durch<br />
den Zivilschutz ausgeführt werden. Eine Anmeldung bei der Zivilschutzorganisation ist noch<br />
nicht erfolgt. Die Flurkommission beantragt mit Schreiben vom 26.04.<strong>2012</strong> für die Ausführung<br />
der Arbeiten im Voranschlag <strong>2012</strong> einen Nachkredit von Fr. 3‘198.40.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>präsident vertritt die Auffassung, dass, auch wenn der Kredit nicht Bestandteil<br />
des Voranschlages <strong>2012</strong> ist, dieser dennoch bewilligt werden sollte, damit die Sanierungsarbeiten<br />
noch in diesem Jahr durch den Zivilschutz ausgeführt werden können. <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
R. Schluep indes möchte die Arbeiten auf das Jahr 2013 verschieben, um die dazu benötigen<br />
finanziellen Mittel rechtmässig budgetieren zu können. Er bestätigt aber, dass die Arbeiten<br />
durch den Zivilschutz auch dieses Jahr vorgenommen werden könnten. <strong>Gemeinde</strong>rat A.<br />
Suter weist auf die Haftung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> hin und möchte deshalb die Sanierungsarbeiten<br />
nicht auf das Jahr 2013 verschieben.<br />
Antrag <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger:<br />
Anstelle des durch die Flurkommission beantragten Nachkredites sind die Kosten für die Sanierung<br />
der Brücke dem entsprechenden Konto in der laufenden Rechnung zu belasten.<br />
Der Unterantrag Leuenberger vereinigt bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat A. Suter) fünf<br />
Stimmen, der Antrag der Flurkommission eine Stimme (<strong>Gemeinde</strong>rat N. Eberhard).<br />
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger folgenden<br />
Beschluss<br />
Für die Sanierung des Holzsteges über den Häisibach bewilligt der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ausführung der<br />
Arbeiten über den Betrag von Fr. 3'200.00 unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten durch die Zivilschutzorganisation<br />
ausgeführt werden können. Die Kosten sind der Laufenden Rechnung zu belasten.<br />
11 04.0700 Gewässer<br />
Salzmattenbächli, Uferstabilisierung, Böschungsverstärkung; Kreditbewilligung<br />
Für die dringende Uferstabilisierung und Böschungsverstärkung am Lauf des Salzmattenbächli<br />
beantragt die Flurkommission auf dem Voranschlag <strong>2012</strong> einen Nachkredit von Fr.<br />
695.00. Die Sanierungsarbeiten sollen gemäss Angaben der Flurkommission durch den Zivilschutz<br />
ausgeführt werden. Sind aber zur Ausführung noch nicht angemeldet.<br />
Antrag <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger:<br />
Anstelle des durch die Flurkommission beantragten Nachkredites sind die Kosten für Uferstabilisierung<br />
und Böschungsverstärkung dem entsprechenden Konto der Laufenden Rechnung zu<br />
belasten.<br />
Der Unterantrag Leuenberger vereinigt bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat A. Suter) fünf<br />
Stimmen, der Antrag der Flurkommission eine Stimme (<strong>Gemeinde</strong>rat N. Eberhard).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger folgenden<br />
Beschluss<br />
Für die für Uferstabilisierung und Böschungsverstärkung am Salzmattenbächli bewilligt der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zu Lasten des entsprechenden Kontos der Laufenden Rechnung den Betrag von Fr.<br />
695.00 unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten durch die Zivilschutzorganisation ausgeführt werden<br />
können.<br />
12 04.0821 Kanalisationen = Primär- und Sekundärleitungen<br />
Sanierung Kanalisation 3. Priorität, Arbeitsvergebung<br />
Anlässlich der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 10. Dezember 2008 hat der Souverän für die<br />
Sanierung Kanalisation 3. Priorität (Restsanierung aus GEP) einen Rahmenkredit von Fr.<br />
525‘000.00 bewilligt, welcher jahrweise etappiert abgerufen wird. Für das Jahr <strong>2012</strong> ist eine<br />
Tranche von Fr.155‘000.00 für folgende Arbeiten vorgesehen:<br />
Sanierung bestehende Regenwasserkanalisation, Abschnitte „KS M17A bis KS M21A und<br />
KS W20/5D bis M15/1C mittels Reliningverfahren.<br />
Es liegen folgende Offerten vor:<br />
• Ingenieurarbeiten<br />
Emch + Berger AG, Solothurn Fr. 10‘044.00 (inkl. MwSt.)<br />
• Tiefbauarbeiten (Nettobeträge inkl. MwSt.<br />
KFS Kanal-Service AG, Oensingen Fr. 104'448.20 100.00 %<br />
KRT Kanal-Service AG, Sempach Stadt Fr. 116'052.05 111.11 %<br />
G. Landolt AG, Langenthal Fr. 137'626.45 131.77 %<br />
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Auf Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Die Ingenieurarbeiten für die Sanierung Kanalisation 3. Priorität werden dem Büro Emch +<br />
Berger AG, Solothurn zum Preis von Fr. 10‘044.00 zur Ausführung übertragen.<br />
2. Die Tiefbauarbeiten für die Sanierung Kanaliation 3. Priorität werden an die Firma KFS<br />
KanalService AG, Oensingen zum Nettopreis von Fr. 104‘448.20 inkl. MwSt. vergeben.<br />
3. Die Investitionskosten sind dem Konto 711.501.37 zu belasten<br />
4. Mit der Ausführung dieses Beschlusses wird die Bau- und Werkkommission beauftragt.<br />
13 05.0141 Hauswarte Schulanlage; Anstellungen, Besoldungen<br />
Teilrevision Pflichtenheft mit Stellenbeschrieb nach Inbetriebnahme<br />
des Spiel- und Funplatzes<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat am 22. Juni 2011 für das Erstellen eines Spiel- und Funplatzes<br />
auf dem Parkplatz gegenüber der Schulanlage ein Kredit von Fr. 140‘000.00 bewilligt.<br />
Für das bald abgeschlossene Bauwerk sind der Unterhalt und die Wartung zu sichern. Im<br />
Zusammenhang mit der Teilrevision der Benützungsordnung für Schulanlagen hat dieselbe<br />
Arbeitsgruppe ebenfalls das Pflichtenheft für den Hauswart Schulanlage <strong>Schnottwil</strong> angepasst.<br />
Aus der Diskussion stellt sich die Frage, ob der zusätzliche Aufwand mit dem bisherigen<br />
Lohn abgegolten ist, wovon der <strong>Gemeinde</strong>rat ausgeht.<br />
Mit sechs Stimmen und einer Gegenstimme (<strong>Gemeinde</strong>rat N. Eberhard) erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
folgenden<br />
Beschluss<br />
Die vom Ausschuss Spiel und Bewegung im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des<br />
Spiel- und Funplatzes vorgeschlagene Teilrevision des Pflichtenhefts mit Stellenbeschrieb<br />
für den Hauswart der Schulanlage <strong>Schnottwil</strong> wird genehmigt.<br />
14 07.0877 Sammelplatz<br />
Aufrüstung Ölsammelstelle, Kreditbewilligung für Regenabwasserrinne<br />
Hinweis auf <strong>GR</strong>-Beschluss 36-<strong>2012</strong><br />
An der Sitzung vom 01.02.<strong>2012</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Umweltschutzkommission beauftragt,<br />
weitere mit der Ölsammelstelle im Zusammenhang stehende Massnahmen zu prüfen<br />
und dem <strong>Gemeinde</strong>rat einen entsprechenden Kreditantrag zu unterbreiten.<br />
Die Umweltschutzkommission hat an ihrer Sitzung vom 21.03.<strong>2012</strong> entschieden, bei der Ölsammelstelle<br />
zusätzlich zu den bereits realisierten Massnahmen eine Regenabwasserrinne<br />
mit Ölabscheider einzubauen. Der Auftrag soll gemäss Beschluss der Kommission ohne<br />
Konkurrenzofferte an die Firma Gebrüder Jetzer AG vergeben werden. Die Offerte der Firma<br />
Gebrüder Jetzer AG beläuft sich auf Netto Fr. 3‘319.<strong>15.</strong> Der Kredit wird über die Spezialfinanzierung<br />
abgewickelt.<br />
Auf Antrag der Umweltschutzkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Beschluss<br />
Für den Einbau einer Regenabwasserrinne mit Ölabscheider auf dem Sammelplatz bewilligt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat zu Lasten der Spezialfinanzierung einen Kredit von Fr. 3‘400.00<br />
15 08.0201 Jahresrechnungen<br />
Jahresrechnung 2011, Beratung und Genehmigung<br />
Die Laufende Rechnung für das Jahr 2011 schliesst mit einem erfreulichen Ertragsüberschuss<br />
von Fr. 60'071.50 ab. Dieser Ertragsüberschuss wird für zusätzliche Abschreibungen<br />
auf dem Verwaltungsvermögen genutzt, danach schliesst die Rechnung ausgeglichen ab.<br />
Die ordentlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen (ohne Spezialfinanzierungen)<br />
betragen Fr. 360'345.50 respektive 8.0%. Hinzu kommen die bereits erwähnten Zusatzabschreibungen<br />
von Fr. 60'071.50.<br />
Per 31. Dezember 2011 beträgt das Eigenkapital der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> Fr.<br />
549'782.16.<br />
Die Investitionsrechnung weist eine Nettoinvestitionssumme von Fr. 1'067'528.00 aus. Gemäss<br />
Budget waren Nettoinvestitionen von Fr. 1'151'500.00 geplant. Dies ergibt eine Differenz<br />
zu den budgetierten Nettoinvestitionen von Fr. 83'972.00.<br />
Laufende Rechnung<br />
In der Übersicht der Jahresrechnung für das Jahr 2011 ist die Laufende Rechnung mit den<br />
jeweiligen Aufwänden und Erträgen sowie den Netto-Beträgen pro Rubrik aufgeführt.<br />
In der Rubrik 0 „Allg. Verwaltung“ sind die Sitzungsgelder tiefer als budgetiert ausgefallen.<br />
Beim Konto 020.311 Anschaffung von Mobilien, Maschinen ist der Ersatz der Arbeitsstationen<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung verbucht. Der Kredit wurde am 12.12.2011 durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
bewilligt. Die Investition musste vorgenommen werden, da mit den veralteten PC<br />
nach der Installation eines notwendigen Updates der Software nicht mehr effizient gearbeitet<br />
werden konnte. Beim Konto 020.318.07 Software GA-Reservationssystem entstand ein<br />
Mehraufwand von Fr. 361.28, da die Änderungen im Zusammenhang mit den Preisanpassungen<br />
auf der Homepage angepasst werden mussten. Gesamthaft schliesst die Rubrik 0<br />
„Allg. Verwaltung“ mit Fr. 35'950.13 besser ab als im Budget für das Jahr 2011 vorgesehen<br />
war.<br />
In der Rubrik 1 „Öffentliche Sicherheit“ können Einsparungen von Fr. 2’258.35 gegenüber<br />
dem Budget ausgewiesen werden.<br />
Auch die Rubrik 2 „Bildung“ weist Minderaufwendungen im Umfang von Fr. 158'326.05<br />
auf. Die Lehrersubventionen liegen bei 62.0%. Der Beitrag an den Schulverband Bucheggberg<br />
A3 ist für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> um Fr. 145'070.00 tiefer ausgefallen, als im Budget<br />
vorgesehen war. Hier gilt es grundsätzlich, den Verantwortlichen den Dank für die umsichtige<br />
Ausgabenpolitik auszusprechen.<br />
Die Laufende Rechnung des Schulverbandes Bucheggberg A3 hat um total Fr. 931'358.00<br />
besser als budgetiert abgeschlossen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> musste für die Begleichung<br />
der Akonto-Beiträge, welche aufgrund des Budgets in Rechnung gestellt worden sind,<br />
Fremdkapital aufnehmen. Die entsprechenden Zinsbelastungen bleiben in der Laufenden<br />
Rechnung der <strong>Gemeinde</strong> stehen. Beim besseren Abschluss der Schulverbands-Rechnung<br />
für das Jahr 2011 muss jedoch noch angemerkt werden, dass die Verhandlungen der Mietverträge<br />
noch nicht abgeschlossen werden konnte.<br />
Die Minderaufwendungen von Fr. 6'589.50 in der Rubrik 3 „Kultur, Freizeit“ sind vor allem<br />
durch höhere Einnahmen bei den Marktgebühren, tiefere Kosten beim Infoblatt <strong>Schnottwil</strong><br />
und beim Internetauftritt <strong>Schnottwil</strong> sowie tieferen Kosten beim slowUp Solothurn-Buechibärg<br />
zustande gekommen.<br />
- 54 -
Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Die Aufwendungen in der Rubrik 4 „Gesundheit“ sind um Fr. 257.40 tiefer als budgetiert<br />
ausgefallen und weisen somit nur eine minimale Abweichung aus.<br />
In der Rubrik 5 „Soziale Wohlfahrt“ muss ein Aufwandüberschuss von Fr. 99'237.70 zur<br />
Kenntnis genommen werden. Beim Konto 535.301.01 Besoldung Seniorenbetreuung wurde<br />
ein Mehraufwand von Fr. 461.00 verbucht, welcher auf einen Mehraufwand bei den Jubilarenbesuchen<br />
resp. den Gratulationen in den Zeitungen zurückzuführen ist.<br />
Aufgrund von erforderlichen Nachtragsbuchungen infolge der angepassten Abrechnung seitens<br />
der Sozialregion BBL war wiederum ein erhöhter Aufwand für die Finanzverwalterin und<br />
die RPK <strong>Schnottwil</strong> notwendig.<br />
Die Rechnungsführung, die Prüfberichte und die Rechnungsstellung seitens der Sozialregion<br />
BBL sind nach wie vor nicht befriedigend. Mit Befremden musste die RPK <strong>Schnottwil</strong> zur<br />
Kenntnis nehmen, dass die grösste Position der Rechnung der Sozialregion BBL nicht geprüft<br />
ist. Es handelt sich um eine Position, die rund 69% des Aufwandes der Sozialregion<br />
BBL ausmacht bzw. rund 3.4 Mio. Fr. Ein kritisches Schreiben an die Leitgemeinde Biberist<br />
wäre nach Meinung von D. Leuenberger und der RPK <strong>Schnottwil</strong> angebracht.<br />
In der Rubrik 6 „Verkehr“ liegen die Aufwendungen Fr. 13'432.90 unter dem Voranschlag<br />
für das Jahr 2011. Beim Konto 650.361.01 Beitrag an öffentlichen Verkehr Kanton Solothurn<br />
kann der grösste Teil der Minderaufwendungen von Fr. 8'124.55 verzeichnet werden.<br />
Bei der Rubrik 7 „Umwelt und Raumordnung“ können Minderaufwendungen von Fr.<br />
27'562.15 verzeichnet werden. In dieser Rubrik finden wir die Spezialfinanzierungen der<br />
Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Abfallbeseitigung.<br />
Wasserversorgung:<br />
Es konnten Abschreibungen im Umfang von 10.36% das heisst Fr. 60'693.15 vorgenommen<br />
werden. Die Rechnung konnte ausgeglichen abgeschlossen werden. Der Stand des Eigenkapitals<br />
per 31. Dezember 2011 beträgt Fr. 99'406.40.<br />
Abwasserbeseitigung:<br />
Nach den ordentlichen Abschreibungen von Fr. 46'464.30 (= 8.0%) schliesst die Spezialfinanzierung<br />
Abwasserbeseitigung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 23'665.95 ab. Der<br />
Überschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben, welches per 31. Dezember 2011 Fr.<br />
72'563.20 beträgt.<br />
Abfallbeseitigung:<br />
In der Abfallbeseitigung wurden Abschreibungen im Umfang von Fr. 2'189.02 (8.0% ordentliche<br />
= Fr. 875.60 und 12.0% zusätzliche = Fr. 1'313.42) vorgenommen. Der erzielte Ertragsüberschuss<br />
von Fr. 1'947.91 wurde auch hier dem Eigenkapital gutgeschrieben. Dieses beträgt<br />
per 31. Dezember 2011 Fr. 16'011.61.<br />
Bei den Kosten in der Rubrik 8 „Volkswirtschaft“ müssen Mehrausgaben von Fr. 3'197.85<br />
zur Kenntnis genommen werden. Beim Konto 800.314 Unterhalt der Drainagen wurden Fr.<br />
5'726.75 mehr ausgegeben, als im Budget vorgesehen war. Der grösste Posten in dieser<br />
Rubrik ist die Elektrizitätsversorgung, welche über eine Spezialfinanzierung abgerechnet<br />
wird.<br />
Elektrizitätsversorgung:<br />
Die Rechnung schliesst nach Vornahme der ordentlichen Abschreibungen von Fr. 19'056.25<br />
und der zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 20'799.54 (Total 16.73%) ausgeglichen ab.<br />
Das Eigenkapital beläuft sich per 31. Dezember 2011 auf Fr. 270'033.46.<br />
Die geplanten Einnahmen bei der Rubrik 9 „Finanzen, Steuern“ weisen eine Minderung<br />
von Fr. 47'790.93 auf. Die grösste positive Abweichung wurde beim Konto 400.03 Gemein-<br />
- 55 -
Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
desteuern natürliche Personen Vorjahre mit einem Betrag von Fr. 151'584.45 erzielt. Als Folge<br />
davon konnten beim Konto 940.421.01 Zinsen aus Guthaben (Verzugszinse) Mehreinnahmen<br />
von Fr. 11'394.70 erzielt werden. Im Gegenzug müssen beim Konto 400.01 <strong>Gemeinde</strong>steuern<br />
natürliche Personen laufendes Jahr Mindereinnahmen von Fr. 184'050.35<br />
verzeichnet werden.<br />
Verpflichtungskredit-Kontrolle 2011<br />
Die Auflistung der Verpflichtungskredit-Kontrolle ist in der Jahresrechnung 2011 integriert<br />
und enthält Verpflichtungen, welche bereits gesprochen, das heisst bewilligt worden sind, deren<br />
Finanzierung aber teilweise erst noch erfolgt.<br />
Kennzahlen<br />
Der Selbstfinanzierungsgrad konnte von 12.10% im Jahr 2010 auf 55.76% im Jahr 2011 verbessert<br />
werden. Im Mehrjahresdurchschnitt sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% liegen,<br />
ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100% führt zu einer Neuverschuldung.<br />
Je höher der Selbstfinanzierungsanteil, desto besser stehen die Möglichkeiten, neue Investitionen<br />
zu finanzieren. Der Selbstfinanzierungsanteil konnte im Jahr 2011 mit 9.73% gegenüber<br />
3.05% im Jahr 2010 ebenfalls verbessert werden.<br />
Die Nettoschuld je Einwohner liegt 2011 bei Fr. 4'013.70 und hat sich im Vergleich zum Jahr<br />
2010 um Fr. 417.15 je Einwohner erhöht.<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr<br />
2011 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 60'071.50 um total Fr. 154'221.50 positiver abschliesst,<br />
als noch im Budget vorgesehen war. In sich geschlossen kann dieser Abschluss<br />
sicherlich unter den gegebenen Umständen als erfreulich bezeichnet werden. In Bezug auf<br />
den Finanzplan der nächsten Jahre ist der Abschluss 2011 jedoch nur ein kleiner Tropfen in<br />
einem grossen Meer an anstehenden Ausgaben.<br />
Ein herzlicher Dank geht an die Finanzverwalterin Natalie Lüchinger für die kompetente und<br />
umsichtige Erstellung der umfangreichen Jahresrechnung und die stetige Unterstützung.<br />
Ebenfalls ein Dankeschön der Rechnungsprüfungskommission, welche stets unabhängig, offen<br />
und kritisch die Prüfungsarbeiten vornimmt. Und ein ganz grosses Dankeschön auch den<br />
zuständigen Kommissionen, welche für die Einhaltung der budgetierten Vorgaben besorgt<br />
sind.<br />
Der Präsident der Rechnungsprüfungskommission informiert über die Ergebnisse der Zwischen-<br />
und Schlussrevision. Anhand des Berichts über die Rechnungsprüfung der Kommission<br />
informiert er kurz über die vorgenommenen Prüfungshandlungen und stellt fest, dass<br />
die Pendenzen aus dem Vorjahr umgesetzt worden sind. Markus Oeler bestätigt, dass die<br />
Rechnungsführung wiederum in gewohnt sauberer, qualitativ hochstehender Form erfolgt ist,<br />
und dass die Jahresrechnung der kantonalen Gesetzgebung und der <strong>Gemeinde</strong>ordnung entspricht<br />
und in der vorliegenden Form zur Genehmigung empfohlen werden kann. Er bedankt<br />
sich bei der <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger und Finanzverwalterin N. Lüchinger für die gute<br />
und konstruktive Zusammenarbeit.<br />
Aus der Sicht der Rechnungsprüfungskommission ist folgenden Baustellen ein Augenmerk<br />
zu schenken<br />
• Sozialregion Biberist<br />
Seit rund 3 Jahren ist ein Grossteil der Rechnung der Sozialregion Biberist nicht revidiert<br />
worden. M. Oeler unterstützt die diesbezügliche Kritik von <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger<br />
und einigt sich mit ihr, die mit entsprechender Korrespondenz an den <strong>Gemeinde</strong>rat Biberist<br />
mit Kopie an die Sozialkommission und das Oberamt zu rügen.<br />
• Finanzplan<br />
Der aktuelle Finanzplan der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> weist ab dem Jahr 2015 einen<br />
Fehlbetrag aus. Einsparungen auf der Ausgabenseite sind dringend erforderlich.<br />
- 56 -
Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Auf Antrag der Rechnungspüfungskommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Die Rechnung der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> für das Jahr 2011 wird bei Einnahmen<br />
und Ausgaben von je 6‘255‘599.38 genehmigt.<br />
2. Sie wird der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20.06.<strong>2012</strong> zur Genehmigung unterbreitet<br />
16 11.0400 Bauten, Anlagen<br />
PV-Anlage Bächelacker, Netzverstärkung; Kreditbewilligung<br />
Der Eigentümer des Gebäudes Bächelacker 2 (GB-Nr. 263) plant eine Photovoltaikanlage<br />
mit einer Leistung von 112 kWh. Die Baubewilligung liegt vor.<br />
Gemäss Weisung 2/2009 der EICom Netzverstärkungen ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet,<br />
alle Einspeisungen abzunehmen. Der Netzanschluss bis zum Einspeisepunkt ist<br />
Sache des Gesuchstellers. Gemäss Reglement über die Abgabe elektrischer Energie der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> gehen die Kosten für den Netzanschluss sowie die Anschlussgebühren<br />
zu Lasten des Gesuchstellers. Die nötige Netzverstärkung ist Sache des<br />
Netzbetreibers. Die nationale Gesellschaft vergütet den Netzbetreibern gestützt auf die Bewilligung<br />
der ElCom die Kosten für die notwendigen Netzverstärkungen. Die ElCom unterstützt<br />
aber nur die Variante, welche die tiefsten Gesamtkosten (Anschluss- und Netzverstärkungskosten)<br />
aufweist, sofern nicht handfeste technische Gründe gegen diese Variante<br />
sprechen. Diese Vergütung wird nur bewilligt, wenn die Netzverstärkung realisiert ist was<br />
bedeutet, dass die Kosten von der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> vorfinanziert werden<br />
müssen.<br />
Aufgrund der Vorgaben der ElCom hat sich die Baukommission am 7. <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> für die Ausführung<br />
der Variant „TS Sagiacker“ entschieden, weil dadurch der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Schnottwil</strong> keine Kosten entstehen. Gemäss Kostenschätzung betragen die Kosten ohne<br />
MwSt. Fr. 94‘600.00 (Anteil Produzent Fr. 31‘100.00, Anteil Swissgrid Fr. 63‘500.00). Mit<br />
dem Produzenten wird eine Vereinbarung ausgearbeitet.<br />
Auf Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Für die durch den Bau einer privaten PV-Anlage im Bächelacker notwendige Netzverstärkung<br />
genehmigt der <strong>Gemeinde</strong>rat die von der Bau- und Werkkommission aufgrund der<br />
Vorgaben der ElCom die Variante „TS Sagiacker“.<br />
2. Für die Bevorschussung der Kosten bewilligt der <strong>Gemeinde</strong>rat einen Kredit von Fr.<br />
103‘000.00 inkl. MwSt.<br />
3. Der Bruttokredit ist der ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20.06.<strong>2012</strong> zur Genehmigung<br />
zu unterbreiten.<br />
17 11.0400 Bauten, Anlagen<br />
Ringschluss Oberwilstrasse-Industriestrasse, Arbeitsvergebung<br />
Hinweis auf <strong>GR</strong> Beschluss 165-2011 vom 02.11.2011<br />
Im Zusammenhang mit der Beratung des Voranschlages <strong>2012</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat für die<br />
Realisierung der ersten Etappe Ringschluss Oberwilstrasse-Industriestrasse einen Projektkredit<br />
von Fr. 73‘000.00 bewilligt.<br />
- 57 -
Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Die Bau- und Werkkommission hat für die Grabarbeiten folgende Offerten eingeholt:<br />
• Gebrüder Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong> Fr. 63‘882.00 (100.00 %)<br />
• Marti AG, Solothurn Fr. 65‘720.05 (102.88 %)<br />
• P. Imperiali & Co AG, Grenchen Fr. 65‘063.65 (101.85 %)<br />
• Hans Gurtner AG, Grenchen Fr. 74‘580.10 (116.75 %)<br />
• Astrada AG, Subingen Fr. 67‘959.55 (106.38 %)<br />
Aufgrund der Abhängigkeiten müssen die Elektroarbeiten zwingend mit demselben Tiefbauunternehmen<br />
wie die Projekte Bernstrasse-Gässli und Gässli-Industriestrasse ausgeführt<br />
werden. Die Bau- und Werkkommission beantragt die Arbeitsvergabe an die Firma Gebrüder<br />
Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong>.<br />
Gestützt auf die Bestimmungen in § 111 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom<br />
03.12.1978 setzt der <strong>Gemeinde</strong>rat bei der Erhebung von Erschliessungsbeiträgen die Beitragspflicht<br />
und die Höhe der einzelnen Beiträge in der Regel vor der Bauausführung nach<br />
Kostenvoranschlag im Beitragsplan fest. Das heisst, dass der Baubeginn auch vor der Festsetzung<br />
und Bekanntgabe der Beitragspflicht und Beitragshöhe möglich ist.<br />
Auf den Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Gestützt auf die Submissionsrichtlinien der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> berücksichtigt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Arbeitsvergabe das wirtschaftlich günstigste Angebot und beauftragt<br />
mit der Ausführung der Grabarbeiten die Firma Gebrüder Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong>.<br />
2. Die Arbeitsvergabe erfolgt durch den <strong>Gemeinde</strong>rat respektive die zuständige Ressortleiterin.<br />
3. Die Investitionskosten sind dem Konto 861.501.58 zu belasten.<br />
18 12.0412 Basiserschliessungsanlagen<br />
Ringschluss Oberwilstrasse, Abschnitt Gässli – Industriestrasse;<br />
Arbeitsvergebung<br />
Hinweis auf GV Beschluss 08-2011<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat am 07.12.2011 einen Investitionskredit von Fr. 140‘000.00<br />
für die Realisierung des Ringschlusses Wasserverbund Oberwilstrasse, Abschnitt Gässli-<br />
Industriestrasse bewilligt. Die Bau- und Werkkommission hat für die Arbeitsgattungen Ingenieurkosten,<br />
Grabarbeiten und Rohrlegearbeiten die entsprechenden Offerten eingeholt. Die<br />
zwei Projekte Bernstrasse-Gässli und Gässli-Industriestrasse müssen gemeinsam beurteilt<br />
werden, weil auf Grund des Bauablaufes keine Aufteilung in Lose gemacht werden kann.<br />
Für die Rohrleistungsarbeiten bevorzugt die Baukommission die Variante TMH-Buderus FMZ<br />
und damit die bessere Rohrqualität.<br />
Gestützt auf die Bestimmungen in § 111 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom<br />
03.12.1978 setzt der <strong>Gemeinde</strong>rat bei der Erhebung von Erschliessungsbeiträgen die Beitragspflicht<br />
und die Höhe der einzelnen Beiträge in der Regel vor der Bauausführung nach<br />
Kostenvoranschlag im Beitragsplan fest. Das heisst, dass der Baubeginn auch vor der Festsetzung<br />
und Bekanntgabe der Beitragspflicht und Beitragshöhe möglich ist. Zudem ist die<br />
Wasserleitung in der rechtsgültigen generellen Wasserversorgungsplanung enthalten und<br />
- 58 -
Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
damit bereits rechtskräftig. Eine allfällige Einsprache ist nur noch gegen den Beitragsplan<br />
möglich.<br />
Auf den Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. In Anwendung der Submissionsrichtlinien der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> berücksichtigt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Arbeitsvergabe das wirtschaftlich günstigste Angebot und beschliesst<br />
folgende Arbeitsvergaben:<br />
• Ingenieurarbeiten<br />
Emch + Berger AG, Solothurn Fr. 18‘900.00 Kostendach (inkl. MwSt.)<br />
• Grabarbeiten:<br />
Gebrüder Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong> Fr. 82‘297.15 (inkl. MwSt.)<br />
• Rohrleitungsarbeiten<br />
Schneider + Schmid GmbH, Dieterswil Fr. 37‘755.25 (inkl. MwSt.)<br />
2. Die Arbeitsvergabe erfolgt durch den <strong>Gemeinde</strong>rat respektive die zuständige Ressortleiterin.<br />
3. Die Investitionskosten sind dem Konto 701.501.56 zu belasten.<br />
19 12.0412 Basiserschliessungsanlagen<br />
Ersatz Wasserleitung Oberwilstrasse, Abschnitt Bernstrasse – Gässli;<br />
Arbeitsvergebung<br />
Hinweis auf GV Beschluss 08-2011<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat am 07.12.2011 einen Investitionskredit von Fr. 200‘000.00<br />
für Ersatz Wasserleitung Oberwilstrasse, Abschnitt Bernstrasse-Gässli bewilligt. Die Bauund<br />
Werkkommission hat für die Arbeitsgattungen Ingenieurkosten, Grabarbeiten und Rohrlegearbeiten<br />
die entsprechenden Offerten eingeholt. Die zwei Projekte Bernstrasse-Gässli<br />
und Gässli-Industriestrasse müssen gemeinsam beurteilt werden, weil auf Grund des Bauablaufes<br />
keine Aufteilung in Lose gemacht werden kann.<br />
Für die Rohrleistungsarbeiten bevorzugt die Baukommission die Variante TMH-Buderus FMZ<br />
und damit die bessere Rohrqualität.<br />
Gestützt auf die Bestimmungen in § 111 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom<br />
03.12.1978 setzt der <strong>Gemeinde</strong>rat bei der Erhebung von Erschliessungsbeiträgen die Beitragspflicht<br />
und die Höhe der einzelnen Beiträge in der Regel vor der Bauausführung nach<br />
Kostenvoranschlag im Beitragsplan fest. Das heisst, dass der Baubeginn auch vor der Festsetzung<br />
und Bekanntgabe der Beitragspflicht und Beitragshöhe möglich ist. Zudem ist die<br />
Wasserleitung in der rechtsgültigen generellen Wasserversorgungsplanung enthalten und<br />
damit bereits rechtskräftig. Eine allfällige Einsprache ist nur noch gegen den Beitragsplan<br />
möglich.<br />
Auf den Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
- 59 -
Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Beschluss<br />
1. In Anwendung der Submissionsrichtlinien der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> berücksichtigt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Arbeitsvergabe das wirtschaftlich günstigste Angebot und beschliesst<br />
folgende Arbeitsvergaben:<br />
• Ingenieurarbeiten<br />
Emch + Berger AG, Solothurn Fr. 25‘600.00 Kostendach (inkl. MwSt.)<br />
• Grabarbeiten:<br />
Gebrüder Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong> Fr. 115‘281.65 (inkl. MwSt.)<br />
• Rohrleitungsarbeiten<br />
Schneider + Schmid GmbH, Dieterswil Fr. 49‘272.55 (inkl. MwSt.)<br />
2. Die Arbeitsvergabe erfolgt durch den <strong>Gemeinde</strong>rat respektive die zuständige Ressortleiterin.<br />
3. Die Investitionskosten sind dem Konto 701.501.55 zu belasten.<br />
20 01.0611 Abordnungen, Delegationen, Repräsentationen<br />
Festlegung Delegationen<br />
• 19.05.<strong>2012</strong> Schweizer Mühlentag, alti Öli <strong>Schnottwil</strong> GP J. Willi<br />
• 23.05.<strong>2012</strong> Youtility AG, ordentliche Generalversammlung<br />
im Kursaal Bern<br />
<strong>GR</strong> A. Suter<br />
• 24.05.<strong>2012</strong> Verein pro Buechibärg, Generalversammlung<br />
in Unterramsern<br />
<strong>GR</strong> K. Schluep<br />
• 29.05.<strong>2012</strong> Industrieverband Solothurn und Umgebung,<br />
Generalversammlung Schloss Wildegg<br />
<strong>GR</strong> D. Leuenberger<br />
• 31.05.<strong>2012</strong> KEBAG, 41. Delegiertenversammlung in<br />
Oensingen<br />
Umweltschutzkommission<br />
• 02.06.<strong>2012</strong> Einweihungsfeier Seniorenhof in Iffwil<br />
keine Teilnahme<br />
• 01.07.<strong>2012</strong> Bernisch kantonaler Nachwuchsschwingertag<br />
in Messen<br />
keine Teilnahme<br />
• 06.07.<strong>2012</strong> Waldwirtschaftsverband Bucheggberg, Exkursion<br />
ökonomische und ökologische Wald- und Landbewirtschaftung<br />
Bürgergemeindekommission<br />
• 21.08.<strong>2012</strong> Buechiwäger Freilichtspiele Brönz, Premiere <strong>GR</strong> Leuenberger und Schluep<br />
• Sportschützen Biezwil, Volksschiessen <strong>2012</strong> Willi Jürg, Sportschützen<br />
21 M Mitteilungen<br />
Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Teilnahme <strong>Gemeinde</strong>ratsreise<br />
Zur diesjährigen <strong>Gemeinde</strong>ratsreise wird ebenfalls die ehemalige Mitarbeiterin der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
Frau Priska Schmid, eingeladen.<br />
GEMEINDERAT SCHNOTTWIL<br />
Der Präsident: Der Sekretär i.V.:<br />
sig J. Willi sig. Ch. Campiche<br />
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