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GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil

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7. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Schnottwil</strong><br />

vom Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong>, 19.00 – 22.45 Uhr<br />

<strong>Gemeinde</strong>haus <strong>Schnottwil</strong><br />

Vorsitz:<br />

Vizepräsident:<br />

Mitglieder:<br />

Ausstand:<br />

Gäste:<br />

Entschuldigt:<br />

<strong>Protokoll</strong>:<br />

Jürg Willi, <strong>Gemeinde</strong>präsident<br />

Adrian Suter<br />

Niklaus Eberhard, Daniela Leuenberger-Ulrich, Sabine Leuthold Clément,<br />

Karin Schluep-Stauffer und Reto Schluep<br />

Für die Beschlussfassung von Geschäft 130-<strong>2012</strong> tritt <strong>Gemeinde</strong>rat Niklaus<br />

Eberhard in den Ausstand<br />

- Solothurner Zeitung, Herr Rohrbach<br />

- RPK, Herren Markus Oeler und Heinz Hartmann<br />

- Verwaltung, Natalie Lüchinger, Finanzverwalterin<br />

Susanne Mülchi, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />

Christophe Campiche, dipl. <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />

<strong>Protokoll</strong>genehmigung<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der 6. Sitzung vom Dienstag, 23. April <strong>2012</strong> wird genehmigt.<br />

Verhandlungen<br />

(Öffentliche Geschäfte)<br />

1 R Rechnungen<br />

Zahlungsanweisung<br />

Die Rechnungen werden gemäss Liste vom <strong>15.</strong>05.<strong>2012</strong> im Gesamtbetrag von Fr. 145‘982.15<br />

zur Zahlung angewiesen.<br />

2 01.0011 Reglementsoriginale<br />

Reglement über die Benützung der Schulanlagen, Teilrevision<br />

Hinweis auf GV-Geschäft 03-2011<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat am 22. Juni 2011 für das Erstellen eines Spiel- und Funplatzes<br />

auf dem Parkplatz gegenüber der Schulanlage ein Kredit von Fr. 140‘000.00 bewilligt.<br />

Für das bald abgeschlossene Bauwerk ist dessen Benützung in das Reglement über die Benützung<br />

der Schulanlagen zu integrieren. Die durch den Ausschuss Spiel- und Bewegung<br />

erarbeitete Teilrevision des Reglements liegt vor. Sie gibt zu keinen Fragen oder Ergänzungen<br />

Anlass. Unter Punkt 5.1 ist die Klammer „(im Anhang)“ zu streichen, weil die Benützungsordnung<br />

nicht Bestandteil des Reglements ist.<br />

- 46 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Gestützt auf den Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin S. Leuthold erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />

folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Die vom Ausschuss Spiel und Bewegung vorgeschlagene Teilrevision des Reglements für<br />

die Benützung der Schulanlagen wird genehmigt.<br />

2. Die Teilrevision des Reglements für die Benützung der Schulanlagen ist der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

vom 20. Juni <strong>2012</strong> zur Genehmigung zu unterbreiten.<br />

3. Die vom Ausschuss Spiel und Bewegung unter Punkt 3 vorgeschlagenen Ergänzungen<br />

der Benützungsordnung wird genehmigt.<br />

4. Der Zirkulationsbeschluss über die Veröffentlichung des Infoflyers an die Bevölkerung<br />

wird bestätigt.<br />

3 01.0311 Einberufung<br />

01.0321 Traktandenliste / Botschaft<br />

Ordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20.06.<strong>2012</strong>, Einberufung<br />

und Genehmigung Traktandenliste<br />

Allgemeines<br />

• Publikation Anzeiger für den Bucheggberg vom 07.06.<strong>2012</strong><br />

• Versand der Botschaft Postaufgabe 05.06.<strong>2012</strong><br />

• Akte Auflage <strong>Gemeinde</strong>haus ab 11.06.<strong>2012</strong><br />

• Präsentation Power Point bis spätestens 07.06.<strong>2012</strong> an S. Roth<br />

Traktanden<br />

01. <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Genehmigung Ressortzuteilung für den Rest der laufenden Amtsperiode 2009-2013<br />

02. Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> vom 24.01.2005<br />

Änderung Anhang 2<br />

03. Reglement für die Benützung der Schulanlagen<br />

Teilrevision<br />

04. Jahresrechnung 2011<br />

Genehmigung<br />

05. Stiftung Maria Mollet<br />

Erteilung der Bewilligung zum Vermögensverzehr<br />

06. PV-Anlage Bächelacher, Netzverstärkung<br />

Kreditbewilligung<br />

07. Abrechnungen zur Kenntnisnahme und Bewilligung Nachtragskredit<br />

- Sanierung <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

- Jubiläumsfeier „750 Jahre <strong>Schnottwil</strong>“<br />

- Abrechnung Buch<br />

- Abrechnung Film<br />

08. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

- 47 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Vorbereitung und Verantwortung für Text Botschaft (einreichen bis 23.05.<strong>2012</strong>)<br />

• Traktandum 1 <strong>Gemeinde</strong>präsident J. Willi<br />

• Traktandum 2 <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger<br />

• Traktandum 3 <strong>Gemeinde</strong>rat A. Suter<br />

• Traktandum 4 <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger<br />

• Traktandum 5 <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger<br />

• Traktandum 6 <strong>Gemeinde</strong>rätin S. Leuthold<br />

• Traktandum 7 <strong>Gemeinde</strong>präsident J. Willi/Vizegemeindepräsident A. Suter<br />

Beschluss<br />

Die Traktandenliste für die ordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20. Juni <strong>2012</strong> wird genehmigt.<br />

4 01.0841 Beeidigung, Vereidigung<br />

Vereidigung von Stefan Schluep als Mitglied des Ausschusses<br />

„Ortsplanungsrevision <strong>2012</strong>“<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsident Jürg Willi begrüsst Herrn Stefan Schluep, Mitglied des Ausschusses<br />

Ortsplanungsrevision <strong>2012</strong> und dankt ihm für die Bereitschaft, in diesem Ausschuss mitzuarbeiten.<br />

Seine berufliche Tätigkeit prädestiniert ihn, in diesem Gremium mitzuarbeiten. Nach<br />

dem Verlesen der Eidesformel wird Herr Schluep durch persönlichen Handschlag vereidigt.<br />

5 04.0201 Regionalplanung / Repla GBB / RSU<br />

a.O. Delegiertenversammlung vom 22.05.<strong>2012</strong><br />

Am 22.05.<strong>2012</strong> findet in Zuchwil die ausserordentliche Delegiertenversammlung der Repla<br />

Espace Solothurn statt, an welcher über das folgende Haupttraktandum beschlossen werden<br />

soll:<br />

5. Agglomerationsprogramm 2. Generation, Beschlussfassung.<br />

Die umfangreichen Unterlagen für dieses Geschäft wurden mit den Sitzungsunterlagen aufgelegt.<br />

Das Agglomerationsprogramm findet Zustimmung beim <strong>Gemeinde</strong>rat. Es wird festgestellt,<br />

dass es sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> höchstens in finanzieller Hinsicht auswirken<br />

wird.<br />

Beschluss<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Daniela Leuenberger oder <strong>Gemeinde</strong>rat Niklaus Eberhard werden an der Delegiertenversammlung<br />

vom 22.05.<strong>2012</strong> teilnehmen.<br />

6 04.0221 Zonenplan<br />

Gesuch um Abparzellierung und Umzonung eines Teils der <strong>Schnottwil</strong><br />

GB Nr. 202; Schluep-Scherrer Hans; weiteres Vorgehen<br />

Hinweis auf <strong>GR</strong> Beschluss 37-2011 vom <strong>15.</strong>03.2011<br />

Mit Beschluss 37-2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Antrag der Bau- und Werkkommission einer<br />

ausserordentlichen Umzonung des abparzellierten Grundstückes <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 202 im<br />

Grundsatz zugestimmt und den Gesuchsteller beauftragt, dem <strong>Gemeinde</strong>rat die entsprechenden<br />

Gesuchsunterlagen vorgängig der Einreichung an das Kantonale Amt für Raumplanung<br />

zur Genehmigung vorzulegen.<br />

- 48 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Die telefonische Rücksprache beim Architekturbüro Florian Schreier über den Stand des Geschäftes<br />

ergab, dass der Bauherr auf das Gesuch um ausserordentliche Umzonung vom<br />

23.02.2011 verzichtet, weil gemäss Auskunft des planenden Büros Emch und Berger, Solothurn,<br />

kaum Aussicht auf Bewilligung durch das Kantonale Raumplanungsamt besteht. Das<br />

Geschäft kann abgeschrieben werden, die Umzonung erfolgt mit der ordentlichen Zonenplanrevision.<br />

Auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin S. Leuthold erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Die Umzonung von Grundstück <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 202 wird im Zusammenhang mit der<br />

ordentlichen Revision der Ortsplanung erfolgen.<br />

2. Das Geschäft ausserordentliche Umzonung wird abgeschrieben.<br />

7 04.0235 Ueberbauungsordnungen<br />

Gestaltungsplan Muer, Vorprüfungsbericht<br />

Nach rechtsgültigem Zonenplan der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> liegt das Grundstück<br />

<strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 640 und Teile der Grundstücke <strong>Schnottwil</strong> GB<br />

Nr. 79 und <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 452 in der Zone mit Gestaltungsplanpflicht<br />

und sind der Wohnzone W2 zugeordnet. Die Liegenschaften<br />

Bachgässli 31 und 33 liegen im Planungsperimeter und<br />

sind als erhaltenswerte Kulturobjekte definiert.<br />

Mit der Gestaltungsplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Erschliessung und etappenweise Überbauung<br />

des mit der Planungspflicht belegten Areals geschaffen werden.<br />

Eine Erschliessung des Areals ist ab dem Bachgässli oder der Diessbachstrasse möglich.<br />

Das Bachgässli ist gemäss Erschliessungsplan noch auf eine Breite von 4.5 m auszubauen<br />

und dient als Haupterschliessung der neuen Bauten. Die bestehenden Bauten können über<br />

die bestehende Zufahrt erschlossen werden. Die Erschliessung des südlich der bestehenden<br />

Bauten liegenden Gebiets ist im Erschliessungsplan nicht abschliessend definiert.<br />

Der vorliegende Gestaltungsplan ermöglicht eine sinnvolle Nutzung des im Rahmen der<br />

Ortsplanung definierten Planungsperimeters. Durch die verschiedenen Baubereiche werden<br />

innerhalb des Perimeters verschiedene Bedürfnisse abgedeckt. Die Baubereiche A und B<br />

orientieren sich an den bestehenden Strukturen wie Strassen und Gebäude und nehmen auf<br />

die erhaltenswerten Objekte Rücksicht. Im Baubereich C sind nur kleinere Bauten möglich.<br />

Diese beeinträchtigen auf Grund der reduzierten Gebäudehöhe und Dachneigung die Aussicht<br />

und Qualität der nördlichen Bauten nur gering. Eine Etappierung innerhalb des Perimeters<br />

ist mit der vorliegenden Lösung möglich. Nur die beiden grösseren Bauten im Baubereich<br />

A sind wegen der gemeinsamen Einstellhalle voneinander abhängig.<br />

Die Bau- und Werkkommission unterstützt das Vorhaben und vertritt die Auffassung, die gewählte<br />

Gestaltung sei passend zur Umgebung. Sie beantragt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, den Entwurf<br />

des Gestaltungsplanes mit dem dazugehörigen Raumplanungsbericht zu genehmigen.<br />

Auf Antrag der Baukommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Der im Entwurf zur Vorprüfung vorliegende Gestaltungsplan „Muer“ wird genehmigt.<br />

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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

2. Der im Entwurf vorliegende Raumplanungsbericht zum Gestaltungsplan „Muer“, Version 1<br />

vom 02.04.<strong>2012</strong> wird genehmigt<br />

8 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />

Erschliessung Ribiacker, Ingenieurarbeiten, Kreditbewilligung<br />

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 02.11.2009 die Teilrevision des Bauzonenplans<br />

und des Erschliessungsplans Ribiacker der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> genehmigt.<br />

Das Grundstück <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 507 wurde von der Zone für öffentliche Bauten<br />

und Anlagen in eine Wohnzone W2 umgezont. Die Erschliessung des Grundstückes erfolgt<br />

ab Stockeren aus Richtung Süden mit einer 4.5 m breiten Stichstrasse, die am Ende mit einem<br />

Wendehammer ausgebildet wird.<br />

Gemäss bestehender Entwässerungsplanung muss das Grundstück in die bestehende Kanalisation<br />

in der Diessbachstrasse und der südliche Teil der geplanten Strasse in die vorhandene<br />

Meteorwasserleitung in der Stockeren entwässert werden. Die wasserversorgungstechnische<br />

Erschliessung erfolgt ab der bestehenden Wasserleitung in der Stockeren.<br />

Vom Büro Emch + Berger, Ingenieure AG, Solothurn liegt folgendes Honorarangebot vor:<br />

Honorar<br />

Projektierung pauschal Fr. 16‘000.00<br />

Beitragsverfahren geschätzt Fr. 4‘000.00<br />

Nebenkosten Fr. 800.00<br />

Total exklusive MwSt. Fr. 20‘800.00<br />

Die Bau- und Werkkommission beantragt gemäss ihrem Beschluss vom 04.04.<strong>2012</strong>, den erforderlichen<br />

Kredit von 22‘464.00 (inkl. MwSt.) zu bewilligen und den Planungsauftrag dem<br />

Ingenieurbüro Emch+Berger AG, Solothurn zu erteilen.<br />

Gemäss Vorgesprächen mit den betroffenen Grundeigentümern steht deren Zustimmung in<br />

Aussicht.<br />

Auf Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligt im Rahmen der Erschliessungspflicht für die Erschliessungsplanung<br />

Ribiacker einen Kredit von Fr. 22‘500.00 inklusive MwSt.<br />

2. Der Planungsauftrag wird an das Büro Emch + Berger, Ingenieure AG, Solothurn, vergeben.<br />

3. Die Planungskosten sind Bestandteil des Rahmenkredites für die Erschliessung.<br />

4. Mit der Ausführung dieses Beschlusses wird die Bau- und Werkkommission beauftragt.<br />

9 04.0512 Strassenbeleuchtung<br />

Konzept Energieeffizienz Strassenbeleuchtung, Arbeitsvergebung<br />

Hinweis auf <strong>GR</strong> Beschluss 165-2011 vom 02.11.2011<br />

Im Voranschlag für das Jahr <strong>2012</strong> ist unter Konto 620.318.04 für die Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts<br />

ein Betrag von Fr. 10‘000.00 eingestellt worden. Die Bau- und Werkkommission<br />

hat bei der Firma Mollet Energie AG die Offerte für ein energieeffizientes Be-<br />

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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

leuchtungskonzept eingeholt. Das Angebot umfasst gemäss detaillierter Definition der einzelnen<br />

Leistungen:<br />

• Vorbereitungsarbeiten Fr. 500.00<br />

• Aufarbeitung IST-Zustand Fr. 1‘500.00<br />

• Massnahmekatalog Fr. 2‘500.00<br />

• Dokumentation Fr. 3‘000.00<br />

• Detailbsprechung/Präsentation Fr. 1‘000.00<br />

Total exkl. MwSt. Fr. 8‘500.00<br />

Dieser Betrag übersteigt die finanzielle Kompetenz der Bau- und Werkkommission. Sie beantragt<br />

gemäss Ihrem Beschluss vom 02.05.<strong>2012</strong> den erforderlichen Kredit zu bewilligen und<br />

den Planungsauftrag der Firma Mollet Energie AG, Solothurn zu erteilen.<br />

Auf Antrag der Baukommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligt für die Erarbeitung des Konzepts Energieeffizienz Strassenbeleuchtung<br />

den im Voranschlag <strong>2012</strong> eingestellten Kredit von Fr. 9‘180.00 inkl. MwSt.<br />

2. Mit der Ausarbeitung des Beleuchtungskonzepts wird die Firma Mollet Energie AG, Solothurn,<br />

beauftragt.<br />

3. Mit der Ausführung dieses Beschlusses wird die Baukommission beauftragt.<br />

10 04.0611 Stege, Bachübergänge, Unter- + Überführungen<br />

Sanierung Steg über den Häisibach, Kreditbewilligung<br />

Die Eigentümerin des Grundstückes <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 246, Frau Bertha Schmid, verfügt<br />

gemäss Dienstbarkeitsvertrag mit der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> vom 23.11.1994 über<br />

ein unbeschränktes Geh- und Fahrwegrecht über die gemeindeeigene Parzelle 254. Das<br />

Geh- und Fahrwegrecht führt beim Häisibach über einen Holzsteg. Der Steg ist defekt und<br />

bedarf der Instandstellung. Gemäss Punkt II des Dienstbarkeitsvertrages gehen sämtlich<br />

Ausbau-, Unterhalts- und Reparaturkosten für das Wegrechtsareal zu Lasten der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Schnottwil</strong>. Die Kosten für die Sanierung des Steges belaufen sich gemäss Zusammenstellung<br />

der Flurkommission auf Fr. 3‘198.40. Die Sanierungsarbeiten sollen durch<br />

den Zivilschutz ausgeführt werden. Eine Anmeldung bei der Zivilschutzorganisation ist noch<br />

nicht erfolgt. Die Flurkommission beantragt mit Schreiben vom 26.04.<strong>2012</strong> für die Ausführung<br />

der Arbeiten im Voranschlag <strong>2012</strong> einen Nachkredit von Fr. 3‘198.40.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>präsident vertritt die Auffassung, dass, auch wenn der Kredit nicht Bestandteil<br />

des Voranschlages <strong>2012</strong> ist, dieser dennoch bewilligt werden sollte, damit die Sanierungsarbeiten<br />

noch in diesem Jahr durch den Zivilschutz ausgeführt werden können. <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

R. Schluep indes möchte die Arbeiten auf das Jahr 2013 verschieben, um die dazu benötigen<br />

finanziellen Mittel rechtmässig budgetieren zu können. Er bestätigt aber, dass die Arbeiten<br />

durch den Zivilschutz auch dieses Jahr vorgenommen werden könnten. <strong>Gemeinde</strong>rat A.<br />

Suter weist auf die Haftung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> hin und möchte deshalb die Sanierungsarbeiten<br />

nicht auf das Jahr 2013 verschieben.<br />

Antrag <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger:<br />

Anstelle des durch die Flurkommission beantragten Nachkredites sind die Kosten für die Sanierung<br />

der Brücke dem entsprechenden Konto in der laufenden Rechnung zu belasten.<br />

Der Unterantrag Leuenberger vereinigt bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat A. Suter) fünf<br />

Stimmen, der Antrag der Flurkommission eine Stimme (<strong>Gemeinde</strong>rat N. Eberhard).<br />

- 51 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger folgenden<br />

Beschluss<br />

Für die Sanierung des Holzsteges über den Häisibach bewilligt der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ausführung der<br />

Arbeiten über den Betrag von Fr. 3'200.00 unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten durch die Zivilschutzorganisation<br />

ausgeführt werden können. Die Kosten sind der Laufenden Rechnung zu belasten.<br />

11 04.0700 Gewässer<br />

Salzmattenbächli, Uferstabilisierung, Böschungsverstärkung; Kreditbewilligung<br />

Für die dringende Uferstabilisierung und Böschungsverstärkung am Lauf des Salzmattenbächli<br />

beantragt die Flurkommission auf dem Voranschlag <strong>2012</strong> einen Nachkredit von Fr.<br />

695.00. Die Sanierungsarbeiten sollen gemäss Angaben der Flurkommission durch den Zivilschutz<br />

ausgeführt werden. Sind aber zur Ausführung noch nicht angemeldet.<br />

Antrag <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger:<br />

Anstelle des durch die Flurkommission beantragten Nachkredites sind die Kosten für Uferstabilisierung<br />

und Böschungsverstärkung dem entsprechenden Konto der Laufenden Rechnung zu<br />

belasten.<br />

Der Unterantrag Leuenberger vereinigt bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat A. Suter) fünf<br />

Stimmen, der Antrag der Flurkommission eine Stimme (<strong>Gemeinde</strong>rat N. Eberhard).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger folgenden<br />

Beschluss<br />

Für die für Uferstabilisierung und Böschungsverstärkung am Salzmattenbächli bewilligt der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zu Lasten des entsprechenden Kontos der Laufenden Rechnung den Betrag von Fr.<br />

695.00 unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten durch die Zivilschutzorganisation ausgeführt werden<br />

können.<br />

12 04.0821 Kanalisationen = Primär- und Sekundärleitungen<br />

Sanierung Kanalisation 3. Priorität, Arbeitsvergebung<br />

Anlässlich der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 10. Dezember 2008 hat der Souverän für die<br />

Sanierung Kanalisation 3. Priorität (Restsanierung aus GEP) einen Rahmenkredit von Fr.<br />

525‘000.00 bewilligt, welcher jahrweise etappiert abgerufen wird. Für das Jahr <strong>2012</strong> ist eine<br />

Tranche von Fr.155‘000.00 für folgende Arbeiten vorgesehen:<br />

Sanierung bestehende Regenwasserkanalisation, Abschnitte „KS M17A bis KS M21A und<br />

KS W20/5D bis M15/1C mittels Reliningverfahren.<br />

Es liegen folgende Offerten vor:<br />

• Ingenieurarbeiten<br />

Emch + Berger AG, Solothurn Fr. 10‘044.00 (inkl. MwSt.)<br />

• Tiefbauarbeiten (Nettobeträge inkl. MwSt.<br />

KFS Kanal-Service AG, Oensingen Fr. 104'448.20 100.00 %<br />

KRT Kanal-Service AG, Sempach Stadt Fr. 116'052.05 111.11 %<br />

G. Landolt AG, Langenthal Fr. 137'626.45 131.77 %<br />

- 52 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Auf Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Die Ingenieurarbeiten für die Sanierung Kanalisation 3. Priorität werden dem Büro Emch +<br />

Berger AG, Solothurn zum Preis von Fr. 10‘044.00 zur Ausführung übertragen.<br />

2. Die Tiefbauarbeiten für die Sanierung Kanaliation 3. Priorität werden an die Firma KFS<br />

KanalService AG, Oensingen zum Nettopreis von Fr. 104‘448.20 inkl. MwSt. vergeben.<br />

3. Die Investitionskosten sind dem Konto 711.501.37 zu belasten<br />

4. Mit der Ausführung dieses Beschlusses wird die Bau- und Werkkommission beauftragt.<br />

13 05.0141 Hauswarte Schulanlage; Anstellungen, Besoldungen<br />

Teilrevision Pflichtenheft mit Stellenbeschrieb nach Inbetriebnahme<br />

des Spiel- und Funplatzes<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat am 22. Juni 2011 für das Erstellen eines Spiel- und Funplatzes<br />

auf dem Parkplatz gegenüber der Schulanlage ein Kredit von Fr. 140‘000.00 bewilligt.<br />

Für das bald abgeschlossene Bauwerk sind der Unterhalt und die Wartung zu sichern. Im<br />

Zusammenhang mit der Teilrevision der Benützungsordnung für Schulanlagen hat dieselbe<br />

Arbeitsgruppe ebenfalls das Pflichtenheft für den Hauswart Schulanlage <strong>Schnottwil</strong> angepasst.<br />

Aus der Diskussion stellt sich die Frage, ob der zusätzliche Aufwand mit dem bisherigen<br />

Lohn abgegolten ist, wovon der <strong>Gemeinde</strong>rat ausgeht.<br />

Mit sechs Stimmen und einer Gegenstimme (<strong>Gemeinde</strong>rat N. Eberhard) erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

folgenden<br />

Beschluss<br />

Die vom Ausschuss Spiel und Bewegung im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des<br />

Spiel- und Funplatzes vorgeschlagene Teilrevision des Pflichtenhefts mit Stellenbeschrieb<br />

für den Hauswart der Schulanlage <strong>Schnottwil</strong> wird genehmigt.<br />

14 07.0877 Sammelplatz<br />

Aufrüstung Ölsammelstelle, Kreditbewilligung für Regenabwasserrinne<br />

Hinweis auf <strong>GR</strong>-Beschluss 36-<strong>2012</strong><br />

An der Sitzung vom 01.02.<strong>2012</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Umweltschutzkommission beauftragt,<br />

weitere mit der Ölsammelstelle im Zusammenhang stehende Massnahmen zu prüfen<br />

und dem <strong>Gemeinde</strong>rat einen entsprechenden Kreditantrag zu unterbreiten.<br />

Die Umweltschutzkommission hat an ihrer Sitzung vom 21.03.<strong>2012</strong> entschieden, bei der Ölsammelstelle<br />

zusätzlich zu den bereits realisierten Massnahmen eine Regenabwasserrinne<br />

mit Ölabscheider einzubauen. Der Auftrag soll gemäss Beschluss der Kommission ohne<br />

Konkurrenzofferte an die Firma Gebrüder Jetzer AG vergeben werden. Die Offerte der Firma<br />

Gebrüder Jetzer AG beläuft sich auf Netto Fr. 3‘319.<strong>15.</strong> Der Kredit wird über die Spezialfinanzierung<br />

abgewickelt.<br />

Auf Antrag der Umweltschutzkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

- 53 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Beschluss<br />

Für den Einbau einer Regenabwasserrinne mit Ölabscheider auf dem Sammelplatz bewilligt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat zu Lasten der Spezialfinanzierung einen Kredit von Fr. 3‘400.00<br />

15 08.0201 Jahresrechnungen<br />

Jahresrechnung 2011, Beratung und Genehmigung<br />

Die Laufende Rechnung für das Jahr 2011 schliesst mit einem erfreulichen Ertragsüberschuss<br />

von Fr. 60'071.50 ab. Dieser Ertragsüberschuss wird für zusätzliche Abschreibungen<br />

auf dem Verwaltungsvermögen genutzt, danach schliesst die Rechnung ausgeglichen ab.<br />

Die ordentlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen (ohne Spezialfinanzierungen)<br />

betragen Fr. 360'345.50 respektive 8.0%. Hinzu kommen die bereits erwähnten Zusatzabschreibungen<br />

von Fr. 60'071.50.<br />

Per 31. Dezember 2011 beträgt das Eigenkapital der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> Fr.<br />

549'782.16.<br />

Die Investitionsrechnung weist eine Nettoinvestitionssumme von Fr. 1'067'528.00 aus. Gemäss<br />

Budget waren Nettoinvestitionen von Fr. 1'151'500.00 geplant. Dies ergibt eine Differenz<br />

zu den budgetierten Nettoinvestitionen von Fr. 83'972.00.<br />

Laufende Rechnung<br />

In der Übersicht der Jahresrechnung für das Jahr 2011 ist die Laufende Rechnung mit den<br />

jeweiligen Aufwänden und Erträgen sowie den Netto-Beträgen pro Rubrik aufgeführt.<br />

In der Rubrik 0 „Allg. Verwaltung“ sind die Sitzungsgelder tiefer als budgetiert ausgefallen.<br />

Beim Konto 020.311 Anschaffung von Mobilien, Maschinen ist der Ersatz der Arbeitsstationen<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung verbucht. Der Kredit wurde am 12.12.2011 durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

bewilligt. Die Investition musste vorgenommen werden, da mit den veralteten PC<br />

nach der Installation eines notwendigen Updates der Software nicht mehr effizient gearbeitet<br />

werden konnte. Beim Konto 020.318.07 Software GA-Reservationssystem entstand ein<br />

Mehraufwand von Fr. 361.28, da die Änderungen im Zusammenhang mit den Preisanpassungen<br />

auf der Homepage angepasst werden mussten. Gesamthaft schliesst die Rubrik 0<br />

„Allg. Verwaltung“ mit Fr. 35'950.13 besser ab als im Budget für das Jahr 2011 vorgesehen<br />

war.<br />

In der Rubrik 1 „Öffentliche Sicherheit“ können Einsparungen von Fr. 2’258.35 gegenüber<br />

dem Budget ausgewiesen werden.<br />

Auch die Rubrik 2 „Bildung“ weist Minderaufwendungen im Umfang von Fr. 158'326.05<br />

auf. Die Lehrersubventionen liegen bei 62.0%. Der Beitrag an den Schulverband Bucheggberg<br />

A3 ist für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> um Fr. 145'070.00 tiefer ausgefallen, als im Budget<br />

vorgesehen war. Hier gilt es grundsätzlich, den Verantwortlichen den Dank für die umsichtige<br />

Ausgabenpolitik auszusprechen.<br />

Die Laufende Rechnung des Schulverbandes Bucheggberg A3 hat um total Fr. 931'358.00<br />

besser als budgetiert abgeschlossen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> musste für die Begleichung<br />

der Akonto-Beiträge, welche aufgrund des Budgets in Rechnung gestellt worden sind,<br />

Fremdkapital aufnehmen. Die entsprechenden Zinsbelastungen bleiben in der Laufenden<br />

Rechnung der <strong>Gemeinde</strong> stehen. Beim besseren Abschluss der Schulverbands-Rechnung<br />

für das Jahr 2011 muss jedoch noch angemerkt werden, dass die Verhandlungen der Mietverträge<br />

noch nicht abgeschlossen werden konnte.<br />

Die Minderaufwendungen von Fr. 6'589.50 in der Rubrik 3 „Kultur, Freizeit“ sind vor allem<br />

durch höhere Einnahmen bei den Marktgebühren, tiefere Kosten beim Infoblatt <strong>Schnottwil</strong><br />

und beim Internetauftritt <strong>Schnottwil</strong> sowie tieferen Kosten beim slowUp Solothurn-Buechibärg<br />

zustande gekommen.<br />

- 54 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Die Aufwendungen in der Rubrik 4 „Gesundheit“ sind um Fr. 257.40 tiefer als budgetiert<br />

ausgefallen und weisen somit nur eine minimale Abweichung aus.<br />

In der Rubrik 5 „Soziale Wohlfahrt“ muss ein Aufwandüberschuss von Fr. 99'237.70 zur<br />

Kenntnis genommen werden. Beim Konto 535.301.01 Besoldung Seniorenbetreuung wurde<br />

ein Mehraufwand von Fr. 461.00 verbucht, welcher auf einen Mehraufwand bei den Jubilarenbesuchen<br />

resp. den Gratulationen in den Zeitungen zurückzuführen ist.<br />

Aufgrund von erforderlichen Nachtragsbuchungen infolge der angepassten Abrechnung seitens<br />

der Sozialregion BBL war wiederum ein erhöhter Aufwand für die Finanzverwalterin und<br />

die RPK <strong>Schnottwil</strong> notwendig.<br />

Die Rechnungsführung, die Prüfberichte und die Rechnungsstellung seitens der Sozialregion<br />

BBL sind nach wie vor nicht befriedigend. Mit Befremden musste die RPK <strong>Schnottwil</strong> zur<br />

Kenntnis nehmen, dass die grösste Position der Rechnung der Sozialregion BBL nicht geprüft<br />

ist. Es handelt sich um eine Position, die rund 69% des Aufwandes der Sozialregion<br />

BBL ausmacht bzw. rund 3.4 Mio. Fr. Ein kritisches Schreiben an die Leitgemeinde Biberist<br />

wäre nach Meinung von D. Leuenberger und der RPK <strong>Schnottwil</strong> angebracht.<br />

In der Rubrik 6 „Verkehr“ liegen die Aufwendungen Fr. 13'432.90 unter dem Voranschlag<br />

für das Jahr 2011. Beim Konto 650.361.01 Beitrag an öffentlichen Verkehr Kanton Solothurn<br />

kann der grösste Teil der Minderaufwendungen von Fr. 8'124.55 verzeichnet werden.<br />

Bei der Rubrik 7 „Umwelt und Raumordnung“ können Minderaufwendungen von Fr.<br />

27'562.15 verzeichnet werden. In dieser Rubrik finden wir die Spezialfinanzierungen der<br />

Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Abfallbeseitigung.<br />

Wasserversorgung:<br />

Es konnten Abschreibungen im Umfang von 10.36% das heisst Fr. 60'693.15 vorgenommen<br />

werden. Die Rechnung konnte ausgeglichen abgeschlossen werden. Der Stand des Eigenkapitals<br />

per 31. Dezember 2011 beträgt Fr. 99'406.40.<br />

Abwasserbeseitigung:<br />

Nach den ordentlichen Abschreibungen von Fr. 46'464.30 (= 8.0%) schliesst die Spezialfinanzierung<br />

Abwasserbeseitigung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 23'665.95 ab. Der<br />

Überschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben, welches per 31. Dezember 2011 Fr.<br />

72'563.20 beträgt.<br />

Abfallbeseitigung:<br />

In der Abfallbeseitigung wurden Abschreibungen im Umfang von Fr. 2'189.02 (8.0% ordentliche<br />

= Fr. 875.60 und 12.0% zusätzliche = Fr. 1'313.42) vorgenommen. Der erzielte Ertragsüberschuss<br />

von Fr. 1'947.91 wurde auch hier dem Eigenkapital gutgeschrieben. Dieses beträgt<br />

per 31. Dezember 2011 Fr. 16'011.61.<br />

Bei den Kosten in der Rubrik 8 „Volkswirtschaft“ müssen Mehrausgaben von Fr. 3'197.85<br />

zur Kenntnis genommen werden. Beim Konto 800.314 Unterhalt der Drainagen wurden Fr.<br />

5'726.75 mehr ausgegeben, als im Budget vorgesehen war. Der grösste Posten in dieser<br />

Rubrik ist die Elektrizitätsversorgung, welche über eine Spezialfinanzierung abgerechnet<br />

wird.<br />

Elektrizitätsversorgung:<br />

Die Rechnung schliesst nach Vornahme der ordentlichen Abschreibungen von Fr. 19'056.25<br />

und der zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 20'799.54 (Total 16.73%) ausgeglichen ab.<br />

Das Eigenkapital beläuft sich per 31. Dezember 2011 auf Fr. 270'033.46.<br />

Die geplanten Einnahmen bei der Rubrik 9 „Finanzen, Steuern“ weisen eine Minderung<br />

von Fr. 47'790.93 auf. Die grösste positive Abweichung wurde beim Konto 400.03 Gemein-<br />

- 55 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

desteuern natürliche Personen Vorjahre mit einem Betrag von Fr. 151'584.45 erzielt. Als Folge<br />

davon konnten beim Konto 940.421.01 Zinsen aus Guthaben (Verzugszinse) Mehreinnahmen<br />

von Fr. 11'394.70 erzielt werden. Im Gegenzug müssen beim Konto 400.01 <strong>Gemeinde</strong>steuern<br />

natürliche Personen laufendes Jahr Mindereinnahmen von Fr. 184'050.35<br />

verzeichnet werden.<br />

Verpflichtungskredit-Kontrolle 2011<br />

Die Auflistung der Verpflichtungskredit-Kontrolle ist in der Jahresrechnung 2011 integriert<br />

und enthält Verpflichtungen, welche bereits gesprochen, das heisst bewilligt worden sind, deren<br />

Finanzierung aber teilweise erst noch erfolgt.<br />

Kennzahlen<br />

Der Selbstfinanzierungsgrad konnte von 12.10% im Jahr 2010 auf 55.76% im Jahr 2011 verbessert<br />

werden. Im Mehrjahresdurchschnitt sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% liegen,<br />

ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100% führt zu einer Neuverschuldung.<br />

Je höher der Selbstfinanzierungsanteil, desto besser stehen die Möglichkeiten, neue Investitionen<br />

zu finanzieren. Der Selbstfinanzierungsanteil konnte im Jahr 2011 mit 9.73% gegenüber<br />

3.05% im Jahr 2010 ebenfalls verbessert werden.<br />

Die Nettoschuld je Einwohner liegt 2011 bei Fr. 4'013.70 und hat sich im Vergleich zum Jahr<br />

2010 um Fr. 417.15 je Einwohner erhöht.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr<br />

2011 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 60'071.50 um total Fr. 154'221.50 positiver abschliesst,<br />

als noch im Budget vorgesehen war. In sich geschlossen kann dieser Abschluss<br />

sicherlich unter den gegebenen Umständen als erfreulich bezeichnet werden. In Bezug auf<br />

den Finanzplan der nächsten Jahre ist der Abschluss 2011 jedoch nur ein kleiner Tropfen in<br />

einem grossen Meer an anstehenden Ausgaben.<br />

Ein herzlicher Dank geht an die Finanzverwalterin Natalie Lüchinger für die kompetente und<br />

umsichtige Erstellung der umfangreichen Jahresrechnung und die stetige Unterstützung.<br />

Ebenfalls ein Dankeschön der Rechnungsprüfungskommission, welche stets unabhängig, offen<br />

und kritisch die Prüfungsarbeiten vornimmt. Und ein ganz grosses Dankeschön auch den<br />

zuständigen Kommissionen, welche für die Einhaltung der budgetierten Vorgaben besorgt<br />

sind.<br />

Der Präsident der Rechnungsprüfungskommission informiert über die Ergebnisse der Zwischen-<br />

und Schlussrevision. Anhand des Berichts über die Rechnungsprüfung der Kommission<br />

informiert er kurz über die vorgenommenen Prüfungshandlungen und stellt fest, dass<br />

die Pendenzen aus dem Vorjahr umgesetzt worden sind. Markus Oeler bestätigt, dass die<br />

Rechnungsführung wiederum in gewohnt sauberer, qualitativ hochstehender Form erfolgt ist,<br />

und dass die Jahresrechnung der kantonalen Gesetzgebung und der <strong>Gemeinde</strong>ordnung entspricht<br />

und in der vorliegenden Form zur Genehmigung empfohlen werden kann. Er bedankt<br />

sich bei der <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger und Finanzverwalterin N. Lüchinger für die gute<br />

und konstruktive Zusammenarbeit.<br />

Aus der Sicht der Rechnungsprüfungskommission ist folgenden Baustellen ein Augenmerk<br />

zu schenken<br />

• Sozialregion Biberist<br />

Seit rund 3 Jahren ist ein Grossteil der Rechnung der Sozialregion Biberist nicht revidiert<br />

worden. M. Oeler unterstützt die diesbezügliche Kritik von <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger<br />

und einigt sich mit ihr, die mit entsprechender Korrespondenz an den <strong>Gemeinde</strong>rat Biberist<br />

mit Kopie an die Sozialkommission und das Oberamt zu rügen.<br />

• Finanzplan<br />

Der aktuelle Finanzplan der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> weist ab dem Jahr 2015 einen<br />

Fehlbetrag aus. Einsparungen auf der Ausgabenseite sind dringend erforderlich.<br />

- 56 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Auf Antrag der Rechnungspüfungskommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Die Rechnung der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> für das Jahr 2011 wird bei Einnahmen<br />

und Ausgaben von je 6‘255‘599.38 genehmigt.<br />

2. Sie wird der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20.06.<strong>2012</strong> zur Genehmigung unterbreitet<br />

16 11.0400 Bauten, Anlagen<br />

PV-Anlage Bächelacker, Netzverstärkung; Kreditbewilligung<br />

Der Eigentümer des Gebäudes Bächelacker 2 (GB-Nr. 263) plant eine Photovoltaikanlage<br />

mit einer Leistung von 112 kWh. Die Baubewilligung liegt vor.<br />

Gemäss Weisung 2/2009 der EICom Netzverstärkungen ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet,<br />

alle Einspeisungen abzunehmen. Der Netzanschluss bis zum Einspeisepunkt ist<br />

Sache des Gesuchstellers. Gemäss Reglement über die Abgabe elektrischer Energie der<br />

Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> gehen die Kosten für den Netzanschluss sowie die Anschlussgebühren<br />

zu Lasten des Gesuchstellers. Die nötige Netzverstärkung ist Sache des<br />

Netzbetreibers. Die nationale Gesellschaft vergütet den Netzbetreibern gestützt auf die Bewilligung<br />

der ElCom die Kosten für die notwendigen Netzverstärkungen. Die ElCom unterstützt<br />

aber nur die Variante, welche die tiefsten Gesamtkosten (Anschluss- und Netzverstärkungskosten)<br />

aufweist, sofern nicht handfeste technische Gründe gegen diese Variante<br />

sprechen. Diese Vergütung wird nur bewilligt, wenn die Netzverstärkung realisiert ist was<br />

bedeutet, dass die Kosten von der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> vorfinanziert werden<br />

müssen.<br />

Aufgrund der Vorgaben der ElCom hat sich die Baukommission am 7. <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> für die Ausführung<br />

der Variant „TS Sagiacker“ entschieden, weil dadurch der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Schnottwil</strong> keine Kosten entstehen. Gemäss Kostenschätzung betragen die Kosten ohne<br />

MwSt. Fr. 94‘600.00 (Anteil Produzent Fr. 31‘100.00, Anteil Swissgrid Fr. 63‘500.00). Mit<br />

dem Produzenten wird eine Vereinbarung ausgearbeitet.<br />

Auf Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Für die durch den Bau einer privaten PV-Anlage im Bächelacker notwendige Netzverstärkung<br />

genehmigt der <strong>Gemeinde</strong>rat die von der Bau- und Werkkommission aufgrund der<br />

Vorgaben der ElCom die Variante „TS Sagiacker“.<br />

2. Für die Bevorschussung der Kosten bewilligt der <strong>Gemeinde</strong>rat einen Kredit von Fr.<br />

103‘000.00 inkl. MwSt.<br />

3. Der Bruttokredit ist der ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20.06.<strong>2012</strong> zur Genehmigung<br />

zu unterbreiten.<br />

17 11.0400 Bauten, Anlagen<br />

Ringschluss Oberwilstrasse-Industriestrasse, Arbeitsvergebung<br />

Hinweis auf <strong>GR</strong> Beschluss 165-2011 vom 02.11.2011<br />

Im Zusammenhang mit der Beratung des Voranschlages <strong>2012</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat für die<br />

Realisierung der ersten Etappe Ringschluss Oberwilstrasse-Industriestrasse einen Projektkredit<br />

von Fr. 73‘000.00 bewilligt.<br />

- 57 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Die Bau- und Werkkommission hat für die Grabarbeiten folgende Offerten eingeholt:<br />

• Gebrüder Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong> Fr. 63‘882.00 (100.00 %)<br />

• Marti AG, Solothurn Fr. 65‘720.05 (102.88 %)<br />

• P. Imperiali & Co AG, Grenchen Fr. 65‘063.65 (101.85 %)<br />

• Hans Gurtner AG, Grenchen Fr. 74‘580.10 (116.75 %)<br />

• Astrada AG, Subingen Fr. 67‘959.55 (106.38 %)<br />

Aufgrund der Abhängigkeiten müssen die Elektroarbeiten zwingend mit demselben Tiefbauunternehmen<br />

wie die Projekte Bernstrasse-Gässli und Gässli-Industriestrasse ausgeführt<br />

werden. Die Bau- und Werkkommission beantragt die Arbeitsvergabe an die Firma Gebrüder<br />

Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong>.<br />

Gestützt auf die Bestimmungen in § 111 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom<br />

03.12.1978 setzt der <strong>Gemeinde</strong>rat bei der Erhebung von Erschliessungsbeiträgen die Beitragspflicht<br />

und die Höhe der einzelnen Beiträge in der Regel vor der Bauausführung nach<br />

Kostenvoranschlag im Beitragsplan fest. Das heisst, dass der Baubeginn auch vor der Festsetzung<br />

und Bekanntgabe der Beitragspflicht und Beitragshöhe möglich ist.<br />

Auf den Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Gestützt auf die Submissionsrichtlinien der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> berücksichtigt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Arbeitsvergabe das wirtschaftlich günstigste Angebot und beauftragt<br />

mit der Ausführung der Grabarbeiten die Firma Gebrüder Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong>.<br />

2. Die Arbeitsvergabe erfolgt durch den <strong>Gemeinde</strong>rat respektive die zuständige Ressortleiterin.<br />

3. Die Investitionskosten sind dem Konto 861.501.58 zu belasten.<br />

18 12.0412 Basiserschliessungsanlagen<br />

Ringschluss Oberwilstrasse, Abschnitt Gässli – Industriestrasse;<br />

Arbeitsvergebung<br />

Hinweis auf GV Beschluss 08-2011<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat am 07.12.2011 einen Investitionskredit von Fr. 140‘000.00<br />

für die Realisierung des Ringschlusses Wasserverbund Oberwilstrasse, Abschnitt Gässli-<br />

Industriestrasse bewilligt. Die Bau- und Werkkommission hat für die Arbeitsgattungen Ingenieurkosten,<br />

Grabarbeiten und Rohrlegearbeiten die entsprechenden Offerten eingeholt. Die<br />

zwei Projekte Bernstrasse-Gässli und Gässli-Industriestrasse müssen gemeinsam beurteilt<br />

werden, weil auf Grund des Bauablaufes keine Aufteilung in Lose gemacht werden kann.<br />

Für die Rohrleistungsarbeiten bevorzugt die Baukommission die Variante TMH-Buderus FMZ<br />

und damit die bessere Rohrqualität.<br />

Gestützt auf die Bestimmungen in § 111 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom<br />

03.12.1978 setzt der <strong>Gemeinde</strong>rat bei der Erhebung von Erschliessungsbeiträgen die Beitragspflicht<br />

und die Höhe der einzelnen Beiträge in der Regel vor der Bauausführung nach<br />

Kostenvoranschlag im Beitragsplan fest. Das heisst, dass der Baubeginn auch vor der Festsetzung<br />

und Bekanntgabe der Beitragspflicht und Beitragshöhe möglich ist. Zudem ist die<br />

Wasserleitung in der rechtsgültigen generellen Wasserversorgungsplanung enthalten und<br />

- 58 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

damit bereits rechtskräftig. Eine allfällige Einsprache ist nur noch gegen den Beitragsplan<br />

möglich.<br />

Auf den Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. In Anwendung der Submissionsrichtlinien der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> berücksichtigt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Arbeitsvergabe das wirtschaftlich günstigste Angebot und beschliesst<br />

folgende Arbeitsvergaben:<br />

• Ingenieurarbeiten<br />

Emch + Berger AG, Solothurn Fr. 18‘900.00 Kostendach (inkl. MwSt.)<br />

• Grabarbeiten:<br />

Gebrüder Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong> Fr. 82‘297.15 (inkl. MwSt.)<br />

• Rohrleitungsarbeiten<br />

Schneider + Schmid GmbH, Dieterswil Fr. 37‘755.25 (inkl. MwSt.)<br />

2. Die Arbeitsvergabe erfolgt durch den <strong>Gemeinde</strong>rat respektive die zuständige Ressortleiterin.<br />

3. Die Investitionskosten sind dem Konto 701.501.56 zu belasten.<br />

19 12.0412 Basiserschliessungsanlagen<br />

Ersatz Wasserleitung Oberwilstrasse, Abschnitt Bernstrasse – Gässli;<br />

Arbeitsvergebung<br />

Hinweis auf GV Beschluss 08-2011<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat am 07.12.2011 einen Investitionskredit von Fr. 200‘000.00<br />

für Ersatz Wasserleitung Oberwilstrasse, Abschnitt Bernstrasse-Gässli bewilligt. Die Bauund<br />

Werkkommission hat für die Arbeitsgattungen Ingenieurkosten, Grabarbeiten und Rohrlegearbeiten<br />

die entsprechenden Offerten eingeholt. Die zwei Projekte Bernstrasse-Gässli<br />

und Gässli-Industriestrasse müssen gemeinsam beurteilt werden, weil auf Grund des Bauablaufes<br />

keine Aufteilung in Lose gemacht werden kann.<br />

Für die Rohrleistungsarbeiten bevorzugt die Baukommission die Variante TMH-Buderus FMZ<br />

und damit die bessere Rohrqualität.<br />

Gestützt auf die Bestimmungen in § 111 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom<br />

03.12.1978 setzt der <strong>Gemeinde</strong>rat bei der Erhebung von Erschliessungsbeiträgen die Beitragspflicht<br />

und die Höhe der einzelnen Beiträge in der Regel vor der Bauausführung nach<br />

Kostenvoranschlag im Beitragsplan fest. Das heisst, dass der Baubeginn auch vor der Festsetzung<br />

und Bekanntgabe der Beitragspflicht und Beitragshöhe möglich ist. Zudem ist die<br />

Wasserleitung in der rechtsgültigen generellen Wasserversorgungsplanung enthalten und<br />

damit bereits rechtskräftig. Eine allfällige Einsprache ist nur noch gegen den Beitragsplan<br />

möglich.<br />

Auf den Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

- 59 -


Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Beschluss<br />

1. In Anwendung der Submissionsrichtlinien der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> berücksichtigt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Arbeitsvergabe das wirtschaftlich günstigste Angebot und beschliesst<br />

folgende Arbeitsvergaben:<br />

• Ingenieurarbeiten<br />

Emch + Berger AG, Solothurn Fr. 25‘600.00 Kostendach (inkl. MwSt.)<br />

• Grabarbeiten:<br />

Gebrüder Jetzer AG, <strong>Schnottwil</strong> Fr. 115‘281.65 (inkl. MwSt.)<br />

• Rohrleitungsarbeiten<br />

Schneider + Schmid GmbH, Dieterswil Fr. 49‘272.55 (inkl. MwSt.)<br />

2. Die Arbeitsvergabe erfolgt durch den <strong>Gemeinde</strong>rat respektive die zuständige Ressortleiterin.<br />

3. Die Investitionskosten sind dem Konto 701.501.55 zu belasten.<br />

20 01.0611 Abordnungen, Delegationen, Repräsentationen<br />

Festlegung Delegationen<br />

• 19.05.<strong>2012</strong> Schweizer Mühlentag, alti Öli <strong>Schnottwil</strong> GP J. Willi<br />

• 23.05.<strong>2012</strong> Youtility AG, ordentliche Generalversammlung<br />

im Kursaal Bern<br />

<strong>GR</strong> A. Suter<br />

• 24.05.<strong>2012</strong> Verein pro Buechibärg, Generalversammlung<br />

in Unterramsern<br />

<strong>GR</strong> K. Schluep<br />

• 29.05.<strong>2012</strong> Industrieverband Solothurn und Umgebung,<br />

Generalversammlung Schloss Wildegg<br />

<strong>GR</strong> D. Leuenberger<br />

• 31.05.<strong>2012</strong> KEBAG, 41. Delegiertenversammlung in<br />

Oensingen<br />

Umweltschutzkommission<br />

• 02.06.<strong>2012</strong> Einweihungsfeier Seniorenhof in Iffwil<br />

keine Teilnahme<br />

• 01.07.<strong>2012</strong> Bernisch kantonaler Nachwuchsschwingertag<br />

in Messen<br />

keine Teilnahme<br />

• 06.07.<strong>2012</strong> Waldwirtschaftsverband Bucheggberg, Exkursion<br />

ökonomische und ökologische Wald- und Landbewirtschaftung<br />

Bürgergemeindekommission<br />

• 21.08.<strong>2012</strong> Buechiwäger Freilichtspiele Brönz, Premiere <strong>GR</strong> Leuenberger und Schluep<br />

• Sportschützen Biezwil, Volksschiessen <strong>2012</strong> Willi Jürg, Sportschützen<br />

21 M Mitteilungen<br />

Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Teilnahme <strong>Gemeinde</strong>ratsreise<br />

Zur diesjährigen <strong>Gemeinde</strong>ratsreise wird ebenfalls die ehemalige Mitarbeiterin der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Frau Priska Schmid, eingeladen.<br />

GEMEINDERAT SCHNOTTWIL<br />

Der Präsident: Der Sekretär i.V.:<br />

sig J. Willi sig. Ch. Campiche<br />

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