GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
leuchtungskonzept eingeholt. Das Angebot umfasst gemäss detaillierter Definition der einzelnen<br />
Leistungen:<br />
• Vorbereitungsarbeiten Fr. 500.00<br />
• Aufarbeitung IST-Zustand Fr. 1‘500.00<br />
• Massnahmekatalog Fr. 2‘500.00<br />
• Dokumentation Fr. 3‘000.00<br />
• Detailbsprechung/Präsentation Fr. 1‘000.00<br />
Total exkl. MwSt. Fr. 8‘500.00<br />
Dieser Betrag übersteigt die finanzielle Kompetenz der Bau- und Werkkommission. Sie beantragt<br />
gemäss Ihrem Beschluss vom 02.05.<strong>2012</strong> den erforderlichen Kredit zu bewilligen und<br />
den Planungsauftrag der Firma Mollet Energie AG, Solothurn zu erteilen.<br />
Auf Antrag der Baukommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligt für die Erarbeitung des Konzepts Energieeffizienz Strassenbeleuchtung<br />
den im Voranschlag <strong>2012</strong> eingestellten Kredit von Fr. 9‘180.00 inkl. MwSt.<br />
2. Mit der Ausarbeitung des Beleuchtungskonzepts wird die Firma Mollet Energie AG, Solothurn,<br />
beauftragt.<br />
3. Mit der Ausführung dieses Beschlusses wird die Baukommission beauftragt.<br />
10 04.0611 Stege, Bachübergänge, Unter- + Überführungen<br />
Sanierung Steg über den Häisibach, Kreditbewilligung<br />
Die Eigentümerin des Grundstückes <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 246, Frau Bertha Schmid, verfügt<br />
gemäss Dienstbarkeitsvertrag mit der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> vom 23.11.1994 über<br />
ein unbeschränktes Geh- und Fahrwegrecht über die gemeindeeigene Parzelle 254. Das<br />
Geh- und Fahrwegrecht führt beim Häisibach über einen Holzsteg. Der Steg ist defekt und<br />
bedarf der Instandstellung. Gemäss Punkt II des Dienstbarkeitsvertrages gehen sämtlich<br />
Ausbau-, Unterhalts- und Reparaturkosten für das Wegrechtsareal zu Lasten der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Schnottwil</strong>. Die Kosten für die Sanierung des Steges belaufen sich gemäss Zusammenstellung<br />
der Flurkommission auf Fr. 3‘198.40. Die Sanierungsarbeiten sollen durch<br />
den Zivilschutz ausgeführt werden. Eine Anmeldung bei der Zivilschutzorganisation ist noch<br />
nicht erfolgt. Die Flurkommission beantragt mit Schreiben vom 26.04.<strong>2012</strong> für die Ausführung<br />
der Arbeiten im Voranschlag <strong>2012</strong> einen Nachkredit von Fr. 3‘198.40.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>präsident vertritt die Auffassung, dass, auch wenn der Kredit nicht Bestandteil<br />
des Voranschlages <strong>2012</strong> ist, dieser dennoch bewilligt werden sollte, damit die Sanierungsarbeiten<br />
noch in diesem Jahr durch den Zivilschutz ausgeführt werden können. <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
R. Schluep indes möchte die Arbeiten auf das Jahr 2013 verschieben, um die dazu benötigen<br />
finanziellen Mittel rechtmässig budgetieren zu können. Er bestätigt aber, dass die Arbeiten<br />
durch den Zivilschutz auch dieses Jahr vorgenommen werden könnten. <strong>Gemeinde</strong>rat A.<br />
Suter weist auf die Haftung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schnottwil</strong> hin und möchte deshalb die Sanierungsarbeiten<br />
nicht auf das Jahr 2013 verschieben.<br />
Antrag <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger:<br />
Anstelle des durch die Flurkommission beantragten Nachkredites sind die Kosten für die Sanierung<br />
der Brücke dem entsprechenden Konto in der laufenden Rechnung zu belasten.<br />
Der Unterantrag Leuenberger vereinigt bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat A. Suter) fünf<br />
Stimmen, der Antrag der Flurkommission eine Stimme (<strong>Gemeinde</strong>rat N. Eberhard).<br />
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