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GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil

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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Die telefonische Rücksprache beim Architekturbüro Florian Schreier über den Stand des Geschäftes<br />

ergab, dass der Bauherr auf das Gesuch um ausserordentliche Umzonung vom<br />

23.02.2011 verzichtet, weil gemäss Auskunft des planenden Büros Emch und Berger, Solothurn,<br />

kaum Aussicht auf Bewilligung durch das Kantonale Raumplanungsamt besteht. Das<br />

Geschäft kann abgeschrieben werden, die Umzonung erfolgt mit der ordentlichen Zonenplanrevision.<br />

Auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin S. Leuthold erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Die Umzonung von Grundstück <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 202 wird im Zusammenhang mit der<br />

ordentlichen Revision der Ortsplanung erfolgen.<br />

2. Das Geschäft ausserordentliche Umzonung wird abgeschrieben.<br />

7 04.0235 Ueberbauungsordnungen<br />

Gestaltungsplan Muer, Vorprüfungsbericht<br />

Nach rechtsgültigem Zonenplan der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> liegt das Grundstück<br />

<strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 640 und Teile der Grundstücke <strong>Schnottwil</strong> GB<br />

Nr. 79 und <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 452 in der Zone mit Gestaltungsplanpflicht<br />

und sind der Wohnzone W2 zugeordnet. Die Liegenschaften<br />

Bachgässli 31 und 33 liegen im Planungsperimeter und<br />

sind als erhaltenswerte Kulturobjekte definiert.<br />

Mit der Gestaltungsplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Erschliessung und etappenweise Überbauung<br />

des mit der Planungspflicht belegten Areals geschaffen werden.<br />

Eine Erschliessung des Areals ist ab dem Bachgässli oder der Diessbachstrasse möglich.<br />

Das Bachgässli ist gemäss Erschliessungsplan noch auf eine Breite von 4.5 m auszubauen<br />

und dient als Haupterschliessung der neuen Bauten. Die bestehenden Bauten können über<br />

die bestehende Zufahrt erschlossen werden. Die Erschliessung des südlich der bestehenden<br />

Bauten liegenden Gebiets ist im Erschliessungsplan nicht abschliessend definiert.<br />

Der vorliegende Gestaltungsplan ermöglicht eine sinnvolle Nutzung des im Rahmen der<br />

Ortsplanung definierten Planungsperimeters. Durch die verschiedenen Baubereiche werden<br />

innerhalb des Perimeters verschiedene Bedürfnisse abgedeckt. Die Baubereiche A und B<br />

orientieren sich an den bestehenden Strukturen wie Strassen und Gebäude und nehmen auf<br />

die erhaltenswerten Objekte Rücksicht. Im Baubereich C sind nur kleinere Bauten möglich.<br />

Diese beeinträchtigen auf Grund der reduzierten Gebäudehöhe und Dachneigung die Aussicht<br />

und Qualität der nördlichen Bauten nur gering. Eine Etappierung innerhalb des Perimeters<br />

ist mit der vorliegenden Lösung möglich. Nur die beiden grösseren Bauten im Baubereich<br />

A sind wegen der gemeinsamen Einstellhalle voneinander abhängig.<br />

Die Bau- und Werkkommission unterstützt das Vorhaben und vertritt die Auffassung, die gewählte<br />

Gestaltung sei passend zur Umgebung. Sie beantragt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, den Entwurf<br />

des Gestaltungsplanes mit dem dazugehörigen Raumplanungsbericht zu genehmigen.<br />

Auf Antrag der Baukommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />

Beschluss<br />

1. Der im Entwurf zur Vorprüfung vorliegende Gestaltungsplan „Muer“ wird genehmigt.<br />

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