GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Die telefonische Rücksprache beim Architekturbüro Florian Schreier über den Stand des Geschäftes<br />
ergab, dass der Bauherr auf das Gesuch um ausserordentliche Umzonung vom<br />
23.02.2011 verzichtet, weil gemäss Auskunft des planenden Büros Emch und Berger, Solothurn,<br />
kaum Aussicht auf Bewilligung durch das Kantonale Raumplanungsamt besteht. Das<br />
Geschäft kann abgeschrieben werden, die Umzonung erfolgt mit der ordentlichen Zonenplanrevision.<br />
Auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin S. Leuthold erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Die Umzonung von Grundstück <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 202 wird im Zusammenhang mit der<br />
ordentlichen Revision der Ortsplanung erfolgen.<br />
2. Das Geschäft ausserordentliche Umzonung wird abgeschrieben.<br />
7 04.0235 Ueberbauungsordnungen<br />
Gestaltungsplan Muer, Vorprüfungsbericht<br />
Nach rechtsgültigem Zonenplan der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> liegt das Grundstück<br />
<strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 640 und Teile der Grundstücke <strong>Schnottwil</strong> GB<br />
Nr. 79 und <strong>Schnottwil</strong> GB Nr. 452 in der Zone mit Gestaltungsplanpflicht<br />
und sind der Wohnzone W2 zugeordnet. Die Liegenschaften<br />
Bachgässli 31 und 33 liegen im Planungsperimeter und<br />
sind als erhaltenswerte Kulturobjekte definiert.<br />
Mit der Gestaltungsplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Erschliessung und etappenweise Überbauung<br />
des mit der Planungspflicht belegten Areals geschaffen werden.<br />
Eine Erschliessung des Areals ist ab dem Bachgässli oder der Diessbachstrasse möglich.<br />
Das Bachgässli ist gemäss Erschliessungsplan noch auf eine Breite von 4.5 m auszubauen<br />
und dient als Haupterschliessung der neuen Bauten. Die bestehenden Bauten können über<br />
die bestehende Zufahrt erschlossen werden. Die Erschliessung des südlich der bestehenden<br />
Bauten liegenden Gebiets ist im Erschliessungsplan nicht abschliessend definiert.<br />
Der vorliegende Gestaltungsplan ermöglicht eine sinnvolle Nutzung des im Rahmen der<br />
Ortsplanung definierten Planungsperimeters. Durch die verschiedenen Baubereiche werden<br />
innerhalb des Perimeters verschiedene Bedürfnisse abgedeckt. Die Baubereiche A und B<br />
orientieren sich an den bestehenden Strukturen wie Strassen und Gebäude und nehmen auf<br />
die erhaltenswerten Objekte Rücksicht. Im Baubereich C sind nur kleinere Bauten möglich.<br />
Diese beeinträchtigen auf Grund der reduzierten Gebäudehöhe und Dachneigung die Aussicht<br />
und Qualität der nördlichen Bauten nur gering. Eine Etappierung innerhalb des Perimeters<br />
ist mit der vorliegenden Lösung möglich. Nur die beiden grösseren Bauten im Baubereich<br />
A sind wegen der gemeinsamen Einstellhalle voneinander abhängig.<br />
Die Bau- und Werkkommission unterstützt das Vorhaben und vertritt die Auffassung, die gewählte<br />
Gestaltung sei passend zur Umgebung. Sie beantragt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, den Entwurf<br />
des Gestaltungsplanes mit dem dazugehörigen Raumplanungsbericht zu genehmigen.<br />
Auf Antrag der Baukommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Der im Entwurf zur Vorprüfung vorliegende Gestaltungsplan „Muer“ wird genehmigt.<br />
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