GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
GR Protokoll 15. Mai 2012 - Gemeinde Schnottwil
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Dienstag, <strong>15.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Auf Antrag der Rechnungspüfungskommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Die Rechnung der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> für das Jahr 2011 wird bei Einnahmen<br />
und Ausgaben von je 6‘255‘599.38 genehmigt.<br />
2. Sie wird der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20.06.<strong>2012</strong> zur Genehmigung unterbreitet<br />
16 11.0400 Bauten, Anlagen<br />
PV-Anlage Bächelacker, Netzverstärkung; Kreditbewilligung<br />
Der Eigentümer des Gebäudes Bächelacker 2 (GB-Nr. 263) plant eine Photovoltaikanlage<br />
mit einer Leistung von 112 kWh. Die Baubewilligung liegt vor.<br />
Gemäss Weisung 2/2009 der EICom Netzverstärkungen ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet,<br />
alle Einspeisungen abzunehmen. Der Netzanschluss bis zum Einspeisepunkt ist<br />
Sache des Gesuchstellers. Gemäss Reglement über die Abgabe elektrischer Energie der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> gehen die Kosten für den Netzanschluss sowie die Anschlussgebühren<br />
zu Lasten des Gesuchstellers. Die nötige Netzverstärkung ist Sache des<br />
Netzbetreibers. Die nationale Gesellschaft vergütet den Netzbetreibern gestützt auf die Bewilligung<br />
der ElCom die Kosten für die notwendigen Netzverstärkungen. Die ElCom unterstützt<br />
aber nur die Variante, welche die tiefsten Gesamtkosten (Anschluss- und Netzverstärkungskosten)<br />
aufweist, sofern nicht handfeste technische Gründe gegen diese Variante<br />
sprechen. Diese Vergütung wird nur bewilligt, wenn die Netzverstärkung realisiert ist was<br />
bedeutet, dass die Kosten von der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> vorfinanziert werden<br />
müssen.<br />
Aufgrund der Vorgaben der ElCom hat sich die Baukommission am 7. <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> für die Ausführung<br />
der Variant „TS Sagiacker“ entschieden, weil dadurch der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Schnottwil</strong> keine Kosten entstehen. Gemäss Kostenschätzung betragen die Kosten ohne<br />
MwSt. Fr. 94‘600.00 (Anteil Produzent Fr. 31‘100.00, Anteil Swissgrid Fr. 63‘500.00). Mit<br />
dem Produzenten wird eine Vereinbarung ausgearbeitet.<br />
Auf Antrag der Bau- und Werkkommission erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
1. Für die durch den Bau einer privaten PV-Anlage im Bächelacker notwendige Netzverstärkung<br />
genehmigt der <strong>Gemeinde</strong>rat die von der Bau- und Werkkommission aufgrund der<br />
Vorgaben der ElCom die Variante „TS Sagiacker“.<br />
2. Für die Bevorschussung der Kosten bewilligt der <strong>Gemeinde</strong>rat einen Kredit von Fr.<br />
103‘000.00 inkl. MwSt.<br />
3. Der Bruttokredit ist der ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20.06.<strong>2012</strong> zur Genehmigung<br />
zu unterbreiten.<br />
17 11.0400 Bauten, Anlagen<br />
Ringschluss Oberwilstrasse-Industriestrasse, Arbeitsvergebung<br />
Hinweis auf <strong>GR</strong> Beschluss 165-2011 vom 02.11.2011<br />
Im Zusammenhang mit der Beratung des Voranschlages <strong>2012</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat für die<br />
Realisierung der ersten Etappe Ringschluss Oberwilstrasse-Industriestrasse einen Projektkredit<br />
von Fr. 73‘000.00 bewilligt.<br />
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