Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil
Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil
Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil
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Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Seitens der Bau- und Werkkommission wird beantragt, die Kosten für die Umlegung der<br />
elektrischen Leitung in der Privatstrasse zu genehmigen.<br />
Beschluss:<br />
Bei einer Enthaltung wird mit 5:1 Stimme auf Antrag der Bau- und Werkkommission beschlossen,<br />
die Kosten für die Umlegung der elektrischen Leitung in der Privatstrasse durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> zu übernehmen. Die Auslagen von Fr. 13‘700.00 inkl. MWSt. sind dem für die<br />
Erschliessung Ribiacker bewilligten Kredit zu belasten.<br />
126 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />
Erschliessung Ribiacker; Anfrage von H. + M. Howald und R. Moser<br />
zum Projekt Ribiacker<br />
Am 03.04.<strong>2013</strong> wurde von der Anfrage von H. und M. Howald als Eigentümer der <strong>Schnottwil</strong><br />
GB Nr. 113 und Robert Moser, als künftiger Eigentümer der GB Nr. 684 <strong>vom</strong> 15.03.<strong>2013</strong><br />
Kenntnis genommen. Sie haben darauf hingewiesen, dass beim Einlenker in den Privatweg<br />
zur Parzelle 113 beidseitig kleine Landspickel entstehen, die dem <strong>Gemeinde</strong>strassenareal<br />
zugeteilt werden. Sie sind daran interessiert, dass diese Landspickel ihren angrenzenden<br />
Parzellen zugeteilt werden, entweder durch Kauf oder zur Nutzung. Damit könnten sie an der<br />
Umgebung angepasst und unterhalten werden.<br />
Das Begehren wurde der Bau- und Werkkommission zur Stellungnahme unterbreitet. Nach<br />
Rücksprache mit dem Kanton vertritt sie die Meinung, dass aus Kostengründen mit den beiden<br />
Grundeigentümern ein Nutzungsrecht abgeschlossen werden sollte.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat schliesst sich einstimmig der Haltung der Bau- und Werkkommission an.<br />
Nach der Fertigstellung der Erschliessungsstrasse Ribiacker ist mit den Grundeigentümern<br />
H. und M. Howald sowie Robert Moser eine Vereinbarung über die unentgeltliche Nutzung<br />
der an ihre Liegenschaften grenzenden Landspickel abzuschliessen.<br />
127 04.0702 Drainagen<br />
Behebung Wasseraufstoss Diessbachstrasse; Kreditbegehren<br />
Aufgrund des GR-Entscheides <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2013</strong> unterbreitet die Flurkommission das Kreditbegehren<br />
zur Behebung des Wasseraufstosses an der Diessbachstrasse. Sie hat die nötigen<br />
Abklärungen in Zusammenarbeit mit der Gebr. Jetzer Hoch- und Tiefbau AG, <strong>Schnottwil</strong> vorgenommen<br />
und auch die Ausweitung des Wasseraufstosses um weitere 30m in die Massnahmen<br />
einbezogen. Die Offerte weist Kosten von Fr. 7‘631.45 inkl. MWSt. aus. Seitens der<br />
Flurkommission wird beantragt, den erforderlichen Kredit zu bewilligen und die Gebr. Jetzer<br />
Hoch- und Tiefbau AG mit der Arbeitsvergebung zu beauftragen.<br />
Die Bedenken von A. Suter, dass die Arbeiten zu früh ausgeführt werden, weil die Ursache<br />
des Wasseraufstosses noch nicht abschliessend eruiert ist, werden nicht geteilt. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass bei einem Wasserleitungsleck das Wasser konstant gleich laufen<br />
würde, was nicht der Fall ist. Bereits durchgeführte Färbversuche haben auch kein Ergebnis<br />
gebracht.<br />
Auf das Einholen weiterer Offerten wird verzichtet, weil die Gebr. Jetzer Hoch- und Tiefbau<br />
AG für die Sondierungen und die Notfallbehebung beigezogen wurde und diese Kosten in<br />
der vorliegenden Offerte enthalten sind.<br />
Beschluss:<br />
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