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Protokoll vom 26. Juni 2013 - Gemeinde Schnottwil

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Mittwoch, <strong>26.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

Seitens der Bau- und Werkkommission wird beantragt, die Kosten für die Umlegung der<br />

elektrischen Leitung in der Privatstrasse zu genehmigen.<br />

Beschluss:<br />

Bei einer Enthaltung wird mit 5:1 Stimme auf Antrag der Bau- und Werkkommission beschlossen,<br />

die Kosten für die Umlegung der elektrischen Leitung in der Privatstrasse durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> zu übernehmen. Die Auslagen von Fr. 13‘700.00 inkl. MWSt. sind dem für die<br />

Erschliessung Ribiacker bewilligten Kredit zu belasten.<br />

126 04.0241 Baulanderschliessungen und -umlegungen<br />

Erschliessung Ribiacker; Anfrage von H. + M. Howald und R. Moser<br />

zum Projekt Ribiacker<br />

Am 03.04.<strong>2013</strong> wurde von der Anfrage von H. und M. Howald als Eigentümer der <strong>Schnottwil</strong><br />

GB Nr. 113 und Robert Moser, als künftiger Eigentümer der GB Nr. 684 <strong>vom</strong> 15.03.<strong>2013</strong><br />

Kenntnis genommen. Sie haben darauf hingewiesen, dass beim Einlenker in den Privatweg<br />

zur Parzelle 113 beidseitig kleine Landspickel entstehen, die dem <strong>Gemeinde</strong>strassenareal<br />

zugeteilt werden. Sie sind daran interessiert, dass diese Landspickel ihren angrenzenden<br />

Parzellen zugeteilt werden, entweder durch Kauf oder zur Nutzung. Damit könnten sie an der<br />

Umgebung angepasst und unterhalten werden.<br />

Das Begehren wurde der Bau- und Werkkommission zur Stellungnahme unterbreitet. Nach<br />

Rücksprache mit dem Kanton vertritt sie die Meinung, dass aus Kostengründen mit den beiden<br />

Grundeigentümern ein Nutzungsrecht abgeschlossen werden sollte.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat schliesst sich einstimmig der Haltung der Bau- und Werkkommission an.<br />

Nach der Fertigstellung der Erschliessungsstrasse Ribiacker ist mit den Grundeigentümern<br />

H. und M. Howald sowie Robert Moser eine Vereinbarung über die unentgeltliche Nutzung<br />

der an ihre Liegenschaften grenzenden Landspickel abzuschliessen.<br />

127 04.0702 Drainagen<br />

Behebung Wasseraufstoss Diessbachstrasse; Kreditbegehren<br />

Aufgrund des GR-Entscheides <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2013</strong> unterbreitet die Flurkommission das Kreditbegehren<br />

zur Behebung des Wasseraufstosses an der Diessbachstrasse. Sie hat die nötigen<br />

Abklärungen in Zusammenarbeit mit der Gebr. Jetzer Hoch- und Tiefbau AG, <strong>Schnottwil</strong> vorgenommen<br />

und auch die Ausweitung des Wasseraufstosses um weitere 30m in die Massnahmen<br />

einbezogen. Die Offerte weist Kosten von Fr. 7‘631.45 inkl. MWSt. aus. Seitens der<br />

Flurkommission wird beantragt, den erforderlichen Kredit zu bewilligen und die Gebr. Jetzer<br />

Hoch- und Tiefbau AG mit der Arbeitsvergebung zu beauftragen.<br />

Die Bedenken von A. Suter, dass die Arbeiten zu früh ausgeführt werden, weil die Ursache<br />

des Wasseraufstosses noch nicht abschliessend eruiert ist, werden nicht geteilt. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass bei einem Wasserleitungsleck das Wasser konstant gleich laufen<br />

würde, was nicht der Fall ist. Bereits durchgeführte Färbversuche haben auch kein Ergebnis<br />

gebracht.<br />

Auf das Einholen weiterer Offerten wird verzichtet, weil die Gebr. Jetzer Hoch- und Tiefbau<br />

AG für die Sondierungen und die Notfallbehebung beigezogen wurde und diese Kosten in<br />

der vorliegenden Offerte enthalten sind.<br />

Beschluss:<br />

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