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Satzung - Schützenverein Groß Hehlen e.V.

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g) Der Jugendleiter leitet die Jugendarbeit des Vereins und berichtet darüber in der<br />

Jahreshauptversammlung. Seine Aufgabe ist die Förderung des Nachwuchses<br />

durch geeignete jugendpflegerische Maßnahmen, mit dem Ziel der körperlichseelischen<br />

Gesunderhaltung zur Erreichung hoher sportlicher, schießsportlicher<br />

und musikalischer Leistungen sowie das Anhalten der Jugend zur Pflege und<br />

Wahrung des Schützenbrauchtums in freiheitlich-kameradschaftlichem Sinne.<br />

2. Erweiterter Vorstand<br />

Der erweiterte Vorstand unterstützt den Vorstand bei der Vereinsarbeit. Seine<br />

Mitglieder sind Bindeglied zwischen den aktiven Gruppen und dem Vorstand. Sie<br />

sorgen für den Informationsfluss zwischen dem Vorstand und der von ihnen<br />

vertretenen, aktiven Gruppe. Veranstaltungen jeglicher Art bereitet er mit vor und sorgt<br />

für eine ordnungsgemäße Durchführung.<br />

Das Offizierskorps lenkt die öffentlichen Veranstaltungen unter Einhaltung der<br />

gesetzlichen Bestimmungen und sorgt für ein ordentliches und sauberes Auftreten des<br />

Vereins in der Öffentlichkeit.<br />

§ 4<br />

Jugend<br />

Die Jugendordnung regelt die Vertretung der Jugendlichen im Verein.<br />

Die Jugendgruppen gestalten ihr Gemeinschaftsleben eigenständig im Sinne einer<br />

freiheitlich-demokratischen und kameradschaftlichen Ordnung. Sie berichten in der<br />

Jahreshauptversammlung über ihre Arbeit. Die Jugendgruppen können sich einen<br />

eigenen Vorstand wählen. Die Leiter der Jugendgruppen und ihre Vertreter gehören<br />

dem erweiterten Vorstand an und sollen durch die Jahreshauptversammlung bestätigt<br />

werden. Die Leiter der Jugendgruppen sind für den ordnungsgemäßen Zustand der<br />

Waffen, Geräte, Instrumente und den dazugehörigen Gegenständen verantwortlich.<br />

§ 5<br />

Schießbetrieb<br />

An den Schießveranstaltungen hat jedes Vereinsmitglied das Recht der Teilnahme,<br />

soweit es seiner Beitragspflicht nachgekommen ist. Zeiten des Übungs- und<br />

Wettkampfschießens werden bekannt gegeben. Waffen und Geräte sind schonend und<br />

pflegsam zu behandeln. Bei allen schießsportlichen Veranstaltungen ist die<br />

Sportordnung des Deutschen Schützenbundes zu beachten. Die Schieß- und<br />

Schießstandordnung ist auf jedem Schießstand ausgehängt und muss befolgt werden.<br />

Angetrunkenen Personen ist das Betreten der Schießstände nicht gestattet.<br />

§ 6<br />

Königs- und Bestenschießen<br />

1. Am Ausschießen der Könige, Haupt-, Jugend- und Ehrenkönig, können alle<br />

männlichen Mitglieder teilnehmen, die<br />

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