Satzung - Schützenverein Groß Hehlen e.V.
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g) Der Jugendleiter leitet die Jugendarbeit des Vereins und berichtet darüber in der<br />
Jahreshauptversammlung. Seine Aufgabe ist die Förderung des Nachwuchses<br />
durch geeignete jugendpflegerische Maßnahmen, mit dem Ziel der körperlichseelischen<br />
Gesunderhaltung zur Erreichung hoher sportlicher, schießsportlicher<br />
und musikalischer Leistungen sowie das Anhalten der Jugend zur Pflege und<br />
Wahrung des Schützenbrauchtums in freiheitlich-kameradschaftlichem Sinne.<br />
2. Erweiterter Vorstand<br />
Der erweiterte Vorstand unterstützt den Vorstand bei der Vereinsarbeit. Seine<br />
Mitglieder sind Bindeglied zwischen den aktiven Gruppen und dem Vorstand. Sie<br />
sorgen für den Informationsfluss zwischen dem Vorstand und der von ihnen<br />
vertretenen, aktiven Gruppe. Veranstaltungen jeglicher Art bereitet er mit vor und sorgt<br />
für eine ordnungsgemäße Durchführung.<br />
Das Offizierskorps lenkt die öffentlichen Veranstaltungen unter Einhaltung der<br />
gesetzlichen Bestimmungen und sorgt für ein ordentliches und sauberes Auftreten des<br />
Vereins in der Öffentlichkeit.<br />
§ 4<br />
Jugend<br />
Die Jugendordnung regelt die Vertretung der Jugendlichen im Verein.<br />
Die Jugendgruppen gestalten ihr Gemeinschaftsleben eigenständig im Sinne einer<br />
freiheitlich-demokratischen und kameradschaftlichen Ordnung. Sie berichten in der<br />
Jahreshauptversammlung über ihre Arbeit. Die Jugendgruppen können sich einen<br />
eigenen Vorstand wählen. Die Leiter der Jugendgruppen und ihre Vertreter gehören<br />
dem erweiterten Vorstand an und sollen durch die Jahreshauptversammlung bestätigt<br />
werden. Die Leiter der Jugendgruppen sind für den ordnungsgemäßen Zustand der<br />
Waffen, Geräte, Instrumente und den dazugehörigen Gegenständen verantwortlich.<br />
§ 5<br />
Schießbetrieb<br />
An den Schießveranstaltungen hat jedes Vereinsmitglied das Recht der Teilnahme,<br />
soweit es seiner Beitragspflicht nachgekommen ist. Zeiten des Übungs- und<br />
Wettkampfschießens werden bekannt gegeben. Waffen und Geräte sind schonend und<br />
pflegsam zu behandeln. Bei allen schießsportlichen Veranstaltungen ist die<br />
Sportordnung des Deutschen Schützenbundes zu beachten. Die Schieß- und<br />
Schießstandordnung ist auf jedem Schießstand ausgehängt und muss befolgt werden.<br />
Angetrunkenen Personen ist das Betreten der Schießstände nicht gestattet.<br />
§ 6<br />
Königs- und Bestenschießen<br />
1. Am Ausschießen der Könige, Haupt-, Jugend- und Ehrenkönig, können alle<br />
männlichen Mitglieder teilnehmen, die<br />
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