Satzung - Schützenverein Groß Hehlen e.V.
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§ 4<br />
Mitgliederrechte<br />
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und den<br />
Veranstaltungen des Vereins.<br />
Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet:<br />
§ 5<br />
Pflichten der Mitglieder<br />
1. <strong>Satzung</strong>, Geschäftsordnung, Jugendordnung und Weisungen des Vorstandes zu<br />
befolgen.<br />
2. Vereinsämter nach Wahl durch die Mitgliederversammlung und Annahmeerklärung<br />
des Mitgliedes ehrenamtlich zu verwalten. Die Wiederwahl zu einem Vereinsamt<br />
kann vom Mitglied abgelehnt werden.<br />
3. Den Jahresbeitrag bis zum 1. März eines jeden Jahres auf ein Konto des Vereins zu<br />
entrichten.<br />
§ 6<br />
Ende der Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft endet:<br />
1. Durch Tod.<br />
2. Durch Kündigung des Mitgliedes, die durch eingeschriebenen Brief zu Händen des<br />
1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist auf den<br />
Schluss eines Kalenderjahres zu erklären ist. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung<br />
kommt es auf den Eingang dieses Schreibens an.<br />
3. Durch Ausschluss.<br />
4. Durch Auflösung des Vereins.<br />
§ 7<br />
Ausschluss eines Mitgliedes<br />
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
mit Zweidrittelmehrheit ausgesprochen werden. Der Antrag auf Ausschluss kann durch<br />
jedes Mitglied schriftlich an den Vorstand gestellt werden. Ausschlussgründe sind:<br />
1. Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Schützenvereins.<br />
2. Rückstand in der Beitragszahlung länger als 3 Monate.<br />
3. Andere wichtige Gründe.<br />
Vor der Beschlussfassung über den Antrag ist dem betroffenen Mitglied eine<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Der Beschluss über den Ausschluss ist<br />
dem Ausgeschlossenen schriftlich mitzuteilen.<br />
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