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Satzung - Schützenverein Groß Hehlen e.V.

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§ 4<br />

Mitgliederrechte<br />

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und den<br />

Veranstaltungen des Vereins.<br />

Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet:<br />

§ 5<br />

Pflichten der Mitglieder<br />

1. <strong>Satzung</strong>, Geschäftsordnung, Jugendordnung und Weisungen des Vorstandes zu<br />

befolgen.<br />

2. Vereinsämter nach Wahl durch die Mitgliederversammlung und Annahmeerklärung<br />

des Mitgliedes ehrenamtlich zu verwalten. Die Wiederwahl zu einem Vereinsamt<br />

kann vom Mitglied abgelehnt werden.<br />

3. Den Jahresbeitrag bis zum 1. März eines jeden Jahres auf ein Konto des Vereins zu<br />

entrichten.<br />

§ 6<br />

Ende der Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft endet:<br />

1. Durch Tod.<br />

2. Durch Kündigung des Mitgliedes, die durch eingeschriebenen Brief zu Händen des<br />

1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist auf den<br />

Schluss eines Kalenderjahres zu erklären ist. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung<br />

kommt es auf den Eingang dieses Schreibens an.<br />

3. Durch Ausschluss.<br />

4. Durch Auflösung des Vereins.<br />

§ 7<br />

Ausschluss eines Mitgliedes<br />

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

mit Zweidrittelmehrheit ausgesprochen werden. Der Antrag auf Ausschluss kann durch<br />

jedes Mitglied schriftlich an den Vorstand gestellt werden. Ausschlussgründe sind:<br />

1. Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Schützenvereins.<br />

2. Rückstand in der Beitragszahlung länger als 3 Monate.<br />

3. Andere wichtige Gründe.<br />

Vor der Beschlussfassung über den Antrag ist dem betroffenen Mitglied eine<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Der Beschluss über den Ausschluss ist<br />

dem Ausgeschlossenen schriftlich mitzuteilen.<br />

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