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Satzung - Schützenverein Groß Hehlen e.V.

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GESCHÄFTSORDNUNG<br />

§ 1<br />

Inhalt der Geschäftsordnung<br />

Die Geschäftsordnung regelt den inneren Geschäftsbetrieb des Schützenvereins.<br />

§ 2<br />

Gliederung des Schützenvereins<br />

1. Der Schützenverein besteht aus: a) dem Vorstand, b) dem erweiterten Vorstand, c)<br />

den Mitgliedern, d) den Jugendlichen, e) den Ehrenmitgliedern.<br />

2. Den erweiterten Vorstand bilden: a) die Damenleiterin, b) der Festausschuss, c) das<br />

Offizierskorps, d) die Schützenmeister, e) die Jugendgruppenleiter, f) Pressereferent,<br />

g) Sterbekassenwart, h) Leiter aktiver Gruppen, i) Stellvertreter und Arbeitskreis-<br />

Mitglieder.<br />

Das Offizierskorps bilden: a) der Kommandeur, b) der Adjutant, c) die Zugführer, d)<br />

der Feldwebel, e) der Fahnenträger.<br />

§ 3<br />

Aufgaben<br />

1 . Vorstand<br />

a) Der Vorsitzende vertritt den Verein in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften<br />

nach Innen und nach Außen. Er ist verpflichtet, für die Ausführung der<br />

Vereinsbeschlüsse und Ordnung im Verein zu sorgen. Soweit es die Sache<br />

erfordert, ist er verpflichtet, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen<br />

einzuberufen. Der 1. Vorsitzende ist von Anschaffungen und Zahlungen durch<br />

den Schatzmeister vorher schriftlich zu informieren. Schriftverkehr mit Behörden<br />

und Verbänden ist von ihm zu unterzeichnen.<br />

b) Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.<br />

c) Der 3. Vorsitzende vertritt den 1. und den 2. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.<br />

d) Der Schatzmeister hat Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachzuweisen.<br />

Im Einvernehmen mit dem übrigen Vorstand stellt er einen Haushaltsplan (Etat)<br />

auf und legt ihn den Mitgliedern zur Beschlussfassung vor. Ansonsten sind seine<br />

Aufgaben in der <strong>Satzung</strong> festgelegt.<br />

e) Der Schriftführer führt das Mitgliederverzeichnis. Ihm obliegt die<br />

Protokollführung in den Mitglieder- und Vorstandsversammlungen. Ansonsten<br />

sind seine Aufgaben in der <strong>Satzung</strong> festgelegt.<br />

f) Der Schießsportleiter leitet den gesamten Schießsport (Übungs-, Wettkampfund<br />

Preisschießen). Er ist für die Betriebssicherheit der Anlagen und Waffen<br />

sowie für die Sicherheit während des Schießens und der Einhaltung der<br />

gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben<br />

wird er von den Schützenmeistern und Zugführern unterstützt. Der<br />

Schießsportleiter hat bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften Weisungsrecht<br />

gegen jedes Vereinsmitglied. Über die schießsportliche Tätigkeit des Vereins<br />

hat er in der Jahreshauptversammlung zu berichten.<br />

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