Satzung - Schützenverein Groß Hehlen e.V.
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GESCHÄFTSORDNUNG<br />
§ 1<br />
Inhalt der Geschäftsordnung<br />
Die Geschäftsordnung regelt den inneren Geschäftsbetrieb des Schützenvereins.<br />
§ 2<br />
Gliederung des Schützenvereins<br />
1. Der Schützenverein besteht aus: a) dem Vorstand, b) dem erweiterten Vorstand, c)<br />
den Mitgliedern, d) den Jugendlichen, e) den Ehrenmitgliedern.<br />
2. Den erweiterten Vorstand bilden: a) die Damenleiterin, b) der Festausschuss, c) das<br />
Offizierskorps, d) die Schützenmeister, e) die Jugendgruppenleiter, f) Pressereferent,<br />
g) Sterbekassenwart, h) Leiter aktiver Gruppen, i) Stellvertreter und Arbeitskreis-<br />
Mitglieder.<br />
Das Offizierskorps bilden: a) der Kommandeur, b) der Adjutant, c) die Zugführer, d)<br />
der Feldwebel, e) der Fahnenträger.<br />
§ 3<br />
Aufgaben<br />
1 . Vorstand<br />
a) Der Vorsitzende vertritt den Verein in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften<br />
nach Innen und nach Außen. Er ist verpflichtet, für die Ausführung der<br />
Vereinsbeschlüsse und Ordnung im Verein zu sorgen. Soweit es die Sache<br />
erfordert, ist er verpflichtet, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen<br />
einzuberufen. Der 1. Vorsitzende ist von Anschaffungen und Zahlungen durch<br />
den Schatzmeister vorher schriftlich zu informieren. Schriftverkehr mit Behörden<br />
und Verbänden ist von ihm zu unterzeichnen.<br />
b) Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.<br />
c) Der 3. Vorsitzende vertritt den 1. und den 2. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.<br />
d) Der Schatzmeister hat Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachzuweisen.<br />
Im Einvernehmen mit dem übrigen Vorstand stellt er einen Haushaltsplan (Etat)<br />
auf und legt ihn den Mitgliedern zur Beschlussfassung vor. Ansonsten sind seine<br />
Aufgaben in der <strong>Satzung</strong> festgelegt.<br />
e) Der Schriftführer führt das Mitgliederverzeichnis. Ihm obliegt die<br />
Protokollführung in den Mitglieder- und Vorstandsversammlungen. Ansonsten<br />
sind seine Aufgaben in der <strong>Satzung</strong> festgelegt.<br />
f) Der Schießsportleiter leitet den gesamten Schießsport (Übungs-, Wettkampfund<br />
Preisschießen). Er ist für die Betriebssicherheit der Anlagen und Waffen<br />
sowie für die Sicherheit während des Schießens und der Einhaltung der<br />
gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben<br />
wird er von den Schützenmeistern und Zugführern unterstützt. Der<br />
Schießsportleiter hat bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften Weisungsrecht<br />
gegen jedes Vereinsmitglied. Über die schießsportliche Tätigkeit des Vereins<br />
hat er in der Jahreshauptversammlung zu berichten.<br />
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