Deutsch als Zweitsprache in Aufnahmeunterricht ... - Schule Winterthur
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Audiopädagogische<br />
Angebote<br />
E<strong>in</strong>zelunterricht<br />
Psychotherapie<br />
Kle<strong>in</strong>klasse<br />
E<strong>in</strong>schulungsklasse<br />
Schulische Standortgespräche<br />
Aufnahmeklasse<br />
<strong>Deutsch</strong><br />
<strong>als</strong> <strong>Zweitsprache</strong><br />
11<br />
Regelklasse<br />
Logopädie<br />
Sonderschulung<br />
Integrierte<br />
Sonderschulung<br />
Psychomotorik<br />
Integrative<br />
Föderung Begabungsund<br />
Begabtenförderung<br />
Schulische Standortgespräche<br />
Verantwortung<br />
aller Lehrpersonen,<br />
die DaZ-<br />
Lernende<br />
unterrichten<br />
Alle beteiligten Lehrpersonen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ihrem Unterricht verantwortlich dafür, die DaZ-Lernenden <strong>in</strong>sbesondere<br />
im <strong>Deutsch</strong>lernen und im H<strong>in</strong>blick auf den <strong>Schule</strong>rfolg zu unterstützen. Bei der Notengebung und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Gesamtbeurteilung berücksichtigen sie den Sprachstand <strong>in</strong> DaZ (siehe S. 13 Notengebung und Schullaufbahnentscheide).<br />
Verfahren und Überprüfung:<br />
Anmeldung<br />
von neuzuziehenden<br />
DaZ-<br />
Lernenden<br />
Alle neuzuziehenden K<strong>in</strong>der und Jugendlichen im Schulalter, die im Kanton Zürich wohnen, haben Schulrecht<br />
und Schulpflicht. Ihre Eltern müssen sie sofort auf dem Schulsekretariat anmelden. Die <strong>Schule</strong> nimmt sie unabhängig<br />
von ihrem Aufenthaltsstatus sofort auf.<br />
Verfahren<br />
«Schulische<br />
Standortgespräche»<br />
Sprachstandserhebung<br />
Zuteilung<br />
zu e<strong>in</strong>em<br />
DaZ-Angebot<br />
Bei klarem oder vermutetem DaZ-Unterstützungsbedarf von neu Zugezogenen, die neu <strong>in</strong> die K<strong>in</strong>dergarten-,<br />
Primar- oder Sekundarstufe e<strong>in</strong>treten, veranlasst die Schulleitung (oder die Schulpflege) e<strong>in</strong> Schulisches<br />
Standortgespräch mit den Eltern. E<strong>in</strong> Schulisches Standortgespräch wird auch auf Antrag der Eltern oder<br />
der Lehrpersonen durchgeführt. Bei Bedarf ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terkulturelle Vermittlungsperson, die übersetzt und die<br />
Verständigung unterstützt, beizuziehen.<br />
Zur Vorbereitung e<strong>in</strong>es Schulischen Standortgesprächs erhebt die DaZ-Lehrperson <strong>in</strong> Absprache mit den<br />
Eltern und im Auftrag der Schulleitung (oder der Schulpflege) anhand des DaZ-Sprachstands<strong>in</strong>strumentariums<br />
den Sprachstand e<strong>in</strong>es DaZ-Lernenden. E<strong>in</strong>e HSK-Lehrperson oder e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terkulturelle Vermittlungsperson<br />
können mithelfen, um Informationen über den Sprachstand <strong>in</strong> der Erstsprache zu erhalten.<br />
Aufgrund der Sprachstandserhebung und bei e<strong>in</strong>em Konsens der Beteiligten am Schulischen Standortgespräch<br />
teilt die Schulleitung die DaZ-Lernenden e<strong>in</strong>em entsprechenden DaZ-Angebot zu.<br />
Zuteilung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Regelklasse<br />
Überprüfung<br />
und Weiterführung<br />
oder<br />
Beendigung<br />
des DaZ-Unterrichts<br />
Neu zugezogene Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler werden auf der Primar- und Sekundarstufe gleichzeitig – nötigenfalls<br />
nach e<strong>in</strong>er Beobachtungszeit von maximal drei Wochen im DaZ-Anfangsunterricht oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er teilzeitlichen<br />
Aufnahmeklasse – e<strong>in</strong>er Regelklasse zugeteilt, die ihrem Alter entspricht. Bei besonderen Gründen<br />
(<strong>in</strong>sbesondere bei Lücken <strong>in</strong> der Schullaufbahn) können sie e<strong>in</strong> Jahr zurückversetzt werden. E<strong>in</strong>stufungen, die<br />
nicht altersgemäss s<strong>in</strong>d, müssen begründet werden. Bei Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, die e<strong>in</strong>er vollzeitlich geführten<br />
Aufnahmeklasse zugeteilt s<strong>in</strong>d, erfolgt die Zuteilung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Regelklasse spätestens nach e<strong>in</strong>em Jahr.<br />
Die DaZ-Lehrperson überprüft halbjährlich den erreichten Sprachstand. In der Regel beantragt sie aufgrund des<br />
Verfahrens mit dem DaZ-Sprachstands<strong>in</strong>strumentarium und e<strong>in</strong>es erneuten Schulischen Standortgesprächs<br />
die Weiterführung oder Beendigung des zusätzlichen DaZ-Unterrichts jeweils für e<strong>in</strong> nächstes Schuljahr (im<br />
Ausnahmefall auch für e<strong>in</strong> nächstes Semester).<br />
Nach dem DaZ-Anfangsunterricht vere<strong>in</strong>baren die DaZ-Lehrperson und die Klassenlehrperson auf der Basis<br />
des Schulischen Standortgesprächs für DaZ-Lernende e<strong>in</strong>en weiterführenden DaZ-Aufbauunterricht.<br />
Über e<strong>in</strong>e Weiterführung des DaZ-Unterrichts für e<strong>in</strong>zelne Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler entscheidet <strong>in</strong> erster<br />
Instanz die Schulleitung im Konsens mit den Eltern und den beteiligten Lehrpersonen, <strong>in</strong> zweiter Instanz die<br />
Schulpflege.