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Deutsch als Zweitsprache in Aufnahmeunterricht ... - Schule Winterthur

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Audiopädagogische<br />

Angebote<br />

E<strong>in</strong>zelunterricht<br />

Psychotherapie<br />

Kle<strong>in</strong>klasse<br />

E<strong>in</strong>schulungsklasse<br />

Schulische Standortgespräche<br />

Aufnahmeklasse<br />

<strong>Deutsch</strong><br />

<strong>als</strong> <strong>Zweitsprache</strong><br />

11<br />

Regelklasse<br />

Logopädie<br />

Sonderschulung<br />

Integrierte<br />

Sonderschulung<br />

Psychomotorik<br />

Integrative<br />

Föderung Begabungsund<br />

Begabtenförderung<br />

Schulische Standortgespräche<br />

Verantwortung<br />

aller Lehrpersonen,<br />

die DaZ-<br />

Lernende<br />

unterrichten<br />

Alle beteiligten Lehrpersonen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ihrem Unterricht verantwortlich dafür, die DaZ-Lernenden <strong>in</strong>sbesondere<br />

im <strong>Deutsch</strong>lernen und im H<strong>in</strong>blick auf den <strong>Schule</strong>rfolg zu unterstützen. Bei der Notengebung und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Gesamtbeurteilung berücksichtigen sie den Sprachstand <strong>in</strong> DaZ (siehe S. 13 Notengebung und Schullaufbahnentscheide).<br />

Verfahren und Überprüfung:<br />

Anmeldung<br />

von neuzuziehenden<br />

DaZ-<br />

Lernenden<br />

Alle neuzuziehenden K<strong>in</strong>der und Jugendlichen im Schulalter, die im Kanton Zürich wohnen, haben Schulrecht<br />

und Schulpflicht. Ihre Eltern müssen sie sofort auf dem Schulsekretariat anmelden. Die <strong>Schule</strong> nimmt sie unabhängig<br />

von ihrem Aufenthaltsstatus sofort auf.<br />

Verfahren<br />

«Schulische<br />

Standortgespräche»<br />

Sprachstandserhebung<br />

Zuteilung<br />

zu e<strong>in</strong>em<br />

DaZ-Angebot<br />

Bei klarem oder vermutetem DaZ-Unterstützungsbedarf von neu Zugezogenen, die neu <strong>in</strong> die K<strong>in</strong>dergarten-,<br />

Primar- oder Sekundarstufe e<strong>in</strong>treten, veranlasst die Schulleitung (oder die Schulpflege) e<strong>in</strong> Schulisches<br />

Standortgespräch mit den Eltern. E<strong>in</strong> Schulisches Standortgespräch wird auch auf Antrag der Eltern oder<br />

der Lehrpersonen durchgeführt. Bei Bedarf ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terkulturelle Vermittlungsperson, die übersetzt und die<br />

Verständigung unterstützt, beizuziehen.<br />

Zur Vorbereitung e<strong>in</strong>es Schulischen Standortgesprächs erhebt die DaZ-Lehrperson <strong>in</strong> Absprache mit den<br />

Eltern und im Auftrag der Schulleitung (oder der Schulpflege) anhand des DaZ-Sprachstands<strong>in</strong>strumentariums<br />

den Sprachstand e<strong>in</strong>es DaZ-Lernenden. E<strong>in</strong>e HSK-Lehrperson oder e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terkulturelle Vermittlungsperson<br />

können mithelfen, um Informationen über den Sprachstand <strong>in</strong> der Erstsprache zu erhalten.<br />

Aufgrund der Sprachstandserhebung und bei e<strong>in</strong>em Konsens der Beteiligten am Schulischen Standortgespräch<br />

teilt die Schulleitung die DaZ-Lernenden e<strong>in</strong>em entsprechenden DaZ-Angebot zu.<br />

Zuteilung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Regelklasse<br />

Überprüfung<br />

und Weiterführung<br />

oder<br />

Beendigung<br />

des DaZ-Unterrichts<br />

Neu zugezogene Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler werden auf der Primar- und Sekundarstufe gleichzeitig – nötigenfalls<br />

nach e<strong>in</strong>er Beobachtungszeit von maximal drei Wochen im DaZ-Anfangsunterricht oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er teilzeitlichen<br />

Aufnahmeklasse – e<strong>in</strong>er Regelklasse zugeteilt, die ihrem Alter entspricht. Bei besonderen Gründen<br />

(<strong>in</strong>sbesondere bei Lücken <strong>in</strong> der Schullaufbahn) können sie e<strong>in</strong> Jahr zurückversetzt werden. E<strong>in</strong>stufungen, die<br />

nicht altersgemäss s<strong>in</strong>d, müssen begründet werden. Bei Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, die e<strong>in</strong>er vollzeitlich geführten<br />

Aufnahmeklasse zugeteilt s<strong>in</strong>d, erfolgt die Zuteilung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Regelklasse spätestens nach e<strong>in</strong>em Jahr.<br />

Die DaZ-Lehrperson überprüft halbjährlich den erreichten Sprachstand. In der Regel beantragt sie aufgrund des<br />

Verfahrens mit dem DaZ-Sprachstands<strong>in</strong>strumentarium und e<strong>in</strong>es erneuten Schulischen Standortgesprächs<br />

die Weiterführung oder Beendigung des zusätzlichen DaZ-Unterrichts jeweils für e<strong>in</strong> nächstes Schuljahr (im<br />

Ausnahmefall auch für e<strong>in</strong> nächstes Semester).<br />

Nach dem DaZ-Anfangsunterricht vere<strong>in</strong>baren die DaZ-Lehrperson und die Klassenlehrperson auf der Basis<br />

des Schulischen Standortgesprächs für DaZ-Lernende e<strong>in</strong>en weiterführenden DaZ-Aufbauunterricht.<br />

Über e<strong>in</strong>e Weiterführung des DaZ-Unterrichts für e<strong>in</strong>zelne Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler entscheidet <strong>in</strong> erster<br />

Instanz die Schulleitung im Konsens mit den Eltern und den beteiligten Lehrpersonen, <strong>in</strong> zweiter Instanz die<br />

Schulpflege.

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