Kindergarten âUnter den Kastanienâ - Aktuelle Information
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<strong>Kindergarten</strong><br />
„Unter <strong>den</strong> Kastanien“<br />
Übersicht über die bestehen<strong>den</strong> Regelungen zur Platzvergabe in <strong>den</strong> Hagener<br />
Kindertageseinrichtunqen<br />
Gemäß § 24 SGB VIII haben Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen<br />
Rechtsanspruch auf <strong>den</strong> Besuch einer Kindertageseinrichtung.<br />
Die Eltern dieser Kinder bei der Wahrnehmung dieses Rechtsanspruches zu unterstützen, ist Aufgabe<br />
des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Die verwaltungsseitige Abwicklung bei der Stadt Hagen ist<br />
dem Fachbereich Jugend und Soziales übertragen.<br />
Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des öffentlichen Trägere Stadt Hagen gilt für die Einwohner<br />
der Stadt Hagen. Mithin hat die Versorgung der Hagener Kinder mit einem Platz in einer<br />
Kindertageseinrichtung Priorität.<br />
Ebenso ist eine Versorgung der 3 bis 6-jährigen Hagener Kinder gegenüber einer Versorgung von<br />
unter 3-jährigen Kindern vorrangig, da für diese derzeit kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer<br />
Kindertageseinrichtung besteht. Der Rat der Stadt Hagen hat beschlossen, die Ausbauplanung bis<br />
2010 auf eine Versorgungsquote von 15 % auszurichten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Ziel für<br />
Kindertageseinrichtungen mit kleinen altersgemischten Gruppen ist, eine der Betriebserlaubnis<br />
entsprechende Belegung der Plätze zu erreichen. Insoweit erfolgt auch eine Versorgung mit Plätzen<br />
für unter 3-jährige Kinder.<br />
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