Kindergarten âUnter den Kastanienâ - Aktuelle Information
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<strong>Kindergarten</strong><br />
„Unter <strong>den</strong> Kastanien“<br />
- Eltern, deren Kinder bis zum 31.10.xxxx zwischen zwei und drei Jahre alt sind und die ins<br />
Berufsleben zurückkehren möchten bzw. wo beide Elternteile bereits berufstätig sind und für<br />
alleinerziehende Elternteile. Für diese Kinder besteht zwar kein Rechtsanspruch auf einen<br />
<strong>Kindergarten</strong>platz, jedoch ein vielfältiges Betreuungsangebot im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehen<strong>den</strong> Plätze.<br />
- Eltern von älteren Kindern (ab 4 Jahre), die bisher noch keinen <strong>Kindergarten</strong> besucht haben<br />
Mit Abgabe dieser Karte in einer Kindertageseinrichtung entschei<strong>den</strong> die Eltern, wo und in welcher<br />
Betreuungsform (Stun<strong>den</strong>zahl) ihr Kind betreut wird. Diese Entscheidung muss von <strong>den</strong> Eltern nach<br />
Erhalt der Kita-Karte vom 07.01. bis zum 31.01.xxxx getroffen wer<strong>den</strong>. Danach verliert die<br />
Anmeldekarte ihre Gültigkeit.<br />
Sobald die Karte von einer Kindertageseinrichtung angenommen wird, ist die Wahl des <strong>Kindergarten</strong>s<br />
für beide Seiten verbindlich.<br />
Die Eltern erhalten umgehend von dem <strong>Kindergarten</strong> einen Betreuungsvertrag mit allen wichtigen<br />
<strong>Information</strong>en, u.a. welche Unterlagen für die Berechnung des Elternbeitrages beim Fachbereich<br />
Jugend und Soziales der Stadt Hagen erforderlich sind. Diese Unterlagen müssen von <strong>den</strong> Eltern<br />
dem/der Sachbearbeiter/in zur Berechnung des Elternbeitrages zugeschickt wer<strong>den</strong>. Aus <strong>den</strong><br />
<strong>Information</strong>en geht der/die zuständige Sachbearbeiter/in hervor. Für eine persönliche Abgabe der<br />
Unterlagen muss durch die Eltern vorab telefonisch ein Termin vereinbart wer<strong>den</strong>.<br />
Die Kindertageseinrichtungen sind jedoch nicht verpflichtet, die Karten bereits beim Erstkontakt von<br />
<strong>den</strong> Eltern entgegenzunehmen. Die Interessen der Einrichtungen und der unterschiedlichen Träger<br />
bleiben somit gewahrt. Das bedeutet, dass die Einrichtungen wie bisher auch – die Zusammensetzung<br />
der Betreuungsgruppen nach ihren Kriterien (Alter, Geschlecht, Konfession, Nationalität etc.) selbst<br />
bestimmen.<br />
Die Eltern können sich im <strong>Kindergarten</strong> vormerken lassen und erhalten innerhalb von zehn Tagen die<br />
Entscheidung – Aufnahme ja oder nein –. Für <strong>den</strong> Fall der Zusage haben die Eltern dann wiederum<br />
zehn Tage Zeit ihre Karte bei dem <strong>Kindergarten</strong> abzugeben.<br />
Bei einer Absage sollen Eltern gleich über Alternativen informiert wer<strong>den</strong>, welcher <strong>Kindergarten</strong> in<br />
der unmittelbaren Nähe ebenfalls die gewünschte Betreuungsform anbietet.<br />
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