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Amtsblatt für die Stadt Schwarzheide

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<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 03/2010<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong><br />

– S c h w a r z h e i d e r S t a d t i n f o r m a t i o n –<br />

18 . J a h r g a n g • S c h w a r z h e i d e , d e n 2 8 . A p r i l 2 010 • A u s g a b e 0 3 / 2 010<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

Präambel<br />

Aufgrund der §§ 4 und 28 Absatz 2 Nummer 2 der<br />

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

(BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I Seite<br />

286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes<br />

vom 23.09.2008 (GVBl. I Seite 202), hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> in<br />

ihrer Sitzung am 12.04.2010 folgende Hauptsatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name der <strong>Stadt</strong><br />

(§ 9 BbgKVerf)<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> führt den Namen „<strong>Schwarzheide</strong>“.<br />

2. Sie hat <strong>die</strong> Rechtsstellung einer amtsfreien<br />

<strong>Stadt</strong>.<br />

§ 2<br />

Wappen, Dienstsiegel, Flagge<br />

(§ 10 BbgKVerf)<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> führt ein Wappen und ein Siegel. Das<br />

Wappen ist schräg geteilt durch einen Wellenschnitt<br />

von Silber über Schwarz. Vorn ein<br />

silberner, zum Schildrand aufgebogener Heidekrautblütenstengel<br />

mit drei senkrechten Blätterstengeln.<br />

Hinten ein schwarzer, steigender,<br />

widersehender Fischotter mit einem linkshin<br />

gebogenen blauen Fisch im Maul.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> führt in ihrem Dienstsiegel das <strong>Stadt</strong>wappen.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> führt eine <strong>Stadt</strong>flagge. Die Flagge ist<br />

zweistreifig blau/weiß mit dem <strong>Stadt</strong>wappen in<br />

der Mitte.<br />

§ 3<br />

Förmliche Einwohnerbeteiligung<br />

und Unterrichtung der<br />

Einwohner (§ 13 BbgKVerf)<br />

1. Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgKVerf), Bürgerbegehren<br />

und Bürgerentscheiden (§ 15 BbgK-<br />

Verf) beteiligt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> ihre betroffenen Einwohner<br />

in wichtigen <strong>Stadt</strong>angelegenheiten förmlich<br />

mit folgenden Mitteln:<br />

– Einwohnerfragestunde in der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

dem Hauptausschuss und in den<br />

freiwilligen Ausschüssen. Die Einwohnerfragestunde<br />

soll 30 Minuten nicht überschreiten.<br />

– Einwohnerversammlungen, in denen wichtige<br />

Anlegenheiten der <strong>Stadt</strong> oder Gebiete der <strong>Stadt</strong><br />

mit den Einwohnern erörtert werden. Die Einwohnerschaft<br />

kann schriftlich beantragen, dass<br />

eine Einwohnerversammlung durchgeführt<br />

wird. Ein solcher Antrag muss von mindestens<br />

5 von Hundert der Einwohner der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong> unterschrieben sein. Aus dem<br />

Antrag muss <strong>die</strong> Bezeichnung der Angelegenheit<br />

zu erkennen sein und eine Begründung enthalten.<br />

2. Der Bürgermeister beruft unter Angabe der Tagesordnung<br />

und ggf. des Gebietes, auf das <strong>die</strong> Einwohnerversammlung<br />

begrenzt wird, <strong>die</strong> Einwohnerversammlung<br />

ein. Die Einberufung erfolgt durch<br />

öffentliche Bekanntmachung von Ort, Datum, Zeit<br />

und Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />

entsprechend den Vorschriften für <strong>die</strong> Bekanntmachung<br />

der Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

(§ 9 Abs. 2 und 3 <strong>die</strong>ser Hauptsatzung).<br />

Der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte<br />

Person leitet <strong>die</strong> Einwohnerversammlung. Alle<br />

Personen, <strong>die</strong> in der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> in dem<br />

begrenzten Gebiet ihren ständigen Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben in der Ein-<br />

Seite 1


<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 03/2010<br />

wohnerversammlung Rede- und Stimmrecht. Über<br />

<strong>die</strong> Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift zu<br />

fertigen. Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter zu<br />

unterzeichnen und dem Bürgermeister zuzuleiten.<br />

3. Jeder Einwohner hat das Recht, Beschlussvorlagen zu<br />

den in öffentlichen Sitzungen zu behandelnden Tagesordnungspunkten<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

des Hauptausschusses und der weiteren Ausschüsse<br />

einzusehen.<br />

4. Dieses Recht kann während der Dienststunden bis<br />

zu Beginn der öffentlichen Sitzung im Bürgerhaus<br />

– Bürgerservicebüro, Ruhlander Straße 102 wahrgenommen<br />

werden.<br />

§ 4<br />

Ausschluss der Briefabstimmung bei<br />

Bürgerentscheiden (§ 15 Abs. 6 Satz 2 BbgKVerf)<br />

Abweichend von § 15 Absatz 6 Satz 1 BbgKVerf wird<br />

für <strong>die</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne<br />

von § 15 BbgKVerf <strong>die</strong> Möglichkeit der Briefabstimmung<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 5<br />

Grundstücks- und Vermögensgeschäfte<br />

(§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf)<br />

1. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung entscheidet über<br />

Vermögensgegenstände der <strong>Stadt</strong>, sofern der Wert<br />

50.000,00 Euro überschreitet unter Berücksichtigung<br />

des § 79 BbgKVerf – Veräußerung von Vermögensgegenständen.<br />

2. Entscheidungen bis zu einer Wertgrenze von<br />

50.000,00 Euro trifft der Hauptausschuss (§ 50 Abs. 2<br />

BbgKVerf).<br />

3. Bei einer Wertgrenze bis zu 5.000,00 Euro handelt es<br />

sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung<br />

(§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf).<br />

§ 6<br />

Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten<br />

(§ 54 Abs. 5 und §§ 61 und 62 BbgKVerf)<br />

1. Der hauptamtliche Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter<br />

ist zuständig für <strong>die</strong> Geschäfte der laufenden<br />

Verwaltung. Hierzu gehören u.a. gebundene Verwaltungsentscheidungen,<br />

Genehmigungen, Erlaubnisse<br />

und Bescheide, <strong>die</strong> auf der Grundlage eines Gesetzes,<br />

einer Rechtsverordnung oder einer Satzung beruhen.<br />

Der Hauptverwaltungsbeamte hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

bzw. den Hauptausschuss über alle<br />

wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu informieren.<br />

2. Der Hauptverwaltungsbeamte entscheidet über <strong>die</strong><br />

Geschäftsverteilung und trifft arbeits- und tarifrechtliche<br />

Entscheidungen. Leitende Beschäftigte ab der<br />

EG 11 sowie <strong>die</strong> Fachbereichsleiter werden auf Vorschlag<br />

des hauptamtlichen Bürgermeisters durch Beschluss<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung eingestellt,<br />

befördert bzw. unter Einhaltung der Gesetze herabgruppiert<br />

oder entlassen.<br />

3. Als Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des<br />

§ 54 Abs. 1 Pkt. 5 der BbgKVerf gelten auch<br />

Vergaben von<br />

a) Lieferungen und Leistungen, insbesondere auf<br />

Grund von Kauf-, Werk-, Miet-, Pacht- und Leasingverträgen<br />

bei einem Gesamtbetrag bis einschließlich<br />

10.000,00 Euro;<br />

b) Bauleistungen inklusive Straßenbauleistungen bis<br />

einschließlich 15.000,00 Euro sowie alle anderen<br />

Leistungen wie Dienstleistungen im Rahmen<br />

einer freiberuflichen Tätigkeit bis einschließlich<br />

5.000,00 Euro;<br />

c) mehrere Vergaben gemäß Buchstabe a) an einen<br />

Vertragspartner in einem Haushaltsjahr, <strong>die</strong> das<br />

Zweifache der unter a) genannten Beträge nicht<br />

übersteigen;<br />

d) Stundung und Erlass der der <strong>Stadt</strong> zustehenden<br />

Forderungen und öffentlichen Abgaben bei Beiträgen<br />

bis einschließlich 2.500,00 Euro;<br />

e) Klageerhebung, sofern der Streitwert<br />

15.000,00 Euro nicht übersteigt;<br />

f) Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen<br />

Vergleichen bis einschließlich 15.000,00 Euro;<br />

g) Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von<br />

5.000,00 Euro, unter Berücksichtigung des § 79 BbgK-<br />

Verf – Veräußerung von Vermögensgegenständen;<br />

h) Der Abschluss bzw. <strong>die</strong> Genehmigung von Kaufverträgen<br />

zum Erwerb von Straßenverkehrsflächen<br />

bis zu einem Kaufpreis von 5.000,00 Euro pro Vertrag,<br />

unter Berücksichtigung des § 79 BbgKVerf<br />

– Veräußerung von Vermögensgegenständen;<br />

i) Die Bewilligung von beschränkt persönlichen<br />

Dienstbarkeiten für <strong>die</strong> Sicherung von Leitungsrechten<br />

zugunsten Dritter, für <strong>die</strong> Übernahme von<br />

Abstandsflächen im Zusammenhang mit der Errichtung<br />

von baulichen Anlagen sowie rückständiger<br />

Grunderwerb bei Verkehrsflächen;<br />

j) Niederschlagungen ohne Wertgrenze<br />

4. Bei den in den §§ 5 und 6 genannten Wertgrenzen<br />

handelt es sich um Bruttobeträge.<br />

§ 7<br />

Mitteilungspflicht der Abgeordneten und<br />

sachkundigen Einwohner<br />

(§ 31 Abs. 3 BbgKVerf)<br />

1. Die <strong>Stadt</strong>verordneten und <strong>die</strong> sachkundigen Einwohner<br />

teilen dem Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

innerhalb von 4 Wochen nach der konstituierenden<br />

Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson<br />

nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten<br />

Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche<br />

Tätigkeiten mit, soweit <strong>die</strong>s für <strong>die</strong> Ausübung<br />

des Mandates von Bedeutung sein kann.<br />

Seite 2


<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 03/2010<br />

Anzugeben sind:<br />

– der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgeber<br />

beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung<br />

oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten<br />

Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit<br />

anzugeben.<br />

– Jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder<br />

einem gleichartigen Organ einer juristischen Person<br />

mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der <strong>Stadt</strong>.<br />

2. Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben<br />

ist dem Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

innerhalb von 4 Wochen nach ihrem Eintritt<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 8<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

(§ 34 Abs. 1, 2 und 5 und § 36 Abs. 2 BbgKVerf)<br />

1. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung tritt nach einem<br />

zuvor beschlossenen Terminplan zusammen.<br />

2. Eine Einberufung hat unverzüglich zu erfolgen, wenn<br />

<strong>die</strong> Voraussetzungen nach § 34 Abs. 2 der BbgKVerf<br />

vorliegen.<br />

3. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

werden spätestens 10 Tage vor<br />

der Sitzung nach § 9 Absatz 3 <strong>die</strong>ser Hauptsatzung<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

4. Die Sitzungen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und<br />

ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit<br />

ist auszuschließen wenn:<br />

– überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder<br />

– berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.<br />

Dies betrifft insbesondere folgende Angelegenheiten:<br />

– Grundstücksangelegenheiten<br />

– Auftragsvergaben<br />

– Abgaben und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner<br />

– Aushandlungen von Verträgen mit Dritten<br />

– sonstige Vertragsangelegenheiten sowie<br />

– Personalangelegenheiten.<br />

§ 9<br />

Bekanntmachungen<br />

( § 36 Abs. 1 BbgKVerf in Verbindung<br />

mit der Bekanntmachungsverordnung)<br />

1. Bekanntmachungen erfolgen durch den Hauptverwaltungsbeamten.<br />

2. Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen,<br />

werden öffentliche Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong> durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen<br />

vollzogen:<br />

– An der Kreuzung Ruhlander Straße / Mückenberger<br />

Straße (Nähe Bushaltestelle)<br />

– Haupteingang zum Bürgerhaus, Ruhlander Straße 102<br />

– An der Naundorfer Straße 1<br />

– An der Kreuzung Ernst-Thälmann-Straße/Lindenstraße<br />

– An der Straße des Aufbaus, Nähe Sparkaufhalle<br />

– Am Handelsring – <strong>Stadt</strong>platz<br />

3. Der Absatz 2 trifft insbesondere auch auf <strong>die</strong> Bekanntmachungen<br />

von Zeit, Ort und Tagesordnung<br />

der Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung, des<br />

Hauptausschusses und weiterer Ausschüsse zu. Die<br />

Schriftstücke sind 10 volle Tage vor dem Sitzungstag<br />

auszuhängen, den Tag des Anschlages nicht mitgerechnet.<br />

Die Abnahme darf frühestens am Tag nach<br />

der Sitzung erfolgen.<br />

Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der<br />

Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehängten<br />

Schriftstück durch <strong>die</strong> Unterschrift des jeweiligen<br />

Be<strong>die</strong>nsteten zu vermerken. Bei abgekürzter<br />

Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage, nach dem<br />

<strong>die</strong> Ladung zur Post gegeben wurde.<br />

4. Abweichend von den Absätzen 2 und 3 werden Satzungen<br />

und Beschlüsse der <strong>Stadt</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und des Hauptausschusses durch Veröffentlichung<br />

im „<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong>“<br />

bekannt gemacht.<br />

5. Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen,<br />

so ist <strong>die</strong>se Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgK-<br />

Verf unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres<br />

seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber<br />

der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift<br />

und der Tatsache, <strong>die</strong> den Mangel ergibt, geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Dies gilt nicht, wenn <strong>die</strong> Vorschriften über <strong>die</strong> Genehmigung<br />

verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für<br />

<strong>die</strong> Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und<br />

Formvorschriften über <strong>die</strong> öffentliche Bekanntmachung,<br />

jedoch nur dann, wenn sich <strong>die</strong> Betroffenen aufgrund<br />

der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer<br />

Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt<br />

verschaffen konnten. Dies gilt entsprechend für den Flächennutzungsplan<br />

und für Verordnungen der <strong>Stadt</strong> (§ 3<br />

Abs. 4 und 6 BbgKVerf).<br />

§ 10<br />

Verfahren im Hauptausschuss und weiteren<br />

Ausschüssen (§§ 43, 44, 50 BbgKVerf)<br />

1. Der Hauptausschuss hat <strong>die</strong> Arbeiten der Ausschüsse<br />

aufeinander abzustimmen und kann zu jeder Stellungsnahme<br />

eines anderen Ausschusses eine eigene<br />

Stellungnahme gegenüber der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

abgeben.<br />

2. Der Hauptausschuss beschließt über <strong>die</strong>jenigen Angelegenheiten,<br />

<strong>die</strong> nicht der Beschlussfassung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

bedürfen und <strong>die</strong> nicht dem<br />

Hauptverwaltungsbeamten obliegen.<br />

Er kann auch über Angelegenheiten nach § 54 Abs. 1<br />

Nr. 5 (Geschäfte der laufenden Verwaltung) beschließen,<br />

wenn sie ihm vom Hauptverwaltungsbeamten zur<br />

Beschlussfassung vorgelegt werden; <strong>die</strong>s gilt nicht für<br />

Seite 3


<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 03/2010<br />

Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und für<br />

Auftragsangelegenheiten.<br />

3. Der Hauptausschuss kann seine Zuständigkeit in Einzelfällen<br />

oder für Gruppen von Angelegenheiten auf<br />

den Hauptverwaltungsbeamten übertragen. Er kann<br />

in Einzelfällen Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

zur Entscheidung vorlegen.<br />

4. Die für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung geltenden<br />

Verfahrens- und Formvorschriften finden für den<br />

Hauptausschuss und <strong>die</strong> weiteren Ausschüsse sinngemäß<br />

Anwendung.<br />

5. Die Fraktionen sind berechtigt, <strong>die</strong> benannten Ausschussmitglieder<br />

und ihre Stellvertreter jederzeit auszutauschen.<br />

6. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung kann Einwohner<br />

zu beratenden Mitgliedern ihrer freiwilligen Ausschüsse<br />

berufen (sachkundige Einwohner). Sie haben<br />

ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den<br />

sie berufen sind.<br />

§ 11<br />

Seniorenbeauftragte/Seniorenbeauftragter<br />

1. Zur Vertretung der Interessen der Senioren der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong> benennt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

<strong>Schwarzheide</strong> eine Seniorenbeauftragte/einen<br />

Seniorenbeauftragten.<br />

2. Die Seniorenbeauftragte/der Seniorenbeauftragte<br />

muss Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> sein und das<br />

18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

3. Der Seniorenbeauftragten/dem Seniorenbeauftragten<br />

ist Gelegenheit zu geben, gegenüber den Ausschüssen<br />

und der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zu Maßnahmen<br />

und Beschlüssen Stellung zu nehmen, <strong>die</strong> Auswirkungen<br />

auf seinen/ihren Aufgabenbereich haben.<br />

4. Die Ausübung der Tätigkeit einer Beauftragten/eines<br />

Beauftragten ist ehrenamtlich. Es gelten <strong>die</strong> allgemeinen<br />

Vorschriften der BbgKVerf. Hervorzuheben ist<br />

<strong>die</strong> Verschwiegenheitspflicht nach § 22 BbgKVerf.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

2. Sollten einzelne Regelungen <strong>die</strong>ser Hauptsatzung<br />

nichtig oder unwirksam sein, soll <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Wirksamkeit<br />

der übrigen Regelungen nicht berühren.<br />

<strong>Schwarzheide</strong>, 13.04.2010<br />

gez. Christoph Schmidt<br />

Der Bürgermeister<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

über <strong>die</strong> Erhebung einer Umlage zur<br />

Deckung der Beiträge und Umlagen des<br />

Gewässerverbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“<br />

Präambel<br />

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung<br />

des Landes Brandenburg (BbgKVerf)<br />

vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), in der jeweils geltenden<br />

Fassung, der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für das Land Brandenburg (KAG), in der jeweils<br />

geltenden Fassung, der Satzung des Gewässerverbandes<br />

„Kleine Elster - Pulsnitz“ sowie des § 80 des Brandenburgischen<br />

Wassergesetzes (BbgWG), in der jeweils geltenden<br />

Fassung, hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> in ihrer Sitzung am 12.04.2010 mit<br />

Beschluss-Nr.10/04/04 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> ist aufgrund des § 2 über <strong>die</strong> Bildung<br />

der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) vom<br />

13. März 1995 (GVBL. S. 14), in der jeweils geltenden<br />

Fassung, für <strong>die</strong> Flächen in ihrem Gemeindegebiet, <strong>die</strong><br />

nicht dem Bund, dem Land und sonstigen Gebietskörperschaften<br />

gehören, gesetzliches Pflichtmitglied des Gewässerverbandes<br />

„Kleine Elster – Pulsnitz“.<br />

§ 2<br />

Unterhaltungspflicht<br />

Im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> wird <strong>die</strong> Unterhaltung<br />

der Gewässer II. Ordnung gemäß § 79 Abs. 1 Punkt 2<br />

BbgWG i. V. m. § 29 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes<br />

(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 19.<br />

August 2002 (BGBl. I S. 3245), in der jeweils geltenden<br />

Fassung, vom Gewässerverband „Kleine Elster – Pulsnitz“<br />

wahrgenommen.<br />

§ 3<br />

Umlage des Unterhaltungsaufwandes<br />

durch den Verband<br />

1. Der Gewässerunterhaltungsverband legt <strong>die</strong> Beiträge,<br />

<strong>die</strong> zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten<br />

und zu einer ordentlichen Haushaltsführung<br />

erforderlich sind, auf seine Mitglieder um. Es handelt<br />

sich hierbei um öffentliche Aufgaben.<br />

2. Die Bemessung der Beiträge für <strong>die</strong> Gewässerunterhaltungsverbände<br />

bestimmt sich nach dem Verhältnis<br />

der Flächen, mit denen <strong>die</strong> Mitglieder am Verbandsgebiet<br />

beteiligt sind (§ 80 BbgWG).<br />

3. Für <strong>die</strong> durch Erschwerung der Unterhaltung entstehenden<br />

Kosten können <strong>die</strong> Verursacher gesondert<br />

nach Maßgabe des § 85 BbgWG herangezogen werden.<br />

Diese Heranziehung erfolgt unmittelbar durch<br />

den Gewässerunterhaltungsverband.<br />

Seite 4


<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 03/2010<br />

4. Pflichtaufgaben des Verbandes sind auf der Grundlage<br />

der Verbandssatzung insbesondere<br />

– <strong>die</strong> Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung,<br />

– der Ausgleich von nachteiligen Veränderungen der<br />

Wasserführung auf der Grundlage des § 77 BbgWG,<br />

– <strong>die</strong> Unterhaltung von Anlagen an, in, über, unter<br />

den Gewässern II. Ordnung, BbgWG.<br />

§ 8<br />

Fälligkeit der Umlage<br />

1. Die Gewässerunterhaltungsumlage entsteht mit Bekanntgabe<br />

des Beitragsbescheides des Gewässerverbandes<br />

„Kleine Elster - Pulsnitz“ an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong>.<br />

2. Die Gewässerunterhaltungsumlage wird als Jahresgebühr<br />

erhoben. Sie wird durch Umlagebescheid, der<br />

mit dem Bescheid über andere Abgaben verbunden<br />

sein kann, zum 15.11. eines Kalenderjahres fällig.<br />

§ 4<br />

Umlage der Beitragspflicht durch<br />

<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

Die der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> danach entstehenden Verbandslasten<br />

werden durch eine „Umlage für <strong>die</strong> Gewässerunterhaltung“<br />

den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten<br />

der in der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> gelegenen Grundstücke<br />

auferlegt.<br />

§ 5<br />

Umlageschuldner<br />

1. Umlageschuldner ist der Grundstückseigentümer. Ist<br />

für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der<br />

Erbbauberechtigte an <strong>die</strong> Stelle des Grundstückseigentümers.<br />

Mehrere Umlagepflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />

2. Der Wechsel des Eigentums ist der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

anzuzeigen. Zeigen der bisherige oder der neue<br />

Umlageschuldner den Wechsel nicht an, so haften<br />

beide vom Zeitpunkt des Eigentumswechsels als Gesamtschuldner<br />

bis Ende des Jahres, in dem der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong> <strong>die</strong> Rechtsänderung bekannt wird.<br />

3. Die Umlageschuldner haben alle für <strong>die</strong> Errechnung<br />

der Umlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen und<br />

zu dulden, insbesondere auch, dass der Beauftragte<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>die</strong> Grundstücke betreten kann, um <strong>die</strong> Bemessungsgrundlage<br />

festzustellen oder zu überprüfen.<br />

§ 6<br />

Umlagemaßstab<br />

Bemessungsgrundlage für <strong>die</strong> Umlage ist <strong>die</strong> auf volle<br />

Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zu<br />

Beginn des Kalenderjahrs.<br />

§ 7<br />

Umlagesatz<br />

1. Der Umlagesatz setzt sich aus einer Grundumlage und<br />

Verwaltungskostenumlage zusammen.<br />

2. Der Umlagesatz beträgt für <strong>die</strong> Jahre 2010 und 2011<br />

0,00086 €/m²/a.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

1. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in<br />

Kraft.<br />

2. Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

über <strong>die</strong> Erhebung einer Umlage zur Deckung der<br />

Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes „Kleine<br />

Elster – Pulsnitz“ (Gewässerunterhaltungssatzung)<br />

vom 12.10.2009 außer Kraft.<br />

<strong>Schwarzheide</strong>, 13.04.2010<br />

gez. Christoph Schmidt<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Neuwahl einer Schiedsperson und einer<br />

stellvertretenden Schiedsperson<br />

Auf der Grundlage der Neufassung des Schiedsstellengesetzes<br />

vom 21. November 2000 und der Berichtigung<br />

der Neufassung des Schiedsstellengesetzes vom<br />

12.02.2001 schreibt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> <strong>die</strong> Neubesetzung<br />

des Ehrenamtes einer Schiedsperson und einer stellvertretenden<br />

Schiedsperson aus. Die Schiedsperson und<br />

stellvertretende Schiedsperson werden in der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

<strong>Schwarzheide</strong> für <strong>die</strong> Dauer von 5 Jahren<br />

gewählt und durch <strong>die</strong> Direktorin des Amtsgerichtes<br />

Senftenberg berufen und verpflichtet. Die Aufgaben einer<br />

Schiedsstelle bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren<br />

über streitige Rechtsangelegenheiten.<br />

Voraussetzungen für Bewerbungen<br />

Die Schiedsperson und deren Stellvertreter muss nach<br />

ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt<br />

geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen.<br />

Die Schiedsperson und deren Stellvertreter soll im Wohngebiet<br />

bekannt sein, Autorität genießen und fähig sein,<br />

den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich und<br />

besonnen zu begegnen. Sie sollte einen zur ordnungsgemäßen<br />

Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichend<br />

Bildungsgrad haben und über <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Amtsgeschäfte<br />

erforderliche Zeit verfügen.<br />

Nicht in das Amt kann berufen werden, wer:<br />

– nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat<br />

– nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt (<strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong>)<br />

– gegen <strong>die</strong> Grundsätze der Menschlichkeit und der<br />

Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat<br />

Seite 5


<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 03/2010<br />

– wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller<br />

Mitarbeiter des Staatssicherheits<strong>die</strong>nstes der<br />

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im<br />

Sinne des § 6 Absatz 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes<br />

vom 20. Dezember 1991 (BGB I Seite 2272) oder<br />

als <strong>die</strong>sen Mitarbeitern nach § 6 Absatz 5 des Stasi-<br />

Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das<br />

Amt Schiedsperson nicht geeignet ist.<br />

Bewerbungen für das Ehrenamt einer Schiedsperson und<br />

einer stellvertretenden Schiedsperson sind unter folgenden<br />

Angaben<br />

– Name, Vorname<br />

– Geburtsdatum<br />

– Anschrift (Hauptwohnsitz)<br />

– Telefonnummer<br />

an den Fachbereich Hauptamt/Bürgerservice der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Schwarzheide</strong>, Ruhlander Straße 102 in<br />

01987 <strong>Schwarzheide</strong> bis zum 24.05.2010 schriftlich einzureichen.<br />

gez. Christoph Schmidt<br />

Der Bürgermeister<br />

Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

<strong>Schwarzheide</strong> und des Hauptausschusses<br />

Sitzung des Hauptausschusses am 29.03.2010<br />

keine Beschlussfassungen<br />

Sondersitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 15.03.2010<br />

Beschluss-Nr. Wesentlicher Beschlussinhalt<br />

10/02/01 Personalangelegenheit<br />

Sondersitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 15.03.2010<br />

Beschluss-Nr. Wesentlicher Beschlussinhalt<br />

10/03/01 Der Bildung eines zeitweiligen Ausschusses wird zugestimmt.<br />

10/03/02 Personalangelegenheit<br />

Beschluss-Nr. Wesentlicher Beschlussinhalt<br />

10/04/01 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> beteiligt sich an der Finanzierung der Investition für den Ausbau<br />

des Hafens Mühlberg. Der kommunale Eigenanteil beträgt 16.000 Euro.<br />

10/04/02 Der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> wird zugestimmt.<br />

10/04/03 Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses<br />

einen Sanierungsplan für <strong>die</strong> Feuerwehr West vorzulegen.<br />

10/04/04 Der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> über <strong>die</strong> Erhebung einer Umlage zur Deckung der Beiträge<br />

und Umlagen des Gewässerverbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“ wird zugestimmt.<br />

10/04/05 Die Anregungen werden behandelt und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />

Nr. 8 „Schul-, Bildungs- und Freizeitstandort“ – Änderungsplan I; begrenzt im Norden durch<br />

den Radweg an der Lauchhammerstraße (Flst.-Nr. 475), im Osten durch das Flst.-Nr. 496 und<br />

dessen Verlängerung nach Süden, im Süden durch <strong>die</strong> Grünfläche südlich des Sondergebietes<br />

gem. BP Nr. 8 und <strong>die</strong> südliche Grundstücksgrenze des Flst.-Nr. 494 (innerhalb des Geltungsbereiches)<br />

und im Westen durch <strong>die</strong> Flst.-Nr. 242, 243 und 244 der Flur 1, gefasst.<br />

Mit der Planänderung erfolgt <strong>die</strong> Umwandlung des Flurstückes 1/494 in Sondergebietsfläche<br />

und das Flurstücke 1/497 (teilweise) wird als befestigte Fläche zur Führung eines Radweges<br />

festgesetzt.<br />

10/04/06 Der Niederschlagswasserentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> wird zugestimmt.<br />

10/04/07 Der Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> im Aufsichtsrat der „Kommunalen Wohnungsgesellschaft<br />

mbH Senftenberg“ ist ab dem 01.04.2010 der Hauptverwaltungsbeamte, Herr<br />

Christoph Schmidt.<br />

10/04/08 Der Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> in der Gesellschafterversammlung der „Kommunalen<br />

Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg“ ist ab dem 01.04.2010 <strong>die</strong> Kämmerin der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong>.<br />

10/04/09 Auf Antrag wird <strong>die</strong> Drucksache-Nr. 0036/10 – Errichtung eines Lebensmitteldiscounters,<br />

eines Nonfood-Marktes sowie eines Getränke- und Drogeriemarktes auf dem Gelände des<br />

Seite 6


<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 03/2010<br />

Beschluss-Nr. Wesentlicher Beschlussinhalt<br />

Gymnasium-Standortes <strong>Schwarzheide</strong> – Ruhlander Straße 71 – in den Wirtschafts- und Bauausschuss<br />

verwiesen.<br />

10/04/10 Der Beschluss Nr. 09/05/19 vom 12.10.2009 (Inhalt: „Die Verwaltung wird beauftragt, <strong>die</strong><br />

Unterlagen des Stasi-Untersuchungsausschusses der GAUCK-Behörde wieder zu übergeben<br />

und das Schließfach bei der Sparkasse Niederlausitz zum 31.12.2009 zu kündigen.“) wird<br />

wie folgt geändert: Die Unterlagen des Stasi-Untersuchungsausschusses werden im Beisein<br />

von Beauftragten der Fraktionen und dem Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

vernichtet.<br />

10/04/11 Zur abschließenden Klärung der offenen Forderungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> gegenüber einem<br />

Verein wird der Bürgermeister beauftragt, in eine Schiedsverhandlung einzutreten.<br />

10/04/12 Dem Verkauf eines Grundstückes im Wohnungsbaugebiet Gefluderstraße wird zugestimmt.<br />

10/04/13 Der Inanspruchnahme des gesetzlichen Vorkaufsrechtes der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> wird zugestimmt.<br />

Impressum<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint nach jeder <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und wird kostenlos an alle Haushalte<br />

mit Briefkasten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

verteilt. Darüber hinaus kann es über <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Schwarzheide</strong>, Bereich Öffentlichkeitsarbeit,<br />

bezogen werden.<br />

Auflage: 3.800 Stück<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Schwarzheide</strong><br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

Satz/Layout: public werbung Hillmer,<br />

Ruhland, Tel. 035752 509067<br />

Verteilung: Kurier Direktservice Lausitz<br />

GmbH & Co. KG<br />

Druck: Druck & Satz Großräschen<br />

Inhaltsverzeichnis – Amtlicher Teil<br />

S. 1-4 Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

S. 4-5 Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> über <strong>die</strong><br />

Erhebung einer Umlage zur Deckung<br />

der Beiträge und Umlagen des Gewässer -<br />

verbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“<br />

S. 5-6 Zur Neuwahl einer Schiedsperson und<br />

einer stellvertretenden Schiedsperson<br />

S. 6-7 Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

<strong>Schwarzheide</strong> und des Hauptausschusses<br />

S. 7 Impressun<br />

Inhaltsverzeichniss - Amtlicher Teil<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen<br />

Seite 7


+<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 03/2010<br />

Inhaltsverzeichnis – <strong>Stadt</strong>information<br />

S. 9-11 Die <strong>Stadt</strong>verwaltung informiert<br />

S. 11 Der Bürgermeister gratuliert<br />

Dank an Sponsoren<br />

S. 11-12 Bürgerinitiative B169<br />

S. 12 Fest „Wir an der Elbe“<br />

Schulen und Kindereinrichtungen<br />

informieren<br />

S. 12-13 Vereine der <strong>Stadt</strong> melden sich zu Wort<br />

S. 13 Evangelische Kirche informiert<br />

S. 13-14 Termine und Veranstaltungen<br />

S. 14-16 Bereitschafts- und Veranstaltungspläne<br />

S. 16 Seniorentagesstätte <strong>Schwarzheide</strong><br />

Seite 8


<strong>Stadt</strong>information <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 02/2010<br />

<strong>Stadt</strong>informationen<br />

<strong>Schwarzheide</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong>r <strong>Stadt</strong>information + + + Internet: http://www.schwarzheide.de + + +<br />

18 . J a h r g a n g • S c h w a r z h e i d e , d e n 2 8 . A p r i l 2 010 • A u s g a b e 0 2 / 2 010<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung informiert<br />

Wichtige Hinweise der Kämmerei<br />

aus dem Bereich Steuern<br />

Sehr geehrte Steuerpflichtige,<br />

aus gegebenem Anlass möchten wir Ihnen nachfolgend<br />

einige Hinweise und Erläuterungen geben.<br />

1. Hundesteuer<br />

Die Veranlagung der Hundesteuer erfolgt auf der<br />

Grundlage der beschlossenen Hundesteuersatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> (zuletzt veröffentlicht im<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> am 26.08.2009,<br />

im web unter www.schwarzheide.de nachzulesen).<br />

Da es immer wieder unterschiedliche Auffassungen<br />

dazu gibt, ab wann ein Hund steuerlich anzumelden<br />

ist, nachfolgend ein Auszug aus dem § 9 der gültigen<br />

Hundesteuersatzung.<br />

Auszug § 9 (1) Hundesteuersatzung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb<br />

von zwei Wochen nach der Aufnahme<br />

oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer<br />

von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb<br />

von zwei Wochen, nachdem der Hund drei<br />

Monate alt geworden ist, bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

(Amt Kämmerei, Bereich Steuern) schriftlich<br />

anzumelden.<br />

Jeder Hundehalter erhält bei der Anmeldung einmalig<br />

eine blaue Steuermarke, <strong>die</strong>se wird nur bei Verlust<br />

ersetzt. Da es uns trotz wiederholter Informationen<br />

der Bürger bisher nicht gelungen ist, eine lückenlose<br />

Erfassung aller Hundehalter zu gewährleisten, gehen<br />

jetzt <strong>die</strong> Überlegungen dahin, ein privates Unternehmen<br />

mit <strong>die</strong>ser Problematik zu beauftragen, welches<br />

dann ermächtigt wird, Kontrollen in jedem Haushalt<br />

der <strong>Stadt</strong> durchzuführen.<br />

Bitte prüfen Sie, ob der von Ihnen gehaltene Hund<br />

ordnungsgemäß steuerlich gemeldet ist.<br />

2. Grundsteuer<br />

Eigentümerwechsel – Verkauf, Erbfolge, Versteigerungen<br />

usw. Entsprechend GrStG wird <strong>die</strong> Grundsteuer<br />

grundsätzlich für das gesamte Jahr festgesetzt.<br />

Sie beginnt immer mit dem 1. Januar des Jahres, das<br />

auf den Erwerb des Grundbesitzes folgt. Sie endet<br />

zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz<br />

auf den Erwerber übergegangen ist, jedoch erst<br />

nach Erteilung eines Bescheides über <strong>die</strong> Zurechnungsfortschreibung<br />

durch das Finanzamt auf den<br />

neuen Eigentümer, aber immer für ein volles Jahr. Der<br />

bisherige Eigentümer bleibt Steuerschuldner bis zu<br />

<strong>die</strong>sem Zeitpunkt. Andere vertragliche Festlegungen<br />

ändern nichts an der Steuerpflicht und können daher<br />

vom Steueramt nicht berücksichtigt werden, da es sich<br />

um privatrechtliche Vereinbarungen handelt.<br />

Festsetzungsfristen – § 169 Abgabenordnung<br />

Die Festsetzungsfrist beträgt:<br />

1. für Verbrauchssteuern und Verbrauchssteuervergütungen<br />

= ein Jahr<br />

2. für Steuern und<br />

Steuervergütungen = vier Jahre<br />

3. Gewerbesteuer und Vorauszahlungen<br />

Entsprechend § 22 AO ist für <strong>die</strong> Festsetzung und Zerlegung<br />

der Steuermessbeträge das jeweilige Betriebsfinanzamt<br />

örtlich zuständig. An <strong>die</strong>sen Bescheid ist <strong>die</strong><br />

Kommune gebunden und kann ihn nicht selbständig<br />

ändern oder aufheben. Dies trifft auch für durch das Finanzamt<br />

festgesetzte Vorauszahlungen zu. Vorauszahlungen<br />

können entsprechend § 19 Abs. 3 GwStG auch<br />

durch <strong>die</strong> Kommune festgesetzt werden! Diese hat vor-<br />

Seite 9


<strong>Stadt</strong>information <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 02/2010<br />

läufigen Charakter und bei sich abzeichnenden Änderungen<br />

der Besteuerungsgrundlage können <strong>die</strong> Vorauszahlungen<br />

auf Antrag oder von Amts wegen an <strong>die</strong> geschäftliche Entwicklung<br />

angepasst werden. Jede Vorauszahlung beträgt<br />

grundsätzlich ein viertel der Steuer, <strong>die</strong> sich bei der letzten<br />

Veranlagung ergeben hat und wird nur festgesetzt, wenn <strong>die</strong><br />

einzelne Vorauszahlung mindestens 50 € (jährlich 200 €)<br />

beträgt.<br />

Zivilcourage gewürdigt<br />

Bürgermeister Christoph Schmidt würdigte am 06. April<br />

<strong>die</strong> Zivilcourage der <strong>Schwarzheide</strong>r Gymnasiastin Anna<br />

Krause. Anna hatte im vergangenen Oktober beherzt eingegriffen,<br />

als ein Mädchen im Senftenberger Schlossparkcenter<br />

von einem Unbekannten belästigt wurde.<br />

Zinsen zur Gewerbesteuer<br />

Diese werden gemäß § 233 a der AO festgesetzt, sie betragen<br />

0,5 v. H. je Monat. Der Zinslauf beginnt 15 Monate<br />

nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem <strong>die</strong> Steuer<br />

entstanden ist. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem <strong>die</strong><br />

Steuerfestsetzung wirksam wird.<br />

Haben Sie noch Fragen oder Hinweise, so wenden Sie<br />

sich bitte an den Kämmerei, den Bereich Steuern.<br />

Frau Franke steht Ihnen zu den bekannten Öffnungszeiten<br />

und nach Absprache natürlich auch außerhalb <strong>die</strong>ser<br />

zur Verfügung.<br />

Telefon: 035752 85-220 • Fax: 035752 85-221<br />

E-Mail: u.franke@schwarzheide.de<br />

Sonderpreis des Bürgermeisters ging an Azubis der<br />

BASF <strong>Schwarzheide</strong> GmbH<br />

„Ich freue mich sehr, dass es in meiner <strong>Stadt</strong> junge Menschen<br />

wie Sie gibt, <strong>die</strong> nicht wegschauen, wenn andere in<br />

Not sind. Dieses Verhalten ist nicht selbstverständlich und<br />

erfordert sehr viel Mut. Hierfür möchte ich Ihnen meinen<br />

Respekt aussprechen“ würdigte der Bürgermeister <strong>die</strong> junge<br />

<strong>Schwarzheide</strong>rin. Anna war gemeinsam mit ihrer Mutter<br />

der Einladung des Bürgermeisters gefolgt, <strong>die</strong> er als<br />

Dank für das couragierte Verhalten des jungen Mädchens<br />

ausgesprochen hatte. Christoph Schmidt überreichte der<br />

Schülerin zur Erinnerung und in Würdigung Ihrer Courage<br />

eine Urkunde und einen Strauß Blumen.<br />

Gegenstand des anschließenden lockeren Gespräches<br />

waren aber nicht nur <strong>die</strong> Geschehnisse vom Oktobernachmittag<br />

des vergangenen Jahres. Interessiert folgte<br />

der Bürgermeister auch den Ausführungen über <strong>die</strong> Zukunftspläne<br />

der Gymnasiastin, <strong>die</strong> eine 11. Klasse am<br />

Emil-Fischer-Gymnasium besucht. Mit den besten Wünschen<br />

für ihre Zukunft verabschiedete Bürgermeister<br />

Christoph Schmidt seine Ehrengäste.<br />

Am 25. März war es wieder soweit. Bereits zum 17. Mal<br />

wurde der „Jugend forscht“ Landeswettbewerb Brandenburg<br />

im Kulturhaus der BASF <strong>Schwarzheide</strong> GmbH ausgetragen.<br />

Neben Auszeichnungen in den Fachbereichen<br />

Biologie, Chemie und Technik, wurde der Sonderpreis des<br />

<strong>Schwarzheide</strong>r Bürgermeisters an das Fachgebiet Arbeitswelt<br />

verliehen. „Es ist mir wichtig Kinder und Jugendliche<br />

in ihrer Entwicklung zu stärken und zu unterstützen“, so<br />

Christoph Schmidt. Den Preis, der mit 150 € dotiert ist, hat<br />

das <strong>Schwarzheide</strong>r <strong>Stadt</strong>oberhaupt privat finanziert.<br />

Alexander Kleingeist, Stephan Bucko und David Prasse<br />

haben ein ferngesteuertes Boot zur Gewässeruntersuchung<br />

entwickelt. Das Untersuchungsboot besteht aus zwei Körpern.<br />

Der schwimmende Teil (Katamaran) befindet sich auf<br />

dem Wasser, der andere Bootsteil ist eine Tauchkapsel. Das<br />

Boot lässt sich mit verschiedenen Messsensoren bzw. Modulen<br />

ausstatten, <strong>die</strong> physikalische Daten ermitteln können<br />

und ist deshalb flexibel einsetzbar.<br />

Wirtschaftsminister in <strong>Schwarzheide</strong><br />

Am 07. April begrüßten Bürgermeister Christoph Schmidt<br />

und der Geschäftsführer der Biopetrol <strong>Schwarzheide</strong> GmbH,<br />

Herr Sasa Radjenovic den Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />

des Landes Brandenburg, Herrn Ralf<br />

Christoffers, in den Räumen der Biopetrol <strong>Schwarzheide</strong><br />

GmbH. Der Minister besuchte im Rahmen seiner „Energietour<br />

2010“ neben der Vestas Blades Deutschland GmbH<br />

auch das <strong>Schwarzheide</strong>r Unternehmen. Mit <strong>die</strong>ser Energietour<br />

beabsichtigt Christoffers <strong>die</strong> „öffentliche Debatte über<br />

erneuerbare Energien“ anzustoßen. Der Wirtschaftsminister<br />

sprach sich bei der Biopetrol <strong>Schwarzheide</strong> dafür<br />

aus, positive Anreize für LKW-Flotten schaffen zu wollen,<br />

um eine Umrüstung auf Bio<strong>die</strong>sel zu erwirken. Ebenso<br />

sieht er den Einsatz des ökologischen Kraftstoffes im<br />

Bereich des Personennahverkehrs. Vor dem Hintergrund,<br />

dass bisher bundesweit etwa 700 Millionen Euro in <strong>die</strong>sen<br />

Markt investiert worden sind und <strong>die</strong>se Investitionen<br />

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<strong>Stadt</strong>information <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 02/2010<br />

Der Bürgermeister gratuliert den<br />

Jubilaren der Monate April und Mai<br />

Geburtstagsjubilare April 2010<br />

Frau Marie Podymski<br />

Frau Yvonne Tischer<br />

Frau Ilse Wunsch<br />

Frau Waltraud Konzack<br />

Frau Ilse Semeradt<br />

Frau Waltraud Nier<br />

Frau Elfriede Weiß<br />

Herr Joachim Kliemann<br />

zum 92. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 90. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zwischenzeitlich durch steuerpolitische Entscheidungen<br />

infrage gestellt worden, spricht sich Christoffers vor dem<br />

weiteren Anziehen der „Steuerschraube“ für eine industriepolitische<br />

Subvention z. B. von LKW-Flotten aus,<br />

um den Absatz des ökologischen Kraftstoffes wieder zu<br />

erhöhen.<br />

Diese Ausführungen entsprechen auch der Auffassung<br />

des Geschäftsführers der Biopetrol <strong>Schwarzheide</strong> GmbH,<br />

Sasa Radjenovic, befindet sich doch aufgrund fehlenden<br />

Absatzes ein Teil der Beschäftigten der Biopetrol<br />

<strong>Schwarzheide</strong> GmbH derzeitig in Kurzarbeit.<br />

Wichtig ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang, so <strong>die</strong> einhellige<br />

Meinung der Beteiligten, dass in einem europaweiten<br />

Kontext entsprechende Qualitätsstandards für eine Zertifizierung<br />

festgeschrieben werden. Hohe Qualitätsstandards<br />

sichern nicht nur <strong>die</strong> Arbeitsplätze am Standort<br />

sondern lassen nur solche Produzenten am Markt, deren<br />

Produkt bedingungslos zuverlässig ist. „Das ist <strong>die</strong> Zukunft“,<br />

so Sasa Radjenovic.<br />

Bio<strong>die</strong>sel, als nur einer der ökologisch gewinnbaren Energieressourcen<br />

ist ein Kraftstoff, der bei vorausschauender<br />

Gewinnung langfristig nutzbar sein wird. Die Sicherung<br />

der Rohstoffsicherheit, eine umweltgerechte Gewinnung<br />

und der Ausschluss entstehender Flächenkonkurrenzen<br />

müssen Kriterien <strong>die</strong>ser Zertifizierung sein.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang machte der Geschäftsführer<br />

der Biopetrol <strong>Schwarzheide</strong> GmbH auch auf <strong>die</strong> Auswahl<br />

der Flächen für den Rapsanbau, <strong>die</strong> unter anderem auch<br />

logistisch günstig gelegen sein müssen, um aufwendige<br />

Transportwege auszuschließen, aufmerksam. Neben den<br />

regionalen Möglichkeiten verwies Sasa Radjenovic hier<br />

auch auf Flächen in Rumänien und Ungarn, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Kriterien<br />

erfüllen. Bürgermeister Christoph Schmidt nutzte<br />

<strong>die</strong> Gelegenheit mit dem Wirtschaftsminister nochmals<br />

persönlich ins Gespräch zu kommen.<br />

Hier standen weitere wirtschaftsfördernde bzw. unterstützende<br />

Projekte im Vordergrund. Gerade regional<br />

branchenverknüpfende Projekte sind es, <strong>die</strong> unter Einbeziehung<br />

des Know How unserer brandenburgischen<br />

Hochschulen <strong>die</strong> Zukunft sichern. Ralf Christoffers nahm<br />

<strong>die</strong> Probleme und Wünsche des Bürgermeisters interessiert<br />

entgegen.<br />

„Es war eine für alle Beteiligten informative und konstruktive<br />

Gesprächsrunde, <strong>die</strong> ich als Auftakt für weitere<br />

Treffen mit dem Wirtschaftsminister in <strong>Schwarzheide</strong><br />

sehe“ so <strong>die</strong> Einschätzung von Christoph Schmidt.<br />

Goldene Hochzeit feierten im Monat April 2010<br />

Horst und Inge Tillich<br />

Manfred und Christel Pettrich<br />

Geburtstagsjubilare Mai 2010<br />

Frau Helga Orwat<br />

Frau Edith Paulick<br />

Herr Dieter Gerbl<br />

Herr Martin Scholz<br />

Frau Erna Richter<br />

Herr Heinz Wunsch<br />

Frau Brigitte Kiese<br />

Frau Irene Vötgen<br />

Frau Irma Freitag<br />

Frau Martha Noack<br />

Frau Erika Plota<br />

Herr Helmut Wuttke<br />

Dank an Sponsoren<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 91. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 96. Geburtstag<br />

zum 90. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

Bürgermeister Christoph Schmidt bedankt sich im Namen<br />

aller Beteiligten des Weihnachtsmarktes, der Seniorenweihnachtsfeier<br />

und des Karnevalsumzugs recht herzlich<br />

bei allen Sponsoren. Die Liste der Sponsoren ist auf der<br />

Homepage der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> unter aktuelle Informationen<br />

veröffentlicht.<br />

Bürgerinitiative B169<br />

Die Bürgerinitiative B169 wurden im Zusammenhang<br />

mit der am 08. April durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung<br />

ins Leben gerufen.<br />

Folgender 10-Punkte-Plan wurde erarbeitet:<br />

01. Tempo – Lärm – Reduzierung<br />

02. Unterstützung der betroffenen Bürger bei der Regulierung<br />

von Schadensfällen<br />

03. Prüfung des Einsatzes von Schallschutzfenstern<br />

04. Analyse der Straßenschäden durch Schwerlastverkehr<br />

05. Verfolgung des Ziels einer Ortsumgehung<br />

<strong>Schwarzheide</strong> Ost<br />

Seite 11


<strong>Stadt</strong>information <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 02/2010<br />

06. Information und Weiterleitung wichtiger Informationen<br />

an betroffene Bürger<br />

07. Initiative regelmäßiger Aktionen, mit dem Ziel, <strong>die</strong> Problematik<br />

im Bewusstsein der Entscheidungsträger zu erhalten<br />

08. Verbesserung der Radwege- und Fußgänger-Situation<br />

zur Querung der B 169 im Bereich <strong>Schwarzheide</strong> Ost<br />

09. Unterschriftenliste zur Unterstützung der Gesamtproblematik<br />

10. Formulierung des politischen Ziels – Einführung einer<br />

Maut auf Schnellstraßen, <strong>die</strong> der Umfahrung von<br />

Autobahnabschnitten <strong>die</strong>nen<br />

Wenn Sie <strong>die</strong>se Aktion unterstützen möchten, haben Sie<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit, sich in <strong>die</strong> Unterschriftlisten einzutragen.<br />

Diese liegen im Bürger- und Servicebüro der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong> aus.<br />

Fest „Wir an der Elster“<br />

Am 05. Juni findet ab 14:00 Uhr das Fest „Wir an der Elster“<br />

statt. Die Veranstaltung wird mit einem umfangreichen<br />

Kindertagsprogramm gefüllt sein. Veranstaltungsort<br />

ist in der Elsterstraße, direkt am Wasserwerk. Das detaillierte<br />

Programm wird ab Mai in den Schaukästen und auf<br />

der Homepage der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> zu finden sein.<br />

Genauere Informationen erhalten Sie auch von Herrn<br />

Thomas Kurze unter Telefon 035752 85-117 oder per<br />

Mail an t.kurze@schwarzheide.de.<br />

Schulen und Kindereinrichtungen<br />

informieren<br />

Tagespflege<br />

„Tagespflege – Was ist das???“ – ist sehr oft <strong>die</strong> erste Frage<br />

von Eltern, <strong>die</strong> ihr Kind betreuen lassen wollen.<br />

Liebe Eltern und zukünftige Eltern,<br />

entsprechend dem KitaGBbg haben Kinder vom vollendeten<br />

dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in <strong>die</strong> fünfte<br />

Jahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Betreuung.<br />

Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben<br />

einen bedingten Rechtsanspruch, wenn es <strong>die</strong> familiäre<br />

Situation, wie zum Beispiel häusliche Abwesenheit<br />

der Eltern oder besonderer Erziehungsbedarf erfordert.<br />

Den Betreuungsbedarf erfüllt für <strong>die</strong>se Altersgruppe neben<br />

der Kindertagesstätte auch <strong>die</strong> Kindertagespflege. In<br />

<strong>Schwarzheide</strong> gibt es zwei Tagespflegestellen: Frau Liane<br />

Noack und Frau Angelika Bratke. „Tagespflegemuttis<br />

sind doch, wie der Name sagt, irgendwelche Frauen?“ So<br />

<strong>die</strong> Meinung vieler. Beide Tagespflegemuttis sind ausgebildete<br />

Erzieherinnen, arbeiten nach einem Konzept<br />

in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises<br />

und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil.<br />

Die Elterngebühren für <strong>die</strong> Betreuung des Kindes in der<br />

Tagespflege entsprechen den Gebühren in einer Kindertagesstätte.<br />

Beide dürfen laut Betriebserlaubnis des Jugendamtes<br />

bis zu 5 Kinder betreuen.<br />

Sie können in Absprache mit den Tagespflegemuttis gern<br />

einen Einblick in den Tagesablauf und <strong>die</strong> Räumlichkeiten<br />

nehmen.<br />

– Frau Angelika Bratke, Goetheplatz 20,<br />

Tel.: 035752 80423<br />

Wohnhaus mit Garten<br />

– Frau Liane Noack, Glück – Auf – Siedlung 7a,<br />

Tel.: 015158823263<br />

Wohnhaus mit Garten<br />

Die Tagespflegemutti Frau Noack möchte interessierten<br />

Eltern ihre Einrichtung im Rahmen eines Tages der<br />

offenen Tür vorstellen.<br />

Termin: Samstag, 08.05.2010<br />

Zeit: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr, bei Bedarf auch<br />

nachmittags (nach telefonischer Vereinbarung)<br />

Ort: Glück - Auf - Siedlung 7 a, <strong>Schwarzheide</strong><br />

Seien Sie neugierig und schauen in der Einrichtung<br />

vorbei – es lohnt sich!!!<br />

Vereine der <strong>Stadt</strong> melden sich zu Wort<br />

Kultur- und Heimatverein informiert<br />

Schulausstellung verschoben<br />

Die für den 25. April angekündigte Ausstellung über <strong>die</strong><br />

Geschichte der Schulen von <strong>Schwarzheide</strong> wird zu einem<br />

späteren Zeitpunkt gezeigt. Ein Grund für das Verschieben<br />

ist auch Ihnen, liebe Leser, zulasten zu legen. Allerdings<br />

sehen Sie es bitte nicht negativ sondern von der positiven<br />

Seite. Denn ich habe soviel Material bekommen, das ich<br />

es nicht geschafft habe es in der kurzen Zeit alles aufzuarbeiten<br />

und für <strong>die</strong> Ausstellung vorzubereiten. Ich möchte<br />

mich deshalb an <strong>die</strong>ser Stelle einmal bei allen bedanken<br />

<strong>die</strong> mir bisher Material geliefert haben und vielleicht noch<br />

liefern werden. Denn ich bin trotz der Vielzahl von gelieferten<br />

Materialen weiterhin auf der Suche. Im Besonderen<br />

suche ich noch Material von der Schule in <strong>Schwarzheide</strong><br />

Ost. Neben <strong>die</strong>sem Material ist natürlich auch jedes andere<br />

Bild und Textmaterial (Zeugnisse, Gruppenbücher und<br />

ähnliches) gern gesehen. Der Datenschutz spielt auch bei<br />

mir eine große Rolle und deshalb werden persönliche Daten<br />

auf Wunsch natürlich abgedeckt. Die Ausstellung über<br />

<strong>die</strong> Schulgeschichte werde ich im August / September eröffnen.<br />

Den genauen Termin gebe ich rechtzeitig bekannt.<br />

Neue Ausstellung<br />

Seit dem 25. April präsentiert der Kultur- und Heimatverein<br />

eine neue Ausstellung. Ich habe mich dazu entschlossen,<br />

<strong>die</strong>se Ausstellung einzuschieben da <strong>die</strong> Schulausstellung<br />

verschoben werden musste. Die Ausstellung<br />

wird wiederum einen Künstler aus <strong>Schwarzheide</strong> präsentieren.<br />

Dieses Mal geht es darum, wie man Geschichte<br />

mit Kunst verbinden kann. Dazu werde ich Schnitzarbeiten<br />

bei uns im Vereinshaus präsentieren <strong>die</strong> zwei Hobbys<br />

miteinander verbindet. Einmal <strong>die</strong> Heraldik und als<br />

Zweites <strong>die</strong> Schnitzkunst. Diese Ausstellung habe ich<br />

Hans Peter Mudraschk zu verdanken. Ich kann nur sagen<br />

wie genau und mit was für einer Hingabe er <strong>die</strong> Arbeiten<br />

ausführt, ist schon begeisterungswürdig, sowohl für den<br />

Fachmann als auch für den Laien. Ein Besuch lohnt sich<br />

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<strong>Stadt</strong>information <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 02/2010<br />

auf jeden Fall. Ich habe für sie jeden zweiten und vierten<br />

Sonntag im Monat geöffnet und jetzt ganz neu auch jeden<br />

ersten Samstag im Monat anlässlich des Trödelmarktes.<br />

Der Heimatverein trödelt<br />

Am 10. April habe ich gemeinsam mit meinen Partnern den<br />

ersten Trödelmarkt, dem Flohmarktlädchen, durchgeführt.<br />

Ich möchte <strong>die</strong>sen Trödelmarkt gern als eine neue Tradition<br />

entwickeln. Leider spielte das Wetter an <strong>die</strong>sem Tag nicht<br />

so mit, wie wir es uns gewünscht hätten. Deshalb packten<br />

<strong>die</strong> Händler bereits schon weit vor 16:00 Uhr ihre Sachen<br />

zusammen und lösten den Markt auf. Allerdings ließ auch<br />

<strong>die</strong> Besucherzahl zu wünschen übrig. Ob es nun am Wetter<br />

oder aber am Desinteresse lag, wird sich beim zweiten Versuch<br />

am 8. Mai zeigen, wenn es wieder heißt, trödeln für Jedermann<br />

und mit Jedermann. Dieser Spruch ist wörtlich zu<br />

nehmen denn es kann jeder an <strong>die</strong>sem Markt auch als Händler<br />

teilnehmen und als Besucher so und so. Gleichzeitig<br />

habe ich für Sie das Vereinshaus mit seinen Ausstellungen<br />

geöffnet. Ebenso wartet an <strong>die</strong>sem Tag wie gewohnt Kaffee<br />

und Kuchen auf Sie. Wer sich einmal das Mittagkochen ersparen<br />

möchte, kann sich an der Gulaschkanone be<strong>die</strong>nen<br />

lassen. Ich hoffe wir sehen uns am 8. Mai.<br />

gez. Michael Quanz<br />

Vorsitzender des Kultur- und Heimatvereines<br />

<strong>Schwarzheide</strong> e. V.<br />

Evangelische Kirche informiert<br />

Gemeindebrief der evangelischen Kirchengemeinde<br />

<strong>Schwarzheide</strong>-West<br />

Meditation<br />

Leitvers für den Mai: Es ist aber der Glaube eine feste<br />

Zuversicht auf das, was man hofft, und ein Nichtzweifeln<br />

an dem, was man nicht sieht. Hebr 11, 1<br />

Liebe Leserinnen und Leser!<br />

„Weißt du was das heißt: Christ ist erstanden?“, so fragte<br />

mich ein Freund. Und antwortete selber auf seine Frage:<br />

„Du hast unendlich viele Chancen, ins Leben zurück zu<br />

finden.“ Darum singt, betet und glaubt <strong>die</strong> christliche<br />

Gemeinde: Christ ist erstanden. So einfach können manche<br />

Dinge gesagt werden. Du darfst leben. Denn Jesus<br />

hat den Tod überwunden.<br />

Diese Auferstehungserfahrung ist einzigartig. Sie setzt<br />

sich fort in unserem Leben. Der Alltag schreibt dazugehörige<br />

Geschichten: Verstrittene kommen wieder zusammen.<br />

Eltern lernen ihre Kinder verstehen. Eine Krankheit<br />

wird überwunden. Zuerst geschieht folgendes:<br />

Den Jüngern von Jesus wird gesagt: ”Und siehe, er wird<br />

vor euch hingehen nach Galiläa; dort werdet ihr ihn sehen.”<br />

Wo ihr lebt und zu Hause seid, wo Arbeit und Familien<br />

sind, dort werdet ihr erfahren, dass er lebt. Aber<br />

dabei bleibt es nicht.<br />

Wir leben in unserer Zeit ebenso aus der fröhlichen Gewissheit<br />

des Osterfestes, <strong>die</strong> Martin Luther eine ”verwegene<br />

Zuversicht” genannt hat. Sei verwegen zuversichtlich<br />

und glaube dem auferstandenen Herrn! Den am Leben<br />

müde geworden sei es besonders eindringlich gesagt.<br />

Denn unser Glaube ist mit Aufbrüchen verbunden. Das<br />

ist verwegen und spannend zugleich. Zuerst Gott; er geht<br />

vor euch her. Dann <strong>die</strong> Menschen; du und ich – wir. Ostern<br />

ermutigt. Mache dich auf den Weg. Wer aufbricht,<br />

darf hoffen Gott zu erfahren. Die Zukunft ist sein Land.<br />

(EG 395) Wer sich auf den Weg macht, verlässt seinen<br />

angestammten Platz. Der lässt sich auf vieles und auf das<br />

Evangelium von Jesus dem Christus ein. Und dann berührt<br />

sein Leben sich mit dem Gott des Evangeliums. Ihnen, liebe<br />

Leserinnen und Leser eine gesegnete Pfingstzeit. Und<br />

besuchen Sie <strong>die</strong> Gottes<strong>die</strong>nste in ihren Gemeinden. Sie<br />

sind sehr herzlich eingeladen,<br />

Ihr Pfarrer Buchenau.<br />

Veranstaltungen<br />

Gottes<strong>die</strong>nste in der Lutherkirche<br />

13. Mai – Himmelfahrt 9:00 Uhr<br />

16. Mai – Exaudi<br />

9:00 Uhr – Abendmahlsgottes<strong>die</strong>nst<br />

24. Mai – Pfingstmontag 9:00 Uhr<br />

06. Juni – 1.So .n. Trinitatis<br />

9:00 Uhr – Abendmahlsgottes<strong>die</strong>nst<br />

Gottes<strong>die</strong>nste in der Christuskirche<br />

02. Mai – Kantate 10:30 Uhr<br />

Abendmahlsgottes<strong>die</strong>nst<br />

09. Mai – Rogate 10:30 Uhr<br />

16. Mai – Exaudi 10:30 Uhr<br />

Abendmahlsgottes<strong>die</strong>nst<br />

23. Mai Pfingsten 10:30 Uhr<br />

Konfirmationsgottes<strong>die</strong>nst<br />

30. Mai Trinitatis 10:30 Uhr<br />

06. Juni 1.So. n. Trinitatis 10:30 Uhr<br />

Abendmahlsgottes<strong>die</strong>nst<br />

13. Juni 2. So. n. Trinitatis 10:30 Uhr<br />

20. Juni 3. So. n. Trinitatis 10:30 Uhr<br />

27. Juni 4. So. n. Trinitatis 10:30 Uhr<br />

Termine und Veranstaltungen<br />

Konfirmation am Pfingstsonntag<br />

Am 23.05. in <strong>Schwarzheide</strong> in der Christuskirche: Vorbereitet<br />

hat sich auf <strong>die</strong> Einsegung gemeinsam mit den<br />

Jugendlichen aus Lauchhammer: Celine Lißowski.<br />

Die Jugendlichen gestalten den Vorstellungsgottes<strong>die</strong>nst<br />

am Sonntag, 02.05., in der Schlosskirche Lauchhammer<br />

- West. Dazu sind Eltern, Paten, Freunde und<br />

Verwandte, sowie <strong>die</strong> Gemeinde eingeladen. Der Gottes<strong>die</strong>nst<br />

beginnt 09:00 Uhr.<br />

Bibelgespräch<br />

Am Donnerstag, 20. Mai und 17. Juni, 19:30 Uhr in<br />

<strong>Schwarzheide</strong>, Christuskirche. Der Erzählkreis um Noah<br />

lässt nach dem Wesen Gottes fragen (20.5.) und Türme,<br />

<strong>die</strong> in den Himmel ragen, beschäftigen uns bei dem letzten<br />

Gespräch (17.6.) vor der Sommerpause. Herzliche<br />

Einladung an alle, <strong>die</strong> gerne ein Wörtchen über <strong>die</strong> Bibel<br />

mitreden wollen. Eine Tasse Tee wird gereicht.<br />

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<strong>Stadt</strong>information <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 02/2010<br />

Gemeindenachmittag für Senioren<br />

Zum Gemeindenachmittag für Senioren mit Kaffeetrinken<br />

laden wir jeden 4. Donnerstag im Monat ab 14:30 Uhr ein.<br />

Nächste Termine sind am 22. April, 27. Mai und 24. Juni.<br />

Kindersamstag<br />

Der Kindersamstag findet jeden 4. Samstag im Monat von<br />

10:00 bis 12:00 Uhr in der Christuskirche statt. Nächste<br />

Termine sind am 29.05. ;Kinder vom Vorschulalter bis<br />

zur 6. Klasse laden wir herzlich ein.<br />

Vom 19. bis 20.06 findet eine Kinderkirchennacht in<br />

Lauchhammer statt.<br />

Gemeindeveranstaltungen im Gemeinderaum der<br />

Christuskirche<br />

Der Chor probt jeden Mittwoch um 19:00 Uhr. Alle,<br />

<strong>die</strong> Freude am Singen haben, sind herzlich eingeladen.<br />

Die Flötengruppe trifft sich jeden Freitag. Interessenten<br />

melden sich bitte bei Frau Schindler (Tel.: 80416).<br />

Kirchenmusik und andere Veranstaltungen in<br />

Lauchhammer<br />

Sonntag, 02.05., Konzert in der Schlosskirche Lauchhammer-West<br />

mit dem Gitarrenorchester der Kreismusikschule<br />

OSL im Rahmen der Konzertreihe „Musikschulen öffnen<br />

Kirchen“. Der Eintritt ist frei.<br />

Itemba „Hoffnung“ am Dienstag, 18.05., 19 Uhr Nikolaikirche<br />

Lauchhammer-Mitte. Das Itemba – Projekt „Hoffnung“<br />

aus Südafrika ist in Lauchhammer zu Gast. Hinter<br />

dem Namen verbergen sich junge Menschen aus dem Land<br />

am Kap der guten Hoffnung. Sie erzählen mit Musik,<br />

Tanz und Theater von ihrem Leben und ihren Erfahrungen<br />

mit Gott. Der Christliche Verein Junger Menschen<br />

(CVJM) begleitet sie hier in Deutschland. Wir freuen<br />

uns, dass wir sie in Lauchhammer erleben können und<br />

laden ein zu Theater mit Andacht am Dienstag, 18.05.<br />

ab 19:00 Uhr in der Nikolaikirche von Lauchhammer-<br />

Mitte. Am Ausgang wird um eine Kollekte zur Unstützung<br />

des Projektes „Itemba“ gebeten.<br />

Pfingstmontag, 24.05., 14:00 Uhr Ökumenischer Begegnungsgottes<strong>die</strong>nst<br />

in der Kirche von Grünewalde und anschließendem<br />

Kaffee im evangelischen Gemeindehaus.<br />

Sonntag, 30.05., 10:30 Uhr Musikalischer Gottes<strong>die</strong>nst<br />

unter der Leitung von Karsten Schurig in der Nikolaikirche<br />

Lauchhammer - Mitte. Es begegnen den Besuchern vertraute<br />

Texte, alte und neue Lieder, gemeinsames Gebet.<br />

Freitag, 11.06., Nikolaikirche Lauchhammer-Mitte,<br />

19:00 Uhr: Gospelkonzert mit dem Aegi<strong>die</strong>n Gospel Singers<br />

aus Oschatz unter der Leitung von Matthias Dorschel.<br />

Der Eintritt ist frei. Ein Dankopfer wird am Ausgang erbeten.<br />

Dienstag, 15.06., Schlosskirche LauchhammerWest,<br />

18:00 Uhr: Im Rahmen der Festwoche „5 Jahre ambulanter<br />

Hospiz<strong>die</strong>nst“ eine Benefizveranstaltung für das<br />

Hospiz „Friedensberg“: Wassermusik und Märchen für<br />

Erwachsene. Der Eintritt ist frei. Ein Dankopfer wird am<br />

Ausgang erbeten.<br />

Samstag, 03.07., Schlosskirche Lauchhammer-West,<br />

16:00 Uhr: Konzert mit dem <strong>Stadt</strong>chor Lauchhammer am<br />

Bergmannstag. Der Eintritt ist frei. Ein Dankopfer wird am<br />

Ausgang erbeten.<br />

Information/Erreichbarkeiten<br />

Susanne Buchenau Telefon: 03574 467123<br />

Stephan Buchenau Telefon: 03574 465645<br />

Gemeindebüro im Pfarrhaus Lauchhammer-Mitte,<br />

D.-Heßmer-Platz 14, Tel.: 03574 460753<br />

Email Gemeindebüro Lauchhammer - Mitte, D. Heßmer-<br />

Platz 14: kirchelauchhammer@web.de<br />

Homepage: www.schwarzheide-lauchhammer.de<br />

Vors. d. Gemeindekirchenrates, Frau Saffert,<br />

Tel.: 035752 7153 oder 7806<br />

Bankverbindung der Kirchengemeinde:<br />

Evangelischer Kirchenkreis Bad Liebenwerda<br />

BLZ 18051000 Konto 3300103096<br />

Bereitschafts- und Veranstaltungspläne<br />

Auszüge aus dem Veranstaltungskalender der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong> für <strong>die</strong> Monate Mai – Juli<br />

Mai 2010<br />

Kultur- und Heimatverein<br />

Am 30. April findet auf dem Dorfplatz das Maifeuer statt.<br />

Der Verein lädt zu seinen vereinsoffenen Sonntagen ein.<br />

Am 09. und 23. Mai haben sie ab 14:00 Uhr <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

sich das Vereinshaus mit seinen wechselnden Ausstellungen<br />

anzuschauen. Am 23. Mai startet ab 09:00 Uhr <strong>die</strong> Radtour<br />

auf dem Wasserturmplatz , <strong>die</strong> Strecke wird rechtzeitig<br />

bekannt gegeben. Am 08. Mai findet in der Zeit von 09:00<br />

bis 16:00 Uhr am Vereinshaus der Trödelmarkt statt.<br />

<strong>Schwarzheide</strong>r Carnevalclub e. V.<br />

Am 13. Mai heißt es im Narrenhof Himmelfahrt-Fahrer<br />

sind herzlich willkommen.<br />

Niederlausitzer Wanderverein e. V.<br />

Am 06. Mai trifft sich <strong>die</strong> Ortsgruppe <strong>Schwarzheide</strong> in der<br />

Seniorentagesstätte <strong>Schwarzheide</strong>, Beginn ist 18:00 Uhr.<br />

Am 15. Mai feiert der Verein sein 20-jähriges Jubiläum.<br />

Anlässlich <strong>die</strong>ses Ereignisses führt der Verein eine Wanderung<br />

rund um <strong>Schwarzheide</strong> durch. Treffpunkt ist<br />

10:00 Uhr an der Heimatstube in der Dorfaue 3. Die Strecke<br />

ist 10 km lang. Wanderführer sind Wolfgang Ihle und<br />

Helmut Ulbricht. Es sind alle recht herzlich eingeladen.<br />

Am 29. Mai führt der Verein eine Radtour durch <strong>die</strong> westliche<br />

Oberlausitzer Heide durch. Treffpunkt ist 09:30 Uhr<br />

auf dem Wasserturmplatz. Die Strecke ist 45 km lang.<br />

Wanderführer ist Lothar Büchner.<br />

Grundschule Wandelhof<br />

Die Schule plant in der Zeit vom 12.05. bis 21.05.2010<br />

einen gemeinsamen Schulausflug. Genauere Information<br />

erfolgen zeitnah.<br />

Kita „Kleeblatt“<br />

Am 08. Mai findet der große Frühjahrsputz zusammen<br />

mit den Eltern statt. Gleichzeitig wird eine Wanderung<br />

mit den Großeltern durchgeführt.<br />

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<strong>Stadt</strong>information <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 02/2010<br />

Aeroclub <strong>Schwarzheide</strong> e. V.<br />

Im Mai können Interessierte am Schnupperfliegen im<br />

Segelflugzeug teilnehmen. Die genauen Termine werden<br />

noch bekannt gegeben.<br />

Sitzungstermine der Fachausschüsse und der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

Der Bildungs- und Sozialausschuss tagt am 31. Mai. Alle<br />

Ausschüsse beginnen um 19:00 Uhr, <strong>die</strong> entsprechende<br />

Tagesordnung finden sie auf der Homepage der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schwarzheide</strong> oder in den Schaukästen.<br />

Juni 2010<br />

<strong>Schwarzheide</strong>r Carnevalclub e. V.<br />

Am 13. Juni wird im Narrenhof der Auftakt zur<br />

Fußball-WM starten. Während der Weltmeisterschaft in<br />

der Zeit vom 11.06. bis 11.07.2010 besteht im Narrenhof<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit des Public Viewing.<br />

Niederlausitzer Wanderverein e. V.<br />

Am 03. Juni trifft sich <strong>die</strong> Ortsgruppe <strong>Schwarzheide</strong> in der<br />

Seniorentagesstätte <strong>Schwarzheide</strong>, Beginn ist 18:00 Uhr.<br />

Am 13. Juni heißt es „Mit dem Paddelboot rund um<br />

Burg“. Den Treffpunkt erfahren sie bei den Wanderführern<br />

Rowitha und Hans Glass. Zu erreichen unter der<br />

Telefonnummer 035752 7514. Am 26. Juni führt <strong>die</strong><br />

Wanderung am Rand von Freital zum Windberg lang.<br />

Treffpunkt ist 07:45 Uhr auf dem Bahnhof in Ruhland.<br />

Die Strecke ist 19 km und mittelschwer. Wanderführer<br />

sind Eva und Wolfgang Ihle.<br />

Grundschule Wandelhof<br />

Am 01.06.2010 findet zusammen mit dem Kindertag das<br />

Sportfest der Schule statt.<br />

Kita „Kleeblatt“<br />

Am 01. Juni findet der große Kin dertag statt. Am 16. Juni<br />

wird der „Spinnertag“ durchgeführt, hier werden Ideen für<br />

<strong>die</strong> Feriengestaltung gesammelt. Beginn ist 15:00 Uhr der<br />

Elternrat lädt alle interessierten Eltern recht herzlich ein.<br />

Kultur- und Heimatverein<br />

Der Verein lädt zu seinen vereinsoffenen Sonntagen. Am<br />

13. und 27. Juni haben sie ab 14:00 Uhr <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

sich das Vereinshaus mit seinen wechselnden Ausstellungen<br />

anzuschauen. Am 27. Juni startet ab 09:00 Uhr<br />

<strong>die</strong> Radtour auf dem Wasserturmplatz, <strong>die</strong> Strecke wird<br />

rechtzeitig bekannt gegeben. Am 05. Juni findet in der<br />

Zeit von 09:00 – 16:00 Uhr am Vereinshaus der Trödelmarkt<br />

statt.<br />

Aeroclub <strong>Schwarzheide</strong> e. V.<br />

In der Zeit vom 26.06 bis 11.07.2010 findet ein Sommerfluglager<br />

auf dem Flugplatz <strong>Schwarzheide</strong> statt. Hier<br />

werden u. a. auch Gäste aus Lingen und Nordhorn erwartet.<br />

Sitzungstermine der Fachausschüsse und der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

Am 01. Juni findet im Bürgerhaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

der Wirtschafts- und Bauausschuss. Der Finanzausschuss<br />

tagt am 07. Juni. Der Hauptausschuss sitzt am<br />

14. Juni. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung tagt am 28.<br />

Juni. Alle Ausschüsse beginnen um 19:00 Uhr, <strong>die</strong> entsprechende<br />

Tagesordnung finden sie auf der Homepage<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong> oder in den Schaukästen.<br />

Kita „Entdeckerland“<br />

Die Kita führt am 26. Juni 2010 ihr traditionelles Sommerfest<br />

durch. Motto in <strong>die</strong>sem Jahr, „Piratenfest“.<br />

Beginn ist 15:00 Uhr.<br />

Kindertag 2010<br />

Am 05. Juni findet im Rahmen des Festes „Wir an der<br />

Elster“ der große Kindertag statt. In der Zeit von 14:30<br />

bis 18:00 Uhr haben Sie <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>die</strong> angebotenen<br />

Attraktionen zu nutzen. Das genaue Programm wird zeitnah<br />

veröffentlicht. Veranstaltungsort ist in <strong>die</strong>sem Jahr<br />

<strong>die</strong> Freifläche vor der Elsterbrücke.<br />

Juli 2010<br />

Niederlausitzer Wanderverein e. V.<br />

Am 01. Juli trifft sich <strong>die</strong> Ortsgruppe <strong>Schwarzheide</strong> in der<br />

Seniorentagesstätte <strong>Schwarzheide</strong>, Beginn ist 18:00 Uhr.<br />

Am 03. Juli heißt es „Wanderung um den Keulenberg“.<br />

Treffpunkt ist 10:00 Uhr auf dem Parkplatz Lindengasthof<br />

in Oberlichtenau. Die Strecke ist 17 km lang und leicht.<br />

Wanderführer ist Hans-Joachim List. Am 10. Juli heißt es<br />

„Von Hinterhermsdorf durch das Seidelbachtal, Kirnitzklamm<br />

und Kirnitzschtal zurück nach Hinterhermsdorf“.<br />

Treffpunkt ist 09:00 Uhr auf dem Parkplatz Erbgericht<br />

Hinterhermsdorf. Die Strecke ist 19 km lang und mittelschwer.<br />

Wanderführer sind Helga und Peter Bischoff.<br />

Grundschule Wandelhof<br />

Am 06.07.2010 findet das Projekt „Spieltag“ statt. Beteiligt<br />

ist <strong>die</strong> gesamte Schule.<br />

Kita „Kleeblatt“<br />

In der Zeit vom 08. Juli bis zum 21. August sind Sommerferien.<br />

Unter dem Motto „Was will ich mal werden,<br />

was gibt es für Berufe“ gestaltet <strong>die</strong> Einrichtung ihr Ferienprogramm.<br />

Kultur- und Heimatverein<br />

Der Verein lädt zu seinen vereinsoffenen Sonntagen. Am<br />

11. und 25. Juli haben sie ab 14:00 Uhr <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

sich das Vereinshaus mit seinen wechselnden Ausstellungen<br />

anzuschauen. Am 25. Juli startet ab 09:00 Uhr<br />

<strong>die</strong> Radtour auf dem Wasserturmplatz, <strong>die</strong> Strecke wird<br />

rechtzeitig bekannt gegeben. Am 03. Juli findet in der<br />

Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr am Vereinshaus der Trödelmarkt<br />

statt.<br />

Sitzungstermine der Fachausschüsse und der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

Am 26. Juli findet im Bürgerhaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

der Bildungs- und Sozialausschuss statt. Am 27. Juli sitzt<br />

der Wirtschafts- und Bauausschuss. Alle Ausschüsse beginnen<br />

um 19:00 Uhr, <strong>die</strong> entsprechende Tagesordnung<br />

finden sie auf der Homepage der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

oder in den Schaukästen.<br />

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<strong>Stadt</strong>information <strong>Schwarzheide</strong> – Ausgabe 02/2010<br />

Fahrradco<strong>die</strong>rung auf dem Wasserturmplatz<br />

Am 08. Juli haben Sie in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr,<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit ihre Fahrräder von der Polizei co<strong>die</strong>ren<br />

zu lassen. Mit zubringen sind ein gültiger Personalausweis<br />

und ein Eigentumsnachweis für das zu co<strong>die</strong>rende<br />

Fahrrad. Für <strong>die</strong> Co<strong>die</strong>rung wird ein Unkostenbeitrag von<br />

3 Euro erhoben.<br />

Seniorentagesstätte <strong>Schwarzheide</strong><br />

Arbeiterwohlfahrt – Seniorentagesstätte<br />

<strong>Schwarzheide</strong><br />

Veranstaltungsplan – Mai 2010<br />

Montag 03.05.2010<br />

10:00 Uhr AWO - Vorstand<br />

13:30 Uhr Skat<br />

Dienstag 04.05.2010<br />

13:30 Uhr Kaffeekränzchen mit Geburtstagsgratulation<br />

Mittwoch 05.05.2010<br />

10:00 Uhr Frauengruppe „Kreativ“<br />

14:00 Uhr Kaffeenachmittag<br />

Donnerstag 06.05.2010<br />

10:00 Uhr Gymnastik<br />

13:30 Uhr Skat<br />

14:00 Uhr Handarbeit<br />

18:00 Uhr Wanderverein<br />

Montag 10.05.2010<br />

13:30 Uhr Skat<br />

Dienstag 11.05.2010<br />

13:30 Uhr Kaffeekränzchen<br />

15:30 Uhr Fischverkauf Witte<br />

15:00 Uhr Seniorengruppe <strong>Schwarzheide</strong> Ost<br />

Kaffeenachmittag im „Viktoriahof“<br />

Mittwoch 12.05.2010<br />

10:00 Uhr Frauengruppe „Kreativ“<br />

14:00 Uhr Seniorenbeiratssitzung<br />

Freitag 14.05.2010<br />

15:00 Uhr Seniorenfamilienfeier<br />

Montag 17.05.2010<br />

13:30 Uhr Skat<br />

Dienstag 18.05.2010<br />

13:30 Uhr Kaffeekränzchen<br />

Mittwoch 19.05.2010<br />

10:00 Uhr Frauengruppe „Kreativ“<br />

14:00 Uhr Kaffeenachmittag<br />

Donnerstag 20.05.2010<br />

10:00 Uhr Gymnastik<br />

13:30 Uhr Skat<br />

14:00 Uhr Handarbeit<br />

Dienstag 25.05.2010<br />

13:30 Uhr Kaffeekränzchen<br />

Mittwoch 26.05.2010<br />

10:00 Uhr Frauengruppe „Kreativ“<br />

13:00 Uhr Seniorenwanderung<br />

Donnerstag 27.05.2010<br />

10:00 Uhr Gymnastik<br />

13:30 Uhr Skat<br />

14:00 Uhr Handarbeit<br />

Montag 31.05.2010<br />

13:30 Uhr Skat<br />

Dienstag, 15.06.2010<br />

Freitag, 18.06.2010<br />

Montag, 21.06.2010<br />

Mittwoch, 23.06.2010<br />

Samstag, 26.06.2010<br />

Programm der Seniorenwoche vom 15. – 26. Juni 2010<br />

Datum Veranstaltungen Ablauf<br />

Eröffnungsveranstaltung der<br />

Seniorenwoche<br />

Tagesfahrt :<br />

„Lausitzer Landrücken“<br />

Veranstalter aktiv-tours<br />

V.: Reetz, Socher<br />

Vortrag SMH<br />

V.: Fr. Grundmann<br />

Halbtagesfahrt ins<br />

„Lausitzer Seenland“ mit Floßfahrt<br />

Veranstalter aktiv-tours<br />

V.: Fr. Reetz<br />

Gespräch mit den Abgeordneten der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Schwarzheide</strong><br />

V.: Fr. Petsch<br />

14:00 bis 18:00 Uhr im RAMADA<br />

Musikalische Unterhaltung:<br />

Duo Reini & Co<br />

Kaffeetrinken und gemütliches<br />

Beisammensein<br />

Eintritt: 5,00 €<br />

Start um 08:30 Uhr<br />

Sielmannstiftung, Höllberghof,<br />

Fürstlich Drehna<br />

ca. Preis: 39,00 €<br />

incl. Mittagessen und Kaffeegedeck<br />

AWO 14:00 Uhr<br />

Start um 12:30 Uhr<br />

ca. Preis: 30,00 € mit Grillabend<br />

10:00 Uhr AWO<br />

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