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10.2 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Schwelm und seine ...

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<strong>10.2</strong><br />

gene Daten enthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in Zusammenhang<br />

stehende handschriftliche o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Notizen.<br />

§ 32 Datenverarbeitung<br />

(1) Die Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Rat</strong>es <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausschüsse sind verpflichtet, vertrauliche Unterlagen<br />

so aufzubewahren, dass sie ständig vor Kenntnisnahme <strong>und</strong> Zugriff<br />

Dritter (z. B. Familienangehörige, Besucherinnen, Parteifre<strong>und</strong>innen, Nachbarinnen<br />

etc.) gesichert sind. Dieses gilt auch für <strong>den</strong> Transport <strong>der</strong> Unterlagen. In<br />

begründeten Einzelfällen ist <strong>der</strong> Bürgermeisterin auf Verlangen Auskunft über<br />

die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen zu geben.<br />

(2) Eine Weitergabe von vertraulichen Unterlagen o<strong>der</strong> Mitteilung über <strong>den</strong> Inhalt<br />

an Dritte, ausgenommen im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang bei Verhin<strong>der</strong>ung an die<br />

Stellvertreterin, ist nicht zulässig.<br />

(3) Die Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Rat</strong>es <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausschüsse sind bei einem Auskunftsersuchen<br />

einer Betroffenen nach dem Landesdatenschutzgesetz verpflichtet, <strong>der</strong><br />

Bürgermeisterin auf Anfrage schriftlich Auskunft über die bei ihnen aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Tätigkeit zu einer bestimmten Person gespeicherten Daten zu erteilen<br />

(vgl. § 18 Abs.1 Nr. 1DSG NRW).<br />

(4) Vertrauliche Unterlagen sind unverzüglich <strong>und</strong> dauerhaft zu vernichten bzw. zu<br />

löschen, wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt wer<strong>den</strong>.<br />

(5) Bei vertraulichen Beschlussunterlagen einschließlich aller damit in Zusammenhang<br />

stehen<strong>den</strong> Unterlagen ist dieses regelmäßig anzunehmen, wenn die Nie<strong>der</strong>schrift<br />

über die Sitzung, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweilige Tagesordnungspunkt abschließend<br />

behandelt wurde, genehmigt ist.<br />

(6) Bei einem Ausschei<strong>den</strong> aus dem <strong>Rat</strong> o<strong>der</strong> einem Ausschuss sind alle vertraulichen<br />

Unterlagen sofort dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen.<br />

(7) Die Unterlagen können auch <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung zur Vernichtung bzw.<br />

Löschung übergeben wer<strong>den</strong>.<br />

(8) Die ausgeschie<strong>den</strong>en Mitglie<strong>der</strong> haben die Vernichtung bzw. die Löschung aller<br />

vertraulichen Unterlagen gegenüber <strong>der</strong> Bürgermeisterin schriftlich zu bestätigen.<br />

§ 33 Veröffentlichungspflicht<br />

(1) Gem. § 17 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz<br />

sowie gem. § 43 Abs. 3 <strong>der</strong> Gemeindeordnung NRW geben die Mitglie<strong>der</strong> des<br />

<strong>Rat</strong>es <strong>und</strong> die sachk<strong>und</strong>igen Bürgerinnen gegenüber <strong>der</strong> Bürgermeisterin<br />

schriftlich Auskunft über<br />

1. <strong>den</strong> ausgeübten Beruf <strong>und</strong> Beraterverträge,<br />

Fassung vom 18.03.2010

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