Gestattung nach § 12 GastG Verkürzung der Sperrzeit ... - Schwendi
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9 Anlass<br />
10 Veranstaltungsort<br />
Saal<br />
Foyer<br />
Halle<br />
Zelt<br />
11 Örtliche Lage (Ort, Straße, Haus-Nr., Flurstück, bei Gebäuden Stockwerk)<br />
<strong>12</strong> Bezeichnung des Gebäudes<br />
13 <strong>Sperrzeit</strong>verkürzung<br />
von (Wochentag) Datum Uhrzeit auf Wochentag Datum Uhrzeit<br />
13 <strong>Sperrzeit</strong>verlängerung<br />
von (Wochentag) Datum Uhrzeit auf Wochentag Datum Uhrzeit<br />
Die beantragte <strong>Gestattung</strong> wird in stets wi<strong>der</strong>ruflicher Weise unter Beachtung <strong>der</strong> angeschlossenen<br />
Auflagen, Bedingungen und Hinweise erteilt.<br />
Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch<br />
kann entwe<strong>der</strong> schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift beim Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong>, Biberacher<br />
Str. 1, 88477 <strong>Schwendi</strong> erhoben werden. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit<br />
des Bescheids nicht gehemmt, insbeson<strong>der</strong>e die Erhebung <strong>der</strong> Gebühr nicht aufgehalten.<br />
Bürgermeisteramt<br />
<strong>Schwendi</strong><br />
Dienstsiegel<br />
Gebühr:<br />
Auslagen:<br />
zu zahlen:<br />
H<br />
H<br />
H<br />
Verteiler<br />
Antragsteller<br />
Polizei<br />
Kreisveterinäramt<br />
Finanzamt<br />
Bürgermeisteramt