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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />

<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />

BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />

FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />

JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />

GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />

VORENTWURF VOM 25.02.2013<br />

ENTWURF VOM 10.06.2013<br />

ANLAGENPLANER:<br />

NQ-Anlagentechnik GmbH<br />

Pflegweg 13<br />

86733 Alerheim-Rudelstetten<br />

VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

Telefon 0 73 62/92 05-17<br />

E-Mail<br />

Bearb.<br />

info@godts.de<br />

Dipl.-Ing. J. Godts<br />

Dipl.-Biogeogr. J. Heyer<br />

B.Sc. B. Herz


AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />

<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />

BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />

FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />

JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />

GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />

BEGRÜNDUNG<br />

VORENTWURF VOM 25.02.2013<br />

ENTWURF VOM 10.06.2013<br />

ANLAGENPLANER:<br />

NQ-Anlagentechnik GmbH<br />

Pflegweg 13<br />

86733 Alerheim-Rudelstetten<br />

VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

Telefon 0 73 62/92 05-17<br />

E-Mail<br />

Bearb.<br />

info@godts.de<br />

Dipl.-Ing. J. Godts<br />

Dipl.-Biogeogr. J. Heyer<br />

B.Sc. B. Herz


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 2<br />

A<br />

PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />

1 Aufstellungsbeschluss<br />

Die Anfrage des Vorhabenträgers möchte der Gemeinderat im Rahmen eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes behandeln.<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am . . . . . . . . .<br />

gefasst. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde, alle sich aus der<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes ergebenden Kosten und Aufwendungen zu übernehmen.<br />

Weitere Vereinbarungen werden in einem Durchführungsvertrag festgehalten.<br />

2 Erfordernis der Planaufstellung<br />

Für die Flurstücke Nr. 399, 400, 401, 403, Gemarkung Sießen im Wald, wurde bei der<br />

Gemeinde <strong>Schwendi</strong> eine Anfrage zur Errichtung bzw. Erweiterung einer Biogasanlage mit<br />

einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 1,7 MW gestellt.<br />

Antragsteller sind Hr. Thanner und Hr. Wohlaib von der Firma Energiehof Thanner GmbH &<br />

Co.<strong>KG</strong>, Biberacher Str. 38, 88444 Ummendorf, nachfolgend Vorhabenträger genannt.<br />

3 Planungsrechtliche Situation<br />

Das Planungsgebiet der Biogasanlage ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong> / Wain als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. 1<br />

Mit den vorgesehenen Festsetzungen im gesamten Plangebiet, eines „sonstigen Sondergebiet -<br />

Biogasanlage“ (SO BIOG), kann der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des<br />

wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Es ist daher vorgesehen, eine Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für alle Teilbereiche<br />

durchzuführen.<br />

4 Umweltprüfung<br />

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S. Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1<br />

Satz 1 UVPG 2 , da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 10 MW<br />

beträgt. Daher ist eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen (§ 3 c UVPG).<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB 3 ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und<br />

bewertet werden. Die Grundlagen hierzu sind im Umweltbericht erarbeitet.<br />

1<br />

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHWENDI / WAIN (2010): Flächennutzungsplan 2010. Verfasser: LB BW<br />

Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart.<br />

2 GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010<br />

3 BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung vom 23.09.20047<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 3<br />

B<br />

LAGE, GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES BAUGEBIETES<br />

1 Lage<br />

Das Bebauungsplangebiet liegt nordöstlich des Ortsteiles Hörenhausen, Gemeinde <strong>Schwendi</strong>,<br />

und wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:<br />

• Im Norden Fl.-Nr. 404 (landwirtschaftlich genutzte Fläche)<br />

• Im Osten Fl.-Nr. 418/1 (Wirtschaftsweg )<br />

• Im Süden Fl.-Nr. 419 (öffentliche Straße „Bergergasse“)<br />

• Im Westen Fl.-Nrn. 402 (landwirtschaftlich genutzte Fläche, Fahrsiloanlage) und 405/1<br />

(Wirtschaftsweg „Zellerbachweg“)<br />

jeweils Gemarkung Sießen im Wald.<br />

2 Größe<br />

Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt 21.908 qm.<br />

3 Beschaffenheit, Baugrund<br />

Die Fläche ist größtenteils von der bereits bestehenden Biogasanlage belegt. Die angrenzende<br />

Teilfläche, auf welcher der Neubau der Behälter und des Havariewalles geplant ist, wird<br />

landwirtschaftlich als Acker genutzt.<br />

Das Gelände ist im nördlichen Teil ca. 9,6 % nach Westen geneigt, im südlichen Teil ca. 12 %<br />

nach Nordwesten.<br />

Für gefahrenverdächtige Altablagerungen liegen im gesamten Geltungsbereich keine Hinweise<br />

vor. Eine Baugrunduntersuchung wurde im Jahr 2006 durchgeführt 4 . Weitere Beschreibungen<br />

erfolgen im Umweltbericht.<br />

4 BAUGRUNDSÜD (09.02.2006): Geotechnisches Gutachten. Neubau Biogasanlage Thanner – Hörenhausen.<br />

Bearbeitung: Merkt, K., Schweikert, O.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 4<br />

C<br />

GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG<br />

1 Art der baulichen Nutzung<br />

Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als „sonstiges<br />

Sondergebiet - Biogasanlage“ ausgewiesen. Hier ist eine Biogasanlage mit einer<br />

Feuerungswärmeleistung von 1,7 MW vorgesehen.<br />

Die Planung des Vorhabenträgers wurde im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.<br />

2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung entspricht bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 dem<br />

Höchstwert der BauNVO.<br />

Die Festsetzung von maximalen Wandhöhen ermöglicht noch einen guten Übergang zur freien<br />

Landschaft.<br />

3 Planstatistik<br />

Insgesamt<br />

Nettobauland + Verkehrsflächen 13.573 qm 62%<br />

sonstiges Sondergebiet, Biogasanlage 13.573 qm 100%<br />

total 13.573 qm 100%<br />

Grünflächen 8.335 qm 38%<br />

private Grünflächen " Eingrünung " 3.065 qm 37%<br />

Fläche für die Landwirtschaft 5.270 qm 63%<br />

total 8.335 qm 100%<br />

Gesamtfläche Geltungsbereich 21.908 qm 100%<br />

D<br />

IMMISSIONSSCHUTZ<br />

Im Genehmigungsverfahren für die Neuerrichtung oder für eine wesentliche Änderung einer<br />

bestehenden Anlage muss der Nachweis erbracht werden, dass die in § 5 BImSchG genannten<br />

Grundpflichten erfüllt werden.<br />

Das Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich vor der Errichtung oder der wesentlichen<br />

Änderung der Anlage durchzuführen; die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen<br />

Genehmigungsbehörde.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 5<br />

E<br />

NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG<br />

Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung behandelt die gesamte Anlage. Die Fläche hat<br />

Ackerstatus.<br />

Die Bewertung (Schutzgut Arten und Biotope sowie Boden) erfolgt gemäß Ökokonto-<br />

Verordnung – ÖKVO vom 19.12.2010. 5<br />

1 Schutzgut Arten und Biotope<br />

Die Eingriffsfläche weist einen Flächenwert von 88.832 Ökopunkten im Ist-Zustand auf. Nach<br />

Umsetzung der vorgesehenen Maßnahme ergibt sich ein Flächenwert von 118.112 Ökopunkten<br />

im Plan-Zustand. Die Fläche wird damit nach Umsetzung von Maßnahmen um 29.280<br />

Ökopunkte aufgewertet.<br />

Auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 302 (Gesamtgröße Flurstück 56.676 qm), Gemarkung Sießen im<br />

Wald, wird Acker zu extensiv genutzter Wiese bzw. in einer Breite von ca. 10m entlang der<br />

Weihung zu einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur entwickelt.<br />

Insgesamt verbleibt nach Umsetzung aller Maßnahmen ein Überhang von 112.812<br />

Ökopunkten im Schutzgut Arten und Biotope.<br />

Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen 5<br />

Bestand Bebauungsplansgebiet<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Acker 37.11 21.308 qm 4 85.232<br />

Grasweg 60.25 600 qm 6 3.600<br />

Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 21.908 qm 88.832<br />

Planung Bebauungsplansgebiet<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Bauwerken/ versiegelte Fläche 60.10/ 21 13.430 qm 1 13.430<br />

Wirtschaftswiese 33.41 5.532 qm 12 66.384<br />

Eingrünung / Feldgehölz 41.10 2.946 qm 13 38.298<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 21.908 qm 118.112<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + 29.280<br />

Bestand Ausgleichsfläche<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Acker 37.11 8.136 qm 4 32.544<br />

Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 8.136 qm 32.544<br />

Planung Ausgleichsfläche<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Wirtschaftswiese 33.41 6.418 qm 13 83.434<br />

Gewässerbegleit. Hochstaudenflur 35.42 1.718 qm 19 32.642<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 116.076<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + 83.532<br />

Gesamtbilanz der Biotoptypen gemäß Ökokonto-Verordnung – ÖKVO<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + 112.812<br />

5<br />

Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die<br />

Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-<br />

Verordnung – ÖKVO). 19.12.10<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 6<br />

2 Schutzgut Boden<br />

Die Eingriffsfläche weist einen Flächenwert von 150.985 Ökopunkten im Ist-Zustand auf. Nach<br />

Umsetzung der vorgesehenen Maßnahme und der Versiegelung ergibt sich ein Flächenwert<br />

von 10.199 Ökopunkten im Plan-Zustand. Ein Defizit von 140.785 Ökopunkten ist somit<br />

auszugleichen.<br />

Die externe Ausgleichsmaßnahme auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 302, Gemarkung Sießen im<br />

Wald, wird um 32.544 Ökopunkte aufgewertet.<br />

Insgesamt verbleibt nach Umsetzung aller Maßnahmen ein Defizit von 108.241 Ökopunkten<br />

im Schutzgut Boden.<br />

Tabelle 2: Bewertung der Bodenfunktion 5<br />

Bestand Bebauungsplansgebiet<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

2 - 3 - 3 (hoch) 2,666 9.328 qm 10,66 99.436<br />

2 - 2 - 3 (mittel) 2,333 5.525 qm 9,33 51.548<br />

Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 14.853 qm 150.985<br />

Planung Bebauungsplansgebiet<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

0 - 0 - 0 (keine, versiegelte Flächen) 0 13.035 qm 0 0<br />

1 - 2 - 2 (mittel, Böschungen) 1,666 383 qm 6,66 2.551<br />

1 - 1 - 2 gering, Böschungen) 1,333 1.435 qm 5,33 7.649<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 14.853 qm 10.199<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + -140.785<br />

Bestand Ausgleichsfläche<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

2 - 1 - 2 (mittel) 1,666 8.136 qm 6,66 54.186<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 54.186<br />

Planung Ausgleichsfläche<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

3 - 2 - 3 (hoch) 2,666 8.136 qm 10,66 86.730<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 86.730<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + 32.544<br />

Gesamtbilanz des Schutzguts Boden gemäß Ökokonto-Verordnung – ÖKVO<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + -108.241<br />

Dieses Defizit im Schutzgut Boden kann durch den Kompensationsüberschuss im Schutzgut<br />

Arten und Biotope ausgeglichen werden. Es verbleibt insgesamt ein Überschuss von 4.571<br />

Ökopunkten.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 7<br />

3 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahme<br />

Die Ausgleichsfläche (8.136 qm) für das Sondergebiet wird auf einer Teilfläche von Fl.-Nr.<br />

302, Sießen im Wald, in der Satzung festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden<br />

Grünordnungsplan„Ausgleich“ dargestellt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die<br />

Maßnahme zwingend und zeitnah umgesetzt wird.<br />

F<br />

BODENORDNENDE MASSNAHMEN<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Der Vorhabenträger ist Verfügungsberechtigter aller benötigten Flächen.<br />

G<br />

ERSCHLIESSUNG<br />

1 Ein- und Ausfahrten<br />

Das Sondergebiet wird über den westlich verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg<br />

„Zellerbachweg“ sowie die südlich öffentliche Straße „Bergergasse“ erschlossen.<br />

Die Ein- und Ausfahrten sind durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten,<br />

dass kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />

Die eventuell entstehenden Kosten der vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger zu<br />

tragen.<br />

2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser<br />

Bei Bedarf eines Anschlusses an eine öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung<br />

(Kanal) sind die Untersuchungen und die erforderlichen Genehmigungen vorzulegen. Die<br />

hierdurch entstehenden Kosten sind insgesamt vom Vorhabenträger zu tragen.<br />

Im Rahmen des Bauantrags soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />

Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />

sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />

Die Feuerwehrzufahrt und ausreichende Rettungswege sind sicherzustellen.<br />

Anforderungen an die Zufahrten und Aufstellflächen richten sich nach der Verwaltungsvorschrift<br />

des Innenministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücke (VwV-<br />

Feuerwehrflächen) vom 11.08.1988 (GABl. S. 653), zul. geänd. und neu bekannt gemacht am<br />

10.12.2004 (GABl. 2005 S. 10)<br />

3 Sonstige Versorgungsträger<br />

Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden.<br />

Hausmüll fällt keiner an, Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher<br />

schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung<br />

von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden.<br />

H<br />

KOSTEN, FINANZIERUNG, DURCHFÜHRUNGSVERTRAG<br />

Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten, insbesondere für die<br />

Erschließung des Plangebietes sowie für die Kompensationsmaßnahmen der Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft, werden insgesamt vom Vorhabenträger der Biogasanlage übernommen.<br />

Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag festgelegt,<br />

der vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx


Wasser<br />

Achse<br />

Pflaster<br />

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Pflaster<br />

Pflaster<br />

Achse<br />

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Pflaster Achse<br />

Eingang<br />

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Eingang<br />

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Achse<br />

Achse<br />

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Achse<br />

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Einfahrt<br />

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Einfahrt<br />

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Eingang<br />

Eingang<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

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Wasser<br />

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Pflaster Achse<br />

Eingang<br />

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Achse<br />

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Einfahrt<br />

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Einfahrt<br />

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Eingang<br />

Eingang<br />

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Wasser<br />

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Pflaster Achse<br />

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Achse<br />

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Achse<br />

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Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

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Eingang<br />

Eingang<br />

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Einfahrt<br />

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d


Wasser<br />

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Pflaster Achse<br />

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Eingang<br />

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Achse<br />

Achse<br />

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Achse<br />

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Achse<br />

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Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

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Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

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Eingang<br />

Eingang<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Achse<br />

d


17<br />

0 10<br />

50m<br />

graphischer Dateiauszug vom 08.10.2012<br />

© Landesamt für Geoinformation<br />

301<br />

296<br />

NORD<br />

AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />

<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />

BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />

306<br />

T T T T T T T T T T T<br />

48<br />

T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T<br />

177264260108<br />

Amtlich kartiertes Biotop<br />

mit Nummer<br />

295<br />

SÜD<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

"<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>"<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />

FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />

JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />

GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

AUSGLEICH<br />

Flst.302<br />

Bestand:<br />

Nr. Biotoptyp Fläche<br />

37.10 Acker 8.136 qm<br />

Entwicklungsziel (gesamtes Flurstück):<br />

Nr. Biotoptyp Fläche<br />

33.41 Wirtschaftswiese 6.418 qm<br />

35.42 Hochstaudenfl. 1.718 qm<br />

302<br />

T T<br />

T T T<br />

T T T<br />

T T<br />

"Einzahlung" von A/E Flächen<br />

305<br />

Ausgleichs- und Ersatzfläche (A/E):<br />

8.136 qm A/E-Fläche werden von Flurstück Nr. 302,<br />

Gemarkung Sießen im Wald, für den BP "Energiehof<br />

Thanner" "abgebucht".<br />

T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T<br />

Weihung<br />

183<br />

Hochstaudenflur<br />

"Abbuchung" von A/E Flächen<br />

für den BP "Energiehof Thanner"<br />

T T T T T<br />

T T T T<br />

T T T T T T T T T<br />

HERKUNFT DER GRUNDLAGEN:<br />

LUFTBILD<br />

Gemeinde <strong>Schwendi</strong> Stand 04.02.2013<br />

AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE<br />

© Landesamt für Geoinformation<br />

graph. Dateiauszug vom 08.10.12<br />

T T T T<br />

Bestand:<br />

Intensive landwirtschaftliche Nutzung (Acker)<br />

Entwicklungsziele:<br />

6.418 qm Wirtschaftswiese<br />

1.718 qm Hochstaudenflur<br />

Maßnahmen:<br />

Die Maßnahmen wurden in der Satzung festgelegt<br />

371/11<br />

304<br />

375<br />

T T T<br />

378<br />

378/1<br />

ANLAGENPLANER:<br />

NQ-Anlagentechnik GmbH<br />

Pflegweg 13<br />

86733 Alerheim-Rudelstetten<br />

VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

Telefon 0 73 62/92 05-17<br />

E-Mail info@godts.de


AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />

<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />

BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />

SOWIE<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010<br />

TEILFORTSCHREIBUNG<br />

ZIELJAHR 2027<br />

2. ÄNDERUNG<br />

IM PARALLELVERFAHREN<br />

MIT DER AUFSTELLUNG DES<br />

VORHABENBEZOGENEN<br />

BEBAUUNGSPLANES<br />

„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />

FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />

JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />

GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />

UMWELTBERICHT<br />

VORENTWURF VOM 25.02.2013<br />

ENTWURF VOM 10.06.2013<br />

ANLAGENPLANER:<br />

NQ-Anlagentechnik GmbH<br />

Pflegweg 13<br />

86733 Alerheim-Rudelstetten<br />

VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

Telefon 0 73 62/92 05-17<br />

E-Mail<br />

Bearb.<br />

info@godts.de<br />

Dipl.-Ing. J. Godts<br />

Dipl.-Biogeogr. J. Heyer<br />

B.Sc. B. Herz


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 2<br />

A<br />

EINLEITUNG<br />

Seit der am 20.07.2004 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches muss bei der<br />

Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes<br />

nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Dabei sind<br />

die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem<br />

Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Umweltbericht ist gemäß § 2 a BauGB<br />

der Begründung zur Bauleitplanung als eigenständiger Teil beizufügen.<br />

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S. Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1<br />

Satz 1 UVPG 1 , da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW beträgt. Daher ist eine<br />

standortbezogene Vorprüfung durchzuführen (§ 3 c UVPG).<br />

Diese Vorprüfung des Einzelfalls ist jedoch nicht erforderlich, da gemäß § 2 Abs. 4 BauGB<br />

ohnehin eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Die Grundlagen hierzu werden in diesem<br />

Umweltbericht erarbeitet. Gleichzeitig beinhaltet der Umweltbericht die Eingriffs- und<br />

Ausgleichsbilanzierung.<br />

1 Kurzdarstellung – Beschreibung, Ziele und Inhalte<br />

Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong> / Wain Teilfortschreibung 2027 im Parallelverfahren mit der<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Energiehof Thanner“ wird<br />

Planungsrecht für die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage auf den Fl.-Nrn. 399, 400,<br />

401 und 403, alle Flurstücke Gemarkung Sießen im Wald, geschaffen.<br />

Die Anlage besteht derzeit aus einem Fermenter, einem Nachgärbehälter und einem<br />

Gärrestlager, einer Fahrsiloanlage sowie einem Maschinenhaus mit einem Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW) mit einer Leistung von 340 kW el .<br />

Als Endausbaustufe ist eine Gesamtleistung von 630 kW el und eine Feuerungswärmeleistung<br />

von max.1.700 kW geplant sowie eine Einspeisung ins Gasnetz. 2 4 .<br />

1.1 Schutzgebiete und -ausweisungen<br />

Innerhalb des Plangebietes sind keine Schutzgebiete gemäß NatSchG oder<br />

Wasserschutzgebiete vorhanden. 3<br />

Südlich des Geltungsbereiches befindet sich das nach §32 NatSchG geschützte als Feldgehölz<br />

und Feldgehölze amtlich kartierte Biotop 177264260113 „Feldgehölze am Ortsrand, östlich<br />

Hörenhausen“ (vgl. GOP Bestandsaufnahme). 3<br />

1 GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010<br />

2<br />

Regierungspräsidium Tübingen, Hr. Ralf Stürner: Besprechungsvermerk. Besprechung am 06.02.2013<br />

3<br />

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2013): Daten- und Kartendienst der<br />

LUBW. URL: http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/index.xhtml?AUTO_ANONYMOUS_LOGIN.<br />

Abgerufen am: 18.02.13<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 3<br />

1.2 Projektbeschreibung<br />

Die folgende Beschreibung des Vorhabens ist eine zusammenfassende Darstellung und<br />

umfasst die Biogasanlage der Energiehof Thanner GmbH & Co. <strong>KG</strong>. Einzelheiten sind in der<br />

technischen Projektbeschreibung dargestellt (s. Genehmigungsantrag). 4<br />

Die Biogasanlage besteht aus folgenden Hauptkomponenten:<br />

Sickerwassergrube 1 geschlossen, Bestand (Durchmesser 2,50 m, Höhe 4 m,<br />

bestehend aus Stahlbeton und Betondecke), Gesamtinhalt 20 m³<br />

Fermenter 1 geschlossen, Bestand (Durchmesser 12 m, Höhe 12 m, bestehend aus<br />

Stahlbeton und Betondecke), Gesamtinhalt 1.357 m³<br />

Nachgärbehälter 1 geschlossen, Bestand (Durchmesser 18 m, Höhe 6 m, bestehend<br />

aus Stahlbeton, Gesamtinhalt 1527 m³, Gasspeicher Bestand, Tragluftdach, V= 460 m³<br />

bei H = 4,5 m<br />

Gärrestelager1, Bestand offen, (Tektur Durchmesser 16 m, Höhe 6 m, bestehend aus<br />

Stahlbeton) Gesamtinhalt 1.206 m³ (ursprünglich beantragt und genehmigt<br />

D/H=15,5/6), Gasspeicher Neubau, Tragluftdach, V= 320 m³ bei H = 4 m<br />

Pumpenraum, Bestand, (Länge 6 m, Breite 5 m, Höhe 3 m), bestehend aus Stahlbeton<br />

Maschinenhaus, Bestand, Mauerwerk und Beton, mit integrierter Feststoffeinbringung,<br />

Garage, BHKW-Raum, Elektro- und Technikraum, (Länge 20,50 m; Breite 10,5 m)<br />

Fahrsilo 1 und 2, Bestand, Stahlbeton (Länge 55 m, Breite 25 m, Höhe 3 m)<br />

BHKW1: Bestand 340 KW el wird weiterhin betrieben, aber auf eine Leistung von 380<br />

kWel. ausgebaut Leistungserhöhung.<br />

Folgende Komponenten kommen als Neubau hinzu:<br />

BHKW 2: Neubau 250 kWel<br />

Sickerwassergrube 2 geschlossen, Neubau (Durchmesser 8 m, Höhe 4 m, bestehend<br />

aus Stahlbeton und Betondecke), Gesamtinhalt 201 m³<br />

Fermenter 2 geschlossen (Durchmesser 22 m, Höhe 8 m, bestehend aus Stahlbeton<br />

und Betondecke), Gesamtinhalt 3.041 m³<br />

Gärrestelager 2 (Durchmesser 34 m, Höhe 8 m, bestehend aus Stahlbeton)<br />

Gesamtinhalt 6.809 m³, Gasspeicher Tragluftdach, V= 3.320 m³ bei H = 7,50 m<br />

Fahrsilo 3, Stahlbeton (Länge 55 m, Breite 40 m, Höhe 3 m)<br />

Zentraler Versorgungsgang (Installationsgang, 30 m x 3 m x 3 m), Betonbauwerk<br />

Stützwände, Stahlbeton, Länge 32,5 m, Neubau, Wandhöhe bis 3,5 m<br />

Fahrzeugwaage (Länge ca. 24m, Breite ca. 4m,<br />

Havariebecken, (Erdwall) Länge ca. 130m, max. Höhe 3,5 m, Volumen ca. 3.300 m³<br />

<br />

Die landwirtschaftliche Biogasanlage soll Energiepflanzen und Gras aus landwirtschaftlicher<br />

Produktion, sowie in geringen Mengen Pferdemist verwerten.<br />

Der anaerobe Vergärungsprozess eignet sich (neben der Produktion von Biogas) auch sehr gut<br />

zur Herstellung eines hochwertigen Wirtschaftsdüngers. Die Abbau- und Umsetzungsprozesse<br />

während des Biogasprozesses bewirken eine wesentliche Qualitätsverbesserung<br />

(Nährstoffanreicherung, Erhöhung der Fließfähigkeit) des Gärrückstandes gegenüber den<br />

ursprünglich eingesetzten Substraten.<br />

Prinzipiell handelt es sich bei der geplanten Biogasanlage um eine nach den Sicherheitsrichtlinien<br />

des Fachverbandes Biogas e. V. (Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,<br />

TI 4, Stand 10/2008) standardisierte Speicherdurchfluss-Biogasanlage.<br />

Die Jahresdurchsatzmenge der erweiterten Anlage soll ca. 12.877 t/a betragen.<br />

Daraus ergibt sich eine tägliche Inputmenge von ca. 35,3 t Substrat pro Tag.<br />

Unter Berücksichtigung einer Doppelnutzung der Substratlagerflächen(Befüllung, Silage-<br />

Entnahme nach 4 Wochen) sowie einer Überfüllung der Fahrsilokammern ist genügend<br />

Lagerkapazität vorhanden. Die Zuckerrübenlagerung findet in Feldmieten an den Anbauflächen<br />

statt. Eine Zwischenlagerung des Pferdemistes erfolgt nicht. Dieser wird direkt in die Anlage<br />

eingebracht.<br />

4<br />

NQ-Anlagentechnik GmbH, H.-J. Drexler, H. (13.02.2013): Betriebsbeschreibung für das Projekt:<br />

Änderungsgenehmigung nach §16 BImSchG: Errichtung eines Fermenters, Gärrestelagerbehälters, Fahrsilo, einer<br />

Sickerwassergrube und eines Versorgungsganges, Einbau und Betrieb eines zusätzlichen BHKW. Antragsteller:<br />

Energiehof Thanner GmbH & Co. <strong>KG</strong><br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 4<br />

Die zugrunde gelegten Mengen der Inputstoffe sind darin wie folgt :<br />

Mais (Ganzpflanze):<br />

Grünroggen (Ganzpflanze):<br />

Gras:<br />

Getreide (Ganzpflanze):<br />

Zuckerrüben:<br />

Pferdemist<br />

Gesamt:<br />

Input (Frischmasse)<br />

8.157 t/a<br />

1.750 t/a<br />

1.750 t/a<br />

350 t/a<br />

700 t/a<br />

170 t/a<br />

12.877 t/a<br />

Mit diesen Inputmengen ergibt sich eine voraussichtliche Biogasproduktion der beschriebenen<br />

Anlage von ca. 7.075 m³/d.<br />

Aus dieser Gasmenge sollen wie in der Anlagenauslegung beschrieben, 2 Blockheizkraftwerke<br />

mit einer Gesamtleistung von 630 kW el. betrieben werden.<br />

Die Anlage ist auf eine Biogaserzeugungskapazität von max. 2,582 Mio. Nm 3 Biogas pro Jahr<br />

ausgelegt.<br />

Die maximale installierte Feuerungswärmeleistung nach der geplanten Erweiterung beträgt<br />

insgesamt 1.603 kW. Die Feuerungswärmeleistung des ersten Gasmotors mit 380 kWel beträgt<br />

946 kW. Die Feuerungswärmeleistung des zweiten Gasmotors mit 250 kWel beträgt 657 kW.<br />

Um einen gewissen Spielraum bezüglich der Modellauswahl zu haben, wird im Bebauungsplan<br />

die Höchstgrenze von 1.700 kW Feuerungswärmeleistung für die Anlage festgesetzt.<br />

Ein Teil der anfallenden Abwärme wird zur Beheizung des Substrates, Gasnacherwärmung und<br />

Transmission in der Anlage verwendet. Darüberhinaus anfallende Abwärme steht zur<br />

Versorgung eines Wärmenetzes zur Verfügung.<br />

Sobald die Anbindung an eine Gasreinigung zum Zwecke der Einspeisung in ein Gasnetz<br />

erfolgt ist, wird die an der Anlage erzeugte elektrische Leistung der in der Anlage erzeugten<br />

elektrischen und thermischen Energie und damit die elektrische Einspeisung entsprechend<br />

reduziert. Zuzüglich zu den Gärsubstraten werden in die Anlage ca. 2.330 m³/a<br />

Oberflächenwasser und Silagesickersäfte der Fahrsiloanlagen und befestigten Flächen<br />

eingebracht.<br />

Die Nacht- und Ruhezeiten werden außer zu saisonbedingten Erntearbeiten (Gras- und<br />

Maissilageernte) von dem erweiterten Biogasanlagenbetrieb nicht beeinflusst. Es sind davon<br />

maximal 10 Nächte im Jahr betroffen, so dass das Irrelevanzkriterium der TA- Luft zutrifft.<br />

Lediglich bei der Ausbringung des Gärrestes könnten noch längere Arbeitsspitzen entstehen,<br />

die sich jedoch nur auf den Vegetationszeitraum der üblichen landwirtschaftlichen<br />

Pflanzenproduktion beschränken. Die Düngung der Pflanzen erfolgt nach guter fachlicher<br />

Praxis zu den jeweils gewohnten Düngungszeiträumen und verursacht deshalb auch keinen<br />

außergewöhnlichen Lieferverkehr.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 5<br />

Abbildung 1: Lage der Anbauflächen der Energiepflanzen (Grün: Wiese, Rotbraun: Ackerland, Rot:<br />

Standort Biogasanlage)<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 6<br />

2 Umweltschutzziele und übergeordnete Vorgabe aus einschlägigen<br />

Fachgesetzen und -Fachplanungen<br />

2.1 Raumordnung und Landesplanung<br />

Das Vorhaben entspricht nachfolgenden Zielen (Z) und Grundsätzen (G) des<br />

Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) 5 :<br />

Die Energieversorgung des Landes ist so auszubauen, dass landesweit ein<br />

ausgewogenes, bedarfsgerechtes und langfristig gesichertes Energieangebot zur<br />

Verfügung steht. Auch kleinere regionale Energiequellen sind zu nutzen.<br />

Für die Stromerzeugung sollen verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft,<br />

Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie die Erdwärme genutzt<br />

werden. Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur Nutzung<br />

regenerierbarer Energien soll gefördert werden (4.2.5 G).<br />

Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch<br />

fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den<br />

Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken.<br />

Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte<br />

Versorgung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen (4.2.2 Z).<br />

Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist aus Gründen der Ressourcenschonung und<br />

des Umweltschutzes sowie als Einstieg in die Kreislaufwirtschaft zu fördern (5.3.2 G).<br />

Der Planungsraum zur Biogasanlage Energiehof Thanner liegt im ländlichen Raum im engeren<br />

Sinne, weitere Angaben sind nicht enthalten.<br />

Des Weiteren sind im Regionalplan für die Region der Donau-Iller 6 zum Planungsraum keine<br />

Aussagen vorhanden.<br />

2.2 Flächennutzungsplan 7<br />

Das Planungsgebiet der Biogasanlage ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong> / Wain als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />

2.3 Biotopvernetzungsplan 8<br />

Im Biotopvernetzungsplan der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> sind keine Aussagen für das Plangebiet<br />

enthalten. Die Flurstücke sind als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, als<br />

Bewirtschaftungsrichtung ist Nord-Süd angegeben.<br />

Für die Ausgleichsfläche auf Fl. Nr. 302, Gemarkung Sießen, ist die folgende Maßnahme<br />

vermerkt:<br />

Umwandlung von Acker in extensives Grünland, kein Pflanzenschutz, keine Düngung.<br />

5 WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2002): Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.<br />

Stuttgart.<br />

6 REGIONALVERBAND DONAU-ILLER (2009, 4. Teilfortschreibung): Regionaplan Region Donau-Iller. URL:<br />

http://www.rvdi.de/startseite.html. Abgerufen am: 18.02.13<br />

7<br />

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHWENDI / WAIN (2010): Flächennutzungsplan 2010. Verfasser: LB BW<br />

Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart.<br />

8 GEMEINDE SCHWENDI: Biotopvernetzungplan.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 7<br />

B<br />

BESCHREIBUNG DES BESTANDES UND BEWERTUNG DER<br />

UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIESSLICH PROGNOSE BEI<br />

DER DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

1 Bestandsbewertung<br />

Die Bewertung (Schutzgut Arten und Biotope sowie Boden) erfolgt gemäß Ökokonto-<br />

Verordnung – ÖKVO vom 19.12.2010. 9<br />

1.1 Schutzgut Mensch<br />

Der Standort der Biogasanlage liegt nordöstlich des Ortsteiles Hörenhausen, Gemeinde<br />

<strong>Schwendi</strong>, an dem befestigten Feldweg „Zellerbachweg“ und wird intensiv genutzt bzw. ist von<br />

der bestehenden Anlage bestanden. Die angrenzenden Flurstücke werden intensiv<br />

landwirtschaftlich oder verkehrlich genutzt. Auf dem südwestlich liegenden Flurstück befindet<br />

sich ein Fahrsilo. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in südwestlicher Richtung<br />

in rd. 165 m Entfernung.<br />

Der Planungsraum weist eine geringe Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion auf.<br />

1.2 Schutzgut Arten und Biotope<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 21.908 qm und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt<br />

(Ackerstatus) bzw. ist von der bestehenden Biogasanlage bestanden (vgl. GOP<br />

Bestandsaufnahme).<br />

Südlich des Geltungsbereiches befindet sich das nach §32 NatSchG geschützte als Feldgehölz<br />

und Feldgehölze amtlich kartierte Biotop 177264260113 „Feldgehölze am Ortsrand, östlich<br />

Hörenhausen“<br />

Das Plangebiet befindet sich an der Grenze zwischen zwei Gesellschaften der potentiellen<br />

natürlichen Vegetation:<br />

43. Waldmeister - und schwach ausgeprägter Platterbsen - Tannen - Buchenwald, z.T.<br />

mit Steilhang - Eiben - Buchenwald<br />

44. Platterbsen - Tannen – Buchenwald<br />

Tabelle 2: Schutzgut Arten und Biotope – Bestandsbewertung Ökopunkte 9<br />

Bestand Bebauungsplansgebiet<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Acker 37.11 21.308 qm 4 85.232<br />

Grasweg 60.25 600 qm 6 3.600<br />

Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 21.908 qm 88.832<br />

1.2.1 Besonderer Artenschutz (§ 44 BNatSchG)<br />

Bei einer Geländebegehung wurden am 01.02.2013 vom Verfasser keine Hinweise auf nach<br />

§ 44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten angetroffen. Ein Vorkommen ist aufgrund<br />

der bereits bestehenden Anlage und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der<br />

Erweiterungsflächen unwahrscheinlich.<br />

Die naheliegenden biotopkartierten Feldgehölze südlich des Plangebietes werden derzeit durch<br />

die Planung nicht beeinträchtigt.<br />

9<br />

Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die<br />

Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-<br />

Verordnung – ÖKVO). 19.12.10<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 8<br />

1.3 Schutzgut Boden<br />

Die Anlage liegt auf landwirtschaftlichen Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit mit Bodenzahlen<br />

im Bereich von 35 bis 49. Die Bodenartarten sind Lehm und lehmiger Sand. Für Flurstück 399<br />

liegen nur teilweise Daten vor, so dass dies zur Bilanzierung wie die östlich und westlich<br />

angrenzenden Flächen eingestuft wird.<br />

Tabelle 3: Bewertung der Bodenfunktion 9<br />

Bestand Bebauungsplansgebiet<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

2 - 3 - 3 (hoch) 2,666 9.328 qm 10,66 99.436<br />

2 - 2 - 3 (mittel) 2,333 5.525 qm 9,33 51.548<br />

Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 14.853 qm 150.985<br />

Für die Fläche des Feldweges auf Fl.-Nr. 400 liegt die Bewertungsklasse 9 (keine Angaben) für<br />

alle Bodenfunktionen vor. Auf eine Einberechnung der Flächen wurde daher verzichtet, zumal<br />

die als „versiegelt“ bilanzierte Fläche nicht zu 100 % von Bauten oder Verkehrsflächen<br />

bestanden sein wird bzw. ebenfalls teilversiegelte Bereiche enthält.<br />

Natürliche Bodenfruchtbarkeit (NB): mittlere Bedeutung (2)<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AW): mittlere (2) bis hohe Bedeutung (3)<br />

Filter- und Puffer für Schadstoffe (FP): hohe Bedeutung (3)<br />

1.4 Schutzgut Wasser<br />

Beim Schutzgut Wasser lassen sich generell drei Funktionsraumtypen unterscheiden<br />

Grundwasservorkommen,<br />

Genutztes Grundwasser und<br />

Oberflächengewässer und deren Retentionsräume.<br />

Im Plangebiet sind keine Wasserschutzgebiete bekannt bzw. das Planungsgebiet liegt nicht<br />

innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Als hydrogeologische Einheit ist „übrige Molasse“<br />

(GWG) verzeichnet. Oberflächengewässer sind ebenfalls nicht vorhanden. 3<br />

Dem Schutzgut Wasser wird im Hinblick auf die Flächenbewertung nach dem Verfahren der<br />

LUBW eine mittlere Wertigkeit zugeordnet: 10<br />

Grundwasser: geringe Wertigkeit – Obere Süßwassermolasse<br />

Oberflächengewässer: nicht betroffen – geringe Wertigkeit<br />

1.5 Schutzgut Klima und Luft<br />

In klaren, windschwachen Nächten kühlen sich aufgrund der langwelligen Ausstrahlung die<br />

Erdoberfläche und die darüber liegenden Luftschichten ab. Die Menge der erzeugten Kaltluft<br />

hängt in großem Maße auch von dem Bewuchs bzw. der Bebauung der Erdoberfläche ab.<br />

So haben Freiflächen (Wiesen- und Ackergelände) die höchsten Kaltluftproduktionsraten,<br />

Wälder sind schlechte Kaltluftproduzenten. Bebauten Flächen wird keine Kaltluftproduktion<br />

zugeordnet. 11<br />

Im Plangebiet herrscht Windgeschwindigkeit 100 m über Grund von > 5,00 – 5,25 m/s vor 3 .<br />

Die Fläche ist im nördlichen Teil ca. 9,6 % nach Westen geneigt, im südlichen Teil ca. 12 %<br />

nach Nordwesten.<br />

Das bestehende offene Gärrestelager fungiert derzeit als Emissionsquelle. 4<br />

Das Schutzgut Klima wird aufgrund der teilweise bestehenden Bebauung in einer mittleren<br />

Wertigkeit eingestuft:<br />

Flächen, auf denen weder nennenswerte Kalt- bzw. Frischluftentstehung gegeben ist noch<br />

wesentliche Belastungen bestehen.<br />

10 KÜPFER, C. (2010) : Empfehlung für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“<br />

sowie „Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.<br />

11 GERTH, W.-P. (1986): Berichte des Deutschen Wetterdienstes Nr. 171. Klimatische Wechselwirkungen in der<br />

Raumplanung bei der Nutzungsänderung. Offenbach am Main.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 9<br />

1.6 Schutzgut Landschaft<br />

Das gesamte Gemeindegebiet gehört zur Großlandschaft der Donau-Iller-Lech-Platte. 3<br />

Dieser Teil des Voralpenlands war im Tertiär vom Meer bedeckt, in das die zahlreichen Flüsse<br />

aus dem Alpengebiet ihre Sedimentfracht ablagerten. So entstanden die Molasseschichten, die<br />

im Untergrund als Sandsteine, Kalke und Mergel in Tiefen von bis zu 4 km reichen. 12<br />

Die für das Vorhaben in Anspruch genommenen, ebenen Flächen weisen keinerlei landschaftstypische<br />

und landschaftsprägende Elemente auf.<br />

Vorbelastungen sind durch die bereits bestehende Anlage.<br />

Der Standort grenzt an eine Fahrsiloanlage im Westen.<br />

Der gesamte Geltungsbereich wird als gering bedeutsam eingestuft, da wenig bis gar keine<br />

gliedernden Elemente und keine Strukturen zur Erholungsnutzung vorhanden sind sowie eine<br />

Vorbelastung durch die bestehende Anlage vorliegt.<br />

1.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />

Für das vom Vorhaben „Energiehof Thanner“ direkt betroffen Grundstück sind keine Bau- oder<br />

Bodendenkmale bekannt.<br />

1.8 Wechselwirkungen<br />

Die Betrachtung der Wechselwirkungen trägt der Tatsache Rechnung, dass die Umwelt ein<br />

funktionales Wirkungsgefüge ist. Dieses Wirkungsgefüge kann über die Darstellung und<br />

Bewertung der einzelnen Schutzgüter nicht in seiner Gesamtheit abgebildet werden. Die<br />

Wechselwirkungen werden in Schutzgut-interne und Schutzgut-übergreifende Wechselwirkungen<br />

unterteilt.<br />

Wechselwirkungen zwischen und innerhalb der Schutzgüter, die bereits vor der Realisierung<br />

des Vorhabens bestehen, prägen neben den vorhandenen Vorbelastungen den Ist-Zustand der<br />

Umwelt und sind dementsprechend im Rahmen der schutzgutbezogenen Darstellungen mit<br />

erfasst. So beeinflussen sich z.B. Klima und Vegetationsbedeckung gegenseitig, ebenso wie<br />

Wasserhaushalt und Vegetation oder Boden und Bewuchs. Die Pflanzendecke und der<br />

Wasserhaushalt wiederum stellen Existenzgrundlagen für die Tierwelt dar.<br />

Der Mensch nimmt innerhalb der Betrachtung der Wechselwirkungen eine Sonderrolle ein, da<br />

er nicht unmittelbar in das Wirkungsgefüge der Umwelt integriert ist. Die unabhängig von der<br />

beabsichtigten Planung bestehenden Einflüsse des Menschen auf den Naturhaushalt und das<br />

Landschaftsbild spiegeln sich in der Ermittlung und Beschreibung der Vorbelastungen wieder<br />

und sind in die Bewertung der einzelnen Schutzgüter eingeflossen.<br />

12<br />

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (2013): Die Region Donau-Iller. URL:<br />

http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/region_donauiller.html. Abgerufen am 19.02.2013.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 10<br />

2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

Die Baumaßnahme stellt einen Eingriff nach § 18 BNatSchG i.V.m. § 20 NatSchG dar. Sie führt<br />

zur Beseitigung von Vegetation und zur Versiegelung von Boden. Dadurch werden die<br />

Schutzgüter wie folgt beeinträchtigt:<br />

2.1 Schutzgut Mensch<br />

Es wurden ein schalltechnisches und ein Immissionsgutachten sowie ein Störfallgutachten in<br />

Auftrag gegeben. Diese wurden von der Müller-BBM GmbH erstellt. 13<br />

Das schalltechnische Gutachten vom 10.05.2013 kommt zu dem Ergebnis, dass nicht mit<br />

„[...]schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche[...]“ zu rechnen ist.<br />

Im Immissionsgutachten vom 14.05.2013 kommt man zu dem Ergebnis, dass die „[...]<br />

Grenzwerte in Höhe von 10% der Jahresstunden an den der Biogasanlage nächstgelegenen<br />

Häusern, die im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen wurden[...]“ eingehalten<br />

werden, ebenso am in der Ausweisung befindlichen Wohngebiet „Dietenberg“. Auch die als<br />

Mischgebiet ausgewiesenen Flächen und bauplanungsrechtlich als Dorfgebiet einzustufenden<br />

Flächen, weisen Immissionswerte auf, die unter der Höchstgrenze von 15% der Jahresstunden<br />

liegen.<br />

Im Störfallgutachten/-konzept vom 08.404.2013 werden ausführliche Vorkehrungen und<br />

Festsetzungen getroffen, welche die erforderliche Betriebssicherheit gewährleisten in Notfällen<br />

für eine Schadensminimierung sorgen.<br />

Von der Biogasanlage des vorliegenden Typs sind keine Erschütterungs- oder<br />

Lichtauswirkungen zu erwarten.<br />

65 % der Fahrbewegungen zur Andienung der Anlage erfolgen derzeit durch den Teilort<br />

Hörenhausen, 20 % kommen von Norden auf dem Zellerbachweg und 15 % fahren die Anlage<br />

von Osten her über die Bergergasse an. Die Fahrten beschränken sich allerdings auf ca. 47<br />

Tage im Jahr. Insgesamt sind zur Anlieferung der Substrate sowie zum Abtransport der<br />

Gärreste ca. 1.122 Fahrten nötig. 14<br />

Die Fläche hat bezüglich einer Erholungsnutzung keine Bedeutung.<br />

Unter Einbeziehung der Gutachtenergebnisse und der Festsetzungen des Störfallkonzepts sind<br />

für das Schutzgut Mensch Umweltauswirkungen von mittlerer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

2.2 Schutzgut Arten und Biotope<br />

Durch das Vorhaben werden insgesamt Flächen von 21.908 qm in Anspruch genommen.<br />

Der Eingriff beträgt insgesamt 14.853 qm.<br />

13<br />

Müller-BBM GmbH, Schallimmissionsprognose, Geruchsimmisonsprognose, Konzept zur Verhinderung von<br />

Störfällen, Mai 2013<br />

14<br />

NQ-Anlagentechnik GmbH, H.-J. Drexler, H. (08.02.2013): NQ-Anlagenauslegung. Investition in eine Biogasanlage.<br />

Auslegung: Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage 630 kWel. Firma: Energiehof Thanner GmbH & Co. <strong>KG</strong><br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 11<br />

Tabelle 4: Schutzgut Biotope und Arten – Bewertung des Vorhabens 9<br />

Bestand Bebauungsplansgebiet<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Acker 37.11 21.308 qm 4 85.232<br />

Grasweg 60.25 600 qm 6 3.600<br />

Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 21.908 qm 88.832<br />

Planung Bebauungsplansgebiet<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Bauwerken/ versiegelte Fläche 60.10/ 21 13.430 qm 1 13.430<br />

Wirtschaftswiese 33.41 5.532 qm 12 66.384<br />

Eingrünung / Feldgehölz 41.10 2.946 qm 13 38.298<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 21.908 qm 118.112<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + 29.280<br />

Für das Schutzgut Arten und Biotope sind aufgrund des Ackerstatus der Fläche und der<br />

intensiven Nutzung durch die bestehende Anlage Umweltauswirkungen von geringer<br />

Erheblichkeit zu erwarten. Ein vollständiger Ausgleich der Eingriffe ins Schutzgut Arten und<br />

Biotope ist innerhalb des Gebietes möglich. Es ergibt sich ein Überschuss von 29.280<br />

Ökopunkten für das Schutzgut Arten und Biotope.<br />

2.3 Schutzgut Boden<br />

Das Plangebiet hat eine Größe von 21.908 qm.<br />

Durch das Vorhaben werden insgesamt 13.035 qm mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8<br />

versiegelt. 1.818 qm werden durch die Anlage eines Havariewalles beeinträchtigt.<br />

Die belebte Oberbodenschicht sowie sämtliche anderen Bodenfunktionen (mittlere bis hohe<br />

Bedeutung) gehen an diesen Stellen verloren bzw. werden beeinträchtigt. Flächen ohne<br />

Eingriffe werden nicht bilanziert. Die Funktion „Standort für natürliche Vegetation“ bleibt wegen<br />

des Fehlens von Extremstandorten unberücksichtigt.<br />

Bezüglich der Anbauflächen für die Energiepflanzen bestehen nur geringe Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Boden, da sich an der Art und Weise der Bewirtschaftung nichts ändert und<br />

diese nach guter landwirtschaftlicher Praxis erfolgt.<br />

Tabelle 5: Schutzgut Boden – Bewertung des Vorhabens 9<br />

Bestand Bebauungsplansgebiet<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

2 - 3 - 3 (hoch) 2,666 9.328 qm 10,66 99.436<br />

2 - 2 - 3 (mittel) 2,333 5.525 qm 9,33 51.548<br />

Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 14.853 qm 150.985<br />

Planung Bebauungsplansgebiet<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

0 - 0 - 0 (keine, versiegelte Flächen) 0 13.035 qm 0 0<br />

1 - 2 - 2 (mittel, Böschungen) 1,666 383 qm 6,66 2.551<br />

1 - 1 - 2 (gering, Böschungen) 1,333 1.435 qm 5,33 7.649<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 14.853 qm 10.199<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + -140.785<br />

Es ergibt sich ein Defizit von 140.785 Ökopunkten.<br />

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Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 12<br />

2.4 Schutzgut Wasser<br />

Dem Schutzgut Wasser wird eine mittlere Wertigkeit zugeordnet.<br />

Das Vorhaben führt zum Verlust des Rückhaltevermögens der Flächen sowie zur Reduzierung<br />

der Grundwasserneubildungsrate durch eine mögliche Neuversiegelung von 13.035 qm (bei<br />

einer GRZ von 0,8). Aufgrund der Versiegelung von Flächen tritt bei Regenereignissen eine<br />

kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auf. Das abfließende Wasser steht für die<br />

Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht mehr zur Verfügung.<br />

Das Entwässerungskonzept für Flachsilos, der Fahrbahnen und der Wege ist in den<br />

Bauvorlageplänen dargestellt. 4<br />

Der Anbau zusätzlicher Energiepflanzen hat auf das Schutzgut Wasser nur geringe<br />

Auswirkungen, da dies auf ohnehin landwirtschaftlichen Flächen geschieht und somit die<br />

bestehende Nutzung auch beibehalten wird.<br />

Für das Schutzgut Wasser ist insgesamt eine geringe Beeinträchtigung zu erwarten.<br />

2.5 Klima und Luft<br />

An der Biogasanlage wird durch Flächenversiegelung sowie die Anlage eines Havariewalles<br />

eine Gesamtfläche von 14.853 qm in Anspruch genommen, die aufgrund der Vorbelastung<br />

durch die bestehende Bebauung aus Sicht der Schutzgüter Klima und Luft eine mittlere<br />

Funktion wahrnimmt.<br />

Bei der Erzeugung einer Kilowattstunde Strom aus fossilen Energieträgern werden<br />

durchschnittlich 630 g <strong>CO</strong> 2 freigesetzt. Eben diese Menge kann bei Ersatz durch Strom aus<br />

Biogasanlagen vermieden werden, da im Kohlenstoffkreislauf die Energiegewinnung aus<br />

nachwachsender Biomasse <strong>CO</strong> 2 -neutral ist. Die projektierte Biogasanlage trägt somit jährlich,<br />

allein durch ihre Stromproduktion, zur Reduktion der <strong>CO</strong> 2 - Emissionen bei. Die Biogasanlage<br />

ist an einem landwirtschaftlichen Standort errichtet und wird die vor Ort existierenden Gerüche<br />

deshalb nicht negativ beeinflussen. 4<br />

Ein Immissionsschutzgutachten wurde beauftragt und wird derzeit angefertigt.<br />

Das bestehende offene Gärrestelager entfällt mit der geplanten Anlagenerweiterung durch die<br />

gasdichte Abdeckung. 4<br />

Für die Schutzgüter Klima und Luft sind vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Gutachten<br />

Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

2.6 Schutzgut Landschaft<br />

Die Eingriffsfläche für den Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ umfasst eine intensiv genutzte<br />

Fläche von insgesamt 13.035 qm (vgl. GOP Konflikte).<br />

Durch die Biogasanlage ergeben sich v.a. anlagebedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.<br />

Die zu erwartenden bauzeitlichen Störungen des Landschaftsbildes sind unvermeidlich, jedoch<br />

aufgrund der örtlichen Begrenzung, der kurzen Dauer und der vorhandenen Vorbelastungen<br />

nicht so gravierend, dass sie als erheblich einzustufen wären.<br />

Der Standort ist durch die bestehende landwirtschaftliche Anlage bereits vorbelastet .<br />

Die Lage des Plangebietes vermindert zudem die Einsehbarkeit. Das Vorhaben liegt<br />

angrenzend an eine Fahrsiloanlage.<br />

Auch ein Energiepflanzenanbau ändert nichts an der gegenwärtigen Situation. Der Vorrangig<br />

angebaute Mais führt nur zu einer geringen Auswirkung auf das Landschaftsbild und ist zu<br />

vernachlässigen, da sich im Zuge der Fruchtfolge die jeweiligen Maisanbauflächen jedes Jahr<br />

ändern.<br />

Für das Schutzgut Landschaft daher sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />

erwarten.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 13<br />

2.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />

Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit<br />

Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder<br />

historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen.<br />

Das Schutzgut Sach- und Kulturgüter ist von dem Vorhaben derzeit nicht betroffen.<br />

2.8 Wechselwirkungen<br />

Auch durch die Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich Wechselwirkungen, die im Rahmen<br />

der schutzgutbezogenen Betrachtung erfasst wurden. Es ergeben sich folgende wesentliche<br />

Wechselwirkungen:<br />

Die Überbauung bzw. der Flächenverlust stellt eine Beeinträchtigung für die<br />

Landwirtschaft dar und führt gleichzeitig zu einem Eingriff in den Boden. Andererseits<br />

führen die dauerhaften Extensivierungsmaßnahmen der landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen durch die Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes zu einer<br />

dauerhaften Verminderung der Nutzung und von Nährstoffeinträgen in den Boden.<br />

Wegen der untergeordneten funktionalen Bedeutung der betroffenen Fläche und der<br />

baulichen und betrieblichen Maßnahmen sind durch das Vorhaben keine bedeutsamen<br />

Beeinträchtigungen für den Klimahaushalt der Region oder von Siedlungsflächen zu<br />

erwarten.<br />

In Bezug auf Wechselwirkungen sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />

erwarten.<br />

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Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 14<br />

C<br />

PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />

UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER<br />

PLANUNG<br />

Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter intensiv landwirtschaftlich bzw.<br />

durch die bereits bestehende Anlage mit einer Leistung von 340 kW el genutzt werden.<br />

D<br />

GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />

VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH (EINSCHLIESSLICH<br />

DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG IN<br />

DER BAULEITPLANUNG<br />

1 Vermeidung und Verminderungsmaßnahmen<br />

Gemäß § 21 NatSchG sind Beeinträchtigungen, wenn möglich, zu vermeiden.<br />

Bereits durch die Standortwahl für das geplante Sondergebiet wird dem Vermeidungs- und<br />

Verminderungsgrundsatz des § 21 NatSchG Rechnung getragen, wonach Eingriffe die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt<br />

notwendig beeinträchtigen dürfen.<br />

1.1 Schutzgut Mensch<br />

Die bei der Manipulation der Gärrohstoffe (Gülle und Pflanzensilagen) entstehenden<br />

Geruchsemissionen werden nach guter landtechnischer Praxis minimiert, indem 4 :<br />

1. die Siloanschnittsfläche möglichst gering gehalten wird und auf eine glatte<br />

Anschnittfläche geachtet wird.<br />

2. Die Abdeckung der übrigen Silos stets gewährleistet ist.<br />

Zusätzlich zur Abdeckfolie kann die Silage auch mit einer zusätzlichen Vogelschutzfolie<br />

abgedeckt werden. Futterreste werden zusammengekehrt und dem Gärprozess<br />

zugeführt.<br />

3. Nur die Tagesration Silage in den Vorlagebehältern lagert, und dieser kompakt gebaut<br />

bzw. am Maschinenhaus situiert ist, um Konvektion durch Wind (diffuse Emissionen)<br />

möglichst gering zu halten.<br />

4. In den abgedeckten Gärrestelagern das vergorene Substrat geruchsneutral gelagert<br />

wird.<br />

5. Nur und ausschließlich organisch abgebautes stabilisiertes Material in das<br />

Gärrestelager gelangt.<br />

6. Die Feststoffeinbringung in geschlossener Bauweise ausgeführt ist und somit die<br />

Konvektion von Geruchsstoffen während der Feststoffeinbringung bestmöglich<br />

vermieden wird (Einbringschnecken unter Füllstand).<br />

7. Die Ausbringung der Biogasgülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis vorgenommen<br />

wird und die einschlägigen Richtlinien erfüllen.<br />

Es wird an dieser Stelle nochmals festgehalten, dass bei dem gegenständigem Biogasvorhaben<br />

nur Gärrohstoffe zum Einsatz kommen, welche im landwirtschaftlichen Zusammenhang regional<br />

und vor Ort seit jeher bestandsbildend und prägend waren. Diese Stoffe (Silagen) werden durch<br />

die Biogasbehandlung (diese ist geruchsneutral, da die Fermenter gasdicht abgeschottet sind)<br />

stabilisiert und geruchsentschärft. 4<br />

Schadstoffemissionen/Gefahren:<br />

Durch die gasdichte Ausführung der Behälter und die ausreichende Verweilzeit sind keine<br />

Methanemissionen zu erwarten.<br />

Lärmemissionen:<br />

Durch die eingebauten Zu- und Abluftschalldämmkulissen wird eine den Vorschriften entsprechende<br />

Schalldämmung beim Betrieb der BHKW gewährleistet.<br />

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1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Zur Kompensation der unvermeidlichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />

werden landschaftspflegerische Maßnahmen vorgenommen.<br />

Die Anlage sowie die Fahrsiloflächen und der Havariewall werden mit Strauchgruppen und<br />

Bäumen I. und II. Ordnung eingegrünt. Die Artenauswahl orientiert sich an der potentiell<br />

natürlichen Vegetation.<br />

Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 302, Gemarkung Sießen im<br />

Wald, entlang der Weihung aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Acker<br />

genommen und in extensives Grünland bzw. eine gewässerbegleitende Hochstaudenflur<br />

umgewandelt (s. GOP Ausgleich).<br />

Mit den o.g. landschaftspflegerischen Maßnahmen werden die Eingriffe in das Schutzgut Tiere<br />

und Pflanzen kompensiert.<br />

1.3 Schutzgut Boden<br />

Möglichkeiten zur Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen wurden im Rahmen der<br />

Planung dadurch berücksichtigt, dass der bei der Baumaßnahme anfallende Erdaushub auf<br />

dem Grundstück als Aufschütt- und Verfüllmaterial verwendet wird.<br />

Außerdem werden die Hinweise zum Schutz des Bodens, Bundes-Bodenschutz- und<br />

Altlastenverordnung (BBodSchV), § 12, in Verbindung mit der DIN 19 731, beachtet.<br />

Für die Hauptzuwegung des Plangebietes können die vorhandenen Straßen bzw. der befestigte<br />

Feldweg zur Erschließung genutzt werden, so dass die Neuversiegelung minimiert wird.<br />

1.4 Schutzgut Wasser<br />

Generell sind Grund- und Oberflächenwässer während der Bauzeit so wenig wie möglich zu<br />

belasten. So sind z. B. Eintrübungen durch mineralische Stoffe, Erosionen und Abschwemmungen<br />

im Umfeld der Baumaßnahme zu verhindern bzw. zu minimieren, um bei einer Einleitung<br />

der im Baubereich anfallenden Wässer in die Vorflut eine qualitative Beeinträchtigung zu<br />

vermeiden. Das Risiko von Verunreinigungen durch bauzeitlich einzuleitende Wässer wird<br />

zudem durch sachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen (Treib- und Schmiermittel) und ggf.<br />

durch Einsatz geeigneter Reinigungsverfahren (z. B. Aktivkohlefilteranlagen) minimiert.<br />

Die dauerhaften Extensivierungsmaßnahmen der landwirtschaftlich genutzten Flächen führen<br />

zu einer dauerhaften Verminderung von Nährstoffeinträgen in das Grundwasser.<br />

1.5 Schutzgut Klima und Luft<br />

Zur Vermeidung und Verminderung baubedingter Beeinträchtigungen trägt die Verwendung<br />

emissionsarmer Baumaschinen und Baufahrzeuge bei. Die Belastung durch Stäube wird<br />

verringert, wenn bei Arbeiten mit starker Staubentwicklung das Bodenmaterial ggf. angefeuchtet<br />

wird.<br />

Die bei der Manipulation der Gärrohstoffe (Gülle und Pflanzensilage) entstehenden<br />

Geruchsemissionen werden nach guter landtechnischer Praxis minimiert, indem:<br />

1. die Siloanschnittsfläche möglichst gering gehalten wird (Entnahme immer nur in einer<br />

Silozelle).<br />

2. die Abdeckung der übrigen Silos stets gewährleistet ist<br />

Abdeckung mit geeignetem vergärbaren Naturmaterial ist aus arbeitswirtschaftlichen<br />

und ökologischen Gesichtspunkten einer Folienabdeckung vorzuziehen<br />

(Abfallvermeidung).<br />

3. nur die Tagesration Silage im Tagesbunker lagert, und dieser kompakt gebaut und im<br />

Windschutz des Fermenters situiert ist, um Konvektion durch Wind (diffuse Emissionen)<br />

möglichst gering zu halten.<br />

4. Frischgülle in einer abgedeckten Vorgrube gelagert und ständig dem Fermenter<br />

zugeführt wird.<br />

5. der Nachgärer/Güllelager gasdicht abgedeckt sind.<br />

6. der Feststoffeintrag in vom Fermenter abgeschotteter Bauweise ausgeführt ist und<br />

somit die Konvektion von Geruchsstoffen während der Feststoffeinbringung<br />

bestmöglich vermieden wird.<br />

7. die Ausbringung der Biogasgülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis vorgenommen<br />

wird und die einschlägigen Richtlinien erfüllen.<br />

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Bei Beschwerden über trotz der o.g. Maßnahmen nachweislich auftretende, erhebliche oder<br />

unzumutbare Geruchsbelästigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen<br />

bzw. zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb der Biogasanlage zu treffen.<br />

1.6 Schutzgut Landschaft<br />

Ein Erhalt oder die Wiederherstellung der überbauten Fläche ist nicht möglich. Daher wird das<br />

Landschaftsbild durch entsprechende Maßnahmen neu gestaltet.<br />

Diese umfassen eingriffsmindernde Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes. Hier<br />

sind zur Einbindung der Anlage in das Landschaftsbild Gehölzpflanzungen (Büsche und Bäume<br />

1. und 2. Ordnung unter Verwendung von Gebiets-heimischem und standortgerechtem<br />

Pflanzmaterial) an den umgebenden Böschungen der geplanten Biogasanlage vorgesehen (s.<br />

GOP Maßnahmen). Die dazwischen liegenden Flächen werden mit einer Gras-Kräutermischung<br />

für Biotopflächen und Extensivrasen begrünt, so dass sich blütenreiche Saumstreifen<br />

entwickeln.<br />

1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Im Geltungsbereich sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt, so dass sich für<br />

dieses Schutzgut keine Auswirkungen ergeben. Daher werden auch keine Vermeidungs- und<br />

Verminderungsmaßnahmen notwendig.<br />

Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht gem. § 20 Abs.<br />

DSchG. Werden im Zuge der Baumaßnahmen Objekte gefunden, an deren Erhaltung aus<br />

wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches<br />

Interesse besteht, wird dies unverzüglich den zuständigen Behörden angezeigt. Das weitere<br />

Vorgehen wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt.<br />

1.8 Summen- und Wechselwirkungen<br />

Zusammenhänge in Form von Wechselwirkungen können sich durch Vermeidungs- und<br />

Kompensationsmaßnahmen ergeben, die sich neben dem beabsichtigten, günstigen Effekt für<br />

ein Schutzgut störend oder beeinträchtigend für ein anderes Schutzgut auswirken.<br />

Dieser Umstand wurde bei der Planung der für das Vorhaben notwendigen Maßnahmen<br />

berücksichtigt.<br />

Die für das Plangebiet vorgesehenen Gehölzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen führen zu<br />

einer Aufwertung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, zu einer Einbindung des<br />

Vorhabens in die Landschaft und bewirken Entlastungen in den Schutzgütern Wasser und<br />

Boden.<br />

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1.9 Zusammenfassung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind zusammenfassend die vorgesehenen Vermeidungs- und<br />

Verminderungsmaßnahmen dargestellt:<br />

Tabelle 6: Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen<br />

Nr. Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahme Schutzgut Festsetzung<br />

V1 Als Außenbeleuchtung sind nur Natriumdampflampen mit nach Schutzgut Tiere<br />

unten gerichtetem Lichtkegel zulässig.<br />

und Pflanzen<br />

√<br />

V2 Unterirdische Verlegung von Kommunikations- und<br />

Schutzgut<br />

Niederspannungsleitungen.<br />

Landschaft<br />

√<br />

V3 Durchführung einer Tiefenlockerung nach Beendigung der Schutzgut Boden,<br />

Bauarbeiten in den verdichteten Bereichen.<br />

Wasser<br />

√<br />

V4 Minderung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Schutzgut<br />

Festsetzung von Pflanzgeboten im Geltungsbereich unter<br />

Landschaft<br />

Verwendung von Gebiets-heimischem und standortgerechtem<br />

√<br />

Pflanzmaterial im Übergangsbereich zur freien Landschaft.<br />

V5 Minderung der Beeinträchtigung der Insektenwelt durch Einsatz Schutzgut Tiere<br />

V6<br />

V7<br />

V8<br />

V9<br />

V10<br />

von Natriumdampflampen mit nach unten gerichtetem Lichtkegel.<br />

Vermeidung des Verlustes von Oberboden nach § 202 BauGB<br />

durch profilgerechten Abtrag, fachgerechte Zwischenlagerung und<br />

ordnungsgemäßen Widereinbau.<br />

Durch umsichtig ausgeführte Bauarbeiten können<br />

Abwassereinleitungen und Schadstoffemissionen sowie<br />

Bodenverdichtung und -veränderung vermindert werden.<br />

Die Baustraßen und Baustelleneinrichtung werden auf ein<br />

räumliches und zeitliches Mindestmaß reduziert. Durch eine<br />

kompakte Bauausführung werden Beeinträchtigungen durch den<br />

Baubetrieb auf einen möglichst geringen Umfang und Zeitraum<br />

beschränkt.<br />

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch verdichtete<br />

Bauweise (Beachtung der Bodenschutzklausel aus § 1a Abs. 2<br />

BauGB).<br />

Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem<br />

Material bestehen oder müssen eine entsprechende Beschichtung<br />

haben.<br />

und Pflanzen<br />

Schutzgut Boden<br />

Schutzgut Boden,<br />

Wasser<br />

alle Schutzgüter<br />

Schutzgut Boden<br />

Schutzgut Wasser<br />

V11 Vermeidung von Emissionen/Immissionen. Schutzgut<br />

Menschen, Klima<br />

und Luft, Boden,<br />

Wasser und<br />

Landschaft<br />

√<br />

√<br />

√<br />

√<br />

√<br />

√<br />

√<br />

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2 Ausgleichs- und Kompensationskonzept<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleiben folgende<br />

erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (Konflikte, s.<br />

Tab. 10), die nach § 21 NatSchG BW auszugleichen sind:<br />

Tabelle 7: Konflikte<br />

Konflikt Umweltauswirkung/ Konflikt Schutzgutfunktion Umfang in qm<br />

K1 Flächenversiegelung Schutzgut Boden 13.035 qm<br />

K2 Havariewall Schutzgut Boden 1.818 qm<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser werden nicht prognostiziert, da das<br />

anfallende Niederschlagswasser im Geltungsbereich verwertet wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Schutzgutes Landschaft kann durch Festsetzung von Pflanzgeboten vermieden<br />

werden. Es entsteht ein Defizit für das Schutzgut Boden, das auszugleichen ist. Der Eingriff in<br />

das Schutzgut Mensch unterliegt nicht der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, gleichwohl<br />

die Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahme auch dem Schutzgut Menschen dienen.<br />

Die Bilanzierung (Schutzgut Arten und Biotope sowie Boden) erfolgt gemäß Ökokonto-<br />

Verordnung – ÖKVO vom 19.12.2010. 15<br />

2.1 Planinterne Maßnahmen<br />

Die vorgeschriebenen Gestaltungsmaßnahmen (S. GOP Maßnahmen, G 1 – 3) dienen der<br />

landschaftlichen Einbindung der Vorhabens.<br />

Gestaltungsmaßnahme 1:<br />

Anlage von landschaftlichen Gehölzpflanzungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />

Um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden wird die Anlage mit Gehölzpflanzungen<br />

eingegrünt.<br />

Gestaltungsmaßnahme 2:<br />

Pflanzung von Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />

Um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden wird die Pflanzung von<br />

Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung festgesetzt. Die Arten werden auf die potentiell<br />

natürliche Vegetation abgestimmt.<br />

Gestaltungsmaßnahme 3:<br />

Einsaat der Zwischenbereiche (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />

Die Zwischenbereiche werden zu blütenreichen Saumstreifen entwickelt und mit RSM 8.1<br />

(autochthones/einheimisches Saatgut mit einem Kräuteranteil von mind. 70 %) eingesät.<br />

2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebietes („planextern“)<br />

Mit der Ausgleichsmaßnahme werden die Eingriffe in das Schutzgut Boden ausgeglichen, da<br />

ein erheblicher Maßnahmen-Überhang im Vergleich zum getätigten Eingriff in das Schutzgut<br />

Arten und Biotope (und damit zum Kompensationsbedarf) besteht (vgl. Kap. E<br />

„Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ in der Begründung).<br />

Auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 302 (Gesamtgröße Flurstück 56.676 qm), Gemarkung Sießen im<br />

Wald, wird der Kompensationsbedarf im Schutzgut Arten und Biotope und Boden ausgeglichen.<br />

Eine Fläche von 8.136 qm wird aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Acker<br />

genommen und zu extensiv genutzten Wirtschaftswiese bzw. in einer Breite von ca. 10m<br />

entlang der Weihung zu einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur entwickelt (siehe Plan<br />

Ausgleich).<br />

Die Maßnahme umfasst den sofortigen Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung<br />

sowie die Einsaat mit geeigneten Gras- Kräutermischungen (autochthones Saatgut mit einem<br />

Kräuteranteil von min. 70%).<br />

15<br />

Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die<br />

Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-<br />

Verordnung – ÖKVO). 19.12.10<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 19<br />

Die weitere Pflege des Grünlandes ist über eine zweischürige Mahd ab Mitte Juli<br />

sicherzustellen. Die Hochstaudenflur entlang der Weihung wird in mehrjährigem Abstand nach<br />

Bedarf gemäht.<br />

Tabelle 8: Ausgleichswert Biotope und Arten: planexterne Ausgleichsfläche<br />

Bestand Ausgleichsfläche<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Acker 37.11 8.136 qm 4 32.544<br />

Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 8.136 qm 32.544<br />

Planung Ausgleichsfläche<br />

Biotoptyp<br />

Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />

Wirtschaftswiese 33.41 6.418 qm 13 83.434<br />

Gewässerbegleit. Hochstaudenflur 35.42 1.718 qm 19 32.642<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 116.076<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + 83.532<br />

Im Schutzgut Arten und Biotope ergibt sich für die externe Ausgleichsfläche ein Überhang von<br />

83.532 Ökopunkten.<br />

Tabelle 9: Ausgleichswert Boden: planexterne Ausgleichsfläche<br />

Bestand Ausgleichsfläche<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

2 - 1 - 2 (mittel) 1,666 8.136 qm 6,66 54.186<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 54.186<br />

Planung Ausgleichsfläche<br />

Bewertungsklassen für die<br />

Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />

Bodenfunktionen<br />

3 - 2 - 3 (hoch) 2,666 8.136 qm 10,66 86.730<br />

Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 86.730<br />

Kompensationsüberschuss/ -defizit + 32.544<br />

Im Schutzgut Boden ergibt sich für die externe Ausgleichsfläche ein Überhang von 32.544<br />

Ökopunkten.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 20<br />

3 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Die bestehende Biogasanlage mit derzeit einem BHKW-Motor mit einer Leistung von 340 KW el<br />

soll erweitert werden. Die Erweiterungsflächen sind aufgrund der Verkehrsanbindung, des<br />

gewahrten Abstandes zur nächstgelegenen Wohnbebauung und der kompakten Entwicklung<br />

des Standorts angrenzend an die bestehende Anlage als günstig anzusehen.<br />

Daher wurden auf eine Prüfung alternativer Standorte verzichtet.<br />

4 Fazit<br />

Abschließend wird festgestellt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand nach Realisierung der<br />

Planung und der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung und<br />

Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt keine erheblichen nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen verbleiben.<br />

Die internen und externen Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen entsprechen den lokalen<br />

Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

Nach Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB in Verbindung mit § 21 NatSchG<br />

und der Erstellung des Konzeptes zur Grünordnung sind nach Realisierung der Maßnahmen<br />

alle erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts, die durch das Bauvorhaben<br />

entstehen, entweder vermieden, vermindert oder ausgeglichen. Das Landschaftsbild ist<br />

wiederhergestellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 21<br />

E<br />

AUSSAGEN ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ZUM<br />

MONITORING<br />

1 Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens<br />

Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der<br />

Umwelt gegeben. Dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot wird zum einen dadurch<br />

Rechnung getragen, dass für das Vorhaben Flächen ausgewählt wurden, deren Inanspruchnahme<br />

aus Sicht der meisten Schutzgüter keine bedeutsamen Beeinträchtigungen verursacht<br />

und der Standort bereits durch die bestehende Anlage vorbelastet ist. Zum anderen wurden im<br />

Rahmen der Planung Möglichkeiten zur Verminderung der Beeinträchtigungen so weit wie<br />

möglich berücksichtigt.<br />

So sind die Schutzgüter der Umwelt nur in geringem Umfang vom Vorhaben betroffen.<br />

Die verbleibenden Beeinträchtigungen in den jeweiligen Schutzgütern sind durch geeignete<br />

Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand verbleiben nach Realisierung des Vorhabens keine Risiken für<br />

die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind.<br />

2 Maßnahmen zur Überwachung / Monitoring<br />

Nach Bau und Fertigstellung einer Anlage beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der Anlagenbetreiber<br />

die Verpflichtung, die für den Betrieb der Anlage geltenden Anforderungen einzuhalten.<br />

Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung<br />

von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten:<br />

Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />

Pflege und Unterhaltung der Eingrünungsmaßnahmen auf Grundstück Fl. Nrn. 399,<br />

400, 401 und 403, Sießen im Wald,<br />

Pflege und Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstück Fl. Nr. 302,<br />

Gemarkung Sießen im Wald.<br />

Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert<br />

werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen,<br />

um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens<br />

„Energiehof Thanner“ zu erreichen.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 22<br />

F<br />

ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die Auswirkungen des Bebauungsplanes „Energiehof Thanner“ sind insgesamt durch die<br />

bisherige intensive landwirtschaftliche Nutzung der vorgesehenen Flächen und der<br />

Vermeidungsmaßnahmen von geringer bis mittlerer Erheblichkeit.<br />

Die dennoch zu erwartenden verbleibenden Umweltauswirkungen sind nachstehend<br />

schutzgutbezogen aufgeführt.<br />

1 Schutzgut Mensch<br />

Der Standort der Biogasanlage liegt östlich des Ortsteiles Hörenhausen, Gemeinde <strong>Schwendi</strong>,<br />

an dem öffentlichen Weg „Zellerbachweg“ und wird intensiv genutzt bzw. ist von der<br />

bestehenden Anlage bestanden. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in<br />

südwestlicher Richtung in rd. 165 m Entfernung.<br />

65 % der Fahrbewegungen zur Andienung der Anlage erfolgen derzeit durch den Teilort<br />

Hörenhausen, 20 % kommen von Norden auf dem Zellerbachweg und 15 % fahren die Anlage<br />

von Osten her über die Bergergasse an. Die Fahrten beschränken sich allerdings auf ca. 47<br />

Tage im Jahr. Insgesamt sind zur Anlieferung der Substrate sowie zum Abtransport der<br />

Gärreste ca. 1.122 Fahrten nötig. 16<br />

Die Fläche hat bezüglich einer Erholungsnutzung keine Bedeutung.<br />

Beauftragte Gutachten zur Schallimmission, Geruchsimmission sowie ein Konzept zur<br />

Verhinderung von Störfällen kommen einheitlich zu dem Ergebnis, dass für das Schutzgut<br />

Mensch keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

2 Schutzgut Arten und Biotope<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 21.908 qm und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt<br />

(Ackerstatus) bzw. ist von der bestehenden Biogasanlage bestanden (vgl. GOP<br />

Bestandsaufnahme). Südlich des Geltungsbereiches befindet sich das nach §32 NatSchG<br />

geschützte als Feldgehölz und Feldgehölze amtlich kartierte Biotop 177264260113<br />

„Feldgehölze am Ortsrand, östlich Hörenhausen“. Für das Schutzgut Arten und Biotope sind<br />

aufgrund des Ackerstatus der Fläche und der intensiven Nutzung durch die bestehende Anlage<br />

Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten. Ein vollständiger Ausgleich der<br />

Eingriffe ins Schutzgut Arten und Biotope ist innerhalb des Gebietes möglich.<br />

3 Schutzgut Boden<br />

Durch das Vorhaben werden insgesamt 13.035 qm mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8<br />

versiegelt. 1.818 qm werden durch die Anlage eines Havariewalles beeinträchtigt.<br />

Die belebte Oberbodenschicht sowie sämtliche anderen Bodenfunktionen (mittlere bis hohe<br />

hohe Bedeutung) gehen an diesen Stellen verloren bzw. werden beeinträchtigt.<br />

Es ergibt sich ein Defizit von 140.785 Ökopunkten.<br />

4 Schutzgut Wasser<br />

Im Plangebiet sind keine Wasserschutzgebiete bekannt bzw. das Planungsgebiet liegt nicht<br />

innerhalb eines Wasserschutzgebietes.<br />

Dem Schutzgut Wasser wird im Hinblick auf die Flächenbewertung eine mittlere Wertigkeit<br />

zugeordnet. 17<br />

Das Vorhaben führt zum Verlust des Rückhaltevermögens der Flächen sowie zur Reduzierung<br />

der Grundwasserneubildungsrate durch eine mögliche Neuversiegelung von 13.035 qm.<br />

Aufgrund der Versiegelung von Flächen tritt bei Regenereignissen eine kurzzeitig erhöhte<br />

Ableitung von Oberflächenwasser auf. Das abfließende Wasser steht für die<br />

Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht mehr zur Verfügung.<br />

Das Entwässerungskonzept für Flachsilos, der Fahrbahnen und der Wege ist in den<br />

Bauvorlageplänen dargestellt. 4<br />

Für das Schutzgut Wasser ist insgesamt eine geringe Beeinträchtigung zu erwarten.<br />

16<br />

NQ-Anlagentechnik GmbH, H.-J. Drexler, H. (08.02.2013): NQ-Anlagenauslegung. Investition in eine Biogasanlage.<br />

Auslegung: Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage 630 kWel. Firma: Energiehof Thanner GmbH & Co. <strong>KG</strong><br />

17 KÜPFER, C. (2010) : Empfehlung für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“<br />

sowie „Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 23<br />

5 Schutzgut Klima und Luft<br />

Das Schutzgut Klima wird aufgrund der teilweise bestehenden Bebauung in einer mittleren<br />

Wertigkeit eingestuft:<br />

An der Biogasanlage wird durch Flächenversiegelung sowie die Anlage eines Havariewalles<br />

eine Gesamtfläche von 14.853 qm in Anspruch genommen, die aufgrund der Vorbelastung<br />

durch die bestehende Bebauung aus Sicht der Schutzgüter Klima und Luft eine mittlere<br />

Funktion wahrnimmt<br />

Ein Immissionsschutzgutachten wurde beauftragt und wird derzeit angefertigt.<br />

Das bestehende offene Gärrestelager entfällt mit der geplanten Anlagenerweiterung durch die<br />

gasdichte Abdeckung.<br />

6 Schutzgut Landschaft<br />

Die für das Vorhaben in Anspruch genommenen, ebenen Flächen weisen keinerlei landschaftstypische<br />

und landschaftsprägende Elemente auf. Der gesamte Geltungsbereich wird als gering<br />

bedeutsam eingestuft, da wenig bis gar keine gliedernden Elemente und keine Strukturen zur<br />

Erholungsnutzung vorhanden sind sowie eine Vorbelastung durch die bestehende Anlage<br />

vorliegt.<br />

Der Standorte ist durch die bestehende landwirtschaftliche Anlage bereits vorbelastet .<br />

Die Lage des Plangebietes vermindert zudem die Einsehbarkeit erheblich. Für das Schutzgut<br />

Landschaft daher sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Für das vom Vorhaben „Energiehof Thanner“ direkt betroffen Grundstück sind keine Bau- oder<br />

Bodendenkmale bekannt.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx


AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />

<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />

BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />

FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />

JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />

GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />

TEXTLICHE<br />

FESTSETZUNGEN<br />

VORENTWURF VOM 25.02.2013<br />

ENTWURF VOM 10.06.2013<br />

ANLAGENPLANER:<br />

NQ-Anlagentechnik GmbH<br />

Pflegweg 13<br />

86733 Alerheim-Rudelstetten<br />

VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

Telefon 0 73 62/92 05-17<br />

E-Mail info@godts.de<br />

Bearb. Dipl.-Ing. J. Godts<br />

und Dipl.-Biogeogr. J. Heyer


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 2<br />

A<br />

PRÄAMBEL<br />

Nach den § 10, 12 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. Fassung 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414),<br />

zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBI. I S. 1818) i. V. m. Art. 74<br />

der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) und § 4 der Gemeindeordnung für<br />

Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> in<br />

öffentlicher Sitzung am 25.02.2013 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof<br />

Thanner“ als Satzung beschlossen.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

a) § 9 Abs. 1 und 7 und § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004<br />

(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />

1509).<br />

b) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bek. vom 23.01.1990, zul. geänd. durch<br />

Art. 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466).<br />

c) Planzeichenverordnung ((PlanZV), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne<br />

und die Darstellung des Planinhalts vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

d) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) i. d. F. der Bek. vom 5. März 2010<br />

(GBl. Nr. 7 vom 20.4.2010 S. 357), letzte berücksichtigte Änderung: §§ 3, 46 und 73 geändert<br />

durch Artikel 70 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 73)<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 3<br />

Textliche Festsetzungen<br />

In Ergänzung der Planzeichnung wird nachfolgendes festgesetzt:<br />

B<br />

PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)<br />

1 Geltungsbereich<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ setzt die Grenzen seines<br />

räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 (7) BauGB) und erstreckt sich auf die Fl.-Nrn. 399, 400,<br />

401, 403, jeweils Gemarkung Sießen im Wald, Gemeinde <strong>Schwendi</strong>.<br />

2 Art der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§1 - 11 BauNVO)<br />

2.1 Sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage“<br />

Gemäß § 11 BauNVO<br />

§ 11 Sonstige Sondergebiete<br />

(1) Als sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die<br />

sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden.<br />

(2) Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung<br />

darzustellen und festzusetzen. Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in<br />

Betracht: Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung<br />

erneuerbarer Energien dienen. Zulässig ist eine:<br />

Biogasanlage mit einer installierten Feuerungswärmeleistung von<br />

insgesamt 1,7 MW.<br />

für die Gasverwertung und Abwärmenutzung erforderliche Nebeneinrichtungen<br />

wie z.B. Blockheizkraftwerke, Gasreinigungs- und Aufbereitungsanlagen<br />

Fahrsilos<br />

Behälter (z.B. Vor-/ Sickersaftgrube, Fermenter, Nachgärer, Gärrestelager,<br />

Güllelager)<br />

Faßbefüllstation<br />

Sonstige Betriebsgebäude (z. B Maschinenhaus und –unterstand, Garage,<br />

Technikraum, Pumpenraum)<br />

Havariewall<br />

(3) Sonstige Zweckbestimmungen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen.<br />

2.2 .<br />

Der Grünordnungsplan Teil Maßnahmen und Ausgleich sind rechtsverbindliche Bestandteile<br />

des Bebauungsplanes.<br />

3 Maß der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21 BauNVO)<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8.<br />

3.1 Höhe der baulichen Anlagen<br />

(§ 16 Abs. 3 BauNVO)<br />

Gebäude: Die Wandhöhe beträgt bei Betriebsgebäuden/Hallen maximal 7,5 m, gemessen bei<br />

geneigten Dächern an der traufseitigen Außenkante der Außenwand als Abstand zwischen<br />

Oberkante geplantem Gelände (bergseits) und dem Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut<br />

oder bis zum oberen Abschluss der Wand.<br />

Fahrsilos/Stützwand: Die maximale Wandhöhe der Silos bzw. der Stützwand für Havarieschutz<br />

beträgt 4,0 m, gemessen an dem geplanten Gelände (bergseits).<br />

Behälter: Fermenter, Endlager, Nachgärer, Gärrestelager<br />

Die max. Wandhöhe beträgt 8 m, gemessen an dem geplanten Gelände (bergseits).<br />

Allgemein: Auf die Höhenvorgaben in den beigefügten Ansichten und Schnitten wird verwiesen.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 4<br />

4 Bauweise, Baugrenzen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />

Gebäudelängen über 50 m sind zulässig. Die Abstandregelungen der LBO werden<br />

übernommen.<br />

Fahrsilos sind in einer Gesamtlänge von max. 100 m zulässig.<br />

Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen sind nur auf der Sondergebietsfläche<br />

zulässig.<br />

5 Ein- und Ausfahrt<br />

Das Sondergebiet wird über den öffentlichen Wirtschaftsweg Zellerbachweg (im Westen) und<br />

die öffentliche Straße Bergergasse (im Süden) erschlossen.<br />

Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass<br />

kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />

6 Grünflächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />

Im Planteil sind die privaten Grünflächen und ihre Nutzung festgesetzt.<br />

7 Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

Schutz des Grundwassers<br />

Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem Material bestehen oder<br />

müssen eine entsprechende Beschichtung haben.<br />

Außenbeleuchtung<br />

Als Außenbeleuchtung sind energiesparende Lampen zu verwenden.<br />

Interne Kompensationsmaßnahmen<br />

Die privaten Grünflächen werden vollständig als Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut<br />

„Arten und Biotope“ herangezogen.<br />

8 Pflanzgebote<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)<br />

Auf die Verwendung von autochthonem Pflanzgut ist zu achten.<br />

Das Nachbarrecht ist bezüglich der erforderlichen Grenzabstände in allen Fällen zu beachten.<br />

Bei Gehölzpflanzungen in der Nähe von Bauwerken, Leitungen und Belägen sind<br />

gegebenenfalls Schutzmaßnahmen für die Bauwerke (z.B. Regenrückhaltebecken,<br />

Havariewall), Leitungen und Beläge erforderlich. Die gesetzlich festgelegten Grenzabstände<br />

sind einzuhalten. Die Bepflanzung darf die Funktionsfähigkeit der Bauwerke nicht<br />

beeinträchtigen.<br />

8.1 G1 - Pflanzgebot für flächige Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche<br />

Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfeststellung mit Bindungen zum Anpflanzen von<br />

Gehölzgruppen festgesetzt. Die Bepflanzungen sind mit Pflanzen aus der Artenliste anzulegen.<br />

Artenliste:<br />

Sträucher, zweimal verpflanzt (2xv), 60-100 cm hoch.<br />

Cornus sanguinea Hartriegel<br />

Corylus avellana Haselnuss<br />

Euonymus europaea Pfaffenhütchen<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Prunus spinosa Schlehdorn<br />

Rosa arvensis<br />

Feld-Rose<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 5<br />

Sambucus nigra Schwarzer Holunder<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

sowie einheimisches Strauchbeerenobst.<br />

8.2 G2 - Pflanzgebot für Laubbaumhochstämme auf der privaten Grünfläche<br />

Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfeststellung mit Bindungen zum Anpflanzen von<br />

einheimischen Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung festgesetzt. Die Bepflanzungen sind<br />

mit Pflanzen aus der Artenliste anzulegen.<br />

Artenliste:<br />

Bäume 1. Ordnung, Hochstamm (H), dreimal verpflanzt (3xv), Stammumfang 12 – 14 cm<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />

Fagus sylvatica Rot-Buche<br />

Quercus robur<br />

Stiel-Eiche<br />

Tilia cordata<br />

Winter-Linde<br />

Bäume 2. Ordnung, Hochstamm (H), dreimal verpflanzt (3xv), Stammumfang 10 – 12 cm<br />

Acer campestre Feld-Ahorn<br />

Betula pendula Sand-Birke<br />

Carpinus betulus Gemeine Hainbuche<br />

Prunus avium<br />

Vogel-Kirsche<br />

8.3 G3 – Einsaat der Zwischenbereiche auf der privaten Grünfläche<br />

Die nicht bepflanzten Grünflächen und Zwischenbereiche sind mit RSM 8.1 (artenreiches<br />

Extensivgrünland, autochthones/einheimisches Saatgut mit einem Kräuteranteil von mind. 70%)<br />

zu begrünen.<br />

8.4 Zeitpunkt der Pflanzungen<br />

Eine Vegetationsperiode nach Beginn des jeweiligen Bauabschnittes muss die Begrünung<br />

abgeschlossen sein.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 6<br />

9 Naturschutzrechtliche Zuordnung von Flächen und/oder<br />

Maßnahmen im Sinne des § 1a (3) BauGB an anderer Stelle<br />

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/ -<br />

maßnahme auf einer Teilfläche der Flurnummer 302, Gemarkung Sießen im Wald, zugeordnet.<br />

Der Vorhabenträger ist Verfügungsberechtigter der benötigten Ausgleichsfläche.<br />

Dieses Grundstück wird den Eingriffsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans als<br />

Ausgleichsmaßnahme zugeordnet (siehe Grünordnungsplan „Ausgleich“).<br />

9.1 Ausgleichsmaßnahme<br />

Die Ausgleichsflächen (8.136 qm) für das Baugebiet werden durch grünordnerische<br />

Festsetzungen auf Fl.-Nr. 302, Gemarkung Sießen im Wald, aufgewertet bzw. ausgeglichen.<br />

Auf Fl.-Nr. 302 werden 8.136 qm aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Acker)<br />

genommen und zu einer extensiv bewirtschafteten Wiese bzw. gewässerbegleitender<br />

Hochstaudenflur entwickelt (siehe Grünordnungsplan „Ausgleich“).<br />

Folgende Maßnahmen werden auf dem Flurstück festgelegt:<br />

Sofortiger Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung.<br />

Einsaat mit RSM 8.1 für die zwei Biotoptypen (autochthones Saatgut mit einem<br />

Kräuteranteil von min. 70%).<br />

In den ersten Jahren sind in Abhängigkeit des Aufwuchses zur Aushagerung mehr als<br />

zwei Schnitte notwendig.<br />

Die weitere Pflege der Wirtschaftswiese ist über eine ein- bis zweischürige Mahd ab<br />

<br />

Anfang Juli sicherzustellen (Schnitthöhe 5-10 cm).<br />

Die Hochstaudenflur entlang des Grabens wird in mehrjährigem Abstand nach Bedarf<br />

gemäht.<br />

Entwicklungsziel: Extensiv genutzte Wirtschaftswiese mit gewässerbegleitender<br />

Hochstaudenflur.<br />

In dem der Begründung beiliegenden Plan „Ausgleich “ sind die Maßnahmenflächen als Fläche<br />

für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt.<br />

9.2 Umsetzung und dingliche Sicherung<br />

Die extensiven Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Pflanzmaßnahmen sind unter<br />

Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen.<br />

Mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausführungsplanung ist unmittelbar nach<br />

Beginn des Bebauungsplan-Verfahrens zu beginnen.<br />

5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.<br />

Die Sicherung der Ausgleichsfläche und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu<br />

Lasten des Vorhabenträgers und sind damit dinglich zu sichern.<br />

10 Immissionsschutz<br />

Bezüglich Geruchsemissionen ist die Richtlinie GIRL einzuhalten.<br />

Bezüglich Lärmemissionen ist die TA Lärm bzw. die DIN 18005 und die 16. BImSchV<br />

einzuhalten.<br />

Ggf. sind weitergehende Gutachten erforderlich.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 7<br />

C<br />

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

(§ 74 LBO BW)<br />

1 Gestaltung der baulichen Anlagen und Freiflächen<br />

(§ 74 (1) LBO BW)<br />

1.1 Gestaltung der Dächer<br />

(§ 74 (1) Nr. 1 LBO BW)<br />

Im Sondergebiet sind für die Betriebsgebäude Satteldächer von 7° bis 30° bzw. asymmetrische<br />

Satteldächer im Verhältnis ein Drittel – zwei Drittel von 12° bis 35°, Pultdächer von 7° bis 15°<br />

sowie Flachdächer zulässig.<br />

Reflektierende Materialen dürfen nicht verwendet werden.<br />

Bei den Behältern sind Viertelkugel, Zeltdächer (Luftdach bis 40°) sowie Flachdächer zulässig.<br />

Die Folienhaube kann eine Höhe von bis zu 8,5 m erreichen, gemessen ab dem Schnittpunkt<br />

Außenkante der Außenwand mit der Oberkante Dachkonstruktion.<br />

Die Dächer sollen die Farbe Staubgrau (RAL 7037) erhalten.<br />

Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem Material bestehen oder<br />

müssen eine entsprechende Beschichtung haben.<br />

1.2 Gestaltung der Gebäude<br />

(§ 74 (1) Nr. 1 LBO BW)<br />

Auffallend gemusterter Putz ist unzulässig. Zur Gliederung der Baukörper sind helles<br />

Sichtmauerwerk und Sichtbeton bis zu 1/3 der Fassadenfläche zugelassen.<br />

Die Farbgebung der Trapezbleche der Fermenter ist in Reseda-Grün (RAL 6011) auszuführen.<br />

Baustoffe und Anstriche in grellen Farben und/oder reflektierende Materialien sind an Gebäudeund<br />

Siloaußenflächen unzulässig.<br />

1.3 Werbeanlagen<br />

(§ 74 (1) Nr. 2 LBO BW)<br />

Werbeanlagen dürfen nicht oberhalb der Traufe angebracht werden.<br />

Unzulässig sind Anlagen mit bewegtem Licht.<br />

Es darf nur für standortbezogene Leistung geworben werden.<br />

1.4 Einfriedungen<br />

(§ 74 (1) Nr. 3 LBO BW)<br />

Einfriedungen sind nur innerhalb der Flächen „Sonstiges Sondergebiet - Biogasanlage“ in Form<br />

von Maschendraht - oder Stahlgitterzäunen bis max. 2,0 m Höhe ohne Sockel zulässig.<br />

Zur Durchlässigkeit von Kleintieren ist mit der Einzäunung eine Bodenfreiheit von 15 cm<br />

einzuhalten. Innerhalb der Grünflächen sind keine Einfriedungen erlaubt.<br />

1.5 Aufschüttungen und Abgrabungen<br />

(§ 74 (1) Nr. 3 LBO BW)<br />

Ausnahmsweise sind Veränderungen des natürlichen Geländeverlaufs (Auf- und Abtragungen)<br />

bis 4,0 m zulässig, in den Antragsunterlagen darzustellen und nur im Einvernehmen mit der<br />

Gemeinde <strong>Schwendi</strong> und dem Landratsamt Biberach vorzunehmen.<br />

Entlang den Grundstücksgrenzen ist ein höhengleicher Geländeübergang zwingend<br />

herzustellen.<br />

2 Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig nach § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO BW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den<br />

bauordnungsrechtlichen Festsetzungen von § 74 LBO BW zuwiderhandelt.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 8<br />

D<br />

HINWEISE<br />

1 Altlasten<br />

Wird bei Aushubarbeiten Material angetroffen, das nach Aussehen, Farbe und Geruch nicht<br />

natürlichem Material entspricht, so ist dieses unverzüglich bei den zuständigen Behörden<br />

anzuzeigen.<br />

2 Bodenschutz<br />

Mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) § 12, in Verbindung mit der<br />

DIN 19 731 bestehen Normen, die den Umgang mit kulturfähigem Boden regeln. Im Zuge der<br />

weiteren Planung und Ausführung werden folgende Hinweise zum Schutz des Bodens<br />

beachtet:<br />

Sicherung und Lagerung von Boden: Die Sicherung von Böden erfolgt möglichst nur bei<br />

trockenen bis schwach feuchten Bodenverhältnissen. Kulturfähiger Boden wird mittels<br />

bodenschonender Verfahren gesichert und in Mieten gelagert.<br />

Rückbau bauzeitlich beanspruchter Flächen: Von bauzeitlich beanspruchten Flächen<br />

werden ortsfremde Materialien entfernt. Verdichtungen des Unterbodens werden gelockert,<br />

um die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes zu gewährleisten. Der Oberboden wird<br />

möglichst am gleichen Standort sowie im Regelfall in der ursprünglichen Mächtigkeit wieder<br />

aufgetragen.<br />

Anfallender Erdaushub ist zum Bau der Havariewälle zu nutzen. Darüber Hinaus anfallendes<br />

Aushubmaterial (Ober- und Unterboden) soll möglichst im Plangebiet verbleiben.<br />

3 Brandschutz<br />

Die Feuerwehrzufahrt, ausreichende Rettungswege und die Löschwasserversorgung sind<br />

sicherzustellen.<br />

Anforderungen an die Zufahrten und Aufstellflächen richten sich nach der Verwaltungsvorschrift<br />

des Innenministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücke (VwV-<br />

Feuerwehrflächen) vom 11.08.1988 (GABl. S. 653), zul. geänd. und neu bekannt gemacht am<br />

10.12.2004 (GABl. 2005 S. 10)<br />

4 Denkmalschutz<br />

Auf § 20 DschG (Denkmalschutzgesetz Baden Württemberg) wird hingewiesen.<br />

Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist,<br />

dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen<br />

Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde<br />

oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten<br />

Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die<br />

Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtung<br />

besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und<br />

die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.<br />

5 Grundwasser<br />

Bei den Parzellen kann anstehendes Grundwasser nicht ausgeschlossen werden, so dass je<br />

nach Höhenlage der künftigen Baukörper gegebenenfalls im Kellerbereich entsprechend<br />

bauliche Vorkehrungen zu treffen sind (z.B. wasserdichte Wanne, etc).<br />

6 Lufthygiene<br />

Beim Betrieb der Biogasanlage sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die<br />

Auflagen des Genehmigungsbescheides bzw. behördliche Anordnungen zur Vermeidung von<br />

Geruchsbelästigungen zu erfüllen.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 9<br />

7 Wasserwirtschaftliche Belange<br />

Durch die Vorlage eines Entwässerungsplanes M 1:500 bzw. 1:250, der sowohl die<br />

bestehenden als auch die geplanten Entwässerungseinrichtungen enthält, ist im Rahmen des<br />

Bauantrages aufzuzeigen, wie die anfallenden Gärsäfte sowie die verschmutzten und die<br />

unverschmutzten Niederschlagwässer aus dem gesamten Biogasanlagengelände<br />

(einschließlich der Fahrsilos) abgeleitet werden.<br />

Die Bodeneinläufe und Ableitungsrohre sind hydraulisch auf ein Starkregenereignis gemäß DIN<br />

1986 (mind. 300 l/s.ha) zu bemessen.<br />

Plätze, auf denen Gülle, ausgefaultes Substrat oder biogene Stoffe umgeschlagen werden, sind<br />

straßenbaumäßig, wasserundurchlässig zu befestigen. Das auf diesen Flächen anfallende<br />

verunreinigte Niederschlagswasser ist bei der Bemessung der Vorgrube bzw. des Endlagers zu<br />

berücksichtigen. Die erforderlichen Sammel- und Pumpschächte sind so groß zu bemessen,<br />

dass sie bei Starkregen (5-jährlicher 72-Stunden-Regen = ca. 80 mm) nicht überlaufen.<br />

Für die Lagerung des ausgefaulten Substrats und des verunreinigten Niederschlagswassers ist<br />

eine Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten nachzuweisen.<br />

Im Falle einer Beeinträchtigung bzw. Beseitigung von Sammler und Drainagen ist eine<br />

ordnungsgemäße Ableitung sicherzustellen.<br />

Die Biogasanlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erstellen. Hierbei<br />

ist das Merkblatt "Wasserwirtschaftliche Anforderungen an landwirtschaftliche Biogasanlagen"<br />

des Umweltministeriums Baden-Württemberg zugrunde zu legen.<br />

Vor Inbetriebnahme sind die Behälter und alle Anlagenteile bei offener Baugrube auf ihre<br />

Dichtheit zu prüfen. Die Prüfung sowie die ordnungsgemäße Ausführung der<br />

Sicherheitseinrichtungen ist von der bauausführenden Fachfirma zu protokollieren. Ein<br />

Sachverständiger nach § 22 VAwS hat die ordnungsgemäße Ausführung der Anlage und aller<br />

Anlagenteile zu bestätigen.<br />

Leckageerkennungseinrichtungen sind mindestens monatlich zu prüfen. Weitere Prüfungen und<br />

die Dokumentation der Prüfung sind entsprechend der Ziffer 6.2 des Merkblattes „Güllle-<br />

Festmist-Jauche-Gärsaft“ durchzuführen. Danach ist mindestens einmal jährlich die Dichtheit<br />

der Behälter, Rohrleitungen und Armaturen sowie die Funktionsfähigkeit der Kontrolleinrichtung<br />

zu überprüfen.<br />

Die Ergebnisse der Kontrollen sind schriftlich festzuhalten und auf Verlangen der<br />

Genehmigungsbehörde vorzulegen.<br />

Zum Schutz der Vorfluter bei Auslaufen von Gülle und Gärresten im Störfall ist in den<br />

Havariewall in unmittelbarer Nähe zum wasserführenden Graben auf Flst. 405/1 ein Lehmkern<br />

einzubauen.<br />

Die Betriebseinfahrt vom Wegflurstück 405/1 ist technisch so zu gestalten, dass ein Überlaufen<br />

von Gülle und Gärresten zum wasserführenden Graben ebenso wenig möglich ist.<br />

8 Kabeltrassen<br />

Kabeltrassen sind beidseitig auf einer Breite von je 2,5 m von Baumpflanzungen frei zu halten.<br />

9 Kommission für Anlagensicherheit (KAS)<br />

Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Biogasanlage ist der Leitfaden „KAS-18“ der<br />

Kommission für Anlagensicherheit mit „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen<br />

nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung<br />

― Umsetzung § 50 BImSchG, erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Leitfadens<br />

SFK/TAA-GS-1“, einzuhalten.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 10<br />

10 Lagerung<br />

Zur Minimierung der Methanemissionen sind ausreichend bemessene Gärresteendlager am<br />

Standort der Anlage gasdicht auszuführen. Die genaue Bemessung dieser gasdichten<br />

Endlager, die sich derzeit aus den Anforderungen der VDI 3475 Blatt 4 ergibt, wird im Zuge der<br />

Genehmigungsverfahren für die Biogasanlage festgelegt.<br />

AUFGESTELLT/AUSGEFERTIGT:<br />

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Bebauungsplanes mit seinen Festsetzungen durch<br />

Zeichnung, Farbe, Schrift und Text mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderats<br />

übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften<br />

beachtet wurden.<br />

<strong>Schwendi</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Günther Karremann, Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 11<br />

E<br />

VERFAHRENSVERMERKE<br />

1 Aufstellungsbeschluss<br />

Die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) in der öffentlichen<br />

Sitzung vom 25.02.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am . . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />

2 Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und ihnen in der Zeit vom 12.04.2013<br />

bis einschließlich 13.05.2013 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

Ort und Zeit der Auslegung wurde am . . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />

3 Vorgezogene Behördenbeteiligung<br />

Die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.03.2013 bis einschließlich 03.05.2013<br />

durchgeführt.<br />

4 Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat am 10.06.2013 den Vorentwurf sowie die Begründung dieses<br />

Bebauungsplanes in der Fassung vom 10.06.2013 gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB beschlossen.<br />

5 Auslegung (Offenlegung)<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 10.06.2013 wurde mit textlichen<br />

Festsetzungen und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis<br />

einschließlich . . . . . . . . . . zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.<br />

Ort und Zeit der Auslegung wurde am . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht und darauf<br />

hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.<br />

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die zum Auslegungszeitpunkt vorliegenden umwelt–<br />

bezogenen Informationen wurden mit ausgelegt.<br />

6 Durchführungsvertrag<br />

Der Durchführungsvertrag wurde am . . . . . . . . . . von den Vertragspartnern unterzeichnet.<br />

7 Satzungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F.v . . . . . . . . . . nach<br />

Prüfung der Bedenken und Anregungen zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in seiner<br />

Sitzung am . . . . . . . . . . als Satzung gem. § 10, Abs.1 BauGB beschlossen. Die Begründung<br />

wurde übernommen.<br />

<strong>Schwendi</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Günther Karremann, Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 12<br />

8 Genehmigung<br />

Das Landratsamt Biberach hat den Bebauungsplan mit Bescheid Nr. . . . . . . . . . . . vom . . . . . . .<br />

. . . . gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt<br />

Biberach, den . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Dr. Heiko Schmidt, Landrat<br />

(Siegel)<br />

9 In-Kraft-Treten<br />

Die Genehmigung wurde am . . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214<br />

und 215 BauGB wurde hingewiesen<br />

Der Bebauungsplan mit textliche Festsetzungen und Begründung sowie zusammenfassende<br />

Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird seit diesem Tage zu den üblichen Dienststunden im . .<br />

. . . . . . . . . , Zimmer . . . . . . . . . . . , zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen<br />

Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

<strong>Schwendi</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Günther Karremann, Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx


1<br />

Wasser<br />

Achse<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Achse<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster Achse<br />

Eingang<br />

Pflaster<br />

Eingang<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Achse<br />

Achse<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Achse<br />

Pflaster<br />

Achse<br />

Pflaster<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Pflaster<br />

Eingang<br />

Eingang<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Einfahrt<br />

Achse<br />

d

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