ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
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AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />
<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />
BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />
FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />
JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />
GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />
VORENTWURF VOM 25.02.2013<br />
ENTWURF VOM 10.06.2013<br />
ANLAGENPLANER:<br />
NQ-Anlagentechnik GmbH<br />
Pflegweg 13<br />
86733 Alerheim-Rudelstetten<br />
VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
Telefon 0 73 62/92 05-17<br />
E-Mail<br />
Bearb.<br />
info@godts.de<br />
Dipl.-Ing. J. Godts<br />
Dipl.-Biogeogr. J. Heyer<br />
B.Sc. B. Herz
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />
<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />
BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />
FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />
JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />
GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />
BEGRÜNDUNG<br />
VORENTWURF VOM 25.02.2013<br />
ENTWURF VOM 10.06.2013<br />
ANLAGENPLANER:<br />
NQ-Anlagentechnik GmbH<br />
Pflegweg 13<br />
86733 Alerheim-Rudelstetten<br />
VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
Telefon 0 73 62/92 05-17<br />
E-Mail<br />
Bearb.<br />
info@godts.de<br />
Dipl.-Ing. J. Godts<br />
Dipl.-Biogeogr. J. Heyer<br />
B.Sc. B. Herz
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 2<br />
A<br />
PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />
1 Aufstellungsbeschluss<br />
Die Anfrage des Vorhabenträgers möchte der Gemeinderat im Rahmen eines vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes behandeln.<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am . . . . . . . . .<br />
gefasst. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde, alle sich aus der<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes ergebenden Kosten und Aufwendungen zu übernehmen.<br />
Weitere Vereinbarungen werden in einem Durchführungsvertrag festgehalten.<br />
2 Erfordernis der Planaufstellung<br />
Für die Flurstücke Nr. 399, 400, 401, 403, Gemarkung Sießen im Wald, wurde bei der<br />
Gemeinde <strong>Schwendi</strong> eine Anfrage zur Errichtung bzw. Erweiterung einer Biogasanlage mit<br />
einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 1,7 MW gestellt.<br />
Antragsteller sind Hr. Thanner und Hr. Wohlaib von der Firma Energiehof Thanner GmbH &<br />
Co.<strong>KG</strong>, Biberacher Str. 38, 88444 Ummendorf, nachfolgend Vorhabenträger genannt.<br />
3 Planungsrechtliche Situation<br />
Das Planungsgebiet der Biogasanlage ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong> / Wain als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. 1<br />
Mit den vorgesehenen Festsetzungen im gesamten Plangebiet, eines „sonstigen Sondergebiet -<br />
Biogasanlage“ (SO BIOG), kann der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des<br />
wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Es ist daher vorgesehen, eine Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für alle Teilbereiche<br />
durchzuführen.<br />
4 Umweltprüfung<br />
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S. Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1<br />
Satz 1 UVPG 2 , da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 10 MW<br />
beträgt. Daher ist eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen (§ 3 c UVPG).<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB 3 ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und<br />
bewertet werden. Die Grundlagen hierzu sind im Umweltbericht erarbeitet.<br />
1<br />
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHWENDI / WAIN (2010): Flächennutzungsplan 2010. Verfasser: LB BW<br />
Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart.<br />
2 GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010<br />
3 BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung vom 23.09.20047<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 3<br />
B<br />
LAGE, GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES BAUGEBIETES<br />
1 Lage<br />
Das Bebauungsplangebiet liegt nordöstlich des Ortsteiles Hörenhausen, Gemeinde <strong>Schwendi</strong>,<br />
und wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:<br />
• Im Norden Fl.-Nr. 404 (landwirtschaftlich genutzte Fläche)<br />
• Im Osten Fl.-Nr. 418/1 (Wirtschaftsweg )<br />
• Im Süden Fl.-Nr. 419 (öffentliche Straße „Bergergasse“)<br />
• Im Westen Fl.-Nrn. 402 (landwirtschaftlich genutzte Fläche, Fahrsiloanlage) und 405/1<br />
(Wirtschaftsweg „Zellerbachweg“)<br />
jeweils Gemarkung Sießen im Wald.<br />
2 Größe<br />
Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt 21.908 qm.<br />
3 Beschaffenheit, Baugrund<br />
Die Fläche ist größtenteils von der bereits bestehenden Biogasanlage belegt. Die angrenzende<br />
Teilfläche, auf welcher der Neubau der Behälter und des Havariewalles geplant ist, wird<br />
landwirtschaftlich als Acker genutzt.<br />
Das Gelände ist im nördlichen Teil ca. 9,6 % nach Westen geneigt, im südlichen Teil ca. 12 %<br />
nach Nordwesten.<br />
Für gefahrenverdächtige Altablagerungen liegen im gesamten Geltungsbereich keine Hinweise<br />
vor. Eine Baugrunduntersuchung wurde im Jahr 2006 durchgeführt 4 . Weitere Beschreibungen<br />
erfolgen im Umweltbericht.<br />
4 BAUGRUNDSÜD (09.02.2006): Geotechnisches Gutachten. Neubau Biogasanlage Thanner – Hörenhausen.<br />
Bearbeitung: Merkt, K., Schweikert, O.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 4<br />
C<br />
GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG<br />
1 Art der baulichen Nutzung<br />
Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als „sonstiges<br />
Sondergebiet - Biogasanlage“ ausgewiesen. Hier ist eine Biogasanlage mit einer<br />
Feuerungswärmeleistung von 1,7 MW vorgesehen.<br />
Die Planung des Vorhabenträgers wurde im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.<br />
2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung entspricht bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 dem<br />
Höchstwert der BauNVO.<br />
Die Festsetzung von maximalen Wandhöhen ermöglicht noch einen guten Übergang zur freien<br />
Landschaft.<br />
3 Planstatistik<br />
Insgesamt<br />
Nettobauland + Verkehrsflächen 13.573 qm 62%<br />
sonstiges Sondergebiet, Biogasanlage 13.573 qm 100%<br />
total 13.573 qm 100%<br />
Grünflächen 8.335 qm 38%<br />
private Grünflächen " Eingrünung " 3.065 qm 37%<br />
Fläche für die Landwirtschaft 5.270 qm 63%<br />
total 8.335 qm 100%<br />
Gesamtfläche Geltungsbereich 21.908 qm 100%<br />
D<br />
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
Im Genehmigungsverfahren für die Neuerrichtung oder für eine wesentliche Änderung einer<br />
bestehenden Anlage muss der Nachweis erbracht werden, dass die in § 5 BImSchG genannten<br />
Grundpflichten erfüllt werden.<br />
Das Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich vor der Errichtung oder der wesentlichen<br />
Änderung der Anlage durchzuführen; die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen<br />
Genehmigungsbehörde.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 5<br />
E<br />
NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG<br />
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung behandelt die gesamte Anlage. Die Fläche hat<br />
Ackerstatus.<br />
Die Bewertung (Schutzgut Arten und Biotope sowie Boden) erfolgt gemäß Ökokonto-<br />
Verordnung – ÖKVO vom 19.12.2010. 5<br />
1 Schutzgut Arten und Biotope<br />
Die Eingriffsfläche weist einen Flächenwert von 88.832 Ökopunkten im Ist-Zustand auf. Nach<br />
Umsetzung der vorgesehenen Maßnahme ergibt sich ein Flächenwert von 118.112 Ökopunkten<br />
im Plan-Zustand. Die Fläche wird damit nach Umsetzung von Maßnahmen um 29.280<br />
Ökopunkte aufgewertet.<br />
Auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 302 (Gesamtgröße Flurstück 56.676 qm), Gemarkung Sießen im<br />
Wald, wird Acker zu extensiv genutzter Wiese bzw. in einer Breite von ca. 10m entlang der<br />
Weihung zu einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur entwickelt.<br />
Insgesamt verbleibt nach Umsetzung aller Maßnahmen ein Überhang von 112.812<br />
Ökopunkten im Schutzgut Arten und Biotope.<br />
Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen 5<br />
Bestand Bebauungsplansgebiet<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Acker 37.11 21.308 qm 4 85.232<br />
Grasweg 60.25 600 qm 6 3.600<br />
Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 21.908 qm 88.832<br />
Planung Bebauungsplansgebiet<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Bauwerken/ versiegelte Fläche 60.10/ 21 13.430 qm 1 13.430<br />
Wirtschaftswiese 33.41 5.532 qm 12 66.384<br />
Eingrünung / Feldgehölz 41.10 2.946 qm 13 38.298<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 21.908 qm 118.112<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + 29.280<br />
Bestand Ausgleichsfläche<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Acker 37.11 8.136 qm 4 32.544<br />
Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 8.136 qm 32.544<br />
Planung Ausgleichsfläche<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Wirtschaftswiese 33.41 6.418 qm 13 83.434<br />
Gewässerbegleit. Hochstaudenflur 35.42 1.718 qm 19 32.642<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 116.076<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + 83.532<br />
Gesamtbilanz der Biotoptypen gemäß Ökokonto-Verordnung – ÖKVO<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + 112.812<br />
5<br />
Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die<br />
Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-<br />
Verordnung – ÖKVO). 19.12.10<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 6<br />
2 Schutzgut Boden<br />
Die Eingriffsfläche weist einen Flächenwert von 150.985 Ökopunkten im Ist-Zustand auf. Nach<br />
Umsetzung der vorgesehenen Maßnahme und der Versiegelung ergibt sich ein Flächenwert<br />
von 10.199 Ökopunkten im Plan-Zustand. Ein Defizit von 140.785 Ökopunkten ist somit<br />
auszugleichen.<br />
Die externe Ausgleichsmaßnahme auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 302, Gemarkung Sießen im<br />
Wald, wird um 32.544 Ökopunkte aufgewertet.<br />
Insgesamt verbleibt nach Umsetzung aller Maßnahmen ein Defizit von 108.241 Ökopunkten<br />
im Schutzgut Boden.<br />
Tabelle 2: Bewertung der Bodenfunktion 5<br />
Bestand Bebauungsplansgebiet<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
2 - 3 - 3 (hoch) 2,666 9.328 qm 10,66 99.436<br />
2 - 2 - 3 (mittel) 2,333 5.525 qm 9,33 51.548<br />
Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 14.853 qm 150.985<br />
Planung Bebauungsplansgebiet<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
0 - 0 - 0 (keine, versiegelte Flächen) 0 13.035 qm 0 0<br />
1 - 2 - 2 (mittel, Böschungen) 1,666 383 qm 6,66 2.551<br />
1 - 1 - 2 gering, Böschungen) 1,333 1.435 qm 5,33 7.649<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 14.853 qm 10.199<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + -140.785<br />
Bestand Ausgleichsfläche<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
2 - 1 - 2 (mittel) 1,666 8.136 qm 6,66 54.186<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 54.186<br />
Planung Ausgleichsfläche<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
3 - 2 - 3 (hoch) 2,666 8.136 qm 10,66 86.730<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 86.730<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + 32.544<br />
Gesamtbilanz des Schutzguts Boden gemäß Ökokonto-Verordnung – ÖKVO<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + -108.241<br />
Dieses Defizit im Schutzgut Boden kann durch den Kompensationsüberschuss im Schutzgut<br />
Arten und Biotope ausgeglichen werden. Es verbleibt insgesamt ein Überschuss von 4.571<br />
Ökopunkten.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 7<br />
3 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahme<br />
Die Ausgleichsfläche (8.136 qm) für das Sondergebiet wird auf einer Teilfläche von Fl.-Nr.<br />
302, Sießen im Wald, in der Satzung festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden<br />
Grünordnungsplan„Ausgleich“ dargestellt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die<br />
Maßnahme zwingend und zeitnah umgesetzt wird.<br />
F<br />
BODENORDNENDE MASSNAHMEN<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Der Vorhabenträger ist Verfügungsberechtigter aller benötigten Flächen.<br />
G<br />
ERSCHLIESSUNG<br />
1 Ein- und Ausfahrten<br />
Das Sondergebiet wird über den westlich verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg<br />
„Zellerbachweg“ sowie die südlich öffentliche Straße „Bergergasse“ erschlossen.<br />
Die Ein- und Ausfahrten sind durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten,<br />
dass kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />
Die eventuell entstehenden Kosten der vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger zu<br />
tragen.<br />
2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser<br />
Bei Bedarf eines Anschlusses an eine öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung<br />
(Kanal) sind die Untersuchungen und die erforderlichen Genehmigungen vorzulegen. Die<br />
hierdurch entstehenden Kosten sind insgesamt vom Vorhabenträger zu tragen.<br />
Im Rahmen des Bauantrags soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />
sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />
Die Feuerwehrzufahrt und ausreichende Rettungswege sind sicherzustellen.<br />
Anforderungen an die Zufahrten und Aufstellflächen richten sich nach der Verwaltungsvorschrift<br />
des Innenministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücke (VwV-<br />
Feuerwehrflächen) vom 11.08.1988 (GABl. S. 653), zul. geänd. und neu bekannt gemacht am<br />
10.12.2004 (GABl. 2005 S. 10)<br />
3 Sonstige Versorgungsträger<br />
Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden.<br />
Hausmüll fällt keiner an, Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher<br />
schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung<br />
von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
H<br />
KOSTEN, FINANZIERUNG, DURCHFÜHRUNGSVERTRAG<br />
Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten, insbesondere für die<br />
Erschließung des Plangebietes sowie für die Kompensationsmaßnahmen der Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft, werden insgesamt vom Vorhabenträger der Biogasanlage übernommen.<br />
Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag festgelegt,<br />
der vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx
Wasser<br />
Achse<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Achse<br />
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Pflaster Achse<br />
Eingang<br />
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Achse<br />
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Achse<br />
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Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
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Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
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Eingang<br />
Eingang<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Achse<br />
d
Wasser<br />
Achse<br />
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Achse<br />
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Pflaster Achse<br />
Eingang<br />
Pflaster<br />
Eingang<br />
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Pflaster<br />
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Achse<br />
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Achse<br />
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Achse<br />
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Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
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Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
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Eingang<br />
Eingang<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
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Achse<br />
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Wasser<br />
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Pflaster Achse<br />
Eingang<br />
Pflaster<br />
Eingang<br />
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Achse<br />
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Achse<br />
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Achse<br />
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Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
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Eingang<br />
Eingang<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Achse<br />
d
Wasser<br />
Achse<br />
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Achse<br />
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Pflaster Achse<br />
Eingang<br />
Pflaster<br />
Eingang<br />
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Achse<br />
Achse<br />
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Achse<br />
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Achse<br />
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Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
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Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Pflaster<br />
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Eingang<br />
Eingang<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Achse<br />
d
17<br />
0 10<br />
50m<br />
graphischer Dateiauszug vom 08.10.2012<br />
© Landesamt für Geoinformation<br />
301<br />
296<br />
NORD<br />
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />
<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />
BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />
306<br />
T T T T T T T T T T T<br />
48<br />
T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T<br />
177264260108<br />
Amtlich kartiertes Biotop<br />
mit Nummer<br />
295<br />
SÜD<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
"<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>"<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />
FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />
JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />
GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
AUSGLEICH<br />
Flst.302<br />
Bestand:<br />
Nr. Biotoptyp Fläche<br />
37.10 Acker 8.136 qm<br />
Entwicklungsziel (gesamtes Flurstück):<br />
Nr. Biotoptyp Fläche<br />
33.41 Wirtschaftswiese 6.418 qm<br />
35.42 Hochstaudenfl. 1.718 qm<br />
302<br />
T T<br />
T T T<br />
T T T<br />
T T<br />
"Einzahlung" von A/E Flächen<br />
305<br />
Ausgleichs- und Ersatzfläche (A/E):<br />
8.136 qm A/E-Fläche werden von Flurstück Nr. 302,<br />
Gemarkung Sießen im Wald, für den BP "Energiehof<br />
Thanner" "abgebucht".<br />
T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T<br />
Weihung<br />
183<br />
Hochstaudenflur<br />
"Abbuchung" von A/E Flächen<br />
für den BP "Energiehof Thanner"<br />
T T T T T<br />
T T T T<br />
T T T T T T T T T<br />
HERKUNFT DER GRUNDLAGEN:<br />
LUFTBILD<br />
Gemeinde <strong>Schwendi</strong> Stand 04.02.2013<br />
AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE<br />
© Landesamt für Geoinformation<br />
graph. Dateiauszug vom 08.10.12<br />
T T T T<br />
Bestand:<br />
Intensive landwirtschaftliche Nutzung (Acker)<br />
Entwicklungsziele:<br />
6.418 qm Wirtschaftswiese<br />
1.718 qm Hochstaudenflur<br />
Maßnahmen:<br />
Die Maßnahmen wurden in der Satzung festgelegt<br />
371/11<br />
304<br />
375<br />
T T T<br />
378<br />
378/1<br />
ANLAGENPLANER:<br />
NQ-Anlagentechnik GmbH<br />
Pflegweg 13<br />
86733 Alerheim-Rudelstetten<br />
VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
Telefon 0 73 62/92 05-17<br />
E-Mail info@godts.de
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />
<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />
BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />
SOWIE<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010<br />
TEILFORTSCHREIBUNG<br />
ZIELJAHR 2027<br />
2. ÄNDERUNG<br />
IM PARALLELVERFAHREN<br />
MIT DER AUFSTELLUNG DES<br />
VORHABENBEZOGENEN<br />
BEBAUUNGSPLANES<br />
„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />
FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />
JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />
GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />
UMWELTBERICHT<br />
VORENTWURF VOM 25.02.2013<br />
ENTWURF VOM 10.06.2013<br />
ANLAGENPLANER:<br />
NQ-Anlagentechnik GmbH<br />
Pflegweg 13<br />
86733 Alerheim-Rudelstetten<br />
VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
Telefon 0 73 62/92 05-17<br />
E-Mail<br />
Bearb.<br />
info@godts.de<br />
Dipl.-Ing. J. Godts<br />
Dipl.-Biogeogr. J. Heyer<br />
B.Sc. B. Herz
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 2<br />
A<br />
EINLEITUNG<br />
Seit der am 20.07.2004 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches muss bei der<br />
Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes<br />
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Dabei sind<br />
die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem<br />
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Umweltbericht ist gemäß § 2 a BauGB<br />
der Begründung zur Bauleitplanung als eigenständiger Teil beizufügen.<br />
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S. Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1<br />
Satz 1 UVPG 1 , da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW beträgt. Daher ist eine<br />
standortbezogene Vorprüfung durchzuführen (§ 3 c UVPG).<br />
Diese Vorprüfung des Einzelfalls ist jedoch nicht erforderlich, da gemäß § 2 Abs. 4 BauGB<br />
ohnehin eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Die Grundlagen hierzu werden in diesem<br />
Umweltbericht erarbeitet. Gleichzeitig beinhaltet der Umweltbericht die Eingriffs- und<br />
Ausgleichsbilanzierung.<br />
1 Kurzdarstellung – Beschreibung, Ziele und Inhalte<br />
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong> / Wain Teilfortschreibung 2027 im Parallelverfahren mit der<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Energiehof Thanner“ wird<br />
Planungsrecht für die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage auf den Fl.-Nrn. 399, 400,<br />
401 und 403, alle Flurstücke Gemarkung Sießen im Wald, geschaffen.<br />
Die Anlage besteht derzeit aus einem Fermenter, einem Nachgärbehälter und einem<br />
Gärrestlager, einer Fahrsiloanlage sowie einem Maschinenhaus mit einem Blockheizkraftwerk<br />
(BHKW) mit einer Leistung von 340 kW el .<br />
Als Endausbaustufe ist eine Gesamtleistung von 630 kW el und eine Feuerungswärmeleistung<br />
von max.1.700 kW geplant sowie eine Einspeisung ins Gasnetz. 2 4 .<br />
1.1 Schutzgebiete und -ausweisungen<br />
Innerhalb des Plangebietes sind keine Schutzgebiete gemäß NatSchG oder<br />
Wasserschutzgebiete vorhanden. 3<br />
Südlich des Geltungsbereiches befindet sich das nach §32 NatSchG geschützte als Feldgehölz<br />
und Feldgehölze amtlich kartierte Biotop 177264260113 „Feldgehölze am Ortsrand, östlich<br />
Hörenhausen“ (vgl. GOP Bestandsaufnahme). 3<br />
1 GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010<br />
2<br />
Regierungspräsidium Tübingen, Hr. Ralf Stürner: Besprechungsvermerk. Besprechung am 06.02.2013<br />
3<br />
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2013): Daten- und Kartendienst der<br />
LUBW. URL: http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/index.xhtml?AUTO_ANONYMOUS_LOGIN.<br />
Abgerufen am: 18.02.13<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 3<br />
1.2 Projektbeschreibung<br />
Die folgende Beschreibung des Vorhabens ist eine zusammenfassende Darstellung und<br />
umfasst die Biogasanlage der Energiehof Thanner GmbH & Co. <strong>KG</strong>. Einzelheiten sind in der<br />
technischen Projektbeschreibung dargestellt (s. Genehmigungsantrag). 4<br />
Die Biogasanlage besteht aus folgenden Hauptkomponenten:<br />
Sickerwassergrube 1 geschlossen, Bestand (Durchmesser 2,50 m, Höhe 4 m,<br />
bestehend aus Stahlbeton und Betondecke), Gesamtinhalt 20 m³<br />
Fermenter 1 geschlossen, Bestand (Durchmesser 12 m, Höhe 12 m, bestehend aus<br />
Stahlbeton und Betondecke), Gesamtinhalt 1.357 m³<br />
Nachgärbehälter 1 geschlossen, Bestand (Durchmesser 18 m, Höhe 6 m, bestehend<br />
aus Stahlbeton, Gesamtinhalt 1527 m³, Gasspeicher Bestand, Tragluftdach, V= 460 m³<br />
bei H = 4,5 m<br />
Gärrestelager1, Bestand offen, (Tektur Durchmesser 16 m, Höhe 6 m, bestehend aus<br />
Stahlbeton) Gesamtinhalt 1.206 m³ (ursprünglich beantragt und genehmigt<br />
D/H=15,5/6), Gasspeicher Neubau, Tragluftdach, V= 320 m³ bei H = 4 m<br />
Pumpenraum, Bestand, (Länge 6 m, Breite 5 m, Höhe 3 m), bestehend aus Stahlbeton<br />
Maschinenhaus, Bestand, Mauerwerk und Beton, mit integrierter Feststoffeinbringung,<br />
Garage, BHKW-Raum, Elektro- und Technikraum, (Länge 20,50 m; Breite 10,5 m)<br />
Fahrsilo 1 und 2, Bestand, Stahlbeton (Länge 55 m, Breite 25 m, Höhe 3 m)<br />
BHKW1: Bestand 340 KW el wird weiterhin betrieben, aber auf eine Leistung von 380<br />
kWel. ausgebaut Leistungserhöhung.<br />
Folgende Komponenten kommen als Neubau hinzu:<br />
BHKW 2: Neubau 250 kWel<br />
Sickerwassergrube 2 geschlossen, Neubau (Durchmesser 8 m, Höhe 4 m, bestehend<br />
aus Stahlbeton und Betondecke), Gesamtinhalt 201 m³<br />
Fermenter 2 geschlossen (Durchmesser 22 m, Höhe 8 m, bestehend aus Stahlbeton<br />
und Betondecke), Gesamtinhalt 3.041 m³<br />
Gärrestelager 2 (Durchmesser 34 m, Höhe 8 m, bestehend aus Stahlbeton)<br />
Gesamtinhalt 6.809 m³, Gasspeicher Tragluftdach, V= 3.320 m³ bei H = 7,50 m<br />
Fahrsilo 3, Stahlbeton (Länge 55 m, Breite 40 m, Höhe 3 m)<br />
Zentraler Versorgungsgang (Installationsgang, 30 m x 3 m x 3 m), Betonbauwerk<br />
Stützwände, Stahlbeton, Länge 32,5 m, Neubau, Wandhöhe bis 3,5 m<br />
Fahrzeugwaage (Länge ca. 24m, Breite ca. 4m,<br />
Havariebecken, (Erdwall) Länge ca. 130m, max. Höhe 3,5 m, Volumen ca. 3.300 m³<br />
<br />
Die landwirtschaftliche Biogasanlage soll Energiepflanzen und Gras aus landwirtschaftlicher<br />
Produktion, sowie in geringen Mengen Pferdemist verwerten.<br />
Der anaerobe Vergärungsprozess eignet sich (neben der Produktion von Biogas) auch sehr gut<br />
zur Herstellung eines hochwertigen Wirtschaftsdüngers. Die Abbau- und Umsetzungsprozesse<br />
während des Biogasprozesses bewirken eine wesentliche Qualitätsverbesserung<br />
(Nährstoffanreicherung, Erhöhung der Fließfähigkeit) des Gärrückstandes gegenüber den<br />
ursprünglich eingesetzten Substraten.<br />
Prinzipiell handelt es sich bei der geplanten Biogasanlage um eine nach den Sicherheitsrichtlinien<br />
des Fachverbandes Biogas e. V. (Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,<br />
TI 4, Stand 10/2008) standardisierte Speicherdurchfluss-Biogasanlage.<br />
Die Jahresdurchsatzmenge der erweiterten Anlage soll ca. 12.877 t/a betragen.<br />
Daraus ergibt sich eine tägliche Inputmenge von ca. 35,3 t Substrat pro Tag.<br />
Unter Berücksichtigung einer Doppelnutzung der Substratlagerflächen(Befüllung, Silage-<br />
Entnahme nach 4 Wochen) sowie einer Überfüllung der Fahrsilokammern ist genügend<br />
Lagerkapazität vorhanden. Die Zuckerrübenlagerung findet in Feldmieten an den Anbauflächen<br />
statt. Eine Zwischenlagerung des Pferdemistes erfolgt nicht. Dieser wird direkt in die Anlage<br />
eingebracht.<br />
4<br />
NQ-Anlagentechnik GmbH, H.-J. Drexler, H. (13.02.2013): Betriebsbeschreibung für das Projekt:<br />
Änderungsgenehmigung nach §16 BImSchG: Errichtung eines Fermenters, Gärrestelagerbehälters, Fahrsilo, einer<br />
Sickerwassergrube und eines Versorgungsganges, Einbau und Betrieb eines zusätzlichen BHKW. Antragsteller:<br />
Energiehof Thanner GmbH & Co. <strong>KG</strong><br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 4<br />
Die zugrunde gelegten Mengen der Inputstoffe sind darin wie folgt :<br />
Mais (Ganzpflanze):<br />
Grünroggen (Ganzpflanze):<br />
Gras:<br />
Getreide (Ganzpflanze):<br />
Zuckerrüben:<br />
Pferdemist<br />
Gesamt:<br />
Input (Frischmasse)<br />
8.157 t/a<br />
1.750 t/a<br />
1.750 t/a<br />
350 t/a<br />
700 t/a<br />
170 t/a<br />
12.877 t/a<br />
Mit diesen Inputmengen ergibt sich eine voraussichtliche Biogasproduktion der beschriebenen<br />
Anlage von ca. 7.075 m³/d.<br />
Aus dieser Gasmenge sollen wie in der Anlagenauslegung beschrieben, 2 Blockheizkraftwerke<br />
mit einer Gesamtleistung von 630 kW el. betrieben werden.<br />
Die Anlage ist auf eine Biogaserzeugungskapazität von max. 2,582 Mio. Nm 3 Biogas pro Jahr<br />
ausgelegt.<br />
Die maximale installierte Feuerungswärmeleistung nach der geplanten Erweiterung beträgt<br />
insgesamt 1.603 kW. Die Feuerungswärmeleistung des ersten Gasmotors mit 380 kWel beträgt<br />
946 kW. Die Feuerungswärmeleistung des zweiten Gasmotors mit 250 kWel beträgt 657 kW.<br />
Um einen gewissen Spielraum bezüglich der Modellauswahl zu haben, wird im Bebauungsplan<br />
die Höchstgrenze von 1.700 kW Feuerungswärmeleistung für die Anlage festgesetzt.<br />
Ein Teil der anfallenden Abwärme wird zur Beheizung des Substrates, Gasnacherwärmung und<br />
Transmission in der Anlage verwendet. Darüberhinaus anfallende Abwärme steht zur<br />
Versorgung eines Wärmenetzes zur Verfügung.<br />
Sobald die Anbindung an eine Gasreinigung zum Zwecke der Einspeisung in ein Gasnetz<br />
erfolgt ist, wird die an der Anlage erzeugte elektrische Leistung der in der Anlage erzeugten<br />
elektrischen und thermischen Energie und damit die elektrische Einspeisung entsprechend<br />
reduziert. Zuzüglich zu den Gärsubstraten werden in die Anlage ca. 2.330 m³/a<br />
Oberflächenwasser und Silagesickersäfte der Fahrsiloanlagen und befestigten Flächen<br />
eingebracht.<br />
Die Nacht- und Ruhezeiten werden außer zu saisonbedingten Erntearbeiten (Gras- und<br />
Maissilageernte) von dem erweiterten Biogasanlagenbetrieb nicht beeinflusst. Es sind davon<br />
maximal 10 Nächte im Jahr betroffen, so dass das Irrelevanzkriterium der TA- Luft zutrifft.<br />
Lediglich bei der Ausbringung des Gärrestes könnten noch längere Arbeitsspitzen entstehen,<br />
die sich jedoch nur auf den Vegetationszeitraum der üblichen landwirtschaftlichen<br />
Pflanzenproduktion beschränken. Die Düngung der Pflanzen erfolgt nach guter fachlicher<br />
Praxis zu den jeweils gewohnten Düngungszeiträumen und verursacht deshalb auch keinen<br />
außergewöhnlichen Lieferverkehr.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 5<br />
Abbildung 1: Lage der Anbauflächen der Energiepflanzen (Grün: Wiese, Rotbraun: Ackerland, Rot:<br />
Standort Biogasanlage)<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 6<br />
2 Umweltschutzziele und übergeordnete Vorgabe aus einschlägigen<br />
Fachgesetzen und -Fachplanungen<br />
2.1 Raumordnung und Landesplanung<br />
Das Vorhaben entspricht nachfolgenden Zielen (Z) und Grundsätzen (G) des<br />
Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) 5 :<br />
Die Energieversorgung des Landes ist so auszubauen, dass landesweit ein<br />
ausgewogenes, bedarfsgerechtes und langfristig gesichertes Energieangebot zur<br />
Verfügung steht. Auch kleinere regionale Energiequellen sind zu nutzen.<br />
Für die Stromerzeugung sollen verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft,<br />
Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie die Erdwärme genutzt<br />
werden. Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur Nutzung<br />
regenerierbarer Energien soll gefördert werden (4.2.5 G).<br />
Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch<br />
fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den<br />
Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken.<br />
Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte<br />
Versorgung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für die<br />
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen (4.2.2 Z).<br />
Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist aus Gründen der Ressourcenschonung und<br />
des Umweltschutzes sowie als Einstieg in die Kreislaufwirtschaft zu fördern (5.3.2 G).<br />
Der Planungsraum zur Biogasanlage Energiehof Thanner liegt im ländlichen Raum im engeren<br />
Sinne, weitere Angaben sind nicht enthalten.<br />
Des Weiteren sind im Regionalplan für die Region der Donau-Iller 6 zum Planungsraum keine<br />
Aussagen vorhanden.<br />
2.2 Flächennutzungsplan 7<br />
Das Planungsgebiet der Biogasanlage ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong> / Wain als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
2.3 Biotopvernetzungsplan 8<br />
Im Biotopvernetzungsplan der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> sind keine Aussagen für das Plangebiet<br />
enthalten. Die Flurstücke sind als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, als<br />
Bewirtschaftungsrichtung ist Nord-Süd angegeben.<br />
Für die Ausgleichsfläche auf Fl. Nr. 302, Gemarkung Sießen, ist die folgende Maßnahme<br />
vermerkt:<br />
Umwandlung von Acker in extensives Grünland, kein Pflanzenschutz, keine Düngung.<br />
5 WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2002): Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.<br />
Stuttgart.<br />
6 REGIONALVERBAND DONAU-ILLER (2009, 4. Teilfortschreibung): Regionaplan Region Donau-Iller. URL:<br />
http://www.rvdi.de/startseite.html. Abgerufen am: 18.02.13<br />
7<br />
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHWENDI / WAIN (2010): Flächennutzungsplan 2010. Verfasser: LB BW<br />
Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart.<br />
8 GEMEINDE SCHWENDI: Biotopvernetzungplan.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 7<br />
B<br />
BESCHREIBUNG DES BESTANDES UND BEWERTUNG DER<br />
UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIESSLICH PROGNOSE BEI<br />
DER DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
1 Bestandsbewertung<br />
Die Bewertung (Schutzgut Arten und Biotope sowie Boden) erfolgt gemäß Ökokonto-<br />
Verordnung – ÖKVO vom 19.12.2010. 9<br />
1.1 Schutzgut Mensch<br />
Der Standort der Biogasanlage liegt nordöstlich des Ortsteiles Hörenhausen, Gemeinde<br />
<strong>Schwendi</strong>, an dem befestigten Feldweg „Zellerbachweg“ und wird intensiv genutzt bzw. ist von<br />
der bestehenden Anlage bestanden. Die angrenzenden Flurstücke werden intensiv<br />
landwirtschaftlich oder verkehrlich genutzt. Auf dem südwestlich liegenden Flurstück befindet<br />
sich ein Fahrsilo. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in südwestlicher Richtung<br />
in rd. 165 m Entfernung.<br />
Der Planungsraum weist eine geringe Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion auf.<br />
1.2 Schutzgut Arten und Biotope<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 21.908 qm und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt<br />
(Ackerstatus) bzw. ist von der bestehenden Biogasanlage bestanden (vgl. GOP<br />
Bestandsaufnahme).<br />
Südlich des Geltungsbereiches befindet sich das nach §32 NatSchG geschützte als Feldgehölz<br />
und Feldgehölze amtlich kartierte Biotop 177264260113 „Feldgehölze am Ortsrand, östlich<br />
Hörenhausen“<br />
Das Plangebiet befindet sich an der Grenze zwischen zwei Gesellschaften der potentiellen<br />
natürlichen Vegetation:<br />
43. Waldmeister - und schwach ausgeprägter Platterbsen - Tannen - Buchenwald, z.T.<br />
mit Steilhang - Eiben - Buchenwald<br />
44. Platterbsen - Tannen – Buchenwald<br />
Tabelle 2: Schutzgut Arten und Biotope – Bestandsbewertung Ökopunkte 9<br />
Bestand Bebauungsplansgebiet<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Acker 37.11 21.308 qm 4 85.232<br />
Grasweg 60.25 600 qm 6 3.600<br />
Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 21.908 qm 88.832<br />
1.2.1 Besonderer Artenschutz (§ 44 BNatSchG)<br />
Bei einer Geländebegehung wurden am 01.02.2013 vom Verfasser keine Hinweise auf nach<br />
§ 44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten angetroffen. Ein Vorkommen ist aufgrund<br />
der bereits bestehenden Anlage und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der<br />
Erweiterungsflächen unwahrscheinlich.<br />
Die naheliegenden biotopkartierten Feldgehölze südlich des Plangebietes werden derzeit durch<br />
die Planung nicht beeinträchtigt.<br />
9<br />
Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die<br />
Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-<br />
Verordnung – ÖKVO). 19.12.10<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 8<br />
1.3 Schutzgut Boden<br />
Die Anlage liegt auf landwirtschaftlichen Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit mit Bodenzahlen<br />
im Bereich von 35 bis 49. Die Bodenartarten sind Lehm und lehmiger Sand. Für Flurstück 399<br />
liegen nur teilweise Daten vor, so dass dies zur Bilanzierung wie die östlich und westlich<br />
angrenzenden Flächen eingestuft wird.<br />
Tabelle 3: Bewertung der Bodenfunktion 9<br />
Bestand Bebauungsplansgebiet<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
2 - 3 - 3 (hoch) 2,666 9.328 qm 10,66 99.436<br />
2 - 2 - 3 (mittel) 2,333 5.525 qm 9,33 51.548<br />
Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 14.853 qm 150.985<br />
Für die Fläche des Feldweges auf Fl.-Nr. 400 liegt die Bewertungsklasse 9 (keine Angaben) für<br />
alle Bodenfunktionen vor. Auf eine Einberechnung der Flächen wurde daher verzichtet, zumal<br />
die als „versiegelt“ bilanzierte Fläche nicht zu 100 % von Bauten oder Verkehrsflächen<br />
bestanden sein wird bzw. ebenfalls teilversiegelte Bereiche enthält.<br />
Natürliche Bodenfruchtbarkeit (NB): mittlere Bedeutung (2)<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AW): mittlere (2) bis hohe Bedeutung (3)<br />
Filter- und Puffer für Schadstoffe (FP): hohe Bedeutung (3)<br />
1.4 Schutzgut Wasser<br />
Beim Schutzgut Wasser lassen sich generell drei Funktionsraumtypen unterscheiden<br />
Grundwasservorkommen,<br />
Genutztes Grundwasser und<br />
Oberflächengewässer und deren Retentionsräume.<br />
Im Plangebiet sind keine Wasserschutzgebiete bekannt bzw. das Planungsgebiet liegt nicht<br />
innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Als hydrogeologische Einheit ist „übrige Molasse“<br />
(GWG) verzeichnet. Oberflächengewässer sind ebenfalls nicht vorhanden. 3<br />
Dem Schutzgut Wasser wird im Hinblick auf die Flächenbewertung nach dem Verfahren der<br />
LUBW eine mittlere Wertigkeit zugeordnet: 10<br />
Grundwasser: geringe Wertigkeit – Obere Süßwassermolasse<br />
Oberflächengewässer: nicht betroffen – geringe Wertigkeit<br />
1.5 Schutzgut Klima und Luft<br />
In klaren, windschwachen Nächten kühlen sich aufgrund der langwelligen Ausstrahlung die<br />
Erdoberfläche und die darüber liegenden Luftschichten ab. Die Menge der erzeugten Kaltluft<br />
hängt in großem Maße auch von dem Bewuchs bzw. der Bebauung der Erdoberfläche ab.<br />
So haben Freiflächen (Wiesen- und Ackergelände) die höchsten Kaltluftproduktionsraten,<br />
Wälder sind schlechte Kaltluftproduzenten. Bebauten Flächen wird keine Kaltluftproduktion<br />
zugeordnet. 11<br />
Im Plangebiet herrscht Windgeschwindigkeit 100 m über Grund von > 5,00 – 5,25 m/s vor 3 .<br />
Die Fläche ist im nördlichen Teil ca. 9,6 % nach Westen geneigt, im südlichen Teil ca. 12 %<br />
nach Nordwesten.<br />
Das bestehende offene Gärrestelager fungiert derzeit als Emissionsquelle. 4<br />
Das Schutzgut Klima wird aufgrund der teilweise bestehenden Bebauung in einer mittleren<br />
Wertigkeit eingestuft:<br />
Flächen, auf denen weder nennenswerte Kalt- bzw. Frischluftentstehung gegeben ist noch<br />
wesentliche Belastungen bestehen.<br />
10 KÜPFER, C. (2010) : Empfehlung für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“<br />
sowie „Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.<br />
11 GERTH, W.-P. (1986): Berichte des Deutschen Wetterdienstes Nr. 171. Klimatische Wechselwirkungen in der<br />
Raumplanung bei der Nutzungsänderung. Offenbach am Main.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 9<br />
1.6 Schutzgut Landschaft<br />
Das gesamte Gemeindegebiet gehört zur Großlandschaft der Donau-Iller-Lech-Platte. 3<br />
Dieser Teil des Voralpenlands war im Tertiär vom Meer bedeckt, in das die zahlreichen Flüsse<br />
aus dem Alpengebiet ihre Sedimentfracht ablagerten. So entstanden die Molasseschichten, die<br />
im Untergrund als Sandsteine, Kalke und Mergel in Tiefen von bis zu 4 km reichen. 12<br />
Die für das Vorhaben in Anspruch genommenen, ebenen Flächen weisen keinerlei landschaftstypische<br />
und landschaftsprägende Elemente auf.<br />
Vorbelastungen sind durch die bereits bestehende Anlage.<br />
Der Standort grenzt an eine Fahrsiloanlage im Westen.<br />
Der gesamte Geltungsbereich wird als gering bedeutsam eingestuft, da wenig bis gar keine<br />
gliedernden Elemente und keine Strukturen zur Erholungsnutzung vorhanden sind sowie eine<br />
Vorbelastung durch die bestehende Anlage vorliegt.<br />
1.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
Für das vom Vorhaben „Energiehof Thanner“ direkt betroffen Grundstück sind keine Bau- oder<br />
Bodendenkmale bekannt.<br />
1.8 Wechselwirkungen<br />
Die Betrachtung der Wechselwirkungen trägt der Tatsache Rechnung, dass die Umwelt ein<br />
funktionales Wirkungsgefüge ist. Dieses Wirkungsgefüge kann über die Darstellung und<br />
Bewertung der einzelnen Schutzgüter nicht in seiner Gesamtheit abgebildet werden. Die<br />
Wechselwirkungen werden in Schutzgut-interne und Schutzgut-übergreifende Wechselwirkungen<br />
unterteilt.<br />
Wechselwirkungen zwischen und innerhalb der Schutzgüter, die bereits vor der Realisierung<br />
des Vorhabens bestehen, prägen neben den vorhandenen Vorbelastungen den Ist-Zustand der<br />
Umwelt und sind dementsprechend im Rahmen der schutzgutbezogenen Darstellungen mit<br />
erfasst. So beeinflussen sich z.B. Klima und Vegetationsbedeckung gegenseitig, ebenso wie<br />
Wasserhaushalt und Vegetation oder Boden und Bewuchs. Die Pflanzendecke und der<br />
Wasserhaushalt wiederum stellen Existenzgrundlagen für die Tierwelt dar.<br />
Der Mensch nimmt innerhalb der Betrachtung der Wechselwirkungen eine Sonderrolle ein, da<br />
er nicht unmittelbar in das Wirkungsgefüge der Umwelt integriert ist. Die unabhängig von der<br />
beabsichtigten Planung bestehenden Einflüsse des Menschen auf den Naturhaushalt und das<br />
Landschaftsbild spiegeln sich in der Ermittlung und Beschreibung der Vorbelastungen wieder<br />
und sind in die Bewertung der einzelnen Schutzgüter eingeflossen.<br />
12<br />
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (2013): Die Region Donau-Iller. URL:<br />
http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/region_donauiller.html. Abgerufen am 19.02.2013.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 10<br />
2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
Die Baumaßnahme stellt einen Eingriff nach § 18 BNatSchG i.V.m. § 20 NatSchG dar. Sie führt<br />
zur Beseitigung von Vegetation und zur Versiegelung von Boden. Dadurch werden die<br />
Schutzgüter wie folgt beeinträchtigt:<br />
2.1 Schutzgut Mensch<br />
Es wurden ein schalltechnisches und ein Immissionsgutachten sowie ein Störfallgutachten in<br />
Auftrag gegeben. Diese wurden von der Müller-BBM GmbH erstellt. 13<br />
Das schalltechnische Gutachten vom 10.05.2013 kommt zu dem Ergebnis, dass nicht mit<br />
„[...]schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche[...]“ zu rechnen ist.<br />
Im Immissionsgutachten vom 14.05.2013 kommt man zu dem Ergebnis, dass die „[...]<br />
Grenzwerte in Höhe von 10% der Jahresstunden an den der Biogasanlage nächstgelegenen<br />
Häusern, die im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen wurden[...]“ eingehalten<br />
werden, ebenso am in der Ausweisung befindlichen Wohngebiet „Dietenberg“. Auch die als<br />
Mischgebiet ausgewiesenen Flächen und bauplanungsrechtlich als Dorfgebiet einzustufenden<br />
Flächen, weisen Immissionswerte auf, die unter der Höchstgrenze von 15% der Jahresstunden<br />
liegen.<br />
Im Störfallgutachten/-konzept vom 08.404.2013 werden ausführliche Vorkehrungen und<br />
Festsetzungen getroffen, welche die erforderliche Betriebssicherheit gewährleisten in Notfällen<br />
für eine Schadensminimierung sorgen.<br />
Von der Biogasanlage des vorliegenden Typs sind keine Erschütterungs- oder<br />
Lichtauswirkungen zu erwarten.<br />
65 % der Fahrbewegungen zur Andienung der Anlage erfolgen derzeit durch den Teilort<br />
Hörenhausen, 20 % kommen von Norden auf dem Zellerbachweg und 15 % fahren die Anlage<br />
von Osten her über die Bergergasse an. Die Fahrten beschränken sich allerdings auf ca. 47<br />
Tage im Jahr. Insgesamt sind zur Anlieferung der Substrate sowie zum Abtransport der<br />
Gärreste ca. 1.122 Fahrten nötig. 14<br />
Die Fläche hat bezüglich einer Erholungsnutzung keine Bedeutung.<br />
Unter Einbeziehung der Gutachtenergebnisse und der Festsetzungen des Störfallkonzepts sind<br />
für das Schutzgut Mensch Umweltauswirkungen von mittlerer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
2.2 Schutzgut Arten und Biotope<br />
Durch das Vorhaben werden insgesamt Flächen von 21.908 qm in Anspruch genommen.<br />
Der Eingriff beträgt insgesamt 14.853 qm.<br />
13<br />
Müller-BBM GmbH, Schallimmissionsprognose, Geruchsimmisonsprognose, Konzept zur Verhinderung von<br />
Störfällen, Mai 2013<br />
14<br />
NQ-Anlagentechnik GmbH, H.-J. Drexler, H. (08.02.2013): NQ-Anlagenauslegung. Investition in eine Biogasanlage.<br />
Auslegung: Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage 630 kWel. Firma: Energiehof Thanner GmbH & Co. <strong>KG</strong><br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 11<br />
Tabelle 4: Schutzgut Biotope und Arten – Bewertung des Vorhabens 9<br />
Bestand Bebauungsplansgebiet<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Acker 37.11 21.308 qm 4 85.232<br />
Grasweg 60.25 600 qm 6 3.600<br />
Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 21.908 qm 88.832<br />
Planung Bebauungsplansgebiet<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Bauwerken/ versiegelte Fläche 60.10/ 21 13.430 qm 1 13.430<br />
Wirtschaftswiese 33.41 5.532 qm 12 66.384<br />
Eingrünung / Feldgehölz 41.10 2.946 qm 13 38.298<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 21.908 qm 118.112<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + 29.280<br />
Für das Schutzgut Arten und Biotope sind aufgrund des Ackerstatus der Fläche und der<br />
intensiven Nutzung durch die bestehende Anlage Umweltauswirkungen von geringer<br />
Erheblichkeit zu erwarten. Ein vollständiger Ausgleich der Eingriffe ins Schutzgut Arten und<br />
Biotope ist innerhalb des Gebietes möglich. Es ergibt sich ein Überschuss von 29.280<br />
Ökopunkten für das Schutzgut Arten und Biotope.<br />
2.3 Schutzgut Boden<br />
Das Plangebiet hat eine Größe von 21.908 qm.<br />
Durch das Vorhaben werden insgesamt 13.035 qm mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8<br />
versiegelt. 1.818 qm werden durch die Anlage eines Havariewalles beeinträchtigt.<br />
Die belebte Oberbodenschicht sowie sämtliche anderen Bodenfunktionen (mittlere bis hohe<br />
Bedeutung) gehen an diesen Stellen verloren bzw. werden beeinträchtigt. Flächen ohne<br />
Eingriffe werden nicht bilanziert. Die Funktion „Standort für natürliche Vegetation“ bleibt wegen<br />
des Fehlens von Extremstandorten unberücksichtigt.<br />
Bezüglich der Anbauflächen für die Energiepflanzen bestehen nur geringe Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut Boden, da sich an der Art und Weise der Bewirtschaftung nichts ändert und<br />
diese nach guter landwirtschaftlicher Praxis erfolgt.<br />
Tabelle 5: Schutzgut Boden – Bewertung des Vorhabens 9<br />
Bestand Bebauungsplansgebiet<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
2 - 3 - 3 (hoch) 2,666 9.328 qm 10,66 99.436<br />
2 - 2 - 3 (mittel) 2,333 5.525 qm 9,33 51.548<br />
Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 14.853 qm 150.985<br />
Planung Bebauungsplansgebiet<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
0 - 0 - 0 (keine, versiegelte Flächen) 0 13.035 qm 0 0<br />
1 - 2 - 2 (mittel, Böschungen) 1,666 383 qm 6,66 2.551<br />
1 - 1 - 2 (gering, Böschungen) 1,333 1.435 qm 5,33 7.649<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 14.853 qm 10.199<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + -140.785<br />
Es ergibt sich ein Defizit von 140.785 Ökopunkten.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 12<br />
2.4 Schutzgut Wasser<br />
Dem Schutzgut Wasser wird eine mittlere Wertigkeit zugeordnet.<br />
Das Vorhaben führt zum Verlust des Rückhaltevermögens der Flächen sowie zur Reduzierung<br />
der Grundwasserneubildungsrate durch eine mögliche Neuversiegelung von 13.035 qm (bei<br />
einer GRZ von 0,8). Aufgrund der Versiegelung von Flächen tritt bei Regenereignissen eine<br />
kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auf. Das abfließende Wasser steht für die<br />
Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht mehr zur Verfügung.<br />
Das Entwässerungskonzept für Flachsilos, der Fahrbahnen und der Wege ist in den<br />
Bauvorlageplänen dargestellt. 4<br />
Der Anbau zusätzlicher Energiepflanzen hat auf das Schutzgut Wasser nur geringe<br />
Auswirkungen, da dies auf ohnehin landwirtschaftlichen Flächen geschieht und somit die<br />
bestehende Nutzung auch beibehalten wird.<br />
Für das Schutzgut Wasser ist insgesamt eine geringe Beeinträchtigung zu erwarten.<br />
2.5 Klima und Luft<br />
An der Biogasanlage wird durch Flächenversiegelung sowie die Anlage eines Havariewalles<br />
eine Gesamtfläche von 14.853 qm in Anspruch genommen, die aufgrund der Vorbelastung<br />
durch die bestehende Bebauung aus Sicht der Schutzgüter Klima und Luft eine mittlere<br />
Funktion wahrnimmt.<br />
Bei der Erzeugung einer Kilowattstunde Strom aus fossilen Energieträgern werden<br />
durchschnittlich 630 g <strong>CO</strong> 2 freigesetzt. Eben diese Menge kann bei Ersatz durch Strom aus<br />
Biogasanlagen vermieden werden, da im Kohlenstoffkreislauf die Energiegewinnung aus<br />
nachwachsender Biomasse <strong>CO</strong> 2 -neutral ist. Die projektierte Biogasanlage trägt somit jährlich,<br />
allein durch ihre Stromproduktion, zur Reduktion der <strong>CO</strong> 2 - Emissionen bei. Die Biogasanlage<br />
ist an einem landwirtschaftlichen Standort errichtet und wird die vor Ort existierenden Gerüche<br />
deshalb nicht negativ beeinflussen. 4<br />
Ein Immissionsschutzgutachten wurde beauftragt und wird derzeit angefertigt.<br />
Das bestehende offene Gärrestelager entfällt mit der geplanten Anlagenerweiterung durch die<br />
gasdichte Abdeckung. 4<br />
Für die Schutzgüter Klima und Luft sind vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Gutachten<br />
Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
2.6 Schutzgut Landschaft<br />
Die Eingriffsfläche für den Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ umfasst eine intensiv genutzte<br />
Fläche von insgesamt 13.035 qm (vgl. GOP Konflikte).<br />
Durch die Biogasanlage ergeben sich v.a. anlagebedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.<br />
Die zu erwartenden bauzeitlichen Störungen des Landschaftsbildes sind unvermeidlich, jedoch<br />
aufgrund der örtlichen Begrenzung, der kurzen Dauer und der vorhandenen Vorbelastungen<br />
nicht so gravierend, dass sie als erheblich einzustufen wären.<br />
Der Standort ist durch die bestehende landwirtschaftliche Anlage bereits vorbelastet .<br />
Die Lage des Plangebietes vermindert zudem die Einsehbarkeit. Das Vorhaben liegt<br />
angrenzend an eine Fahrsiloanlage.<br />
Auch ein Energiepflanzenanbau ändert nichts an der gegenwärtigen Situation. Der Vorrangig<br />
angebaute Mais führt nur zu einer geringen Auswirkung auf das Landschaftsbild und ist zu<br />
vernachlässigen, da sich im Zuge der Fruchtfolge die jeweiligen Maisanbauflächen jedes Jahr<br />
ändern.<br />
Für das Schutzgut Landschaft daher sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />
erwarten.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 13<br />
2.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit<br />
Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder<br />
historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen.<br />
Das Schutzgut Sach- und Kulturgüter ist von dem Vorhaben derzeit nicht betroffen.<br />
2.8 Wechselwirkungen<br />
Auch durch die Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich Wechselwirkungen, die im Rahmen<br />
der schutzgutbezogenen Betrachtung erfasst wurden. Es ergeben sich folgende wesentliche<br />
Wechselwirkungen:<br />
Die Überbauung bzw. der Flächenverlust stellt eine Beeinträchtigung für die<br />
Landwirtschaft dar und führt gleichzeitig zu einem Eingriff in den Boden. Andererseits<br />
führen die dauerhaften Extensivierungsmaßnahmen der landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen durch die Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes zu einer<br />
dauerhaften Verminderung der Nutzung und von Nährstoffeinträgen in den Boden.<br />
Wegen der untergeordneten funktionalen Bedeutung der betroffenen Fläche und der<br />
baulichen und betrieblichen Maßnahmen sind durch das Vorhaben keine bedeutsamen<br />
Beeinträchtigungen für den Klimahaushalt der Region oder von Siedlungsflächen zu<br />
erwarten.<br />
In Bezug auf Wechselwirkungen sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />
erwarten.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 14<br />
C<br />
PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />
UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER<br />
PLANUNG<br />
Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter intensiv landwirtschaftlich bzw.<br />
durch die bereits bestehende Anlage mit einer Leistung von 340 kW el genutzt werden.<br />
D<br />
GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />
VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH (EINSCHLIESSLICH<br />
DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG IN<br />
DER BAULEITPLANUNG<br />
1 Vermeidung und Verminderungsmaßnahmen<br />
Gemäß § 21 NatSchG sind Beeinträchtigungen, wenn möglich, zu vermeiden.<br />
Bereits durch die Standortwahl für das geplante Sondergebiet wird dem Vermeidungs- und<br />
Verminderungsgrundsatz des § 21 NatSchG Rechnung getragen, wonach Eingriffe die<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt<br />
notwendig beeinträchtigen dürfen.<br />
1.1 Schutzgut Mensch<br />
Die bei der Manipulation der Gärrohstoffe (Gülle und Pflanzensilagen) entstehenden<br />
Geruchsemissionen werden nach guter landtechnischer Praxis minimiert, indem 4 :<br />
1. die Siloanschnittsfläche möglichst gering gehalten wird und auf eine glatte<br />
Anschnittfläche geachtet wird.<br />
2. Die Abdeckung der übrigen Silos stets gewährleistet ist.<br />
Zusätzlich zur Abdeckfolie kann die Silage auch mit einer zusätzlichen Vogelschutzfolie<br />
abgedeckt werden. Futterreste werden zusammengekehrt und dem Gärprozess<br />
zugeführt.<br />
3. Nur die Tagesration Silage in den Vorlagebehältern lagert, und dieser kompakt gebaut<br />
bzw. am Maschinenhaus situiert ist, um Konvektion durch Wind (diffuse Emissionen)<br />
möglichst gering zu halten.<br />
4. In den abgedeckten Gärrestelagern das vergorene Substrat geruchsneutral gelagert<br />
wird.<br />
5. Nur und ausschließlich organisch abgebautes stabilisiertes Material in das<br />
Gärrestelager gelangt.<br />
6. Die Feststoffeinbringung in geschlossener Bauweise ausgeführt ist und somit die<br />
Konvektion von Geruchsstoffen während der Feststoffeinbringung bestmöglich<br />
vermieden wird (Einbringschnecken unter Füllstand).<br />
7. Die Ausbringung der Biogasgülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis vorgenommen<br />
wird und die einschlägigen Richtlinien erfüllen.<br />
Es wird an dieser Stelle nochmals festgehalten, dass bei dem gegenständigem Biogasvorhaben<br />
nur Gärrohstoffe zum Einsatz kommen, welche im landwirtschaftlichen Zusammenhang regional<br />
und vor Ort seit jeher bestandsbildend und prägend waren. Diese Stoffe (Silagen) werden durch<br />
die Biogasbehandlung (diese ist geruchsneutral, da die Fermenter gasdicht abgeschottet sind)<br />
stabilisiert und geruchsentschärft. 4<br />
Schadstoffemissionen/Gefahren:<br />
Durch die gasdichte Ausführung der Behälter und die ausreichende Verweilzeit sind keine<br />
Methanemissionen zu erwarten.<br />
Lärmemissionen:<br />
Durch die eingebauten Zu- und Abluftschalldämmkulissen wird eine den Vorschriften entsprechende<br />
Schalldämmung beim Betrieb der BHKW gewährleistet.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 15<br />
1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Zur Kompensation der unvermeidlichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />
werden landschaftspflegerische Maßnahmen vorgenommen.<br />
Die Anlage sowie die Fahrsiloflächen und der Havariewall werden mit Strauchgruppen und<br />
Bäumen I. und II. Ordnung eingegrünt. Die Artenauswahl orientiert sich an der potentiell<br />
natürlichen Vegetation.<br />
Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 302, Gemarkung Sießen im<br />
Wald, entlang der Weihung aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Acker<br />
genommen und in extensives Grünland bzw. eine gewässerbegleitende Hochstaudenflur<br />
umgewandelt (s. GOP Ausgleich).<br />
Mit den o.g. landschaftspflegerischen Maßnahmen werden die Eingriffe in das Schutzgut Tiere<br />
und Pflanzen kompensiert.<br />
1.3 Schutzgut Boden<br />
Möglichkeiten zur Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen wurden im Rahmen der<br />
Planung dadurch berücksichtigt, dass der bei der Baumaßnahme anfallende Erdaushub auf<br />
dem Grundstück als Aufschütt- und Verfüllmaterial verwendet wird.<br />
Außerdem werden die Hinweise zum Schutz des Bodens, Bundes-Bodenschutz- und<br />
Altlastenverordnung (BBodSchV), § 12, in Verbindung mit der DIN 19 731, beachtet.<br />
Für die Hauptzuwegung des Plangebietes können die vorhandenen Straßen bzw. der befestigte<br />
Feldweg zur Erschließung genutzt werden, so dass die Neuversiegelung minimiert wird.<br />
1.4 Schutzgut Wasser<br />
Generell sind Grund- und Oberflächenwässer während der Bauzeit so wenig wie möglich zu<br />
belasten. So sind z. B. Eintrübungen durch mineralische Stoffe, Erosionen und Abschwemmungen<br />
im Umfeld der Baumaßnahme zu verhindern bzw. zu minimieren, um bei einer Einleitung<br />
der im Baubereich anfallenden Wässer in die Vorflut eine qualitative Beeinträchtigung zu<br />
vermeiden. Das Risiko von Verunreinigungen durch bauzeitlich einzuleitende Wässer wird<br />
zudem durch sachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen (Treib- und Schmiermittel) und ggf.<br />
durch Einsatz geeigneter Reinigungsverfahren (z. B. Aktivkohlefilteranlagen) minimiert.<br />
Die dauerhaften Extensivierungsmaßnahmen der landwirtschaftlich genutzten Flächen führen<br />
zu einer dauerhaften Verminderung von Nährstoffeinträgen in das Grundwasser.<br />
1.5 Schutzgut Klima und Luft<br />
Zur Vermeidung und Verminderung baubedingter Beeinträchtigungen trägt die Verwendung<br />
emissionsarmer Baumaschinen und Baufahrzeuge bei. Die Belastung durch Stäube wird<br />
verringert, wenn bei Arbeiten mit starker Staubentwicklung das Bodenmaterial ggf. angefeuchtet<br />
wird.<br />
Die bei der Manipulation der Gärrohstoffe (Gülle und Pflanzensilage) entstehenden<br />
Geruchsemissionen werden nach guter landtechnischer Praxis minimiert, indem:<br />
1. die Siloanschnittsfläche möglichst gering gehalten wird (Entnahme immer nur in einer<br />
Silozelle).<br />
2. die Abdeckung der übrigen Silos stets gewährleistet ist<br />
Abdeckung mit geeignetem vergärbaren Naturmaterial ist aus arbeitswirtschaftlichen<br />
und ökologischen Gesichtspunkten einer Folienabdeckung vorzuziehen<br />
(Abfallvermeidung).<br />
3. nur die Tagesration Silage im Tagesbunker lagert, und dieser kompakt gebaut und im<br />
Windschutz des Fermenters situiert ist, um Konvektion durch Wind (diffuse Emissionen)<br />
möglichst gering zu halten.<br />
4. Frischgülle in einer abgedeckten Vorgrube gelagert und ständig dem Fermenter<br />
zugeführt wird.<br />
5. der Nachgärer/Güllelager gasdicht abgedeckt sind.<br />
6. der Feststoffeintrag in vom Fermenter abgeschotteter Bauweise ausgeführt ist und<br />
somit die Konvektion von Geruchsstoffen während der Feststoffeinbringung<br />
bestmöglich vermieden wird.<br />
7. die Ausbringung der Biogasgülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis vorgenommen<br />
wird und die einschlägigen Richtlinien erfüllen.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 16<br />
Bei Beschwerden über trotz der o.g. Maßnahmen nachweislich auftretende, erhebliche oder<br />
unzumutbare Geruchsbelästigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen<br />
bzw. zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb der Biogasanlage zu treffen.<br />
1.6 Schutzgut Landschaft<br />
Ein Erhalt oder die Wiederherstellung der überbauten Fläche ist nicht möglich. Daher wird das<br />
Landschaftsbild durch entsprechende Maßnahmen neu gestaltet.<br />
Diese umfassen eingriffsmindernde Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes. Hier<br />
sind zur Einbindung der Anlage in das Landschaftsbild Gehölzpflanzungen (Büsche und Bäume<br />
1. und 2. Ordnung unter Verwendung von Gebiets-heimischem und standortgerechtem<br />
Pflanzmaterial) an den umgebenden Böschungen der geplanten Biogasanlage vorgesehen (s.<br />
GOP Maßnahmen). Die dazwischen liegenden Flächen werden mit einer Gras-Kräutermischung<br />
für Biotopflächen und Extensivrasen begrünt, so dass sich blütenreiche Saumstreifen<br />
entwickeln.<br />
1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Im Geltungsbereich sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt, so dass sich für<br />
dieses Schutzgut keine Auswirkungen ergeben. Daher werden auch keine Vermeidungs- und<br />
Verminderungsmaßnahmen notwendig.<br />
Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht gem. § 20 Abs.<br />
DSchG. Werden im Zuge der Baumaßnahmen Objekte gefunden, an deren Erhaltung aus<br />
wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches<br />
Interesse besteht, wird dies unverzüglich den zuständigen Behörden angezeigt. Das weitere<br />
Vorgehen wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt.<br />
1.8 Summen- und Wechselwirkungen<br />
Zusammenhänge in Form von Wechselwirkungen können sich durch Vermeidungs- und<br />
Kompensationsmaßnahmen ergeben, die sich neben dem beabsichtigten, günstigen Effekt für<br />
ein Schutzgut störend oder beeinträchtigend für ein anderes Schutzgut auswirken.<br />
Dieser Umstand wurde bei der Planung der für das Vorhaben notwendigen Maßnahmen<br />
berücksichtigt.<br />
Die für das Plangebiet vorgesehenen Gehölzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen führen zu<br />
einer Aufwertung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, zu einer Einbindung des<br />
Vorhabens in die Landschaft und bewirken Entlastungen in den Schutzgütern Wasser und<br />
Boden.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 17<br />
1.9 Zusammenfassung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind zusammenfassend die vorgesehenen Vermeidungs- und<br />
Verminderungsmaßnahmen dargestellt:<br />
Tabelle 6: Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen<br />
Nr. Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahme Schutzgut Festsetzung<br />
V1 Als Außenbeleuchtung sind nur Natriumdampflampen mit nach Schutzgut Tiere<br />
unten gerichtetem Lichtkegel zulässig.<br />
und Pflanzen<br />
√<br />
V2 Unterirdische Verlegung von Kommunikations- und<br />
Schutzgut<br />
Niederspannungsleitungen.<br />
Landschaft<br />
√<br />
V3 Durchführung einer Tiefenlockerung nach Beendigung der Schutzgut Boden,<br />
Bauarbeiten in den verdichteten Bereichen.<br />
Wasser<br />
√<br />
V4 Minderung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Schutzgut<br />
Festsetzung von Pflanzgeboten im Geltungsbereich unter<br />
Landschaft<br />
Verwendung von Gebiets-heimischem und standortgerechtem<br />
√<br />
Pflanzmaterial im Übergangsbereich zur freien Landschaft.<br />
V5 Minderung der Beeinträchtigung der Insektenwelt durch Einsatz Schutzgut Tiere<br />
V6<br />
V7<br />
V8<br />
V9<br />
V10<br />
von Natriumdampflampen mit nach unten gerichtetem Lichtkegel.<br />
Vermeidung des Verlustes von Oberboden nach § 202 BauGB<br />
durch profilgerechten Abtrag, fachgerechte Zwischenlagerung und<br />
ordnungsgemäßen Widereinbau.<br />
Durch umsichtig ausgeführte Bauarbeiten können<br />
Abwassereinleitungen und Schadstoffemissionen sowie<br />
Bodenverdichtung und -veränderung vermindert werden.<br />
Die Baustraßen und Baustelleneinrichtung werden auf ein<br />
räumliches und zeitliches Mindestmaß reduziert. Durch eine<br />
kompakte Bauausführung werden Beeinträchtigungen durch den<br />
Baubetrieb auf einen möglichst geringen Umfang und Zeitraum<br />
beschränkt.<br />
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch verdichtete<br />
Bauweise (Beachtung der Bodenschutzklausel aus § 1a Abs. 2<br />
BauGB).<br />
Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem<br />
Material bestehen oder müssen eine entsprechende Beschichtung<br />
haben.<br />
und Pflanzen<br />
Schutzgut Boden<br />
Schutzgut Boden,<br />
Wasser<br />
alle Schutzgüter<br />
Schutzgut Boden<br />
Schutzgut Wasser<br />
V11 Vermeidung von Emissionen/Immissionen. Schutzgut<br />
Menschen, Klima<br />
und Luft, Boden,<br />
Wasser und<br />
Landschaft<br />
√<br />
√<br />
√<br />
√<br />
√<br />
√<br />
√<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 18<br />
2 Ausgleichs- und Kompensationskonzept<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleiben folgende<br />
erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (Konflikte, s.<br />
Tab. 10), die nach § 21 NatSchG BW auszugleichen sind:<br />
Tabelle 7: Konflikte<br />
Konflikt Umweltauswirkung/ Konflikt Schutzgutfunktion Umfang in qm<br />
K1 Flächenversiegelung Schutzgut Boden 13.035 qm<br />
K2 Havariewall Schutzgut Boden 1.818 qm<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser werden nicht prognostiziert, da das<br />
anfallende Niederschlagswasser im Geltungsbereich verwertet wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Schutzgutes Landschaft kann durch Festsetzung von Pflanzgeboten vermieden<br />
werden. Es entsteht ein Defizit für das Schutzgut Boden, das auszugleichen ist. Der Eingriff in<br />
das Schutzgut Mensch unterliegt nicht der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, gleichwohl<br />
die Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahme auch dem Schutzgut Menschen dienen.<br />
Die Bilanzierung (Schutzgut Arten und Biotope sowie Boden) erfolgt gemäß Ökokonto-<br />
Verordnung – ÖKVO vom 19.12.2010. 15<br />
2.1 Planinterne Maßnahmen<br />
Die vorgeschriebenen Gestaltungsmaßnahmen (S. GOP Maßnahmen, G 1 – 3) dienen der<br />
landschaftlichen Einbindung der Vorhabens.<br />
Gestaltungsmaßnahme 1:<br />
Anlage von landschaftlichen Gehölzpflanzungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />
Um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden wird die Anlage mit Gehölzpflanzungen<br />
eingegrünt.<br />
Gestaltungsmaßnahme 2:<br />
Pflanzung von Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />
Um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden wird die Pflanzung von<br />
Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung festgesetzt. Die Arten werden auf die potentiell<br />
natürliche Vegetation abgestimmt.<br />
Gestaltungsmaßnahme 3:<br />
Einsaat der Zwischenbereiche (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />
Die Zwischenbereiche werden zu blütenreichen Saumstreifen entwickelt und mit RSM 8.1<br />
(autochthones/einheimisches Saatgut mit einem Kräuteranteil von mind. 70 %) eingesät.<br />
2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebietes („planextern“)<br />
Mit der Ausgleichsmaßnahme werden die Eingriffe in das Schutzgut Boden ausgeglichen, da<br />
ein erheblicher Maßnahmen-Überhang im Vergleich zum getätigten Eingriff in das Schutzgut<br />
Arten und Biotope (und damit zum Kompensationsbedarf) besteht (vgl. Kap. E<br />
„Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ in der Begründung).<br />
Auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 302 (Gesamtgröße Flurstück 56.676 qm), Gemarkung Sießen im<br />
Wald, wird der Kompensationsbedarf im Schutzgut Arten und Biotope und Boden ausgeglichen.<br />
Eine Fläche von 8.136 qm wird aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Acker<br />
genommen und zu extensiv genutzten Wirtschaftswiese bzw. in einer Breite von ca. 10m<br />
entlang der Weihung zu einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur entwickelt (siehe Plan<br />
Ausgleich).<br />
Die Maßnahme umfasst den sofortigen Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung<br />
sowie die Einsaat mit geeigneten Gras- Kräutermischungen (autochthones Saatgut mit einem<br />
Kräuteranteil von min. 70%).<br />
15<br />
Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die<br />
Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-<br />
Verordnung – ÖKVO). 19.12.10<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 19<br />
Die weitere Pflege des Grünlandes ist über eine zweischürige Mahd ab Mitte Juli<br />
sicherzustellen. Die Hochstaudenflur entlang der Weihung wird in mehrjährigem Abstand nach<br />
Bedarf gemäht.<br />
Tabelle 8: Ausgleichswert Biotope und Arten: planexterne Ausgleichsfläche<br />
Bestand Ausgleichsfläche<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Acker 37.11 8.136 qm 4 32.544<br />
Flächenwert vor dem Eingriff (Bestand) 8.136 qm 32.544<br />
Planung Ausgleichsfläche<br />
Biotoptyp<br />
Typ-Nr. Biotopgröße Wertfaktor Flächenwert<br />
Wirtschaftswiese 33.41 6.418 qm 13 83.434<br />
Gewässerbegleit. Hochstaudenflur 35.42 1.718 qm 19 32.642<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 116.076<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + 83.532<br />
Im Schutzgut Arten und Biotope ergibt sich für die externe Ausgleichsfläche ein Überhang von<br />
83.532 Ökopunkten.<br />
Tabelle 9: Ausgleichswert Boden: planexterne Ausgleichsfläche<br />
Bestand Ausgleichsfläche<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
2 - 1 - 2 (mittel) 1,666 8.136 qm 6,66 54.186<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 54.186<br />
Planung Ausgleichsfläche<br />
Bewertungsklassen für die<br />
Wertstufe Fläche Ökopunkte Bilanzwert<br />
Bodenfunktionen<br />
3 - 2 - 3 (hoch) 2,666 8.136 qm 10,66 86.730<br />
Flächenwert nach dem Eingriff (Planung) 8.136 qm 86.730<br />
Kompensationsüberschuss/ -defizit + 32.544<br />
Im Schutzgut Boden ergibt sich für die externe Ausgleichsfläche ein Überhang von 32.544<br />
Ökopunkten.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 20<br />
3 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Die bestehende Biogasanlage mit derzeit einem BHKW-Motor mit einer Leistung von 340 KW el<br />
soll erweitert werden. Die Erweiterungsflächen sind aufgrund der Verkehrsanbindung, des<br />
gewahrten Abstandes zur nächstgelegenen Wohnbebauung und der kompakten Entwicklung<br />
des Standorts angrenzend an die bestehende Anlage als günstig anzusehen.<br />
Daher wurden auf eine Prüfung alternativer Standorte verzichtet.<br />
4 Fazit<br />
Abschließend wird festgestellt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand nach Realisierung der<br />
Planung und der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung und<br />
Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt keine erheblichen nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen verbleiben.<br />
Die internen und externen Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen entsprechen den lokalen<br />
Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege.<br />
Nach Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB in Verbindung mit § 21 NatSchG<br />
und der Erstellung des Konzeptes zur Grünordnung sind nach Realisierung der Maßnahmen<br />
alle erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts, die durch das Bauvorhaben<br />
entstehen, entweder vermieden, vermindert oder ausgeglichen. Das Landschaftsbild ist<br />
wiederhergestellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 21<br />
E<br />
AUSSAGEN ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ZUM<br />
MONITORING<br />
1 Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens<br />
Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der<br />
Umwelt gegeben. Dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot wird zum einen dadurch<br />
Rechnung getragen, dass für das Vorhaben Flächen ausgewählt wurden, deren Inanspruchnahme<br />
aus Sicht der meisten Schutzgüter keine bedeutsamen Beeinträchtigungen verursacht<br />
und der Standort bereits durch die bestehende Anlage vorbelastet ist. Zum anderen wurden im<br />
Rahmen der Planung Möglichkeiten zur Verminderung der Beeinträchtigungen so weit wie<br />
möglich berücksichtigt.<br />
So sind die Schutzgüter der Umwelt nur in geringem Umfang vom Vorhaben betroffen.<br />
Die verbleibenden Beeinträchtigungen in den jeweiligen Schutzgütern sind durch geeignete<br />
Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand verbleiben nach Realisierung des Vorhabens keine Risiken für<br />
die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind.<br />
2 Maßnahmen zur Überwachung / Monitoring<br />
Nach Bau und Fertigstellung einer Anlage beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der Anlagenbetreiber<br />
die Verpflichtung, die für den Betrieb der Anlage geltenden Anforderungen einzuhalten.<br />
Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung<br />
von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten:<br />
Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />
Pflege und Unterhaltung der Eingrünungsmaßnahmen auf Grundstück Fl. Nrn. 399,<br />
400, 401 und 403, Sießen im Wald,<br />
Pflege und Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstück Fl. Nr. 302,<br />
Gemarkung Sießen im Wald.<br />
Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert<br />
werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen,<br />
um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens<br />
„Energiehof Thanner“ zu erreichen.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 22<br />
F<br />
ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die Auswirkungen des Bebauungsplanes „Energiehof Thanner“ sind insgesamt durch die<br />
bisherige intensive landwirtschaftliche Nutzung der vorgesehenen Flächen und der<br />
Vermeidungsmaßnahmen von geringer bis mittlerer Erheblichkeit.<br />
Die dennoch zu erwartenden verbleibenden Umweltauswirkungen sind nachstehend<br />
schutzgutbezogen aufgeführt.<br />
1 Schutzgut Mensch<br />
Der Standort der Biogasanlage liegt östlich des Ortsteiles Hörenhausen, Gemeinde <strong>Schwendi</strong>,<br />
an dem öffentlichen Weg „Zellerbachweg“ und wird intensiv genutzt bzw. ist von der<br />
bestehenden Anlage bestanden. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in<br />
südwestlicher Richtung in rd. 165 m Entfernung.<br />
65 % der Fahrbewegungen zur Andienung der Anlage erfolgen derzeit durch den Teilort<br />
Hörenhausen, 20 % kommen von Norden auf dem Zellerbachweg und 15 % fahren die Anlage<br />
von Osten her über die Bergergasse an. Die Fahrten beschränken sich allerdings auf ca. 47<br />
Tage im Jahr. Insgesamt sind zur Anlieferung der Substrate sowie zum Abtransport der<br />
Gärreste ca. 1.122 Fahrten nötig. 16<br />
Die Fläche hat bezüglich einer Erholungsnutzung keine Bedeutung.<br />
Beauftragte Gutachten zur Schallimmission, Geruchsimmission sowie ein Konzept zur<br />
Verhinderung von Störfällen kommen einheitlich zu dem Ergebnis, dass für das Schutzgut<br />
Mensch keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
2 Schutzgut Arten und Biotope<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 21.908 qm und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt<br />
(Ackerstatus) bzw. ist von der bestehenden Biogasanlage bestanden (vgl. GOP<br />
Bestandsaufnahme). Südlich des Geltungsbereiches befindet sich das nach §32 NatSchG<br />
geschützte als Feldgehölz und Feldgehölze amtlich kartierte Biotop 177264260113<br />
„Feldgehölze am Ortsrand, östlich Hörenhausen“. Für das Schutzgut Arten und Biotope sind<br />
aufgrund des Ackerstatus der Fläche und der intensiven Nutzung durch die bestehende Anlage<br />
Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten. Ein vollständiger Ausgleich der<br />
Eingriffe ins Schutzgut Arten und Biotope ist innerhalb des Gebietes möglich.<br />
3 Schutzgut Boden<br />
Durch das Vorhaben werden insgesamt 13.035 qm mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8<br />
versiegelt. 1.818 qm werden durch die Anlage eines Havariewalles beeinträchtigt.<br />
Die belebte Oberbodenschicht sowie sämtliche anderen Bodenfunktionen (mittlere bis hohe<br />
hohe Bedeutung) gehen an diesen Stellen verloren bzw. werden beeinträchtigt.<br />
Es ergibt sich ein Defizit von 140.785 Ökopunkten.<br />
4 Schutzgut Wasser<br />
Im Plangebiet sind keine Wasserschutzgebiete bekannt bzw. das Planungsgebiet liegt nicht<br />
innerhalb eines Wasserschutzgebietes.<br />
Dem Schutzgut Wasser wird im Hinblick auf die Flächenbewertung eine mittlere Wertigkeit<br />
zugeordnet. 17<br />
Das Vorhaben führt zum Verlust des Rückhaltevermögens der Flächen sowie zur Reduzierung<br />
der Grundwasserneubildungsrate durch eine mögliche Neuversiegelung von 13.035 qm.<br />
Aufgrund der Versiegelung von Flächen tritt bei Regenereignissen eine kurzzeitig erhöhte<br />
Ableitung von Oberflächenwasser auf. Das abfließende Wasser steht für die<br />
Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht mehr zur Verfügung.<br />
Das Entwässerungskonzept für Flachsilos, der Fahrbahnen und der Wege ist in den<br />
Bauvorlageplänen dargestellt. 4<br />
Für das Schutzgut Wasser ist insgesamt eine geringe Beeinträchtigung zu erwarten.<br />
16<br />
NQ-Anlagentechnik GmbH, H.-J. Drexler, H. (08.02.2013): NQ-Anlagenauslegung. Investition in eine Biogasanlage.<br />
Auslegung: Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage 630 kWel. Firma: Energiehof Thanner GmbH & Co. <strong>KG</strong><br />
17 KÜPFER, C. (2010) : Empfehlung für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“<br />
sowie „Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 23<br />
5 Schutzgut Klima und Luft<br />
Das Schutzgut Klima wird aufgrund der teilweise bestehenden Bebauung in einer mittleren<br />
Wertigkeit eingestuft:<br />
An der Biogasanlage wird durch Flächenversiegelung sowie die Anlage eines Havariewalles<br />
eine Gesamtfläche von 14.853 qm in Anspruch genommen, die aufgrund der Vorbelastung<br />
durch die bestehende Bebauung aus Sicht der Schutzgüter Klima und Luft eine mittlere<br />
Funktion wahrnimmt<br />
Ein Immissionsschutzgutachten wurde beauftragt und wird derzeit angefertigt.<br />
Das bestehende offene Gärrestelager entfällt mit der geplanten Anlagenerweiterung durch die<br />
gasdichte Abdeckung.<br />
6 Schutzgut Landschaft<br />
Die für das Vorhaben in Anspruch genommenen, ebenen Flächen weisen keinerlei landschaftstypische<br />
und landschaftsprägende Elemente auf. Der gesamte Geltungsbereich wird als gering<br />
bedeutsam eingestuft, da wenig bis gar keine gliedernden Elemente und keine Strukturen zur<br />
Erholungsnutzung vorhanden sind sowie eine Vorbelastung durch die bestehende Anlage<br />
vorliegt.<br />
Der Standorte ist durch die bestehende landwirtschaftliche Anlage bereits vorbelastet .<br />
Die Lage des Plangebietes vermindert zudem die Einsehbarkeit erheblich. Für das Schutzgut<br />
Landschaft daher sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Für das vom Vorhaben „Energiehof Thanner“ direkt betroffen Grundstück sind keine Bau- oder<br />
Bodendenkmale bekannt.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong><br />
<strong>GMBH</strong> & <strong>CO</strong>.<strong>KG</strong><br />
BIBERACHER STR. 38, 88444 UMMENDORF<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„<strong>ENERGIEHOF</strong> <strong>THANNER</strong>“<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET DIE<br />
FLURNUMMERN 399, 400, 401, 403,<br />
JEWEILS GEMARKUNG SIEßEN IM WALD,<br />
GEMEINDE SCHWENDI, LKR. BIBERACH<br />
TEXTLICHE<br />
FESTSETZUNGEN<br />
VORENTWURF VOM 25.02.2013<br />
ENTWURF VOM 10.06.2013<br />
ANLAGENPLANER:<br />
NQ-Anlagentechnik GmbH<br />
Pflegweg 13<br />
86733 Alerheim-Rudelstetten<br />
VERFASSER BEBAUUNGSPLAN:<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
Telefon 0 73 62/92 05-17<br />
E-Mail info@godts.de<br />
Bearb. Dipl.-Ing. J. Godts<br />
und Dipl.-Biogeogr. J. Heyer
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 2<br />
A<br />
PRÄAMBEL<br />
Nach den § 10, 12 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. Fassung 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414),<br />
zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBI. I S. 1818) i. V. m. Art. 74<br />
der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) und § 4 der Gemeindeordnung für<br />
Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> in<br />
öffentlicher Sitzung am 25.02.2013 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof<br />
Thanner“ als Satzung beschlossen.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
a) § 9 Abs. 1 und 7 und § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004<br />
(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />
1509).<br />
b) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bek. vom 23.01.1990, zul. geänd. durch<br />
Art. 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466).<br />
c) Planzeichenverordnung ((PlanZV), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne<br />
und die Darstellung des Planinhalts vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
d) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) i. d. F. der Bek. vom 5. März 2010<br />
(GBl. Nr. 7 vom 20.4.2010 S. 357), letzte berücksichtigte Änderung: §§ 3, 46 und 73 geändert<br />
durch Artikel 70 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 73)<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 3<br />
Textliche Festsetzungen<br />
In Ergänzung der Planzeichnung wird nachfolgendes festgesetzt:<br />
B<br />
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)<br />
1 Geltungsbereich<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ setzt die Grenzen seines<br />
räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 (7) BauGB) und erstreckt sich auf die Fl.-Nrn. 399, 400,<br />
401, 403, jeweils Gemarkung Sießen im Wald, Gemeinde <strong>Schwendi</strong>.<br />
2 Art der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§1 - 11 BauNVO)<br />
2.1 Sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage“<br />
Gemäß § 11 BauNVO<br />
§ 11 Sonstige Sondergebiete<br />
(1) Als sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die<br />
sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden.<br />
(2) Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung<br />
darzustellen und festzusetzen. Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in<br />
Betracht: Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung<br />
erneuerbarer Energien dienen. Zulässig ist eine:<br />
Biogasanlage mit einer installierten Feuerungswärmeleistung von<br />
insgesamt 1,7 MW.<br />
für die Gasverwertung und Abwärmenutzung erforderliche Nebeneinrichtungen<br />
wie z.B. Blockheizkraftwerke, Gasreinigungs- und Aufbereitungsanlagen<br />
Fahrsilos<br />
Behälter (z.B. Vor-/ Sickersaftgrube, Fermenter, Nachgärer, Gärrestelager,<br />
Güllelager)<br />
Faßbefüllstation<br />
Sonstige Betriebsgebäude (z. B Maschinenhaus und –unterstand, Garage,<br />
Technikraum, Pumpenraum)<br />
Havariewall<br />
(3) Sonstige Zweckbestimmungen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen.<br />
2.2 .<br />
Der Grünordnungsplan Teil Maßnahmen und Ausgleich sind rechtsverbindliche Bestandteile<br />
des Bebauungsplanes.<br />
3 Maß der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21 BauNVO)<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8.<br />
3.1 Höhe der baulichen Anlagen<br />
(§ 16 Abs. 3 BauNVO)<br />
Gebäude: Die Wandhöhe beträgt bei Betriebsgebäuden/Hallen maximal 7,5 m, gemessen bei<br />
geneigten Dächern an der traufseitigen Außenkante der Außenwand als Abstand zwischen<br />
Oberkante geplantem Gelände (bergseits) und dem Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut<br />
oder bis zum oberen Abschluss der Wand.<br />
Fahrsilos/Stützwand: Die maximale Wandhöhe der Silos bzw. der Stützwand für Havarieschutz<br />
beträgt 4,0 m, gemessen an dem geplanten Gelände (bergseits).<br />
Behälter: Fermenter, Endlager, Nachgärer, Gärrestelager<br />
Die max. Wandhöhe beträgt 8 m, gemessen an dem geplanten Gelände (bergseits).<br />
Allgemein: Auf die Höhenvorgaben in den beigefügten Ansichten und Schnitten wird verwiesen.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 4<br />
4 Bauweise, Baugrenzen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />
Gebäudelängen über 50 m sind zulässig. Die Abstandregelungen der LBO werden<br />
übernommen.<br />
Fahrsilos sind in einer Gesamtlänge von max. 100 m zulässig.<br />
Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen sind nur auf der Sondergebietsfläche<br />
zulässig.<br />
5 Ein- und Ausfahrt<br />
Das Sondergebiet wird über den öffentlichen Wirtschaftsweg Zellerbachweg (im Westen) und<br />
die öffentliche Straße Bergergasse (im Süden) erschlossen.<br />
Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass<br />
kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />
6 Grünflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Im Planteil sind die privaten Grünflächen und ihre Nutzung festgesetzt.<br />
7 Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
Schutz des Grundwassers<br />
Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem Material bestehen oder<br />
müssen eine entsprechende Beschichtung haben.<br />
Außenbeleuchtung<br />
Als Außenbeleuchtung sind energiesparende Lampen zu verwenden.<br />
Interne Kompensationsmaßnahmen<br />
Die privaten Grünflächen werden vollständig als Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut<br />
„Arten und Biotope“ herangezogen.<br />
8 Pflanzgebote<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)<br />
Auf die Verwendung von autochthonem Pflanzgut ist zu achten.<br />
Das Nachbarrecht ist bezüglich der erforderlichen Grenzabstände in allen Fällen zu beachten.<br />
Bei Gehölzpflanzungen in der Nähe von Bauwerken, Leitungen und Belägen sind<br />
gegebenenfalls Schutzmaßnahmen für die Bauwerke (z.B. Regenrückhaltebecken,<br />
Havariewall), Leitungen und Beläge erforderlich. Die gesetzlich festgelegten Grenzabstände<br />
sind einzuhalten. Die Bepflanzung darf die Funktionsfähigkeit der Bauwerke nicht<br />
beeinträchtigen.<br />
8.1 G1 - Pflanzgebot für flächige Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche<br />
Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfeststellung mit Bindungen zum Anpflanzen von<br />
Gehölzgruppen festgesetzt. Die Bepflanzungen sind mit Pflanzen aus der Artenliste anzulegen.<br />
Artenliste:<br />
Sträucher, zweimal verpflanzt (2xv), 60-100 cm hoch.<br />
Cornus sanguinea Hartriegel<br />
Corylus avellana Haselnuss<br />
Euonymus europaea Pfaffenhütchen<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Prunus spinosa Schlehdorn<br />
Rosa arvensis<br />
Feld-Rose<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 5<br />
Sambucus nigra Schwarzer Holunder<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
sowie einheimisches Strauchbeerenobst.<br />
8.2 G2 - Pflanzgebot für Laubbaumhochstämme auf der privaten Grünfläche<br />
Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfeststellung mit Bindungen zum Anpflanzen von<br />
einheimischen Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung festgesetzt. Die Bepflanzungen sind<br />
mit Pflanzen aus der Artenliste anzulegen.<br />
Artenliste:<br />
Bäume 1. Ordnung, Hochstamm (H), dreimal verpflanzt (3xv), Stammumfang 12 – 14 cm<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />
Fagus sylvatica Rot-Buche<br />
Quercus robur<br />
Stiel-Eiche<br />
Tilia cordata<br />
Winter-Linde<br />
Bäume 2. Ordnung, Hochstamm (H), dreimal verpflanzt (3xv), Stammumfang 10 – 12 cm<br />
Acer campestre Feld-Ahorn<br />
Betula pendula Sand-Birke<br />
Carpinus betulus Gemeine Hainbuche<br />
Prunus avium<br />
Vogel-Kirsche<br />
8.3 G3 – Einsaat der Zwischenbereiche auf der privaten Grünfläche<br />
Die nicht bepflanzten Grünflächen und Zwischenbereiche sind mit RSM 8.1 (artenreiches<br />
Extensivgrünland, autochthones/einheimisches Saatgut mit einem Kräuteranteil von mind. 70%)<br />
zu begrünen.<br />
8.4 Zeitpunkt der Pflanzungen<br />
Eine Vegetationsperiode nach Beginn des jeweiligen Bauabschnittes muss die Begrünung<br />
abgeschlossen sein.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 6<br />
9 Naturschutzrechtliche Zuordnung von Flächen und/oder<br />
Maßnahmen im Sinne des § 1a (3) BauGB an anderer Stelle<br />
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/ -<br />
maßnahme auf einer Teilfläche der Flurnummer 302, Gemarkung Sießen im Wald, zugeordnet.<br />
Der Vorhabenträger ist Verfügungsberechtigter der benötigten Ausgleichsfläche.<br />
Dieses Grundstück wird den Eingriffsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans als<br />
Ausgleichsmaßnahme zugeordnet (siehe Grünordnungsplan „Ausgleich“).<br />
9.1 Ausgleichsmaßnahme<br />
Die Ausgleichsflächen (8.136 qm) für das Baugebiet werden durch grünordnerische<br />
Festsetzungen auf Fl.-Nr. 302, Gemarkung Sießen im Wald, aufgewertet bzw. ausgeglichen.<br />
Auf Fl.-Nr. 302 werden 8.136 qm aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Acker)<br />
genommen und zu einer extensiv bewirtschafteten Wiese bzw. gewässerbegleitender<br />
Hochstaudenflur entwickelt (siehe Grünordnungsplan „Ausgleich“).<br />
Folgende Maßnahmen werden auf dem Flurstück festgelegt:<br />
Sofortiger Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung.<br />
Einsaat mit RSM 8.1 für die zwei Biotoptypen (autochthones Saatgut mit einem<br />
Kräuteranteil von min. 70%).<br />
In den ersten Jahren sind in Abhängigkeit des Aufwuchses zur Aushagerung mehr als<br />
zwei Schnitte notwendig.<br />
Die weitere Pflege der Wirtschaftswiese ist über eine ein- bis zweischürige Mahd ab<br />
<br />
Anfang Juli sicherzustellen (Schnitthöhe 5-10 cm).<br />
Die Hochstaudenflur entlang des Grabens wird in mehrjährigem Abstand nach Bedarf<br />
gemäht.<br />
Entwicklungsziel: Extensiv genutzte Wirtschaftswiese mit gewässerbegleitender<br />
Hochstaudenflur.<br />
In dem der Begründung beiliegenden Plan „Ausgleich “ sind die Maßnahmenflächen als Fläche<br />
für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt.<br />
9.2 Umsetzung und dingliche Sicherung<br />
Die extensiven Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Pflanzmaßnahmen sind unter<br />
Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen.<br />
Mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausführungsplanung ist unmittelbar nach<br />
Beginn des Bebauungsplan-Verfahrens zu beginnen.<br />
5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.<br />
Die Sicherung der Ausgleichsfläche und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu<br />
Lasten des Vorhabenträgers und sind damit dinglich zu sichern.<br />
10 Immissionsschutz<br />
Bezüglich Geruchsemissionen ist die Richtlinie GIRL einzuhalten.<br />
Bezüglich Lärmemissionen ist die TA Lärm bzw. die DIN 18005 und die 16. BImSchV<br />
einzuhalten.<br />
Ggf. sind weitergehende Gutachten erforderlich.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 7<br />
C<br />
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />
(§ 74 LBO BW)<br />
1 Gestaltung der baulichen Anlagen und Freiflächen<br />
(§ 74 (1) LBO BW)<br />
1.1 Gestaltung der Dächer<br />
(§ 74 (1) Nr. 1 LBO BW)<br />
Im Sondergebiet sind für die Betriebsgebäude Satteldächer von 7° bis 30° bzw. asymmetrische<br />
Satteldächer im Verhältnis ein Drittel – zwei Drittel von 12° bis 35°, Pultdächer von 7° bis 15°<br />
sowie Flachdächer zulässig.<br />
Reflektierende Materialen dürfen nicht verwendet werden.<br />
Bei den Behältern sind Viertelkugel, Zeltdächer (Luftdach bis 40°) sowie Flachdächer zulässig.<br />
Die Folienhaube kann eine Höhe von bis zu 8,5 m erreichen, gemessen ab dem Schnittpunkt<br />
Außenkante der Außenwand mit der Oberkante Dachkonstruktion.<br />
Die Dächer sollen die Farbe Staubgrau (RAL 7037) erhalten.<br />
Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem Material bestehen oder<br />
müssen eine entsprechende Beschichtung haben.<br />
1.2 Gestaltung der Gebäude<br />
(§ 74 (1) Nr. 1 LBO BW)<br />
Auffallend gemusterter Putz ist unzulässig. Zur Gliederung der Baukörper sind helles<br />
Sichtmauerwerk und Sichtbeton bis zu 1/3 der Fassadenfläche zugelassen.<br />
Die Farbgebung der Trapezbleche der Fermenter ist in Reseda-Grün (RAL 6011) auszuführen.<br />
Baustoffe und Anstriche in grellen Farben und/oder reflektierende Materialien sind an Gebäudeund<br />
Siloaußenflächen unzulässig.<br />
1.3 Werbeanlagen<br />
(§ 74 (1) Nr. 2 LBO BW)<br />
Werbeanlagen dürfen nicht oberhalb der Traufe angebracht werden.<br />
Unzulässig sind Anlagen mit bewegtem Licht.<br />
Es darf nur für standortbezogene Leistung geworben werden.<br />
1.4 Einfriedungen<br />
(§ 74 (1) Nr. 3 LBO BW)<br />
Einfriedungen sind nur innerhalb der Flächen „Sonstiges Sondergebiet - Biogasanlage“ in Form<br />
von Maschendraht - oder Stahlgitterzäunen bis max. 2,0 m Höhe ohne Sockel zulässig.<br />
Zur Durchlässigkeit von Kleintieren ist mit der Einzäunung eine Bodenfreiheit von 15 cm<br />
einzuhalten. Innerhalb der Grünflächen sind keine Einfriedungen erlaubt.<br />
1.5 Aufschüttungen und Abgrabungen<br />
(§ 74 (1) Nr. 3 LBO BW)<br />
Ausnahmsweise sind Veränderungen des natürlichen Geländeverlaufs (Auf- und Abtragungen)<br />
bis 4,0 m zulässig, in den Antragsunterlagen darzustellen und nur im Einvernehmen mit der<br />
Gemeinde <strong>Schwendi</strong> und dem Landratsamt Biberach vorzunehmen.<br />
Entlang den Grundstücksgrenzen ist ein höhengleicher Geländeübergang zwingend<br />
herzustellen.<br />
2 Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig nach § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO BW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den<br />
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen von § 74 LBO BW zuwiderhandelt.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 8<br />
D<br />
HINWEISE<br />
1 Altlasten<br />
Wird bei Aushubarbeiten Material angetroffen, das nach Aussehen, Farbe und Geruch nicht<br />
natürlichem Material entspricht, so ist dieses unverzüglich bei den zuständigen Behörden<br />
anzuzeigen.<br />
2 Bodenschutz<br />
Mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) § 12, in Verbindung mit der<br />
DIN 19 731 bestehen Normen, die den Umgang mit kulturfähigem Boden regeln. Im Zuge der<br />
weiteren Planung und Ausführung werden folgende Hinweise zum Schutz des Bodens<br />
beachtet:<br />
Sicherung und Lagerung von Boden: Die Sicherung von Böden erfolgt möglichst nur bei<br />
trockenen bis schwach feuchten Bodenverhältnissen. Kulturfähiger Boden wird mittels<br />
bodenschonender Verfahren gesichert und in Mieten gelagert.<br />
Rückbau bauzeitlich beanspruchter Flächen: Von bauzeitlich beanspruchten Flächen<br />
werden ortsfremde Materialien entfernt. Verdichtungen des Unterbodens werden gelockert,<br />
um die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes zu gewährleisten. Der Oberboden wird<br />
möglichst am gleichen Standort sowie im Regelfall in der ursprünglichen Mächtigkeit wieder<br />
aufgetragen.<br />
Anfallender Erdaushub ist zum Bau der Havariewälle zu nutzen. Darüber Hinaus anfallendes<br />
Aushubmaterial (Ober- und Unterboden) soll möglichst im Plangebiet verbleiben.<br />
3 Brandschutz<br />
Die Feuerwehrzufahrt, ausreichende Rettungswege und die Löschwasserversorgung sind<br />
sicherzustellen.<br />
Anforderungen an die Zufahrten und Aufstellflächen richten sich nach der Verwaltungsvorschrift<br />
des Innenministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücke (VwV-<br />
Feuerwehrflächen) vom 11.08.1988 (GABl. S. 653), zul. geänd. und neu bekannt gemacht am<br />
10.12.2004 (GABl. 2005 S. 10)<br />
4 Denkmalschutz<br />
Auf § 20 DschG (Denkmalschutzgesetz Baden Württemberg) wird hingewiesen.<br />
Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist,<br />
dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen<br />
Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde<br />
oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten<br />
Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die<br />
Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtung<br />
besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und<br />
die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.<br />
5 Grundwasser<br />
Bei den Parzellen kann anstehendes Grundwasser nicht ausgeschlossen werden, so dass je<br />
nach Höhenlage der künftigen Baukörper gegebenenfalls im Kellerbereich entsprechend<br />
bauliche Vorkehrungen zu treffen sind (z.B. wasserdichte Wanne, etc).<br />
6 Lufthygiene<br />
Beim Betrieb der Biogasanlage sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die<br />
Auflagen des Genehmigungsbescheides bzw. behördliche Anordnungen zur Vermeidung von<br />
Geruchsbelästigungen zu erfüllen.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 9<br />
7 Wasserwirtschaftliche Belange<br />
Durch die Vorlage eines Entwässerungsplanes M 1:500 bzw. 1:250, der sowohl die<br />
bestehenden als auch die geplanten Entwässerungseinrichtungen enthält, ist im Rahmen des<br />
Bauantrages aufzuzeigen, wie die anfallenden Gärsäfte sowie die verschmutzten und die<br />
unverschmutzten Niederschlagwässer aus dem gesamten Biogasanlagengelände<br />
(einschließlich der Fahrsilos) abgeleitet werden.<br />
Die Bodeneinläufe und Ableitungsrohre sind hydraulisch auf ein Starkregenereignis gemäß DIN<br />
1986 (mind. 300 l/s.ha) zu bemessen.<br />
Plätze, auf denen Gülle, ausgefaultes Substrat oder biogene Stoffe umgeschlagen werden, sind<br />
straßenbaumäßig, wasserundurchlässig zu befestigen. Das auf diesen Flächen anfallende<br />
verunreinigte Niederschlagswasser ist bei der Bemessung der Vorgrube bzw. des Endlagers zu<br />
berücksichtigen. Die erforderlichen Sammel- und Pumpschächte sind so groß zu bemessen,<br />
dass sie bei Starkregen (5-jährlicher 72-Stunden-Regen = ca. 80 mm) nicht überlaufen.<br />
Für die Lagerung des ausgefaulten Substrats und des verunreinigten Niederschlagswassers ist<br />
eine Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten nachzuweisen.<br />
Im Falle einer Beeinträchtigung bzw. Beseitigung von Sammler und Drainagen ist eine<br />
ordnungsgemäße Ableitung sicherzustellen.<br />
Die Biogasanlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erstellen. Hierbei<br />
ist das Merkblatt "Wasserwirtschaftliche Anforderungen an landwirtschaftliche Biogasanlagen"<br />
des Umweltministeriums Baden-Württemberg zugrunde zu legen.<br />
Vor Inbetriebnahme sind die Behälter und alle Anlagenteile bei offener Baugrube auf ihre<br />
Dichtheit zu prüfen. Die Prüfung sowie die ordnungsgemäße Ausführung der<br />
Sicherheitseinrichtungen ist von der bauausführenden Fachfirma zu protokollieren. Ein<br />
Sachverständiger nach § 22 VAwS hat die ordnungsgemäße Ausführung der Anlage und aller<br />
Anlagenteile zu bestätigen.<br />
Leckageerkennungseinrichtungen sind mindestens monatlich zu prüfen. Weitere Prüfungen und<br />
die Dokumentation der Prüfung sind entsprechend der Ziffer 6.2 des Merkblattes „Güllle-<br />
Festmist-Jauche-Gärsaft“ durchzuführen. Danach ist mindestens einmal jährlich die Dichtheit<br />
der Behälter, Rohrleitungen und Armaturen sowie die Funktionsfähigkeit der Kontrolleinrichtung<br />
zu überprüfen.<br />
Die Ergebnisse der Kontrollen sind schriftlich festzuhalten und auf Verlangen der<br />
Genehmigungsbehörde vorzulegen.<br />
Zum Schutz der Vorfluter bei Auslaufen von Gülle und Gärresten im Störfall ist in den<br />
Havariewall in unmittelbarer Nähe zum wasserführenden Graben auf Flst. 405/1 ein Lehmkern<br />
einzubauen.<br />
Die Betriebseinfahrt vom Wegflurstück 405/1 ist technisch so zu gestalten, dass ein Überlaufen<br />
von Gülle und Gärresten zum wasserführenden Graben ebenso wenig möglich ist.<br />
8 Kabeltrassen<br />
Kabeltrassen sind beidseitig auf einer Breite von je 2,5 m von Baumpflanzungen frei zu halten.<br />
9 Kommission für Anlagensicherheit (KAS)<br />
Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Biogasanlage ist der Leitfaden „KAS-18“ der<br />
Kommission für Anlagensicherheit mit „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen<br />
nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung<br />
― Umsetzung § 50 BImSchG, erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Leitfadens<br />
SFK/TAA-GS-1“, einzuhalten.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 10<br />
10 Lagerung<br />
Zur Minimierung der Methanemissionen sind ausreichend bemessene Gärresteendlager am<br />
Standort der Anlage gasdicht auszuführen. Die genaue Bemessung dieser gasdichten<br />
Endlager, die sich derzeit aus den Anforderungen der VDI 3475 Blatt 4 ergibt, wird im Zuge der<br />
Genehmigungsverfahren für die Biogasanlage festgelegt.<br />
AUFGESTELLT/AUSGEFERTIGT:<br />
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Bebauungsplanes mit seinen Festsetzungen durch<br />
Zeichnung, Farbe, Schrift und Text mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderats<br />
übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften<br />
beachtet wurden.<br />
<strong>Schwendi</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Günther Karremann, Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 11<br />
E<br />
VERFAHRENSVERMERKE<br />
1 Aufstellungsbeschluss<br />
Die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) in der öffentlichen<br />
Sitzung vom 25.02.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der<br />
Aufstellungsbeschluss wurde am . . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />
2 Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die<br />
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und ihnen in der Zeit vom 12.04.2013<br />
bis einschließlich 13.05.2013 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />
Ort und Zeit der Auslegung wurde am . . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />
3 Vorgezogene Behördenbeteiligung<br />
Die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.03.2013 bis einschließlich 03.05.2013<br />
durchgeführt.<br />
4 Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat am 10.06.2013 den Vorentwurf sowie die Begründung dieses<br />
Bebauungsplanes in der Fassung vom 10.06.2013 gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2<br />
BauGB beschlossen.<br />
5 Auslegung (Offenlegung)<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 10.06.2013 wurde mit textlichen<br />
Festsetzungen und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis<br />
einschließlich . . . . . . . . . . zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.<br />
Ort und Zeit der Auslegung wurde am . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht und darauf<br />
hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.<br />
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die zum Auslegungszeitpunkt vorliegenden umwelt–<br />
bezogenen Informationen wurden mit ausgelegt.<br />
6 Durchführungsvertrag<br />
Der Durchführungsvertrag wurde am . . . . . . . . . . von den Vertragspartnern unterzeichnet.<br />
7 Satzungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F.v . . . . . . . . . . nach<br />
Prüfung der Bedenken und Anregungen zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in seiner<br />
Sitzung am . . . . . . . . . . als Satzung gem. § 10, Abs.1 BauGB beschlossen. Die Begründung<br />
wurde übernommen.<br />
<strong>Schwendi</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Günther Karremann, Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 12<br />
8 Genehmigung<br />
Das Landratsamt Biberach hat den Bebauungsplan mit Bescheid Nr. . . . . . . . . . . . vom . . . . . . .<br />
. . . . gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt<br />
Biberach, den . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Dr. Heiko Schmidt, Landrat<br />
(Siegel)<br />
9 In-Kraft-Treten<br />
Die Genehmigung wurde am . . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214<br />
und 215 BauGB wurde hingewiesen<br />
Der Bebauungsplan mit textliche Festsetzungen und Begründung sowie zusammenfassende<br />
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird seit diesem Tage zu den üblichen Dienststunden im . .<br />
. . . . . . . . . , Zimmer . . . . . . . . . . . , zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen<br />
Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />
<strong>Schwendi</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Günther Karremann, Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx
1<br />
Wasser<br />
Achse<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Achse<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster Achse<br />
Eingang<br />
Pflaster<br />
Eingang<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Achse<br />
Achse<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Achse<br />
Pflaster<br />
Achse<br />
Pflaster<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Pflaster<br />
Eingang<br />
Eingang<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Einfahrt<br />
Achse<br />
d