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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 21<br />

E<br />

AUSSAGEN ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ZUM<br />

MONITORING<br />

1 Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens<br />

Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der<br />

Umwelt gegeben. Dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot wird zum einen dadurch<br />

Rechnung getragen, dass für das Vorhaben Flächen ausgewählt wurden, deren Inanspruchnahme<br />

aus Sicht der meisten Schutzgüter keine bedeutsamen Beeinträchtigungen verursacht<br />

und der Standort bereits durch die bestehende Anlage vorbelastet ist. Zum anderen wurden im<br />

Rahmen der Planung Möglichkeiten zur Verminderung der Beeinträchtigungen so weit wie<br />

möglich berücksichtigt.<br />

So sind die Schutzgüter der Umwelt nur in geringem Umfang vom Vorhaben betroffen.<br />

Die verbleibenden Beeinträchtigungen in den jeweiligen Schutzgütern sind durch geeignete<br />

Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand verbleiben nach Realisierung des Vorhabens keine Risiken für<br />

die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind.<br />

2 Maßnahmen zur Überwachung / Monitoring<br />

Nach Bau und Fertigstellung einer Anlage beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der Anlagenbetreiber<br />

die Verpflichtung, die für den Betrieb der Anlage geltenden Anforderungen einzuhalten.<br />

Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung<br />

von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten:<br />

Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />

Pflege und Unterhaltung der Eingrünungsmaßnahmen auf Grundstück Fl. Nrn. 399,<br />

400, 401 und 403, Sießen im Wald,<br />

Pflege und Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstück Fl. Nr. 302,<br />

Gemarkung Sießen im Wald.<br />

Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert<br />

werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen,<br />

um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens<br />

„Energiehof Thanner“ zu erreichen.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx

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