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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 9<br />

7 Wasserwirtschaftliche Belange<br />

Durch die Vorlage eines Entwässerungsplanes M 1:500 bzw. 1:250, der sowohl die<br />

bestehenden als auch die geplanten Entwässerungseinrichtungen enthält, ist im Rahmen des<br />

Bauantrages aufzuzeigen, wie die anfallenden Gärsäfte sowie die verschmutzten und die<br />

unverschmutzten Niederschlagwässer aus dem gesamten Biogasanlagengelände<br />

(einschließlich der Fahrsilos) abgeleitet werden.<br />

Die Bodeneinläufe und Ableitungsrohre sind hydraulisch auf ein Starkregenereignis gemäß DIN<br />

1986 (mind. 300 l/s.ha) zu bemessen.<br />

Plätze, auf denen Gülle, ausgefaultes Substrat oder biogene Stoffe umgeschlagen werden, sind<br />

straßenbaumäßig, wasserundurchlässig zu befestigen. Das auf diesen Flächen anfallende<br />

verunreinigte Niederschlagswasser ist bei der Bemessung der Vorgrube bzw. des Endlagers zu<br />

berücksichtigen. Die erforderlichen Sammel- und Pumpschächte sind so groß zu bemessen,<br />

dass sie bei Starkregen (5-jährlicher 72-Stunden-Regen = ca. 80 mm) nicht überlaufen.<br />

Für die Lagerung des ausgefaulten Substrats und des verunreinigten Niederschlagswassers ist<br />

eine Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten nachzuweisen.<br />

Im Falle einer Beeinträchtigung bzw. Beseitigung von Sammler und Drainagen ist eine<br />

ordnungsgemäße Ableitung sicherzustellen.<br />

Die Biogasanlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erstellen. Hierbei<br />

ist das Merkblatt "Wasserwirtschaftliche Anforderungen an landwirtschaftliche Biogasanlagen"<br />

des Umweltministeriums Baden-Württemberg zugrunde zu legen.<br />

Vor Inbetriebnahme sind die Behälter und alle Anlagenteile bei offener Baugrube auf ihre<br />

Dichtheit zu prüfen. Die Prüfung sowie die ordnungsgemäße Ausführung der<br />

Sicherheitseinrichtungen ist von der bauausführenden Fachfirma zu protokollieren. Ein<br />

Sachverständiger nach § 22 VAwS hat die ordnungsgemäße Ausführung der Anlage und aller<br />

Anlagenteile zu bestätigen.<br />

Leckageerkennungseinrichtungen sind mindestens monatlich zu prüfen. Weitere Prüfungen und<br />

die Dokumentation der Prüfung sind entsprechend der Ziffer 6.2 des Merkblattes „Güllle-<br />

Festmist-Jauche-Gärsaft“ durchzuführen. Danach ist mindestens einmal jährlich die Dichtheit<br />

der Behälter, Rohrleitungen und Armaturen sowie die Funktionsfähigkeit der Kontrolleinrichtung<br />

zu überprüfen.<br />

Die Ergebnisse der Kontrollen sind schriftlich festzuhalten und auf Verlangen der<br />

Genehmigungsbehörde vorzulegen.<br />

Zum Schutz der Vorfluter bei Auslaufen von Gülle und Gärresten im Störfall ist in den<br />

Havariewall in unmittelbarer Nähe zum wasserführenden Graben auf Flst. 405/1 ein Lehmkern<br />

einzubauen.<br />

Die Betriebseinfahrt vom Wegflurstück 405/1 ist technisch so zu gestalten, dass ein Überlaufen<br />

von Gülle und Gärresten zum wasserführenden Graben ebenso wenig möglich ist.<br />

8 Kabeltrassen<br />

Kabeltrassen sind beidseitig auf einer Breite von je 2,5 m von Baumpflanzungen frei zu halten.<br />

9 Kommission für Anlagensicherheit (KAS)<br />

Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Biogasanlage ist der Leitfaden „KAS-18“ der<br />

Kommission für Anlagensicherheit mit „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen<br />

nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung<br />

― Umsetzung § 50 BImSchG, erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Leitfadens<br />

SFK/TAA-GS-1“, einzuhalten.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx

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