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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 2<br />

A<br />

PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />

1 Aufstellungsbeschluss<br />

Die Anfrage des Vorhabenträgers möchte der Gemeinderat im Rahmen eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes behandeln.<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am . . . . . . . . .<br />

gefasst. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde, alle sich aus der<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes ergebenden Kosten und Aufwendungen zu übernehmen.<br />

Weitere Vereinbarungen werden in einem Durchführungsvertrag festgehalten.<br />

2 Erfordernis der Planaufstellung<br />

Für die Flurstücke Nr. 399, 400, 401, 403, Gemarkung Sießen im Wald, wurde bei der<br />

Gemeinde <strong>Schwendi</strong> eine Anfrage zur Errichtung bzw. Erweiterung einer Biogasanlage mit<br />

einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 1,7 MW gestellt.<br />

Antragsteller sind Hr. Thanner und Hr. Wohlaib von der Firma Energiehof Thanner GmbH &<br />

Co.<strong>KG</strong>, Biberacher Str. 38, 88444 Ummendorf, nachfolgend Vorhabenträger genannt.<br />

3 Planungsrechtliche Situation<br />

Das Planungsgebiet der Biogasanlage ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong> / Wain als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. 1<br />

Mit den vorgesehenen Festsetzungen im gesamten Plangebiet, eines „sonstigen Sondergebiet -<br />

Biogasanlage“ (SO BIOG), kann der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des<br />

wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Es ist daher vorgesehen, eine Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für alle Teilbereiche<br />

durchzuführen.<br />

4 Umweltprüfung<br />

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S. Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1<br />

Satz 1 UVPG 2 , da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 10 MW<br />

beträgt. Daher ist eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen (§ 3 c UVPG).<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB 3 ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und<br />

bewertet werden. Die Grundlagen hierzu sind im Umweltbericht erarbeitet.<br />

1<br />

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHWENDI / WAIN (2010): Flächennutzungsplan 2010. Verfasser: LB BW<br />

Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart.<br />

2 GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010<br />

3 BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung vom 23.09.20047<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx

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