ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 2<br />
A<br />
PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />
1 Aufstellungsbeschluss<br />
Die Anfrage des Vorhabenträgers möchte der Gemeinderat im Rahmen eines vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes behandeln.<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am . . . . . . . . .<br />
gefasst. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde, alle sich aus der<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes ergebenden Kosten und Aufwendungen zu übernehmen.<br />
Weitere Vereinbarungen werden in einem Durchführungsvertrag festgehalten.<br />
2 Erfordernis der Planaufstellung<br />
Für die Flurstücke Nr. 399, 400, 401, 403, Gemarkung Sießen im Wald, wurde bei der<br />
Gemeinde <strong>Schwendi</strong> eine Anfrage zur Errichtung bzw. Erweiterung einer Biogasanlage mit<br />
einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 1,7 MW gestellt.<br />
Antragsteller sind Hr. Thanner und Hr. Wohlaib von der Firma Energiehof Thanner GmbH &<br />
Co.<strong>KG</strong>, Biberacher Str. 38, 88444 Ummendorf, nachfolgend Vorhabenträger genannt.<br />
3 Planungsrechtliche Situation<br />
Das Planungsgebiet der Biogasanlage ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong> / Wain als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. 1<br />
Mit den vorgesehenen Festsetzungen im gesamten Plangebiet, eines „sonstigen Sondergebiet -<br />
Biogasanlage“ (SO BIOG), kann der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des<br />
wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Es ist daher vorgesehen, eine Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für alle Teilbereiche<br />
durchzuführen.<br />
4 Umweltprüfung<br />
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S. Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1<br />
Satz 1 UVPG 2 , da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 10 MW<br />
beträgt. Daher ist eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen (§ 3 c UVPG).<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB 3 ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und<br />
bewertet werden. Die Grundlagen hierzu sind im Umweltbericht erarbeitet.<br />
1<br />
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHWENDI / WAIN (2010): Flächennutzungsplan 2010. Verfasser: LB BW<br />
Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart.<br />
2 GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010<br />
3 BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung vom 23.09.20047<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx