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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 6<br />

9 Naturschutzrechtliche Zuordnung von Flächen und/oder<br />

Maßnahmen im Sinne des § 1a (3) BauGB an anderer Stelle<br />

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/ -<br />

maßnahme auf einer Teilfläche der Flurnummer 302, Gemarkung Sießen im Wald, zugeordnet.<br />

Der Vorhabenträger ist Verfügungsberechtigter der benötigten Ausgleichsfläche.<br />

Dieses Grundstück wird den Eingriffsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans als<br />

Ausgleichsmaßnahme zugeordnet (siehe Grünordnungsplan „Ausgleich“).<br />

9.1 Ausgleichsmaßnahme<br />

Die Ausgleichsflächen (8.136 qm) für das Baugebiet werden durch grünordnerische<br />

Festsetzungen auf Fl.-Nr. 302, Gemarkung Sießen im Wald, aufgewertet bzw. ausgeglichen.<br />

Auf Fl.-Nr. 302 werden 8.136 qm aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Acker)<br />

genommen und zu einer extensiv bewirtschafteten Wiese bzw. gewässerbegleitender<br />

Hochstaudenflur entwickelt (siehe Grünordnungsplan „Ausgleich“).<br />

Folgende Maßnahmen werden auf dem Flurstück festgelegt:<br />

Sofortiger Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung.<br />

Einsaat mit RSM 8.1 für die zwei Biotoptypen (autochthones Saatgut mit einem<br />

Kräuteranteil von min. 70%).<br />

In den ersten Jahren sind in Abhängigkeit des Aufwuchses zur Aushagerung mehr als<br />

zwei Schnitte notwendig.<br />

Die weitere Pflege der Wirtschaftswiese ist über eine ein- bis zweischürige Mahd ab<br />

<br />

Anfang Juli sicherzustellen (Schnitthöhe 5-10 cm).<br />

Die Hochstaudenflur entlang des Grabens wird in mehrjährigem Abstand nach Bedarf<br />

gemäht.<br />

Entwicklungsziel: Extensiv genutzte Wirtschaftswiese mit gewässerbegleitender<br />

Hochstaudenflur.<br />

In dem der Begründung beiliegenden Plan „Ausgleich “ sind die Maßnahmenflächen als Fläche<br />

für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt.<br />

9.2 Umsetzung und dingliche Sicherung<br />

Die extensiven Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Pflanzmaßnahmen sind unter<br />

Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen.<br />

Mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausführungsplanung ist unmittelbar nach<br />

Beginn des Bebauungsplan-Verfahrens zu beginnen.<br />

5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.<br />

Die Sicherung der Ausgleichsfläche und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu<br />

Lasten des Vorhabenträgers und sind damit dinglich zu sichern.<br />

10 Immissionsschutz<br />

Bezüglich Geruchsemissionen ist die Richtlinie GIRL einzuhalten.<br />

Bezüglich Lärmemissionen ist die TA Lärm bzw. die DIN 18005 und die 16. BImSchV<br />

einzuhalten.<br />

Ggf. sind weitergehende Gutachten erforderlich.<br />

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