ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
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Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 6<br />
9 Naturschutzrechtliche Zuordnung von Flächen und/oder<br />
Maßnahmen im Sinne des § 1a (3) BauGB an anderer Stelle<br />
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/ -<br />
maßnahme auf einer Teilfläche der Flurnummer 302, Gemarkung Sießen im Wald, zugeordnet.<br />
Der Vorhabenträger ist Verfügungsberechtigter der benötigten Ausgleichsfläche.<br />
Dieses Grundstück wird den Eingriffsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans als<br />
Ausgleichsmaßnahme zugeordnet (siehe Grünordnungsplan „Ausgleich“).<br />
9.1 Ausgleichsmaßnahme<br />
Die Ausgleichsflächen (8.136 qm) für das Baugebiet werden durch grünordnerische<br />
Festsetzungen auf Fl.-Nr. 302, Gemarkung Sießen im Wald, aufgewertet bzw. ausgeglichen.<br />
Auf Fl.-Nr. 302 werden 8.136 qm aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Acker)<br />
genommen und zu einer extensiv bewirtschafteten Wiese bzw. gewässerbegleitender<br />
Hochstaudenflur entwickelt (siehe Grünordnungsplan „Ausgleich“).<br />
Folgende Maßnahmen werden auf dem Flurstück festgelegt:<br />
Sofortiger Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung.<br />
Einsaat mit RSM 8.1 für die zwei Biotoptypen (autochthones Saatgut mit einem<br />
Kräuteranteil von min. 70%).<br />
In den ersten Jahren sind in Abhängigkeit des Aufwuchses zur Aushagerung mehr als<br />
zwei Schnitte notwendig.<br />
Die weitere Pflege der Wirtschaftswiese ist über eine ein- bis zweischürige Mahd ab<br />
<br />
Anfang Juli sicherzustellen (Schnitthöhe 5-10 cm).<br />
Die Hochstaudenflur entlang des Grabens wird in mehrjährigem Abstand nach Bedarf<br />
gemäht.<br />
Entwicklungsziel: Extensiv genutzte Wirtschaftswiese mit gewässerbegleitender<br />
Hochstaudenflur.<br />
In dem der Begründung beiliegenden Plan „Ausgleich “ sind die Maßnahmenflächen als Fläche<br />
für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt.<br />
9.2 Umsetzung und dingliche Sicherung<br />
Die extensiven Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Pflanzmaßnahmen sind unter<br />
Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen.<br />
Mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausführungsplanung ist unmittelbar nach<br />
Beginn des Bebauungsplan-Verfahrens zu beginnen.<br />
5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.<br />
Die Sicherung der Ausgleichsfläche und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu<br />
Lasten des Vorhabenträgers und sind damit dinglich zu sichern.<br />
10 Immissionsschutz<br />
Bezüglich Geruchsemissionen ist die Richtlinie GIRL einzuhalten.<br />
Bezüglich Lärmemissionen ist die TA Lärm bzw. die DIN 18005 und die 16. BImSchV<br />
einzuhalten.<br />
Ggf. sind weitergehende Gutachten erforderlich.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx