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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 4<br />

4 Bauweise, Baugrenzen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />

Gebäudelängen über 50 m sind zulässig. Die Abstandregelungen der LBO werden<br />

übernommen.<br />

Fahrsilos sind in einer Gesamtlänge von max. 100 m zulässig.<br />

Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen sind nur auf der Sondergebietsfläche<br />

zulässig.<br />

5 Ein- und Ausfahrt<br />

Das Sondergebiet wird über den öffentlichen Wirtschaftsweg Zellerbachweg (im Westen) und<br />

die öffentliche Straße Bergergasse (im Süden) erschlossen.<br />

Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass<br />

kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />

6 Grünflächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />

Im Planteil sind die privaten Grünflächen und ihre Nutzung festgesetzt.<br />

7 Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

Schutz des Grundwassers<br />

Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem Material bestehen oder<br />

müssen eine entsprechende Beschichtung haben.<br />

Außenbeleuchtung<br />

Als Außenbeleuchtung sind energiesparende Lampen zu verwenden.<br />

Interne Kompensationsmaßnahmen<br />

Die privaten Grünflächen werden vollständig als Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut<br />

„Arten und Biotope“ herangezogen.<br />

8 Pflanzgebote<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)<br />

Auf die Verwendung von autochthonem Pflanzgut ist zu achten.<br />

Das Nachbarrecht ist bezüglich der erforderlichen Grenzabstände in allen Fällen zu beachten.<br />

Bei Gehölzpflanzungen in der Nähe von Bauwerken, Leitungen und Belägen sind<br />

gegebenenfalls Schutzmaßnahmen für die Bauwerke (z.B. Regenrückhaltebecken,<br />

Havariewall), Leitungen und Beläge erforderlich. Die gesetzlich festgelegten Grenzabstände<br />

sind einzuhalten. Die Bepflanzung darf die Funktionsfähigkeit der Bauwerke nicht<br />

beeinträchtigen.<br />

8.1 G1 - Pflanzgebot für flächige Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche<br />

Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfeststellung mit Bindungen zum Anpflanzen von<br />

Gehölzgruppen festgesetzt. Die Bepflanzungen sind mit Pflanzen aus der Artenliste anzulegen.<br />

Artenliste:<br />

Sträucher, zweimal verpflanzt (2xv), 60-100 cm hoch.<br />

Cornus sanguinea Hartriegel<br />

Corylus avellana Haselnuss<br />

Euonymus europaea Pfaffenhütchen<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Prunus spinosa Schlehdorn<br />

Rosa arvensis<br />

Feld-Rose<br />

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