ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
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Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 4<br />
4 Bauweise, Baugrenzen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />
Gebäudelängen über 50 m sind zulässig. Die Abstandregelungen der LBO werden<br />
übernommen.<br />
Fahrsilos sind in einer Gesamtlänge von max. 100 m zulässig.<br />
Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen sind nur auf der Sondergebietsfläche<br />
zulässig.<br />
5 Ein- und Ausfahrt<br />
Das Sondergebiet wird über den öffentlichen Wirtschaftsweg Zellerbachweg (im Westen) und<br />
die öffentliche Straße Bergergasse (im Süden) erschlossen.<br />
Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass<br />
kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />
6 Grünflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Im Planteil sind die privaten Grünflächen und ihre Nutzung festgesetzt.<br />
7 Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
Schutz des Grundwassers<br />
Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem Material bestehen oder<br />
müssen eine entsprechende Beschichtung haben.<br />
Außenbeleuchtung<br />
Als Außenbeleuchtung sind energiesparende Lampen zu verwenden.<br />
Interne Kompensationsmaßnahmen<br />
Die privaten Grünflächen werden vollständig als Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut<br />
„Arten und Biotope“ herangezogen.<br />
8 Pflanzgebote<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)<br />
Auf die Verwendung von autochthonem Pflanzgut ist zu achten.<br />
Das Nachbarrecht ist bezüglich der erforderlichen Grenzabstände in allen Fällen zu beachten.<br />
Bei Gehölzpflanzungen in der Nähe von Bauwerken, Leitungen und Belägen sind<br />
gegebenenfalls Schutzmaßnahmen für die Bauwerke (z.B. Regenrückhaltebecken,<br />
Havariewall), Leitungen und Beläge erforderlich. Die gesetzlich festgelegten Grenzabstände<br />
sind einzuhalten. Die Bepflanzung darf die Funktionsfähigkeit der Bauwerke nicht<br />
beeinträchtigen.<br />
8.1 G1 - Pflanzgebot für flächige Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche<br />
Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfeststellung mit Bindungen zum Anpflanzen von<br />
Gehölzgruppen festgesetzt. Die Bepflanzungen sind mit Pflanzen aus der Artenliste anzulegen.<br />
Artenliste:<br />
Sträucher, zweimal verpflanzt (2xv), 60-100 cm hoch.<br />
Cornus sanguinea Hartriegel<br />
Corylus avellana Haselnuss<br />
Euonymus europaea Pfaffenhütchen<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Prunus spinosa Schlehdorn<br />
Rosa arvensis<br />
Feld-Rose<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx