ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
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Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 8<br />
D<br />
HINWEISE<br />
1 Altlasten<br />
Wird bei Aushubarbeiten Material angetroffen, das nach Aussehen, Farbe und Geruch nicht<br />
natürlichem Material entspricht, so ist dieses unverzüglich bei den zuständigen Behörden<br />
anzuzeigen.<br />
2 Bodenschutz<br />
Mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) § 12, in Verbindung mit der<br />
DIN 19 731 bestehen Normen, die den Umgang mit kulturfähigem Boden regeln. Im Zuge der<br />
weiteren Planung und Ausführung werden folgende Hinweise zum Schutz des Bodens<br />
beachtet:<br />
Sicherung und Lagerung von Boden: Die Sicherung von Böden erfolgt möglichst nur bei<br />
trockenen bis schwach feuchten Bodenverhältnissen. Kulturfähiger Boden wird mittels<br />
bodenschonender Verfahren gesichert und in Mieten gelagert.<br />
Rückbau bauzeitlich beanspruchter Flächen: Von bauzeitlich beanspruchten Flächen<br />
werden ortsfremde Materialien entfernt. Verdichtungen des Unterbodens werden gelockert,<br />
um die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes zu gewährleisten. Der Oberboden wird<br />
möglichst am gleichen Standort sowie im Regelfall in der ursprünglichen Mächtigkeit wieder<br />
aufgetragen.<br />
Anfallender Erdaushub ist zum Bau der Havariewälle zu nutzen. Darüber Hinaus anfallendes<br />
Aushubmaterial (Ober- und Unterboden) soll möglichst im Plangebiet verbleiben.<br />
3 Brandschutz<br />
Die Feuerwehrzufahrt, ausreichende Rettungswege und die Löschwasserversorgung sind<br />
sicherzustellen.<br />
Anforderungen an die Zufahrten und Aufstellflächen richten sich nach der Verwaltungsvorschrift<br />
des Innenministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücke (VwV-<br />
Feuerwehrflächen) vom 11.08.1988 (GABl. S. 653), zul. geänd. und neu bekannt gemacht am<br />
10.12.2004 (GABl. 2005 S. 10)<br />
4 Denkmalschutz<br />
Auf § 20 DschG (Denkmalschutzgesetz Baden Württemberg) wird hingewiesen.<br />
Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist,<br />
dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen<br />
Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde<br />
oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten<br />
Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die<br />
Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtung<br />
besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und<br />
die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.<br />
5 Grundwasser<br />
Bei den Parzellen kann anstehendes Grundwasser nicht ausgeschlossen werden, so dass je<br />
nach Höhenlage der künftigen Baukörper gegebenenfalls im Kellerbereich entsprechend<br />
bauliche Vorkehrungen zu treffen sind (z.B. wasserdichte Wanne, etc).<br />
6 Lufthygiene<br />
Beim Betrieb der Biogasanlage sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die<br />
Auflagen des Genehmigungsbescheides bzw. behördliche Anordnungen zur Vermeidung von<br />
Geruchsbelästigungen zu erfüllen.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx