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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 18<br />

2 Ausgleichs- und Kompensationskonzept<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleiben folgende<br />

erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (Konflikte, s.<br />

Tab. 10), die nach § 21 NatSchG BW auszugleichen sind:<br />

Tabelle 7: Konflikte<br />

Konflikt Umweltauswirkung/ Konflikt Schutzgutfunktion Umfang in qm<br />

K1 Flächenversiegelung Schutzgut Boden 13.035 qm<br />

K2 Havariewall Schutzgut Boden 1.818 qm<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser werden nicht prognostiziert, da das<br />

anfallende Niederschlagswasser im Geltungsbereich verwertet wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Schutzgutes Landschaft kann durch Festsetzung von Pflanzgeboten vermieden<br />

werden. Es entsteht ein Defizit für das Schutzgut Boden, das auszugleichen ist. Der Eingriff in<br />

das Schutzgut Mensch unterliegt nicht der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, gleichwohl<br />

die Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahme auch dem Schutzgut Menschen dienen.<br />

Die Bilanzierung (Schutzgut Arten und Biotope sowie Boden) erfolgt gemäß Ökokonto-<br />

Verordnung – ÖKVO vom 19.12.2010. 15<br />

2.1 Planinterne Maßnahmen<br />

Die vorgeschriebenen Gestaltungsmaßnahmen (S. GOP Maßnahmen, G 1 – 3) dienen der<br />

landschaftlichen Einbindung der Vorhabens.<br />

Gestaltungsmaßnahme 1:<br />

Anlage von landschaftlichen Gehölzpflanzungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />

Um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden wird die Anlage mit Gehölzpflanzungen<br />

eingegrünt.<br />

Gestaltungsmaßnahme 2:<br />

Pflanzung von Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />

Um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden wird die Pflanzung von<br />

Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung festgesetzt. Die Arten werden auf die potentiell<br />

natürliche Vegetation abgestimmt.<br />

Gestaltungsmaßnahme 3:<br />

Einsaat der Zwischenbereiche (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />

Die Zwischenbereiche werden zu blütenreichen Saumstreifen entwickelt und mit RSM 8.1<br />

(autochthones/einheimisches Saatgut mit einem Kräuteranteil von mind. 70 %) eingesät.<br />

2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebietes („planextern“)<br />

Mit der Ausgleichsmaßnahme werden die Eingriffe in das Schutzgut Boden ausgeglichen, da<br />

ein erheblicher Maßnahmen-Überhang im Vergleich zum getätigten Eingriff in das Schutzgut<br />

Arten und Biotope (und damit zum Kompensationsbedarf) besteht (vgl. Kap. E<br />

„Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ in der Begründung).<br />

Auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 302 (Gesamtgröße Flurstück 56.676 qm), Gemarkung Sießen im<br />

Wald, wird der Kompensationsbedarf im Schutzgut Arten und Biotope und Boden ausgeglichen.<br />

Eine Fläche von 8.136 qm wird aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Acker<br />

genommen und zu extensiv genutzten Wirtschaftswiese bzw. in einer Breite von ca. 10m<br />

entlang der Weihung zu einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur entwickelt (siehe Plan<br />

Ausgleich).<br />

Die Maßnahme umfasst den sofortigen Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung<br />

sowie die Einsaat mit geeigneten Gras- Kräutermischungen (autochthones Saatgut mit einem<br />

Kräuteranteil von min. 70%).<br />

15<br />

Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die<br />

Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-<br />

Verordnung – ÖKVO). 19.12.10<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx

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