ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 18<br />
2 Ausgleichs- und Kompensationskonzept<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleiben folgende<br />
erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (Konflikte, s.<br />
Tab. 10), die nach § 21 NatSchG BW auszugleichen sind:<br />
Tabelle 7: Konflikte<br />
Konflikt Umweltauswirkung/ Konflikt Schutzgutfunktion Umfang in qm<br />
K1 Flächenversiegelung Schutzgut Boden 13.035 qm<br />
K2 Havariewall Schutzgut Boden 1.818 qm<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser werden nicht prognostiziert, da das<br />
anfallende Niederschlagswasser im Geltungsbereich verwertet wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Schutzgutes Landschaft kann durch Festsetzung von Pflanzgeboten vermieden<br />
werden. Es entsteht ein Defizit für das Schutzgut Boden, das auszugleichen ist. Der Eingriff in<br />
das Schutzgut Mensch unterliegt nicht der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, gleichwohl<br />
die Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahme auch dem Schutzgut Menschen dienen.<br />
Die Bilanzierung (Schutzgut Arten und Biotope sowie Boden) erfolgt gemäß Ökokonto-<br />
Verordnung – ÖKVO vom 19.12.2010. 15<br />
2.1 Planinterne Maßnahmen<br />
Die vorgeschriebenen Gestaltungsmaßnahmen (S. GOP Maßnahmen, G 1 – 3) dienen der<br />
landschaftlichen Einbindung der Vorhabens.<br />
Gestaltungsmaßnahme 1:<br />
Anlage von landschaftlichen Gehölzpflanzungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />
Um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden wird die Anlage mit Gehölzpflanzungen<br />
eingegrünt.<br />
Gestaltungsmaßnahme 2:<br />
Pflanzung von Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />
Um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden wird die Pflanzung von<br />
Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung festgesetzt. Die Arten werden auf die potentiell<br />
natürliche Vegetation abgestimmt.<br />
Gestaltungsmaßnahme 3:<br />
Einsaat der Zwischenbereiche (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 BauGB)<br />
Die Zwischenbereiche werden zu blütenreichen Saumstreifen entwickelt und mit RSM 8.1<br />
(autochthones/einheimisches Saatgut mit einem Kräuteranteil von mind. 70 %) eingesät.<br />
2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebietes („planextern“)<br />
Mit der Ausgleichsmaßnahme werden die Eingriffe in das Schutzgut Boden ausgeglichen, da<br />
ein erheblicher Maßnahmen-Überhang im Vergleich zum getätigten Eingriff in das Schutzgut<br />
Arten und Biotope (und damit zum Kompensationsbedarf) besteht (vgl. Kap. E<br />
„Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ in der Begründung).<br />
Auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 302 (Gesamtgröße Flurstück 56.676 qm), Gemarkung Sießen im<br />
Wald, wird der Kompensationsbedarf im Schutzgut Arten und Biotope und Boden ausgeglichen.<br />
Eine Fläche von 8.136 qm wird aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Acker<br />
genommen und zu extensiv genutzten Wirtschaftswiese bzw. in einer Breite von ca. 10m<br />
entlang der Weihung zu einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur entwickelt (siehe Plan<br />
Ausgleich).<br />
Die Maßnahme umfasst den sofortigen Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung<br />
sowie die Einsaat mit geeigneten Gras- Kräutermischungen (autochthones Saatgut mit einem<br />
Kräuteranteil von min. 70%).<br />
15<br />
Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die<br />
Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-<br />
Verordnung – ÖKVO). 19.12.10<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx