ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 7<br />
3 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahme<br />
Die Ausgleichsfläche (8.136 qm) für das Sondergebiet wird auf einer Teilfläche von Fl.-Nr.<br />
302, Sießen im Wald, in der Satzung festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden<br />
Grünordnungsplan„Ausgleich“ dargestellt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die<br />
Maßnahme zwingend und zeitnah umgesetzt wird.<br />
F<br />
BODENORDNENDE MASSNAHMEN<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Der Vorhabenträger ist Verfügungsberechtigter aller benötigten Flächen.<br />
G<br />
ERSCHLIESSUNG<br />
1 Ein- und Ausfahrten<br />
Das Sondergebiet wird über den westlich verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg<br />
„Zellerbachweg“ sowie die südlich öffentliche Straße „Bergergasse“ erschlossen.<br />
Die Ein- und Ausfahrten sind durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten,<br />
dass kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />
Die eventuell entstehenden Kosten der vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger zu<br />
tragen.<br />
2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser<br />
Bei Bedarf eines Anschlusses an eine öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung<br />
(Kanal) sind die Untersuchungen und die erforderlichen Genehmigungen vorzulegen. Die<br />
hierdurch entstehenden Kosten sind insgesamt vom Vorhabenträger zu tragen.<br />
Im Rahmen des Bauantrags soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />
sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />
Die Feuerwehrzufahrt und ausreichende Rettungswege sind sicherzustellen.<br />
Anforderungen an die Zufahrten und Aufstellflächen richten sich nach der Verwaltungsvorschrift<br />
des Innenministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücke (VwV-<br />
Feuerwehrflächen) vom 11.08.1988 (GABl. S. 653), zul. geänd. und neu bekannt gemacht am<br />
10.12.2004 (GABl. 2005 S. 10)<br />
3 Sonstige Versorgungsträger<br />
Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden.<br />
Hausmüll fällt keiner an, Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher<br />
schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung<br />
von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
H<br />
KOSTEN, FINANZIERUNG, DURCHFÜHRUNGSVERTRAG<br />
Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten, insbesondere für die<br />
Erschließung des Plangebietes sowie für die Kompensationsmaßnahmen der Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft, werden insgesamt vom Vorhabenträger der Biogasanlage übernommen.<br />
Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag festgelegt,<br />
der vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx