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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 7<br />

3 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahme<br />

Die Ausgleichsfläche (8.136 qm) für das Sondergebiet wird auf einer Teilfläche von Fl.-Nr.<br />

302, Sießen im Wald, in der Satzung festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden<br />

Grünordnungsplan„Ausgleich“ dargestellt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die<br />

Maßnahme zwingend und zeitnah umgesetzt wird.<br />

F<br />

BODENORDNENDE MASSNAHMEN<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Der Vorhabenträger ist Verfügungsberechtigter aller benötigten Flächen.<br />

G<br />

ERSCHLIESSUNG<br />

1 Ein- und Ausfahrten<br />

Das Sondergebiet wird über den westlich verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg<br />

„Zellerbachweg“ sowie die südlich öffentliche Straße „Bergergasse“ erschlossen.<br />

Die Ein- und Ausfahrten sind durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten,<br />

dass kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />

Die eventuell entstehenden Kosten der vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger zu<br />

tragen.<br />

2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser<br />

Bei Bedarf eines Anschlusses an eine öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung<br />

(Kanal) sind die Untersuchungen und die erforderlichen Genehmigungen vorzulegen. Die<br />

hierdurch entstehenden Kosten sind insgesamt vom Vorhabenträger zu tragen.<br />

Im Rahmen des Bauantrags soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />

Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />

sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />

Die Feuerwehrzufahrt und ausreichende Rettungswege sind sicherzustellen.<br />

Anforderungen an die Zufahrten und Aufstellflächen richten sich nach der Verwaltungsvorschrift<br />

des Innenministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücke (VwV-<br />

Feuerwehrflächen) vom 11.08.1988 (GABl. S. 653), zul. geänd. und neu bekannt gemacht am<br />

10.12.2004 (GABl. 2005 S. 10)<br />

3 Sonstige Versorgungsträger<br />

Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden.<br />

Hausmüll fällt keiner an, Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher<br />

schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung<br />

von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden.<br />

H<br />

KOSTEN, FINANZIERUNG, DURCHFÜHRUNGSVERTRAG<br />

Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten, insbesondere für die<br />

Erschließung des Plangebietes sowie für die Kompensationsmaßnahmen der Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft, werden insgesamt vom Vorhabenträger der Biogasanlage übernommen.<br />

Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag festgelegt,<br />

der vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-BEGR.docx

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