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ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi

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Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ Seite 3<br />

Textliche Festsetzungen<br />

In Ergänzung der Planzeichnung wird nachfolgendes festgesetzt:<br />

B<br />

PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)<br />

1 Geltungsbereich<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Energiehof Thanner“ setzt die Grenzen seines<br />

räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 (7) BauGB) und erstreckt sich auf die Fl.-Nrn. 399, 400,<br />

401, 403, jeweils Gemarkung Sießen im Wald, Gemeinde <strong>Schwendi</strong>.<br />

2 Art der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§1 - 11 BauNVO)<br />

2.1 Sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage“<br />

Gemäß § 11 BauNVO<br />

§ 11 Sonstige Sondergebiete<br />

(1) Als sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die<br />

sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden.<br />

(2) Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung<br />

darzustellen und festzusetzen. Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in<br />

Betracht: Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung<br />

erneuerbarer Energien dienen. Zulässig ist eine:<br />

Biogasanlage mit einer installierten Feuerungswärmeleistung von<br />

insgesamt 1,7 MW.<br />

für die Gasverwertung und Abwärmenutzung erforderliche Nebeneinrichtungen<br />

wie z.B. Blockheizkraftwerke, Gasreinigungs- und Aufbereitungsanlagen<br />

Fahrsilos<br />

Behälter (z.B. Vor-/ Sickersaftgrube, Fermenter, Nachgärer, Gärrestelager,<br />

Güllelager)<br />

Faßbefüllstation<br />

Sonstige Betriebsgebäude (z. B Maschinenhaus und –unterstand, Garage,<br />

Technikraum, Pumpenraum)<br />

Havariewall<br />

(3) Sonstige Zweckbestimmungen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen.<br />

2.2 .<br />

Der Grünordnungsplan Teil Maßnahmen und Ausgleich sind rechtsverbindliche Bestandteile<br />

des Bebauungsplanes.<br />

3 Maß der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21 BauNVO)<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8.<br />

3.1 Höhe der baulichen Anlagen<br />

(§ 16 Abs. 3 BauNVO)<br />

Gebäude: Die Wandhöhe beträgt bei Betriebsgebäuden/Hallen maximal 7,5 m, gemessen bei<br />

geneigten Dächern an der traufseitigen Außenkante der Außenwand als Abstand zwischen<br />

Oberkante geplantem Gelände (bergseits) und dem Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut<br />

oder bis zum oberen Abschluss der Wand.<br />

Fahrsilos/Stützwand: Die maximale Wandhöhe der Silos bzw. der Stützwand für Havarieschutz<br />

beträgt 4,0 m, gemessen an dem geplanten Gelände (bergseits).<br />

Behälter: Fermenter, Endlager, Nachgärer, Gärrestelager<br />

Die max. Wandhöhe beträgt 8 m, gemessen an dem geplanten Gelände (bergseits).<br />

Allgemein: Auf die Höhenvorgaben in den beigefügten Ansichten und Schnitten wird verwiesen.<br />

NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-TFES.docx

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