ENERGIEHOF THANNER GMBH & CO.KG ... - Schwendi
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Umweltbericht zur 2. Änd. des FNP im Parallelverfahren mit dem vorhabenbez. BP „Energiehof Thanner“ Seite 16<br />
Bei Beschwerden über trotz der o.g. Maßnahmen nachweislich auftretende, erhebliche oder<br />
unzumutbare Geruchsbelästigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen<br />
bzw. zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb der Biogasanlage zu treffen.<br />
1.6 Schutzgut Landschaft<br />
Ein Erhalt oder die Wiederherstellung der überbauten Fläche ist nicht möglich. Daher wird das<br />
Landschaftsbild durch entsprechende Maßnahmen neu gestaltet.<br />
Diese umfassen eingriffsmindernde Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes. Hier<br />
sind zur Einbindung der Anlage in das Landschaftsbild Gehölzpflanzungen (Büsche und Bäume<br />
1. und 2. Ordnung unter Verwendung von Gebiets-heimischem und standortgerechtem<br />
Pflanzmaterial) an den umgebenden Böschungen der geplanten Biogasanlage vorgesehen (s.<br />
GOP Maßnahmen). Die dazwischen liegenden Flächen werden mit einer Gras-Kräutermischung<br />
für Biotopflächen und Extensivrasen begrünt, so dass sich blütenreiche Saumstreifen<br />
entwickeln.<br />
1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Im Geltungsbereich sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt, so dass sich für<br />
dieses Schutzgut keine Auswirkungen ergeben. Daher werden auch keine Vermeidungs- und<br />
Verminderungsmaßnahmen notwendig.<br />
Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht gem. § 20 Abs.<br />
DSchG. Werden im Zuge der Baumaßnahmen Objekte gefunden, an deren Erhaltung aus<br />
wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches<br />
Interesse besteht, wird dies unverzüglich den zuständigen Behörden angezeigt. Das weitere<br />
Vorgehen wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt.<br />
1.8 Summen- und Wechselwirkungen<br />
Zusammenhänge in Form von Wechselwirkungen können sich durch Vermeidungs- und<br />
Kompensationsmaßnahmen ergeben, die sich neben dem beabsichtigten, günstigen Effekt für<br />
ein Schutzgut störend oder beeinträchtigend für ein anderes Schutzgut auswirken.<br />
Dieser Umstand wurde bei der Planung der für das Vorhaben notwendigen Maßnahmen<br />
berücksichtigt.<br />
Die für das Plangebiet vorgesehenen Gehölzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen führen zu<br />
einer Aufwertung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, zu einer Einbindung des<br />
Vorhabens in die Landschaft und bewirken Entlastungen in den Schutzgütern Wasser und<br />
Boden.<br />
NQ2189-vBP-Energiehof-Thanner-130610a-UWB.docx