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Technisches Merkblatt

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<strong>Technisches</strong> <strong>Merkblatt</strong><br />

3. Reinigung der Arbeitsgeräte<br />

Sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen.<br />

Eingetrocknete Flecken mit BIOFA NATOLE<br />

4060 entfernen.<br />

Trocknung<br />

Steinölgrund spezial ist nach 4-12 Std.<br />

(20°C/50-55 % rel. Luftfeuchte) überstreichbar.<br />

Trocknungsverzögerungen durch niedrige<br />

Temperaturen, zu hohe Luft- und Untergrundfeuchte<br />

im Untergrund sind möglich.<br />

Verbrauch/Ergiebigkeit pro Auftrag<br />

250–300ml/m 2 bzw. 3,3-4m²/l, hängt aber<br />

stark von der Saugfähigkeit und Beschaffenheit<br />

des Untergrundes ab, und sollte durch<br />

einen Probeanstrich ermittelt werden.<br />

Lagerung<br />

Kühl aber frostfrei, trocken und gut verschlossen<br />

lagern. Angebrochene Gebinde<br />

bald verarbeiten. Mindesthaltbarkeit unangebrochener<br />

Gebinde 1 Jahr!<br />

Gebinde<br />

1 l / 5 l / 20 l PE- oder PP-Gebinde<br />

Sicherheitshinweise<br />

Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Augen<br />

und Haut vor Farbspritzern schützen.<br />

Bei Berührung mit den Augen, der Haut oder<br />

anderen alkaliempfindlichen Untergründen<br />

wie Lack, Holz, Metall, Kunststoff, Glas, Naturstein,<br />

Klinker, Keramik, etc. sofort gründlich<br />

mit Wasser abspülen. Alkaliempfindliche<br />

Oberflächen oder Gegenstände schützen<br />

bzw. gut abdecken. Nicht in größeren Mengen<br />

in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich<br />

gelangen lassen. Bei der Verarbeitung auf<br />

ausreichenden Hautschutz achten!<br />

Entsorgung<br />

Flüssige Produktreste bei Sammelstelle für<br />

Altfarben/Altlacke abgeben bzw. nach den<br />

jeweils örtlichen gesetzlichen Bestimmungen<br />

entsorgen. Kleine Restmengen und getränkte<br />

Arbeitsmaterialien können nach dem Austrocknen<br />

mit dem Hausmüll entsorgt werden.<br />

Nur gereinigte oder restentleerte Verpackungen<br />

mit ausgehärteten Anhaftungen<br />

zum Recycling geben bzw. gemäß den örtlichen<br />

gesetzlichen Bestimmungen entsorgen!<br />

Nicht reinigungsfähige oder ordnungsgemäß<br />

entleerte Verpackungen sind wie das Produkt<br />

zu behandeln und zu entsorgen!<br />

VOC-Kennzeichnung gemäß Decopaint-<br />

Richtlinie und ChemVOCFarbV:<br />

EU-Grenzwert (Kat. A/h): 50 g/l (2007)<br />

3760 enthält 0 g/l VOC<br />

GISCODE: M - SK 01<br />

Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis:<br />

08 01 12<br />

Die Angaben und Hinweise des Technischen <strong>Merkblatt</strong>es sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden<br />

muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der<br />

Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses <strong>Merkblatt</strong>es verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit.<br />

BIOFA Naturprodukte W. Hahn GmbH Stand: 01.03.07, Seite 2 von 2, Art.-Nr. 3760<br />

Dobelstr. 22, D-73087 Boll, Internet: www.biofa.de<br />

Tel. 07164-9405-0, Fax 07164-9405-96

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